Schlagwort: Puff

  • Prostitution 2017 – Rubber Fuck – Sex-Doll-Bordell hat in Dortmund eröffnet!

    Prostitution 2017 – Rubber Fuck – Sex-Doll-Bordell hat in Dortmund eröffnet!

    Prostitution 2017 - Rubber Fuck - Sex-Doll-Bordell hat in Dortmund eröffnet!Prostitution 2017 – Rubber Fuck – Sex-Doll-Bordell hat in Dortmund eröffnet!

    Wenn ich dann und wann durch die gewerblichen Kontaktanzeigen der Erotikportale surfe, bleiben überraschende Entdeckungen manchmal nicht aus. Mal sind es ungewöhnliche Praktiken, die mein Interesse finden, mal besondere Flat-Tarife, die demnächst nicht mehr erlaubt sein werden. Doch wenn eine völlig neue Gattung auftaucht, wird es natürlich erst recht interessant und diese neue Entdeckung möchte ich Ihnen / Euch natürlich nicht vorenthalten.

    Vor einigen Monaten hatte ich über das Real-Doll-Bordell in Spanien berichtet und manch einer mag so seine Zweifel gehabt haben, ob dies nicht doch ein „Werbe-Ente“ des Herstellers war, um den Puppen-Absatz etwas anzukurbeln.

    Doch wenn nun www.ladies.de, dass bundesweite Portal der Frankfurter RTO-Gruppe, eine Anzeige mit „Sex-Doll-Sex“ in Dortmund veröffentlicht, habe ich keinen Zweifel, das sich hier (aus welchem Grund auch immer) etwa tut und das jemand auf den spanischen Zug aufgesprungen ist!

    The new Generation of sex!

    Wir heißen Dich herzlich willkommen
    im ersten Etablissement Deutschlands,
    in dem heiße Sex-Dolls für Dich
    und deine Lust zur Verfügung stehen.

    So lesen wir es in der Anzeige und reiben uns als Erotikfreunde die Augen! Oder etwa nicht? Wer kommt auf die Idee ein solche Etablissement aufzusuchen? Klar, dieses neue Bordell fällt nicht unter das neue Prostitutionsgesetz und die notwendige Gewerbeanmeldung kann wohl nur auf „Sex-Puppen-Verleih“ lauten, wobei sich der Mann auf dem Ordnungsamt sicher auch einen Ast gelacht hat. Kann man ihm auch nicht verdenken!

    Willst Du wirklich Pascha sein, steck „ihn“ in die Puppe rein?

    Auch wenn ich heute dienstlich in Dortmund verweile, reizt mich der Besuche des neuartigen Bordells nur sehr bedingt. Ich will schließlich nicht aus Versehen bei „Verstehen Sie Spaß?“ landen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass dieses Geschäftskonzept ernst gemeint sein könnte. Oder etwa doch? Wären wir in Japan, hätte ich keine wirklichen Zweifel, da man den Nipponesen merkwürdige Vorlieben nachsagt, aber unseren heimischen Bürgern traue ich solche Begierden ehrlich gesagt nicht zu!

    Sie war ein knallrotes Gummiboot?

    Aber vielleicht fehlt mir da nur die notwendige Phantasie oder ich schließe einfach von mir selbst auf andere. Ich bin jedenfalls sehr gespannt, ob zu dem Thema Berichte in den bekannten Foren auftauchen werden. Wir bleiben informativ in jedem Fall am Ball!

    Seemanns-Braut ficken? … Hurra? … Infopage!

  • Prostitution 2017 – „Fremdenverkehr der besonderer Art“ in Tschechien

    Prostitution 2017 – „Fremdenverkehr der besonderer Art“ in Tschechien

    Prostitution 2017 - Die EU förderte "Fremdenverkehr der besonderer Art" in Tschechien
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – „Fremdenverkehr der besonderer Art“ in Tschechien

    Es gibt bekanntlich viele Fördertöpfe der EU, mit denen Strukturschwächen behoben, Arbeitsplätze geschaffen und wirtschaftliche Anreize für Neuansiedlungen von Unternehmen geschaffen werden. Ein ganzer Katalog, den auch Unternehmesberater nutzen, um solche Programme für Kunden zu „gestalten“, die dann unter Umständen in den Genuß von Talern kommen können. So weit, so gut!

    Doch hätten Sie gedacht, das die europäische Union Bordellbetriebe fördert? Ja, die Geschichte klingt merkwürdig, hat sich aber wohl so zugetragen.

    Die Pension Retro in einem 230-Seelen-Dorf kurz hinter der deutsch-tschechischen Grenze wurde in 2015 vom Bauernhaus in eine Pension umgebaut und da die EU den Tourismus dort im Niemandsland fördern wollte, gab es 40.000 € aus dem Brüsseler Topf für ein neues Dach und für Wärmedämmung.

    Eine gemütliche Pension für Wandervögel stand im Antrag, der nach Brüssel ging und dies natürlich mit dem Hinweis auf die Förderung des „Fremdenverkehrs“!

    Dass Wanderer manchmal „vögeln“, soll durchaus vorkommen und wenn man als neuer Gast im Puff verkehrt, ist man erst einmal ein Fremder, aber solches konnte der EU-Sachbearbeiter natürlich nicht vermuten, als der Antrag auf dem Schreibtisch lag. Er fördete eine Pension, die sich bei genauerer Betrachtung als „Puff“ darstellte.

    Die Geschichte ist zwar skurril und lustig, taugt aber nicht zum wirklichen Skandal, da die Besitzer der Pension wohl einfach die wahren Umstände im Antrag verschwiegen hat. Auch könnte die Nutzung nach Abschluß der Baumaßnahmen „verändert“ worden sein, wovon man im fernen Brüssel sicher nicht mitbekommen konnte.

    Es ist also eine „unfreiwillige Förderung“, die da geschah und die inzwischen wohl von der EU-Kommision untersucht wird. Angeblich sind die Fördermittel ja inzwischen zurückgezahlt worden und damit wird sich die Geschichte dann wohl in Kürze in Wohlgefallen auflösen.

    Unterhaltsam ist die Story aber in jedem Fall, wobei ich aber ausdrücklich von einer Nachahmung abrate und solche Projekte nicht aktiv unterstütze? Nein! Spaß!

  • Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

    Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

    Kaum schreibe ich einen Artikel über Brandschutz in Prostitutionsstätten, schon schlägt das Schicksal in der Nähe meiner letzten Behausung gnadenlos zu! Nach einer Mitteilung von Radio Hochstift, ist der über die Region OWL hinaus bekannte Saunaclub Harem in Bad Lippspringe bereits seit vergangenem Donnerstag, dem 6. April 2017, amtlich geschlossen, weil u.a. die Brandmeldeanlage defekt war.

    Dies bedeutet, dass im Falle eines Brandes womöglich die Brandmeldung per Haussirene und/oder die automatische Alarmauslösung bei der zuständigen Feuerwache ausbleibt. Auch automatische Brandschutztüren, die Brandabschnitte automatisch abriegeln, könnten den Dienst verweigern, wenn die steuernde Anlage den Dienst verweigert. Aber es würde auch schon ausreichen, wenn nur einige Brandsensoren, von denen es im Objekt sicher eine große Anzahl gibt, den Ermüdungstod gestorben sind.

    Aus eigener Erfahrung in einem großen Betrieb weiß ich, dass Brandmeldezentralen nur bei regelmässiger Wartung zuverlässig funktionieren. Da diese Wartungen bei zugelassenen Fachbetrieben recht teuer sein können, wenn man nicht zielführend verhandelt, wird hier oft am falschen Ende gespart oder sogar selbst ein wenig gebastelt, was dann im Brandfall gleich auch noch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann, wenn nämlich ein Gutachter Manipulationen erkennen sollte!

    Was nun im „Harem“ vorlag, entzieht sich meiner Kenntnis, aber eine einwöchige Schliessung kostet richtig Taler und ist zudem noch mit einem ziemlichen Imageschaden verbunden. Zum Glück kann man Schäden an Brandmeldeanlagen in der Regel schnell reparieren und das Team vom Harem bekommt übermorgen (Donnerstag 13. April 2017) die Chance, dem untersuchenden Amt die reparierte Anlage erneut zu präsentieren. Ist alles OK, kann der Club umgehend wieder öffnen!

    Interessant war der im Pressebericht erwähnte „anonyme Hinweis“, der zur amtlichen Kontrolle führte: der Tippgeber muss ein Experte gewesen sein, der sich mit der Funktionsweise solcher Anlagen gut auskennt. Denn eine technische Störung sieht man eigentlich nur auf dem Anlagen-Display, wenn diese optisch eine Störung vermeldet. Ein defekter Senor selbst macht keine Töne und es wird wohl niemand alte Socken in die Alarm-Sirenen gesteckt haben, um akustische Signale zu unterdrücken.

    Ich tippe hier eher auf einen (ehemaligen) Mitarbeiter, der um die Probleme wußte und den Betreibern, aus welchem Grund auch immer, eins auswischen wollte, was ja nun auch eindruckvoll gelungen ist! Prost, Mahlzeit!

    Mit Bränden kenne ich mich leider sehr gut aus! Nicht, weil ich ständig Brand, also großen Durst habe, sondern vor einigen Jahren Opfer eines Brandanschlags wurde, wo eine intakte Brandmeldeanlage nichts mehr nützte, weil der Täter Brandbeschleuniger benutzte, der innerhalb von Minuten ein wahres Inferno erzeugte. Aber auch ohne kriminelle Energie und Hilfsstoffe, sind defekte Brandmeldeanlagen natürlich ein absolutes „no go“!

  • Prostitution 2017 – Baurechts-Offensive – Frühjahr 2017 – MH-Consulting

    Prostitution 2017 – Baurechts-Offensive – Frühjahr 2017 – MH-Consulting

    Prostitution 2017 - Baurechts-Offensive - Frühjahr 2017 - MH-Consulting
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Baurechts-Offensive – Frühjahr 2017 – MH-Consulting

    Da sich die „Baurechts-Krise“ im Bereich der Prostitution immer weiter zuspitzt, wird MH-Consulting das Experten-Netzwerk in diesem Kontext in den kommenden Wochen erweitern und eine „zur Vorlage berechtigte“ Architektin ins Team integrieren, die im Fall eines Falles auch aktiv mit Ämtern und Behörden verhandeln kann.

    Bezüglich des Baurechts gelten folgende Grundsätze:

    Wird eine Wohnung wirklich hauptsächlich als Wohnung genutzt und liegt dort eine (dauerhafte) Anmeldung einer Person vor, die alleine (oder womöglich als 2-er-WG) dort „auch“ der Prostitution nachgeht, gilt dies nicht als „gewerbliche Wohnung“!

    Erweiterter Brandschutz und zusätzliche Rettungswege sind hier nicht vorgeschrieben!

    Liegt eine sogenannte „Hostessen- oder Modellwohnung“ vor, die konkret zur Ausübung der Prostitution „gewerblich“ vermietet wird, kann das Bauamt eine sogenannte „Ertüchtigung“ verlangen!

    Hier kann es dann sehr teuer oder sogar unmöglich werden, die Räume und Zugänge entsprechend baulich zu verändern!

    Alle Kunden von MH-Consulting werden über diese Grundsätze und deren Anwendung fortlaufend informiert und unsere Baufachleute sind für Beurteilungen bereits bundesweit unterwegs.

    Vor diesbezügliche Anfragen beim Bauamt raten wir ab, da man dadurch Fakten und Notwendigkeiten schafft, die den Sachbearbeiter zum Handeln zwingen können! Ist die „Büchse der Pandora“ erst einmal geöffnet, gibt es meistens kein zurück. Der Ist-Zustand ist dann plötzlich ein fraglicher Zustand, bei dem es keine Rechtssicherheit geben kann.

    Unsere Experten arbeiten ähnlich wie das Amt und sprechen auch unangenehme Wahrheiten aus, ohne dabei aber den Block für Nutzungsuntersagungen und ähnliche behördliche Maßnahmen zu zücken! Warum auch? Solang eine situative Analyse „privat“ bleibt, besteht keine Gefahr! Ein Amt arbeitet aber eben immer „amtlich“ und kann gewonnene Erkenntnisse nicht ignorieren! Handeln „von Amts wegen“ ist Pflicht, Nichthandeln ein Dienstvergehen!

    Warum sollte sich aber ein Beamter strafbar machen? Er hat keinen Vorteil, wenn er Dinge übersieht oder überhört und muss im schlimmsten Fall auch mit einschneidenen dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn aus seiner wohlwollenden Ignoranz „Schäden“ entstehen, die „nur“ materiell oder sogar im Extremfall „tödlich“ sein können!

    Eine Checkliste zum „Baurecht“ ist momentan in Vorbereitung und wird unseren Consulting-Kunden in den nächsten Wochen dann auch automatisch zur Verfügung gestellt!

  • Prostitution 2017 – Erotische Immobilie an der B1 zu verkaufen – OWL – April 2017

    Prostitution 2017 - Erotische Immobilie an der B1 zu verkaufen - OWL - April 2017

    Prostitution 2017 – Erotische Immobilie an der B1 zu verkaufen – OWL – April 2017

    Eine geeignete Immobilie für einen erotischen Betrieb zu finden, ist momentan gar nicht so einfach, wie uns die baurechtlichen Betrachtungen der letzten Zeit lehren. Genehmigungen für neue Bordelle und bordellartige Betriebe zu erhalten, dürfte zunehmend schwerer werden und eine ganze Reihe von Betrieben hat ja bereits Schliessungsverfügungen kassiert.

    Ich präsentiere Ihnen heute ein weitläufiges Objekt, dass sich direkt an der B 1 zwischen Bielefeld und Paderborn befindet und als Swingerclub / Erotikdiscothek genehmigt ist. Ein komplett eingerichteter Club mit Gastronomieküche, Bar, Discothek, vielfältigen stilvollen abschließbaren Aktionsräumen, großem sichtgeschütztem Parkplatz, einem Outdoor-Biergarten mit rustikaler Aussenbar, Grill und vielem mehr. In OWL alles in XXL!

    Eine Nutzung als frivole Gaststätte ist ebeno möglich, wie die Verwendung als Erotikbetrieb. Denkbar ist auch eine Kombination mit Imbiß, Spielhalle und einem erotischen Angebot. Durch die vorhandene baurechtliche Abnahme ist hier vieles möglich, was an anderen Orten in der Gegend nicht möglich ist! Entsprechende Erkundigungen wurden bereits eingeholt!

    An der B 1 fahren nach amtlicher Zählung täglich bis zu 20.000 Fahrzeuge vorbei! Eine sehr hohe Frequenz die sowohl für Laufkundschaft wie für Berufpendler spricht, die zwangsläufig am Objekt vorbeikommen!

    Seit 2008 gab es im Haus eine Reihe von genehmigten erotischen Betrieben, momentan gibt es dort ein ruhendes genehmigtes erotisches Gewerbe und nun steht das Objekt zum Verkauf. Für Neugründungen oder notwendige Betriebsverlagerungen ist das Objekt ideal!

    Unter folgendem Link finden Sie ein Youtube-Video mit der Aussenansicht des Geländes:

    Interessentinnen und Interessenten können sich gerne bei Howard telefonisch melden oder aber eine Mail an den Objektverwalter senden: drchristianlindner@gmail.com

    Besichtigungen sind ab Ende April 2017 möglich, wenn der Verwalter und der Eigentümer-Vertreter vor Ort sein werden. Auch bei der Umsetzung von geeigneten Konzepten und bei der rechtlichen Umsetzung, sind wir jederzeit gerne behilflich. Welche Betriebsformen in der Praxis möglich sind, welche Kombinationen möglich sind: darüber informieren wir sie gerne!

  • Prostitution 2017 – Hermann Pascha Müller vor Gericht – ein wichtiger Musterprozeß!

    Prostitution 2017 – Hermann Pascha Müller vor Gericht – ein wichtiger Musterprozeß!

    Prostitution 2017 - Hermann Pascha Müller vor Gericht - ein wichtiger Musterprozeß!
    Bildquelle: Paschaentertainment

    Prostitution 2017 – Hermann Pascha Müller vor Gericht – ein wichtiger Musterprozeß!

    21.06.2018 Achtung: Neue Entwicklung im Fall Hermann Müller siehe aktueller Artikel:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/21/prostitution-2018-entscheidende-wende-im-fall-hermann-pascha-mueller/

    Wer kennt ihn nicht: Hermann Müller, auch „Pascha Müller“ oder „Puffmüller“ genannt! Ein umtriebiger Geschäftsmann, der seit Jahrzehnten in der Branche aktiv ist und mit seinem berühmten österreichischem „Schmäh“ so mancher Talkshow zu mehr Glanz verhalf. Unvergessen sein Auftritt bei „Maischberger“, wo er versuchte, der guten Alice Schwarzer die Breitseite zu bieten. Hermann Müller, ein Kämpfer für die saubere Prostitution, aber auch ein erfolgreicher und sympathischer Geschäftsmann, der mit Prostitution viel Geld verdiente.

    Das Kölner „Pascha“ in der Hornstraße trägt seine Handschrift, aber auch in Linz, Graz und Salzburg ist Müller aktiv, wobei er sich stets gerne mit Zigarre und Golfschläger präsentiert. Ein Lebemann alter Schule, der momentan allerdings wenig zu lachen hat! Denn: Müller sitzt seit Oktober 2016 in Untersuchungshaft und muss sich aktuell vor dem Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten. Die Staatsanwaltschaft
    hat in Müller ein Feindbild gefunden und wirft dem Grande Charmeur vor, Umsatzsteuer hinterzogen und Sozialabgaben nicht abgeführt zu haben.

    Vereinfacht zusammengefasst, geht es im Prozeß um die Frage, wer die Umsatzsteuer für sexuelle Dienstleistungen im vorliegenden Fall zu entrichten hat: der Betreiber des Eroscenters, der eigentlich nur Zimmer an selbständige Damen vermietet oder eben die Damen? Ein Frage, mit der viele Betriebe in Deutschland bereits zu kämpfen haben. Wenn es dem Finanzamt gelingt, nachzuweisen, dass die selbständigen Damen gar nicht wirklich selbständig sind, sondern weisungsgebunden „arbeiten“, kommt es nämlich knüppeldick: dann wird die Umsatzsteuer komplett dem Betreiber in Rechnung gestellt und zudem werden auch Sozialabgaben fällig, weil man die Damen dann eben wie Angestellte behandelt.

    Eine böse Falle, die auch Berti Wollerheim in Düsseldorf schon erschreckte und die im Fall Müller nun zu einem sicher langwierigen Prozeß führen wird. Mr. Pascha hat gleich 6 Verteidiger aufgeboten und gibt sich siegessicher. Er pocht auf eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Besteuerung von Bordellbetrieben und seine Anwälte beantragten gleich am ersten Verhandlungstag eine Aussetzung des Verfahrens, worüber die Kammer nun zu beraten hat.

    Für die gesamte Bordellbranche ist der jetzt laufende Prozeß mehr als interessant, da man viele Betriebe und Betreiber ähnlich robust angehen kann und sich Geschäftsmodelle oft sehr ähneln. Wird Müller verurteilt, müssen sich viele Kollegen auch fürchten; wird er hingegen freigesprochen, kann sich die Branche vermutlich leicht entspannen!

    Das Strafmaß für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist übrigens beträchtlich: bei Summen bis 1 Mio. Euro, kann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Summen über 1 Mio. Euro ist dies nicht möglich und man landet unweigerlich im Gefängnis, wie der Fall Uli Hoeneß bereits zeigte! Auch wenn Hermann Müller mit seinen 64 Jahren frisch und munter wirkt, sind schwedische Gardinen für ihn der totale Alptraum, zumal er nach seiner Verlegung in die JVA Augsburg leider auch keine Catering-Menüs von Alfons Schuhbeck erhält, die ihm in der JVA München das Leben ein wenig versüsst hatten!

    Auch ohne das neue Prostitutionsgesetz, ist das Leben als Bordellbetreiber nicht ungefährlich, wie der aktuelle Fall zeigt. Die Finanzbehörden sind aktiv, schießen schon mal gerne über das Ziel hinaus und haben dabei eine stoische Ruhe: wenn sie etwas falsch beurteilt haben und das Gericht später für den vermeintlichen Sünder entscheidet: nun gut, dann hat man es eben versucht. So einfach ist das! Regreß oder Staatshaftung kann man dann fast nie verlangen, weil ungeklärte Rechtsfragen bis zur abschliessenden Klärung durch hohe Instanzen immer „strittig“ sind und bleiben. Wehe dem, der in diese Mühlen gerät!

    Die aktuelle und fortlaufende Berichterstattung können Sie im Express verfolgen.

  • Prostitutionsgesetz 2017 – Galgenfristen und Co. – Nochmals kurz notiert

    Prostitutionsgesetz 2017 – Galgenfristen und Co. – Nochmals kurz notiert

    Prostitutionsgesetz 2017 - Galgenfristen und Co. - Nochmals kurz notiertProstitutionsgesetz 2017 – Galgenfristen und Co. – Nochmals kurz notiert

    Auf meiner 14-tägigen Reise quer durch die erotische Republik, wurde ich wieder mit vielfältigen Informationen und Meinungen konfrontiert, die in den kommenden Tagen in einen umfangreichen Reisebericht münden werden, den ich in meiner anstehenden Bürowoche vorlegen werde.

    Dringlich erscheint mir heute noch einmal der Hinweis auf die anstehenden Termine und Fristen, bei denen es bei meinen Kunden und wahrscheinlich auch bei anderen Sexworkern und Betreibern immer wieder zu Mißverständnissen kommt:

    Das Gesetz entfaltet seine Rechtskraft zum 1. Juli 2017 und nach meinen jetzigen recht aktuellen Informationen wird es keine Verfassungsbeschwerde vor diesem Termin geben, denn wenn man kein Eilverfahren wählt, muss man abwarten, bis das anzugreifende Gesetz in Kraft getreten ist.

    Für Sexworker und Betreiber, die bereits vor dem 1. Juli 2017 im Bereich der Prostitution aktiv waren, ist am Stichtag 1. Juli 2017 nur wenig direkt zu tun.

    Wichtig ist, dass die neuen Werbeverbote für Sex ohne Kondom und für Sex mit Schwangeren sofort beachtet werden! Hier gibt es nämlich keine Übergangsfristen und es kann sofort zu Bußgeldern kommen! Die persönliche Homepage oder existente Anzeigen in Kontaktportalen müssen dementprechend angepasst werden. Kein französisch ohne, spezial und total in der Werbung und natürlich erst recht keine Aufrufe zum AO-Sex!

    Sexworker, die vor dem 1. Juli 2017 bereits in der Prostitution tätig waren, haben dann bis zum 31. Dezember 2017 Zeit, um die Gesundheitsberatung durchzuführen und den „Huren-Ausweis“ zu beantragen.

    Bestehende Betreiber müssen sich bis zum 1. Oktober 2017 bei Ihrer zuständigen Behörde melden und eine Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes beantragen. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind dann bis 31. Dezember 2017 einzureichen.

    Für Bestands-Sexworker und Bestands-Betreiber also eine recht lange „Galgenfrist“ und eben
    die Möglichkeit sich zu informieren und beraten zu lassen. Wer nach dem 1. Juli 2017 als Sexarbeiterin und Betreiber einsteigt, muss allerdings die notwendigen Formalitäten sofort erledigen und darf erst „danach“ tätig werden.

    In der Praxis haben Bordell- und Clubbetreiber ab dem 1. Juli 2017 die Pflicht, alle Vereinbarungen mit ihren Mieterinnen oder „Geschäftspartnerinnen“ schriftlich zu dokumentieren. Ausserdem müssen sie überprüfen, ob der „Huren-Ausweis“ bereits vorliegt oder vorliegen muss. Dass in jedem Fall eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vorliegen muss, dürfte allen bekannt sein, wobei sich dieses Thema natürlich aufdrängt, wenn die Behörden mit ihren neuen Kontrollpflichten beginnen werden.

  • Prostitution 2017 – Baurecht, Prostitutionsstätten, Vergnügungsstätten und Co.

    Prostitution 2017 – Baurecht, Prostitutionsstätten, Vergnügungsstätten und Co.

    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Baurecht, Prostitutionsstätten, Vergnügungsstätten und Co.

    Al Capone, der berühmte amerikanische Gangsterboss, der in 1920er und 1930er Jahren eine ganze Epoche prägte, wurde nicht wegen Mord und Totschlag zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, sondern wegen nachgewiesener Steuerhinterziehung, was im Vergleich zu den Delikten gegen das Leben ja viel weniger „kapital“ klingt. Steuerhinterziehung konnte man Capone halt beweisen und die anderen viel schlimmeren Dinge eben nicht! That´s life!

    Warum steige ich mit dieser interessanten Wahrheit in diesen Artikel ein? Nein, nicht weil man Al Capone mit Prostitution in Verbindung brachte! Mir geht es um besondere Züge des Rechts, wo man mit durch „Stellvertreter-Strategien“ ein Ziel über Umwege erreichen kann, wenn der gerade Weg durch die Mitte eben nicht erfolgsversprechend erscheint. An dieser Stelle sind wir mal wieder beim Baurecht, dem im Bezug auf das Thema Prostitution und deren Ausübung eine maßgebliche Bedeutung zukommt, die viele in der Branche gerne übersehen, warum auch immer.

    Wenn man sich „prostituieren“ möchte, benötigt man dazu in der Regel Räume, wo man dies tun kann, es sei denn man entscheidet sich für den Straßenstrich, wo die Dienstleistung dann im Auto oder im Gebüsch vollzogen wird. Wenn eine Dame vom Strich aber schon eine „Steige“ benutzt, befindet sie sich schon im Baurecht, was ihr persönlich vermutlich egal ist,
    den dortigen Besitzer aber schon interessieren sollte.

    Welche Räume / Gebäude etc. sind den nun in welchen bauplanungsrechtlich definierten „Gebieten“ für die Prostitution überhaupt verwendbar und welche Einschränkungen gibt es?

    Das Thema taugt in seinem Umfang für eine juristische Staats- oder Doktorarbeit und daher bitte ich um Verständnis, dass ich im Rahmen dieses Blogs nur die fundamentalen Grundsätze vorstelle und nicht in alle denkbaren Varianten einsteige, die im Einzelfall durchaus vorliegen oder entstehen können. Auch wenn die meisten baurechtlichen Bestimmungen schon seit Jahrzehnten gelten, gibt es doch immer wieder Urteile der zuständigen Verwaltungsgerichte, die Dinge neu definieren oder unterschiedliche Auslegungen zulassen.

    Hinzu kommt, dass es flächendeckend Duldungen gibt, wo man aufgrund von politischen Vorgaben oft über Jahrzehnte die Augen verschlossen hat, was man in vielen Fällen schon als Rechtsbeugung bezeichnen kann. Ich berichtete in diesem Zusammenhang unlängst über das Eroscenter in Krefeld, wo geltendes Recht offensichtlich vorsätzlich missachtet wurde und wo es, aus welchen Gründen auch immer, in den 1990er Jahren zu einem „Gentlemen-Agreement“ zwischen Stadt und Betreiber kam, mit dessen Folgen sich die Politik nun wieder auseinandersetzen muss.

    Der Optimist mag nun denken, dass die Duldung einen fortlaufenden Rechtsanspruch begründet und das man sich schon irgendwie mit Behörde und Stadt einigen kann.

    Dabei ist „kann“ sicher schon das richtige Wort, aber dadurch entsteht natürlich alles andere als Rechtssicherheit! Denn wenn eine Behörde durch eigene oberflächliche Bewertung oder durch politische Anweisung, die durchaus fragwürdig erscheinen kann (siehe die Akte Donald Trump momentan), die 5 zur geraden Zahl erklärt und eben von der Norm abweicht, können Beschwerden von Bürgern und Mitbewerbern durchaus dazu führen, dass eine Behörde gezwungen wird, alte Entscheidungen zu überprüfen und zu begründen.

    Einer Klage vor einem Verwaltungsgericht werden solche wohlwollenden Duldungen kaum standhalten, da der Begriff ja schon für sich selbst spricht: eine Duldung setzt eine Entscheidung über einen Umstand zeitlich aus, wobei die rechtliche Bewertung aber eigentlich eindeutig ist. Man duldet etwas, was eigentlich untersagt ist! Daraus resultiert ein Lehrsatz, der auch für den Bereich der Prostitution sehr bedeutsam ist:

    Die Duldung einer formell und materiellen illegalen baulichen Anlage kann nie zu einem Bestandsschutz führen!

    Weil es doch immer so war, wird es immer so bleiben: eine Milchmädchenrechnung ohne rechtlichen Bestand. Wenn man dabei an die demnächst notwendige Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte denkt, bei der es sich ja in jedem Fall um eine bauliche Anlage handelt, stellt man schnell fest, dass die Bauämter in die Prüfung integriert sind und ähnlich wie bei einer Gaststätten-Konzession ihren fachspezifischen Segen geben müssen. Selbst wenn die persönliche Zuverlässigkeit kein Problem ist und das eingereichte Konzept absolut gesetzeskonform ist, sind die baurechtlichen Belange nicht zu unterschätzen, weil hier nur mit „Ja“ oder „Nein“ entschieden werden kann: zulässig oder eben nicht zulässig nach baurechtlicher Betrachtung. Was bedeute dies nun für die Praxis?


    Einige Rechtsgrundsätze zur baurechtlichen Zulassung und Genehmigung von Prostitutionsstätten

     

     

     

     1. Reine und allgemeine Wohngebiete

    In „reinen“ und „allgemeinen“ Wohngebieten sind Prostitutionsstätten generell nicht zulässig!
    Punkt! Ja, wobei es natürlich einen wichtigen Unterschied zwischen „Prostitution“ und dem „Betreiben einer Prostitutionsstätte“ gibt: wenn ich in der Wohnung, wo ich meinen Wohnsitz habe, alleine „auch“ der Prostitution nachgehe, macht der Staat im neuen Prostitutionsgesetz ja Zugeständnisse: hier befinden wir uns im Bereich erlaubt und verboten, was ja eigentlich paradox klingt! Prostitution der eigenen Person stellt kein Gewerbe dar und ich muss weder ein Gewerbe anmelden, noch eine Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte beantragen. So sagt es das neue Prostitutionsgesetz und so sieht es die Gewerbeordnung.

    Baurechtlich ist aber vom Grundsatz her jede Form der Prostitution in den genannten Gebieten verboten! Also sind Konflikte denkbar, wenn auch nicht unbedingt wahrscheinlich, da es durch nicht notwendige Antragstellung auch keinen amtlichen Entscheidungsprozess gibt, bei dem ein Amt zwangsläufig auf die „Zweckentfremdung“ kommen würde. Dennoch können Beschwerden aus der Nachbarschaft oder störende Vorfälle das Amt unter Umständen auf den Plan rufen! – Die üblichen „Huren-WGs“ können in reinen und allgemeinen Wohngebieten aber kaum mit „Gnade“ rechnen, da hier eben automatisch Prostituionsstätten entstehen und damit der amtliche Prüfungsprozess von selbst beginnt!

    2. Kerngebiete

    In „Kerngebieten“ (Innenstadtbereiche mit  Handelsbetrieben, Gastronomie und zentrale Einrichtungen der Wirtschaft und der Verwaltung sowie Wohnungen) sind grundsätzlich alle Formen der Prostitution zulässig, wenn es keine Sperrgebietsverordnungen gibt oder wenn durch mangelnde Einwohnerzahl Prostitution generell ausgeschlossen ist. Zudem stellt sich in Kerngebieten die Frage, ob dieses eher zum Wohnen oder für Gewerbebetriebe genutzt wird, woraus sich für die Beurteilung wieder Unterschiede ergeben: bei klarem Schwerpunkt auf Wohnen ist ausschließlich Wohnungsprostitution zulässig, dafür aber keine Bordelle und bordellartige Betriebe. Beim Schwerpunkt auf Gewerbe im Gebiet sind hingegen alle Prostitutionsformen denkbar und genehmigungsfähig!

    3. Mischgebiete

    In „Mischgebieten“ (baurechtliche Bezeichnung für Gebiete, in denen Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt existieren) ist Wohnungsprostitution möglich, Bordelle und bordellartige Betriebe aber vom Grundsatz her nicht, wobei es hier bei der Bewertung immer wieder zu Schwierigkeiten kommt, da z.B. ein Erotik-Massagestudio genehmigungsfähig ist, auch wenn die Abgrenzung zum bordellartigen Betrieb nur minimal ist. Durch das neue Gesetz kann das bestehende Massagestudio, wenn dort sexuelle Dienstleistungen angeboten werden, ordnungsrechtlich zur Prostitutionsstätte werden und da stellt sich dann die Frage, ob das Bauamt hier in Folge eine veränderte Nutzung erkennt oder aber alles so lässt, wie es ist!

    4. Gewerbegebiete

    In „Gewerbegebieten“ sind Bordelle und bordellartige Betriebe allgemein zulässig, wenn in den Betrieben keine Sexarbeiterinnen wohnen! Dies hat der Verwaltungsgerichtshofs im Jahr 2012 entschieden. Vormals waren solche Betriebe nur „ausnahmsweise“ erlaubt, was eben dann von der Behörde oder politisch entschieden wurde. Das Urteil von 2012 bestätigt den eindeutigen Anspruch auf eine entsprechende Genehmigung! Wohnungsprostitution scheidet in Gewerbegebieten aus, da es in Gewerbegebieten keinen definierten Wohnraum geben kann!

    5. Industriegebiete

    Auch in „Industriegebieten“ sind Bordelle und bordellartige Betriebe zulässig, wenn die Zweckbestimmung des Gebietes denn dadurch noch gewahrt bleibt! Eine mehr als schwammige Definition, die wiederum Spielräume für Politik und Behörden bietet. Wohnraum gibt es ja in Industriegebieten nicht, wodurch Wohnungsprostitution natürlich in logischer Schlußfolgerung ausscheidet!


    Soweit alles klar? Oder riecht ihre persönliche Flinte jetzt schon gewaltig nach Korn?

    Denn: keine Regel ohne Ausnahme und kein Fall ohne Sonderfall! So ist es nun mal im deutschen Recht und deswegen sind Beurteilungen auch richtig schwierig! Weiter geht es mit einem durchaus bedeutsamen Sonderfall:

    Die Bedeutung der „Vergnügungsstätte“ im deutschen Baurecht und die Folgen für die Prostitution

    Logisch, pimpern ist schon ein Vergnügen, sowohl privat wie auch gewerblich, wobei es im ersteren Fall eher beidseitig und im zweiteren eher einseitig erscheint. Aber darum geht es nicht, denn natürlich ist eine Vergnügungsstätte amtlich korrekt definiert:

    Spielkasinos, Spielhallen, Diskotheken, Barbetriebe, Tanzlokale, Varietés, Striptease-Lokale, Sex-Kinos, Peepshows und Swinger-Lokalitäten sind (neben weiteren Unterformen) als Vergnügungsstätten definiert.

    Solche definierten Vergnügungsstätten sind in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie in Industriegebieten nicht zulässig! In Gewerbegebieten sind sie ausnahmsweise zulässig, wenn es dafür eine erkennbare Notwendigkeit gibt. Was auch immer das wieder sein mag?

    Bis vor einigen Jahren betrachtete man auch Bordelle und bordellartige Betriebe gerne als „Vergnügungsstätten“ und dies dann mit der Folge, dass man solchen Betrieben in Gewerbegebieten die Nutzung untersagen wollte! Kam ein Verwaltungsgericht noch in 2009 zu dem Ergebnis, dass Bordelle und bordellartige Betriebe Vergnügungsstätten sein können,
    stellt der Bundesverwaltungsgerichtshof als oberste Instanz in 2015 folgendes fest:

    „Bordelle oder bordellähnliche Betriebe sind als in der sozialen und ökonomischen Realität vorkommende Nutzungen eine Unterart der „Gewerbebetriebe aller Art“ im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO.“

    Noch immer ist diese Botschaft nicht bei allen Bauämtern angekommen und so werden zum Teil völlig falsche Auskünfte gegeben, die nicht hilfreich sind und bei den Fragestellern viele schlaflose Nächte auslösen.

    Kurse an der Volkshochschule gibt es zu diesen Themen natürlich nicht und einen amtlichen Leitfaden habe ich bislang auch noch nicht entdeckt und so fühlt sich die ganze Sache doch schon ein wenig bedrohlich an, weil der Laie die Unterschiede zwischen den baurechtlichen Gebieten nur schwer erfassen kann und weil es neben den exemplarisch angeführten Bereichen weitere „Zonen“ wie „Aussenbereich“, Flächen mit „besonderer Widmung“ und Bereiche „ohne Definition“ gibt, bei denen kein verbindlicher Bebauungsplan existiert!

    Wenn ich also den aktuellen und den zukünftigen „Status“ meiner „Stätte“ erfahren will, kostet das schon einige Mühe und einen Besuch auf dem Bauamt würde ich in dieser Phase auch nicht unbedingt empfehlen, weil eine Anfrage sehr schnell die „schlafenden Hunde“ wecken kann, die dann womöglich schnell aktiv werden und schon Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes handeln, was ja jederzeit möglich ist, da das Baurecht gilt und auch nach dem Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes in gleicher Form weiter „wirkt“!

    Da sind wir jetzt abschliessend wieder bei „Al Capone“, dem alten Lümmel: wer „nur“ im neuen Prostitutionsgesetz blättert, die oder der übersieht vielleicht, dass eine der größten Gefahren nicht im neuen, sondern in einem alten Gesetz lauert. Dazu will ich jetzt nicht noch schlaumeierisch eine Einführung in deutsche Gesetzessystematik geben, ich möchte aber mahnend darauf hinweisen, dass man in baulicher Hinsicht sehr viel weniger Konzeptanpassungen vornehmen kann, als dies bei betrieblichen Abläufen der Fall ist!

    Wenn ich meinen Flatrate-Club in einen normalen Bordellbetrieb umwandle, genüge ich wahrscheinlich und hoffentlich dem neuen Gesetz; aber an der generellen Nutzung der Fläche ändere ich damit ja nichts, da man ein Haus ja nicht auf dem Anhänger in ein anderes Gebiet fahren kann. Dem Bauamt sind Betriebskonzepte völlig wurscht! Die dortigen Mitarbeiter wenden lediglich die Baugesetze und ihre Verordnungen an und entscheiden völlig unemotional über zulässig oder nicht zulässig!

    Wie wäre es mit Selbstbedienung … Herr Müller macht das schon!

    Dazu fällt mir dann noch eine Anekdote ein, die ich neulich bei einem Geschäftstermin selbst erlebt habe: im Rahmen einer anstehenden Nutzungsuntersagung, hatte das Amt zum Einreichen einer Nutzungsänderung aufgefordert. Da der Betreiber eben überhaupt keine Ahnung hatte, was als Nutzung einzutragen sei, forderte er das Amt auf doch einfach das einzutragen, was passen könnte! Blanko-Unterschrift und Herr Müller vom Amt macht es für mich passend? In Timbuktu mag das gehen, bei deutschen Behörden löst das aber ganz sicher blankes Entsetzen aus!

    Quintessenz: Bestelle Dein Haus, prüfe Dein Verlangen und informiere Dich!

    Wenn man baurechtliche oder sonstige Zweifel hat, sollte man jetzt nicht mehr lange warten, sondern das Heft des Handelns unbedingt in der Hand behalten! 4 1/2 Monate Zeit bleiben ja noch und wenn man zusätzlich die Übergangsfristen nutzen kann, kommt man nicht in unnötige Hektik. Wenn früh genug klar ist, dass ich durch´s Raster fallen werde, kann ich noch nach einer Ersatzlocation suchen, um meine Existenz weiter zu sichern. Wenn ich warte, bis mir das Amt absehbar auf´s marode Dach steigen wird, bin ich einfach blöd, denn dann nehmen die Entwicklungen ihren Lauf und ich stehe am Ende ganz doof da. Dass muss nicht sein, aber es gibt in der Branche durchaus Leute mit absoluter Beratungsresistenz, denen einfach nicht zu helfen ist!

    Wer Hilfe braucht, kann sich jederzeit gerne bei mir melden! Ich werde von Tag zu Tag schlauer, lerne in der Praxis und entdecke immer neue Aspekte, die ein ständiges Umdenken erfordern. Denken Sie mit? Das würde mich freuen, denn auf dem durchaus steinigen Weg liegen auch viele neue Chancen! Glück auf!

  • Prostitution 2017 – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – Unerlaubte Prostitution!

    Prostitution 2017 – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – Unerlaubte Prostitution!

    Prostitution 2017 - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - Unerlaubte Prostitution!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – Unerlaubte Prostitution!

    Deutsche Gerichte verstehen bei unerlaubter Prostitution keinen Spaß, wie eine 50-jährige Sexworkerin jetzt feststellen musste. Sie war ihrer Tätigkeit in einem ländlichen Gebiet Bayerns nachgegangen, wo Prostitution in Orten mit weniger als 30.000 Einwohnern gesetzlich verboten ist! 3 Monate ohne Bewährung war das Resultat, wobei eine Bewährung durch vorhandene Vorstrafen nicht gewährt werden konnte! Ein recht tragischer Einzelfall, der sicher nicht zum Exempel taugt, aber eben deutlich macht, dass die Regulierung des Prostitutionsgewerbes bereits begonnen hat!

    Presseartikel dazu in der „Augsburger Allgemeinen“

    Der leichte liberale Umgang mit Damen an öffentlichen Laternen, Sexarbeit in Räumen, die mutwillig zweckentfremdet werden und ähnliche Dinge, haben jetzt und vor allem in Zukunft ein relativ hohes Gefahrenpotential: erlaubt ist eben nicht, was gefällt, sondern erlaubt ist, was gesetzlich zulässig ist. Wenn ich in einer Berliner Nähstube (so steht es im amtlichen Nutzungsplan) mein Lotterbett aufstelle oder in einem stillgelegten Blumenladen einen Partytreff errichte, sollte ich mich nicht wundern, wenn bei einer amtlichen Kontrolle statt mahnendem Zeigefinger eine Ordnungsverfügung erhoben wird, die meinem Geschäft den Garaus bereitet. Die Ämter können ja nicht anders, wenn schwerwiegende Missstände vorliegen oder die öffentliche Ordnung massiv gefährdet ist.

    Wenn ich dann, wie gerade gestern, in einem Telefonat höre, dass ausländische Mitbürgerinnen dazu animiert werden, Pauschalclubs zu übernehmen, deren Betrieb ab Mitte des Jahres mehr als problematisch werden wird, und man den neuen Inhaberinnen dabei aktuelle gesetzliche Gefahren bewusst verschweigt, weiß ich doch, wo die Reise hingeht: Risikovermeidung und persönliche Schadensbegrenzung, in dem man gefährdete Objekte noch schnell vor Toresschluss an die unwissende Frau bringt! Abstandszahlung natürlich inklusive! Ein bisschen Kasse machen kann nur nutzen und danach eben die Sintflut!

    Wer nun denkt, dass sich das neue Gesetz inzwischen in der gesamten Branche herumgesprochen hat, der irrt gewaltig! Immer wieder sehe ich ganz erstaunte Gesichter, wenn ich bei Exkursionen nachfrage. Nie gehört, gehört und vergessen! Auch wenn man wahrgenommen hat, das ein neues Gesetz kurz vor der Einführung steht, ist dies für viele dennoch kein Grund, sich die Inhalte einmal anzusehen. Wird schon nichts wirklich wichtiges drinstehen! Und wenn, sind die Behörden doch verpflichtet, mich darauf hinzuweisen!

    Leider tun die Behörden dies bislang aber nicht, denn ich habe noch nirgendwo Infobroschüren zum neuen Prostitutionsgesetz gesehen, die eventuell auch fremdsprachlich informieren sollten, weil in der Sexarbeit ja der Anteil von Migrantinnen sehr hoch ist. Da die neuen Regeln nun einmal sehr einschneidend sind, wäre eine frühzeitige Informationskampagne notwendig, damit sich die Sexworker auf die neuen Regeln einstellen könnten. In HIV-Prävention und diesbezügliche Infokampagnen fließen nach wie vor erhebliche staatliche Gelder, Prostitutionsinformation ist scheinbar nicht vorgesehen oder kommt dann womöglich zu einem Zeitpunkt, wo das Kind schon im Brunnen liegt.

    Was machen wir? Was mache ich? Fahren wir demnächst mit einem bunten Infomobil von Bordell zu Bordell und verteilen bunte Flyer oder warten wir ab, bis örtliche Gesundheitsbehörden und Ordnungshüter mit Material am Start sind? Fragen wir bei den möglichen indirekten Nutznießern der neuen Gesetzgebung nach und bitten dabei namhafte Kondom-Hersteller um Unterstützung? Oder lassen wir die Dinge einfach laufen und hegen ganz simpel die Hoffnung, dass sich Umstände irgendwie von selbst regeln?

    Die Karte der „Unwissenheit“ können ab Mitte des Jahres weder Sexworker noch Bordellbetreiber ziehen. Zwar wird man den Mädels noch mit Zugeständnissen begegnen und sicher nicht alles sofort bestrafen, aber zumindest von den Betreibern erwartet man, dass sie sich mit den Rahmenbedingungen selbst auseinandersetzen, ohne dass Hinweise darauf erfolgen müssen. Da ist es gut, dass dies alle täglich die Presse verfolgen und sich stetig umfassend informieren! Wenn sie denn überhaupt das finden, was sie suchen. Denn: amtliche Information ist flächendeckend nicht verfügbar und wenn man bei Ämtern nachfragt, zucken oft nur die Schultern!

    Zucken wir mit oder sorgen wir dafür, dass endlich etwas mehr Bewegung in die Sache kommt?

  • Prostitution 2017 – Eros-Center-Alarm in Krefeld – Amt drückte Jahrzehnte Augen zu!

    Prostitution 2017 – Eros-Center-Alarm in Krefeld – Amt drückte Jahrzehnte Augen zu!

    Prostitution 2017 - Eros-Center-Alarm in Krefeld - Amt drückte Jahrzehnte Augen zu!
    Bildquelle: RP-Online / Thomas Lammertz

    Prostitution 2017 – Eros-Center-Alarm in Krefeld – Amt drückte Jahrzehnte Augen zu!

    Die Einschläge kommen näher! – Ausgelöst durch das neue deutsche Prostitutionsgesetz und die Erstellung eines neuen städtischen Vergnügungsstättenkonzept, kam es in einer Ratssitzung in Krefeld (NRW) zu einer handfesten Überraschung: Das große Eros-Center in der Mevissenstrasse, ein Unternehmen der bekannten Schütz-Gruppe Frankfurt/Main, die u.a. auch das Crazy Sexy im Frankfurter Bahnhofsviertel betreibt, betreibt nach vorliegenden amtlichen Unterlagen seit den 1990-er Jahren scheinbar keinen Bordellbetrieb, sondern ein „Wohnheim“ als „Hotel Garni“. Vergnügungssteuer, die in besonderer Form in Krefeld als „Sexsteuer“ generell zu zahlen ist, wird für das „Crazy Sexy“ interessanterweise nicht erhoben! Ja, weil es ja eben kein Bordellbetrieb ist, sondern eben ein Hotel?

    Die Ratsmitglieder waren jedenfalls sehr verwundert und wollten Auskünfte vom zuständigen Ordnungsamt, auf welche Art und Weise ein solches „Agreement“ zustande gekommen sein könnte. Ein Blick fast 30 Jahre zurück, wo die damals beteiligten Parteien wohl nicht mehr greifbar sind. Offenbar spielte hier der sogenannte „politische Wille“ eine Rolle, ein Wille, der scheinbar in der Lage war oder ist, Behörden zu stoppen und dazu zu bringen, Umstände durchzuwinken, die zum Himmel schreien! Blind und taub auf Knopfdruck? Sind wir doch viel mehr unterwandert, als wir es uns vorstellen können?

    Nun stellt sich in Krefeld ganz konkret die Frage, wie mit der Vergnügungsstätte umzugehen ist, die auf dem Papier gar keine ist. Wenn man das neue Gesetz eng auslegt, müsste das „Hotel Garni“ im Laufe des Jahres eine Prostitutionsstätten-Erlaubnis beantragen und die Stadt Krefeld müsste dann auch die Bauakten prüfen. Ob es dann ausreicht, nur eine Nutzungsänderung zu beantragen oder ob der Betrieb womöglich durch die neue Gesetzgebung in seiner Existenz bedroht ist, kann man nur schwer abschätzen.

    Das hängt dann auch wieder vom schon erwähnten „politischen Willen“ ab, den man im zurückliegenden Fall auch gut mit „Rechtsbeugung“ gleichsetzen könnte. Aufarbeitung tut Not und ich bin mir sicher, dass es solch merkwürdige Umstände an vielen Orten der Republik geben wird. Das war scheinbar früher ganz normal und ich will da Korruption weder ausschließen, noch behaupten!

    Alle Infos zum Krefelder Eros-Wunder finden Sie im Artikel von RP-Online unter:

    Eros-Center: Stadt hat offenbar jahrelang beide Augen zugedrückt

  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?

    Prostitutionsgesetz - Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitutionsgesetz – Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?

    Mit dieser Frage wurde ich in der Beratung kürzlich konfrontiert. Ein Bordellbetreiber, der einen etwas grösseren Wohnzimmer-Club betreibt, hatte Kontakt zu den Inhabern eines großen Saunaclubs gehabt und er hatte diese nach ihrer Einschätzung zum neuen Gesetz befragt. Es hatte ihn überrascht, dass die „FKKler“ ganz entspannt waren und mit der Gesetzeseinführung im Gegensatz zu ihm keine wirklichen Probleme befürchten.

    Daher stellte sich der Herr die Frage, was er denn mit seinem recht kleinen Club falsch macht und ob der Gesetzgeber womöglich erotische Großbetriebe schlichtweg irgendwie begünstigt. Kann das sein oder versteht es da etwas falsch?

    Prostitutionsgesetz – Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?

    Die Antwort auf diese Frage ist recht einfach: die großen FKK- und Saunaclubs werden amtlich bereits als Bordellbetriebe oder bordellartige Betriebe geführt und sind baurechtlich entsprechend abgenommen. Da in vielen dieser Clubs auch Alkohol ausgeschenkt wird, gibt es in der Regel auch Gaststättenkonzessionen, bei denen die Zuverlässigkeit der Betreiber schon immer geprüft wurde. Daher ist die ab Mitte 2017 notwendige Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte eher nur eine Formsache, die in den meisten Fällen zu keinen größeren Problemen führen wird.

    Das übliche Geschäftsprinzip mit den  „weiblichen Gäste“, die genau wie die männlichen Kunden einen Tageseintritt bezahlen, dürfte absolut gesetzeskonform sein und kann auch nicht unter „Ausbeutung“ oder „Wucherei“ fallen. Zwar muss man explizit auf die Kondompflicht hinweisen und bei der Werbung etwas zurückhaltend sein, aber im großen Ganzen arbeiten die „FKKler“ bereits jetzt so, dass es den neuen Regeln entspricht.

    Weil dies so ist, hält sich in diesem Bereich auch der Beratungsbedarf sehr in Grenzen. Obwohl FKK- und Saunaclubs sehr hohe Fixkosten haben, viel Personal benötigen und auch bei der Werbung nicht sparen, betrachte ich das Konzept als solches als ein Erfolgsmodell für die Zukunft. Solange ausreichend Kunden kommen und solange sich die Club-Dichte nicht weiter massiv erhöht, kann in diesem Marktsegment zumindest rechtlich wenig anbrennen, wenn man denn das Geschäft seriös betreibt und seine Steuern brav und pünktlich entrichtet.


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/faq-page/

  • One night in Frankfurt Bahnhofsviertel – Really shocking!

    One night in Frankfurt Bahnhofsviertel – Really shocking!

    One night in Frankfurt Bahnhofsviertel - Really shocking!
    Bildquelle: Pixabay

    Frankfurt/Main: Bankenmetropole versus „The walking dead“

    Frankfurt am Main ist immer eine Reise wert, gerade wenn im Advent der weihnachtliche Glanz am Römerberg einzieht und man die Kälte mit einer Tasse Glühwein bekämpfen kann und wenn man anschließend in die „Fressgass“ weiterzieht, um die Weihnachteinkäufe zu tätigen. Soviel zur Theorie und zu den stolzen Aussagen der Gesellschaft für Stadtmarketing, die unsere hessische Metropole touristisch vermarktet und Touristen wirksam anlocken möchte, die auch ohne Appell an den Adventswochenenden gerne an den Main pilgern.

    Ich hatte am vergangenen Wochenende in Frankfurt geschäftlich zu tun und wurde dabei mit
    ganz anderen Impressionen konfrontiert, die mich dann doch recht nachdenklich gemacht haben. Nun: der erste Tag mit Beratungsgesprächen in der geschmackvollen Lounge des Steigenberger Metropolitain, das darauf folgende orientalische Abendessen mit einer lieben wie charmanten Freundin im Restaurant des Hotel Villa Oriental, wo ich dann in einem Sultanszimmer die Nacht verbrachte, waren sehr positive Momente, die einem auf Reisen die Zeit versüssen. So lässt sich Arbeit mit den schönen Dingen des Lebens verbinden: was will man(n) mehr?

    Ein Anruf zur Nacht beendete die Idylle radikal! – Ein Kollege, der schon seit vielen Jahren im
    Bahnhofsviertel aktiv ist, meldete sich und wollte mich unbedingt noch in der Nacht treffen. Da es vom Hotel nur wenige Minuten bis ins Viertel waren, sagte ich notgedrungen zu und maschierte durch die kühl-neblige Nacht Richtung Amüsiermeile.

    Schon auf dem Weg begegneten mir unzählige junge Männer mit gezückten Bier- und Schnapsflaschen, Magreb-Migranten, die mir  penetrant Betäubungsmittel anboten und Bettlerinnen in osteuropäischer Landestracht, die ein „Nein“ zur verlangten Spende mit lautstarken Flüchen kommentierten. Ja, schon sehr romantisch! Vor einer Nachtbar mit Namen „Moulin Rouge“, versperrte mir ein älterer Koberer den Weg und wollte mich zu einem Besuch des Animierschuppens nötigen, wo man dann am Tisch auf eine bereits geöffnete Sektflasche trifft, die einen mal flugs 150 Euro kostet. Kenne ich schon, brauche ich nicht und da hilft es auch nichts, dass eine Kober-Kollegin mich am Arm packt, um mich mit Gewalt in die Bude zu ziehen. Das funktioniert wohl nur bei schmächtigen Japanern, die mit solchen Attacken noch keine Erfahrungen haben.

    Nach dreimal Festhalten, Labberei und zwei eindeutigen Angeboten von Bordstein-Animateurinnen, schaffte ich es schließlich mit einigem Hakenschlagen und strammem Schritt bis zum „Leierkasten“ in der Elbestrasse, dem Puffbistro im Crazy Sexy, wo das Treffen mit dem Kollegen stattfinden sollte. Nicht nur der Kollege war im Lokal, sondern die übliche Bahnhofsmischung, die aus Puffschleichern, Bordellmanagern, Gunstgewerblerinnen und nicht näher definierbaren Nachtschwärmern besteht, für die Sex and Crime irgendwie verlockend ist. Zum Sex komme ich später noch, was den Crime anbelangt, braucht man nur wenige Minuten zu warten, bis mehrere Polizeiwagen eintreffen, um einen handfesten Streit zu beenden und die Streithähne nebst Gefolge einzusammeln. Direkt vor dem Leierkasten liegt zudem eine mittelalte Dame auf der Strasse, die eine Spritze im Arm hängen hat, wirr mit sich selbst spricht und nach wenigen Minuten von einem Rettungswagen eingesammelt wird. Klar, die umstehenden Personen grinsen und machen schnell einige Selfies, die das Geschehen dokumentieren. Ein junger Osmane bremst seinen getunten Schlitten mitten auf der Strasse, schaltet den Warnblinker ein, rennt mit schnellem Schritt ins Bordell, während eine Schlange von bestimmt 10 nachfolgenden Wagen ein wildes Hupkonzert beginnt.

    Der Kollege sitzt am Tresen, hat schon ein Bier zuviel und befindet sich im angeregten Gespräch mit 2 zwei Latina-Ladies, die im Lokal auf Kundenfang sind und sich einen Drink nach dem anderen ausgeben lassen. Sie haben kein Zimmer im Eros-Center, können aber das Hinterzimmer eines Kiosk benutzten. Aber auch ein Hotelbesuch ist kein Problem, wenn man an Ort und Stelle schon mal anzahlt. Bucht man die Damen im Duo, gibt es Prozente. Bucht man gar nicht, gibt es böse Blicke und gespielte Entrüstung. Mir total egal! – Während eine der Latinas mit ihrer Hand an meinem Knie spielt, trink ich eilig mein Bier, um das Lokal möglichst schnell zu verlassen. Sie sieht einfach zu durstig aus und wenn man nicht schnell genug aus der Anbahnungshandlung ausbricht, hat man wenig später das südamerikanische Theater kostenlos. „Mi amor“ … nein … nicht mit mir!

    Mein Kollege will mir einige umgebaute Bereiche in seinem Eros-Center zeigen. Na prima, jetzt auch noch in die steilen 5-stöckigen Treppenhäuser, wo man sich wie im Hühnerstall fühlt und wo einem die Menge durch die Flure schiebt. Trimm-dich-Pfad für Nachtgeister. Im Haus selbst geht es zu wie auch dem Hauptbahnhof. 50 Mann rauf, 50 Mann runter, Hektik pur und Einblicke in die kleinen Verrichtungszimmer, aus denen lautstarkt gerufen und vehement gewunken wird. Alles in fremdländischer Hand: ein Basar, wo um jeden 5-er gefeilscht wird und wo ich mir wirklich keine Einkehr vorstellen kann. Total unerotisch und da nützt es dann auch nichts, dass die werbenden Damen ihre Brüste auspacken und ungestüm mit dem Hintern wackeln. – 30 Euro, ficki, blasi, Position, lansam lansam! Da will man einfach nur ganz schnell wieder raus! – Ich jedenfalls!

    Beiläufig stelle ich mir die Frage, welche Folgen das neue Prostitutionsgesetz wohl 2017 im Bahnhofsviertel haben wird und ob alle angetroffenen Protagonisten darüber schon wirklich
    Bescheid wissen? – Vorstellen kann ich mir das nicht, aber meine Kundschaft besteht zum Glück aus ganz anderen Akteurinnen und Akteuren.

    Nach einer Stunde im Viertel habe ich die Nase total voll, mein Kopf dröhnt und ich zeige massive Stress-Symptome. Der Kollege ist verwundert, schließlich wollte er mit mir noch auf einen Sprung ins „Pure Platinum“, wo man so gut chillen kann. Ich grinse: in meinem Sultanszimmer geht chillen viel besser und auch viel preiswerter! – Nachdem ich leichte Kopfschmerzen angedeutet habe und zudem noch einen Beratungstermin erwähne, der am frühen Sonntagmorgen stattfinden soll, entlässt mich der Kollege aus der lästigen Pflicht.

    Nix wie weg! – Ich glaube ich bin inzwischen zu alt für solches Chaos! – Auf dem Rückweg fühle ich mich ein bisschen wie in „The walking dead“. Nachdem ich die roten Lichter im Rücken habe, fallen mir in allen Nebenstrassen Bordstein-Camper auf, die auf Pappen ihr Bettzeug ausgebreitet haben, um dort zu schlafen. Ein älterer Mann jongliert mit seinen Turnschuhen und bittet um eine Spende für seine Vorführung, während sich im benachbarten Hofeingang eine junge Dame provokant in den Schritt greift und mir etwas unverständliches zuruft. Sie hat sich wahrscheinlich verlaufen? Jedenfalls folgt sie mir, als ich um die Ecke biege. Um nicht kurz vor der Nachtruhe noch einmal in ein sinnloses Gespräch verwickelt zu werden, gebe ich Gas, wechsle die Straßenseite und verschwinde dann schnell im Nachteingang meines Hotels, wo mich der Nachtportier feierlich angrinst.

    „Na, haben Sie noch was schönes erlebt?“, fragt er süffisant. Was soll ich jetzt dazu sagen?Wenn er die letzten 2 Stunden im Viertel meint, würde meine Antwort negativ ausfallen, denn hier hat sich Frankfurt am Main von einer Seite gezeigt, die den Normalbürger nur abschrecken kann. Ein solches Irrenhaus habe ich bei meinen diesjährigen Reisen durch die Republik noch nicht erlebt. Das ist keine Subkultur, sondern der Untergang in Reinkultur! Keine große weite mondäne Welt, sondern ein fast selbstverwaltetes Ghetto mit hohem Gefährdungspotential, das man mit Erotik und Lust überhaupt nicht in Verbindung bringen kann. Obwohl ich schon einiges gewöhnt bin, hat mir der Abend eher Angst gemacht und ich habe mir fest vorgenommen, den Distrikt zukünftig zu meiden und es dann doch eher am Römerberg zu probieren, wenn ich in einigen Wochen wieder in der Stadt sein werde!

    Um den Nachtportier nicht zu verunsichern, antwortete ich auf seine genannte Frage schnell mit einem „Aber sicher! – Gute Nacht“, bezog dies für mich selbst aber auf den frühen Abend, wo ich in angenehmster Gesellschaft war und die roten Lichter meinen Blick noch nicht getrübt hatten!


    Hotel- und Restaurant-Empfehlung für Frankfurt/Main:

    Villa Oriental / Restaurant Hafez