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  • Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!

    Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!

    Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!

    Leni Breymaier ist eine ausgewiesene Prostitutionsgegnerin und scheut scheinbar inzwischen vor nichts zurück, um die gesamte Bordell-Branche in Deutschland pauschal zu kriminalisieren und zu verunglimpfen.

    So erschien am vergangenen Dienstag, dem 1. Dezember 2020, und am Mittwoch, dem 2. Dezember 2020, in Publikationen der „Funke-Medien-Gruppe“ (Berliner Morgenpost und WAZ) ein Artikel von Alessandro Peduto mit dem stolzen Titel:

    „Steuermillionen für Bordellbetreiber“

    2 Politikerinnen, nämlich Leni Breymaier von der SPD (Bundestagsabgeordnete) und Dagmar König von der CDU (Mitglied im Bundesvorstand von ver.di) äußern sich „kritisch“ zu den Novemberhilfen und sonstigen Überbrückungshilfen, die Bordellbetrieben wegen der staatlich angeordneten temporären Schließung zustehen.

    Zitat: „Es könne nicht sein, dass der Staat Kriminelle unterstützt indem er Steuergeld an Bordelle ausreicht, in denen Frauen mit Gewalt zur Prostitution gezwungen werden und es zu massiven Menschenrechtsverletzungen kommt.“

    Wer der beiden Damen diese Äußerung tat, lässt sich im vorliegenden Artikel nicht zuordnen, aber der Autor hat sich diesen Satz sicher nicht selbst ausgedacht. Während Dagmar König noch differenziert und nicht alle Bordellbetreiber für kriminell erachtet. legt Leni Breymaier eine echte Granate nach, indem sie folgendes ausführt:

    Zitat: Bordelle seien formal Betriebe „wie eine Schreinerei oder ein Schuhgeschäft. So werden sie auch bei den Wirtschaftshilfen betrachtet“. Allerdings werde ausgeblendet, was in Bordellen tatsächlich los sei, „es sind eben keine Betriebe wie alle anderen. Dort finden tagtäglich unvorstellbare Menschenrechtsverletzungen statt. Es geht hier um massive Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung von Frauen“. Viele glaubten, so Breymaier, dass in der Prostitution Selbstbestimmtheit herrsche und Zwang die Ausnahme sei, „aber Zwang ist die Regel“. Viele Frauen müssten 20 bis 30 Freier pro Tag bedienen und dürften keinen ablehnen, sonst würden sie von ihrem Zuhälter „windelweich“ geschlagen. „Das ist die kriminelle Wirklichkeit in einer Branche, die wir gerade mit Steuergeld unterstützen.“ Die Frauen gingen „kaputt dabei, während die Bordellbetreiber den wegen des Corona-Lockdowns entgangenen Umsatz vom Staat erstattet bekommen“.

    Unglaublich! Es gibt nach Frau Breymaiers „Meinung“ also in der Branche nicht einzelne schwarze Schafe, nein, die ganze Herde ist schwarz, sie spricht nicht von einzelnen Betrieben, sondern von „Bordellen“, die keine Betriebe wie alle anderen seien. In „den Bordellen“ finden, so die „Expertin“, tagtäglich unvorstellbare Menschenrechtsverletzungen statt“. „Zwang ist die Regel“? – „Kriminelle Wirklichkeit einer Branche? – Man lese selbst und staune! – Alle Bordellbetreiber, egal ob klein oder groß sind Gangster und „Zuhälter“, die „windelweich“ prügeln? – Findet Ihr Euch in dieser Beschreibung wieder? – Echt zum kotzen!

    Was Frau Breymaier hier macht, ist Verleumdung im Sinne von § 187 StGB, wobei Verleumdung sich auch gegen Personengruppen, wie etwa eine Branche, richten kann. Die Rechtsprechung ist hierzu uneindeutig. Dass die Aussage der Frau Breymaier „wider besseren Wissens“ erfolgt, ergibt sich aus der wohl unstrittigen Tatsache, das Frau Breymaier kaum ein Bordell von innen kennt und falls sie doch Umstände kennen sollte, die strafrechtlich brisant sind, hätte sie wohl entsprechende Anzeigen gestellt. Sollte sich ein Staatsanwalt der Sache annehmen, käme Frau Breymaier in erhebliche Erklärungsnot, da selbst die Polizeistatistiken andere Ergebnisse attestieren.

    Es ist an der Zeit, dass sich unsere Branche gegen solche „Anfeindungen“ wehrt und dass man zumindest versucht strafrechtlich dagegen vorzugehen. Der „Vorgang“ muss aktenkundig werden und da Frau Breymaier ja auch nicht nur privat, sondern auch in ihrer Funktion als Bundestagsabgeordnete handelt, sind neben einer Strafanzeige auch Meldungen an die SPD-Bundestagsfraktion, den SPD-Parteivorstand und an den Präsidenten des Deutschen Bundestags notwendig. Letzter könnte sich mit der „Immunität“ der Abgeordneten beschäftigen müssen, weil Frau Breymaier eventuell auf den „Indemnitäts-Anspruch“ pochen wird, der aber bei Äußerungen außerhalb des Parlaments nicht „zieht“!

    Auch bei Staatsanwaltschaften ist man, wie bei Gericht, „auf hoher See“, aber nach meiner Einschätzung ist eine Strafanzeige mit medialer Begleitung das momentane Mittel der Wahl, um Frau Breymaier und der sicher interessierten Öffentlichkeit aufzuzeigen, wo in Deutschland die rechtlichen Grenzen liegen.

    Ich bereite in Absprache und in Kooperation mit einigen Betreiberinnen und Betreibern, die sich nicht öffentlich als „Kriminelle“ beschimpfen lassen möchten, eine Strafanzeige vor, die nächste Woche an die Staatsanwaltschaft in Berlin übermittelt werden soll.

    Wer sich als Betreiberin oder Betreiber aktiv an der Anzeige beteiligen möchte, die/der möge mich kontaktieren! – Aktion läuft! – Ich treffe mich am Montag mit einem Medienrechtler in Köln und bringe die „Vorlage“ dann am Dienstag in den Umlauf. Unser Ziel ist es mindestens einen Betreiber pro Bundesland dabei zu haben! – Aktion „Stoppt Leni Breymaiers Verunglimpfungs-Kampagne“.

    Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!

    Rückmeldungen bitte an howard.chance@t-online.de

    https://zukunft-rotlicht.info/

    Harter Lockdown – Die Fakten – Branchennews – 14.12.2020

    Harter Lockdown – Die Fakten – Branchennews – 14.12.2020

  • Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 - Der Lockdown zum 2.11. - Gib dem Affen Zucker?Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Bundesregierung beschließt zweiten Lockdown – Prostitutionsstätten und ähnliches werden bis Ende des Monats geschlossen – Total unklares Lagebild -Erneuter Aufruf zur Besonnenheit – Situationsbeschreibung und erste Analysen

    Man hat es vor 14 Tagen schon geahnt, wie es mit Corona weitergehen würde. Angela Merkel war unzufrieden, nachdem sie sich mit den Ministerpräsidenten beraten hatte. In einer Mammutsitzung wurden keine brauchbaren Ergebnisse erzielt und die „Prognose“ der Kanzlerin erwies sich „intern“ als richtig: die Infektionszahlen stiegen gewaltig, die Landkarte färbte sich „rot“ und so kam gestern das, was kommen musste! Der Lockdown „light“, wobei ich diese bewusste Verharmlosung nicht verstehe, da die beschlossenen Maßnahmen nicht weniger hart sind, als die im März 2020. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht ausführlich mit „Corona-Mathematik“ befassen und auch nicht die „allgemeine Gefährlichkeit“ des Virus bewerten, aber dennoch einige kurze Gedanken wagen:

    Die allgemeine Lage – Einsamkeit und Tristesse geradezu vorprogrammiert

    Im Vergleich zu anderen Staaten in Europa befindet sich Deutschland noch in einer komfortablen Lage, die 7-Tage-Inzidenz-Werte sind vergleichsweise niedrig, reichen der Regierung aber völlig aus, um jetzt ganz massiv auf die Bremse zu treten und das gesellschaftliche Leben ab kommenden Montag, 2.12. (Allerseelen) weitreichend zum Erliegen zu bringen.

    In öffentlichen Bereichen und auch zu Hause darf man sich nur noch mit 10 Menschen aus maximal 2 Hausständen treffen. Drei Freunde aus 3 Hausständen ist die Zusammenkunft untersagt und selbst Familienfeiern sind nicht mehr möglich, wenn die Familie mehr als 2 Meldeadressen hat. Die theoretischen „10 Personen“ bekommt man wohl nur bei Großfamilien zusammen und die bekannten „Zusammenkünfte“ diverser „Neubürger“ vor den Bahnhöfen der Metropolen sind ebenso unmöglich wie die „Kaffeekränzchen“ der Senioren im Café, wobei dieses ohnehin geschlossen hat. Auch Geburtstage kann man so zu Hause kaum feiern und Reisen sollen auch möglichst unterbleiben! Und wenn man reist, wird man mit dem Problem konfrontiert, dass die Hotels keine „Touris“ mehr aufnehmen dürfen!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Restaurants und Bars werden geschlossen! – Abholen von Essen ist zwar möglich, aber „Verweilen“ entfällt! – Kein Kaffee vor der Tür, Verzehr von Essen wieder erst ab 50 m Abstand von der Gaststätte erlaubt. Kennen wir schon, ist aber in der jetzt kommenden „kalten Zeit“ deutlich unangenehmer als im Frühjahr. Die Freizeitgestaltung wird komplett auf den „Home-Bereich“ verlagert und man will mit Nachdruck dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger so wenig Kontakt wie möglich untereinander haben. Es wird für viele eine sehr einsame Zeit werden! 4 Wochen sind lang und gerade in der dunklen Novemberzeit wird vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gewaltig die Decke auf den Kopf fallen! Depressionen sind geradezu vorprogrammiert! Aber Verordnung ist nun mal Verordnung, auch wenn uns das nicht gefällt! – Überblick über die Bund-Länder-Beschlüsse vom 28.10.20:https://www.bundesregierung.de/breg-de

    Die Auswirkungen des neuerlichen Lockdowns auf die „Prostitutions-Branche“

    Im Beschlusspapier der Bund-Länder-Konferenz vom gestrigen Mittwoch (28.10.) heißt es ganz kurz und knapp:

    „Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen!“

    Dies muss nun 16 mal in Landesrecht „übersetzt“ und „verordnet“ werden und ich vermute, dass sich die Verordnungen mal wieder unterscheiden werden. Im Beschlusspapier ist mal wieder von „Gebäuden“ die Rede, die Ausübung der Prostitution wäre danach nicht untersagt? – Die Prostitutionsvermittlung ebenfalls nicht? – Wenn man bedenkt, dass von den prostitutiven Gebäuden selbst keine Corona-Gefahr ausgehen kann, ist die Formulierung einfach nur „schwammig“ und nicht greifbar! – Eigentlich will man doch die Prostitution für einen bestimmten Zeitraum verbieten? – So wie es jetzt im Papier steht, wird schon wieder die Verlagerung in den Graubereich „forciert“, was die Betreiberinnen und Betreiber neuerlich auf die Palme bringen dürfte!

    Was geschieht mit den Sexarbeiterinnen, die jetzt deutschlandweit in den Bordellen sitzen und am Sonntagabend um 23.59 Uhr schlagartig ihre Dienste dort einstellen müssen? -Am Wochenende noch mal richtig Gas geben und dann am Montag auf Knopfdruck in der Versenkung verschwinden? – Rückreise von einem Risikogebiet in die Heimat oder nach „neuen Möglichkeiten“ suchen, wie man im grauen Bereich weiter Geld verdienen kann? Wir reden an dieser Stelle ja nicht von einer Handvoll von Personen, sondern von mehreren Tausend Damen, die zum einen offiziell für mindestens 4 Wochen nichts verdienen werden und die vermutlich in vielen Fällen auch nicht „beherbergt“ werden dürfen! Auch hier wird es sicher lokal zu Schwierigkeiten kommen, wenn nämlich die Behörden eine Beherbergung nicht dulden, sondern untersagen! Man braucht nicht viel Fantasie um erkennen, dass es wieder „chaotisch“ werden wird.

    Gib dem Affen Zucker? – Der Staat öffnet neuerlich den „Topf“ – 75% Umsatzausfall werden kompensiert?

    Bei der Ankündigung von staatlichen Hilfen gibt sich die Bundesregierung immer sehr vollmundig. Bereits während der Online-Konferenz zwischen Bund und Ländern, wurde der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die Medien verbreitet:

    „75% Umsatzausfall soll für den Lockdown-Monat vom Staat unbürokratisch übernommen werden!“

    Ja, eine interessante Idee, die einigen Betreibern sofort „schmeckte“. Bekanntermaßen sind die Umsätze in der Branche momentan sehr mäßig und für die Berechnung besagter 75% soll der Wert des Vorjahresmonats 2019 herangezogen werden, wo ja die Geschäfte noch reibungslos liefen! Aber es wird natürlich nur nach den offiziellen Zahlen in den BWAs geschaut. Sind die hoch, können die 75% vermutlich ein wenig Freude bereiten. Aber was die Regierung genau meint, steht gegenwärtig noch in den Sternen und unangenehme Überraschungen waren ja im vergangenen halben Jahr die Regel. Einen „Big Deal“ macht man vermutlich nicht und es wird ja auch zu klären sein, ob es dieses Geld auch in Verbindung mit den „Überbrückungshilfen“ gibt. Fest steht: den Betrieb möglicherweise im Dezember wieder „hochzufahren“ bedeutet auch wieder neue Mieterinnen finden zu müssen und darauf hoffen, dass sich die verängstigten Gäste dann wieder einfinden.

    Rechtsfragen – Kurz angedacht – Klagen?

    Die Frage nach „neuen Klagen“ stellt sich bei Lockdown quasi wie von selbst! Man muss an dieser Stelle erst einmal feststellen, dass die bisherigen und noch laufenden Klagen im Eilverfahren mit Eintritt der neuen Situation und mit neuen Verordnungen, die „anders“ begründet sein werden, größtenteils hinfällig sein werden! Schon im Sommer mussten Klagen immer wieder angepasst werden, weil die Verordnungen, gegen die man klagte, abgelaufen waren.

    In den theoretisch gerade noch anhängigen Verfahren wurde hauptsächlich auf Gleichbehandlung geklagt. So wurden oft andere körpernahe Dienstleistungen angeführt; der darstellbare 1:1-Kontakt mit Hygienekonzept war zentraler Punkt und zudem wurden deutlich gesunkene Inzidenz-Werte angeführt. Nun sind nahezu alle körpernahen Dienstleistungen zeitlich begrenzt untersagt und da die Regierung gestern tatsächlich angibt, dass bei 80 % der Infektionen der Ursprung nicht ermittelt werden kann, wird es vor den Gerichten sehr schwer werden.

    Der „unsichtbare“ und nicht lokalisierbare „Feind“, nämlich das „Virus“, zwingt den Staat nahezu alle Kontakte zu unterbinden und dabei ist „Körpernähe“ rein logisch betrachtet „infektiöser“ als bloßer Kontakt. Alles was nicht „lebensnotwendig“ ist, soll vorübergehend eingestellt werden. Wenn Oma und Opa nicht mehr mit ihren Freundinnen und Freunden bei der Kaffeetafel sitzen dürfen, wird man sich mit einer Klage „Pro Prostitution“ sehr schwertun! Zudem werden die Gerichte sicher in diesem Moment mit einer Klageflut konfrontiert, die ihres gleichen suchen wird. Womöglich wird nun auch der Bundesverfassungsgericht angerufen werden, um den gesamten Lockdown verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Alles Vorgänge, die Zeit kosten und die womöglich nicht im Verhältnis zu dem Zeitraum der Schließung stehen werden. Die Lage ist komplex und bedarf der Analyse durch Spezialisten! – Bevor die Verordnungen vorliegen, ist sowieso vieles Theorie! Natürlich bleiben wir am Thema dran!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker? – News

    Update vom 07.11.2020 – Neue Informationen, Trends und Co. unter:
    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Update vom 06.11.2020 – Neue Informationen zu den aktuellen Themen:
    Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Update vom 06.11.2020 – Novemberhilfen auch ohne Steuerberater:
    Novemberhilfen für Damen auch ohne Steuerberater?

  • Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Prostitution 2020 unter Corona - Bundesweiter Lagebericht - 16.10.2020Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Von Zeit zu Zeit fasse ich die aktuellen Entwicklungen zusammen und verfasse, so wie heute einen bundesweiten Lagebericht, um einerseits  die gegenwärtige Situation zu beschreiben, andererseits aber auch um Prognosen für die nahe Zukunft zu wagen, was wegen der aktuellen Dynamik der Corona-Infektionszahlen nicht so ganz einfach ist. Es immer möglich, dass uns aktuelle Entwicklungen überholen und Dinge ganz schnell wieder anders sind.

    Die gegenwärtige „Corona-Kurve“, die wir seit März 2020 verfolgen ist bedenklich!

    Wir haben im Moment mehr Neuinfektionen als zu dem Zeitpunkt, bei dem der erste komplette Lockdown ausgelöst wurde und die Liste der sogenannten „Hotspots“ (Städte und Kreise in denen es in den vergangenen 7 Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohnern gegeben hat) nimmt stündlich zu. Fast ganz Nordrhein-Westfalen ist gerade Risikogebiet und auch in Rhein-Main sowie Berlin sieht es nicht viel besser aus! Ballungszentren und Großstädte verzeichnen zunehmende Rekordwerte, die sicher nicht nur auf die zunehmende Zahl von Testungen zurückzuführen ist. Die Krisen-Konferenz von Bund und Ländern, die am vergangenen Mittwoch im Kanzleramt bis in den späten Abend stattfand, geriet zur Farce, da die getroffenen „Vereinbarungen“ wohl kaum ausreichen werden, um eine Wende bei der steilen Kurve bringen zu können.

    Besprochene „Sperrstunden“ für die Gastronomie und „Beherbergungsverbote“, die ein Teil der Länder gar nicht einführen will, wurden schon wenige Stunden später von Verwaltungsgerichten „gekippt“ und die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum können kaum wirksam kontrolliert werden. So bleiben die allgegenwärtigen Masken übrig, deren Schutzzweck ja nach wie vor fraglich erscheint.

    Dazu kommt der wachsende Unmut vieler Bürger, ein Heer von „Corona-Leugnern“ und eine Mehrheit von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die „Corona“ nicht so ernst nehmen.  Eine fatale Mischung, die uns im schlimmsten Fall in den kommenden Wochen einen zweiten kompletten Lockdown bringen kann. Unterschwellig geht man in den Berliner Regierungskreisen wohl davon schon aus. Aber die Situation ist jetzt erst einmal „auf Bewährung“.

    Wenn es jedoch wirklich „downlocken“ sollte, wissen wir alle, dass dies für den Bereich der Prostitution zumindest „temporär“ nicht ohne Folgen bleiben wird. Spätestens, wenn die „körpernahen Dienstleistungen“ wieder schließen müssen, werden auch die roten Lichter wieder für einige Zeit ausgehen! Die Gefahr ist in jedem Fall gegeben und man muss in diesen Tagen sehr aufmerksam beobachten was passiert.

    Die „Gefährlichkeit“ von Covid-19 wurde zwar inzwischen deutlich relativiert, aber sobald die Intensivstationen der Krankenhäuser in Bedrängnis geraten, wird es gänzlich unlustig! Wann dies der Fall sein wird, kann man mathematisch berechnen und die entsprechenden Szenarien werden bei Bund und Ländern sicher schon intensiv bedacht. Machen wir uns nichts vor: die Corona-Lage ist beschissen!

    In 14 von 16 Bundesländern sind die Prostitutionsstätten generell wieder offen! Lediglich in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ist noch totaler Stillstand!

    Durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen wurden die „Prostitutionsstätten“ in den 14 Bundesländern wieder erlaubt, nur in ganz wenigen Fällen wurde „politisch“ entschieden, fast immer waren es die Gerichte, die diese „unangenehme Arbeit“ übernahmen. Stand heute (16.10.2020) sind in 12 Bundesländern Bordelle mit „Vollprogramm“ wieder zugelassen, in 2 Bundesländern (Sachsen und Brandenburg) gibt es noch die Einschränkung  „Sex light“, nämlich den „Hand-Akt“ ohne „Geschlechtsverkehr“. Wanking-States (Onanier-Länder).

    In Hessen, wo vornehmlich noch Klagen von größeren Laufhäusern anhängig sind, fuhr eine zuständige Richterin zwischenzeitlich in Urlaub. Nach Ihrer Rückkehr, vorgesehen für den 19.10.2020, liegen die Klagen wieder auf dem Tisch des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes und es wird spannend sein, ob man dem „Vorbild“ der anderen Bundesländer folgt und „Öffnungen mit Auflagen“ ermöglicht oder ob man das akute Infektionsgeschehen in den Blick nimmt, was momentan ein starkes Argument sein könnte um weiter auf Zeit zu spielen.

    Nun ist der Frankfurter Bahnhof ja ohnehin an Prostitutionsdichte deutschlandweit nicht zu toppen und auch das ganze Drumherum „ballt“ ohnehin Menschen zusammen, was nach der allgemeinen Logik zu Ansammlungen führt, die man eigentlich verhindern will. Es liegt Anspannung in der Luft und Richter müssen ja auch die Konsequenzen ihres Handelns bedenken. Im Zweifelsfall erst mal weiter auf Nummer Sicher? Wir werden es erleben! Sollte das nächste Urteil in Hessen negativ ausfallen, wird es wohl ein „kalter Winter“, denn die Hessische Landesverordnung mit dem aufrecht erhaltenen Verbot von Prostitutionsstätten gilt bis Ende Januar 2021.

    In Mecklenburg-Vorpommern blockiert Manuela Schwesig die Öffnung per persönlichem „Veto“ und interessiert sich kein Stück für die Empfehlungen ihrer Ministerien, die sich schon vor Monaten eine regulierte Lockerung vorstellen konnten. Scheinbar gilt hoch im Norden das „autokratische Prinzip“. Bedenklich, aber so praktiziert! Auch in Meck-Pom sind Klagen anhängig, doch auch hier wird das Infektionsgeschehen sicher eine Rolle spielen. Ausgang daher momentan ungewiss!

    Generelle präventive Bordell-Verbote wegen der Infektionszahlen? – Auf Bundes- und Landesebene zum Glück nach dem Kanzler-Gipfel nicht!

    In der Tischvorlage der vergangenen Woche im Bundeskanzleramt, gab es den konkreten Vorschlag Bordellbetriebe in ganz Deutschland vorübergehend wieder zu verbieten! Auch die BILD hatte diese Information und die entsprechende Ticker-Meldung sorgte für helle Aufregung! Der Vorschlag zur Bordell-Schließung kam nach mit vorliegenden Informationen aus Nordrhein-Westfalen, fand aber in den mehrstündigen Beratungen wohl keine Mehrheit, schließlich gab es in den deutschen Bordellbetrieben keinen „Corona-Ausbruch“, da das 1:1-Prinzip in den meisten Fällen berücksichtigt wird und man tatsächlich Sorgfalt walten lässt. Womöglich war die Politik selbst überrascht, dass es so ist? Zumindest wurden wir von Merkel und den Landesfürstinnen und -fürsten erst einmal verschont! Man kann ja auch einmal Glück haben! Das gilt aber nicht für alle:

    Regionale Verbote? Ja: in Solingen (NRW), Mainz (Rheinland-Pfalz) und Chemnitz (Sachsen) gibt es lokale Verbote aus Gründen des Infektionsschutzes

    Ich habe über 10 Jahre in Solingen gearbeitet und kenne die dortige Situation sehr gut. Es gibt noch 3 kleine „Wohnungen“ im Stadtgebiet und dort arbeiten zwischen 10 und 15 Damen im Wechsel. Als Solingen am vergangenen Freitag „Hotspot“ wurde, war es den Stadtoberen besonders wichtig den Betrieb der Bordelle mit einer „Allgemeinverfügung“ zu untersagen. Sehr merkwürdig, wenn man bedenkt das Nachbarstädte wie Wuppertal, wo die Puffdichte im Vergleich sehr hoch ist, solche Maßnahmen nicht ins Auge gefasst haben. Was nicht ist, kann ja noch werden?

    Generell liegt der „Infektionsschutz“ auf lokaler Ebene, allerdings sollten die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig und begründet sein, sonst geht irgendwann die Rechtsstaatlichkeit komplett flöten. Die betroffenen Solinger Betriebe haben bislang keine Rechtsmittel eingelegt. Kann ja im Fall des möglichen Misserfolgs auch einen bösen Deckel verursachen.

    Auch die Landeshauptstadt Mainz, die auch ehrwürdiger Bischofssitz ist, hat ebenfalls eine regionale „Allgemeinverfügung“ erlassen und seit vergangenem Samstag sind auch dort die roten Lichter aus. Allerdings wird hier bereits wieder geklagt und zwar von Michael Karthal, der ja für seine erfolgreiche Arbeit bekannt ist. Wir werden sehen, wie es hier ausgeht.

    Seit dem 16. Oktober 2020 gilt in Chemnitz (Sachsen) ein städtischen Verbot zur Öffnung und Besuch von Prostitutionsstätten. Argumentiert wird mit den akuten Infektionszahlen. Die Gleichbehandlung bleibt mal wieder auf der Strecke und es wird zu klären sein, ob dies rechtmäßig ist! Dies anwaltlich klären zu lassen, kostet natürlich wieder Zeit und Geld.

    Stuttgart zickte oder Stuttgart zickt weiter? Bis zur letzten Minute versuchte man in der Landeshauptstadt eine Öffnung der Bordelle zu verhindern!

    Nachdem das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg das Verbot von Prostitutionsstätten aufgehoben hatte, ließ man die Betreiber in Stuttgart noch ein paar Tage warten, bevor man die städtische Allgemeinverfügung ad acta legte. Allerdings will man, so der städtische Rechtsdezernent in einer persönlichen Mail an mich, die Urteilsbegründung prüfen und dann weitere Überlegungen anstellen. Ich bin mir sicher, dass dies geschehen wird! Ob es eine neue Verfügung der Stadt geben wird, steht noch in den Sternen, ist aber nach den bisherigen Erfahrungen absolut nicht ausgeschlossen! Auch in Stuttgart geht es mehr ums Prinzip als um die Vernunft.

    Hygieneauflagen und Kontaktdaten-Erfassung völlig uneinheitlich! – Wettbewerbsverzerrung pur!

    Ich habe in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von individuellen Hygiene-Konzepten gefertigt und war dabei vornehmlich in Bayern, dem Saarland, in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, in meinem Home-State NRW und am vergangenen Wochenende auch in Baden-Württemberg aktiv. Die unterschiedliche Handhabung hat bei mir starkes Verwundern erzeugt. In Bayern waren Diskussionen mit den Ämtern nötig, auch im Saarland und in Niedersachsen musste man genau nachfragen, während man in NRW in den meisten Fällen kein Interesse an den Konzepten zeigte.

    Während man in Niedersachsen die Kontaktdaten unbedingt mit „Ausweis-Daten“ abgleichen soll, reicht der „Donald Duck“ anderen Orts noch immer. Derweil im Saarland und in Bayern, aber auch in Rheinland-Pfalz, keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume geöffnet sein dürfen, sieht man das in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg „lockerer“. So ist die Öffnung von FKK-Clubs in Rheinland-Pfalz kaum möglich, während es diese Hürden in NRW und BaWü nicht zu geben scheint. Selbst das Ablegen der Masken ist in einigen Bundesländern möglich, wenn „es die Art der Dienstleistung erfordert“, anderswo muss selbst bei der Handentspannung verbindlich „Mundschutz“ getragen werden. Reisende Dienstleisterinnen werden es schwer haben die unterschiedlichen „Systeme“ zu verstehen und die Wettbewerbsverzerrungen sind immens!

    Umsätze, Besucherzahlen und Verfügbarkeit von Damen noch sehr verhalten!

    Das die Geschäfte wirklich gut laufen, hört man nur aus ganz wenigen Regionen! Umsätze wie im Vorjahr gibt es wohl nirgendwo, oft reichen die Einnahmen nur zur Kostendeckung und der „Ansturm“ der ersten Wochen hat sich nicht fortgesetzt! Ich habe geöffnete Eroscenter gesehen, in denen von 60 Zimmern nur 10 belegt waren und erhalte fast täglich Anrufe mit der Frage, ob ich nicht Damen kennen würde, die arbeiten wollen.

    Die Damen, die arbeiten wollen, sitzen aber oft in ausländischen Risikogebieten fest und scheuen den Corona-Test, der in der Heimat zu Restriktionen führen kann. Außerdem sind die Tests recht kostspielig und haben nur eine „Haltbarkeit“ von 48 Stunden. Selbst innerdeutsch werden Betreiberinnen und Betreiber inzwischen aufgefordert keine Dienstleisterinnen anzunehmen, die zuvor in einem Hotspot tätig waren. Totales Chaos.

    Auch die Herren, die nach „käuflicher Lust“ suchen, lesen die BILD-Zeitung und bekommen mit den explosiven Meldungen die Angst ins Hirn geflötet. Sich im Puff Corona zu holen ist zwar total unwahrscheinlich, aber wenn es passiert kann es doch zu erheblichen Erklärungsnöten kommen und das erst recht, wenn man bei „Mandy“ oder deren Vermieter korrekte Kontaktdaten hinterlassen muss. Scheidung vorprogrammiert oder ähnliches. Dann verzichtet man womöglich auf das sündige Vergnügen und legt lieber selbst Hand an?

    Locker vom Hocker … fällt wohl längerfristig aus! Weder der Aluhut noch Trumps Wundertherapie sind zur Problemlösung geeignet!

    Selbst ein absoluter Optimist wird momentan nicht jubeln und der Ruf „Puff uff“ passt so gar nicht zur Realität, die uns gerade mit Schwung einholt! Wir sind zwar an der Entwicklung sicher nicht schuld, aber unsere „Hygienekonzepte“ spielen keine Rolle mehr, wenn das gesamtgesellschaftliche Hygienekonzept mehr und mehr versagt. Ich brauche nur mal eine Runde durch die Stadt zu drehen, um zu sehen wie wenig ernst die Leute Corona nehmen. In der Kneipe trägt keiner Maske, die Desinfektionsspender werden nicht genutzt, Abwischen von Flächen oder die regelmäßige Kloreinigung entfallen. Man hockt sich nach dem 5. Bier auf dem Schoß und selbst wenn man Corona-Infektionen im engsten Umfeld hat, folgt man nicht dem Rat des Hausarztes, sondern nimmt an einer privaten Geburtstagsfeier mit 50 Personen teil.

    Die Selbstdisziplin hat im Sommer merklich nachgelassen und man lässt 5 wieder gerade sein. Das Ergebnis sehen wir jetzt und wenn man den Gesetzen der Logik folgt, haben wir Monate vor uns, die nicht spaßig werden können. Daran ändern Verschwörungs-Theorien, allgemeines Schimpfen auf die Politik oder die neuen Wundermedikamente von Donald Trump wenig. Ein freies Volk verhält sich halt anders als wie ein Volk in China, bei dem „Befehl Befehl ist“ und wo Restriktionen ohne Murren umgesetzt werden.

    Die Hoffnung bleibt … das es ohne Wunder besser wird!

    Nach der ganzen Schwarzmalerei wünsche ich mir, wie Ihr sicher alle, einen positiven „Ausgang“. Vielleicht wird es ja doch nicht so schlimm, dass alles wieder geschlossen werden muss. Ich glaube die Politik wird sich bemühen den totalen Lockdown zu vermeiden, denn sonst ist die Wirtschaft für lange Zeit im Eimer und die Zahl der Insolvenzen wird ins Unermessliche steigen!

    Passt auf Euch auf! Bleibt besonnen! Bleibt gesund!

    Euer Howard

    https://mhconsulting.online

    Beratung durch MH-Consulting – Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche

    Update: Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

  • Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 - Corona - Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Die Corona-Zahlen in Deutschland explodieren in den vergangenen Tagen geradezu! – Wir haben seit vergangenem Wochenende täglich über 4.000 Neuinfektionen zu verzeichnen und haben damit ähnlich hohe Zahlen wie bei der ersten Welle im März 2020. Während der schlagartig genesene US-Präsident Donald Trump gestern in den USA alle Besucherinnen und Besucher seiner Wahlkampf-Show „küssen möchte“, gibt es in unserem Nachbarland Frankreich Infektions-Zahlen die 5-mal höher sind als bei uns!

    Zahl der Hotspots steigt ständig an! – Corona ist kein Spaß!

    In meiner Heimat Nordrhein-Westfalen sind momentan 12 Städte über dem Wert von 50 Neuinfektionen pro Woche, darunter z.B.  Köln, Düsseldorf, Hagen, Hamm, Wuppertal, Gelsenkirchen und Duisburg. Berlin ist stark betroffen, in Hessen sind Frankfurt am Main und Offenbach Hotspots, die Landeshauptstadt Stuttgart und Esslingen sind es in Baden-Württemberg ebenso, um nur einige markante Beispiele zu nennen. Die Hotspots nehmen jedenfalls beständig zu und man erkennt inzwischen, dass es vornehmlich Großstädte und Ballungszentren sind, Orte, in denen sich täglich unglaublich viele Menschen begegnen. Ist ja auch logisch: je mehr Begegnung, desto mehr Risiko, wobei klar festzustellen ist, dass die Super-Infektionen der vergangenen Wochen vornehmlich von privaten Feiern und sonstigen Zusammenkünften ausgingen und es im so oft kritisierten Bereich der angeblich „so gefährlichen Prostitution“ zu keinem Ausbruch kam.

    Prostitution ist nicht der Verursacher, aber dass interessiert nicht wirklich!

    Das die Prostitution relativ „safe“ ist, hängt ja auch damit zusammen, dass hier „Zusammenkünfte im großen Stil“ nicht stattfinden! Schließlich spielt sich das Geschäft mit der käuflichen Erotik ja in bestimmt 80% der Fälle in Kleinbetrieben ab, wo zudem Hygieneregeln angewendet werden, die den 1:1-Kontakt gewährleisten. Die Disziplin in den Betrieben ist nach meiner Einschätzung deutlich höher, als es in gastronomischen Betrieben der Fall ist, wo nach Einsetzen der alkoholischen Gärung Hemmungen und Regeln fallen. Ausgesprochene Alkoholverbote sind die Folge, was die feierwütigen Mitbürger stört und den betroffenen Betrieben natürlich wieder massive Umsatzeinbrüche beschert!

    Erste „Prostitutionsverbote“ in Deutschland wegen „Hotspot-Status“

    Doch auch wenn die Prostitution „objektiv“ wenig Gefahren birgt, haben bereits zwei Städte in sogenannten „Allgemeinverfügungen“ Prostitution erst einmal wieder „präventiv“ untersagt. In Solingen (NRW), wo es 4 Betriebe mit insgesamt etwa 15 Dienstleisterinnen gab, war die nicht vorhandene Not groß und auch in der Bischofsstadt Mainz, die natürlich eine gewissen Nähe zum gefährlichen Rhein-Main-Gebiet besitzt, hat die Stadt die Prostitution erst einmal verboten. Dort läuft jetzt eine Klage gegen die Stadt und es wird sicher spannend, wie die Richter bei „Hotspot-Alarm“ urteilen werden.

    Auch in der Stadt Stuttgart, wo man das städtische Prostitutionsverbot mit Wirkung zum 14.10.2020 wieder zähneknirschend aufheben musste, weil der VGH Mannheim geurteilt hatte, überlegt man, laut einer Mail, die ich heute morgen vom Rechtsdezernenten Dr. Stadler erhielt, wie man mit der durchs VGH verfügten Öffnung angesichts der Hotspot-Situation umgehen wird. Es riecht nach neuen Maßnahmen, die man eben nur noch schlüssig begründen muss, um nicht vor Gericht eine (erneute) Klatsche zu bekommen!

    Besonnenheit ist das Gebot der Stunde und gleichzeitig mein Appell an die Branche

    Die Branche „kann Hygiene“! – Das haben wir behauptet und dies müssen wir nun auch in der Praxis täglich beweisen! – Gerade die großen Betriebe, die bereits geöffnet haben oder gerade wieder öffnen, sind in einer besonderen Pflicht. Je mehr Kundenaufkommen vorhanden ist, desto wichtiger ist die Einhaltung der Regeln. Die Hände müssen desinfiziert werden, enge Kontakte einer Vielzahl von Personen sind unbedingt zu vermeiden und die Devise „alles rein, was rein passt“ ist gerade völlig falsch. Sollte es zu einem nachgewiesenen „Super-Spread-Event“ in einem Bordellbetrieb kommen, werden die Karten neu gemischt und alle Prostitutionsgegner(innen) werden jubeln und sofort „Maßnahmen“ fordern. Alle, die aktuell in einer angespannten Lage gegen Regeln verstoßen, gefährden das noch sehr fragile System! Egal ob dies fahrlässig oder gar absichtlich geschieht: die Gefahr erkämpfte Rechte wieder zu verlieren ist groß!

    Neue Auflagen, die bisweilen zum heftigen Kopfschütteln führen … der Betreiber als Hilfs-Sheriff?

    Die Zahl der täglichen „Meldungen“ ist vielfältig: so wurde mir gestern von einer Betreiberin berichtet, dass sie vom Ordnungsamt angehalten ist zu prüfen, ob sich anreisende Damen in der vergangenen Woche womöglich in Risikogebieten aufgehalten haben könnten! Dabei geht es nicht nur um Osteuropa, sondern auch um Deutschland. Damen, die in Mainz „schafften“, sind beispielsweise in der Pfalz oder auch im Saarland unerwünscht, seit Mainz Hotspot ist und die Damen von dort „flüchten“. Den Betreiberinnen und Betreibern werden Pflichten auferlegt, die kaum zu erfüllen sind.

    Wir sind beständig unter Beobachtung … Aufpassen! – Ein Esel reicht für große Unruhe im gesamten Stall!

    Unsere Beliebtheit hat in der Corona-Krise nicht wirklich zugenommen und auch die bunten Medien titeln bereits mit „Übernachtung verboten … Puff erlaubt!“. Wir haben so manche Anfechtung überstanden, aber man muss ganz klar feststellen, dass die „Corona-Krise“ noch nicht überwunden ist und dass es noch sehr lange dauern wird, bis wir wieder halbwegs „normale Verhältnisse“ haben werden.

    Bleibt gesund und bleibt solidarisch!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

     

     

  • Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 - Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Überraschende Öffnung der Bordellbetriebe in Rheinland-Pfalz zum 01. Oktober 2020

    Die Nachrichten des gestrigen Tages haben sich wieder einmal überschlagen: zwar hatte sich schon in der vergangenen Woche das Gerücht gehalten, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine Öffnung zum 04.10.2020 auf der Agenda haben sollte, es gab dann aber keine offizielle Bestätigung und bezogen auf Rheinland-Pfalz gab es ja bereits zweimal Fehlalarm! Also haben wir uns erst einmal zurückgehalten und den Plan auch angezweifelt!

    Nun ist es soweit! Am vergangenen Donnerstag, dem 01.10.2020, durftenn Prostitutionsstätten endlich wieder öffnen, allerdings unter strengen Auflagen, die einigen Fällen sicher sehr schädlich für das Geschäft sein werden!

    Für die Wiederaufnahme des Betriebs wurden vom Land Rheinland-Pfalz zwei „Regelwerke“ erstellt, die, unbedingte Beachtung finden müssen. Dabei handelt es sich konkret um

    1. die Vorschriften der aktuellen Änderungsverordnung zur 11. Corona-Schutz-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.09.2020 und

    2. um die expliziten Hygienevorschriften einhalten, die das Land Rheinland-Pfalz ergänzend definiert hat!

    Ich erspare mir an dieser Stelle den kompletten Katalog zu listen, sondern begnüge mich zunächst damit auf die wesentlichen Pflichten hinzuweisen, die für die Wiederaufnahme zwingend erforderlich sind. Details können dann nachgelesen oder im persönlichen Gespräch erfragt werden. Mir geht es hier erst einmal um die Erstellung einer Übersicht, mit deren Hilfe man sich auf eine baldige Öffnung vorbereiten kann. Da die Vorwarnzeit sehr kurz war, stehen viele Betreiberinnen und Betreiber unter Zugzwang.

    Hier die wichtigsten konkludierten Regeln für die Wiedereröffnung von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen in Rheinland-Pfalz:

    • Die allgemeinen Corona-Schutz-Regeln nach der Landesverordnung Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich einzuhalten. Dies bedeutet, dass grundsätzlich Abstand zu halten ist und dass Schutzmasken zu tragen sind, wie dies bei allen körpernahen Dienstleistungen der Fall ist. In den Hygieneregeln für Prostitutionsstätten / Prostitutionsvermittlung Rheinland-Pfalz ist es sogar vorgeschrieben beim Vollzug der sexuellen Handlung ständig Maske zu tragen. Küssen und Französisch in jeglicher Form scheiden somit völlig aus und sollten daher auch von den Sexworkern nicht beworben werden! Der Austausch von Aerosolen und Körperflüssigkeiten aller Art soll unbedingt vermieden werden!
    • Prostitutive Handlungen dürfen immer nur zwischen maximal 2 Personen stattfinden und die Dienstleistungs-Räume dürfen dementsprechend auch immer nur von 2 Personen genutzt werden. Dreier und Orgien mit mehreren Personen sind untersagt!
    • In der jeweiligen Prostitutionsstätte dürfen keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume zur Verfügung gestellt werden, wo sich mehr als 2 Personen aufhalten können. Solche Räume sind geschlossen zu halten! Also sind Barbetriebe mit erotischem Angebot nicht möglich und auch Clubs und Laufhäuser werden, wenn überhaupt, nur mit Kompromissen betrieben werden können. Hier habe ich diverse Erfahrungen in den Bundesländern Bayern, Saarland und Niedersachsen, wo ich in den vergangenen Monaten intensiv beraten habe. Hier muss unter Umständen dann geprüft werden, ob es Parallelgewerbe geben kann und man die Gastronomie von der Prostitution so separieren kann, dass die Ordnungsbehörden einverstanden sind.
    • Es gibt die Pflicht zur Terminvereinbarung in telefonischer oder digitaler Form! – Bevor ich ein Prostitutionsstätte betrete, muss vorab ein Termin vereinbart werden! – Laufkundschaft ist dabei auf den ersten Blick ausgeschlossen, aber in der Beratung haben wir Ideen entwickelt, wie man diesem Dilemma begegnen kann. Im „Nähkästchen“ gibt es durchaus „Ideen“ und darüber kann man dann gerne unter 4 Augen reden.
    • Die höchste Hürde: Rheinland-Pfalz schreibt die Erhebung von Kontaktdaten vor und verlangt einen Abgleich mit Ausweisdaten! – Dies zu umgehen, ist momentan nicht möglich! – Es gibt zwar in Niedersachsen, wo es die gleiche Pflicht gibt, diesbezüglich ein Klageverfahren, aber wer momentan in Rheinland-Pfalz öffnen möchte, kann sich der Pflicht nicht entziehen! Es ist sogar vorgeschrieben eine verantwortliche Person für die Kontaktdaten-Nachverfolgung zu benennen. Auch für die Aufbewahrung der sensiblen Daten und deren Vernichtung gibt es klare Regeln!
    • Es gibt die Pflicht zur Erstellung eines individuellen Hygiene-Konzepts und selbstverständlich müssen alle Mitarbeiter(innen) und alle anreisenden Dienstleisterinnen darüber informiert werden. Dabei ist dann auch zu prüfen, ob die Umsetzung zentral über die Betreibung gewährleistet werden kann oder ob man die Pflichten (wie bei vermieteten Terminwohnungen ohne direkte Betreibung) vertraglich an die Mieterinnen übertragen kann oder sogar muss. Es fällt in jedem Fall jede Menge „Papierkram“ an. Das persönliche Hygienekonzept muss zwar nicht „vorab“ beim Ordnungsamt oder beim Gesundheitsamt eingereicht werden, es muss aber bei einer Kontrolle vorliegen und natürlich vor Ort auch „gelebt“ werden.
    • In der Prostitutionsstätte ist eine Beschilderung mit diversen Hinweisschildern (Maskenpflicht,– Abstand, Desinfektion) vorzunehmen, es müssen viruzide Desinfektionsmittel und Einweg-Masken zur Verfügung stehen. Nach jeder Raumbenutzung sind die Auflagen zu wechseln, alle berührbaren Flächen und auch die Sanitärbereiche sind zu reinigen, es hat eine Lüftung zur Aerosol-Vertreibung zu erfolgen. Begegnungen zwischen mehr als 2 Personen sind zu vermeiden.

    Dies nur eine Übersicht der wichtigsten Regeln, die ich den neuen Vorschriften entnommen habe. Ich habe mich im Kundenauftrag bereits mit „schnellen“ Individualkonzepten befasst und werde an diesem Wochenende möglicherweise noch in die Pfalz reisen. Die Öffnung ist in vielen Fällen zu bewerkstelligen, allerdings werden viele Betriebe erst am kommenden Montag startklar sein, da die Ankündigung der Landes leider (wieder) auf letzte Minute erfolgte.

    Für Rückfragen und kurzfristige Beratungen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung! – Mit meinen Kunden in der Pfalz bin ich bereits intensiv im Kontakt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Howard Chance

  • Prostitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

    Prostitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

    Prostitution 2020 - NRW-Plan - Demo Frankfurt - AktivitätenProstitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

    Hygiene-Schutz-Konzepte NRW – Update 16.09.2020

    Ich habe in der vergangenen Woche eine ganze Reihe von „vorläufigen Hygiene-Schutz-Konzepten“ erarbeitet, die es Betrieben ermöglicht haben unmittelbar, also sofort, zu öffnen. Nun liegt die neue „Zusatz-Verordnung NRW“ vor, die den geordneten Betrieb ermöglicht! Sie finden diese Verordnung hier: NRW-Verordnung 15.09.2020 Wer Fragen hat oder Hilfe benötigt, kann mich gerne jederzeit kontaktieren! Call me or mail me.

    Demo-Wochenende Frankfurt am Main – 19. September 2020

    Da die Arbeit in dieser Woche in NRW erheblich sein wird, reise ich erst am Samstag, dem 19. September, früh an. Vorbereitend wird es am Freitagabend, 18. September 2020, um 20.00 Uhr ein Zoom-Meeting geben mit dem üblichen Wochenbericht und einer Vorbereitung auf die Demonstration in Frankfurt und weitere dort stattfindende Aktionen, die momentan aus „bestimmten Gründen“ noch nicht angekündigt werden können.

    Die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ treffen sich am Samstag, dem 19. September 2020, ab 10 Uhr im Uddin & Uddin Café, Am Hauptbahnhof 1, 60329 Frankfurt am Main. Dort gibt es einen großen Außenbereich und wir können von dort dann gemeinsam zum Opernplatz pilgern.

    Um 12 Uhr beginnt auf dem Opernplatz, also vor der „Alten Oper“, die von Dona Carmen e.V. veranstaltete Demonstration „Grünes Licht fürs Rotlicht“, bei der wir gemeinsam noch einmal „Alles“ geben werden! – Mitmachen und dabei sein! Ich selbst werde ausnahmsweise dort auch sprechen und einige besondere Missstände ansprechen, die unser Staat zu verantworten hat und die nichts mit Corona zu tun haben. Wir werden versuchen das Event und die Reden weitreichend zu streamen!

    Im Anschluss an die Demonstration wird es im Bahnhofsviertel noch eine spontane wie hoffentlich aufsehenerregende Appell-Aktion geben, zu der es aus strategischen Gründen erst im Zoom-Meeting am Freitag konkrete Informationen geben wird. Am Abend ist dann auch sicher noch die Möglichkeit eines gemeinsamen Abendausklangs gegeben, wo wir dann spontan entscheiden, wo wir uns gemütlich zusammenrotten.

    Zum Aktionstag in Frankfurt/Main gibt es eine „Veranstaltungs-Ankündigung“ bei Facebook: https://www.facebook.com/events/335747270910927/

    Über alle Entwicklungen, News und Aktionen wird selbstverständlich in den Facebook-Gruppen berichtet und diskutiert. Alle Meetings werden zudem als Veranstaltungen angekündigt und verlinkt!

    Die Gruppen, denen man natürlich auch beitreten kann:

    Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise

    Zukunft Rotlicht – Die Betreibergruppe

    Mit Schwung und Energie in die neue Woche! – Wir brauchen weiter Power, um unsere Ziele zu erreichen!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Prostitution 2020 - Der 01.09. - Gesamtöffnung gescheitert! - Was nun? Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Die einen lachen, die anderen weinen! – Der gelebte Föderalismus spaltet das Land! Corona zeigt im Bereich der Prostitution die Schwächen unseres Systems auf! – Wie lange geht das noch gut? – Was können die tun, die vom Staat benachteiligt werden?

    Es ist kaum zu glauben: wir haben den 1. September 2020 und die Lage im Land ist auf den Bereich der Prostitution bezogen verwirrender denn je! In Bundesländern, wo wir nie damit gerechnet hätten, z.B. in Bayern und im Saarland, sind Prostitutionsstätten bereits wieder „irgendwie“ zulässig, obwohl in den aktuellen Landesverordnungen steht, dass „Bordellbetriebe geschlossen zu halten sind“. In Bundesländern, wo „Öffnungen“ von der Politik „versprochen“ wurden, so beispielsweise in Hamburg, wurden die Verordnungen verlängert ohne dem Prostitutionswesen eine zeitliche Perspektive zu geben.

    Die Oberverwaltungsgerichte der Länder urteilen total gegensätzlich: einige sehen kein erhöhtes Infektionsrisiko und haben so, wie letztlich in Niedersachsen, die Prostitutionsstätten-Verbote außer Kraft gesetzt, andere Obergerichte urteilen, wie aktuell in Baden-Württemberg, als wenn es faktisch darum ginge die Prostitution als solches ganz abzuschaffen! – Der Laie staunt; der Fachmann wundert sich!

    Wir stehen am Dienstag, dem 01.09.2020, bundesweit vor einem merkwürdigen wie unlogischem Flickenteppich, den man kaum noch überschauen und erst recht nicht begreifen kann!

    Ist „Corona“ in den Bundesländern unterschiedlich gefährlich? – Wie kann es sein, dass man dort ein abstraktes erhöhtes Risiko unterstellt, wo es seit Wochen kaum noch Infektionen gibt? Eine Großstadt wie Berlin als Ballungszentrum stimmt Öffnungen zu und erlaubt „Normalverkehr“, während im sehr dünn besiedelten Brandenburg nun ab 05.09. wohl Sex ohne GV erlaubt sein soll? – In Sachsen darf man jetzt „sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr“ erbringen, während aus großen FKK-Clubs in NRW jetzt temporär „Wellness-Massage-Stätten“ werden. Aus Sexdienstleisterinnen werden nun Massage-Fachkräfte, die natürlich bei der Massage die „erogenen Zonen“ nicht berühren? – Das kann wohl nur die „Sendung mit der Maus“ erklären!

    Vielleicht sollte man auch „Aerosol-Armin“ oder „Panik-Karl“ fragen, wie es nun weitergeht. Der eine, Armin Laschet, faselt von den Aerosolen, die man nicht sieht, die aber bedrohlich durch Prostitutionsstätten ziehen „könnten“, während der andere, Karl Lauterbach, inzwischen einen staatlichen „Prostitutionsfond“ auflegen will, um die Sexarbeiterinnen damit zu „retten“ und im Nebeneffekt gleich die gesamte Prostitution abzuschaffen. Was ist „Corona“ doch ein tolles „Werkzeug“! –

    Nach „Hartz4“ jetzt demnächst „Lauterbach6“! – Olaf Scholz und Hubertus Heil werden sich freuen und die „schallenden Jubelgesänge“ der Sexarbeiterinnen werden bundesweit den Abendhimmel füllen!

    Was für ein Schwachsinn! – Wäre es nicht an der Zeit Sex in den Zeiten von Corona generell zu verbieten? – Ach nein, Sex ist ja nur gefährlich, wenn es Geld dafür gibt und Aerosole werden auch nur aktiv, wenn sich der Geruch des Geldes mit ihnen verbindet! – Bestimmt findet sich hier ein viraler „Virologe“, der dazu ein treffliches Gutachten erstellt! Freiwillige vor!

    Ich unke gerne, habe Spaß an provokanten Thesen, stelle mir aber gerade heute die Frage, wie es nun für diejenigen weitergehen kann, die eben nichts zu lachen haben, weil sie in einem Bundesland wohnen, wo die Behörden auf Ignoranz setzen und die Gerichte fast „gleichgeschaltet“ erscheinen!

    Justizia ist eben nicht „blind“ sondern besteht aus Menschen, die doch „beeinflussbar“ sind und eben in einer von Corona geprägten Umwelt leben.

    Anders kann man die unterschiedliche Sicht der Richter nicht verstehen und ich glaube, dass es in der Geschichte der Justiz kaum ähnliche Fälle gibt, wo Oberverwaltungsgerichte bei identischer Sachlage ständig zu völlig konträren Urteilen kommen! – Das kann im Ergebnis so nicht stehen bleiben und wahrscheinlich ist der Gang zum Verfassungsgericht jetzt die letzte Möglichkeit, um die Existenz zu retten! Warum? – Weil die Möglichkeiten im Verwaltungsrecht jetzt ausgeschöpft sind! – Zwar sind die meisten Entscheidungen in „Eilverfahren“ abgelehnt worden, denen in der Regel noch „Hauptsacheverfahren“ folgen, aber diese werden in diesem Jahr kaum noch stattfinden und daher muss man nun andere Wege suchen, da es sich bei den „Corona-Maßnahmen“ um Eingriffe in Grundrechte handelt und es im Ergebnis nicht mehr um Verwaltungsrecht sondern um Verfassungsrecht geht!

    Die derzeitige „Ungleichbehandlung“ ist nicht hinzunehmen! – So muss das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG) bundesweit ebenso  gleich gegeben sein wie das Gleichbehandlungsgebot (Artikel 3 Absatz 1 GG).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang mehrfach gesträubt bezogen auf die Corona-Verordnungen der Bundesländer Klagen zur Entscheidung anzunehmen. Es wurde wiederholt verlangt erst alle anderen Rechtswege vor den Verwaltungsgerichten „auszuschöpfen“. Dies dürfte nun bei vielen Klägerinnen und Klägern der Fall sein! Daher laufen nun in dieser Woche Vorbereitungen für den Gang zum Verfassungsgericht. Wahrscheinlich ist es sinnvoll die Intentionen zu bündeln und aus den Einzelbegehren eine „Gesamtklage“ zu machen. Hier sind nun die Anwälte gefragt, die vor den Obergerichten gescheitert sind und wo neue Eilverfahren keinen Sinn mehr machen. Ich habe entsprechende Signale vernommen und werde diese nun gerne „kanalisieren“!

    Wir geben nicht auf, sondern kämpfen mit Nachdruck weiter! Die Branche lebt und wird sich weiter wehren! Möglichst „kollektiv“!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Wir alle haben die Entwicklungen der vergangenen Monate genau beobachtet: trotz diverser freundlichen Ankündigungen der Politik (wie z.B. in Hamburg), sich um die Belange der Sexworker und Betreiber zu kümmern, wurden die jetzt zum Glück erfolgten „Öffnungen“ und „Teil-Öffnungen“ vornehmlich durch Gerichtsverfahren entschieden! – Den Grund dafür kann man ohne viel nachzudenken erahnen:

    Es ist doch sehr praktisch, wenn die Gerichte den „Schwarzen Peter“ bekommen! Gerichte sind in der Regel gesichtslose anonyme Institutionen, die nicht gewählt werden müssen und die man öffentlich auch nicht wirklich „angeht“!

    „Gerichte“ haben entschieden und nicht etwa die Bundeskanzlerin Merkel oder der Ministerpräsident Söder und auch die namentlich bekannten Fachminister bleiben so gänzlich „unbefleckt“. Die Politiker können so vortrefflich mit den Schultern zucken und darauf verweisen, dass man mit den Corona-Verordnungen bezogen auf die Prostitution nur das Beste für das Volk wollte, aber „die Gerichte“ leider etwas dagegen hatten!

    So bleibt das politische  „Sauberfrau- und Saubermann-Image“ erhalten und niemand kann den „Machthabern“ so nachsagen den Puff vor dem Kindergarten geöffnet zu haben! Sehr praktisch!

    Wenn Armin Laschet mit „Lagerfeuer-Romantik“ im Blick über die gefährlichen Aerosole referiert, die leider Lockerungen ausschließen, Ministerpräsidentin Schwesig die drängende Fragen der Erotikbranche  im Live-Chat komplett ignoriert und auch die Meinung ihrer Fachministerien nicht zur Kenntnis nimmt, sieht man, dass man mit den „Schmuddelkindern“ nicht reden und auch nicht spielen möchte. Oder doch? Ein böses Spiel kann man zumindest unterstellen, nein, man muss es sogar, wenn man die vergangenen Monate Revue passieren lässt.

    Körpernah ist nicht körpernah! Basta! – Zum Glück sahen und sehen es hohe Gerichte anders! – Man muss Beschwerde führen und klagen! Quod erat demonstrandum!

    Ich sehe uns gerade in der „finalen Phase“! – Trotz steigender Infektions-Zahlen ist die Zeit, so zeigt es das gestrige Urteil des OVG Lüneburg, noch günstig, um Öffnungsziele zu erreichen. Ein großes Problem ist dabei im Moment die Finanzierung weiterer notwendiger Klagen. Hier wird inzwischen von Kritikern angemerkt, dass es momentan in der Branche zu wenig „finanzielle Solidarität“ gibt: Einzelne klagen auf eigene Kosten; andere, die sich weder ideell und erst recht nicht finanziell beteiligen, profitieren bei positivem Ausgang der Klage! Hier wäre die Errichtung eines „Klagefonds“ eine sinnvolle Sache, die vermutlich noch mehr Dampf auf den Kessel bringen würde.

    In NRW liegen mindestens 5 Klagen beim OVG in Münster; in Hessen sind noch einige „Hauptsache-Verfahren“ anhängig, in Baden-Württemberg gab es in der vergangenen Woche neue Klagen, die nach meinem Wissen jetzt vermehrt auf verfassungsrechtliche Aspekte abzielen. Einen Überblick, was sonst noch „läuft“, hat man leider nicht und so wird es vermutlich in den kommenden Wochen immer wieder „Eilmeldungen“ wie die gestrige geben!

    „Seid bereit … der Herr kann stündlich kommen!“ – Was uns die Bibel sagt, trifft in übertragenem Sinn auf unsere Branche zu! Die Urteile haben Stringenz!

  • Die Sensation – Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort öffnen!

    Die Sensation – Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort öffnen!

    Die Sensation - Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort öffnen!Die Sensation – Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort öffnen!

    Urteil des OVG Lüneburg sorgt am 28.08.2020 für Klarheit!

    Da will man nach einer stressigen Woche mal entspannt ins Wochenende starten und dann erreicht einen um 15.30 Uhr die Nachricht, dass das Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) kurz vor dem Wochenende die Einschränkungen für Prostitutionsstätten in Niedersachsen durch die Corona-Verordnung für nicht rechtmäßig erklärt und „vorläufig aufgehoben“ hat.

    Ohne in der Kürze der Zeit jetzt auf den genauen Inhalt des Urteils eingehen zu wollen, was viel Zeit in Anspruch nehmen würde, fasse ich den Tenor, also die Grundaussage, kurz zusammen und prognostiziere dann, wie jetzt in Niedersachsen rechtskonform vorzugehen ist, wenn man kurzfristig aufmachen möchte.

    Die Grundaussagen des Urteils sind:

    Die bislang geschlossenen Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort wieder öffnen, da das Gericht die Beschwerde gegen den Beschluss ausgeschlossen hat! Der Beschluss ist also rechtskräftig und wird mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit begründet (Art. 12 Abs. 1 GG), einem Grundrecht mit Verfassungsrang.

    Nebenbei bemerkt: Auch Lovemobile dürfen in Niedersachsen wieder erotisch fahren! Ihnen war die Ausübung ihrer Tätigkeit nie untersagt, weil der Verordnungsgeber in der Verordnung unpräzise formuliert hat!

    Allerdings hat das Gericht ins Urteil geschrieben, dass die in der Corona-Verordnung des Landes vorgeschriebenen Hygieneschutzmaßnahmen für körpernahe Dienstleistungen  (Erstellung eines Hygienekonzepts, Einhaltung von Abstand zwischen den Kunden, Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Desinfektion nach jedem Kunden, Dokumentation der Kontaktdaten) unbedingt gewährleistet werden müssen! 

    Daher haben alle Prostitutionsstätten, die zeitnah öffnen möchten, an diesem Wochenende die Aufgabe ihre „Stätten“ mit den notwendigen Utensilien auszustatten, sie haben ein Konzept zu erstellen, dass von den „Dienstleisterinnen“ umgesetzt und zur Kenntnis genommen werden muss und dass bei einer sehr wahrscheinlichen Kontrolle den Ordnungsbehörden vorgelegt werden muss!

    Eine Absprache mit dem lokalen Ordnungsamt ist prinzipiell nicht notwendig, aber natürlich ratsam! Ebenso muss natürlich geklärt werden, ob anreisende Mieterinnen über gültige „Arbeitspapiere“ verfügen!

    Detailinformationen zum Urteil bei Juris.de:
    https://www.juris.de/jportal/portal/t/xx2/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA200803006&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp



    Das persönliche Hygiene-Schutz-Konzept in 24 Stunden! – Howard macht´s möglich!

    Wie schon in Bayern und im Saarland, streiche ich mein „Erholungs-Wochenende“ und stehe für die schnelle Erstellung von Hygiene-Schutz-Konzepten für Niedersachsen bereit. Nach über 15 erstellten Konzepten für Bayern und das Saarland bin ich „fix“ und muss in den meisten Fällen auch nicht extra anreisen, was das Handling natürlich erleichtert. Für ein Hygienekonzept mit Telefontermin von etwa 2 Stunden und einer Ausarbeitung innerhalb von 24 Stunden berechne ich eine Pauschale von 500 €, wobei die Stundung eines Teilbetrags möglich ist, bis das Geschäft dann wieder auf ist.

    Ich bin das gesamte Wochenende über erreichbar und zwar über meine Rufnummer
    0151-71885164, über meine Mail howard.chance@t-online.de und auch über mein neues Whatsapp-Business-Account 0163-9618115.

    MH-Consulting by Howard Chance – Unternehmensberatung zum ProstSchG

  • Öffnet die Bordelle in NRW! – Erlaubt Sexarbeit! – Jetzt!

    Öffnet die Bordelle in NRW! – Erlaubt Sexarbeit! – Jetzt!

    Öffnet die Bordelle in NRW! - Erlaubt Sexarbeit! - Jetzt!Öffnet die Bordelle in NRW! – Erlaubt Sexarbeit! – Jetzt!

    Sexarbeit bundesweit wieder unter sicheren Bedingungen gewährleisten! – Große Sexwork-Demonstration in Düsseldorf am 27.08.2020 – Landtagswiese NRW


    NRW – Sexarbeit in der Grauzone statt in geschütztem und kontrolliertem Umfeld! – Das Prostitutionsverbot in Nordrhein-Westfalen setzt die Sexarbeiterinnen einem hohen Risiko aus, konterkariert das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) und schützt die Bevölkerung dabei mitnichten vor „Corona“! – Herr Laschet, Herr Laumann: ermöglichen Sie umgehend die „saubere“ Sexarbeit in NRW und stimmen Sie endlich einer Öffnung der Bordelle zu!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Mitte März 2020 wurden die „Prostitutionsstätten“ in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der „Corona-Prävention“ geschlossen. Tausende von Betreiberinnen und Betreibern sind nach wie vor in ihrer Existenz bedroht, zahllose Sexarbeiterinnen arbeiten unter hygienewidrigen Umständen und oftmals illegal, weil Ihnen staatliche Hilfen nicht zustehen und Ihnen trotz des Verbots nichts anderes übrigbleibt, als gesetzwidrig zu handeln, um zu überleben.

    Ich bin mit meinem Beratungsunternehmen für die Rotlicht-Branche seit 2019 in Düsseldorf ansässig, wohne dort in der Nähe des Worringer Platzes und kann täglich beobachten, wie sich das Verbot der Prostitution in der Landeshauptstadt auswirkt: die bekannten Prostitutionsstätten, wie beispielsweise das große Laufhaus „Am Bahndamm“ sind durch die Landesverordnung geschlossen zu halten und auch in den vielen kleinen Betrieben und Terminwohnungen ist das rote Licht aus!

    Dafür hat sich die Straßenprostitution im Sperrgebiet rund um den Bahnhof deutlich ausgeweitet. Sobald es dunkel wird, wird man als männlicher Passant alle 100 m von Damen angesprochen, die einen „Quicky“ im Auto oder in einer „Pension“ anbieten. Auch „tabulose Hotelbesuche“ sind jederzeit möglich. Entsprechende Angebote findet man in speziellen Foren und ich sehe die Damen sogar täglich in meiner Wohnanlage „einkehren“ und dies natürlich in „Begleitung“!

    Bei all diesen geschilderten „erotischen Terminen“, die so oder so ähnlich sicher in ganz NRW stattfinden werden, werden wahrscheinlich keine Schutzmasken verwendet, es gibt keine Möglichkeit der Kontaktdaten-Nachverfolgung und die Ordnungsbehörden sind nicht in der Lage dem Wildwuchs auch nur ansatzweise zu begegnen! Es ist ja schon genug zu tun bezogen auf die bekannten „Partymeilen“ und sonstige öffentliche Auswüchse, von denen wir täglich in den Medien lesen.

    Es ist inzwischen in mehreren Bundesländern von Oberverwaltungsgerichten befunden worden, dass von der Sexarbeit als solches im Vergleich zu anderen körpernahen Dienstleistungen, die bereits Mitte Mai 2020 wieder erlaubt wurden, kein höheres Infektionsrisiko ausgeht, wenn strenge Hygieneregeln eingehalten werden. Auch das Robert-Koch-Institut (RKI), der oberste Hüter der „viralen Wahrheit“, hat die These von den „Super-Spreadern“ aus dem Bereich der Sexarbeit nicht bestätigt. Aus anderen Ländern (Schweiz, Österreich, Niederlande), wo Sexarbeit bereits länger wieder erlaubt ist, gibt es bislang keinerlei Hinweise auf Infektionen in und aus sexuellen Dienstleistungen.

    Aufgrund von Normenkontrollklagen im Eilverfahren, haben der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Saarland und auch Thüringen Prostitutionsstätten bereits wieder zugelassen und zwar jeweils unter der Bedingung, das wirksame Hygienekonzepte erstellt werden, dass lediglich geschützter 1:1-Kontakt zwischen der Dienstleisterin und dem Gast stattfindet, dass Menschenansammlungen unbedingt vermieden werden und das eine Kontaktdaten-Nachverfolgung gewährleistet ist.

    Ich selbst war als Berater in Bayern und im Saarland an der Entwicklung von Hygieneplänen beteiligt, die in Absprache mit den örtlichen Behörden entwickelt und umgesetzt wurden. Die Betreiberinnen und Betreiber, die oftmals kurz vor dem „Aus“ waren, waren alle kooperativ und einsichtig, was den momentan „eingeschränkten Service“ anbelangt. Dies ist auch In NRW jederzeit darstellbar, zumal die Landesregierung NRW die einzige Administration war, die bereits im Mai 2020 einen Hygieneplan für den Bereich der körpernahen Dienstleistungen vorlegte.

    Wenn gerade der Freistaat Bayern, der nun einmal als sehr konservativ bekannt ist und der den Bereich der Prostitution schon vor Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes deutlich „reglementierte“ und überwachte, in einer Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof, wie geschehen, bestätigt, dass unter bestimmten Umständen, nämlich bei der Einhaltung von Hygieneregeln, die Ausübung der Sexarbeit nicht gefährlicher ist als andere körpernahe Arbeit, stellt sich die Frage, warum sich die Landesregierung NRW diesen Argumenten weiterhin verschließt?

    Es entsteht täglich unwiederbringlicher Schaden, für den womöglich wegen der unbegründeten Ungleichbehandlung über Monate Schadenersatz eingefordert werden kann. Hier ist auch zu erwähnen, dass momentan eine ganze Reihe von Klagen im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig sind, die eine Öffnung und die Gleichstellung verlangen. Sehr schnell könnte das Land NRW hier in Zugzwang geraten, wenn das Gericht erkennen sollte, dass Normen verletzt oder Rechte zu Unrecht eingeschränkt werden.

    In der Sexarbeit haben wir keine „Urlaubsrückkehrer“ aus Brennpunkten wie Mallorca und es gibt auch keine Schnittmenge mit Schlachthof-Arbeitern oder Monteuren in Massenunterkünften, die in den vergangenen Wochen im „Gerede“ waren. Recht muss Recht bleiben! Auch wenn man mit der Prostitution ein moralisches Problem haben sollte, müssen wir feststellen, dass die Maßnahmen der Landesregierung ausschließlich auf „Corona“ abzielen sollten und dass man diese Maßnahmen nicht willkürlich dazu verwenden darf, um eine ganze Branche zu ruinieren!

    Der Staat hat eine Fürsorgepflicht für jede seiner Bürgerinnen und jeden seiner Bürger und sollte sich bei unangenehmen Fragen und Forderungen nicht verstecken. Wo ist der Dialog in NRW? – Wer spricht mit der Branche? Es ist der Eindruck entstanden, dass man mit „Schmuddelkindern“ nicht sprechen möchte und dass man diese sich selbst überlässt! Darin erkenne ich, mit Verlaub, eine gewisse „Unanständigkeit“. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten! Hier muss dringend gehandelt werden!

    Eine Neubewertung der Lage in infektionstechnischer Sicht, wie sie eigentlich stetig stattfinden sollte, hat in NRW scheinbar bezogen auf den Bereich der Prostitution seit Mai nicht wirklich stattgefunden zu haben. Die Verfügungen wurden einfach „fortgeschrieben“ und das Resultat scheint egal zu sein.

    Spätestens seit Mai 2020, wo die Prostitution in NRW gänzlich verboten wurde, sind Tausende Sexarbeiterinnen in die Illegalität gedrängt worden und müssen sich quasi als „Straftäterinnen“ fühlen, wenn sie ihr täglich Brot „grenzwertig“ und „ungeschützt“ verdienen! Ein untragbarer und unnötiger Zustand, den man jetzt dringend beenden muss!

    Die Branche will nachhaltig und zielorientiert ins Gespräch kommen und lädt daher für kommenden Donnerstag zu einer Sexworker-Demonstration in die Landeshauptstadt Düsseldorf ein:

    Die große Sexworker-Demonstration in der Landeshauptstadt Düsseldorf- „Öffnet die Bordelle in NRW! – Erlaubt Sexarbeit! – Jetzt!“

    Landtagswiese Düsseldorf, am Donnerstag, dem 27.08.20, von 11.00 – 18.00 Uhr, Zusammenkunft ab 11 Uhr – Pressekonferenz um 11:30 Uhr

    Anfahrt / Anreise Google Maps: https://goo.gl/maps/bJzpfRYt5ud7bd467

    Redebeiträge von: Stephanie Klee (BSD e.V.), Nicole Schulze, Straßen-Sexarbeiterin (BesD e.V.), Harriet Langanke (gssg, Fachjournalistin sexuelle Gesundheit/ Sexualwissenschaften) u.a.

    Kulturelle Beiträge von: Bibi Drall, reisende Rubens-Sexarbeiterin, Mechthild Hexengeige alias MadameKALI uvm.

    Beteiligt sind u.a. Mitglieder des BSD e.V., des BesD e.V., Betreiberinnen und Betreiber aus der ganzen Republik und Mitglieder der Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“.

    Es handelt sich bei der Veranstaltung um eine polizeilich angemeldete Demonstration nach dem Versammlungsgesetz (VersG). Weitere stets aktualisierte Infos finden Sie unter: https://zukunft-rotlicht.info

    Alle an der Versammlung beteiligten Institutionen und Personen sind gerne zum Gespräch bereit und bedanken uns an dieser Stelle für Ihr Interesse und Ihr Verständnis für unser Anliegen. Möge ein konstruktiver Dialog entstehen, der Corona nicht aus dem Blick lässt, der aber eine „geschützte“ wie „sichere“ Sexarbeit bald wieder ermöglicht!

    Mit freundlichen Grüßen

    Marcus Heinbach – Unternehmensberater – Koordinator Aktionsgemeinschaft Zukunft Rotlicht

    MH-Consulting – Kurfürstenstr. 30 – 40211 Düsseldorf – Phone 0151-71885164
    heinbach@mhconsulting.online   www.mhconsulting.online


    Download des Appells als PDF: ddorfbriefbrief


  • Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Düsseldorf - 27.08.2020 - Sexwork-Demo - Öffnet die Bordelle!Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Am kommenden Donnerstag, dem 27. August 2020, ist es soweit: ein breit aufgestelltes Aktionsbündnis der Sexarbeit demonstriert vor dem Düsseldorfer Landtag für eine sofortige Öffnung der Bordellbetriebe in NRW und bundesweit und für eine umgehende Aufhebung der staatlichen Restriktionen gegen Sexarbeiter und deren Gäste!

    Man muss sich bewegen, damit sich etwas bewegt! – Nachdem es in einigen wenigen Bundesländern (Bayern, Berlin, Saarland, Thüringen) zu positiven Entwicklungen kam, sind 12 Bundesländer noch „dicht“ und es ist bei den momentan steigenden Corona-Zahlen alles andere als sicher, dass der 1. September 2020 der „Stichtag“ für eventuelle offizielle Bordell-Öffnungen ist!


    Das „Gerücht“, das am 1. September 2020 ein „geheimer Stufenplan“ greift, hält sich zwar stetig, wird aber nirgendwo offiziell bestätigt. Es gibt nach meinen Recherchen in NRW eine seit Juni 2020 anhängige Klage im Eilverfahren vor dem OVG Münster und aktuell mindestens 3 neue Klageerhebungen im Eilverfahren, aber wenn man auf den Kalender schaut, ist der September nicht mehr weit, es sind nur noch Tage!

    Die Situation ist in Deutschlands bevölkerungsreistem Bundesland besonders kritisch: im Bereich der Prostitution sind gerade zahllose Existenzen massiv bedroht, da in NRW jegliche Form der Prostitution untersagt ist und sich nun „alles“ im Graubereich abspielt, wo es für die Protagonisten keinen Schutz und keine Sicherheit gibt! Statt die Sexarbeiterinnen gezielt vor „Corona“ zu schützen, drängt sie der Staat in die ungewollte Illegalität. In genehmigten und ständig überprüften Prostitutions-Betrieben, wo Hygienekonzepte gezielt realisiert werden könnten, ist Prostitution verboten! Auf der Strasse und in Hotels, die für diese Art der „Geschäftsausübung“ keine Erlaubnis besitzen, wird täglich gegen das Gesetz verstossen, weil staatlich Hilfen nicht greifen und in vielen Fällen das Überleben nur mit illegalem Handeln gesichert werden kann!

    Das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) wird zur Farce, da der Staat seinen Pflichten nicht nachkommt und eine missliebige Branche in die Enge drängt! Obwohl in 3 Bundesländern höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt, die im Tenor besagt, dass bei der Einhaltung von strengen Hygieneregeln und dem vorgeschriebenen 1:1-Kontakt von der Ausübung der Prostitution kein wirklich höheres Corona-Infektions-Risiko ausgeht, dass der Dienstleistungsbereich Prostitution den sonstigen „körpernahen Dienstleistungen“ gleichzustellen ist, reagieren 12 von 16 Bundesländern nicht und verschärfen damit die Situation zunehmend!

    Um auf diese unsinnigen Auswirkungen des „Föderalismus“ aufmerksam zu machen, gehen an vorderster Front die Lovemobile-Aktivistinnen Bibi und Nicole, sowie der BesD e.V., der BSD e.V. und Mitglieder des Aktionsbündnisses „Zukunft Rotlicht“ am kommenden Donnerstag erneut auf die Straße, um Politik und Öffentlichkeit über den eklatanten Missstand zu informieren und um gleichzeitig den Appell „Öffnet die Bordelle! – Jetzt“ zu propagieren! Nach Berlin, Hamburg, Köln und Stuttgart, geht es nun in die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf, wo Landesfürst Armin Laschet m.E. ein wenig zuviel Ruhe walten lässt und wo Gesundheitsminister Laumann ebenfalls den „abwartenden Helmut Kohl“ gibt, während Sexarbeiterinnen und Betreibern nachhaltig die Luft ausgeht!

    Ok, es gibt nach wie vor nicht wenige Neuinfektionen, aber diese entstehen nachweislich in anderen Bereichen, nämlich bei Reiserückkehrern und bei den „Partyfreunden“, die sämtliche Regeln missachten und die Umwelt so massiv gefährden! Beim geschützten „Nümmerchen“ ist das Risiko eklantant geringer und selbst das Robert-Koch-Institut (RKI) sieht das Infektionsrisiko deutlich geringer, als einige „panische Politiker“, die Corona mit „Moral“ kombinieren und im Sinne der Volksgesundheit nun ein „Sexkaufverbot“ propagieren! Was für ein Etikettenschwindel!

    Zur NRW-Kampagne werde ich am kommenden Montag ein intensives „Positionspapier“ veröffentlichen und dies zusammen mit der Veranstaltungeinladung an die 199 Landes-Parlamentarier versenden. Hierfür sind auf meinem Paypal-Konto Spenden eingegangen, die die Kosten decken werden und für die ich an dieser Stelle herzlich danke!

    Hier der vorläufige Ablaufplan für die Demonstration am kommenden Donnerstag, 27.08.2020:

    Sexwork-Demonstration auf der Landtagswiese der Landeshauptstadt Düsseldorf von 11 – 18 Uhr


    Adresse: Landtag NRW, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
    https://goo.gl/maps/bJzpfRYt5ud7bd467

    Zusammenkunft ab 11 Uhr, Pressekonferenz um 11:30 Uhr

    Redebeiträge von: Stephanie Klee (BSD e.V. ), Nicole Schulze, Straßen-Sexarbeiterin (BesD e.V.), Harriet Langanke, (GSSG Stiftung, Fachjournalistin sexuelle Gesundheit/ Sexualwissenschaften)  u.a.

    Kulturelle Beiträge von: Bibbi Drall, reisende Rubens Sexarbeiterin (14:00 & 15:45 Uhr), Mechthild Hexengeige alias MadameKALI (15:00 Uhr) uvm.

    Die Anmeldelinks bei Facebook:

    Bibbi & Nicole:
    https://www.facebook.com/events/299095914703516/

    BesD – Veranstaltungslink: https://www.facebook.com/events/3706944732668811

    BSD – Veranstaltungslink:
    https://www.facebook.com/events/621906005430280



    Abschließender Spendenaufruf:

    Bibbi und Nicole sind seit vielen Wochen für die Branche auf der „erotischen Walz“ durch die Republik. Dabei sind inzwischen die „Dienstfahrzeuge“ (Demo-Lovemobil und das Bibbi-Mobil) arg in Mitleidenschaft gezogen worden und auch die sonstigen entstandenen Kosten sind nicht unerheblich! – Während mancherorts Tausende von Euro in Klagen etc. fließen, müssen die engagierten Sexworkerinnen ihr eigenes kaum vorhandenes Geld investieren. Ich rufe an dieser Stelle zu „Solidarität“ im Sinne der Sache auf! Gebt was Ihr könnt! Auch Kleinvieh macht Mist!

    Jeder Taler per Paypal an Nina19983@icloud.com hilft den beiden unermüdlichen Aktivistinnen und wer kein Paypal hat, kann die Beiden natürlich auch über die Mailadresse kontaktieren.

    Infos zu den Aktionen der Aktivistinnen immer aktuell unter:
    https://www.facebook.com/Bibiundnicole/?hc_location=group


     

    https://zukunft-rotlicht.info

    Infos gibt es natürlich auch in den bekannten Facebook-Gruppen der Betreiber: https://www.facebook.com/groups/1781551198651477/ und in der Offenen Gruppe https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/ fortlaufend veröffentlicht.

    Liebe Grüße von Howard Chance

  • Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Am kommenden Donnerstag, dem 27. August 2020, ist es soweit: ein breit aufgestelltes Aktionsbündnis der Sexarbeit demonstriert vor dem Düsseldorfer Landtag für eine sofortige Öffnung der Bordellbetriebe in NRW und bundesweit und für eine umgehende Aufhebung der staatlichen Restriktionen gegen Sexarbeiter und deren Gäste!

    Man muss sich bewegen, damit sich etwas bewegt! – Nachdem es in einigen wenigen Bundesländern (Bayern, Berlin, Saarland, Thüringen) zu positiven Entwicklungen kam, sind 12 Bundesländer noch „dicht“ und es ist bei den momentan steigenden Corona-Zahlen alles andere als sicher, dass der 1. September 2020 der „Stichtag“ für eventuelle offizielle Bordell-Öffnungen ist!


    Das „Gerücht“, das am 1. September 2020 ein „geheimer Stufenplan“ greift, hält sich zwar stetig, wird aber nirgendwo offiziell bestätigt. Es gibt nach meinen Recherchen in NRW eine seit Juni 2020 anhängige Klage im Eilverfahren vor dem OVG Münster und aktuell mindestens 3 neue Klageerhebungen im Eilverfahren, aber wenn man auf den Kalender schaut, ist der September nicht mehr weit, es sind nur noch Tage!

    Die Situation ist in Deutschlands bevölkerungsreistem Bundesland besonders kritisch: im Bereich der Prostitution sind gerade zahllose Existenzen massiv bedroht, da in NRW jegliche Form der Prostitution untersagt ist und sich nun „alles“ im Graubereich abspielt, wo es für die Protagonisten keinen Schutz und keine Sicherheit gibt! Statt die Sexarbeiterinnen gezielt vor „Corona“ zu schützen, drängt sie der Staat in die ungewollte Illegalität. In genehmigten und ständig überprüften Prostitutions-Betrieben, wo Hygienekonzepte gezielt realisiert werden könnten, ist Prostitution verboten! Auf der Strasse und in Hotels, die für diese Art der „Geschäftsausübung“ keine Erlaubnis besitzen, wird täglich gegen das Gesetz verstossen, weil staatlich Hilfen nicht greifen und in vielen Fällen das Überleben nur mit illegalem Handeln gesichert werden kann!

    Das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) wird zur Farce, da der Staat seinen Pflichten nicht nachkommt und eine missliebige Branche in die Enge drängt! Obwohl in 3 Bundesländern höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt, die im Tenor besagt, dass bei der Einhaltung von strengen Hygieneregeln und dem vorgeschriebenen 1:1-Kontakt von der Ausübung der Prostitution kein wirklich höheres Corona-Infektions-Risiko ausgeht, dass der Dienstleistungsbereich Prostitution den sonstigen „körpernahen Dienstleistungen“ gleichzustellen ist, reagieren 12 von 16 Bundesländern nicht und verschärfen damit die Situation zunehmend!

    Um auf diese unsinnigen Auswirkungen des „Föderalismus“ aufmerksam zu machen, gehen an vorderster Front die Lovemobile-Aktivistinnen Bibi und Nicole, sowie der BesD e.V., der BSD e.V. und Mitglieder des Aktionsbündnisses „Zukunft Rotlicht“ am kommenden Donnerstag erneut auf die Straße, um Politik und Öffentlichkeit über den eklatanten Missstand zu informieren und um gleichzeitig den Appell „Öffnet die Bordelle! – Jetzt“ zu propagieren! Nach Berlin, Hamburg, Köln und Stuttgart, geht es nun in die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf, wo Landesfürst Armin Laschet m.E. ein wenig zuviel Ruhe walten lässt und wo Gesundheitsminister Laumann ebenfalls den „abwartenden Helmut Kohl“ gibt, während Sexarbeiterinnen und Betreibern nachhaltig die Luft ausgeht!

    Ok, es gibt nach wie vor nicht wenige Neuinfektionen, aber diese entstehen nachweislich in anderen Bereichen, nämlich bei Reiserückkehrern und bei den „Partyfreunden“, die sämtliche Regeln missachten und die Umwelt so massiv gefährden! Beim geschützten „Nümmerchen“ ist das Risiko eklantant geringer und selbst das Robert-Koch-Institut (RKI) sieht das Infektionsrisiko deutlich geringer, als einige „panische Politiker“, die Corona mit „Moral“ kombinieren und im Sinne der Volksgesundheit nun ein „Sexkaufverbot“ propagieren! Was für ein Etikettenschwindel!

    Zur NRW-Kampagne werde ich am kommenden Montag ein intensives „Positionspapier“ veröffentlichen und dies zusammen mit der Veranstaltungeinladung an die 199 Landes-Parlamentarier versenden. Hierfür sind auf meinem Paypal-Konto Spenden eingegangen, die die Kosten decken werden und für die ich an dieser Stelle herzlich danke!

    Hier der vorläufige Ablaufplan für die Demonstration am kommenden Donnerstag, 27.08.2020:

    Sexwork-Demonstration auf der Landtagswiese der Landeshauptstadt Düsseldorf von 11 – 18 Uhr


    Adresse: Landtag NRW, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
    https://goo.gl/maps/bJzpfRYt5ud7bd467

    Zusammenkunft ab 11 Uhr, Pressekonferenz um 11:30 Uhr

    Redebeiträge von: Stephanie Klee (BSD e.V. ), Nicole Schulze, Straßen-Sexarbeiterin (BesD e.V.), Harriet Langanke, (GSSG Stiftung, Fachjournalistin sexuelle Gesundheit/ Sexualwissenschaften)  u.a.

    Kulturelle Beiträge von: Bibbi Drall, reisende Rubens Sexarbeiterin (14:00 & 15:45Uhr), Mechthild Hexengeige alias MadameKALI (15:00 Uhr) uvm.

    Die Anmeldelinks bei Facebook:

    BesD – Veranstaltungslink: https://www.facebook.com/events/3706944732668811

    BSD – Veranstaltungslink:
    https://www.facebook.com/events/621906005430280



    Abschließender Spendenaufruf:

    Bibbi und Nicole sind seit vielen Wochen für die Branche auf der „erotischen Walz“ durch die Republik. Dabei sind inzwischen die „Dienstfahrzeuge“ (Demo-Lovemobil und das Bibbi-Mobil) arg in Mitleidenschaft gezogen worden und auch die sonstigen entstandenen Kosten sind nicht unerheblich! – Während mancherorts Tausende von Euro in Klagen etc. fließen, müssen die engagierten Sexworkerinnen ihr eigenes kaum vorhandenes Geld investieren. Ich rufe an dieser Stelle zu „Solidarität“ im Sinne der Sache auf! Gebt was Ihr könnt! Auch Kleinvieh macht Mist!

    Jeder Taler per Paypal an Nina19983@icloud.com hilft den beiden unermüdlichen Aktivistinnen und wer kein Paypal hat, kann die Beiden natürlich auch über die Mailadresse kontaktieren.


    Infos gibt es natürlich auch in den bekannten Facebook-Gruppen der Betreiber: https://www.facebook.com/groups/1781551198651477/ und in der Offenen Gruppe https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/ fortlaufend veröffentlicht.

    Liebe Grüße von Howard Chance