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  • Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen PraxisSteuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Fast könnte man meinen, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seine tapferen  Mannen das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ erfunden haben, denn man findet kaum „Schutzfunktionen“ im juristischen Machwerk, aber jede Menge Ansätze, um dem Fiskus wirksam zu neuen Einnahmen zu verhelfen.

    Jede Menge Erotikbetriebe in Deutschland werden demnächst zu „Prostitutionsstätten“, die umfangreiche neue Aufgaben zu erledigen haben: Baurecht, Ordnungsrecht, aber auch das sehr leidige Thema „Steuer“ werden durch das neue Gesetz sehr bedeutsam! Wir alle haben vom „Fall Müller“, von der Razzia im Kölner „Pascha“ gehört und ich selbst bin seit einigen Wochen immer wieder mit „Steuerstrafverfahren“ konfrontiert worden, da wohl umfangreiche „Sexworker-Daten“ an die deutschen Finanzbehörden gegangen sind und das, bevor überhaupt „Huren-Ausweise“ erstellt und Daten weitergegeben werden konnten.

    Während die Ordnungsämter noch sehr verhalten agieren, scheinen die Strategien der Finanzfahnder bereits klar definiert zu sein. Man will von den nicht wenigen hauptberuflichen Sexworkerinnen nicht nur Einkommen- sondern zusätzlich auch Umsatzsteuer! Wenn nun die Damen, aus welchen Gründen auch immer, nicht zahlen, wird seit einiger Zeit versucht die Betreiberinnnen und Betreiber als „Generalunternehmer“ in die Steuerpflicht zu nehmen. Aus selbständigen Sexworkerinnen werden „abhängig Beschäftigte“ mit allen daraus resultierenden Folgen?

    Klingt verwegen, wird aber durchaus so gehandhabt, wenn z.B. ein Bordellbetrieb als Einheit auftritt und unverhohlen „unsere Damen“ präsentiert und zudem mit Dienstplänen und Dienstanweisungen Steilvorlagen liefert. Gibt es dann im Haus keine Einzelaufzeichnungen oder ein nicht manipulierbares Kassensystem, kann das Unglück steuerlich schnell nahen.

    Damit Sie nicht in diese Falle tappen und eventuell in Ihrem einzureichenden Betriebskonzept unwissend Umstände schildern, die beim Finanzamt zu Applaus führen, biete ich Ende November 2017 ein Intensiv-Seminar an, bei dem wir die neuen (und alten) Anforderungen der steuerlich korrekten Betriebs- und Buchführung erläutern und Ihnen Wege aufzeigen, schwerwiegende Fehler zu vermeiden!

    Samstag, 25. November 2017 – Essen – GHotel Stadtmitte – 11 bis 17 Uhr

    Intensiv-Steuerseminar: Prostitutionsstätten und Bordellbetriebe in der betrieblichen Praxis

    Während ich die Moderation übernehme, aktuelle Entwicklungen beleuchte und Beispiele aus der Praxis aufzeige, wird Herr Steuerberater Deak aus Oberhausen, der sich intensiv in die Thematik eingearbeitet hat und gemeinsam mit mir seit Monaten an konkreten Lösungen für Mandanten arbeitet, die momentan „gängigen Praktiken“ erläutern und darüber hinaus neue rechtskonforme Wege aufzeigen.

    • Wie führe ich (m)eine korrekte Bordellkasse?
    • Wie stimme ich mich mit dem Finanzamt ab?
    • Wie vermeide ich für die entstehende Umsatzsteuer von „Mieterinnen“ und „Subunternehmerinnen“ in Haftung genommen zu werden?
    • Wie wird die 50/50-Praxis von Finanzämter interpretiert?
    • Ist das „Düsseldorfer Verfahren“ sinnvoll oder sollte man besser darauf verzichten?
    • Was ist zu tun, wenn Zoll oder Steuerfahndung einfliegt?
    • Welche besonderen Hinweis- und Aufzeichnungspflichten müssen demnächst erfüllt werden und wo entstehen dabei Probleme?
    • Was müssen „Hausdamen“ und „Betriebsleiter“ demnächst unbedingt wissen?
    • Mit „einem Bein bereits im Knast?“ – Panikmache bundesweit?
    • Timeline – Was ist jetzt wichtig?

    Diese und viele weitere Themen werden wir im Praxisseminar erläutern und besprechen und das ganze natürlich im diskreten wie verschwiegenen Rahmen eines Hotels in Essen-Mitte. Um intensiv arbeiten zu können, ist die Teilnehmerzahl begrenzt! Eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich!



    Der vorgesehene Zeitplan der Veranstaltung:

    11.00 Uhr – Eintreffen / Check-In

    11.15 Uhr – Begrüßung und Einführung durch Howard Chance

    11.30 Uhr – Arbeitsphase I – Steuerberater Christian Deák – Steuerliche Praxis

    13.00 Uhr – Mittagspause – Büffet – Imbiss

    13.30 Uhr – Arbeitsphase II – Steuerberater Christian Deák / Howard Chance

    15.00 Uhr – Kaffeepause

    15.15 Uhr – Howard Chance stellt vor – Neuigkeiten aus der Branche

    15.45 Uhr – Christoph Rohr stellt die „Zustelladresse“ vor!

    16.00 Uhr – Arbeitsphase III – Offene Diskussion – Aussprache

    17.00 Uhr – Ende der Veranstaltung


    Teilnahmegebühr (inkl. Seminarunterlagen, Mittagsbüffet, Candy-Bar, Kaffee, Softdrinks):

    260 € pro Person (für Betreiberpaare aus einem Betrieb 300 € für 2 Personen) 

    Kundinnen und Kunden von MH-Consulting und/oder der Steuerkanzlei erhalten 10% Rabatt!
    Da das Tagungshotel über eine große Anzahl von komfortablen Zimmern verfügt, kann auch eine weitere Anreise lohnen! Eine Reihe von Seminarteilnehmern ist bereits im Hotel „eingebucht“!


    Hachestraße 63 – 45127 Essen

    Homepage GHotel Essen

    Interessante Tarife gibt es sowohl auf der Hotel-Homepage, aber auch bei HRS.de und booking.com.


    Kurzfristige Anmeldungen zum Seminar bitte per E-Mail an howard.chance@t-online.de

    Veranstalter: MH-Consulting Marcus Heinbach & Partner in Kooperation mit der DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH, beide Unternehmen geschäftsansässig Bergstraße 22 in 46117 Oberhausen. Steuerberatung durch Christian Deák (Master in Taxation).

  • Prostitution 2017: Frankfurt am Main, Bäcker Eifler, Sex und Reptiloiden

    Prostitution 2017: Frankfurt am Main, Bäcker Eifler, Sex und Reptiloiden

    Prostitution 2017: Frankfurt am Main, Bäcker Eifler, Sex und Reptiloiden
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017: Frankfurt am Main, Bäcker Eifler, Sex und Reptiloiden

    Durch einige widrige Umstände und willkürlich entstandene „Not-Termine“, konnte ich meinen sehnsüchtig geplanten Kurzurlaub nicht antreten und verbrachte die letzten 6 Tage bei den japanischen Freunden im „Toyoko Inn“ am Frankfurter Hauptbahnhof, wo ich inzwischen schon meinen eigenen Schreibtisch beantragt habe, da mein Übernachtungskontingent für 2017 schon bei etwa 50 Nächten liegt. Aber das nur am Rande bemerkt!

    Frankfurt am Main hat ja bekanntlich ein sehr breites Angebot an „käuflicher Erotik“ und dementsprechend groß ist natürlich auch die Nachfrage nach Beratung in vielfältiger Art. Da meine Kundinnen und Kunden stets auf meine Diskretion vertrauen können, gebe ich natürlich die Inhalte der Konsultationen hier wohlweislich nicht wieder, sondern beschränke mich auf die groben Inhalte: Betriebkonzepte, Steuerstrafverfahren, Anzeigen zum 1. Oktober 2017 und einige baulichen Fragen wurden intensiv behandelt. Alltagsgeschäft!

    Doch man braucht ja zwischen und nach den Terminen auch etwas „Zerstreuung“, die man eigentlich nicht im „Bahnhofsviertel“ suchen sollte. Die Häuser mit den bunten roten Lichtern sind generell „Tabu“, doch auch das erweiterte Umfeld ist durchaus mit Vorsicht zu geniessen.

    Schon am Donnerstagnachmittag wurde mein Kaffeegenuß beim bekannten Bäcker Eifler in der Kaiserstrasse stark beeinträchtigt, als über 10 Polizeifahrzeuge und 2 Notarzt-Wagen in das Viertel rasten, um das „Rote Haus“ zu umstellen. Eine Festnahme-Einheit mit Helmen, Maschinenpistolen und Schutzwesten zog auf und der Verkehr kam zum Stillstand. Bierflasche gegen Rambo-Messer, war später in der Zeitung zu lesen. Zwei Hitzköpfe hatten sich in der Spielstube neben dem Puffhaus traktiert. Ergebnis: zwei erheblich verletzte Streithähne, die ins Krankenhaus verbracht wurden. Dass die Ordnungshüter gewichtig taten und mal schnell mit den Flinten durchs Laufhaus liefen, ist völlig normal.

    Was wie eine „Cobra 11-Inszenierung“ wirkte, ist am Bahnhof ganz normal und soll öfter vorkommen. Warum bloß?

    Japanische Touristen, die im Rudel an der Szenerie vorbeizogen, hatten natürlich ihre Handies im Anschlag und waren der Meinung, dass dies ein inszeniertes Touristen-Spektakel sei. Karl-May-Festspiele? Ninja-Warrior Special Edition? Wie auch immer …

    Zurück bei „Eifler“, hatte sich eine neuerlich illustre Mischung von Bürgern versammelt, die dort ganztätig die Sitzgruppen vor der Tür belagern und bei Kaffee, Zigaretten und Kuchen nachhaltig oder oberflächlich ins Gespräch kommen. Politik, Szene-News und „Big Business“. Blinde, die von der Farbe reden und Visionäre, die theoretisch so richtig durchstarten. Alle waren schon mal Pleite, setzen aber in 2017 noch einmal zum großen „Finale“ an.

    Ein Herr im fleckigen Trenchcoat outete sich ungefragt als „Mossad-Agent“, der für die Eigentümer der Frankfurter Eroscenter tätig ist und „Unterwanderungen“ frühzeitig verhindern soll. Der macht das so geheim, dass ihn jeder kennt, was aber sicher seine „Strategie“ ist. Gegenüber saß ein älterer Herr in Lederjacke, dem die polnische Staatsbank 25 Millionen Euro schuldet und der sich bei der EZB heftig beschweren will. Da er dort keinen Termin bekam, saß er nun beim „Eifler“ und fragte die vorbeilaufenden rumänischen Bettlerinnen ständig nach „Saxofon“, was wohl das Codewort für „Blasen im Gebüsch“ sein soll.

    Doch die älteren Damen scheinen nicht so musikalisch zu sein! Die Gebete des Investors wurden nicht erhört! Egal … vielleicht wurde ja nur der Code geändert! Völlig geschmacklos und ausgrenzend war dann der Kommentar des Musikers, der grinsend verkündete:

    „Die spielen alle prächtig Saxofon. Haben die von ihren Vätern und Opas gelernt!“ Pfui Teufel!

    Eine russische Lady mit großem Busen und zu knapper Bluse, zog nun unsere Blicke auf sich! Sie war aufgeregt, weil sie ihr Lover wohl versetzt hatte. Sie brüllte Schimpfkanonaden in ihr Handy und wurde erst ruhiger, als sie vom „Mossad“ zur Quarkschnitte eingeladen wurde. Guten Appetit! Nebenbei stellte sich heraus, dass Olga gebrauchte koreanische Massagemaschinen verkauft, die irgendwo in Putins Reich vom Laster gefallen sind. Die Prospekte landeten auf dem Tisch und alle anwesenden Bahnhofsbürger blätterten in den zerknitterten Unterlagen. 500 Dollar auf den Tisch und in einer Woche kommt die Maschine dann ins Haus! Na, ob man da nicht unter Umständen vergeblich wartet?

    Inzwischen war es ja schon dunkel geworden und „Eifler“ hat nun mal nicht so lange auf. Aber da die Konferenz ja noch nicht beendet war, wurde ein „Umzug“ beschlossen und zwar in den „Bier Brezel“, wo es die altdeutsche Frikadelle und dazu Pils satt gibt. Hurra! Nachschlag!

    Einige „Zecher“ waren nach 5 Kaffee schon blank und traten den Rückzug an! Der harte Kern hatte noch nicht genug von merkwürdigen Geschichten, die jeder Grundlage entbehren!

    Im „Brezel“ trafen wir Hans, der den „Mossad“ nicht mag, weil der angeblich der größte Dummschwätzer im Viertel ist und seit seiner Pensionierung bei der Stadtreinigung psychische Probleme haben soll. Seine Ehe mit einer Thai-Dienstleisterin aus der Taunusstrasse soll zerbrochen sein, seit er im Trenchcoat unterwegs ist. Aha!

    Hans gab den erfahrenen Banker, sprach über seine Freundschaft mit Josef Ackermann, mit dem er schon oft im Whirlpool gewesen war und regte sich über „die ganzen Irren“ auf, die man rund um den Bahnhof so trifft. Dass er aber dennoch den Schulterschluss sucht, spricht eine klare Sprache. Oder?

    „Schuld an allem sind die Reptiloiden! Aber die Bevölkerung ignoriert das einfach!“

    Oh, auch Hans hat also eine „Botschaft“, die er unters interessierte Volk bringen will! Angela Merkel und Donald Trump sind nicht von dieser Welt. Sie sind Halbwesen, die unsere Energie rauben wollen. In den Banktürmen sitzen deren „Führer“, die aus „Illuminaten“ und „Freimaurern“ bestehen, aber in „Wirklichkeit“ übel gesonnene Reptiloiden sind.

    Gibt es hier zuviel Schnaps? Was hat man in Frankfurt ins Trinkwasser gekippt? Wirkte Hans zunächst strukturiert und sachlich, kam er nun als „Häuptling der Irren“ auf die Bühne und ich zog es vor, schnell zu verschwinden, bevor ich selbst noch anfangen würde, weiße Mäuse in Mengen zu sehen. Hält ja kein Mensch aus!

    Bezeichnend war dann noch die letzte Szene, die ich in einem Kiosk erlebte. Ich wollte meine Sucht nach Zigaretten stillen und wurde von einer hageren Dame angerempelt, die mich müde anzwinkerte und mir dann „Saxofon“ ins Ohr flüsterte. Die kurze Ouvertüre sollte im Hinterhof für schlappe 20 € erfolgen.

    „Hoch lebe die Musik! Dass beide Beutel gefüllt blieben, ist sicher kein großes Wunder!“

  • Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober

    Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober

    Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober
    Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober

    Die laufende Woche stand ganz im Zeichen der „Anzeigepflicht 1. Oktober 2017“ und die meisten meiner Kundinnen und Kunden, die zur Anzeige verpflichtet sind, haben die entsprechenden „Meldungen“ bereits frühzeitig und damit natürlich fristgemäß verschickt. Ich habe mehrere Anschreiben und Infomails verschickt, informativ telefoniert und aus meiner Sicht alles getan, um versehentliche Fristversäumnisse zu vermeiden. Die von mir provokant gestellte „Gretchenfrage“, haben hoffentlich alle Betreiberinnen und Betreiber für sich selbst oder nach Rücksprache mit Experten beantwortet?

    An diesem Wochenende (22. – 24.9.) bin ich zu Kundenbesuchen und zu etwas Büroarbeit im Rhein- und Ruhrgebiet (Düsseldorf, Dortmund, Essen) unterwegs und bereite mich langsam aber sicher auf die Erstellung von Betriebskonzepten vor, die ja bekanntlich bis zum 31. Dezember 2017 eingereicht werden müssen. Dazu entwickele ich interaktive PDF-Dokumente, die auch in mein neues „Handbuch“ eingehen werden, das Ende des Monats Oktober fertiggestellt sein soll.

    Gleichzeitig beginnt in NRW die „Poststellen-Arbeit“ in Oberhausen und unsere „private Sozialarbeiterin“ wird ihre Arbeit bei der Sexworkerinnen-Anmeldung in NRW ebenfalls zeitnah beginnen: die „Huren-Ausweise“ müssen ja bis Ende 2017 her und viele Behörden tun sich da noch sehr schwer, den gesetzlichen Erfordernissen zu entsprechen!

    Mein Zeitplan für Oktober ist sehr eng gesteckt, da ich ja auch noch außerhalb der gewerblichen Erotik umfangreiche Projekte betreue. Es ist aber durch die neuen Mitarbeiter und durch die Ansiedlung von MH-Consulting in der Oberhausener Steuerkanzlei absolut sichergestellt, dass alle vorliegenden Kundenakten zeitnah bearbeitet werden und das die Betriebskonzepte garantiert Ende Dezember vorliegen!

    Der Terminkalender Howard Chance / MH-Consulting, den Sie natürlich stets tagaktuell hier vorfinden, ist für den Monat Oktober weitestgehend fertig und nennt auch die Regionen, in denen ich im Oktober anzutreffen bin. Mit den Kundinnen und Kunden von MH-Consulting stehe ich ohnehin im ständigen Kontakt per Mail, WhatsApp und Telefon.

    Da sich durch die nun oder spätestens Ende nächster Woche erfolgten „Anzeigen“ bei den Behörden auch sehr schnell „Verwaltungsakte“ ergeben können, werde ich meinen Rechtsanwaltskollegen am Wochenende schon einmal „sensibilisieren“. Wir haben in jedem Fall ein schlagkräftiges Team, das jederzeit schnell handeln kann, wenn denn „die Hütte brennt“! Versprochen!

     

  • Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Verwirrung - Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Wenn ich ausnahmsweise einmal nicht weiter komme und dringend Informationen benötige, greife ich zum Telefon und begebe mich während der Bürozeiten auf die Behörden-Rallye: wer weiß was, wer ist zuständig, wohin kann ich meine Post schicken? Recht normale Fragen, die man, wenn man ein wenig hartnäckig ist, dann auch „befriedigend“ beantwortet bekommt.

    Im heutigen Fall wollte ich herausfinden, wie es Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten in Sachsen-Anhalt gelingen soll, die im neuen Prostitutionsgesetz verankerte Frist zur Anzeige eines bereits existierenden Gewerbes fristwahrend bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen.

    Die Internet-Recherche blieb erfolglos und erst bei der Beratungsstelle „AWO Magdalena“ in Magdeburg wurden mir einige wertvolle Tipps nebst einem Ansprechpartner beim Landesverwaltungsamt Halle/Saale gegeben, der zwar auch nicht wirklich zuständig sei, aber schon ähnliche Fragen erhalten habe. Und in der Tat: der freundliche Mitarbeiter bekundete, schon öfter zum Thema befragt worden zu sein. Allerdings sei das Landesverwaltungsamt vom Land (noch) nicht für zuständig erklärt worden und ohne verliehene Zuständigkeit könne das Amt nicht handeln und den Empfang solcher Unterlagen auch nicht bestätigen.

    Eine Änderung sei bis zum 1. Oktober 2017 nicht geplant und damit würde dann in Sachsen-Anhalt und wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern, wo es auch an Zuständigkeiten mangeln könnte, die Frist einfach sausen gehen. Hochinteressant, weil es ja dann auch keine Nachfrist geben kann und man dann einfach den 31. Dezember 2017 als nächste Frist für den Erlaubnisantrag und das Betriebskonzept beachten muss!

    Wichtig: in Nordrhein-Westfalen und in Bayern werden die Anzeigen verlangt und sogar von amtlicher Seite angemahnt! Geht doch! Warum nicht in den anderen Ländern?

    Das Chaos ist im Ergebnis perfekt und ich fasse die Meinung des Behördenleiters aus Sachsen-Anhalt ohne eingehende rechtliche Prüfung abschliessend einmal wie folgt zusammen:

    „Wenn es keine Behörde gibt, die eine Anzeige fristgemäß annehmen kann und darf, kann das Fristversäumnis nicht zu Lasten des Anzeigewilligen gehen!“

    Klingt logisch, bedarf aber abschließend noch der verwaltungsrechtlichen Prüfung! Was kann man alternativ tun, wenn man die Frist trotzdem unbedingt einhalten will? Dann stellt man halt beim Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt zu, der das Dokument dann hoffentlich an das irgendwann einmal zuständige „Amt“ weiterleitet. Verfährt man so, kann einem später nicht unterstellt werden, die Frist des Bundesgesetzes versäumt zu haben!

    Abschließende Frage: Sind wir doch, langsam aber sicher, auf dem Weg zur Bananenrepublik?

  • Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?

    Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?

    Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?
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    Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?

    In etwas mehr als einer Woche, exakt am 1. Oktober 2017, läuft die im neuen Prostitutionsgesetz bestimmte Anzeigepflicht für Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsgewerben, Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeugen ab, die ihr Gewerbe nachweislich bereits vor dem 1. Juli 2017 betrieben haben. Trotz meist vorhandener alten Gewerbeanmeldung und trotz einer Bordellgenehmigung, die viele Betriebe bereits seit Jahren haben, muss nun durch das neue Gesetz alles in die neuerliche strenge Prüfung!

    Wer die Frist versäumt und die Anzeige nicht rechtzeitig (also bis zum 1. Oktober 2017) beim zuständigen Amt einreicht, verliert das Recht den Antrag auf Genehmigung eines Prostitutionsgewerbes innerhalb der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 zu stellen. Ein verspätet eingehender Antrag kann zu einer Betriebsuntersagung führen und der Betrieb kann dann erst wieder aufgenommen werden, wenn der Antrag irgendwann abschließend bearbeitet wurde. Angesichts der Komplexizität der Angelegenheit, kann dies bei nicht vorbereiteten Behörden durchaus Monate dauern!

    Man hüte sich, aus Nachlässigkeit den Termin zu versäumen und dem Amt den Ball auf den Elfmeter-Punkt zu legen!

    Interessanterweise zeigen sich die „zuständigen Behörden“ in vielen Bundesländern, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen und Bayern, recht entspannt und unwissend. Es wird von nicht geklärter Zuständigkeit gesprochen, von der Anzeigepflicht hat man nichts gehört und welches Amt der Adressat der wichtigen fristgebundenen Meldung ist, weiß man auch vielerorts nicht!

    Wenn man als Betreiberin und Betreiber solche amtliche Antworten bekommt, wähnt man sich in Sicherheit und schimpft womöglich auf Leute wie mich, die den Finger frühzeitig warnend erhoben haben.

    Auch wenn es der angesprochene Sachbearbeiter vor Ort gar nicht böse meint, sprechen wir im Ergebnis von einer versäumten Frist, die man nur schwerlich „heilen“ kann. Der Umstand „passiert ist passiert“ nützt später wenig und man sollte sich nicht abwimmeln lassen! Wenn gar nichts anderes mehr hilft, sollte man als gesetzestreuer Betreiber das Dokument in der jeweiligen kreisfreien Stadt oder dem zuständigen Kreis an den Verwaltungsleiter (Oberbürgermeister, Kreisdirektor etc.) zustellen und dies natürlich per „Einschreiben mit Rückschein“, damit man die Zustellung später zweifelsfrei dokumentieren kann.

    Die Situation ist völlig absurd und durch den angewandten Föderalismus und wirklich ungeklärte Zuständigkeiten kann man „am Ende des Tages“ absolut im Regen stehen!

    Soweit meine Ausführungen zu den „Betrieben“ und „Stätten“, die bau- und gewerberechtlich genehmigt sind! Doch bezogen auf die Anzeigepflicht, beschäftigt mich und meine Kollegen eine viel schwerwiegendere Frage:

    Was machen Betreiberinnen und Betreiber, deren Objekte und Betriebe „nur geduldet“ sind und deren amtliche Genehmigung damit ziemlich in den Sternen steht?

    Wenn ich dem Amt schriftlich erkläre, dass ich, Herr/Frau YX bereits vor dem 1. Juli 2017 an einem Ort XY ein genehmigungspflichtiges Prostitutionsgewerbe betrieben habe und auch weiter betreibe, lege ich ja ein umfangreiches entlarvendes „Geständnis“ ab!

    Die „Duldung“, die ja juristisch als das (vorübergehende) Nichteinschreiten gegen bekannte Missstände gewertet werden kann, begründet in der Regel keinen Rechtsanspruch auf Fortsetzung und zudem können Ämter zur Not auch das „Nichtwissen des Umstands“ behaupten. In den seltensten Fällen wird man die „Duldung“ als amtliches Schriftstück vorliegen haben.

    Bezichtige ich mich nun in dieser „Grauzone“ durch meine eindeutige „Anzeige“ eines ordnungsrechtlichen Verstoßes, wenn ich beispielsweise Wohnraum „zweckentfremdet“ habe, ist mein selbst gefertigtes Schriftstück ein Beweismittel, das ich nie wieder aus der Akte bekomme und das dem Amt weitreichende Möglichkeiten bietet! Selbstmord mit Ansage?

    Zwar gibt es in diesem Zusammenhang auch Urteile, die aus jahrelanger „Duldung“ ein Gewohnheitsrecht ableiten, aber es handelt sich hier um Einzelfallentscheidungen, die nicht repräsentativ sind!

    Noch schwieriger wird die Angelegenheit, wenn nicht klar zu erkennen ist, ob ich z.B. automatisch Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes werde, wenn ich lediglich (möblierte) Zimmer vermiete, die sowohl dem Wohnen als auch der Prostitution dienen. Gerade große Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften mit umfangreichem Wohnungsbestand, wissen manchmal gar nicht, zu welchem besonderen erotischen Zweck angemieteter Wohnraum verwendet wird.

    Wenn ich hingegen möblierte Appartements öffentlich bewerbe und gezielt  als „Räume für Prostitutionszwecke“ offeriere, kann ich mich nur schwer „herausreden“!

    Viele Vermieterinnen und Vermieter machen sich nun, eine Woche vor Ablauf der Anzeigepflicht, nochmals intensive Gedanken und versuchen die Abwägung zwischen Pest und Cholera. Geht man auf Risiko und lässt allem seinen Lauf oder meldet man unklare Verhältnisse schriftlich und unterwirft sich damit gänzlich dem amtlichen Wohlwollen?

    Den „goldenen Mittelweg“ gibt es wohl nicht und die Entscheidung ist sehr kompliziert, weil möglicherweise unglaublich folgenreich! Letztendlich kann kein Anwalt oder Berater diese Entscheidung treffen! Der Anwalt kann als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ unmöglich zu „schrägen Methoden“ raten und an Präzedenzfällen mangelt es absolut. Quo vadis?

  • Eilmeldung – Große Steuerrazzia im „Pascha“ Köln mit 250 Beamten

    Eilmeldung – Große Steuerrazzia im „Pascha“ Köln mit 250 Beamten

    Eilmeldung - Große Steuerrazzia im "Pascha" Köln mit 250 BeamtenEilmeldung – Große Steuerrazzia im „Pascha“ Köln mit 250 Beamten

    Mit 250 Beamten wurde in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch das Kölner Großbordell „Pascha“ in der Hornstraße „besucht“. Eine durch und durch martialische Aktion, die nach meinen Informationen unter Leitung und auf Initiative der Steuerfahndung stattfand, die ja schon seit vielen Jahren gegen die „Pascha-Gruppe“ unter Leitung von Hermann Müller seit Jahren an unterschiedlichen Standorten ermittelt.

    Am Montag wurde Hermann Müller in Augsburg wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der dortige Prozess bezog sich allerdings nicht auf „Taten“ in Köln, sondern hatte Vorgänge im Münchener „Pascha“ im Fokus, wo man Müller zur Last legte, Steuern für „angestellte Damen“ nicht abgeführt zu haben.

    Zum Themenkomplex „selbständig“ oder „angestellt“, werde ich mit meinem Steuerberater in den nächsten Tagen noch ein ausführliches Memo verfassen, da die Thematik viele meiner Kunden betrifft und durch das Urteil ein weiteres „Damokles-Schwert“ über der Branche kreist. Wie man sieht, kann es gefährlich werden! Ich hatte nämlich damit gerechnet, dass Hermann Müller, wenn überhaupt, relativ milde „bestraft“ werden würde. Klar, Müller geht in Berufung oder Revision, dennoch ist das Urteil für die Branche erst einmal ein Schock!

    Ob die neuerliche Kölner Aktion im Zusammenhang mit dem gesprochenen Urteil steht, ist schwer zu sagen. Es könnte sein, dass die Fahnder auf den Augsburger Richterspruch gewartet haben, um dann im „Schwesterbetrieb“ ähnliche „Verstösse“ zu dokumentieren. Da das Augsburger Gericht „Verstösse“ attestiert hat, könnte hier die Steilvorlage gelegen haben. Aber das ist reine Spekulation von Howard, der jedoch öfter den richtigen Riecher hat. Oder etwa nicht?

    Der WDR Köln berichtet, dass es für das Bordell-Gebäude in der Hornstrasse über 200 Durchsuchungsbeschlüsse gab, dass also alle einzelnen Zimmer durchsucht werden durften. Offensichtlich richtet sich die Maßnahme also auch gegen die Mieterinnen, die man wohl nun
    steuerlich unter die Lupe nehmen will!

    Ich schwebe übrigens gerade mit dem ICE von Frankfurt/Main über Köln nach Oberhausen, wo mein Steuerberatungs-Kollege heute zu einem „Krisengipfel“ geladen hat, der durch die Kölner Entwicklungen deutlich an Brisanz gewinnen wird. Einige unserer Mandanten könnten von „Maßnahmen“ bedroht sein, wenn sie ihre Betriebe nicht auf Vordermann bringen und den Konflikt mit den Finanzbehörden suchen. Jede und jeder kennt hier den 2. Sieger!

    Mehr zum verzwickten Thema folgt in den kommenden Tagen per News und natürlich hier in Howard´s Blog. Frisch ans Werk!

  • Prostitution – Karaoke Special – Neue schräge Geschäftsmodelle!

    Prostitution – Karaoke Special – Neue schräge Geschäftsmodelle!

    Prostitution - Karaoke Special - Neue schräge Geschäftsmodelle!
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    Prostitution – Karaoke Special – Neue schräge Geschäftsmodelle!

    Es gibt Menschen, die gerne zu kunstvollen „Playbacks“ singen und damit auch noch öffentlich auftreten und „Gesellschaften“ erfreuen: „Karaoke“ heißt das Zauberwort und Karaoke entstand in den 1970er Jahren im fernen Japan als vermeintlich unterhaltsames Partyspiel für den besonderen Geschmack. Nun können die meisten Mitmenschen nicht wirklich super und auch sauber singen. Je schwieriger der Song, desto schräger der Gesang. Was beim japanischen „Capri-Fischer“ noch erträglich sein mag, landet bei hohen Pavarotti-Arien im Kopfschmerzbereich. Mut zum falschen Ton gehört dazu und mit ein paar Bierchen zuviel grölt es sich dann doch ganz besonders gut.

    Inzwischen ist die besondere japanische (Un-)Kultur (man verzeihe meine Arroganz) auch in deutschen Großstädten angekommen und in Städten mit einem hohen Anteil von asiatischen Mitbürgern, gibt es schicke Karaoke-Bars, wo man leckere Cocktails bekommt, wo man kollektiv im „Rudel“ singt oder sich mit Freundinnen und Freunden zu einem privaten „Karaoke-Event“ in einen separaten Raum zurückzieht. Auf Wunsch gibt es auch mehr oder weniger professionelle Karaoke-Sängerinnen und -Sänger, die auf Wunsch für Stimmung sorgen. Ein Gaudi, zumindest wenn man darauf steht. Die Geschmäcker sind verschieden!

    Jetzt werden sich einige Blogleser(innen) sicher wundern, warum sich der gute Howard plötzlich so über Karaoke ereifert, aber wer die Überschrift des Beitrags gelesen hat, kann es sich vielleicht schon denken! Denn „Karaoke“ ist in einigen Lokalen inzwischen der äußerlich schmückene  Rahmen für eine neue Form der (illegalen) Prostitution! Unglaublich, aber wahr! Doch einfach mal der Reihe nach:

    Ich habe ja schon oft über die „chinesischen Massagetempel“ berichtet, die vor einigen Jahren wie Pilze aus dem Boden schossen. Plötzlich waren sie da: die jungen und sehr attraktiven Chinesinnen, die mit Touristenvisum oder Asylpapieren „bewaffnet“ zur erweiterten erotischen Massage antraten und für gutes Geld „herausragende“ Leistungen vollbrachten, die oft auch mit „Gummi-Allergien“ zu tun hatten.

    Nun ist die Luft in diesem speziellen Bereich inzwischen sehr dünn geworden. In fast allen Bundesländern gab es Razzien, nicht wenige Vermittler und „Manager“ kamen in Haft und in vielen Fällen traten die „Massage-Girls“ eine unfreiwillige Heimreise an. Doch wenn 100 Damen abgeschoben wurden, waren nur wenig später wieder neue Fachkräfte im Anflug. Eine Art „Ping-Pong“, bei dem inzwischen aber der deutsche Staat die effektiveren Bälle spielt! Was nützt es, wenn ständig zweckentfremdete Wohnungen geschlossen werden und das Personal im Flieger landet, bevor es ein wenig „heimisch“ werden konnte.

    So suchten einige „Manager“ in den vergangenen Monaten nach neuen Wegen, um das „Geschäft“ irgendwie zu erhalten. Der Tipp eines guten Freundes brachte mich kürzlich mit dem neuen Geschäftsmodell in Kontakt:

    Großstadt, Freitagabend, Karaoke-Bar! Nicht wirklich gut besucht, in einem Kellerlokal gelegen und mit einer Türklingel nebst asiatischen Türsteher bestückt, um den Club-Charakter zu betonen. Kein Einlass ohne die Klingel und im Zweifelsfall eine geschlossene Gesellschaft, die kollektiv fröhlich singt. Members only! Auch ich kam nur rein, weil mich ein bekannter asiatischer Geschäftsmann angemeldet hatte und mich an diesem Abend auch begleitete!

    Eine „frohe Runde“ im Gemeinschaftsraum, dazu einige Separées, die man stundenweise mieten kann und in denen auch eine Getränke-Flatrate enthalten ist. Professionelle Sängerinnen konnte man in einer Fotomappe auswählen, wobei die Art der Fotos schon etwas merkwürdig war: Mädels im Geisha-Kostüm und in Posen, die nicht so ganz nach Gesang aussahen. Aber egal: das muss sicher so und entstammt sicher der japanischen Tradition! Oder etwa nicht?

    Nun, eine Stunde Gesang für 50 € kann man(n) sich ja mal leisten und die Separée-Gebühr von weiteren 50 € schreckte uns auch nicht ab. Also ab in die plüschige schallgedämmte Kammer, die man zum einen abschließen kann und die dann zur Krönung auch noch einen Hintereingang besitzt! 10 qm und 2 Ein- bzw. Ausgänge. Hintergrund-Musik ab, Getränke auf den Tisch und das „Private“ begann. Die „Sängerin“ kam durch die Hintertür, war der deutschen Sprache nicht mächtig und beeindruckte mit einem ostasiatischen Hirtentanz, bei dem schnell der Kimono fiel. Singen im Bikini! Ein undefinierbarer Song, der eindeutig inklusiv Singstimme vom Band kam! Real „Playback“! Genauso überraschend der Auftritt einer zweiten Tempeltänzerin, die mit eindeutigen Gesten versuchte uns zu betören.

    Die gehobene „5“ links plus „3“ rechts war eine Preisansage für weitere „Dienstleistungen“, wobei man die Wahl zwischen „Body to Body“ und „Blasen“ hatte. Überraschung! Statt der „Roten Sonne von Barbados“ aufregende Erotik aus dem Reich der Mitte. Bingo! Wer kommt auf sowas? Da man sich mit dem neuen Konzept auf ausländische Messegäste spezialisiert hat, wie auch immer man diese „anwerben“ mag, entgeht man den üblichen Freier-Foren-Berichten, die ja auch bei amtlichen Stellen selten „ungelesen“ bleiben. Ich habe jedenfalls noch keinen Beitrag zu diesem Thema gelesen!

    Ein „Nischengeschäft“ nach dem im kleinen Rahmen wahrscheinlich kein (amtlicher) Hahn kräht. Jedenfalls hat sich der asiatische Betreiber Mühe gegeben, um das Risiko zu minimieren. Ein Etiketten-Schwindel, den man ganz sicher nicht erwartet und der ein wenig an die diskreten thailändischen Blow-Job-Bars erinnert, bei denen während des Essens diskret unter dem Tisch „geflötet“ wird.

    Bekommen jetzt demnächst alle deutschen China-Restaurants „Gesellschaftsräume“, bei denen die Peking-Ente von nackten Kellnerinnen serviert wird oder erwarten uns womöglich Toiletten mit doppeltem Boden im Sushi-Tempel?

  • Neues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in Vorbereitung

    Neues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in Vorbereitung

    Neues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in VorbereitungNeues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in Vorbereitung

    Am 2. September 2016, also vor fast einem Jahr ist die Erstausgabe meines Buches „Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 –  Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“ erschienen, Ende 2016 gab es eine revidierte 2. Ausgabe und die Verkaufszahlen haben mich angenehm überrascht: zwar liegt „Harry Potter“ nach wie vor in den Verkaufscharts uneinholbar vor mir,
    aber das ist ja bei einem Fachbuch nicht wirklich verwunderlich! Howard ist sehr zufrieden!

    Nun hat das vorliegende Buch natürlich durch die frühe „Entstehung“ das Problem der „Fiktion“ und der auf die Zukunft ausgerichtete Sprache: es ist schließlich vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes verfasst und veröffentlicht worden und viele neue Entwicklungen, die nach der Veröffentlichung eingetreten sind, konnten so verständlicherweise nicht berücksichtigt werden. Nur Jesus konnte sowas! Oder?

    Im Herbst 2016 war es durchaus schwierig vorauszusehen, was Mitte 2017 passieren wird! Ich denke aber, dass ich mit vielen „Prognosen“ sehr nah an der „Wahrheit“ war und das viele meiner Hinweise zu etwas taugten. Doch das ist nun, wo man mit dem Gesetz arbeiten muss, nicht mehr genug! Der alten Ausgabe fehlt es an praktischen Arbeitshilfen, was besonders den Bereich der „Konzepterstellung“ und die „Arbeit mit den Behörden“ anbelangt!

    Ich habe daher jetzt beschlossen, im Oktober 2017 zum einen eine revidierte Neuauflage des Buches vorzulegen und zum anderen ein ergänzendes Arbeitshandbuch zu erstellen, mit dessen Hilfe man sich auf die notwendigen Konzepte vorbereiten kann, die Ende des Jahres eingereicht werden müssen. Die Zeit drängt also ein wenig!

    Das neue „Arbeitshandbuch Prostitution 2017“ hat aus zeitlichen Gründen absolute Priorität und soll Ende Oktober 2017 vorliegen; die Revision des Erstlingswerks wird dann etwas später folgen. So wird der Monat September wieder ein „Monat der Arbeit“ für den lieben Howard, der immer noch nach der berühmten „vollbusigen Sekretärin“ sucht, die ihm ein wenig Arbeit abnimmt! – Bewerbungen? Leider Fehlanzeige!

  • Monat 1 nach Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes

    Monat 1 nach Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes

    Monat 1 nach Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes
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    Monat 1 nach Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes

    Seit 26 Tagen leben wir nun mit dem neuen Prostitutionsgesetz und ich habe auf meiner Juli-Reise natürlich die Augen offen gehalten, um möglichst viele „aktuelle Impressionen“ aufzunehmen. Dabei habe ich einige durchaus überraschende „Entdeckungen“ gemacht, die ich Ihnen und Euch nicht vorenthalten möchte. Eine Bestandsaufnahme zu drei Aspekten:

    1. Kondompflicht

    Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß! Meine „Umfragen“ in diversen Eroscentern der Republik (Hannover, Frankfurt, Köln) lieferten ein ziemlich eindeutiges Ergebnis: Schilder mit farbenfrohen Hinweisen auf das neue Gesetz, fand ich recht oft. Aber in der „Praxis“ wurde das „französisch ohne“ weiter offeriert und selbst der komplette Verzicht auf Gummiwaren, ist nach wie vor im Angebot. Mal ist es Unwissenheit, mal wird sogar damit argumentiert, dass anbietende Sexworkerinnen ja nicht bestraft werden können. Tja, wen wundert es da, dass die Angebote bei der Aussicht auf zusätzlichen Ertrag weiter „sprudeln“!

    Anders ist es bei den „Hotlines“ von kleineren Wohnungsbordellen: hier wird bei der Frage nach schutzloser französischer Erotik in der Regel (also fast immer) auf die neuen Bestimmungen verwiesen. Ist ja auch klar: welche Betreiberin und welcher Betreiber will sich hier in die Nesseln setzen und womöglich die zukünftige „Zulassung“, die Ende des Jahres ja noch ansteht, vorsätzlich oder fahrlässig gefährden. Wäre nur dämlich!

    Anrufe bei den anonymen Hobbyhuren (Kaufmich und Co.) enden ambivalent: einige Damen bestätigen „besondere“ französische Erotik ausdrücklich, andere regen an das „Thema“ dann später vor Ort zu besprechen. Einige legen spätestens bei der AO-Nachfrage einfach auf! Escort-Agenturen vermelden auffällig viele Rückfragen zum Thema „französisch ohne“ und vermuten hier Kontrollanrufe von Konkurrenten oder Behörden.

    In „bekannten“ AO-Foren im Internet, gibt es auffallend viele neue Berichte über „AO-Offerten“ und dies nach dem Motto: alles wie immer beim „katholischen Service“. Auch die Locations, die Künstlernamen der Damen und die Rufnummer werden natürlich übermittelt. Was schert es den „AO-Freund“, das es ein neues Gesetz gibt! Drauf geschissen! Rums!

    2. Gangbang und Co.

    Auch gewerbliche Gangbang-Angebote gibt es noch in diversen Veranstaltungskalendern. Einige Schlaumeier haben inzwischen erkannt, dass man als „alter Veranstalter“ durch die bestehenden Übergangsfristen bis Ende des Jahres wenig zu befürchten hat. Zwar fällt das „Bangen ohne“ definitiv weg, aber gewerblicher Gangbang als solches, kann im Prinzip erst im Erlaubnisverfahren abschließend verboten werden.

    Ja, ist so und mag die eine oder den anderen jetzt schwer verwundern. Wenn man das Gesetz aber genau liest, wird man feststellen, dass das Türchen temporär noch offen ist. Die Beantragung einer Erlaubnis als Gangbang-Veranstalter hat sicher keine Aussicht auf Erfolg, aber dieser Antrag muss eben erst bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden. Bis dahin schweigen die Behörden! Angeblich …

    3. Hurenausweise

    Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Aber selbst das geht nicht, da es ja das amtliche Papier und geeignete Dokumenten-Drucker noch nicht gibt. Das ist ein bisschen wie in der guten alten DDR, wo die Planwirtschaft für merkwürdige „Blüten“ sorgte! Nur in Bulgarien und Rumänien gibt es schon personalisierte Plastikkarten, die den Bundesadler tragen und von windigen Geschäftsmachern gegen eine Gebühr von 150 € individuell für die stets dankbare Kundschaft ausgestellt werden. Ist zwar nicht mehr wert, als der Detektiv-Ausweis aus dem Yps-Heft, aber schon eine sehr findige Geschäftsidee. Oder? Unwissenheit wird halt bestraft!

  • Neulich im Puff: Darf es etwas „mehr“ sein? – Nein! Hilfe! Flucht!

    Neulich im Puff: Darf es etwas „mehr“ sein? – Nein! Hilfe! Flucht!

    Neulich im Puff: Darf es etwas "mehr" sein? - Nein! Hilfe! Flucht!
    Bildquelle: Pixabay

    Neulich im Puff: Darf es etwas „mehr“ sein? – Nein! Hilfe! Flucht!

    Es gibt Erlebnisse der besonderen Art und das Erlebnis, um das es hier geht, gehört zur Abteilung „Pleiten, Pech und Pannen“ und hat zudem den „Dummes-Gesicht-Effekt“ gleich mit an Bord. Kostenfrei noch dazu! Hurra!

    Was ist passiert? Ein Puffologe (Freier) aus Schwäbisch Gmünd, nennen wir ihn mal Dieter, hatte fleißig gespart, um sich ein erotisches Intermezzo zu gönnen.

    „Wenn mich meine Hoden zwicken … geh ich in den Puff zum Ficken! Heute ist ein schöner Tag und der Pimmel pocht ganz stark! Ich fange an ganz stark zu schwitzen. Ja, ich muss gleich kräftig spritzen! Hab den Sack auch schon rasiert: heute läuft es wie geschmiert!“

    Er investierte 50 € in einem örtlichen Bordell in Vorkasse und zog sich mit der Dame seiner Wahl zurück, um seine Lust zu stillen bzw. stillen zu lassen.

    „Die Braut ist eine süße Maus … der zieh ich fix die Wäsche aus! Sie ist sicher schon ganz nass, da macht das Pimpern noch mehr Spaß! Jetzt noch schnell ne bunte Pille und schon jubelt meine Nille!“

    Als es jedoch in den „Nahkampf“ ging und beidseitig die Hüllen fielen, kam bei der Sexworkerin ein „Extra“ zum Vorschein, mit dem unser geiler Dieter nicht gerechnet hatte:

    „Nicht zu glauben, große Schock: was hängt da unterm Hurenrock?
    Es ist aus Fleisch und nicht ganz klein: was kann dieses Teil denn sein? Kaum zu glauben, aber wahr: ich sehe einen Pimmel da! Auch wenn man es kaum ahnen kann: die heiße Tussi ist ein Mann!“

    Spätestens in diesem Moment stellen sich bei Herren, die keine Bi-Neigung verspüren, die Nackenhaare auf Alarm und jede Erektion erstickt im Keim! So auch bei Dieter, der ein solches „Stück mehr“ nicht bestellt hatte und wahrscheinlich mal zum Optiker muss.

    „Meine Brille, die ist schlecht! Das Sparen hat sich heut gerächt! Männersex war nicht bestellt … ich fühle mich vom Puff geprellt!“

    So oder so ähnlich schoss es Dieter in den Kopf, der die runtergelassenen Hosen schnell wieder hoch zog und entrüstet bei der Bordellleitung seine „Taler“ zurückforderte!

    „Gebt mir meine Kohle wieder … ich mag Muschis, keine Glieder!“

    Doch die intensive Vorsprache führte nicht zum vollständigen Erfolg und eine Erstattung von 30 € hielt Dieter für völlig ungerecht:

    „Ich bin Schwabe, glaube mir: ich lasse keinen Euro hier! Rückt schnell meine Taler raus, sonst wackelt gleich das Freudenhaus!“

    „Im Puff gab es nun viel Geschrei, wegen Frau mit zweimal Ei!“

    Der Puffchef brüllte schwer erzürnt:

    „Wärst Du kein Schwabe, sondern Hesse, gäb´s jetzt kräftig auf die Fresse! Ist der Hurenlohn entrichtet, wird nicht mehr darauf verzichtet! Warst Du schon mal in Pattaya? Da haben viele Mädels Eier!“

    So kam es zu einem Polizeieinsatz, bei dem ein schmunzelnder Beamte anmerkte, das Dieter doch eigentlich sogar „eine Kleinigkeit mehr“ für sein Geld erhalten habe:

    „Etwas mehr war halt dabei … darum bitte kein Geschrei! Die Dame ist ein Ladyboy, das ist hier nicht wirklich neu! Wenn Sie dann von
    hinten bohren, ist kein bisschen Geld verloren! Da steht Gleitgel im Regal, damit klappt es auch rektal!“

    Auf solche lustigen Sprüche hatte unser „Leidtragender“ aber überhaupt keinen Bock und konterte sodann:

    „Lassen Sie die dummen Witze: bekam nen Pinsel, statt ner Ritze! Wenn Sie Männereier loben: gehen Sie doch schnell nach oben!“
    Ihr Vögel kennt wohl keine Grenzen – geilt Euch auf an Transen-Schwänzen! Lasst Ihr Euch von hinten geigen, um es allen mal zu zeigen? Eure Wollust kotzt mich an: ich bin ein „normaler“ Mann!“

    Wie die Geschichte ausging und ob der dichtende Dieter am Ende sein Geld komplett erstattet bekam, darüber ist nichts bekannt. Die Story selbst hat es aber in die Pressemeldungen der großen Agenturen geschafft und fand ihren Platz auch im „Stern“:

    http://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/nachrichten-aus-deutschland–prostituierte-ist-ein-mann—freier-fordert-geld-zurueck-7533158.html

    Und die Moral von der Schmunzette orientiert sich stark an der Rosette:

    „Schaust Du dem Mädel auf die Keule, forsche stets nach einer Beule! Denn in manchem Frauenrock, versteckt sich gerne mal ein Bock! Hängen aus dem Slip die Eier, wird es keine geile Feier! Bist Du gar nicht bipolar, sträubt sich meist das Nackenhaar!“

  • Zwischenstopp Berlin – Besuch bei Freunden und Kollegen – Spontan

    Zwischenstopp Berlin – Besuch bei Freunden und Kollegen – Spontan

    Zwischenstopp Berlin - Besuch bei Freunden und Kollegen - Spontan
    Bildquelle: Pixabay

    Zwischenstopp Berlin – Besuch bei Freunden und Kollegen – Spontan

    Berlin in bekanntlich immer eine Reise wert und da ich hier eine sehr familiäre „Bande“ und auch einige Geschäfts-Freundinnen und -Freunde habe, ist es doch logisch, dass ich zwischen meinen Consulting-Reisen durch die Republik immer mal wieder in der Hauptstadt
    vorbei schaue, auch wenn das Wetter in diesen Tagen leicht trübe ist und das natürlich auch im übertragenen Sinne, wenn man an den Dauerbrenner Prostitutionsgesetz denkt, der ja den laufenden Monat gedanklich sehr prägt.

    Was ist, was bleibt, was kommt? – Diese Fragen stellen sich auch viele Betreiberinnen und Betreiber in der Hauptstadt, von denen ich einige in den kommenden Tag treffen werde: so ist zumindest der Plan!

    Wenn man nun denkt, dass es in der Hauptstadt Schwung beim Thema gibt, der irrt! – Ähnlich wie in Hamburg, Bremen und Hannover, haben es die Behörden überhaupt nicht eilig, zum Ziel zu kommen. Ja, nicht einmal der Start ist konkret im Blick, wenn es um und an die Umsetzung des neuen Gesetzes geht! Wer in Berlin bislang fragte, wurde vertröstet, da die Infrastruktur noch nicht steht und man wahrscheinlich auch noch keine Formular hat. Ohne Formular eben kein Antrag und außerdem ist ja Ferienzeit!

    So gedanklich gemütlich sehen es die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten natürlich keineswegs, da hier ja mittelfristig Existenzen auf dem Spiel stehen!

    Da der „politische Wille“ nicht erkennbar ist, bleibt man im Reich der Spekulationen: hat mein Betrieb Bestand, sind die Ämter „flexibel“ oder wird die ganze Fülle der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um möglichst viele „rote Birnen“ aus der Fassung zu drehen?

    Allgemeine Standards und Vorgehensweisen, die bundesweit einheitlich gestaltet sind, gibt es nicht, da die Umsetzung ja „Ländersache“ ist. Gleichzeitig ist erkennbar, dass die Umsetzung auch keine „Chefsache“ ist, sondern eher „stiefmütterlich“ von einer Ebene zur nächst unteren geschoben wird. Gerade im Wahlkampf, der ja nun wieder ansteht, kann man mit „Schmuddelkinder-Themen“ nicht punkten und will es wohl auch nicht!

    Obwohl das neue Prostitutionsgesetz zutiefst politisch ist, eignet es sich kaum für aufkommende flammende Marktplatz-Appelle der Politik!

    Was will man sich da auch auf die Fahne schreiben? Die Verbesserung der „inneren Sicherheit“ bei CDU/SPD durch das neue Gesetz? – Den „Polizeistaat“ bei den Linken und den
    schwächelnden Grünen? Für die AfD ist das Gesetz womöglich zu schwach, die eher biedere FDP kann kaum mehr „Liberalität“ bei der Prostitution fordern, ohne die eigenen Wähler zu verschrecken. In Ergebnis wird das Thema, man belehre mich hier gerne eines besseren, in den Wahlprogrammen nicht vorkommen.

    „Vorkommen“ wird das Thema allerdings im Herbst 2017 auf den Amtstuben und Gerichten der Republik, wenn nämlich „amtliche Akte“ angefochten werden und Richter die Aufgabe haben werden, dass angerichtete Chaos zu bewerten. Die Freude ist schon jetzt zu spüren, wenn man mit „Menschen vom Amt“ spricht, die nicht so wirklich wissen, was zu tun ist!

    Das Motto „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“ passt hier nicht zum „Lagebild“, das doch recht verschwommen erscheint … wenn ich mich nicht irre!

    Übrigens: alle Berlinerinnen und Berliner, die aktuell Gesprächsbedarf haben, können mich gerne kontakten: howard.chance@t-online.de

  • Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! - Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!
    Bildquelle: Pixabay

    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Da es ja im Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits „Formularsätze“ für die Erstellung von Betriebskonzepten gibt, haben sich eine Reihe von Betreiberinnen und Betreibern in der Region bereits daran gemacht, die Formulare vorbereitend auszufüllen und ich hatte in der vergangenen Woche die ehrenwerte wie anspruchsvolle Aufgabe, dabei unterstützende Hilfe zu leisten.

    Bei der Arbeit mit den Formularen fielen mir sofort verschiedene „Fallstricke“ auf, die bei der Einreichung zu Problemen führen können: es werden verbindliche Angaben zu Umständen eingefordert, Angaben, die man aber mangels Kenntnis überhaupt nicht machen kann, die aber Grundlage der Genehmigung sind?

    Wie lange hält sich ein Kunde durchschnittlich im Betrieb auf? – Wie lange hält sich eine Prostituierte durchschnittlich während der Öffnungszeiten im Betrieb auf? – Wie hoch ist die maximale Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Betrieb aufhalten?

    Wie soll man solche Werte überhaupt ermitteln und welchen Einfluss hat dies auf die amtliche Bewertung? Mir scheint, dass die Beamten, die den Formularsatz hier alle möglichen Betriebsformen in einen Topf geworfen haben, ohne auf die Unterschiedlichkeiten Rücksicht genommen zu haben. Wie soll der Vermieter einer Hostessenwohnung, der womöglich eine Erlaubnis benötigt, solche Fragen beantworten? Wenn es nämlich keine umfangreiche Einlasskontrolle gibt, was in den deutschen Erotik-Laufhäusern die Regel ist, kann man die verlangten „statistischen Werte“ noch nicht einmal schätzen.

    Dass vom Wirtschafter bis zur Putzfrau alle „Beschäftigten“ gelistet werden sollen bzw. müssen, deutet auf starke „Prüfung und Überwachung“ hin und unterstützt den „Big Brother“-Gedanken, der sich förmlich aufdrängt.

    Welche Anweisungen müssen von den Prostituierten beachtet werden im Bezug auf Kleidung und Verhalten gegenüber den Kunden? – Wer ist für die Abwicklungen der Zahlungen verantwortlich etc.?

    Fangfragen, die dazu führen kann, dass man wohl durch die Prüfung fällt, wenn man sich hier nämlich bei der Beschreibung als „Dirigistiker“ zu erkennen gibt, der gegen das Weisungsverbot des Gesetzes massiv verstößt. Faktischer Selbstmord und Ablehnung des Antrags bei falscher Antwort?

    Auch die „Beschreibung“ der „Schlaf- und Wohnräume“ im Betrieb, birgt erhebliches Gefahrenpotenzial, da man z.B. in gewerblichen Objekten in der Regel weder wohnen noch schlafen darf. Falsche Antwort=Platzverweis?

    Seltsam und auch sehr fragwürdig erscheint mir die konkrete amtliche Aufforderung, alle Werbemaßnahmen detailliert aufzulisten und mitzuteilen, auf welchen Internetplattformen geworben wird und wie die Sexworker daran beteiligt sind! Wirbt man für diese und wie ist die Kostenverteilung!

    Man kann durch „Eintragungen“ hier „Vorlagen“ geben und Dinge manifestieren, die auch das Finanzamt prüfend auf den Plan rufen kann! Plötzlich ist man „Bordellbetrieb“ und wird für die Umsatzsteuer der selbständig tätigen Sexworkerinnen in Haftung genommen?

    Die Liste der markanten und riskanten Punkte, könnte man fortsetzen, was aber heute gar nicht mein Ansatz ist. Ich möchte vielmehr darauf aufmerksam machen, welche Gefahren für die Branche bestehen und rate dazu nicht voreilig Dokumente einzureichen, die dann später als scharfer Boomerang zurück kommen.

    Eine intensive Prüfung sollte hier immer an erster und vor der Einreichung an letzter Stelle stehen und in diesem Zusammenhang verweise ich ausdrücklich auf unsere neue „Allianz“ aus Rechtsanwalt – Steuerberater – Unternehmensberater, eine Allianz, die Probleme sachorientiert angeht und Sie im Verfahren in jeglich denkbarer Weise unterstützt. Den gesamten Sommer über, sind wir sicher im Dauereinsatz.

    Sprechen Sie mich jederzeit gerne an! Auch wenn es momentan nicht von heute auf morgen geht, versuche ich Hilfe und Unterstützung zeitnah zu koordinieren! Jederzeit dienstbereit!

    Howard Chance – Tel. 0177-2727897 – howard.chance@t-online.de