Schlagwort: Zukunft Rotlicht

  • Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise – Offener Brief – 15.06.2020

    Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise – Offener Brief – 15.06.2020

    Offener Brief an die Mandatsträger des Deutschen Bundestages, die Abgeordneten der Landtage, an die Bundes- und Landesregierungen und an die Medienvertreterinnen und -vertreter der Bundesrepublik Deutschland

    Die gegenwärtige Situation der deutschen Prostitutionsbetriebe – Perspektivlos in die Grauzone? – Eine Branche kämpft akut um das Überleben – Gleichbehandlung und Dialog sind erforderlich!

    Das Dokument wurde jetzt als zentrale Seite neu angelegt. Bitte gehen Sie zu folgender stets aktualisierter URL:

    https://zukunft-rotlicht.info/zukunft-rotlicht-in-der-corona-krise-offener-brief-15-06-2020/

  • Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Logik und Co.

    Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Logik und Co.

    Prostitution 2020 - Nachgedacht - Öffnungsklagen - Intensionen und Co.Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Intensionen und Co.

    In den offenen Diskussionen der vergangenen Tage, die mit einer neu etablierten Arbeitsgruppe in Trier, aber auch „privat“ mit einigen Betreiberinnen und Betreibern intensiv geführt wurden, kamen interessante Denkanstösse heraus, die an dieser Stelle einmal als „Gedanken-Kette“ verarbeitet habe und nun zur Diskussion stellen möchte

    Step 1: Sex ist in Deutschland generell nicht verboten und war es im weit übertragenen Sinn auch nur, wenn man mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt verkehrte! In der Regel findet Sex zwischen 2 Personen statt.

    Step 2: Das Risiko einer Infektion mit Corona ist bei privatem und gewerblichem Sex gleich groß! Womöglich ist das Risiko im gewerblichen Bereich sogar geringer, da Kondomverwendung häufiger stattfindet?

    Step 3: Prostitution ist in den meisten Bundesländern nicht explizit verboten! In den meisten Landesverordnungen sind Prostitutionsstätten untersagt und „ähnliches“! Was ist ähnlich? Nicht genau definiert!

    Step 4: An den Orten, wo Prostitution als solches nicht verboten ist, können Sexdienstleisterinnen Gäste in der ihrer privaten Wohnung „einzeln“ empfangen oder aber auch außer Haus besuchen. Das dies passiert, dürfte außer Frage stehen.

    Step 5: Prostitution in dafür speziell vorgesehenen Räumen, die dafür sogar ein Hygienekonzept haben und Schutz bieten, ist nicht zulässig!

    Meine Schlussfolgerung: der gewerbliche Sex in hygienisch geeigneten Räumen ist bezogen auf eine Infektion mit Corona „gefährlicher“ als die Ausübung „in freier Wildbahn“? Und es geht ja nicht um die „Moral“, sondern um eine Gefährdung!

    In der Praxis befinden wir uns seit einigen Tagen in einer „Welle“, aber nicht in der ausgebliebenen „Corona-Welle“, sondern in einer „Klagewelle“, bei der einige wenige Betreiberinnen und Betreiber inzwischen gegen eine Ungleichbehandlung vorgehen: Wellness-Massage, Tattoo und Piercing sind als körpernahe Dienstleistungen erlaubt und hier kann auch auf die 1,5 m Körperabstand verzichtet werden, wenn andere Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden.

    Die meisten „Klagekonzepte“, die mir bekannt sind, arbeiten mit einem Stufenplan: man klagt „zunächst“ auf eine eingeschränkte Nutzung, etwa auf  „Wellness-Massage“mit Hygienekonzept oder auf „Escort ohne erotische Handlungen“, um „den Laden“ irgendwie erst einmal „auf“ zu bekommen. Die „Gleichstellung“ mag vor Gericht durchgehen, ist aber nur ein Teil-Erfolg! Über Risiko und Nebenwirkungen informiert ihr Arzt oder der zugelassene Rechtsanwalt!

    Warum fehlt momentan noch das „offene Visier“, bei dem man konkret auf die überfällige Öffnung der „Prostitutionsstätten“ klagt oder das Recht zur „Prostitutionsvermittlung“ klar einfordert? 

    Prädestiniert für eine möglichst kollektive Klage, womöglich vor dem Oberverwaltungsgericht, Landes- bzw. Bundesverfassungsgericht, je nach Art des Rechtsbegehrens, wären m.E. die Sexarbeiterinnen, die in ihrer Berufsausübung stark behindert und sogar gefährdet werden, da sie nicht in geschützter Umgebung, sondern eben, wie schon geschildert, „in der freien Wildbahn“ arbeiten müssen, um das notwendige Brot zu verdienen. Die Sexarbeiterinnen müssen, quasi durch den Staat gezwungen, hohes Risiko gehen und Betreiberinnen und Betreiber müssen zusehen, wie illegale Strassenstriche vor dem geschlossenen Bordell entstehen, die auch noch „geduldet“ werden, weil es den Ordnungsbehörden an Personal fehlt! Eine absurde Situation, die ich am vergangenen Wochenende im Frankfurter Bahnhofsviertel persönlich beobachten konnte! Über 50 zwinkernde „Damen mit Gucci-Imitaten“, die auf Kundenfang waren und an deren „Intensionen“ kein Zweifel bestand!

    Was kann man tun? – Mein Aufruf an die „Experten“ in meiner Facebook-Gruppe und an die „begleitenden Juristen“:

    Lasst uns darüber nachdenken eine Strategie in dieser Richtung parallel zu entwickeln!

    Diskussion dazu gerne in der Facebook-Gruppe Zukunft Rotlicht

    Kontakt natürlich gerne auch immer unter:

  • Prostitution – Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe

    Prostitution – Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe

    Prostitution 2020 - Aktionspläne zur Wiederöffnung der ProstitutionsbetriebeProstitution – Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe

    Der gestrige Tag war geprägt vom „Sexkaufverbot“, mit dem eine kleine Gruppe von Bundestagsabgeordneten für „Furore“ sorgte. Frei nach dem Motto „wenn die sündigen Buden schon mal zu sind, kann man die Gunst der Stunde nutzen und dem Gewerbe mal fix den Garaus machen“. Sehr unsportlich, wenn man es sehr freundlich formulieren möchte. Der Brief der 16 Parlamentarier aus dem Deutschen Bundestag und dessen genauer Inhalt sind im Web bislang leider nicht zu finden, aber der Verteiler „DPA“ hat dafür gesorgt, dass in- und ausländische Medien umfangreich berichten. Die neuerliche Kampagne bietet wenig neue Inhalte, arbeitet mit wüsten Behauptungen und ist ein krasser Angriff auf die gerade stark gebeutelte Branche. Macht man so etwas? Ja! Macht man, weil der Zeitpunkt günstig erscheint und die „Gegenwehr“ eingeschränkt erscheint! Ein Trugschluss! Ein Verbot ist rechtlich kaum zu rechtfertigen und schon gar nicht mit „Corona“. Wir werden sehen, was passiert. Wahrscheinlich und hoffentlich wenig! Denn: das Bundesfamilienministerium und auch die CDU/CSU-Fraktion äußern sich kritisch, wie ein Pressebericht der Oldenburger Onlinezeitung verdeutlicht.

    Die Branche muss sich mit dem eigentlichen Problem befassen, nämlich mit der Notwendigkeit einer baldigen Öffnung!

    Über 2 Monate Shutdown haben der Branche schwerstens zugesetzt. Während die Kleinbetriebe mit den hoffentlich erhaltenen Soforthilfen womöglich ihre Kosten bis Mitte Juni 2020 noch decken können, hat es bei den Großbetrieben noch nicht mal für den ersten Monat gereicht. Ohne zeitliche Perspektive für eine Öffnung, sind Finanzierungsmodelle schwer darstellbar. Wo bekommt man für das Rotlicht einen Kredit, wenn in den Medien ein „Sexkaufverbot“ gefordert wird? Wohl dem, der frühzeitig KfW-Mittel beantragt und erhalten hat. Ob Anträge in dieser Richtung nun noch Sinn machen, ist eine berechtigte Frage.

    Je länger die Schließung andauert, desto leerer werden die „Kriegskassen“ und nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber werden in den kommenden Wochen „die Flügel strecken“ (müssen). Es ist dramatisch und es hat nun über 8 Wochen gedauert, bis sich der Widerstand massiv formierte.

    Der UEGD, der BSD, der BesD, Dona Carmen und auch die großen Erotik-Werbeportale sind aktiv geworden! Neben der politischen Arbeit sind „Hygiene-Konzepte“ ein großes Thema. Man will in den verschiedenen Bundesländern mit den zuständigen Ministerien in Kontakt treten, diesen eigenentwickelte Hygiene-Konzepte für die Branche präsentieren und so verdeutlichen, wie man trotz „Corona“ sicher gewerblich „sexeln“ kann. Ich habe die Webseiten der Verbände verlinkt und jede bzw. jeder kann sich so einen Eindruck verschaffen, wer was fordert und was wie umgesetzt werden soll.

    Ich habe mich natürlich mit den unterschiedlichen Konzepten und Vorschlägen befasst und auch mit Kollegen, Portalen und Anwälten darüber intensiv diskutiert. Lobbyarbeit ist sehr wichtig, dauert aber in der gegenwärtigen Lage viel zu lang, um kurzfristig zum Erfolg zu führen.

    Große Hoffnung setze ich hingegen auf Klagen mit Eilantrag vor den Verwaltungsgerichten, bei denen es darum geht eine „Gleichbehandlung“ mit anderen zugelassenen „körpernahen Dienstleistungen“ zu erreichen. In den Klagen muss dargelegt werden, warum es bezogen auf mögliche Infektionen mit dem „Corona-Virus“ bei der „geschützten Sexarbeit“ keine Unterschiede zu Massage- oder Kosmetikbehandlungen gibt, die bereits wieder erlaubt sind. Im Fall eines Tattoo-Studios, das in Niedersachsen verboten war, war eine solche Klage in der vergangenen Woche erfolgreich und das Urteil „wirkt“ dabei für alle anderen Tattoo-Studios. Im Fall des „Obsiegens“ ist eine solche Klage übrigens kostenfrei, da der Antragsgegner die Kosten zu tragen hat.

    Vor den Verwaltungsgerichten ist man übrigens theoretisch auch ohne anwaltliche Vertretung als Privatperson oder Betreiber(in) klageberechtigt, aber ohne Einhalten der Formalien und ohne eine präzise Klageschrift sind die Erfolgsaussichten eher unterirdisch. Vor Gericht sind theoretisch alle gleich, Juristen aber in der Regel „gleicher“!

    Unser Ansatz: Regionale Klagepools gründen und dann Eilverfahren zügig einleiten!

    Hier ist zunächst einmal zu klären, ob Klagen vor den Verwaltungsgerichten in Form von Streitgenossenschaft möglich sind oder ob eine „Klagegemeinschaft“ einen „Präzedenz-Fall“ schafft, in dem Kläger mit dem exakt gleichem Begehren einen aus der „Gruppe“ klagen lassen und die Klage mitfinanzieren. Wenn die Situation eines Mitbewerbers „gleich“ ist, wirkt die möglich Aufhebung der Beschränkung auch für diesen.

    Die mitunter komplizierten Fragen des Vorgehens lassen wir durch unsere Anwälte prüfen, damit alles Hand und Fuß hat. Hier möchte ich auch ausdrücklich die gute Zusammenarbeit mit RA Andreas-Oliver Meyer loben, der rotlichtretten.de  ins Leben gerufen hat und dem ich im ständigen Austausch stehe.

    Die Gründung der „Regionalpools“ als kleine Interessengemeinschaften ist im Gange und soll ausdrücklich nicht als Konkurrenz zu den Verbandsangeboten verstanden werden. Sich mit 10 Leuten regional gemäß den Corona-Regeln an Tische mit Sicherheitsabstand zu setzen, ist für die direkte Diskussion erheblich einfacher und zudem viel schneller zielführend, erst recht, wenn es sich um Leute handelt, die sich kennen und im selben Gewerbezweig tätig sind.

    Eine einheitliche Klage für alle, also quasi eine Sammelklage, ist in Deutschland nicht möglich und auch Musterklagen, wie im VW-Abgasskandal, sind in unserer Branche nicht möglich! Zudem gibt es im Klageaufbau erhebliche Unterschiede bei der Betrachtung von Großbetrieben und Kleinbetrieben. Je größer der Laden, desto komplizierter dürfte die Argumentation werden. Ein „Klagemuster“ taugt daher nur sehr bedingt.

    Wir bereiten momentan in folgenden Bundesländern Klagen vor: Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Weitere werden folgen, wenn entsprechendes Interesse besteht und bekundet wird.

    Ein erstes Koordinationstreffen findet am kommenden Samstag, 23.05.2020, in Rheinland-Pfalz statt. Die Teilnehmerliste ist allerdings schon voll! (Corona) Über die Ergebnisse der Zusammenkunft werde ich dann natürlich berichten.

    Wer, in welchem Bundesland auch immer, „mitmachen“ möchte, kann mich gerne kontaktieren: howard.chance@t-online.de oder eben per Telefon / WhatsApp unter 0151-71885164. Kontakt ist natürlich auch über die Facebook-Gruppe möglich.

  • Prostitutionsverbot versus Lichtblicke – Handeln dringend erforderlich!

    Prostitutionsverbot versus Lichtblicke – Handeln dringend erforderlich!

    Prostitutionsverbot versus Lichtblicke - Handeln dringend erforderlich!Prostitutionsverbot versus Lichtblicke – Handeln dringend erforderlich!

    Kein Tag ohne neue „Horrormeldungen“! Immer wenn man sich einmal auf einen ruhigen Arbeitstag freut, sorgen „Meldungen der Nacht oder des Morgens“ für neue Verwunderung.

    Prostitutionsverbot?

    Heute staunte ich nicht schlecht, als über Bild.de und Spiegel.de Forderungen nach einem generellen Sexkaufverbot laut wurden: neben Leni Breymaier von der SPD, die sich schon seit Jahren für die „Säuberung“ einsetzt, sind jetzt wohl auch der ehemalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und der stets medienpräsente Karl Lauterbach (SPD) Unterzeichner eines Dokuments, dass der DPA vorliegt, ansonsten aber wohl noch nicht veröffentlicht wurde. 16 Abgeordnete sollen die Initiative gestartet haben und nutzen dabei die „Gunst der Stunde“.

    Solange Prostitutionsbetriebe und in Deutschland wegen „Corona“ verboten sind, ist die Gelegenheit scheinbar günstig: was zu ist, muss doch nicht mehr aufgemacht werden … und überhaupt …

    Von „zerstörerischer und frauenfeindlicher Tätigkeit“ wird auf Prostitution bezogen gesprochen und man unterstellt dem Bereich „epidemoligische Super-Spreader“, die wahrscheinlich „Zombie-Charakter“ haben. Klingt ganz übel und bleibt bestimmt nicht ohne Effekt! „Endlich weg mit den Puff-Ferkeln! Jetzt!“

    Diese Forderungen könnten in der gegenwärtigen Krise auf einen fruchtbaren Boden fallen und der Zeitpunkt ist geradezu perfekt gewählt. Während die Betreiberinnen und Betreiber auf Öffnung hoffen, starten Politiker ihre fragwürdige Offensive. Keine Solidarität mit den Menschen der Branche, sondern das krasse Gegenteil. Mahlzeit! Als wenn die Lage nicht schon so schwer genug wäre!

    Die Berichte zum Thema finden Sie bei Bild.de und Spiegel.de

    Lichtblicke durch die „Zugeständnisse“ bei den körpernahen Dienstleistungen?

    Inzwischen gibt es zahlreiche Aktionen von Verbänden der Sexarbeit, um vom Staat bzw. den Bundesländern verbindliche Termine für eine mögliche Öffnung genannt zu bekommen. Selbst die Ordnungsämter vor Ort haben von den zuständigen Ministerien keine Auskünfte erhalten. Ein Prostitutionsministerium gibt es halt nicht und man tut sich schwer überhaupt Ansprechpartner auf „höherer Ebene“ zu finden. Bei Fragen zu „Kitas“ ist man sicher offen, aber zu „Prostitution“ will man sich eher nicht äußern! Solange Kitas zu sind, kann man den Puff nicht öffnen!

    Was ist nun konkret zu tun? Einige Verbände setzen auf Lobbyismus und Überzeugungsarbeit, also auf Dinge, die schon beim „Kampf“ gegen das „ProstSchG“ die Mittel der Wahl waren, an diesem aber nicht wirklich viel geändert haben. Für Lobbyarbeit fehlt m.E. die Zeit und es fehlen auch die Ansprechpartner! 16 Bundesländer zu überzeugen ist eine Mammutaufgabe, die sich über Monate ziehen würde und wo die Erfolgsaussichten „quod erat demonstrandum“ auch nicht allzu hoch erscheinen, selbst wenn man komplexe und brilliante Hygienekonzepte vorlegt. Bewegung über die Politik käme wohl erst, wenn alle pleite sind oder man „sowieso“ wieder öffnet.

    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

    Meiner Meinung nach ist das einzige Mittel der Wahl die „Klage im Eilverfahren“ und zwar bundesweit und mit möglichst vielen „Votanten“. Einige Verwaltungsgerichte haben nämlich schon „positiv“ bei „körpernahen Dienstleistungen“ entschieden und Betriebe, die verboten waren, für „zulässig“ erklärt. Davon hört man natürlich in den Medien recht wenig, wir sind aber im Hintergrund mit vielen Experten aktiv, um die ergangenen Urteile zu prüfen und deren ansatzweise „Übertragbarkeit“ für Teile unserer Branche zu prüfen.

    Eine ganze Reihe von mir bekannten Betreiberinnen und Betreibern ist bereit den gar nicht mal sonderlich teuren Klageweg zu gehen und ich befinde mich hier im intensiven Austausch. Dieser Austausch findet selbstverständlich auch mit einigen anderen „Akteuren“ statt, mit denen sich schnell interessante Schnittmengen ergeben haben, die für beide Seiten Sinn machen! Wenn es Transparenz im Vorgehen gibt, arbeite ich „um der Sache willen“ auch gerne mit vermeintlichen „Kontrahenten“ zusammen, die eine gute Arbeit machen. Allerdings halte ich es für notwendig über die grundsätzliche Notwendigkeit eines „einheitlichen Vorgehens“ zu diskutieren. Ist es nicht möglicherweise sinnvoller, mit vielen Einzelaktionen unterschiedliche Wege auszuprobieren? Föderalismus in der Aktion, die zu einem großen Ganzen führt? Die Koordination kann bundesweit kaum erfolgen und daher betrachte ich lokale Bündelung für sinnvoll! Egal … Hauptsache es nützt der Branche!

    Soviel für heute … denn es gibt viel Arbeit auf dem Schreibtisch und ich freue mich über Rückmeldungen über die Gruppe und weise auch auf das heute stattfindende Webinar von RA Andreas Meyer hin, der für die Branche kämpft und auch die Portalbranche vertritt, die ja als „Kommunikations-Kanal“ unentbehrlich ist: https://rotlichtretten.de

  • Prostitution 2020 – Ermöglichen Hygienepläne eine Bordell-Öffnung?

    Prostitution 2020 – Ermöglichen Hygienepläne eine Bordell-Öffnung?

    Prostitution 2020 - Ermöglichen Hygienepläne eine Bordell-Öffnung?Prostitution 2020 – Ermöglichen Hygienepläne eine Bordell-Öffnung?

    Eine ganze Reihe von Bundesländern haben inzwischen sogenannte „körpernahe Dienstleistungen“ wie Friseure, Wellness-Massage und Kosmetikbehandlungen wieder erlaubt, wenn dabei strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Interessant ist, dass der übliche „Sicherheitsabstand“ von 1,5 oder 2 m bei diesen Dienstleistungen nicht eingehalten werden kann und nicht eingehalten werden muss, weil Arme nun mal nicht 1,5 m lang sind! Logisch!

    Während in einigen Bundesländern die „Erarbeitung von  Hygieneplänen“ nur gefordert wird, hat das Land Nordrhein-Westfalen solche Pläne selbst entwickelt und „online“ gestellt. Das Land NRW fordert für „Wellness-Massagen“, die den engsten Zusammenhang zu „Prostitution“ haben folgende Maßnahmen:

    Hygienevorgaben Land NRW für Wellness-Massagen – Stand 08.05.2020

    1. Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Gesichtsmassagen und ähnliche Behandlungen dürfen derzeit nicht ausgeführt werden. Ausschließlich medizinisch notwendige gesichtsnahe Behandlungen sind möglich.

    2. Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich; Ausnahmen für Kunden sind nur bei zwingenden medizinischen Gründen und unter Beachtung besonderer zusätzlicher Schutzmaßnahmen zulässig.

    3. Kunden und Kundinnen müssen sich nach Betreten des Massagestudios die Hände waschen oder desinfizieren (Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.

    4. Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Massagestudios bzw. der Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren.

    5. Beschäftigte und Kundschaft müssen in den Geschäftsräumen – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Beschäftigten müssen die Mund-Nase-Bedeckung grds. nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem Kunden wechseln. Bei ausnahmsweise paralleler Kundenbetreuung und generell muss eine Maske bei Durchfeuchtung gewechselt werden, mind. aber alle 60 Minuten. Wiederverwendbare Mund-Nase-Masken müssen vor der nächsten Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius oder mit einem desinfizierenden Waschmittel bei 40 Grad Celsius gewaschen werden.

    6. In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Sanitärräume sind in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) zu reinigen.

    7. Die Beschäftigten müssen vor jedem Kundenwechsel die Hände waschen oder desinfizieren. Das gilt auch während einer möglichen parallelen Betreuung mehrerer Kunden.

    8. Für die Behandlung genutzte Textilien und ähnliches, sofern es sich nicht um Einmalartikel handelt, dürfen erst nach einer 60 Grad Celsius-Wäsche oder einer Wäsche mit desinfizierendem Waschmittel bei 40 Grad Celsius erneut benutzt werden.

    9. Der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Kunden besetzten Arbeitsplätzen muss grds. mindestens 3 Meter betragen (gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum).

    10. Die Bewegungsräume zur Einhaltung des 1,5 m – Abstandes sollen markiert oder abgesperrt werden.

    11. Die gleichzeitige Anwesenheit von Kunden in Wartebereichen ist zu vermeiden; Mindestabstände von 1,5 m zwischen Kundinnen und Kunden sind einzuhalten. Durch Terminvereinbarung ist ein Rückstau von Kunden in Wartebereichen zu vermeiden.

    12. Zeitschriftenauslagen, Bewirtung etc. für die Kundinnen und Kunden sind unzulässig.

    13. Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Bei der Behandlung entstandene Abfälle sind nach jeder Leistungserbringung ordnungsgemäß zu entfernen.

    14. Alle Materialien und Arbeitsgeräte sind nach jedem Kunden bzw. jeder Kundin ordnungsgemäß zu reinigen und zu desinfizieren.

    15. Die Geschäftsräume müssen ausreichend belüftet sein. Abfälle sind mind. zweimal täglich zu entsorgen. Das Personal wird zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen. Kunden werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.

    Die kompletten Informationen gibt es auf dem Landesserver NRW zum Download:
    https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-08_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_vom_8._mai_2020_0.pdf?fbclid=IwAR3mNLemdE8IgnGzRRJUSjIt6A5rennaXdl0m2yRjIVzTc1ey0JuimO2U28

    Hygieneergänzungen für den Bereich „Prostitution“ by Howard Chance

    Geschlechtsverkehr, der nach dem ProstSchG ohnehin nur mit Kondom angeboten werden darf, kann nur in „Positionen“ angeboten werden, bei denen sich die Köpfe der „Akteure“ nicht zu nahe kommen. Es empfiehlt sich „a-tergo“ (Hündchen-Stellung); Missionarsstellung nicht zu empfehlen; Reiter „falschrum“ möglich.

    Oralverkehr ausschließlich Frau bei Mann mit Kondom unter Abstandseinhaltung zum Kopf. Dazu kann Maske verschoben bzw. kurzzeitig abgenommen werden.

    Körperreinigung besonders der Geschlechtsorgane hat grundsätzlich zu erfolgen. Dafür müssen Duschen nach jeder Benutzung und vor jeder Benutzung gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

    Gretchenfrage: Ermöglichen Hygienepläne eine zeitnahe Öffnung von Bordell-Betrieben?

    Ich habe ja in meiner neuen Facebook-Gruppe gepostet, dass es keinen Sinn macht einen Führerschein zu machen, wenn Autofahren komplett verboten ist! Die Politik befasst sich nicht mal im Ansatz mit „Zulassen“ von Prostitutionsbetrieben und verlangt dementsprechend auch keine „Hygienepläne“. Es gibt keine Bedingung, weil über die Öffnung überhaupt nicht nachgedacht wird! So hart es auch klingen mag! Es ist nicht verkehrt sich Gedanken zu machen, aber hier ein „Heilmittel“ oder einen „Beschleuniger“ zu erkennen, ist meiner Meinung nach deutlich zu optimistisch! Dass ist ein wenig so, als wenn man einen Wiederaufbau-Plan für die Zeit nach der Apokalypse entwickelt … etwas spitz formuliert.

    Meine „Ideen“ für ein mögliches gemeinschaftliches „Vorgehen“ werde ich morgen in einem „Ideenpapier“ präsentieren.

    Einstweilen „Glück auf!“

    Ihr/Euer Howard Chance

    „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“

    Corona: Prostitution bis 01.09.20 verboten? – Stufenpläne der Länder

     

  • Corona aktuell! Es verrutscht total! Bundesländer im Chaos-Modus

    Corona aktuell! Es verrutscht total! Bundesländer im Chaos-Modus

    Corona aktuell! Es verrutscht total! Bundesländer im Chaos-Modus

    Der heutige Tag hat es in sich! Ich hatte gedacht, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentin der 16 Bundesländer an einer gemeinsamen Strategie festhalten und ein gemeinsames Ziel verfolgen! Flöte gepfiffen! Inzwischen gehen viele Bundesländer eigene Wege und übertrumpfen sich dabei mit eiligen Ankündigungen, Verlautbarungen und Beschlüssen.

    Was gelten Verabredungen? Wozu Koordination? Eigene Profilierung scheint wichtiger zu sein als ein vernünftiges Gesamtbild! Niedersachsen prescht vor, das Saarland folgt mit sofortiger Öffnung von Spielhallen, Tattoo-Studios und Massagen. Hessen hat auch plötzlich einen eigenen Weg und heute wird Markus Söder auch zum „Relativierer“, bevor dann morgen mit Angela Merkel diskutiert wird. Die Bundeskanzlerin hat die Fäden nicht mehr in der Hand und kann ohnehin nur „beraten“ und „empfehlen“! Wo ist eigentlich Armin Laschet, der in der jüngeren Vergangenheit ja auch für intensives „Vorpreschen“ bekannt war?

    Das gemeinsame „Konzept“ scheint es nicht mehr zu geben! Die Disziplin ist verloren gegangen und „Mutti Merkel“ wird derweil sicher nicht schlecht staunen. „Aus dem Ruder“ … könnte das neue Motto lauten. Die Bundesregierung wird dabei leider zur Lachnummer und das Sendungsbewusstsein der „Landesfürsten“ scheint unerschöpflich zu sein.

    Darauf deutet auch eine „Tischvorlage“ hin, die ich heute am frühen Morgen zur vertraulichen Verwendung erhalten habe. In dieser wird „vorgeschlagen“, dass die Lockerungen in die verantwortlichen Hände der jeweiligen Landesregierungen und Landesfachministerien gelegt werden sollen. Die Vereinbarung kommt also, nachdem vorherige Verabredungen immer wieder nicht eingehalten wurden. Der Trend war erkennbar und wird sich nun fortsetzen! Dass daraus eine „Ungleichbehandlung“ resultieren kann und wird, ist offensichtlich! Je nachdem, wo ich lebe und wohne, können unterschiedliche Regeln gelten!

    Um zu meinem „Kerngebiet“, der Prostitution, zu kommen, stelle ich fest, dass diese bundesweit zum jetzigen Zeitpunkt noch verboten ist! Ob man die persönliche Prostitution zu den „Dienstleistungen mit Körperkontakt“ rechnet, was beispielsweise Wellness-Massagen, Tattoo-Studios, Kosmetikbehandlungen sind, ist nicht klar definiert. Gerade bei Wellness-Massagen gibt es ja den bekannten Graubereich und letztendlich ist geschützter Sex, der in Deutschland ohnehin zwingend zu praktizieren ist, bezogen auf „Corona“ nicht „gefährlicher“ als Wellness-Massage, wo man sich ja über einen längeren Zeitraum recht nah kommt!

    Wird es schon bald die Möglichkeit zur Prostitution „im kleinen“ geben? Werden Terminwohnungen und Kleinbetriebe erlaubt? Was ist mit großen Laufhäusern und FKK-Clubs, bei denen ja schnell größere Personen-Ansammlungen entstehen können?

    In den letzten Tagen wurde wieder deutlich, dass das „erotische Deutschland“ nicht mit einer Stimme spricht und dass die existenten Verbände alle ihre eigene Suppe kochen. So gibt es leider keine gemeinsames Nachfragen und jede Betreiberin und jeder Betreiber ist auf sich selbst gestellt! Viel sinnvoller wäre es gerade jetzt gemeinsam aktiv zu werden!

    Ich habe dies bereits mit einer Reihe von Betreibern, aber natürlich auch mit meinem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie diskutiert. Wie immer werden wir natürlich nichts über das Knie brechen, sondern besonnen handeln, wenn uns nicht äußere Umstände zu schnellem Handeln zwingen: dann nämlich, wenn sich Ungleichbehandlung zu anderen Branchen zeigen sollte und wenn möglicherweise Klagen notwendig werden sollten, um „gleiches Recht“ zu bekommen.

    Die nächsten Tage werden sehr spannend, da die Bundesländer dann ihre individuellen Pläne und die dazu gehörenden Zeitachsen präsentieren werden. Bis Freitag wird sich bei „Corona“ einiges tun! Halten wir die Augen offen!

    Herzliche Grüße von

    Howard Chance

  • Corona-Krise: Die Woche der Entscheidungen? – Nachgedacht

    Corona-Krise: Die Woche der Entscheidungen? – Nachgedacht

    Corona-Krise: Die Woche der Entscheidungen? - NachgedachtCorona-Krise: Die Woche der Entscheidungen? – Nachgedacht

    Eine Eilmeldung die eine Eilreaktion auslöste

    Eine Eilmeldung verbreitete sich am vergangenen Freitag im deutschsprachigen Internet: in Österreich sollte die Prostitution ab dem 1. Mai wieder erlaubt sein, da der österreichische Staat das „Erbringen von Dienstleistungen“ wieder erlaubt!

    Doch nur wenige Stunden später kam die „Entwarnung“ bzw. die „Ernüchterung“: in einem Eilerlass stellte die österreichische Regierung klar, dass die Ausübung der Prostitution nach wie vor untersagt sei! Im Prinzip war die Zeitungsmeldung der Auslöser von fixem Aktivismus und es war wohl der berühmte „Bärendienst“, den man der  Branche damit absichtlich oder unabsichtlich erwies.

    Föderalismus und Profilierungsbemühen

    Was die deutschen Bundesländer anbelangt, gab es nach der „Kanzlerin-Bundesländer-Videokonferenz“ auch wieder Entwicklungen, die dem vereinbarten „gemeinsamen Vorgehen“ deutlich widersprachen: obwohl weitgehende „Gemeinsamkeit beim Handeln“ vereinbart worden war, kam es schon einen Tag nach der Konferenz zu diversen „Vorstössen“ einzelner Bundesländer, die scheinbar aus dem wachsenden „Unmut des Volkes“ resultieren. Kein Wunder, wenn man beobachtet, wie das „Robert-Koch-Institut“ intern Rechenweisen verändert, um „Zielwerte“ zu erreichen, die man dann „politisch“ verkaufen kann? Der sogenannte „R-Faktor“ springt rauf und runter und dies immer an Tagen, wo „bedeutende Erklärungen“ der Regierung abgegeben werden. Haben wir es an dieser Stelle noch mit „Wissenschaft“ zu tun oder sind wir am Ende bei „Wünsch Dir was“?

    Die Gesamtlage der Republik ist bedenklich: Stillstand, wirtschaftliche Stagnation, 10 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Kurzarbeit; 300.000 neue Arbeitslose zu einem Zeitpunkt, wo eigentlich die „Frühjahrs-Konjunktur anzieht und die Zahl der Arbeitslosen saisonal kräftig sinkt. Nun das krasse Gegenteil! Viele Bürgerinnen und Bürger sind es leid isoliert zu leben sowie mit schlechtem Gefühl und maskiert vor die Türe zu gehen! Eine Frage der Geduld und der Haltung? Wenn der Sinn der Maßnahmen zunehmend hinterfragt wird, ist es kein Wunder, dass das Volk mit Unverständnis reagiert und rebelliert.

    Der „Ruf“ nach Entscheidungen und nach deutlichen „Lockerungen“ wird lauter und der Titel „Woche der Wahrheit“, der mal wieder von „Bild“ getextet wurde, trifft den Nagel auf den Kopf. Zumindest theoretisch.

    Die „große Politik“ in Berlin vermeidet bislang „große Lockerungen“ und spielt auf Zeit und dass in der Hoffnung, dass die „Zahlen“ noch besser werden. Gastronomie-Öffnungen? Noch ein „no-go“! Dafür dürfen ab heute die Friseure mit besonderen Hygieneauflagen bundesweit wieder zur Schere greifen, bevor den Bürgerinnen und Bürgern die Haare endlos ins Gesicht hängen und es zum „Andi-Scheuer-Syndrom“ (man betrachte dazu die letzte Pressekonferenz des Verkehrsministers) kommt! Haarig …

    Corona und Prostitution … Hör mal, wer da hämmert

    Ich poste zwar in der Corona-Zeit eher allgemeingültig, habe nun aber mal durch meine beratende Tätigkeit auch immer die „Käufliche Lust“ im Auge, die es bei der aktuellen Virus-Lage natürlich besonders hart trifft. Direkter Körperkontakt, Mindestabstände nicht realisierbar. Dazu Mehrfachkontakte, Laufhäuser mit engen Treppenhäusern und dazu die „aufgestaute Geilheit“, die zu einem „Ansturm“ führen könnte. Wir haben kleine Betriebe, wo Hygiene-Konzepte greifen könnten, aber eben auch die großen „Läden“, wo viele Menschen aufeinander treffen und ein gewisses „Restrisiko“ nicht ausgeschlossen werden kann. Kann man hier differenzieren und kann man das überhaupt?

    Nach meinem persönlichen Verständnis ist „geschützter Sex“, der in Deutschland ohnehin vorgeschrieben ist, nicht gefährlicher als eine „Wellness-Massage“! Sex mit Mundschutz wirkt zwar irgendwie befremdlich, kann aber als notwendiger Kompromiss vorübergehend taugen. Wenn Bundesländer wie Hessen „Massagen“ ab dem 4. Mai 2020 erlauben, stellt sich auch immer direkt die Frage, ob dann nicht auch Prostitution wieder möglich sein kann. Wer diese Frage nicht stellt, der erhält natürlich diesbezüglich auch keine Antwort! Ich werde heute dazu in Hessen aktiv werden, da ich dort eine Vielzahl von Kunden habe, die „erotische Massagen“ im Angebot haben, gleichzeitig aber „Prostitutionsstätten“ sind, deren Betrieb ja (noch) verboten ist. Klärungsbedarf und die Suche nach „Stellen“, die diese Frage überhaupt kompetent beantworten können. Wir werden sehen …

    Ungefragt zu öffnen und sich auf interpretierte Zeitungsmeldungen zu verlassen, ist natürlich nicht das Mittel der Wahl; eine Öffnung sollte rechtssicher erfolgen, wenn man nicht in Konflikt mit den Behörden geraten will! Ohne eine nachweisbare „Erlaubnis“ bewegt man sich auf ganz dünnem Eis. Mal bei der lokalen Ordnungsbehörde anzurufen, schadet ja nicht, kann aber vor Ungemach schützen. Ich tue dies heute in diversen Kundenaufträgen und werden natürlich dazu berichten!

    Wir schauen darüber hinaus auf Mittwoch, den 6. Mai 2020, wo es die nächste große „Video-Konferenz“ geben wird, von der viele im Land erwarten, dass die „Karten neu gemischt werden“?

    In diesem Sinn wünsche ich allen eine möglichst erfolgreiche Woche!

    Ihr / Euer Howard Chance

    Newsticker Howard Chance
    Leitartikel Howard Chance
    Alles neu macht der Mai

  • Prostitution 2020 – News by Dona Carmen e.V. – Howard´s Einspruch!

    Prostitution 2020 – News by Dona Carmen e.V. – Howard´s Einspruch!

    Prostitution 2020 - News by Dona Carmen e.V. - Howard´s Einspruch!Prostitution 2020 – News by Dona Carmen e.V. – Howard´s Einspruch!

    Der Frankfurter Verein Dona Carmen e.V. hat am 21. April 2020 einen Blog-Artikel unter der Überschrift „Prostitution unter dem Corona-Regime: Verboten oder zulässig?“ veröffentlicht und zweifelt darin an, dass Prostitutionstätigkeiten in Deutschland momentan unter dem Vorzeichen „Corona“ gänzlich verboten sind!

    Zitat: Die vielfach verbreitete Vorstellung, unter dem Vorzeichen von Corona sei die Ausübung der Prostitutionstätigkeit … gänzlich verboten, teilt Doña Carmen e.V. allerdings nicht.

    Es folgt eine gewohnt präzise Analyse und Betrachtung der unterschiedlichen Erlasse und Verordnungen der Bundesländer, die, juristisch betrachtet, bezogen auf die Ausübung der Prostitution durchaus einige „Lücken“ aufweisen. Was den Betrieb von „Prostitutionsstätten“ anbelangt, so ist dieser in allen Bundesländern untersagt. Man darf also keine Bordelle und Clubs betreiben. Klare Sache! Der Graubereich „Escortservice“ ist hingegen in einigen Landesverordnungen nicht direkt untersagt, in anderen hingegen im übertragenen Sinne oder auch direkt, dann nämlich, wenn das Verbot für „Prostitutionsgewerbe aller Art“ ausgesprochen wurde. Die Formulierung „Prostitutionsstätten und ähnliches“ ist hingegen sehr unpräzise, da „ähnliches“ eben total schwammig ist. Egal!

    Was die „private“ Ausübung der persönlichen Prostitution anbelangt, also etwa der Empfang zu Hause (Wohnungsprostitution) oder aber diskrete Hausbesuche in Eigenregie, kann man, wie Dona Carmen e.V. es getan hat, durchaus „Lücken“ in einigen Verordnungen finden, wo man einer „Ordnungswidrigkeiten-Anzeige“ im Fall der Fälle möglicherweise „Paroli“ bieten kann. Ohne tief ins Detail gehen zu wollen, gibt es einige Landesverordnungen, die im Bereich der „Dienstleistungen“ keine klare Kontaktsperre anordnen, sondern den „Mindestabstand“ nur „empfehlen“, diesen relativieren, wenn die „Notwendigkeit“ zur „Unterschreitung“ gegeben ist. Ein gutes Beispiel sind da beispielsweise Friseure und Physiotherapeuten, die ja ihren Kunden „nah kommen“. Wenn man diese „Notwendigkeit“ auf erotische Massage und Prostitution überträgt, kann man im Ergebnis zu der These kommen, dass diese Tätigkeit „zulässig“ sein können, wenn man sich im Bereich eines Bundeslandes befindet, das eben nicht „präzise formuliert“ hat. Soweit hat der Autor des Dona-Carmen-Artikels schon recht und es ist, wie bei Dona Carmen e.V. üblich, eine sehr umfangreiche und präzise Analyse.

    Die viel wichtigere Frage ist aber für mich, welchen Sinn es hat auf solche vorhandenen Lücken hinzuweisen. Daher auch heute mein „Einspruch“, der entstand, nachdem mich gestern eine Vielzahl von WhatsApp-Nachrichten und Anrufen erreichten, die mich auf den Artikel hinwiesen und wo ich nach meiner Einschätzung gefragt wurde.

    Die Existenz der „Lücken“ konnte bzw. musste ich bestätigen, da ich mich in den vergangenen Wochen auch fast täglich mit den Verordnungen beschäftigt habe. Zum „Nutzen der Lücken“ habe ich aber bewusst nie geraten, da sich hier ethische und moralische Fragen stellen. Nicht alles, was man darf, weil es nicht explizit verboten ist, ist in der gegenwärtigen Situation „gut“! Wenn man die Schwachstellen der jeweiligen Verordnungen „ausweist“, gibt man zudem den Behörden die Möglichkeit zeitnah „nachzubessern“. So etwas ist ja beispielsweise in Baden-Württemberg unlängst erfolgt und zwar wohl auch deshalb, weil man in bekannten Foren berichtete, dass „Prostitution dort nicht generell verboten sei!“

    Ohne Frage wird die Internet-Präsenz von Dona Carmen e.V. regelmäßig von Behörden besucht, da der Informationsgehalt sehr hoch ist. Unter diesem Aspekt könnte sich Dona Carmen e.V. nun aber auch selbst einen „Bärendienst“ erwiesen haben, wenn die vorhandenen „Schwachstellen“ nun offenkundig werden!  Der Artikel kann für betroffene Behörden sehr hilfreich sein, um Verordnungen abzuändern und damit „klare Verhältnisse“ zu schaffen. Zudem kann auch wieder ein „negatives Bild“ bezogen auf die Ausübung der Prostitution entstehen, frei nach dem Motto: „Aha, die Prostituierten suchen nach Möglichkeiten zu tricksen!“ Dies kann dann im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass die Behörden die „Wiederzulassung der Prostitution und der Prostitutionsbetriebe“ bewusst verzögern? Eine unterschwellige Gefahr, die ich in solchen „Erörterungen“ sehe!

     

  • Prostitution und Corona – Info-Dauerticker by Howard Chance

    Prostitution und Corona – Info-Dauerticker by Howard Chance

    Prostitution und Corona - Info-Dauerticker by Howard ChanceProstitution und Corona – Info-Dauerticker by Howard Chance

    Ticker zum Thema „Corona“ haben gerade Hochkonjunktur und diese Ticker haben den Vorteil, dass man Infos kurz und knapp nachlesen kann und man so immer auf dem neuesten Stand bleibt.

    Leitartikel von Howard Chance

    Sexarbeit, Bordelle und Corona – Das Informationsupdate

    Tickermeldungen edited by Howard Chance – Updated 27.04.2020

    Mo, 27.04.2020 – NRW-Soforthilfen werden wieder ausgezahlt! – Der NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart berichtete in der heutigen Pressekonferenz, dass in NRW von 400.000 Anträgen auf Soforthilfe inzwischen 300.000 Auszahlungen geleistet wurden. 100.000 Anträge sind noch in der Prüfung. Auszahlungen sollen noch in dieser Woche erfolgen. Siehe Bericht Express.de

    Mo, 27.04.2020 – Markus Söder denkt, dass Gastronomie-Öffnungen mit bestimmten Auflagen Ende Mai wieder möglich sein könnten! Vielleicht, eventuell? Die Formulierungen sind vorsichtig gehalten. Man will halt nichts wirklich versprechen und hält sich diverse Hintertürchen auf. Siehe Bericht Welt.de

    Do, 23.04.2020 – Bundesweite Maskenpflicht ist beschlossene Sache! – Erst war es nur eine „Empfehlung“ der Bundesregierung, nun kommt die bundesweite Maskenpflicht doch! Der Fachmann staunt und der Laie wundert sich? Über Sinn und Zweck wird nach wie vor recht kontrovers diskutiert. Artikel dazu Spiegel.de

    Do, 23.04.2020 – Erotikmesse Venus Berlin fällt in 2020 aus! – Der Veranstalter hat rechtzeitig die Reißleine gezogen, da die Stadt Berlin Großveranstaltungen wohl bis Ende des Jahres nicht zulassen wird. Ein entsprechender Erlass ist zwar noch ein wenig „salomonisch“, hat aber für Veranstalter keine Planungssicherheit! Pressemitteilung des Veranstalters

    Mi, 22.04.2020 – KfW-Umfrage: Ein Drittel der Selbständigen hat überhaupt keine Einnahmen mehr! – Es sind drastische Zahlen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau in einer Blitz-Umfrage ermittelt wurden: Bei mehr als der Hälfte der Selbstständigen sind mehr als 75 Prozent der Erlöse weggebrochen, ein Drittel hat gar keine Einnahmen mehr. Details bei Spiegel.de

    Di, 21.04.2020 – RKI (Robert-Koch-Institut): Ohne Impfstoff keine Rückkehr zur Normalität! Wie auch Kanzlerin Merkel und Gesundheitsminister Spahn weist das RKI darauf hin, dass erst nach Vorhandensein eines Impfstoffs eine mehr oder weniger vollständige Rückkehr in alte Lebensumstände möglich sein wird. Die Prognose für die Bereitstellungsfähigkeit eines Impfstoffs wird mit Herbst 2020 bis Frühjahr 2021 angegeben. Eine verdammt lange Zeit! Bericht dazu bei Bild.de

    Mo, 20.04.2020 – Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisiert  die gegenwärtigen „Öffnungsdiskussionsorgien“ Angela Merkel sieht Gefahr in zuviel Öffnungen, da die dadurch entstehenden Kontakte den positiven Trend umkehren könnten! Ähnlich sieht es auch Markus Söder, der für einen strengen Kurs steht und damit in Opposition zu Armin Laschet steht, der in NRW diverse Zugeständnisse macht. Details dazu bei welt.de

    Mo, 20.04.2020 – DEHOGA: Jedem dritten gastronomischen Betrieb droht das Aus! Alarmierende Zahlen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Von den 223.000 gastronomischen Betrieben ist ein Drittel kurzfristig von einer Pleite bedroht! Kein Wunder bei anhaltenden Schließungen. Der Verband fordert Hilfen von der Bundesregierung. Detail dazu bei Managermagazin.de

    So, 19.04.2020 – Gesundheitsminister Spahn: Abstandsregelungen noch für Monate notwendig! Jens Spahn hat in diversen Interviews betont, dass die geltenden Abstandsregelungen wohl noch für Monate gelten werden! Erst wenn ein Impfstoff vorhanden ist, sollen hier Lockerungen möglich sein. Nicht positiv für Branchen, die „Körperkontakt“ praktizieren bzw. praktizieren wollen. Details dazu bei Tagesschau.de

    Fr, 1704.2020 – RKI / Minister Spahn: Ausbruch ist beherrschbarer geworden! In einer Pressekonferenz berichten Lothar Wieler und Jens Spahn über die aktuelle Entwicklung bei Infektionen und Erkrankungen und kommen zu dem Fazit, dass der „Ausbruch beherrschbarer geworden ist“. Lage in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern und Staaten recht entspannt! Details bei Bundesregierung.de

    Fr, 17.04.2020 – Prostitution in der Corona-Krise: Vogelschutz vor Frauenrechten! Sind Stadttauben wichtiger als Menschen in der Prostitution? Wie werden bei uns momentan Prioritäten gesetzt? Die „Ruhrbarone“ haben dazu einen interessanten wie provokanten Artikel verfasst. Denkansätze und Thesen in schwieriger Zeit. Zum Artikel

    Fr, 17.04.2020 – Land Baden-Württemberg verschärft das Prostitutionsverbot! Da es in der bisherigen Verordnung wohl Lücken gab und „lediglich“ der Betrieb von sogenannten „Prostitutionsstätten“ untersagt war, gibt es nun eine neue erweiterte Verordnung, die jegliche Tätigkeit nach § 2 Absatz 3 ProstSchG verbietet. Absolut keine Lockerung, Verschärfung! Nachzulesen auf der Seite der Landesregierung

    Do, 16.04.2020 – Die Eckpunkte der Bund-Länder-Vereinbarung zur Corona-Krise! Auf der Seite der Bundesregierung sind die Eckpunkte der Einigung nachzulesen, die die Bundesregierung mit den Bundesländern getroffen hat! Wichtig: die Bundesländer sind an diese Regelungen nicht strikt gebunden, sondern können „Teilaspekte“ individuell handhaben! Details bei Bundesregierung.de

  • Prostitution 2020 – Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?

    Prostitution 2020 – Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?

    Prostitution 2020 - Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?Prostitution 2020 – Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?

    Ich habe in der vergangenen Woche die Zeitleiste für den Bereich der Prostitution ausführlich dargestellt, wiederhole es an dieser Stelle aber nochmals kurz und prägnant:

    Bis mindestens 3. Mai 2020 ist durch die geltende „Abstandsregelung“ von 1,5 m jegliche gewerbliche erotische Betätigung unmöglich und daher untersagt.

    Dass nach wie vor auf dem Straßenstrich, in privaten Wohnungen und auch in einigen „Betrieben“ erotisch gearbeitet wird, ist oft der persönlichen „Not“ geschuldet, aber bei entsprechender Risikobereitschaft und beim ignorieren staatlicher Vorschriften sogar sehr ertragreich! So schilderte mir gestern eine Düsseldorfer Escortdame, dass Hausbesuche momentan stark gefragt seien und dass die Tarife auch „höher“ seien als vor der Corona-Krise. Ziemlich unverantwortlich, finde ich!

    Im Portal Kaufmich, wo ich in der vergangenen Woche intensiv recherchiert habe, gibt es nach wie vor „Daterinnen“, aber auch eine Vielzahl von neuen Profilen, die zunächst nur Videos gegen Geld anbieten, dafür aber versprechen bei Videokauf demnächst die Käufer bei „Terminvergaben“ zu bevorzugen. Es gibt Unmengen neue Profile mit absolut identischen Texten und ob sich dahinter wirklich „später buchbare Damen“ befinden, möchte ich hier einmal deutlich anzweifeln!

    Doch zurück zu meiner Zeitleiste und meinen Gedanken für die Zukunft: bis 3. Mai geht im Bereich Prostitution und auch Gastronomie garantiert nicht und damit stehen 2 weitere Wochen des Stillstands fest und spätestens Anfang Mai werden die nächsten Mieten fällig. Interessanterweise sind ja die „Soforthilfen“ auf 3 Monate angelegt und dies wird einen „internen“ Sinn haben!

    Am 30. April 2020 soll die nächste Konferenz zwischen Bundesregierung und Landesregierungen stattfinden und dabei soll dann beschlossen werden, wie es nach dem 3. Mai 2020 weitergehen wird. Die Hotellerie- und Gastronomie-Branche macht bereits mächtig Druck. 223.000 Betriebe sind deutschlandweit betroffen und es wird von einem Umsatzausfall von 10 Milliarden Euro (Anfang März bis Ende April 2020) gesprochen. Die „Soforthilfen“ sind in diesem Bereich schnell verbraucht und eine komplette weitere „Quarantäne“ über den 3. Mai hinaus würde nach seriösen Prognosen wohl die Hälfte der Branche in Insolvenz bringen.

    Sollte die virale Situation stabil bleiben oder sich sogar verbessern, rechne ich damit, das Hotels und Restaurants nach dem 3. Mai 2020 unter Auflagen und Einschränkungen wieder eröffnen dürfen, um zumindest einige Teilumsätze erwirtschaften zu können. Sicher ist dies aber absolut nicht!

    Was die „körperlichen Dienstleistungen“ anbelangt, also Dienstleistungen, die direkt am Menschen vollzogen werden und wo ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht zu realisieren ist, will man „Friseuren“ nach dem 3. Mai 2020 die Wideraufnahme der Tätigkeit erlauben. Dabei gilt es als sicher, dass sowohl Kunden wie Friseure Masken tragen müssen und die Friseure auch Handschuhe zu verwenden haben, um das Risiko zu minimieren. Die Ausnahmeregelung ist nur für Friseurbetriebe angedacht, nicht etwa für Wellness-Massagen oder erotische Dienstleistungen!

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gestern (Sonntag, 19.04.2020) verkündet, dass die Abstandsregelungen noch „Monate“ andauern werden, was für alle „kontaktbedürftigen Gewerbe“, wozu auch die Prostitution gehört, keine gute Nachricht ist! Kontaktsperren und Masken, bis es einen Impfstoff gibt? Davon hat Angela Merkel ja bereits auch gesprochen!

    Wie würde Sex mit Schutzmaßnahmen überhaupt aussehen? Schutzmaske für beide Beteiligten im SM-Style oder aber hygienisch einwandfreie „Glory holes“ in Kabinen, wo das mit Kondom bestückte Glied durch ein Loch ragt? Oder sind „Knetter-Kisten“ eine Lösung, wo der Unterleib der Dienstleisterin aus der Kiste ragt? Ganz schön schräge Ideen, wobei das „Glory hole“ durchaus praktikabel erscheint! Ob man mit dieser Idee aber beim örtlichen Ordnungsamt Applaus erntet, sei einmal dahingestellt, zumal ein solches „Betriebskonzept“ ja erlaubnispflichtig ist und bleibt! Aber, einen Versuch wäre es im Einzelfall wert!

    Ich persönlich gehe davon aus, dass der Bereich „Prostitution“ in den Beratungen am 30. April 2020 nach wie vor keine Rolle spielen wird und dass es Anfang Mai dementsprechend noch keine Lockerungen in diesem Bereich  geben wird! Während die Gastronomen und Hotels sehr zahlreich im DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) organisiert ist, fehlt es den Prostitutionsbetrieben an einer geschlossenen Vertretung der Interessen, was nun in der Krise ein großes Problem ist! Wenn 100.000 DEHOGA-Mitglieder eine Petition starten, bewegt sich sicher etwas; wenn einzelne Bordellbetreiber mobil machen, wird kein Echo zu vernehmen sein! Ist leider so und so schnell auch nicht zu ändern!

    Die Ankündigungen einiger Betriebe, die ich heute bei der Recherche bei Facebook fand, dass ab 4. Mai wohl wieder geöffnet wird, halte ich für sehr verwegen, zumal dies schnell falsche Hoffnungen weckt!

    Gerade jetzt machen sich viele in der Branche Gedanken, wie die Krise überlebt werden kann! Die Soforthilfen werden schnell „verpuffen“ und in vielen Fällen wird es spätestens Ende Mai ganz eng. Womöglich können zusätzliche KfW-Kredite retten? Will man sich wirklich langfristig verschulden oder gehe ich, wenn ich beispielsweise eine GmbH oder UG betreibe besser in Insolvenz und starte dann unter neuer Firmierung neu durch? Viele übersehen ja, dass sich eine Insolvenz nicht zwangsläufig zur Pleite führt, sondern möglicherweise die Existenz durchaus erhalten kann, wenn zumindest Mittel vorhanden sind um das Insolvenz-Verfahren zu bezahlen.

    Hier bin ich momentan als Berater stark gefordert. Schon seit 1989 (damals bei der Treuhand-Anstalt) befasse ich mich mit Krisen und Sanierung und die damalige Situation bei der „Sanierung der DDR“ ist mit den jetzigen Umständen durchaus vergleichbar.

    Gemeinsam mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie und weiteren aktiven Kooperationspartnern, bin ich momentan in „Klausur“, um Beratungsangebote zu konzipieren und Hilfestellung über Branchengrenzen hinaus zu geben. Dazu wird es dann im Laufe der kommenden Wochen auch ein neues Informations-Portal für die Branche geben. Momentan braucht man vor allem eines: Geduld!

    Eine möglichst angenehme Woche wünscht Ihnen / Euch

    Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen – Aktuelle Lage

    Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen – Aktuelle Lage

    Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen – Aktuelle Lage

    Guten Morgen aus Düsseldorf. Meine Arbeitswoche stand ganz im Zeichen von „Corona“ und den damit verbundenen Problemen in der Wirtschaft. Ich arbeite ja nicht nur für das „Rotlicht“, sondern auch für andere Wirtschaftszweige, die ebenfalls „schlagartig“ in Not geraten sind. Gastronomen, Dienstleister und Händler, die ihre Geschäfte momentan nicht öffnen können oder dürfen. Viele Einzelschicksale und der gemeinsame Ruf nach staatlichen Hilfen, um die Situation irgendwie zu „überbrücken“. Wie lange die „Brücke“ halten muss, ist dabei allerdings noch völlig unbekannt.

    Die Situation in der „Rotlicht-Branche“ … Betrachtet von groß bis klein

    Großbordelle, Laufhäuser und Saunaclubs haben bekanntermaßen sehr hohe Fixkosten und durch das staatliche Verbot von „Prostitutionsstätten“ sind Umsätze nun nicht mehr vorhanden! Ich kenne große Betriebe, die zwischen 30.000 und 100.000 € monatliche Miete zu zahlen haben und die zudem Mitarbeiter beschäftigen, die momentan natürlich nicht benötigt werden. Selbst betuchte Rotlicht-Unternehmer können vorhandene Fixkosten in dieser Höhe nicht schultern. Ein bis zwei Monate können womöglich hier und da noch überbrückt werden und für die Mitarbeiter gibt es ja das „Kurzarbeiter-Geld“ des Staates. Parallel gibt es ja durch eine neue gesetzliche Regelung, die am gestrigen Freitag auf den Weg gebracht wurde, die Möglichkeit Mieten vorübergehend „auszusetzen“, ohne dafür eine Kündigung zu riskieren. Was „Adidas“ kann, kann der Rotlicht-Unternehmer auch!

    Dies gilt natürlich auch für Terminwohnungen und kleinere Betriebe, die ja in unserem Gewerbe überwiegend vertreten sind. Auch hier gibt es momentan keine Anmietungen von Dienstleisterinnen, mit Ausnahme einiger Orte, wo die Ordnungsbehörden dem vorübergehenden „Wohnen“ ohne „Gewerbeausübung“ zugestimmt haben, damit die Damen nicht auf der Strasse stehen. Allerdings bringt das „Wohnen“ für die Vermieter meist keinen Ertrag, da die Dienstleisterinnen in der Regel nicht mehr zahlungsfähig sind. Außerdem birgt diese Art der Unterbringung die Gefahr, dass heimlich doch gearbeitet werden könnte und dass man dem „Betreiber“ hier eine Duldung oder gar Mitwirkung unterstellen könnte. Eine gefährliche Sache, die zu Lasten der „Zuverlässigkeit“ gehen kann und sich auch in Bußgeldern niederschlagen kann! Obacht!

    Auch „niedergelassene Damen“, die von der eigenen Wohnung aus „werkeln“, sind vor amtlichem Zorn nicht gefeiht! Stammkunde Horst und Lieblingsfreier Werner werden schon kein Corona haben? Man schaltet die Werbung ab, hat aber die „Liebsten“ ohnehin in WhatsApp oder sonstigen Messenger-Diensten. Wenn die Ordnungsämter davon, wie auch immer, Wind bekommen, kann es zu heftigen Bußgeldern kommen, wie unlängst aus Bonn berichtet wurde. Ob das Bußgeld am Ende rechtens ist, da ja in NRW Prostitution nicht generell verboten ist, bleibt abzuwarten. In der Corona-Krise als „Anordnungs-Brecher“ erkannt zu werden, ist, mit Verlaub, zumindest uncharmant.

    Escort-Agenturen stehen vor dem Problem, dass es durchaus noch einige (verantwortungslose) Kunden gibt, die gerne buchen möchten und dass einige Landesanordnungen zwar den Betrieb von Prostitutionsstätten verbieten, aber nicht explizit die Prostitution als solches. Vermittlung ist nicht „Stätte“, aber die meisten über Agentur vermittelten Escort-Damen stehen ohnehin nicht zur Verfügung, da Corona und direkter Körperkontakt nicht in Einklang zu bringen sind! Hier stellt sich dann natürlich auch die Frage der Moral. Sucht man die gesetzliche Lücke oder lässt man den Vermittlungsbetrieb lieber ruhen?

    Kommen wir nun zum schwächsten Glied in der Kette, nämlich zu den Damen, die es ja nun einmal von „Luxus“ bis „Armut“ gibt. Gefragten Escort-Damen, die Overnights ab 1.000 € im Programm haben bzw. hatten, kann man eine gewisse vorhandene „Reserve“ unterstellen. Ladies vom Straßenstrich, die womöglich noch einen „Manager“ im Hintergrund unterhalten, sind oft „dauerpleite“ und hangeln sich schon in normalen Zeiten von Tag zu Tag. Am Ende der Woche ist genauso viel Geld in der Tasche wie am Wochenanfang. Die Existenz ist ständig gefährdet und nun in der „Corona-Krise“ schlagartig vernichtet. Im Überlebenskampf wird wahrscheinlich die Angst vor Corona von der Notwendigkeit Geld zu verdienen übertroffen. Es geht nicht ans „Eingemachte“, es geht deutlich darüber hinaus.

    Staatliche Hilfen – Existenzsicherung und Co. – Probleme divers

    Gut, dass es „Mutti Merkel“ und den deutschen Staat gibt! Die Medien waren voll mit den Zusicherungen von Milliarden für die Wirtschaft. Kleine und große Unternehmen sollen gerettet werden! Niemand soll Pleite gehen! Der Staat sorgt für Euch, der Staat sorgt für uns! Alles gut … zumindest in der Theorie!

    Es ist bisweilen der Eindruck entstanden, dass es jetzt „Geschenke“ für alle gibt! Doch man beachte bitte unbedingt das „Kleingedruckte“:

    Die Soforthilfen für die Wirtschaft sollen verhindern, dass Unternehmen zahlungsunfähig werden und das damit selbständige Existenzen verloren gehen. Wenn man verursacht durch „Corona“ seinen Betrieb wegen staatlicher Vorgaben schließen musste, wie es ja bei Prostitutionsstätten der Fall war, wenn man in der Gastronomie tätig ist und nicht mehr öffnen darf, ist die Ursache klar! Aber wenn geöffnete Autowerkstätten und Kioske, deren Geschäft kaum beeinträchtigt ist, „vorsorglich“ Hilfen beantragen, ist der „Subventionsbetrug“ nicht weit! Aber wer liest schon die Bedingungen für die Staatshilfen, wenn die Taler locken? Erst mal her mit dem Zaster, alles andere kann man später „richten“?

    Immer wieder wird mir in den vergangenen Tagen die Frage gestellt, ob die „Mädels“ der Branche in den Genuss staatlicher Soforthilfen kommen können. Ich habe, wie immer, dazu systematisch nachgedacht: Sexarbeiter(innen) werden vom Finanzamt wie Gewerbetreibende behandelt und entsprechend steuerlich erfasst und veranlagt; im Sinne der Gewerbeordnung ist „Prostitution“ aber nach wie vor kein Gewerbe! Sind Sexarbeiterinnen nun Unternehmer, Freiberufler oder eine spezifische Sonderform? Die Berechtigung zur Antragstellung kann man m.E. aus der fiskalischen Behandlung ableiten und ich halte das Stellen von Anträgen daher für „statthaft“. Auch die regelmäßige Zahlung von pauschalen Vorauszahlungen auf eine eventuell entstehende Steuer (Düsseldorfer Verfahren) ist ein starkes Indiz „gewerblich“ tätig zu sein!

    Doch „wo“ stellt man als Dienstleisterin den Antrag? Den „Sitz des Gewerbes“ gibt es meistens nicht, weil es eben kein Gewerbe und keinen deutschen Wohnsitz gibt. Hier könnte dann der Sitz des Finanzamtes, das mir eine Steuernummer zugeteilt hat oder meine Zustelladresse ein Hinweis sein, um bei einer Antragsstellung die richtige Stelle zu wählen. Spekulation. Und da haben wir dann auch noch das Problem der deutschen „Steuer-ID“, die in den Antragsformularen abgefragt wird. Welche ausländische Dame hat eine solche?Im standardisierten Online-Verfahren wird es sehr schwierig werden an staatliche Förderung zu kommen!

    Update – 31.03.2020 – 08:54 Uhr – Wichtige Zusatzinformation des Autors: Die Soforthilfen dürfen dem Grundsatz nach nur für betriebliche Aufwendungen wie Mieten, Leasing, Kosten für Angestellte etc. eingesetzt werden! Es ist nicht für „Privatbedarf“ gedacht, wie sich aus mir vorliegenden Bewilligungsbescheiden aus NRW ergibt. Die Aussagen zu diesem Thema ändern sich täglich und werden von den Behörden unterschiedlich beantwortet. Vorsicht! Die Verwendung kann später geprüft werden!

    Wenn nichts mehr geht … gibt es doch ALGII genannt „Hartz4“? Im Gesetz lesen wird, dass „Personen zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter, die erwerbsfähig, hilfebedürftig und in Deutschland ansässig sind, Anspruch auf Hartz 4 haben“. Dies gilt auch für EU-Ausländer, die ja durch Ausübung der Prostitution einer „selbständigen Erwerbstätigkeit“ nachgehen. Ohne dies hier weiter ausführen zu wollen, kann ein Antrag durchaus Erfolg haben, wenn eben diverse Parameter passen und beispielsweise der „regelmäßige Aufenthalt in der Bundesrepublik“ nachgewiesen werden kann.

    Howard´s Ausblick zu „Corona 2020“

    Ich tauge in der gegenwärtigen Situation nicht wirklich als „Prophet“. Zu vielfältig sind die Informationen, die täglich aus den Medien auf uns einstürmen. Auf der einen Seite die Bild-Zeitung mit den „Panik-Berichten“ und Titelfotos mit italienischen Särgen, der stoische Herr Wieler vom Robert-Koch-Institut, der „Zahlen“ verkündet, die lediglich auf „erkannten Fällen“ beruhen. Angela Merkel mit Audio-Botschaften, die wie aus dem Bunker klingen. Die „Klopapier-Krise“, die keine ist; Untergangsprediger und Verschwörungs-Theoretiker, die eine viralen 3. Weltkrieg verkünden und eine Sekte, die vom einem „Göttlichen Regen“ berichtet, der uns zu Ostern säubern wird. Der Papst betet am Pestkreuz und Donald Trump macht auf „America is great“, während in New York die Lage völlig eskaliert. Der Verkauf von Schußwaffen in den USA floriert, während in Afrika und Indien keine „Notfall-Pläne“ existieren, um mit einer „Pandemie“ umzugehen. Jugendliche feiern Corona-Party, derweil anderenorts ein halbes Altenheim verstirbt! Bekloppte „Freier“ rappeln an Bordelltüren, um irgendwie zum „Stich“ zu kommen oder suchen auf dem Straßenstrich nach notleidendem Volk, um den elenden Riemen möglichst tabulos zu versenken oder um sich zumindest „einen blasen zu lassen“, was ja „gänzlich ungefährlich“ ist? Ohne Worte! Geilheit frisst Hirn? Darüber hinaus ist Facebook inzwischen die Plattform Nr. 1 für „Selbstbedauerer“. Vermeintlich „elitäre Dienstleisterinnen“ rufen sogar zu „Spenden“ auf, weil sie es wohl versäumt haben von den üppigen Honoraren Rücklagen zu bilden? Der Trend zur Egomanie ist erkennbar, psychische Erkrankungen brechen aus, gleichzeitig wird davon berichtet, dass in deutschen Schlafzimmern die Betten erotisch wackeln, andererseits aber häusliche Gewalt zunimmt und nach der Krise mit einer deutlichen Zunahme von Scheidungen gerechnet wird? Ganz Deutschland guckt jetzt Pornos, Einsamen wird tägliche Masturbation empfohlen? Gibt es bald die Gründung einer „Corona-Partei“?

    In der Krise erkennt man die Moral eines Volkes? Ein interessanter Ansatz. Moral muss man sich leisten können? Dient die finanzielle Aufrüstung des Volkes durch die Regierung dem Ziel eine gewisse Beruhigung zu erreichen? Wenn man nichts oder wenig zu tun hat, hat man viel Zeit zum Nachdenken. Siegt die Vernunft? Landen wir im Chaos? Überstehen wir die Zeit? Oder haben wir es nach Corona, wann immer das sein mag, mit einer völlig veränderten Gesellschaft zu tun? Wenn jeder an sich denkt, dann ist an alle gedacht? Die Menschen verändern sich, wenn Bedrohungen real werden und wenn ein „unsichtbarer Feind“ das eigene Leben bedroht. Ein „Krieg“ gegen einen Feind, den man nicht sieht, der sich tarnt, der mich als „Wirt“ benutzt, um dann zeitlich versetzt andere „Organismen“ befällt und zerstört. Horror! Ich kann bei einer solchen Betrachtung dann auch mein eigener Feind werden und zu Handlungen neigen, die rational nicht erklärbar sind, sondern dem Instinkt folgen, der lediglich das eigene Überleben im Blick hat.

    Was hat es mit dem Faktor „Zeit“ auf sich? Zeit heilt Wunden? Im vorliegenden Fall schürt Zeit Ängste, da man auf Fortschritte wartet, die so schnell nicht eintreten können. Alle starren auf die täglich Corona-Kurve und warten auf eine „Trendwende“. An welchem Punkt nimmt die Gefahr ab? Sind wir „sicher“, wenn die Zahl der Neuerkrankungen unter ein gewisses „Level“ sinkt? Ist das wie beim „Dax“? Was taugt Statistik im Einzelfall? Nichts! Hier ist wohl eher nach „Glück“ oder „Pech“ zu fragen. Und die Frage nach „Schuld“ ist ebenfalls unsinnig!

    Was bleibt „uns“ nun übrig? Das Risiko minimieren, in dem wir uns und andere schützen! Ja, die Masken sehen blöd aus, machen aber einen gewissen Sinn: wenn ich krank bin schütze ich andere vor meinen „Auswürfen“. Mir selbst bringt das Ding eher wenig, aber egal! „Durchhalten“ ist das Gebot der Stunde und eine „andere Wahl“ gibt es momentan eh nicht! Risiko vermeiden, bis es hoffentlich zu einer „Entspannung“ kommt. Ich bin nicht krank! Werden statistisch betrachtet die meisten von uns sagen! Aber: ich könne trotzdem infektiös sein, ohne es zu wissen! Erkennbare Kranke kann man „meiden“, Infizierte ohne Symptome sind aber die Risikoquelle Nr.1! Bleibt gesund! Mehr als ein frommer Wunsch! Lebensnotwendig für andere!

    Was macht ein Unternehmensberater in der Corona-Zeit?

    Ich kann mich über mangelnde Arbeit momentan nicht beklagen. Zwar sind fast alle Genehmigungsverfahren nach dem ProstSchG, die ich betreue, auf zunächst unbestimmte Zeit „auf Eis“ gelegt und ich befinde mich momentan zwangsläufig in „Kasernierung“, will sagen: ich reise momentan natürlich nicht und meine Kundinnen und Kunden haben auch keinen Bedarf an persönlichen Treffen. Dennoch laufen die virtuellen Drähte heiß un ich muss mein Smartphone täglich mehrfach laden. Fragen über Fragen zu den Staatshilfe-Themen, aber auch Betreuung von Projekten, die nach „Corona“ wieder in Angriff genommen werden sollen.

    Vielleicht bleibt in den kommenden Wochen dann auch die Zeit an meinem Buchprojekt „Prostitution 2020“ weiter zu arbeiten, da sich hier ja durch die neue Lage auch Aspekte ergeben haben, an die vor einem Monat noch niemand ernsthaft gedacht hat! Außerdem habe ich mir vorgenommen in diesem Blog täglich einen Artikel zu veröffentlichen, wenn mich die Muße ausreichend küsst! Ob dies so ist, bleibt natürlich abzuwarten!

    Für heute verbleibe ich mit den besten Wünschen für alle und einem besonders herzlichen

    „Bleibt gesund und haltet durch“

    Ihr / Euer

    Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Probleme mit Behörden – ProstSchG

    Prostitution 2020 – Probleme mit Behörden – ProstSchG

    Prostitution 2020 – Probleme mit Behörden – ProstSchG

    Ich habe es momentan im Bereich der Unternehmensberatung immer öfter mit Behörden zu tun, die mit aggressivem Verhalten versuchen, Neugründer im Bereich Prostitution / Prostitutionsstätte „indirekt“ daran zu hindern, ihr Gründungsvorhaben zu verwirklichen.

    Fragt man bei einem Bauamt nach nutzbaren Flächen für die Prostitution an, bekommt man oft die Antwort: „solche Flächen gibt es in unserer Stadt / Gemeinde nicht!“ Die Auskunft stimmt in vielen Fällen nicht, sondern ist ganz einfach eine vorgegebene Standard-Antwort, um jegliche „Ferkel“ abzuschrecken.

    Auch bei „Nutzungsänderungen“ runzelt man automatisch die Stirn und stellt selbst in Gebieten, wo es eine Genehmigungsfähigkeit gibt, diese salvatorisch in Frage. Bloss keine Neuansiedlung, weitere „Erotik“ unbedingt vermeiden!

    Bei den Genehmigungsverfahren nach dem ProstSchG gibt es auch immer mehr Irritationen: wenn man einen genehmigten Betrieb übernehmen will, muss dieser erst geschlossen werden, bevor ein neuer Antrag bearbeitet werden kann? Soll nach Auskünften eines Landkreises so im ProstSchG stehen! Die Passage konnte ich nicht finden! Angeblich wird dies in § 37 ProstSchG vorgeschrieben. Stimmt aber überhaupt nicht! Was soll´s! Die Behörde hat auch ohne Beleg recht und man kann ja, wenn man will und Zeit hat, Beschwerde führen. Sehr unerfreulich und zeitraubend!

    „Verfristung“ wird bei Widersprüchen bemüht, obwohl wirksame Zustellnachweise vorliegen und es werden „Zusatzbestimmungen“ zum ProstSchG schlichtweg „erfunden“, um Verwirrung zu stiften und abzuschrecken.

    Solche Vorgehensweisen habe ich den letzten 3 Jahren selten bemerkt, nun sind sie aber deutlich auf dem Vormarsch. Ob dies auf „Vorgaben“ beruht oder ob sich dieses Reaktionen „natürlich“ entwickeln, kann ich nicht sagen, aber das es im Alltag „rauher“ zugeht, muss ich an dieser Stelle eindeutig feststellen!

    Nicht entmutigen lassen und die Rechte wahren! Zur Not eben über Rechtsmittel und Beschwerden!

    Meint

    Howard Chance