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  • Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Hurensäuberungsaktion - JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Das Erotikportal JOYclub, eine der größten erotischen Communities in Deutschland, hat in den vergangenen Tagen die Mitglieder, die „finanzielle Interessen“ verfolgen, also Callgirls, Dominas etc. zur Löschung der Profile bis zum 31. Dezember 2017 aufgefordert. Mit Ablauf der Übergangsfristen für die „Sexworker-Anmeldung“, möchte das Portal in dieser Hinsicht „sauber“ werden!

    Ich kann den zeitlichen Zusammenhang nicht so richtig nachvollziehen, wußte aber intern schon länger von diesen Plänen. JOYclub will sich anders positionieren und möchte dabei eben bewußt vermeiden, Behörden-Anfragen zu erhalten, die sehr zeitintensiv sind.

    Die betroffenen Mitglieder, die sich im JOYclub durchaus sehr wohlfühlen, sind natürlich mächtig geschockt, haben aber nun eine Übergangsfrist, um Kontaktlisten zu sichern und um sich eine neue „Heimat“ zu suchen. Wo das sein kann, ist die große Frage, denn es gibt keinen vergleichbaren Anbieter in diesem speziellen Segment!

    Das Vorgehen des JOYclub ist m.E. bislang einmalig und sehr einschneidend und wird die Mitgliederzahl wohl (leicht) schwächen. Man kann es vielleicht „konservativ“ nennen oder auch den Kopf schütteln: an der Entscheidung der JOYclub-Geschäftsleitung wird das wohl nichts mehr ändern! Man hat sich lange Zeit Gedanken gemacht und nun eben entschieden!

    Womöglich sind auch die Veranstalter von erotischen Parties betroffen, wenn diese Parties unter Einbeziehung „gewerblicher Damen“ veranstalten oder „Gangbangs“ bewerben. Die Veranstaltungsrubrik „Sexparties“ wird nämlich demnächst auch entfernt!

    Anders als andere Erotikportale, die im Ausland residieren, ist der JOYclub ein durchweg deutsches Portal, das von den Behörden leicht ins Visier genommen werden könnte! Allerdings haben die Leipziger Kondompflicht und Werbeverbote momentan gar nicht auf dem Schirm, den diese haben keine Übergangsfrist und ich bin mir sicher, das es momentan in einigen Profilen zumindest fragwürdige Inhalte geben könnte.

    Ob „Hurensäuberung“ jetzt der richtige Begriff ist, lasse ich mal offen! Ich haben diesen in einem Facebook-Post gefunden und als verbalen „Eyecatcher“ verwendet. Klappern gehört ja zum journalistischen Handwerk und manchmal klapper ich halt mit!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/06/p16615/

  • Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! - Kondompflicht / StädteportraitsPresseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Deutschlands Meinungsbilder Nr. 1 – Bildzeitung nebst Bild Online – hat recht lange zum Thema neues Prostitutionsgesetz geschwiegen, doch zum Stichtag 1. Juli 2017 wurde nun ein informativer Artikel publiziert, der in der SEO-Optimierung den Seitenuntertitel „Neue Regel im Puff“ enthält und einen typischen Bild-Anreißer bietet:

    Kommt jetzt die Kondom-Polizei?

    Man spielt halt gerne mit „reizenden“ Wörtern und die „Kondom-Polizei“ weckt da schon ein generelles Interesse. Man hat den bekannten Rainer Wendt als Chef der Polizeigewerkschaft befragt, der betonte, dass es „keine Lümmel-Tüten-Polizei geben werde!“ Punkt! Aber keinen Punkt für die Zote, die nicht wirklich witzig rüber kommt! Egal!

    Interessanter sind da schon die Anfragen an deutsche Städte, wo Bild fragte, wie die Kondompflicht denn nun konkret kontrolliert werden soll:

    In München, wo die Kondompflicht schon lange durch Landesgesetz vorgeschrieben ist, hat man keine gravierenden Verstöße festgestellt und will das Vorhandensein von Kondomen und Hinweisschildern in Bordellbetrieben prüfen. Prima: wenn Kondome ausliegen, werden sie auch stets verwendet? Etwas einfach gedacht!

    In Frankfurt hat man keinen wirklichen Plan und erklärt, dass es „spannend“ wird! Manchmal ist es wohl besser, die Klappe zu halten, wenn man keine Ahnung hat. Oder?

    Köln weiß, dass man nicht „inflagranti“ ermitteln kann und will sich, wie München, auf die ausliegenden Kondome und auf die Kontrollschilder beschränken. Man hat nachgedacht!

    In Hannover will man „ungebrauchte“ und „gebrauchte“ Kondome in den Betrieben kontrollieren. Na wunderschön, welcher Beamte sehnt sich danach in Bordell-Mülleimern nach „Gülle-Hülle“ zu suchen. Lecker, klebrig, stinkig! Man hat halt Humor!

    Dresden weiß noch nicht einmal, ob die Kondompflicht überprüfbar ist. Da es noch keine örtlichen Vorgaben gibt, sitzt man es aus? Kopfkratz oder Hannover fragen?

    Den Dortmundern reicht wohl das „Hinwirken“ der Betreiber aus, wobei das eine Weisung sein könnte, die eigentlich nach dem neuen Gesetz untersagt ist. Grenzwertig! Man will sich die Finger auch im Revier nicht schmutzig machen!

    Stuttgart hat auch (noch) keine Ahnung und gibt dies unverblümt zu! Thema durch!

    Keine Spur von den berüchtigten Kondom-Polizisten, die ich schon in amtlicher Ausbildung wähnte! Nun bin ich aber schwer enttäuscht, dass man sich so wenig Mühe gibt. Natürlich mit Ausnahme der Hannoveraner, die künftig in den Tonnen hängen? Dem Finanzamt traut man solche Maßnahmen ja schon lange zu, um mögliche Umsätze zu ermitteln. Schmidt vom Amt, der bislang Parkverstöße ahndete, hat dann demnächst eine neue Passion?

    Übrigens: spätesten wenn im Unrat die bräunlich verfärbten HT-Kondome für den zünftigen Analverkehr auftauchen, werden Handschuhe Pflicht! – Pfui, Howard!

    Wer die Artikel-Details nachlesen möchte, findet diesen unter folgender Webadresse:

    http://www.bild.de/politik/inland/prostitutionsgesetz/neue-regeln-im-puff-52395980.bild.html

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/04/p16591/

  • 1. Juli 2017 – Der Leidartikel – ProstSchG in Theorie und Praxis – Hannover

    1. Juli 2017 – Der Leidartikel – ProstSchG in Theorie und Praxis – Hannover

    1. Juli 2017 - Der Leidartikel - ProstSchG in Theorie und Praxis - Hannover1. Juli 2017 – Der Leidartikel – ProstSchG in Theorie und Praxis – Hannover

    Hat es die Landeshauptstadt Hannover wirklich verdient, der Ort der Erstellung des heutigen „Leidartikels“ (man beachte bitte mal wieder das Wortspiel!) zu sein, nachdem ich ja gestern schon unter dem gelben Stadtschild von diversen krassen Missständen (Toilette, Ratten) in besonderen Randbereichen des Rotlichts berichtet hatte (den Artikel hier nachlesen)?

    Tja, da ich momentan in Hannover ein wenig von meinen durchaus anstrengenden Reisen entspanne und gleichzeitig wichtige Korrespondenz erledige, poste ich natürlich auch aus der Stadt an der Leine, wo ich gestern am späten Abend noch investigativ unterwegs war, um nach 0 Uhr die Auswirkungen des neuen Prostitutionsgesetzes in der Praxis zu ergründen.

    Was weiß man in den Eros-Centern, was tut sich im Postbank-Gebüsch und wieweit sind die Sexworkerinnen eigentlich informiert? Welche „besonderen“ Dienstleistungen werden angeboten?

    Aus bekannten Gründen und um keine zuzuordnende Ordnungswidrigkeiten zu ermöglichen, werde ich weder die Namen der Bordellbetriebe, noch die Namen der Dienstleisterinnen nennen, sondern diese pseudonymisieren.

    Ich war als getarnter  „Freier Dieter“ unterwegs, hatte die Geilheit im Blick und zur Unterstützung eine gut verpackte dicke wie grobe Leberwurst in der Hose, woran man eindeutig den Fachmann erkennt. Alle „Dieters“ mögen mir verzeihen!

    Los ging es vom Hotel aus kurz nach Mitternacht in die roten Bezirke der Stadt. Durch den zeitweiligen Starkregen, war in Hannover-City nicht besonders viel los und der „Open-Air-Bereich“ bei der Postbank (Herschelstrasse) war „gefegt“: die sonst dort anzutreffenden Damen hatten wohl wettertechnisch kapituliert und die Hose war tot! Kein Ergebnis! Also eilte ich mit flinkem Schritt und nassem Fuß in ein größeres Eros-Center, um dort einmal Einblick zu nehmen.

    Sata (Name geändert), eine asiatische Lady im mittleren Alter, winkte aus ihrem bunten Zimmer und zeigte demonstrativ 3 Finger: Standard-Service also 30 € und die monotone Beteuerung „machen gut“ fehlte ebensowenig, wie der Versuch, mich sanft ins Zimmer zu ziehen. Mein zarter Hinweis auf eine „Gummi-Allergie“, wurde mit erhobenen 5 Fingern schlüssig beantwortet. Die Andeutung, das es doch ein neues Gesetz gebe, wurde mit einem klaren Abwinken beantwortet. OK, ich wußte genug und wechselte das Haus.

    Eine Latina in einem anderen Haus, deren Namen ähnlich wie „Esmeralda“ klang, war über die Frage nach „AO“ nicht begeistert.

    Ihre Augen funkelten kurz auf, bevor dann das Angebot für „französisch total“ kam … aber „nix ohne in Muschi!“

    Von einem neuen Gesetz wußte die Dame aus Südamerika nichts und ich glaube nicht, dass sie geschwindelt hat. Drei weitere „Befragungen“, führten zu ähnlichen Ergebnissen und ich kam zu der Erkenntnis, dass man den „Service“ zum „Stichtag“ nicht geändert hat und wahrscheinlich auch nicht ändern wird. Business as usual? Hatte ich wirklich etwas anderes erwartet?

    Während sich die Bordellbetreiber große Gedanken machen und bei den Anzeigen in den Erotikportalen und auf den eigenen Webseiten alle möglichen „Reizwörter“ in Nachtschichten entfernt wurden, herrscht an der „Front“, also in den Arbeitszimmern der Dienstleisterinnen, Pragmatismus. Wie will man Stammkunden auch erklären, dass ab sofort bei allen Praktiken das ungeliebte „Gummi“ montiert werden muß?

    Fast in jedem Zimmer, wo „Freier Dieter“ heute nach Mitternacht vorsprach, wäre es zu den ersten „Ordnungswidrigkeiten“ gekommen, wenn es denn zum „Äußersten“ gekommen wäre, was natürlich nicht der Fall war.

    Die Dienstleisterinnen haben natürlich untereinander keine Vereinbarungen getroffen, wie man mit den „Kondomen“ nun umgeht. Würden alle Sexworkerinnen sich für eine Einhaltung der Gesetzes entscheiden, wäre ja womöglich alles soweit gut! Aber die Damen und auch Herren sind nun mal „Einzelkämpfer(innen)“ und befinden sich in einem scharfen Wettbewerb um die zahlende Kundschaft. Da macht man dann eben Kompromisse, um keine Kunden zu verlieren! Darüber moralisch zu richten, wär absolut unfair!

    Mir war, durch vielfältige Gespräche in den vergangenen Monaten, klar, in welche Richtung sich die Umsetzung in den Arbeitszimmern gestalten würde, ich machte aber doch einmal die Probe aufs Exempel und denke, dass sich andere Rotlichtviertel in der Republik nicht von Hannover unterscheiden werden.

    Auch im Escort-Bereich, wo oft stolze Summen für „gemeinsame Zeit“ den Besitzer wechseln, wäre man naiv, wenn man denken würde, dass der „Service“ stark eingeschränkt wird!

    Wie verhält sich die Kundschaft? Nun, ich habe jetzt keine freienden Leute direkt vor Ort angesprochen, konnte aber im unverbindlichen „Talk“ mit einem „Wirtschafter“ erfahren, dass es schon seit einigen Wochen ruhig ist im Revier und das die Freier die Konfrontation mit dem Thema Kondompflicht erst mal vermeiden, in dem sie den Damen erst mal fern bleiben. Man will wohl keinen „Korb“ bekommen und auch nicht bei etwa „Verbotenem“ erwischt werden! Ein bisschen irrational, aber eben menschlich!

    Ansonsten hat der Stichtag des Inkrafttretens des Gesetzes heute keinen Aktionismus von Seiten der Behörden ausgelöst! Ich habe jedenfalls von so etwas nichts gehört.

    Was hätte man auch tun sollen? Großrazzien und Kontrollen, SEK-Showprogramm und erste Verhaftungen? Ein Ordnungsamtsleiter, der demonstrativ das rote Licht ausschaltet?

    Es gab Leute, die wirklich mit solchen Maßnahmen gerechnet haben und sich schon länger latent bedroht fühlen. Dabei handelt es sich aber meist um Nerven-Überreizungen, die in der Folge zu gedanklichen Ausreißern führen. Zum Glück nicht real!

    Die Kampagne „Sexarbeit ist Arbeit“ hat gestern bundesweit mit auffälligen Bannern medienwirksam demonstriert, doch leider war das Thema des Tages gestern die „Ehe für alle“, die alles andere in den Hintergrund drängte, heute ist es Altkanzler Helmut Kohl, der omnipräsent wie kaiserlich durch Europa und durch die Medien reist und morgen wird es wieder schickere Themen geben, die sich automatisch in den Vordergrund stellen.

    Aktuelle Aufrufe von Tantra-Verbänden, die ihre Forderung nach einer Abspaltung der tantrischen Massage vom Prostitutionsgesetz markant stellen, haben ein merkwürdiges Timing. Hier wäre eine frühzeitige Koordination und eine weitere individuelle Verfassungsbeschwerde womöglich sinnvoll gewesen? Egal, die „Branchen“ haben hier keine gemeinsame Basis, das sich bestimmte Ideologien einfach nicht vertragen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/20/ruhe-auf-den-bordellfluren/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Gingr.at – Sex in Österreich – Die Revolution in der Sexbranche ist da

    Gingr.at – Sex in Österreich – Die Revolution in der Sexbranche ist da

    Gingr.at – Sex in Österreich – Die Revolution in der Sexbranche ist da

    Mit dem neuen cloud-basierten Buchungstool von gingr, finden Sie schnellstmöglich Sex in Österreich. Die Onlineplattform bietet für beide Parteien die Möglichkeit, den geeigneten Partner zu finden. Etablissements und Sexworker, aber auch Amateure können die Preise für Dienstleistungen festlegen und bequem Buchungsanfragen bearbeiten. Zunächst war die Onlineplattform exklusiv in der Schweiz verfügbar, mittlerweile aber auch in Österreich. Es ist für PC und Smartphone/Tablet konzipiert. So können User auch unterwegs schnell und bequem ihr Sexabenteuer buchen.

    Eine einfache Handhabung, ein attraktives Interface und durchdachtes Design überzeugen und bieten weitreichende Möglichkeiten für die Sexbranche. Sexworker und Etablissements können sich auf der Plattform bequem und schnell einer breiten Masse präsentieren. Vor allem steht die Sicherheit  im Vordergrund des Unternehmensführers, Sergio Rigert. Er und sein zehnköpfiges Team haben die Plattform innerhalb eines Jahres konzipiert und gelauncht.

    Mit einer speziellen Funktion namens ‚Instafuck‘ können Freier zu jeder Tageszeit entsprechend ihres Standortes das gewünschte Sexabenteuer buchen.  Dafür muss auf dem Smartphone der Standort eingegeben werden. Dann wird an die Prostituierten in der Umgebung eine Meldung verschickt. Reagieren die Prostituierten auf diese Meldung und sie sich als verfügbar zurück, kann der Freier unter ihnen wählen.

    Zielgruppe der Plattform sind alle, die entweder eine Dienstleistung anbieten möchten oder auf der Suche nach einem Sexabenteuer sind. Die verschiedenen Spektren an angebotenen Dienstleistungen der jeweiligen Anbieter werden durch unterschiedliche Icons illustriert. Damit die Diskretion der Freier gewährt ist, können sich diese mit ihrer Telefonnummer registrieren. Selbstverständlich müssen jeweils Anbieter und Kunden über 18 Jahre alt sein. Der abgemachte Preis wird nach Erbringung der Dienstleistung gezahlt. Der Preis kann selbstständig von den Sexworkern im Voraus für die einzelnen Dienstleistungen festgelegt werden.

    Die Sexworker können auf der Plattform Bilder, Videos und Texte hochladen und so ihre Profile kundenattraktiv gestalten. Der Kunde kann dadurch den passenden Sexworker finden. Ähnlich wie bei der ursprünglich US-amerikanischen Plattform Uber, können auf der Karte Verfügbarkeit und Preise eingesehen werden. Gingr will sicher, diskret und eine große Auswahl von Prostituierten an die User vermitteln. Dabei sollen die Buchungsprozesse einfach und sicher sein. Gingr tritt dabei lediglich als dritte Partei, die vermittelt auf.

    Schon viele unterschiedliche Frauen und auch Männer sind bereits registriert und warten nur darauf gebucht zu werden. Unter diesen Menschen findet sich sicher auch der zu Ihnen passende Sexpartner. Vernachlässigen Sie dabei aber nicht den richtigen Schutz und nutzen Sie auf jeden Fall verlässliche Verhütungsmittel, um sich vor HIV und anderen Geschlechtskrankheiten zu schützen.

    https://gingr.at/

  • Prostitution 2017 – Presseschau – Hannover – Das Schweigen der Huren!

    Prostitution 2017 – Presseschau – Hannover – Das Schweigen der Huren!

    Prostitution 2017 - Presseschau - Hannover - Das Schweigen der Huren!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Presseschau – Hannover – Das Schweigen der Huren!

    Na, über provokante Schlagzeilen kann man ja trefflich streiten, aber der Titel, den die „Neue Presse“ aus Hannover gestern (29.06.2017) wählte, bringt unterschwellig Hanibals „Lämmer“ vors virtuelle Auge und die Schlachtbank ist da gedanklich nicht so weit weg! Ein Wortspiel, dass dann schon zum Artikel passt, der einen Reporterbesuch am Steintor in Hannover schildert, wo sich die geschäftliche Lage in den vergangenen Jahren nicht gerade positiv entwickelt hat:

    Seit der „Lange“ nicht mehr in erster Reihe präsent ist, hat das Viertel deutlich an Qualität verloren!

    Dies soll nun kein Plädoyer für die „Hells Angels“ sein, aber was die Hannover Redlight Crew anbelangt, war diese jahrelang ein Garant für eine gewisse Ordnung im District und hinter vorgehaltener Hand sind selbst milieuerfahrene Polizisten mit der jetzigen Situation unzufrieden und hätten nichts dagegen, wenn es wieder „alte Verhältnisse“ am Steintor geben würde. Wird es aber sicher nicht, da der Staat nun mal das Gewaltmonopol nicht abgeben kann. Basta!

    Der Bericht der „Neuen Presse“ zeigt deutlich, was am Steintor los ist und viele Details kann ich durch meine persönlichen investigativen Streifzüge vor Ort nur bestätigen. Das Steintor hat keinen Glamour, relativ wenige Kunden und man spürt, das sich hier vieles im Umbruch befindet.

    Billig und weitreichend tabulos ist in vielen Zimmern „geil“ und man darf die Toilettenanlage bei der Postbank nicht übersehen, wo neben dem großen Geschäft auch sehr spezielle Sex-Geschäfte laufen!

    Ja, richtig: wer als Dienstleisterin die Miete im Eros-Center sparen will, „verkehrt“ im Gebüsch rund um die Postbank oder zieht sich bei Kälte oder Regen mit Kunden auf die rustikale Bauarbeiter-Toilette zurück, die seit geraumer Zeit dort steht. Blasen ohne für nen 20er und Rock hoch für nen zusätzlichen 10er. Muß man eindeutig mögen und ich erzähle keinen Scheiß, sondern bekam diese speziellen Offerten, als ich zu später Stunde vom Hauptbahnhof mit meinem Koffer zum Hotel rollte!

    Wer immer dachte: Steintor ist schon rustikal, der sollte sich den Postbank-Strich und zusätzlich die „Steigen“ in der Ludwigstrasse anschauen, wo sich Dienstleisterinnen den Platz mit hungrigen Ratten teilen, die durch Unmengen von nicht abgeholtem Müll geradezu magisch angezogen werden. Während man an den Fenstern Titten glotzt und „verhandelt“, laufen einem die putzigen Tierchen über die Füße. Entzückend!

    Ja, sind wir denn in Kairo oder auf dem Strassenstrich von Kalkutta? Ne, Hannover-City, Landeshauptstadt mit sehr prekären Zuständen, um die sich scheinbar niemand kümmert!

    Solche Zustände gibt es am Steintor selbst nicht und die Frauen fühlen sich in den Laufhäusern schon viel sicherer, als die Kolleginnen im Gebüsch, die ein hohes Risiko gehen.
    Natürlich lassen sich die Betreiber die durchaus annehmbaren Arbeitszimmer und den damit verbundenen Security-Dienst bezahlen, aber von Wucher kann auch nicht wirklich sprechen!

    Das neue Gesetz ist zwar durchaus ein Thema, das das Land aber erst mal auf „Ruhe“ macht und dies wohl auch so kommuniziert, hält sich die Aufregung in Grenzen. Aber lesen Sie doch einfach selbst, was sich beim Besuch der Journalisten ergab:

    http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Hannover-Das-Schweigen-der-Huren

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution 2017 – Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!

    Prostitution 2017 - Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!

    Deutschlands größtes Bundesland Nordrhein-Westfalen hat das, was den meisten anderen Bundesländern bislang noch komplett fehlt: umfangreiche amtliche Antragsunterlagen für zu genehmigende Prostitutionsstätten mit allem „zipp“ und „zapp“, bei deren Lektüre einem schon etwas schwindlig wird! Keine Kompromisse, ein sehr umfangreicher Datenhunger und Detailfragen, die man intensiv bedenken muss, bevor man sich selbst ein „Ei ins Nest“ legt!

    Die Gründlichkeit, mit der das Land hier gearbeitet hat, ist schon verblüffend und zeigt, dass man sich hinter verschlossenen Türen intensive Gedanken gemacht hat, um „Schlupflöcher“ zu vermeiden.

    Bei „stehenden“ Betrieben sind Bau- und Nutzungsgenehmigungen obligatorisch, wobei auch ein „gültiges Abschlusstestat“ erwartet wird. Der Betreiber benötigt eine positive Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, muss über alte oder neue Insolvenzen und laufende Ermittlungsverfahren berichten und dabei die Hosen bis zu den Knöcheln runterlassen!

    Alle Mitabeiterinnen und Mietarbeiter müssen namentlich und mit Adresse im Betriebskonzept aufgeführt werden und die Behörde will sogar wissen, wo und wie „Sexworker“ angeworben werden und wie man dabei vorgeht, um Menschenhandel zu vermeiden! Es muß angegeben werden, welche Personen zukünftig die „Huren-Ausweise“ kontrollieren und warum dazu eine Befähigung besteht?

    Das riecht alles nach dem ganz großen „Verwaltungsverfahren“, bei dem man als Betreiberin oder Betreiber ganz schön in Schwung geraten wird!

    Einfach war gestern! NRW zeigt nun ganz klar, wo der amtliche Hammer hängt und man hat recht viele Hürden aufgestellt, bei denen man schnell zu Fall kommen kann. Ich halte es für unmöglich, das Betriebskonzept mal so eben auszufüllen. Dazu bedarf es intensiver Vorbereitungen und Überlegungen, denn das Konzept wird ja zur „Betriebsbibel“, auf der man „festgenagelt“ wird. Was nicht im Konzept steht, darf man nicht machen! Was ist Konzept steht, muss man unbedingt einhalten, denn die Genehmigung wird für das „festgeschriebene“ Konzept erteilt!

    Ich bin gerade dabei, die vorliegenden Unterlagen zu analysieren und denke auch darüber nach, diese ein Stück weit zu kommentieren. Die NRW-Kunden von MH-Consulting erhalten das Material dann in den nächsten Tagen per Mail, alle Interessenten aber gerne auch auf Anfrage an mich: howard.chance@t-online.de

    Ob jetzt noch die Feststellung von Carl Zeller gilt, der einst bemerkte:

    Der Bürokrat tut seine Pflicht – von neun bis eins! mehr tut er nicht!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Ruhe auf den Bordell-Fluren! – Macht das ProstSchGesetz impotent?

    Ruhe auf den Bordell-Fluren! – Macht das ProstSchGesetz impotent?

    Ruhe auf den Bordell-Fluren! - Macht das ProstSchGesetz impotent?
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    Ruhe auf den Bordell-Fluren! – Macht das ProstSchGesetz impotent?

    Ich bekomme regelmäßig „Wasserstands-Meldungen“ aus fast allen Regionen Deutschlands, weil mich ja „beruflich“ interessiert, wie es nun weiter geht und wie die regionalen Behörden agieren und „umsetzen“. So gehört der kleine Plausch mit OWL ebenso zum Tagesgeschäft, wie der Anruf aus oder nach Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Information ist wichtig und so erfährt man viele Details, die natürlich in keiner Zeitung stehen.

    Erstaunlich finde ich, dass das erotische Geschäft momentan eine mächtige Flaute erlebt und dies wohl nicht durch die ersten hochsommerlichen Temperaturen. In Modellwohnungen, wo sich normalerweise die Stammgäste die Klinke in die Hand geben, ist seit Wochen kein Betrieb und Gäste, die man danach befragt, argumentieren plötzlich mit „dem neuen Gesetz“ und befürchten scheinbar „in anstehende Kontrollmaßnahmen“ zu geraten! Häh? Kopfkratz?

    Nun gibt es ja Freier, die recht hart vor den Knien sind und eine Razzia grinsend wegstecken. Es gibt aber auch viele „Opa Rudis“, die mal kurz in den „Rewe“ fahren und dann auf dem Rückweg zur heimischen „Erziehungsberechtigten“ kurz bei der „vollbusigen Chantal“ stoppen. Auch Überstunden im Büro oder der Spinning-Kurs im Fitness-Studio werden gerne als Alibi verwendet, um mal später nach Hause kommen zu können. Wenn man dann nicht im Büro oder auf dem Cardio-Bike schwitzt, sondern beim erotischen Intermezzo amtlich unterbrochen wird, geht der Puls natürlich auf 500!

    Kommt dann etwa Post nach Hause, etwa in Form einer Zeugenbefragung oder gibt es beim neuen Gesetz weitere Möglichkeit einen verheirateten Bordellschleicher an den Eiern zu ziehen? Die amtlich dokumentierte gewerbliche Entleerung der Fortpflanzungsdrüsen hat schon so manche Ehe zerstört und die weitere Lebensplanung der Zwangsläufigkeit unterworfen! Ein bisschen Spaß muss sein?

    Es gibt zwar keinen offensichtlichen Grund für solche Befürchtungen, aber die Herren Kunden scheinen dies im Bauch different wahrzunehmen. Kann ja nicht anders sein!

    Nun könnte man ja denken, das die neue Kondompflicht, die ja ab 1. Juli 2017 bundesweit gelten wird, einen regelrechten „Schlussspurt“ auslösen könnte. Schnell noch einmal „ohne“, bevor es eine teure Ordnungswidrigkeit wird! Pustekuchen: Enthaltsamkeit statt Konjunktur!
    Man(n) hält sich zurück und beobachtet erst mal die Szene! Ein inszenierter Schock?

    Scheinbar hat das Gesetz ein unterschwelliges „Abschreckungs-Potential“, das wir bis jetzt völlig unterschätzt haben? Ich bin jedenfalls sehr gespannt, was diesbezüglich in den kommenden Wochen und Monaten berichtet wird!

  • Howard Chance – Bericht zur aktuellen Lage der erotischen Nation

    Howard Chance – Bericht zur aktuellen Lage der erotischen Nation

    Bildquelle: Pixabay

    Howard Chance – Bericht zur aktuellen Lage der erotischen Nation

    Es sind nur noch etwas mehr als 2 Wochen, bis das neue deutsche Prostitutionsgesetz Inkrafttreten wird! Es wurde viel geschrieben, agiert und diskutiert, doch das Bild, was wann wie kommt, ist immer noch sehr unscharf! Daher fasse ich die aktuelle Situation nach meiner persönlichen Wahrnehmung in Schlagworten zusammen, um die momentan Lage zu skizzieren:

    • Das Gesetz wird zum 1. Juli 2017 pünktlich Inkrafttreten. Eine Verfassungsbeschwerde wurde bislang nicht eingereicht und es gibt auch keinen mir bekannten Antrag auf „Einstweilige Anordnung“. Systematisch läuft also für den Gesetzgeber alles nach Plan!
    • Der vom Verein Dona Carmen e.V. in Auftrag gegebene Entwurf einer Verfassungsbeschwerde beschränkt sich auf 3 Punkte, die nach meiner Einschätzung nicht das Potential haben, das Gesetz zu kippen. Außerdem wird erst in 1-2 Jahren entschieden?
    • Die Umsetzung des neuen Gesetzes bereitet große Schwierigkeiten, da dies Ländersache ist! Von 16 Bundesländern hat lediglich Nordrhein-Westfalen konkrete Verordnungen verabschiedet. In allen anderen Bundesländern ist man nicht wirklich bereit für die personalintensive Aufgabe! Vertagt!
    • Die NRW-Verordnung, macht den Prostitutionsbetrieben im Land zukünftig das Leben schwer! Um eine Konzession beantragen zu können, müssen für die genutzten Räume zwingend Bau- und Nutzungsgenehmigungen vorliegen! Vorsicht also in NRW!
    • Huren-Ausweise kommen mit Verspätung an den Start! – Anfragende Sexworkerinnen werden bundesweit auf „später“ vertröstet! – Ein Erlass des Bundesfamilienministeriums sorgte zudem für Verwunderung und rief u.a. Dona Carmen auf den Plan! Aktion „Alice Schwarzer“!
    • Sexworkerinnen werden zunehmend nervös! Es gibt erste Abwanderungen ins europäische Ausland und in vielen erotischen Metropolen des Landes herrscht derzeit „Leerstand“! Der Wille bzw. Unwille zur amtlichen Registrierung spaltet die Branche!
    • Es gibt Bestimmungen im neuen Gesetz, die auch ohne landesspezifische Verordnungen unmittelbar Inkrafttreten werden: Werbeverbote, Kondompflicht, Dokumentationspflichten! Hier sind sofort und auch „rückwirkend“ Bußgelder möglich! Sehr wichtig!

    MH-Consulting-Aktivitäten

    Wir sind momentan mit der Vorbereitung von Dokumentationsmaterial für unsere Kunden tätig und bereiten Konzeptanträge vor. Damit sind wir im Moment stark ausgelastet, da wir unsere Kunden in den kommenden 14 Tagen in vielen Fällen vor Ort besuchen. Reiseschwerpunkt ist dabei NRW, wo es eben bereits „brennt“. Den derzeitigen Terminplan finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Ab dem 1. Juli 2017, haben wir eine „Taskforce“ eingerichtet, die innerhalb kürzester Zeit bundesweit reagieren kann, wenn sich akute Problemstellungen ergeben.

  • Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!

    Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!

    Prostitution: Überraschung - Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!
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    Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!

    Achtung: Informations-Update – Bayern vernachlässigt doch nichts! – Stand: 02.07.17:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/02/prostitution-bayern-2/

    Nach und nach trudeln in meinem Postfach amtliche Merkblätter ein, die bisweilen jede Stadt und jede Kommune selbst verfasst. Da wird dann aus dem Gesetz zitiert, aber auch bisweilen eine eigene Auslegung vorgelegt, die man dann durchaus kritisch prüfen sollte.

    Heute habe ich ein solches Informations-Dokument aus dem schönen Bayern erhalten, wo ja angeblich alles so streng reglementiert ist und wo Behörden in der Regel keinen Spaß verstehen sollen? So sagt es die bekannte Legende nun einmal!

    Die vorliegende selbstgegebene Verordnung, ist jedoch viel harmloser, als die, die man aus NRW bereits kennt. Überraschung! In der bayerischen Stadt will man nämlich keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen und dies deutet auf eine Fortsetzung der
    Duldung hin, die z.B. in NRW ausgeschlossen erscheint.

    Bayern ist also liberaler als NRW? Will man ja kaum glauben … ist aber zumindest bislang so.
    Dass dürfte die Betreiber freuen, die schon mit dem unangenehmen Besuch des Bauamts gerechnet hatten, der nun wohl eher nicht erfolgen wird? Klingt zumindest so!

    Damit niemand bei der Stadt, deren Verordnung ich aufmerksam gelesen habe, durch meine Kommentierung verwirrt oder inspiriert wird, nenne ich den Ortsnamen wohlweislich nicht, damit ein Dokument, mit dem man gut leben kann, nicht doch noch neu überdacht wird.

    „Gott mit Dir, Du Land der Bayern!“

    Es muß nicht immer schlecht sein, was das Team Seehofer fabriziert und manchmal sind lokale Behörden wohl doch in der Lage, eine Situation zu überblicken und eben einen gewissen Weitblick zu bewahren.

    „Geht doch, mit einem gewissen guten Willen!“

    Nun wollen wir nicht voreilig jubeln, aber wir können hier durchaus eine positiv Tendenz erkennen und harren einfach mal den Dingen, die da noch kommen. Vorsichtige Entwarnung!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/27/polizeiinformation-regensburg/

  • Presse – Frankfurter Rundschau – Zahlen zur Prostitution in Frankfurt/Main

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    Presse – Frankfurter Rundschau – Zahlen zur Prostitution in Frankfurt/Main

    In einem aktuellen Interview der Frankfurter Rundschau mit dem Frankfurter Gesundheitsdezernenten Stefan Majer (Die Grünen) vom 14. Mai 2017, kamen die statistischen Zahlen zur Prostitution in der Bankenmetropole Frankfurt am Main zur Sprache:

    In Frankfurt existieren demnach 18 Laufhäuser und Großbordelle, 70 sogenannte Terminwohnungen, 40 Escort-Services und 6 Anbahnungsstätten für gleichgeschlechtliche Kontakte (Regenbogen-Saunas). Es soll ca. 2000 Frauen und 800 Männer geben, die in der Stadt der Sexarbeit nachgehen, wovon etwa 600 bereits vor Einführung des neuen Gesetzes freiwillige Beratungsangebote und auch kostenlose Untersuchungen in Anspruch nehmen.

    Diese Beratungsangebote will die Stadt nun ausweiten und womöglich ein Beratungs-Büro im Frankfurter Bahnhofsviertel anmieten, um nah am städtischen Brennpunkt zu sein, wo eben auch Migrantinnen in großer Anzahl ihrem Gewerbe nachgehen. Wenn dies so geschehen würde, wäre die amtliche Beratungsstelle eine direkte Konkurrenz zum Verein Dona Carmen e.V., der ja auch am Bahnhof residiert, aber eben andere Interessen vertritt, die nicht zum Konzept der Stadt passen. Ausserdem ist die zu bescheinigende Gesundheitsberatung ab dem 1. Juli 2017 ohnehin amtlichen Stellen vorbehalten, die stempeln dürfen. „Private“ Bescheinigungen sind nicht zulässig und daher kommen Sexworkerinnen und Sexworker an der behördlichen Beratung nicht vorbei, wenn sie zukünftig der Sexarbeit weiter legal nachgehen wollen.

    Ohne Beratung keine Bescheinigung, ohne Bescheinigung kein Huren-Pass!

    Gesundheitsdezernet Stefan Majer macht keinen Hehl daraus, dass er und seine Partei das neue Prostitutionsgesetz in seiner jetzigen Form nicht wirklich als geglückt empfindet. Dennoch wird sein Dezernat das Gesetz natürlich umsetzen und dabei auch eigene Akzente setzen. Majer kritisiert, dass es von Seiten des Gesetzgebers keine konkreten Ausführungsbestimmungen gibt und sich die Städte und Gemeinden hier allein gelassen fühlen.

    Es riecht auch am Main nach Improvisation und wachsen an der nicht einfachen Aufgabe! Aber als Prostitutions-Metropole mit Geschichte, hat Frankfurt am Main umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema als solches und wird die Anforderungen sicher meistern. Nicht von jetzt auf gleich, aber ganz sicher in absehbarer Zeit!

    Den kompletten Artikel finden Sie unter:

    http://www.fr.de/frankfurt/prostitution-dieser-zwang-zerstoert-vertrauen-a-1278671

  • Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Tick-Tack: die Uhr läuft unaufhörlich weiter und in etwas mehr als einer Woche sind wir in der 4-Wochen-Frist bis das neue Gesetz seine Wirkung entfalten wird. Mein Unternehmen MH-Consulting ist momentan stark beansprucht, da bekanntlich „kurz vor knapp“ immer ein gewisser Aktivismus entsteht. Viele Betreiber warten halt gerne bis zur letzten Minute und benötigen dann Hilfe im vermeintlich letzten Moment.

    Ämter-Anfragen bundesweit

    In der kommenden Woche starte ich eine umfangreiche Behörden-Initiative, bei denen ich in allen Städten und Gemeinden, wo ich Kundschaft habe, bei den zuständigen Ämtern nachfragen werde, welche amtlichen Vorbereitungen es bislang gibt und wie und wann man die neuen gesetzlichen Vorschriften umsetzen will. Dies erfolgt „abtrakt“, also ohne Nennung der Kundennamen, um eben keine „schlafenden Hunde“ zu wecken. Mir ist aber wichtig, frühzeitig zu wissen, wie die lokalen Autoritäten ticken und womit im Einzelfall zu rechnen ist.

    Aktuelles Thema: Bauprüfung

    Nachdem in Nordrhein-Westfalen für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten eine Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung beim Antrag auf die Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes nun durch Verodnung obligatorisch ist, also zwingend vorliegen muß, kann eine vorzeitige Nutzungsänderung u.U. notwendig werden. Die Umwandlung von privater zu gewerblicher Nutzung ist in einigen Fällen möglich, allerdings ist vielen Kollegen nicht klar, welche besondere Anforderungen hier baulich anfallen. Zum Glück haben wir bei MH-Consulting Experten für diesen Bereich zur Hand, die momentan ebenfalls durch die Republik reisen, um Bestandaufnahmen vorzunehmen. Vorbereitung kann nicht schaden!

    Neue Steuerpflicht / Steuerliche Optimierung

    Für viele Sexworkerinnen ist das Thema Steuerpflicht ein relativ unbekanntes Feld. Wenn nun demnächst eine automatische steuerliche Erfassung im Rahmen der „Anmeldung“ erfolgt, ist guter Rat gefragt, wie man damit umgeht und wie man beispielsweise sein persönliches Kassenbuch führt! – Ausserdem bietet der Schäuble-Erlaß für Zimmervermieter im erotischen Bereich recht umfangreiche Möglichkeiten für Einsparungen, die unser steuerberatender Partner aus Oberhausen gerne erläutert! – Sprechen Sie uns an!

    Formulare, Formulare …

    Unsere interne Formularabteilung arbeitet seit Wochen unaufhörlich: Musterverträge für „Mitarbeiterinnen“, die keine sein dürfen, werden ebenso vorbereitet wie Muster-Kasenberichtsvorlagen und formulare für die Betriebsorganisation. Diese Unterlagen müssen natürlich von unseren Experten und Partnern untersucht und abgsegnet werden. Wir wollen schließlich Material zur Verfügung stellen, mit dem man nicht Schiffbruch erleidet! Spätestens zum 10. Juni 2017 soll alles fertig sein!

    Terminsituation im Juni 2017

    30 Tage, 30 Städte? Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht, aber im Rahmen der Mandantenbetreuung ist der Terminkalender im Juni 2017 bereits prall gefüllt. Unser Bauxperte ist stark nachgefragt, unser Steuerberater hat wenig Luft und ich selbst unterstütze eine beachtliche Anzahl von Kundinnen und Kunden bei der Konzepterstellung. Es wird noch mindestens ein weitere Informationsseminar geben und es stehen vielfältige Aufgaben an, bevor der Kalender den 1. Juli 2017 erreichen wird! Ich bitte daher an dieser Stelle Neukunden um Verständnis, dass „allgemeine Informationstermine“ momentan einen gewissen Vorlauf erfordern!

    MH-Consulting und Howard Chance geben weiter Gas! – Versprochen!

  • Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Prostitution 2017 - Aktuelle Beobachtungen - Rechtsprechung versus Wahrnehmung
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Je näher der 1. Juli 2017 rückt, desto „unsicherer“ fühlen sich die Betreiberinnen und Betreiber von Bordellbetrieben bundesweit und diverse neue „Erlasse“, wie sie beispielsweise kürzlich in NRW erfolgt sind, gießen hier weiteren Brennstoff ins bislang schwach lodernde Feuer. Auf manchen Seminaren wird der absolute „Untergang“ verkündet, in einigen Städten versprechen amtliche Mitarbeiter der „unteren Ebenen“ eine gewisse „Flexibilität“, die man aber durchaus als strafbare „Rechtsbeugung“ werten kann und die man nur auf angewandte Unwissenheit zurückführen kann.

    Die Lage ist jedenfalls mehr als kompliziert und in vielen Fällen nicht mehr zu überblicken!

    Nordrhein-Westfalen hat, wie ich bereits berichtet habe, Richtlinien erlassen, nach denen die Behörden vor Ort agieren sollen, wobei sich hier aber die berechtige Frage stellt, ob die Behörden dies auch unbedingt „müssen“? In Berlin haben Gerichte unter dem Eindruck des Prostitutionsgesetzes von 2002 einige Bordelle in Wohnhäusern „erlaubt“, wenn diese nicht störend, auffallend oder jugendgefährdend waren. Anderenorts wurden von Gerichten sogar „Sperrgebietsverordnungen“ im Einzelfall aufgehoben, um beispielsweise die persönliche Wohnungsprostitution zu ermöglichen! Nachdem der Bundesgerichtshof unlängst entschieden hat, dass bordellartige Betriebe nicht mehr als „Vergnügungsstätten“ zu betrachten sind, wurden baurechtliche Bestimmungen angepasst oder eben auch nicht!

    Wir befinden uns in einer Widersprüchlichkeit, die man kaum noch begreifen kann und sind damit auf dem Weg zu einer Unmenge von Einzelfall-Entscheidungen, die in 2017 oder auch später amtlich und gerichtlich zu klären sein werden. Deswegen ist es mir wichtig, auf diese Umstände hinzuweisen und dvor zu warnen die Flinte zu früh ins sprichwörtliche Korn zu werfen, da dazu möglicherweise kein Anlaß besteht! Ohne intensive Prüfung geht gar nichts, aber manchmal gibt es zum Abwarten erst einmal keine sinnvolle Alternative!

    Mein Team und ich sind an den verschiedensten Orten des Republik im Einsatz, um Möglichkeiten und Gegebenheiten zu prüfen und gewisse Prognosen zu wagen, in der Hoffnung das unsere Logik den amtlichen Erfordernissen entspricht.

    Der Mai ist ein weiterer Reisemonat, bevor dann im Juni die erste Intensivphase der Konzepterstellungen ansteht, die viel Zeit und Kraft erfordert. Alle Gebiete der Republik werden im laufenden Monat noch besucht, bevor dann im Juni umfangreiche Kundenpflege ansteht. Wir geben Gas … im Sinne der Sache!