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  • Prostitution 2018 – Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution 2018 – Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution 2018 - Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz Herzlich Willkommen bei Prostitution 2018, dem stets aktuellen Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Um die Fülle der Informationen zu kanalisieren, haben wir heute diese neue Übersichtsseite in die Präsenz integriert. Bei über400 Beiträgen seit Oktober 2016 wurde dies notwendig, da man sonst in der Informationsflut versinkt. „Prostitution 2018“ hieß bis Ende Dezember 2017 noch „Prostitution 2017“ und dieser Titel ist noch immer aktuell, da das neue ungeliebte Gesetz ja am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist und wir das Jahr 2017 auf immer damit verbinden werden! Beide Präsenzen, nämlich www.prostitution2017.de und die nun neue Domain www.prostitution2018.de sind parallel erreichbar, verweisen aber auf den gleichen Inhalt, der täglich aktualisiert und erweitert wird.

    Zur Startseite des umfangreichen Blogs gelangen Sie immer über nachfolgende URL:

    http://www.prostitution2017.de

    Der Notruf bei Problemen mit Ämtern und Behörden und bei akutem Beratungsbedarf:

    0151-71885164 (Howard Chance – auch WhatsApp)

    Die Präsenz wird vom Publizisten Howard Chance und der Unternehmensberatung MH-Consulting Marcus Heinbach & Partner betrieben und hat dabei folgende Themenschwerpunkte:

    Informationen und Artikel zum „Prostituiertenschutzgesetz“

    Artikel von Howard Chance und Gastautorinnen und -autoren zu aktuellen Entwicklungen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes. Fast täglich neue Inhalte und dabei immer am Puls der Zeit! Versprochen!

    Zum Bereich Aktuelle News und Themen


    Sachstandsbericht Prostituiertenschutzgesetz

    Regelmässiges Update, wenn sich neue Entwicklungen zum Thema ergeben! Die Berichterstattung wurde in 2017 begonnen und stetig fortgeführt! Die Meldungen haben dabei immer einen „Time-Print“ by Howard Chance

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    Der Gesetzestext in HTML-Version

    Der Gesetzestext zum nachlesen, recherchieren etc. Unkommentierte Version als Abschrift. Abschrift done by Howard Chance. ProstSchGesetz ungeschönt! Eigentlich ein recht einfaches juristisches Machwerk!

    Direkt zum Gesetzestext



    Hinweise auf die Beratungsangebote von MH-Consulting

    MH-Consulting: Beratungen und Situationsanalysen zum Prostituiertenschutzgesetz bundesweit. Konzeptentwicklung, Unterstützung durch Rat und Tat! Schulungen, Seminare und diverse Zusatzleistungen!

    Zu den Beratungsangeboten



    Besondere Partnerschaften / Kooperationen

    Steuerberater Christian Deák
    Information zur Steuerberatung

    Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr
    www.rotlicht-akademie.de

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    https://zustellanschrift.de/

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress in Frankfurt am Main
    https://zukunft-rotlicht.de


     

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution 2018 – Hohe Wellen in Bremerhaven – Agenten-Thriller!

    Prostitution 2018 – Hohe Wellen in Bremerhaven – Agenten-Thriller!

    Prostitution 2018 - Hohe Wellen in Bremerhaven - Agenten-Thriller!Prostitution 2018 – Hohe Wellen in Bremerhaven – Agenten-Thriller!

    In meiner ersten Presseschau 2018 habe ich bereits von der „Causa Bremerhaven“ berichtet, wo „Geheimagenten“ der ungarischen Polizei in Bremerhaven scheinbar illegale verdeckte Ermittlungen in Sachen „Prostitution“ angestellt haben. Die „Angelegenheit“ wirft jetzt hohe Wellen an der Nordsee und man hat den Eindruck, sich in einem Drehbuch für einen Agenten-Thriller zu befinden.

    Prostitution und erst recht „Förderung der Prostitution“ ist in Ungarn generell verboten! Was nun seltsam anmutet, aber wohl ungarischem Recht entspricht, ist das Umstand, dass „Straftaten“ von ungarischen Bürgerinnen und Bürgern im Bereich der Prostitution auch im Ausland verfolgt werden!

    Aber ist dies wirklich so ungewöhnlich? Nein! Wenn man bedenkt, dass Zielfahnder des BKA auch im Ausland ermitteln, wenn es beispielsweise um deutsche „Kinderfreunde“ in Thailand geht, ist das Vorgehen der Ungarn nicht so ungewöhnlich. Der Unterschied ist eben, dass man eine Sache, die in Deutschland seit Jahren völlig legal ist, nämlich Prostitution und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution, kriminalisiert, weil sie gegen ungarische Landesrecht verstößt.

    Es ist ein ungewöhnlich hoher Aufwand, Beamte in fremde Länder zu entsenden! Dass man die deutschen Behörden nicht angesprochen hat, ist in sich logisch: wie sollen deutsche Ermittlungsbehörden „Amtshilfe“ leisten, wenn das „Delikt“ in Deutschland nicht strafbar ist?

    Als ich vor einem Jahr davon berichtete, dass einige ungarische Sexworkerinnen in der Heimat Vorladungen wegen „Prostitution im Ausland“ erhalten hatten, wurde ich als „Geschichtenerzähler“ bezeichnet. Dass die „Geschichten“, die mir vertraulich anvertraut wurden, keine verwegenen Erzählungen waren, bestätigt nun die „Causa Bremerhaven“.

    Schon Mitte Dezember 2017 hat der „Focus“ vom Fall berichtet:

    „Puffmutter aus der Lessingstraße in Ungarn angeklagt“

    lautete die markante Schlagzeile und im diesbezüglichen Bericht des Nachrichtenmagazins ist sogar von einem „Internationalen Haftbefehl“ die Rede, dem die Bundesrepublik Deutschland aber keine Folge leistete.

    Angeblich können in Ungarn für „Kuppelei“ 10 Jahre Haft verhängt werden! Die ungarische Bürgerin Erzsebet Schmitz, gegen die in Ungarn in Abwesenheit vor Gericht verhandelt wird, kann den Boden ihres Heimatlandes nicht mehr betreten! Die Verhaftung wäre die logische Folge! Bleibt nur zu hoffen, dass die Ungarn nicht noch zu CIA-Methoden greifen und die Bürgerin entführen, um sie in Ungarn in den „Häfen“ zu stecken.

    Den Artikel des Focus können Sie unter folgendem Link nachlesen:

    https://www.focus.de/regional/bremerhaven/bremerhaven-bremerhaven-puffmutter-aus-der-lessingstrasse-in-ungarn-angeklagt_id_7990574.html

    Die erste Presseschau 2018 finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/01/02/prostitution-2018-presseschau-zum-1-januar-2018-by-howard-chance/

  • Prostitution 2018 – Presseschau zum 1. Januar 2018 by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Presseschau zum 1. Januar 2018 by Howard Chance

    Prostitution 2018 - Presseschau zum 1. Januar 2018 by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Presseschau zum 1. Januar 2018 by Howard Chance

    Die schlichte Tatsache, dass zum 31. Dezember 2017 die „Übergangsfristen“ des neuen Prostitutionsgesetzes enden bzw. geendet haben , ist vielen Zeitungen und Online-Portalen die ein oder andere Meldung wert! Bei einigen Medien gibt es sogar „Leitartikel“, die für die Betroffenen eher nach „Leidartikel“ klingen Es gibt mal wieder recht sachliche, aber auch einige recht skurrile Meldungen, die ich als persönliche Auswahl einmal weitergebe und auch nicht weiter kommentiere! Auch Meldungen von Organisationen und Verbänden schließe ich in die bunte Sammlung ein. Prost Neujahr, meine Damen und Herren!

    03.01.2018 – Nordwest-Zeitung

    Spitzel im Rotlicht-Viertel

    Ermitteln ungarische Polizisten illegal in Bremerhaven?

    Die Ungarin Erzsébet Schmitz verwaltet Bordelle in Bremerhaven. Polizisten aus ihrem Heimatland sollen sie illegal in Deutschland ausgespäht und abgehört haben … Die Ungarin verwaltet die Häuser, kassiert von den Prostituierten Miete. Alles sauber, alles genehmigt, alles legal. In Deutschland zumindest.

    In Ungarn, der Heimat von Erzsébet Schmitz, sieht man das anders. Nach ungarischem Recht ist die Unterstützung der Prostitution mit dem Betrieb eines Bordells eine Straftat. Der dritte Paragraf des ungarischen Strafgesetzbuchs regelt, dass das ungarische Strafrecht auch für im Ausland begangene Handlungen von ungarischen Staatsbürgern gilt. Bei einer Verurteilung in der Heimat drohen Erzsébet Schmitz bis zu zehn Jahre Haft.

    Aber dafür braucht man Beweise. Und die wollten sich ungarische Ermittler offenbar in Bremerhaven selbst beschaffen.

    Straftat in Ungarn – Pols und Schmitz erzählen, dass der ungarische Polizeioberstleutnant Peter R. und ein unbekannter Kollege erstmals 2013 in der Lessingstraße aufgetaucht seien, Prostituierte befragt und Ausweise kontrolliert hätten. Sie selbst wollen davon erst zwei Jahre später erfahren haben, durch Zeugenaussagen bei einem Prozess in Ungarn.

    Nun ist es so, dass ausländische Strafverfolgungsbehörden auf deutschem Hoheitsgebiet keine Befugnisse haben, schon gar nicht für verdeckte Ermittlungen.

    Den gesamten Artikel lesen:

    https://www.nwzonline.de/blaulicht/bremerhaven-oldenburg-spitzel-im-rotlicht-viertel-ermitteln-ungarische-polizisten-illegal-in-bremerhaven_a_50,0,2206963431.html


    29.12.2017 – Frankfurter Rundschau

    Prostituiertenschutzgesetz

    Maximale Verunsicherung der Frauen

    Das Prostituiertenschutzgesetz ist erst ein paar Monate gültig, muss aber schon nachgebessert werden. Denn es hilft kaum. Der Leitartikel.

    Es war nicht gerade eine Meisterleistung der Legislative, das umstrittene Prostituiertenschutzgesetz, das seit einem halben Jahr in Kraft ist. Ein kühnes Versprechen, wie sein Name sagt: Schutz vor Gewalt und sexueller Ausbeutung. Schnelle Wunder hat niemand erwartet. Aber dass vielerorts bisher wenig bis nichts passiert ist, das ist selbst für seine Befürworter – gelinde gesagt – irritierend.

    Ende Dezember läuft die Frist ab, innerhalb derer sich alle Sexarbeiterinnen, die Männer sind hier mitgemeint, gesundheitlich beraten lassen und ihre Tätigkeit anmelden müssen. Bordellbetreiber brauchen ein polizeiliches Führungszeugnis und müssen bei Kontrollen nachweisen, dass sie sich etwa an neue Schutz- und Hygienevorschriften halten – vom Notrufsystem bis hin zu getrennten Toiletten für Prostituierte und Freier.

    Das Gesetz wurde im Juli 2016 beschlossen, anderthalb Jahre hatten Länder und Kommunen also Zeit, die Umsetzung zu regeln und zu organisieren. Zeit, die sie zumeist nicht genutzt haben.

    Gesundheitsberatung? Fehlanzeige! Irgendwann im Frühjahr, heißt es in Berlin und nicht nur dort. Ordnungsämter landauf und landab zeigen sich überfordert oder unwillig, solange Ministerien in den Landeshauptstädten Antworten schuldig bleiben. Wer trägt eigentlich die Kosten für zusätzliche Mitarbeiter: Sozialpädagogen, Ärzte, Gesundheitsberater? Wer schult Verwaltungsangestellte für sensible Gespräche mit einer Klientel, deren Lebenswirklichkeit ihnen komplett fremd ist? Gibt es Dolmetscherinnen? Viele Armutsprostituierte aus Osteuropa sprechen kein Deutsch.

    Den gesamten Artikel lesen unter:

    http://www.fr.de/politik/meinung/leitartikel/prostituiertenschutzgesetz-maximale-verunsicherung-der-frauen-a-1416009


    29.12.2017 – Spiegel Online

    Anmeldepflicht für Prostituierte und Bordellbetreiber

    Auf dem Papier

    Es ist früh am Abend, in der Hamburger Herbertstraße ist noch nicht viel los. Die meisten Stühle in den Schaufenstern sind leer. Eine blonde Frau hat schon Platz genommen und wartet auf einen Freier. Sie hält sich ihr Handy vors Gesicht. Erst als man an die Scheibe klopft, blickt sie auf.

    Was sie von dem neuen Prostituiertenschutzgesetz hält? „Die Mädels hier finden das alle scheiße, kannst du ruhig aufschreiben“, sagt sie. Es sei kein Schutzgesetz, sondern ein Unterdrückungsgesetz, das mit Repressalien arbeite. Dann schließt sie das Fenster.

    Im Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Es soll die Frauen im Milieu besser schützen: mit einer Kondompflicht und Beratungsgesprächen. Außerdem gilt eine Anmeldepflicht für Bordellbetreiber und Prostituierte. Am 1. Januar 2018 endet die Übergangsphase: Dann muss jede Frau einen speziellen Ausweis dabeihaben, wenn sie arbeitet. So will der Gesetzgeber Transparenz schaffen. Kann das gelingen?

    Eine Stunde Zeit für Beratungsgespräch – Fabio Casagrande hat 60 Minuten Zeit, um herauszuhören, ob die Frau, die vor ihm sitzt, ausgebeutet wird. Der Sozialarbeiter führt für ein neu geschaffenes Amt in Hamburg die Anmelde- und Beratungsgespräche mit Prostituierten. Sie dauern eine Stunde, darin klärt Casagrande über Hilfsangebote auf, spricht über Krankenversicherung und steuerliche Fragen. Wenn die Frau kein Deutsch spricht, wird per Video ein Dolmetscher zugeschaltet.

    Nebenher muss Casagrande auf Indizien achten, die auf eine Zwangslage hinweisen. „Das ist eine enorme Herausforderung“, sagt er. In Abstimmung mit Hilfsorganisationen und der Polizei habe man dazu einen Fragenkatalog entwickelt. Was er genau fragt, will er nicht verraten.

    Den gesamten Artikel lesen unter:

    http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/prostitution-sexarbeiterinnen-hadern-mit-anmeldepflicht-a-1185266.html


    28.12.2017 – Westfalen-Blatt

    Prostituiertenschutzgesetz: Übergangsfrist läuft ab

    Nur wenige Sexarbeiterinnen gemeldet

    Mit dem Jahreswechsel endet in NRW die Übergangsregelung für das Prostituiertenschutzgesetz, dann müssen sich alle Sexarbeiterinnen angemeldet haben. Doch wie der Kreis Herford künftig Bordellbetreiber und Arbeiterinnen kontrolliert, ist noch offen.

    Vertrauen schaffen in der Zusammenarbeit mit den Behörden, das sei laut Kreisdezernent Paul Bischof zunächst das Ziel: »Wir werden nicht bei jedem Besuch sofort die Polizei mitnehmen.« Verunsicherung in der Szene bleibt. Allerdings sei auch noch nicht klar, wie die Kontrollen aussehen werden, mit denen der Kreis sowohl die rechtmäßige Anmeldung der Bordelle durch die Betreiber, als auch die Anmeldung der Sexarbeiterinnen überprüfen will. »Aber wir werden sicherlich eine Checkliste haben.«

    Doch die Verunsicherung in der Szene bleibt, wie es aus der Prostituierten- und Ausstiegsberatungsstelle Theodora in Herford heißt. »Es kursieren falsche Informationen«, sagt Pfarrerin und Einrichtungsleiterin Birgit Reiche von der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen, zu der Theodora gehört. Einige Frauen hielten das gesundheitliche Beratungsgespräch für eine Zwangsuntersuchung. Andere hätten Angst, dass die bei der Anmeldung erfassten Daten in ihre Heimatländer weitergeleitet würden.

    Den gesamten Artikel lesen unter:

    http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Herford/Herford/3103770-Prostituiertenschutzgesetz-Uebergangsfrist-laeuft-ab-Nur-wenige-Sexarbeiterinnen-gemeldet


    29.12.2017 – WAZ

    Hurenausweis

    Aufschrei im Essener Rotlichtviertel gegen „Hurenausweis“

    Essen. Prostituierte der Stahlstraße in Essen hängen Protest-Flugblatt ins Fenster. Darin lehnen sie die seit Juli gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht ab.

    Die Stahlstraße, Essens Rotlichtviertel nahe dem Limbecker Platz, gilt als eine der ältesten Bordellmeilen Deutschlands. Ein Ort, an dem Männer seit jeher für Geld Sex kaufen können: in 17 Häusern und bei mehr als 100 Frauen. Seit einem halben Jahr sind diese verpflichtet, sich beim Ordnungsamt den so genannten „Hurenausweis“ ausstellen zu lassen. Ein umstrittenes Dokument, das viele Frauen nervt und die Branche verunsichert. „Aufschrei“ ist ein Protest-Flugblatt überschrieben, das die meisten Frauen der Stahlstraße jetzt demonstrativ in ihre Fenster gehängt haben.

    „Wir, die Prostituierten, wollen uns hiermit wehren und Hilfe suchen“, heißt es darin. Die Frauen selbst bezeichnen sich sarkastisch als „horizontale, ohnehin malträtierte, kleine Minderheit“.

    Einer, der die Stimmung unter den Prostituierten wohl am besten einzuschätzen vermag, ist Hans-Joachim Rottermann. Dem 60-Jährigen gehörten neben dem Betrieb in der Stahlstraße auch Häuser in Dortmund, Bochum und Hagen. Ein Rotlicht-Imperium, mit dem er einst die Nummer eins in Nordrhein-Westfalen war, das er inzwischen aber innerhalb der Familie in andere Hände gelegt hat. Er sagt: „Die Frauen in der Stahlstraße und anderswo sind durch den Hurenausweis verunsichert, es herrscht ein Klima der Unruhe.“

    Den gesamten Artikel lesen unter:

    https://www.waz.de/staedte/essen/aufschrei-im-essener-rotlichtviertel-gegen-hurenausweis-id212961833.html


     

  • Prostitution 2018 – Aktuelle Informationen – Stand 1. Januar 2018

    Prostitution 2018 – Aktuelle Informationen – Stand 1. Januar 2018

    Prostitution 2018 - Aktuelle Informationen - Stand 1. Januar 2018Prostitution 2018 – Aktuelle Informationen – Stand 1. Januar 2018

    Mein Portal und die dazu gehörende Internet-Adresse lautet bekanntlich auf „Prostitution 2017“ (www.prostitution2017.de). Das mag nun zu Beginn des neuen Jahres etwas verwirren,
    aber es geht inhaltlich ja um ein Gesetz, was im Jahr 2017 Inkraft getreten ist! Um Missverständnisse zu vermeiden, gibt es aber inzwischen auf die zusätzliche Domain www.prostitution2018.de, die aber auf den gleichen Inhalt / auf das gleiche Portal verweist!

    Wenn ich demnächst einmal etwas zuviel habe, werde ich die „aufgelaufenen Artikel“ einmal sortieren: es gibt überholte Informationen und Informationen, die immer noch aktuell sind, was der Google-Suchende aber nicht unbedingt erkennen kann. Hier werde ich Abhilfe schaffen, damit keine Missverständnisse entstehen. Die Umsetzung des Gesetzes ist ja ein dynamischer Prozess, bei dem sich fast täglich neue Aspekte ergeben.

    Die Struktur des Portals wird aus diesem Grund auch maßgeblich ändern, damit es nicht zum Informations-Overkill kommt! Leider schaffe ich das nicht von heute auf morgen, da ich nach wie vor intensiv mit Beratungs-Dienstleistungen beschäftigt bin und zusätzlich zum Jahreswechsel noch einige neue Aufgaben übernommen habe, die den Mann fordern!

    Schrecklicherweise werde ich in 2018 auch noch „50“, was mich nicht wirklich entzückt und auch der „Sport“ hat im vergangenen Jahr sehr gelitten. Um mein übliches Fitness-Niveau wieder herzustellen, werde ich im neuen Jahr garantiert etwas sorgsamer leben und auch wieder ein wenig der Muse pflegen. Wer rastet, der rostet! Aber wer schon etwas rostig ist, muss auch hin und wieder rasten!

    Nach dem sehr ruhigen Silvester in München gönne ich mir einige freie Tage und bin dann in einigen Tagen wieder am Start. Meine Aufenthaltsorte der nächsten 14 Tage kann frau oder man dem aktuellen Terminkalender entnehmen:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/



    Der umfangreiche Statusbericht nochmals als Anhang (Stand 1. Januar 2018):

    Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018 by Howard Chance

    Im abgelaufenen Jahr 2017 war ich fast 300 Tage auf Reisen und habe dabei nahezu die ganze Republik „erlebt“. Die Metropolen waren das Ziel, aber auch ländliche Regionen, in denen sich im Prinzip niemand für das neue Gesetz interessiert und wo die Ämter immer noch mit dem Kopf schütteln, wenn man sich als „Prostitutions-Bürger“ nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz und dessen Bestimmungen erkundigen will. Flächendeckend „geimpft“ ist man bis heute lediglich in Nordrhein-Westfalen, wo man sich sehr früh mit der Angelegenheit befasst hat, wo Schulungen für die Behörden schon Anfang 2017 stattgefunden haben und wo Formularmaterial bereits Mitte des Jahres zur Verfügung stand.

    NRW ist das „Musterland“, dicht gefolgt vom Freistaat Bayern, wo es abgesehen von einigen Städten auf dem flachen Land, auch überall sachkundige Beamtinnen und Beamten gibt. Bayern reguliert Prostitution ja schon seit einigen Jahren und verfügt bereits über umfangreiches Daten-Material aus vergangenen Jahren und die Erstellung von Formularen sowie die Entwicklung von Behördenabläufen war nicht das große Problem.

    Erstaunlich ist das „Ost-West-Gefälle“: im gesamten „Osten“ (sogenannte neue Bundesländer) klemmt es gewaltig und die vorliegenden Verordnungen sind recht unvollständig. Die Frage, wer was wann und wie umsetzt, stellt sich im Osten fast überall und auch die „Hauptstadt aller Deutschen“ Berlin schließt sich der ostdeutschen Riege an: man nimmt zwar Anträge und Akten an, hat aber bezüglich der Bearbeitung noch keine Vorgaben der Landesregierung.

    Selbst Hessen mit der bundesdeutschen Prostitutions-Metropole Nr. 1 Frankfurt/Main, bekommt den Plan der Landesregierung gerade nicht umgesetzt, weil sich diverse Kommunen weigern ohne klare Vorgaben zu arbeiten. In Frankfurt und Offenbach nimmt man Anträge an, in Wiesbaden weigert man sich mit dem Hinweis, dass die Vorgaben des Landes unvollständig seien. Ein offener Streit auf der Verwaltungsebene, der so schnell nicht beilegt sein wird!

    Im „Ländle“ hat man das Großprojekt Mitte des Jahres in Angriff genommen, indem man einen Anrufbeantworter beim Landesministerium in Stuttgart installierte und es einen Mitarbeiter mit Email-Account gab, der unter der Last seiner Verantwortung zusammenbrach! Kein Wunder: bei Tausenden betroffenen Personen hätte man ein Call-Center mit 50 Agents benötigt! Ein einzelner Herr „Pfleiderer“ konnte das nicht schaffen und schaffte es natürlich auch nicht. Im September wurde „Pfleiderers Bürde“ dann in die Landkreise verwiesen, wo man sich seither bemüht Dinge auf die Kette zu bringen. Ausgang in vielen Regionen noch ungewiss, wenn man z.B. hört, dass in Freiburg Fristen per Handstreich und womöglich ohne jegliche rechtliche Legitimation einfach mal um einige Monate verlängert werden.

    Zwar sieht das Bundesgesetz vor, dass Landesregierungen aufgrund spezieller Notwendigkeiten die Umsetzung durchaus „individualisieren“ können, dass dies aber jeder Kreis, jede Gemeinde oder gar jeder Sachbearbeiter persönlich kann, konnte ich weder im Bundesgesetz, noch in den einigen wenigen vorhanden Landesverordnungen entdecken. Selbst „Übergangsbescheinigungen“, die in manchen Städten ausgestellt werden, wenn „Huren-Ausweise“ (noch) nicht ausgestellt werden können, sind fragwürdige „Dokumente“, die legislativ so eigentlich nicht vorkommen! Also jede Menge „Notbehelfe“, über deren Sinn oder Unsinn man trefflich streiten kann! Ämter, die das Recht irgendwie biegen, werden natürlich zum leichten „Opfer“, wenn spezialisierte Anwälte für Verwaltungsrecht demnächst ihren Hut in den Ring werfen!



    Problemfall „Huren-Ausweis“ – Gegenwart

    Am „Stichtag“ 1. Januar 2018, wo der ungeliebte Ausweis ja vorhanden sein „muss“ und wo es Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten nicht erlaubt ist, Sexworkerinnen ohne das Dokument arbeiten zu lassen, tauchen ganz erhebliche Probleme auf! Nach vorsichtigen Schätzungen sind wohl bislang nur etwa 10 – 15% der Sexworkerinnen im Besitz eines solchen Dokuments. Mal hat man sich einfach nicht darum gekümmert, aber in den meisten Fällen konnten Behörden vor Ort die Ausweise nicht ausstellen und / oder keine zeitnahen Beratungstermine anbieten. Wenn man als Sexworkerin noch nie irgendwo in der Angelegenheit vorstellig geworden ist, wird man sich in der kommenden Woche womöglich wundern, wenn man seinen „Arbeitsplatz“ nicht bekommt, weil der Clubchef oder Betreiber einfach kein Bußgeld kassieren möchte, was zudem seine „Unzuverlässigkeit“ im Genehmigungsverfahren belegen könnte! Also Zwangspause nach den Feiertagen und die Suche nach einer Behörde, die bereit ist das Dokument zügig zu fertigen!

    In Nordrhein-Westfalen haben einige „scharfe Städte“ bereits umfangreiche Kontrollen für Anfang Januar angekündigt! Volltreffer dürften hier wohl die schlichte Regel sein!



    Problemfall „Konzession/Erlaubnisantrag“ – Gegenwart

    Auch hier fällt laut Bundesgesetz am 31. Dezember 2017 der Fristen-Hammer. Alle Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bestanden und dies bis 1. Oktober 2017 angezeigt haben, hatten bzw. haben bis zum 31. Dezember 2017 Zeit den Erlaubnisantrag zu stellen und ein Betriebskonzept einzureichen. Die „Einreich-Quote“ soll selbst in NRW bei unter 25 % liegen, wie mir amtliche Insider berichteten. Unglaublich, aber wahr! Hier spielt man dann „Roulette“ mit kalkulierbarem Ausgang!

    Sehr interessant und unbedingt lesenswert ist in diesem Kontext ein Artikel im Beamten-Fachmagazin „Ordnungsamt – Gewerbeamt“ des Weka-Verlags, wo der Verwaltungslehrer Uwe Schmidt den ordnungsrechtlichen Status des neuen Gesetzes betrachtet und würdigt. Bis Mitte Dezember 2017 sind nur in 7 von 16 Bundesländern konkrete „Ausführungsbestimmungen“ zum neuen Prostitutionsgesetz erlassen worden, nämlich in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein! In 9 Bundesländern gibt es keine Erlasse, Teilerlasse, vorbereitende Erlasse und besondere Mischformen, denen es aber offensichtlich noch an Substanz fehlt.

    In der Konsequenz ist das Prostituiertenschutzgesetz laut Uwe Schmidt in 9 Bundesländern momentan „außer Vollzug“, die im Bundesgesetz festgelegten Fristen sind damit in diesen Bundesländern hinfällig und Betriebskonzepte können nicht angefordert oder verlangt werden!

    Schmidt bringt die Situation zum Jahresende 2017 recht markant auf den Punkt und schreibt:

    „Die mit dem Erlass des ProstSchG verbundenen Absichten des Bundesgesetzgebers werden von der Mehrheit der Bundesländer unterlaufen … Im Bundesrat dem ProstSchG zuzustimmen und anschließend bei dessen praktischer Umsetzung den Kopf in den Sand zu stecken ist eines Rechtsstaates nicht würdig.“

    Klar, wenn 16 Köche ein und dieselbe Suppe individuell würzen oder auch nicht und niemand weiß, wer wann am Topf steht, ist das kulinarische Ergebnis ein ungenießbares Gericht und die Fachanwälte für Verwaltungsrecht können für 2018 schon mal den neuen Porsche bestellen! Wenn amtlich gemurkst wird, stehen diversen „Rechtsmitteln“ Tür und Tor offen und jeder, der nicht Protest führt, ist ziemlich dumm?

    „Locker vom Hocker und es bleibt schwierig!“ – Fragen Sie mich jetzt bitte nicht nach einer regionalen Prognose, denn eine solche wäre reine Prophetie!

    Den interessanten Artikel von Uwe Schmidt finden Sie unter folgendem Link:

    https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/prostituiertenschutzgesetz-prostschg-zustaendigkeiten/



    Problemfall Steuer – Gegenwart und Zukunft

    Im Jahr 2017 haben die Finanzbehörden im Rotlicht wieder kräftig zugeschlagen! Der Fall Hermann Müller zeigte eindrücklich, dass es im „roten Haifischbecken“ steuerlich sehr gefährlich ist. Umsatzsteuer-Zuschätzungen, Verwerfung von Buchführungen und ähnliche Verfahrensweisen sind in einigen Gegenden die Regel! Sobald man eine „Umsatzsteuer-Sonderschau“ oder eine Betriebsprüfung bekommt, kann der Ruin ins Haus stehen, wenn ein Prüfer entsprechend instruiert ist und die üblichen „Schwachstellen“ findet. Gegen den geforderten „Nachschlag“ fürs Finanzamt kann man dann zwar klagen, aber da man in einem solchen Verfahren in der Regel seine „Unschuld“ im Beweislast-Umkehr-Verfahren beweisen muss, durch „dinglichen Arrest“ aber quasi vermögenlos ist, scheitert ein solches Ansinnen schon im Ansatz. Bis der Bundesfinanzhof letztinstanzlich entscheidet, ist man schon einige Jahre älter und meist bereits pleite.

    „Dem toten Esel nützen Vitamintabletten recht wenig!“

    Da es an einer bundeseinheitlichen steuerlichen Handhabung fehlt, wirken die Maßnahmen vor Ort wie „Willkür“ und wir werden mit unserem Steuerexperten-Team im nächsten Jahr versuchen die deutschen Oberfinanzdirektionen für das Thema zu sensibilisieren. Doch dazu mehr im „Ausblick“, der in Kürze im Text folgt!



    Conclusio 2017 – Howard Chance

    Wer will an Silvester schon einen Roman lesen, bei dem es kein „Happy End“ gibt? Es gibt bestimmt 50 weitere Themen, die man ausführlich betrachten könnte! Doch die Vergangenheit nützt schon morgen nichts mehr und ist einfach nur noch Geschichte!

    Mein Team und ich haben in 2017 Hunderte von Gesprächen geführt, eine nicht kleine Anzahl von Mandantinnen und Mandanten bei der „Konzessionierung“ unterstützt und dabei fast alle Fristen eingehalten. Unter dem Aspekt „miles and more“ war ich in diesem Jahr bei 300 Übernachtungen außer Haus kaum zu schlagen und auch im neuen Jahr wird es in den Ländern weitergehen, wo Konzepte mangels Vorgaben noch nicht entwickelt und eingereicht werden konnten! Ich betreue momentan auch eine ganze Reihe von „Neugründungen“, die womöglich durch „Genehmigungsfiktion“ entschieden werden. Natürlich stehe ich auch „Gewehr bei Fuß“, um bereits eingereichte Konzepte beim Amt zu „verteidigen“, um Nachfragen schlüssig zu beantworten und im Notfall unter Hinzuziehung meiner Anwälte „Tacheles“ zu reden, wenn Recht gebeugt wird!



    Ausblick 2018 – Auf, auf zu neuen Taten! – Im Team und als Einzeltäter!

    Der Silvestertag ist ja immer ein Tag der Vorsätze und Pläne für das neue Jahr und bei mir ist das nicht anders! Das Jahr 2018 wird ein „Vollgas-Jahr“ mit neuen Projekten, neuen Kooperationen und neuen Aufgaben! Ohne jedes romantische Schwelgen nachfolgend meine ernsten Absichten für das Jahr 2018:

    Intensive Kooperation DHW-Steuerberatung, Rotlicht-Akademie, MH-Consulting

    Im Jahr 2017 haben wir begonnen Know-how zu sammeln und gemeinsame Projekte zu entwickeln.

    Christian Deák von der DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH betreut die steuerlichen Fachthemen, unterhält vielfältige Kontakte zu den Oberfinanzdirektionen, zu Fahndern und Kassenprüfern, Staatsanwälten und beratenden Kollegen und hat es sich zum Ziel gesetzt einheitliche und verlässliche Regeln für die steuerrechtliche Handhabung von „Rotlicht-Betrieben“ zu entwickeln.

    Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie hat die Zustellanschrift.de entwickelt, hat erfolgreiche Seminare veranstaltet und ist wie ich immer nah am Kunden und im Markt absolut etabliert. Wir haben uns intensiv ausgetauscht und festgestellt, dass ein gemeinsames Vorgehen mehr als sinnvoll ist, wenn man sich versteht und die Anzahl der Kunden für einen allein viel zu groß ist.

    Das Team Deák, Rohr und Chance hat jetzt ein erstes Projekt für 2018 in Planung, das ich heute in Kurzform vorstellen möchte :

    Der Rotlicht-Kongress April 2018

    Das Meeting für das deutsche Rotlicht-Gewerbe – Vorträge – Podiums-Diskussionen – Workshops zu aktuellen Themen der Branche – Arbeitsgruppen – Informationsaustausch – Rotlicht-Party „meet & greet“

    • Steuerliche Themen (Buchführung, Kassensysteme, Steuerfahndung etc.)
    • Das „Betriebskonzept“ und seine Ausrichtung
    • Geschäftsführung in Rotlicht-Unternehmen
    • Probleme und Dialog mit dem Ordnungsamt
    • Baurecht und Verwaltungsverfahren
    • Rechtskonforme Werbung für „Prostitution“

    Wir laden hierzu Dozenten ein, diskutieren mit einem „Schwerpunkt-Staatsanwalt“ und haben Verbände und Erotik-Portale zu Gast. Weitere Infos gibt es hierzu im Lauf des Monats.

    https://zukunft-rotlicht.de



    Fachpublikation „Rotlicht und Prostitution 2018“

    Das Update meiner Fachpublikation steht unmittelbar bevor, wobei es sich eher um ein komplett neues Handbuch für die unternehmerische Praxis handelt. Es haben sich viele neue Aspekte ergeben und alle neuen Informationen werden in das neue Buch, dessen Erscheinung für Ende Februar geplant ist, einfließen. Diesmal kommen auch Co-Autoren zu Wort, die spezielle Aspekte wie „Steuer im Rotlicht“ und „Strafverfolgung im Rotlicht“ beleuchten werden. Eine Inhaltsangabe werde ich ebenfalls im Lauf des Monats vorlegen!



    Bordellfachwirt(in) zertifiziert?

    Ein Ausbildungs-Gang für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter in der Erotikbranche! Was ein wenig verrückt klingt, ist doch ernst gemeint! Fortbildung kann nie schaden und ich arbeite gerade mit dem Kollegen Deák an einem entsprechenden Zertifikat. Ob die IHK diese Zertifizierung vornimmt oder aber ein anderer Bildungsträger einsteigt, ist momentan noch offen. Gut Ding will bekanntlich Weile haben, aber mit unserem Schwung kann es zügig gehen! Wir informieren, sobald wir hier Neuigkeiten zu verkünden haben!

     

  • Prostitution 2017 – Frivoles Weihnachtsgeschenk – Howard´s Erzählungen

    Prostitution 2017 – Frivoles Weihnachtsgeschenk – Howard´s Erzählungen

    Prostitution 2017 - Frivoles Weihnachtsgeschenk - Howard´s Erzählungen

    Prostitution 2017 – Frivoles Weihnachtsgeschenk – Howard´s Erzählungen

    Vor einigen Jahren, als ich noch als Marketingdirektor einer großen Erotikdiscothek tätig war, entstand das Jugendwerk „Howard´s Erzählungen“ mit frivolen Geschichten und Anekdoten aus dem „Rotlicht-Leben“. Kein Sachbuch, sondern schräge Geschichten, die ich erlebt und aufgezeichnet habe. Für den „Normalbürger“ vielleicht etwas zu „heftig“, werden „Rotlicht-Freundinnen“ und „Rotlicht-Freunde“ sich selbst und / oder Protagonisten erkennen, denen sie in ähnlicher Form sicher schon begegnet sind. Keine große literarische Kunst, sondern Stories zum schmunzeln und erinnern!

    Vielleicht das passende wie preiswerte Weihnachtsgeschenk für Leute in und aus der Branche, die „Shades of Grey“ langweilig finden und eher rustikal veranlagt sind!

    Howard’s Erzählungen – Das Werk 

    Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben! Unter diesem Motto war auch der Autor dieses Buches in der „Welt der Erotik“ unterwegs. Er war in Swingerclubs, im Freudenhaus, besuchte skurrile Parties und Messen. Dabei lernte er Menschen und „Gestalten“ kennen, die eben keine „Normalbürger“ sind, sondern mit besonderen Eigenschaften glänzen. Denk- bis fragwürdige Momente, die der Autor in humoresk-frivoler Weise schildert. 

    Dass er im Kapitel „Howard swingt“, auch selbst mal die Hosen runter lässt, ist neu und ungewöhnlich. Dass ihm fast nichts „heilig“ ist, außer seine „Königin“, ist bekannt und spielt auch diesmal eine gewichtige Rolle! – Ulk und Humor sind unverkennbar, wenn es für ein TV-Format auf Sendung geht, und Howard die „Protagonisten“ besucht. 

    Huren, Freier, Luden, Handwerker, Sklaven und Meister: Alle sind im Dienst der Lust versammelt und dabei bereit, ihren literarischen Beitrag zu leisten. Ob nun bewusst oder unbewusst! – Manches ist lustig, anderes böse. Eben ein buntes „Sittengemälde“ unserer Zeit. Ist die „Welt der Erotik“ denn wirklich so „wunderbar“, oder haben wir es mit „Abgründen“ und gelebten „Perversionen“ zu tun? 

    Machen Sie sich selbst ein Bild und erleben Sie Szenen, die wieder Ihre ganze Aufmerksamkeit erfordern. Erleben Sie Howard und seine „Erzählungen“!

    Bestellbar für sagenhafte 9,93 € exklusive bei Amazon (klick-the-pic):

    Eine Beispielgeschichte findet sich unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/12/12/swingerschiff-auf-kirchentag-by-howard-chance-erzaehlungen/

  • Prostitution 2017 – Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & Betreiber

    Prostitution 2017 – Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & Betreiber

    Prostitution 2017 - Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & BetreiberProstitution 2017 – Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & Betreiber

    Bei nahezu allen Beratungsterminen der jüngeren Zeit, werde ich von Kundinnen und Kunden gefragt, was passiert, wenn ab dem 1. Januar 2018 in den sogenannten „Prostitutionsstätten“ Sexworker(innen) tätig werden, die (noch) nicht im Besitz einer „Anmeldebestätigung“ (Huren-Ausweis) sind. Wenn man den Gesetzestext liest, ist diese Frage schnell und präzise zu beantworten:

    Sexworker(innen) dürfen ohne vorhandene „Anmeldebestätigung“ ab dem 1. Januar 2018 nicht tätig werden. Betreiberinnen und Betreiber dürfen Sexworker(innen) nicht „beschäftigen“, was sie ohnehin in den seltensten Fällen tun, dürfen aber auch deren selbständige Arbeit in der Prostitutionsstätte nicht gestatten und auch keine Wohnungen zum ausdrücklichen Zweck der Prostitution vermieten oder zur Verfügung stellen.

    Beide Personengruppen begehen hier eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie gegen diese Bestimmung verstoßen, wobei man Sexworker(innen) beim „Erstverstoß“ angeblich lediglich ermahnen will. Betreibern wird man aber womöglich sofort eine Bußgeld auferlegen und das macht sich mitten im „amtlichen Erlaubnisprozess“ nicht so gut, da man ja seine „Unzuverlässigkeit“ geradezu markant zu Markte trägt!

    Doch bei allem guten Willen, wird es in vielen deutschen Städten und Kreisen überhaupt nicht möglich sein, bis zum 1. Januar 2018 noch in den Besitz eines Ausweises zu kommen und wir müssen zwischen unterschiedlichen Personengruppen innerhalb der Prostitution unterscheiden, da die Realität nicht immer zur amtlichen Handhabung passt:

    Nicola ist eine sogenannte „reisende Dame“, die oft über Monate von Stadt zu Stadt reist und sich in Bordellen oder bei Wohnobjekten zeitweilig einmietet. Sie hat für Januar Termine in 4 deutschen Großstädten gemacht und hat geplant in jeder Stadt eine Woche zu bleiben. Momentan ist sie in ihrer rumänischen Heimat und hat nun vom „Chef“ in Baden-Württemberg erfahren, dass sie am 3. Januar 2018 bei ihm nur „einchecken“ kann, wenn sie den berüchtigten „Hurenpass“ besitzt.

    Wie soll sie nun in den hinteren Karpaten an das Dokument kommen? Es gibt den Ausweis in keiner deutschen Botschaft im Ausland und da Beratungen stattfinden müssen, ist natürlich kein rein schriftliches Verfahren möglich!

    Anna-Maria wohnt in der Stadt, wo sie auch als Sexworkerin in einem Laufhaus tätig ist, hat vor 14 Tagen ihr Beratungsgespräch in ihrer Heimatstadt absolviert und hat in der Woche vor Weihnachten den Termin beim Ordnungsamt, wo sie ihrer „Prostitutionspapiere“ noch vor dem Jahreswechsel erhalten wird. Der Betreiber des Laufhauses setzt auf „lokales Personal“ und hat alle Damen sogar persönlich zu Amt gefahren.

    Warum bloß? Na, damit sich der Puff nicht am 1. Januar 2018 in ein reines Möbelparadies verwandelt und die Gäste vergeblich nach Damen Ausschau halten!

    Hätte Anna-Maria ihren „Huren-Ausweis“ z.B. in Köln beantragt, hätte sie bis Jahresende zwar keinen realen Ausweis, aber eine „Übergangsbescheinigung“, die quasi die Frist verlängert. Aber eben nur im regionalen Bereich und ganz sicher nicht in anderen Regionen und Bundesländern, wo der Erhalt der Papiere beispielsweise zeitgleich möglich gewesen wäre.

    Wenn ich rein „stationär“ arbeite, habe ich also deutliche Vorteile! Wenn ich hingegen „reise“, lande ich in den meisten Fällen im Chaos und stürze die Betreiberinnnen und Betreiber auch noch in einen „Gewissenkonflikt“?

    Zurück zu Nicola, die ihr Flugticket nach Baden schon vor einem Monat gebucht hat und nach der persönlichen „Auszeit“ ab 1. Januar 2018 wieder dringend Geld verdienen möchte. Wenn sie am 1. Januar 2018 in Baden landet, hat die zuständige Behörde, die den Ausweis theoretisch ausstellen, wegen Feiertag geschlossen. Auch am 2. Januar 2018 wird Nicola bei der Vorsprache nicht viel Glück haben, da man dem „Chef“ telefonisch bereits mitgeteilt hat, dass alle Beratungstermine bis Ende Januar vergeben sind.

    Nicola kann also vor Ort nichts tun, um an den notwendigen „Pass“ zu kommen und der Chef darf ihr die Arbeit in seinem Betrieb nicht erlauben, weil er damit kräftig gegen das neue Gesetz verstoßen würde!

    Muss Nicola jetzt nach Neumünster oder in eine andere „flexible Region“ reisen, um dort möglichst schnell einen Huren-Ausweis zu erhalten oder reicht es die Behörde vor Ort auf die Unmöglichkeit der Umsetzung hinzuweisen?

    Können Behörden Zugeständnisse machen und dies gegenüber den Betreibern schriftlich bestätigen? Oder sollte man es einfach darauf ankommen lassen und in einem möglichen Bußgeld-Verfahren seine Argumente vorbringen?

    Eine Fragestellung, die ich im Moment mit Fachleuten untersuche, und eine Fragestellung, mit der ich mich auch schon an Behörden gewandt habe! Die Antworten stehen noch aus und ich weiß auch warum: weil sich bislang niemand intensive Gedanken dazu gemacht hat! Klar, es bestand ja auch kein Bedarf und manchmal entstehen Probleme halt erst in der Praxis!

    Sobald ich amtliche Post zu meinen Fragen im Kasten habe, werde ich natürlich hier berichten. In einigen konkreten Fällen, bin ich ja bereits im Mandantenauftrag tätig und dabei läuft auch mehr und mehr die Zeit ab. Kann man auf telefonische Auskünfte vertrauen, wo man später den Namen des Sachbearbeiters nicht mehr erinnert?

    Wie halten Sie es? Gibt es weitere Problemstellungen, zu denen ich noch nicht berichtet habe? Dann freue ich mich über Ihre Rückmeldungen! Ich werde interessante Aspekte natürlich gerne in meinem Blog veröffentlichen! Versprochen!

    Einen frohen ersten Advent wünscht Howard!

  • Braunschweig: Sexworkerin zeigt Freier an – Kondompflicht verletzt!

    Braunschweig: Sexworkerin zeigt Freier an – Kondompflicht verletzt!

    Braunschweig: Sexworkerin zeigt Freier an - Kondompflicht verletzt!
    Bildquelle: Pixabay

    Braunschweig: Sexworkerin zeigt Freier an – Kondompflicht verletzt!

    Was das Thema „Kondompflicht“ anbelangt, wurde überall gelächelt: da kann doch nix passieren und niemand erfährt, was im stillen Kämmerlein passiert. Ob der „Pirelli“ montiert ist oder eben nicht? Was soll´s? Es gibt ja keine Kondompolizei und wo bitte steht im neuen Gesetz, dass es sich um ein intaktes Kondom handeln muss? Lustiges Feixen und dazu in den bekannten „AO-Foren“ nach wie vor umfangreiche Berichte über „katholischen Service“!

    Nun gibt es im schönen Braunschweig, wo ich auch schon mehrfach dienstlich zu Gast war, einen aktenkundigen Fall, über den „Focus Online“  berichtet:

    Der Gast einer Sexworkerin hat das Kondom während des „Verkehrs“ einfach entfernt und dies natürlich ohne Einwilligung der Dame! Was man im privaten Bereich „Stealthing“ nennt, ist im vorliegenden Fall des „gewerblichen Geschlechtsverkehrs“ eine Ordnungswidrigkeit, die nun von der Braunschweiger Ordnungsbehörde geahndet werden wird, da die betroffene Dame Anzeige erstattet hat und die Personalien des „Bösewichts“ wohl bekannt sind!

    Dumm gelaufen für den „Kollegen“, der scheinbar nichts von der Geldstrafe bis zu 50.000 € gehört hat oder eben darüber auch nur fesch gelacht hat!

    Zwar wird ihm das Ordnungsamt Braunschweig sicher keine 50.000 € in Rechnung stellen, aber ein saftiger Denkzettel wird es wohl werden. Ich bleibe an der Story dran, da es mich wirklich interessiert, wie hoch die Behörden gehen und ob gegen solche Bescheide Rechtsmittel eingelegt werden.

    Heimlich die Tüte zu entfernen, eine solche vorab so zu präparieren, dass es nach der EInführung zum „Platzer“ kommt, ist grob unsportlich und das krasse Gegenteil eines Kavaliers-Deliktes. Das Verständnis dürfte im Rotlicht-Milieu bei 0 % liegen!

    Früher gab es bei rüdem Verhalten im Puff vom Türsteher kräftig einen auf die Nuss! In der modernen Zeit bekommt man den Bußgeldbescheid in den heimischen Briefkasten!

    Ja, so ändern sich die Zeiten, wobei nicht auszuschließen ist, dass beide „Maßnahmen“ sogar parallel erfolgen? Ein Narr, wer zuviel denkt?

  • Prostitution 2017 – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Prostitution 2017 – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Prostitution - Eroscenter Krefeld - Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer
    Bildquelle: RP-Online / Thomas Lammertz

    Prostitution – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Die Stadt Krefeld und das dort befindliche Eroscenter kommen nicht zur Ruhe! Vor längerer Zeit habe ich ja schon von dem „Dirnenwohnheim“ in der ehemaligen Puddingfabrik berichtet, das die Stadt Krefeld, bzw. deren Amtsdiener, als „Hotel Garni“ eingestuft hat und wo dementprechend „gar nie“ Vergnügungssteuer zu entrichten war. Nun liegt ein sehr umfangreicher Prüfbericht vor, aus dem hervorgeht, wie man zünftigen Pudding anrührt und wie man damit Prozesse in Gang setzt, um ganz besondere Ziele zu erreichen.

    Einblicke in die Welt der „Großpuffer“ anno 1983 und später, wo man Fett in der Mitte noch mit „u“ schrieb und wo die „Barspenden“ noch von leichten Damen oder vermeintlich honorigen Advokaten im Kroko-Koffer durch die Republik speditiert wurden. Die gute alte Zeit mit den ehrwürdigen Protagonisten und „Spendensammlern“, die ihre Stempelgewalt gegen „Geschenke“ und „Zuwendungen“ verkauften.

    Das nun gute 30 Jahre später im „Pudding-Sumpf“ gerührt wird, ist auch dem neuen deutschen Prostitutionsgesetz zu verdanken und unbedingt der Tatsache geschuldet, dass das Eroscenter Krefeld nach den vielen Jahren der Duldung, nun auch auf dem amtlichen Prüfstand stehen wird.

    Die Westdeutsche Zeitung hat nun in den vergangenen Tagen gleich eine ganze Serie von Artikeln zu diesem anrüchigen Thema veröffentlicht und ganz tief im Krefelder Pudding gerührt. Leider sind die Berichte nur für „Abonnenten“ im Detail lesbar und ich fass daher einmal einige grundlegende Informationen zusammen.

    340.000 € sollen die Krefelder Bordellbetreiber aus der Familie S. insgesamt in die Krefelder Kultur gesteckt haben, um im Gegenzug von der Stadt Krefeld die Genehmigung zur Betreibung der damals noch unerotischen Puddingfabrik zu bekommen und um den Duldungstatus regelmäßig zu erhalten. Fleisch statt Pudding war die Devise und in den späten 1980-er Jahren entwickelte sich das Laufhaus prächtig und niemand hatte Fragen, warum und wieso die Genehmigung erteilt wurde. Das Geld floss in mehreren Tranchen und immer wieder. So eine Art Puff-Abo, von dem der Rat der Stadt Krefeld aber nicht informiert wurde. Warum auch? Schlafende Ratsherren sollte man nicht wecken!

    Als im vergangenen Herbst die „Akte Eroscenter“ wieder im Stadtrat landete, entdeckten die Ratsherren die Manipulationen bereits im Ansatz und beauftragten die Verwaltungsleitung mit einer umfangreichen Prüfung der (damaligen) Umstände. Auch die Staatsanwaltschaft wurde aktiv, weil ja von Anfang an Korruption im Raum stand und weil die zuständigen Behördenmitarbeiter (auf Anweisung?) beim „Crazy Sexy“ alle Augen zudrückten. Und dass seit 1985!

    Der Frankfurter Investor namens S. (der Redaktion und mir selbstverständlich bekannt), ist längst verstorben und die damalige Krefelder Verwaltungsspitze ist auch längst nicht mehr in Amt und Würden, aber scheinbar hat die damalige „Spende“, die angeblich die Krefelder Kulturfabrik vor dem Konkurs bewahrt hat, eine Art „Vermächtnis“ ausgelöst, an das sich auch die Amtsnachfolger gehalten haben. Gentlemen´s Agreement (fast) für die Ewigkeit?

    Was nun in Krefeld Presse und Bürger umtreibt, ist ein Vorgang, der weder in der „normalen Wirtschaft“ und schon gar nicht in der Rotlicht-Branche unüblich ist. Von der kostenfreien Massage mit Whirlpool-Nutzung, über Fernreisen in die Sonne, bis hin zu günstigen privaten Darlehen zum Bau eines Eigenheims, gibt es viele Möglichkeiten, um „Gefälligkeiten“ zu kaufen.

    Nun sieht es im Fall Krefeld natürlich nicht nach direkter „privater Bereicherung“ und „Vorteilsnahme“ aus. Eine „Spende für die Kultur“ klingt ja erfreulich! Nur wird niemand glauben, dass diese auch erfolgt wäre, wenn es keine konkrete Gegenleistung gegeben hätte! Dass der Investor S. bei seinem Besuch in Krefeld und beim Anblick des gefährdeten Kulturzentrums urplötzlich ins Schwärmen geriet und sein weites musisches Herz sodann öffnete, glauben nur Leute, die sich jahrelange mit dem Hammer gekämmt haben!

    Viel wahrscheinlicher ist doch, dass der damalige Bürgermeister oder ein sonstiger „Führer“ das Augenmerk des S. auf das „Konkurs-Problem“ gerichtet hat. Do you agree, Mr. S.?

    Man hat der Stadt und deren Bürgern also doch etwa Gutes getan und lediglich ein wenig die
    „5 gerade sein lassen“! Dabei ist doch auch kein Schaden entstanden. Alles win-win? Wenn es in der Textilstadt Krefeld ein bisschen „halbseiden“ zugeht, wird der Bürger das schon verstehen?

    Dumm nur, dass die „Krefelder Bordellanlage“ nun durch das neue Prostitutionsgesetz amtlich intensiv geprüft werden muss und das sich dabei durchaus ein ablehnender Bescheid ergeben könnte, der dann Schadensersatzforderungen der Betreiberfamilie S. in Millionenhöhe auslösen könnte. Doch kann man einen Umstand, der auf Korruption beruht, zum Anlass einer Schadensersatzforderung machen? Juristisch sehr fragwürdig!

    Strafrechtlich wird in der Sache nichts zu machen sein, da es ja für das Delikt Verjährung gibt und die damaligen Akteure nicht mehr auf de Platz stehen, aber die Angelegenheit wird das Krefelder Rathaus sicher noch lange beschäftigen. Ob in der Krefelder Mevissenstrasse in 2018 die roten Licht amtlich bedingt ausgehen, wofür viele Indizien sprechen, kann man noch nicht abschätzen.

    Aber ich bin mir sicher, dass die verantwortlichen Politiker und Beamten, die nun durch die Berichterstattung im öffentlichen Fokus stehen, keine neuerliche „Rechtsbeugung“ vornehmen werden.

  • Aktion „Sexworker-Ausweis NRW“ – Ein Bericht aus der praktischen Arbeit

    Aktion „Sexworker-Ausweis NRW“ – Ein Bericht aus der praktischen Arbeit

    Aktion "Sexworker-Ausweis NRW" - Ein Bericht aus der praktischen ArbeitAktion „Sexworker-Ausweis NRW“ – Ein Bericht aus der praktischen Arbeit

    MH-Consulting hat ja bereits vor einigen Wochen den „Postfach-Service“ für Sexworkerinnen in der Kanzlei in Oberhausen eingerichtet, der helfen soll die möglicherweise brisante Post vom heimischen Briefkasten fern zu halten. Den „Huren-Ausweis“, amtliche Mitteilungen und steuerliche Erfassungsbögen finden Freunde, Eltern, Lebensgefährten und Kinder nicht so wirklich gut und da ist es ja nicht schlecht ein diskretes Postfach zu haben. Außerhalb von NRW arbeiten wir übrigens mit dem Postfach-Dienst „Zustelladresse.com“ von Christoph Rohr zusammen, der hier eine interessante Online-Lösung entwickelt hat.

    Nun haben wir in Nordrhein-Westfalen im Kundenauftrag begonnen, Sexworkerinnen bei der Erlangung der „notwendigen Papiere“ zu unterstützen und halten dafür eine private „Sozialarbeiterin“ bereit, die Termine koordiniert und in den Kontakt mit den zuständigen Behörden tritt. Da es noch immer nicht bei jeder kreisfreien Stadt oder jedem Kreis in NRW Gesundheitsberatung und „den Ausweis“ gibt, ist dieses Unterfangen recht schwierig und äußerst zeitintensiv. Aber wer am 1. Januar 2018 das „unerwünschte Papier“ nicht hat, der darf (in NRW) nicht arbeiten! – Ich schreibe das „in NRW“ absichtlich in Klammern, da sich in anderen Bundesländern durch amtliche Versäumnisse noch „andere Lagen“ ergeben können.

    Wenn man bedenkt, dass die „Anmeldefrist für Sexworkerinnen“ in ca. 10 Wochen abläuft, wird es langsam Zeit, sich um dieses wesentliche Element der zukünftigen Arbeit zu kümmern!

    Bei aller vorhandener Bequemlichkeit sollte man jetzt nicht mehr zu lange warten! Denn: wenn im Dezember alle gleichzeitig „wach werden“ und zum Amt laufen, kann man sich unschwer vorstellen, was auf den amtlichen Fluren geschehen wird. Schon jetzt sind Beraterinnen und Berater krank gemeldet und klagen über meistens noch gar nicht vorhandene Überlastung. Hektische Wochen sind in der „Adventszeit“ in den Großstädten garantiert und das die eine oder der andere sicher schon jetzt „den Glühwein auf“!

    Ich erlebe in den Gesprächen, die ich mit betroffenen Sexworkerinnen dann und wann führe, immer noch die „Angst vor der Registrierung“, die manchmal gut begründet und manchmal nur ein Bauchgefühl ist. Wie hoch die „Registrierquote“ dann im Ergebnis sein wird, vermag ich aber nicht abzuschätzen. Lassen wir uns überraschen!

     

  • Prostituiertenschutzgesetz Berlin – Genehmigungsfiktion – Ficktief?

    Prostituiertenschutzgesetz Berlin – Genehmigungsfiktion – Ficktief?

    Prostituiertenschutzgesetz Berlin - Genehmigungsfiktion - Ficktief?Prostituiertenschutzgesetz Berlin – Genehmigungsfiktion – Ficktief?

    Wie heißt das Lieblingswort einer echten Nymphomanin? Ja „fiktiv“ oder eben falsch geschrieben „ficktief“! Kleiner Howard Kalauer am Rande einer durchaus ernsten Geschichte. Da die Berliner Ämter bei der Umsetzungsvorbereitung zum Prostituiertenschutzgesetz nicht wirklich „zu Potte“ gekommen sind, hat man nun ein neues „Berliner Dokument“ erfunden, was mögliche Probleme für Sexworker und Bordellbetreiber vermeiden helfen soll.

    Es gibt in Berlin die sogenannte „Genehmigungsfiktion“! Da die Ämter den „Huren-Ausweis“, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausstellen können, haben sie ein Behelfsdokument erfunden, womit Sexworkerinnen der Anmeldeversuch bescheinigt wird. In Berliner Bordellbetrieben soll mit diesem Schrieb die Sexarbeit solange legal möglich sein, bis es eben die „Huren-Ausweise“ gibt.

    Aber was macht eine reisende Sexworkerin mit Wohnsitz in Berlin, die dann ab 1. Januar 2017 in ein anderes Bundesland reisen will, wo man die „Genehmigungsfiktion“ womöglich gar nicht kennt und wo Bordellbetreiber sich sicher unsicher sein werden, ob dieses Dokument vor negativen Folgen schützt? Schwierig, weil es eben nicht auf Bundesebene geregelt ist und es sich um eine „Landesbescheinigung“ handelt!

    Als wäre nicht schon alles kompliziert genug, kommen nun also noch Dokumente ins Spiel, deren Status und Geltungsbereich außerhalb von Berlin strittig ist!

    Auch NRW hatte so eine Bescheinigung kurzfristig mal im Umlauf, aber dort gibt es in den meisten Ämtern inzwischen den grünen KFZ-Schein für Sexworker und die „Dinger“ kommen zwar langsam, aber doch zielorientiert in Umlauf. Die Berliner „Fiktion“ könnte länger das Mittel der Wahl sein, um den überlasteten Behörden etwas Luft zu verschaffen.

    Auch der neue Flughafen Berlin-Brandenburg-International erscheint ja vielen in der Hauptstadt als „Fiktion“ und beweist, dass die Berliner Behörden mit der „fiktiven Arbeit“ reichlich Erfahrung haben. Die einen nennen es „Posse“, die anderen eben „Fiktion“.

    Berlin: arm, sexy und fiktiv! Ich wundere mich schon lange nicht mehr und rechne täglich mit individuellen „Ergüssen aus den Bundesländern“. Wer kann, der kann!

    Aktueller Begleitartikel dazu in der „BZ – Berliner Zeitung“: http://www.bz-berlin.de/berlin/prostituiertenschutzgesetz-berlin-setzt-auf-zwischenloesung

  • Investoren greifen nach dem Frankfurter Bahnhofsviertel – Game over?

    Investoren greifen nach dem Frankfurter Bahnhofsviertel – Game over?

    Investoren greifen nach dem Frankfurter Bahnhofsviertel – Game over?

    Schon seit Jahren ist zu beobachten, dass sich um den Hauptbahnhof in Frankfurter am Main baulich einiges tut. Das neue „Toyoko Hotel“ an der Stuttgarter Strasse, wo ich ja sehr oft verweile, bekommt demnächst Gesellschaft: das neue große Intercity-Hotel entsteht direkt neben dem Seitenausgang des Bahnhofs und in unmittelbarer Nachbarschaft des „Toyoko“ und wird mehrere Hundert Zimmer bieten.

    In der Kaiserstrasse wird das Mercure Hotel Kaiserhof deutlich erweitert und in vielen historischen Häusern entstehen Luxuswohnungen nach umfangreichen Sanierungen. Das Bahnhofsviertel ist, warum auch immer, plötzlich „hipp“ und wer eben „hipp“ und damit „in“ zu sein, der bewegt sich urban in Richtung HBF.

    Aus leerstehenden Bürogebäuden werden Eigentumswohnungen und die direkte Nähe zu Drogen und Prostitution empfinden die neu zuziehenden Mitbürger scheinbar als charmant.

    Auch die (anspruchsvolle) Szene-Gastronomie ist auf dem Vormarsch. Street-Food? Exklusives gegrilltes Stubenhuhn meets „Sex and Crime“? Adventure-Dinner oder Dekadenz pur? Während vor dem Schaufenster ein Fixer kollabiert, schmeckt drinnen der Jahrgangs-Schampus nochmal besser? Merkwürdige Welt!

    Nun sind in Frankfurt erneut gar nicht so wilde Gerüchte aufgekommen, dass Hedge Fonds und lokale „Heuschrecken“ auch einige große Bordellbetriebe im Blick haben und dass dies u.a. mit dem „Brexit“ zu tun hat, der viele Großbanken dazu „verleitet“ Strukturen und Personal an den Main zu verlagern. Teure Banker brauchen teuren Wohnraum und auch für die Repräsentation von Unternehmen sind herrschaftliche Bauten, wenn sie denn saniert sind, immer erstrebenswert.

    Wenn die Heuschrecken anfliegen, wird es immer interessant! Den der Wille zum „Vollzug“ ist offensichtlich und da kann bei hohen Summen so mancher Hausbesitzer schwach werden!

    Insider berichten z.B. über Rotlicht-Immobilien, die durch sehr schwache Belegung schon lange keine Gewinne mehr erwirtschaften! Dies soll übrigens inzwischen für die Mehrzahl der Betriebe gelten, die oft kein Eigentum sind, sondern für stolze Summen langfristig angemietet sind! Eigentum ist die Ausnahme und es gibt nur wenige Eigentümer, die immer wieder „drauflegen“, um die Familienehre hoch zu halten!

    Es gibt nur ein Gewerbe, wo man beim drauflegen Geld verdient! Und dieses üben die wenigsten Hausbesitzer aus!

    Ähnlich wie am Steintor in Hannover, ist ein Leerstand von über 50% bei den großen Eroscentern die Regel und durch das neue Gesetz sind weitere „Abwanderungen“ zu befürchten. Spätestens wenn die Immobilienbesitzer, die ja durch die Bank weg als sehr vermögend gelten, ihre Mieten nicht mehr bekommen, wird wohl den Heuschrecken das Fenster geöffnet.

    Das „Rotlicht“ ist in den Metropolen der Republik akut bedroht und wir alle werden wohl in nicht allzu ferner Zukunft hier noch Überraschungen erleben. Zentrale Lagen sind nicht mehr so entscheidend! Durch die unglaublich hohen Kosten von Innenstadt-Lagen, rechnet sich das Geschäft nicht mehr so richtig!

    Wirklich überraschend sind die Entwicklungen nicht, aber die Rotlicht-Branche ist manchmal sehr behäbig veranlagt und man denkt, was Standorte anbelangt, selbst dann noch „konservativ erhaltend“, wenn der massive Niedergang bereits begonnen hat.

  • Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Screenshot Stuttgarter Nachrichten

    Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Der bekannte Stuttgarter Rotlicht-Unternehmer Jürgen Rudloff ist wenige Tage vor der Anklageerhebung wegen Menschenhandel, Zuhälterei und Millionenbetrug durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Untersuchungshaft genommen worden. Nach fast 3 Jahren Ermittlung, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben und der Haftbefehl wurde wegen „dringendem Tatverdacht“ sowie „Flucht- und Verdunklungesgefahr“ erlassen.

    Begonnen hatte es im November 2014 mit einer Großrazzia im „Paradise Stuttgart“, bei der  Hunderte von Polizisten im Einsatz waren und bei der u.a. auch der Marketingchef des „Paradise“ festgenommen und für über 100 Tage in Untersuchungshaft genommen wurde.

    Der Geschäftsleitungsetage um Unternehmer Jürgen Rudloff werden fragwürdige Geschäfte mit Rockergangs angelastet, bei denen Frauen womöglich unfreiwillig ins Stuttgarter Bordell verbracht wurden und dort dann ihre Arbeit verrichteten. Sogenannte „Loverboys“ und „Aufseherinnen“, die den „United Tribunes“ zugerechnet werden, wurden im Zusammenhang mit der Razzia von 2014 in getrennten Verfahren bereits verurteilt.

    In Stuttgart wird es in absehbarer Zeit nun zu einem großangelegten Prozess kommen, bei dem sich Jürgen Rudloff, der Marketingleiter und weitere Führungskräfte als Beschuldigte auf der Anklagebank wiederfinden werden. Laut einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ drohen dem Hauptangeklagten bis zu 10 Jahre Haft, wenn sich die Vorwürfe beweisen lassen und der Wahrheit entsprechen.

    Neben Menschenhandel und Zuhälterei, steht auch Millionenbetrug in der Anklageschrift. Hier sollen Investoren betrogen worden sein, die Geld in das Paradise-Firmengeflecht investiert haben und deren Geld dann angeblich für „private Zwecke“ verwendet wurde. Hierüber berichtet auch die Bild-Zeitung Regionalausgabe Stuttgart.

    Das Jahr 2017 und die großen Verfahren gegen bundesdeutsche „Rotlicht-Magnaten“. Erst  Hermann Müller, jetzt Jürgen Rudloff. Sowas macht die Branche natürlich nervös, da ja im Rotlicht-Milieu mitunter an der Legalitätsgrenze gearbeitet wird und da erotische Großbetriebe einen enormen Bedarf an jungen unverbrauchten „Mädels“ haben, der manchmal auf illegale Weise gedeckt wird.

    Auch wenn der Chef des jeweiligen „Imperiums“ davon meistens keine direkte Kenntnis hat und sich Dinge schon einmal autonom „entwickeln“, wird er dennoch in die Haftung genommen und dann eben manchmal mit der ganz prallen Gewalt des Gesetzes!

    Da ich einige der beteiligten Protagonisten persönlich kenne und ihnen solche „Geschäfte“ nicht zurechnen kann, verweise ich auf die „Unschuldsvermutung“, die selbstverständlich immer gilt!

    Die EMMA Team Alice Schwarzer sieht sich „bestätigt“ … sind doch deren Freunde Hermann Müller und Jürgen Rudloff nun „kaserniert“. Siehe Statement:

    http://www.emma.de/artikel/bordellchef-rudloff-verhaftet-334875