Schlagwort: Zukunft Rotlicht

  • Prostitution 2018 – Lage November 2018 – Baurecht – Genehmigungen

    Prostitution 2018 – Lage November 2018 – Baurecht – Genehmigungen

    Prostitution 2018 - Lage November 2018 - Baurecht - Genehmigungen

    Prostitution 2018 – Lage November 2018 – Baurecht – Genehmigungen

    Howard Chance berichtet zum Prostituiertenschutzgesetz

    Nach Herbst kommt der Winter und wir befinden uns nach einem goldenen Oktober nun in der grauen November-Zeit, die uns zu schaffen macht! Nun gut, in dieser Zeit sind die Umsätze in den meisten Betrieben besser als im Sommer, aber in diesem Jahr ist dieser Trend noch nicht wirklich zu erkennen. Es gibt scheinbar wirklich eine Krise durch das gar nicht mehr neue Prostituiertenschutzgesetz und diese macht sich in den Kassen der Sexworker und Betreiber bemerkbar! Ausnahmen bestätigen die Regel, aber der generelle Trend steht eher auf „minus“!

    Besonders seltsam ist zudem die Betrachtung der „Genehmigungssituationen“, die ich in meinem Stammland Nordrhein-Westfalen beobachte: in den Großstädten Köln und Düsseldorf gibt es, soweit ich weiß, nicht eine einzige amtliche Betriebserlaubnis nach dem ProstSchG. Obwohl inzwischen eigentlich klar ist, dass die Vorlage einer Baugenehmigung im
    Antragsverfahren nach dem ProstSchG gar nicht notwendig und nicht gesetzeskonform ist, verlangen die Behörden in NRW nach wie vor solche Dokumente, die es oftmals nicht gibt! Klar, man folgt der Landesverordnung NRW, die wahrscheinlich in diesem Punkt ebenfalls nicht rechtens ist? Wir haben jetzt jedenfalls unter Hinzuziehung eines Baurechtsanwalts Möglichkeiten gefunden gegenüber den Bau- und Ordnungsämtern schlagkräftig zu argumentieren! Wissen Sie, was eine „aktive Duldung“ ist und welche Konsequenzen und Möglichkeiten sich daraus ergeben? Das unkonventionelle Lösungen „gehen“, haben gelebte Fallbeispiele in den vergangenen Wochen verdeutlicht, bei denen sogar richterliche Begehungen stattgefunden haben! Die Chance um verlangte Nutzungsänderungen herum zu kommen sind gegeben und ich biete Ihnen die Prüfung in Ihrem speziellen Fall an, wobei im Folgeschritt der spezialisierte Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht der Schlüssel zum Erfolg werden kann!

    Gleiches gilt auch für das „Steuerrecht“, wo unser Frankfurter Partner bundesweit die Fäden spinnt und gemeinsam mit Christoph Rohr und mir an weiteren innovativen Lösungen arbeitet. Die Endzeit des Jahres wird spannend für uns alle und die Arbeit lässt nicht nach, weil täglich neue „Probleme“ entstehen und wirklich niemand weiß, welche Eigendynamik das
    Gesetz und dessen Umsetzung noch erzeugen wird. Ein Rätsel! Das berühmte Buch mit den 7 Siegeln! Für die Berater und die Fachanwälte eine Zeit der anspruchsvollen Ideenfindung! Wir sind täglich an der Arbeit und arbeiten viel im Hintergrund, was auch erklärt, dass ich momentan weniger als „normal“ in meinem Blog poste! Facharbeit im Einzelfall!

    Meine Arbeitsschwerpunkte liegen momentan und wohl auch zukünftig in Düsseldorf und in Frankfurt/Main, wobei die zukünftige Homebase in Düsseldorf angedacht ist. Die Landeshauptstadt ist in NRW, was das ProstSchG anbelangt, der Dreh- und Angelpunkt und auch die zuständige Gerichtsbarkeit höherer Instanz ist dort beheimatet. Als ehemaliger „Wahl-Kölner“ gar nicht so einfach die „verbotene Stadt“ zu erwählen! Zwinker! „MH-Consulting“ betreut den Norden und die „Rotlicht-Akademie“ den Süden! So war und ist der Plan und die Zusammenarbeit mit Christoph Rohr wird täglich besser! Ideen bündeln, Strategien entwickeln und gemeinsam handeln: ein absolutes Erfolgsmodell! Wir freuen uns auf den Dialog und die Arbeit an fordernden Projekten!

    Abschließend wünsche ich Ihnen und Euch einen erfolgreichen November und verbleibe mit den besten Wünschen

    Ihr / Euer Howard Chance

    howard.chance@t-online.de

  • Prostitution 2018 – Howard Chance im Interview bei Frontal 21

    Prostitution 2018 – Howard Chance im Interview bei Frontal 21

    Prostitution 2018 – Howard Chance im Interview bei Frontal 21

    Venus Berlin 2018 – Zukunft Rotlicht – Das ZDF zu Besuch an unserem Stand

    Schöne Fernsehwelt? Oje! Wer rechnet als Interviewpartner damit mit „rumänischer Zwangsprostitution“ indirekt in Verbindung gebracht zu werden? Ein Reporterteam des ZDF hatte unseren Stand auf der Venus aufgesucht und mich spontan um ein Interview zum Thema „Prostitution“ gebeten.

    Was haben Pornodarsteller und Prostituierte gemeinsam? Ist Porno eine Form der Prostitution oder etwas ganz anderes? Was hat es mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz auf sich? Wie arbeiten Rotlicht-Berater? Warum ist eine Unternehmensberatung für Prostitution auf der Messe? Wie ist die Situation in der Branche momentan?

    So lauteten die Fragen, die ich gerne und ausführlich beantwortete. Geschätzte 10 Minuten lief die Kamera! Wann der „Report“ ausgestrahlt wird? Konnte man noch nicht sagen! Auch das „Format“ wurde nicht genannt! Der Kollege Christoph Rohr runzelte die Stirn und er hatte so seine Befürchtungen, die er dem Team auch mitteilte! Hoffentlich kein Film mit fragwürdigem Titel und Zuordnung zum „Goldkettchen-AMG-Klischee“?

    OK … der Kontext war „Zwangsprostitution Rumänien“ und der „Venus-Report“ wurde als Einstieg ins „Thema“ gewählt. Wir, bzw. ich,  kam glimpflich weg, wobei die traurigen Bilder im „Nachspann“ natürlich wirkten. Dass wir in unserer täglichen Arbeit mit dem Thema überhaupt nichts zu tun haben und nichts zu tun haben wollen, kam nicht zum Ausdruck und daher ist der Kontext natürlich unglücklich. Das Fernsehteam wusste genau wie die Reportage „titeln“ würde und dass wir unter diesem „Motto“ nicht mitwirken würden! Also sprach man wertneutral von dem Gesetz und der Venus, um Beitragsschnipsel zu bekommen, die man dann „anderweitig“ verwenden kann. Nicht nett, aber branchenüblich!

    Sei es drum: ich wurde nicht verunglimpft, bekam keinen fragwürdigen Untertitel und nur ein wenige Sekunden „Sendezeit“ als Experte, der Zahlen und Fakten nannte. Dass tat nicht weh, war und ist aber dennoch sehr fragwürdig. Klar, die Klickzahlen auf meiner Präsenz stiegen und es riefen alle möglichen Leute an, die mich bei „Frontal 21“ und im „Morgenmagazin“ erspäht hatten. Winki-Winki und weiter mit dem Tageswerk! Beim nächsten „Report“ werden wir vorsichtiger sein und uns nicht wieder täuschen lassen!

    Kurzvideo:


     

    Langversion bei Youtube:

  • Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht präsentierte sich in Berlin

    Die Venus Erotikmesse Berlin rief und die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht reiste in die Hauptstadt, um sich dem Publikum zu präsentieren! Unter der bewährten Projektleitung von Christoph Rohr waren die Hauptstadt-Erotiker von BERLINintim, das aufstrebende Erotikportal Rotlicht.de, die Kleinanzeigen-Experten von Quoka.de, die Zustellanschrift.de sowie MH-Consulting by Howard Chance nebst der Rotlicht-Akademie aus Ulm gemeinsam am Start. Unter dem innovativen Label „Zukunft Rotlicht“ und sponsored by „London – The Condom“ wurde ein umfangreiches Angebot für die Rotlicht-Branche präsentiert.

    Messeaktivitäten auf der Venus Berlin 2018

    Kondome, GV-Energie-Brause und Erotikwerbung by Rotlicht.de aus Schwerin

    Der emsige wie sympathische Kollege Thomas Schiller von Rotlicht.de hatte Feuerzeuge, hochwertige Kugelschreiber, GV-Energie-Brause und sehr wandstarke Präservative im Gepäck, Lustwaren, die bei den Besucherinnen und Besuchern reißenden Absatz fanden. Howard Chance betätigte sich auch als aktiver Kondomtester, brachte Schillers Hardcore-Tüten  aber selbst mit dem gesponsorten Teppichmesser von BERLINintim nicht zum bersten. Ganz harte Ware für den Wüsten-Nahkampf-Einsatz, die den Vergleichstest mit einem neuen No-Name-Produkt unter dem Label „das dünnste Kondom der Welt“ ganz klar für sich entschied. Denn das dünnhäutige Produkt platzte prompt, nachdem ich nur ganz leicht hinein gepustet hatte! Qualitätsurteil: Mangelhaft! – Die „Schiller-Tüte“ hielt hingegen sogar im erweiterten Praxistest, wobei das wahrgenommene „Feeling am Glied“ jedoch den Eindruck vermittelte einen LKW-Reifen montiert zu haben. Ein absolut „Safe-Produkt“, aber mit den bewährten gefühlsechten Kondomen unseres Sponsors „London“ eben überhaupt nicht zu vergleichen! „Einmal London, immer London“, war das Fazit des emsigen Testers! Doch Rotlicht.de war ja nicht gekommen, um Kondome zu promoten, sondern präsentierte ein Rotlicht-Portal, dass von Schwerin aus agiert, dort „Platzhirsch“ ist, und nun deutlich auf Expansionskurs ist. Von Schwerin aus in die gesamte Republik! Der Start ist geglückt!

    Geräucheter Hasenrücken à la Meyer und das BERLINIntim-Magazin zur Messe

    Der Berliner Erotikpionier Thomas Meyer, Gründer des Portals BERLINIntim, erfreute die Standgemeinschaft mit frischem Kaffee, hausgemachter Gourmet-Leberwurst und selbstgeräuchertem Hasenrücken (womöglich aus der Berliner Hasenheide?) mit markantem Buchenholz-Finish und war ein stets gefragter Gesprächspartner zu technischen und ideologischen Themen der Erotikwerbung in Berlin. Ein „alter Hase“, was ja wieder zum Räuchern passt! Thomas und auch seine liebe Frau bringt man so schnell nicht aus der Ruhe, zumal diese auch bei der „schärfsten Party der Stadt“ mitwirkten, bei der die Branche im „Carlitos“ den Messestart beging! Am Gemeinschaftsstand auf der Venus wurde auch eine kostenfreie Messezeitung ausgegeben, die sich mit dem Sonderteil „Rotlicht-Fibel“ mit dem ProstSchG und seiner Umsetzung befasste! Natürlich haben wir das Magazin auch in einer PDF-Version produziert! Es steht unter folgender Adresse zum Anschauen für Sie / für Euch bereit: https://www.yumpu.com/xx/document/view/62142387/venusmagazin2018

    Zustellanschrift.de für Sexworker(innen) / Rotlicht-Akademie / MH-Consulting

    Die starke bundesweite Allianz von Christoph Rohr und Howard Chance (icke) informierte Bordellbetreiber, Escort-Agenturen und Sex-Dienstleisterinnen am Stand über die Notwendigkeiten nach dem neuen Prostitutiertenschutzgesetz und über damit verbundene Schwierigkeiten bei der rechtssicheren Zustellung von amtlichen Dokumenten! Wie stelle ich meinen Betrieb auf, wie kooperiere ich mit Behörden, wie bekomme ich eine „Konzession“. Wie stellt eine reisende Dienstleisterin ihren „Postverkehr“ sicher, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt? Themen, die auch beim Seminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ intensiv behandelt wurden, wovon später noch die Rede sein wird!

    Quoka.de – Der Schlüssel(anhänger) zum Erfolg! – Clevere Ideen für die Branche

    Das Portal gehört zu den klickstärksten Online-Kleinanzeigen-Märkten der Republik und unterhält auch einen umfangreichen Erotik-Bereich, in welchem regelmäßig über 75.000 Inserate zu finden sind! Die Produktmanagerin und Prokuristin engagiert sich seit Jahren für die Erotikbranche und für die rechtskonforme Arbeit nach dem ProstSchG und empfand es auch in diesem Jahr als wichtig in Berlin die Quoka-Flagge zu zeigen. Mit einem 4-er-Team war man zur Werbeberatung vor Ort, verteilte schicke Schlüsselanhänger und Kennenlern-Gutscheine und war auch beim Fachseminar unterstützend tätig, wofür wir uns herzlich bedanken! Es lebe die Kooperation: jetzt und natürlich in Zukunft!

    Rotlicht trifft Blaulicht – Das Fachseminar am Venus-Wochenende in Berlin!

    Nach dem großen Erfolg des Seminars „Zukunft Rotlicht“ im April 2018 (Saalbau Gallus Frankfurt am Main) hatte sich Kollege Christoph entschieden, mal wieder „volles Rohr Gas zu geben“ (Zitat), um eine weitere Großveranstaltung im Rahmen der Venus zu präsentieren. Schließlich gibt es bei der Umsetzung des ProstSchG spätestens seit Sommer 2018 bundesweit verstärkte Aktivitäten der Behörden, die den „Dornröschen-Schlaf“ wohl langsam beendet haben. Es geht vielen Betrieben gerade an den baurechtlichen „Kragen“ und die Finanzbehörden sind fleißig dabei neue „Steuerbürgerinnen“ zu erfassen und zu taxieren! Kein Tag ohne hilfesuchende Anrufe bei den Hotlines von Rotlicht-Akademie und MH-Consulting! Täglich neue verunsichernde Presseberichte mit teils fragwürdigem Wahrheitsgehalt! Nach wie vor ein ziemliches Chaos an der deutschen Prostitutions-Front!

    ProstSchG, ProstG, Abgabenordnung, Verwaltungs- und Ordnungsrecht

    Der Verwaltungsjurist Andreas Ramisch und der Frankfurter Rechtsanwalt Guntram Knop hatten für Berlin den Auftrag Licht in manches Dunkel zu bringen und die Beiden waren wie immer trefflich vorbereitet. Ramisch befasste sich intensiv mit Fragen des Bau- und Ordnungsrechts und stellte klar, dass eine baurechtliche Prüfung und die Vorlage baurechtlicher Dokumente grundsätzlich nicht zu den Pflichten eines Betreibers im ordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gehören. Entsprechende Anforderungen, wie sie z.B. in NRW gestellt wurden, sind bezogen auf das ProstSchG nicht gesetzeskonform, was die umsetzenden Verwaltungen inzwischen „eingesehen“ haben. Das Baurecht bleibt „unberührt“, was dem Antragsteller aber keinen Vorteil bringt: ein Ordnungsamt kann einen Betrieb ohne baurechtliche Prüfung genehmigen, muss diese Prüfung sogar unterlassen! Aber: das Bauamt kann jederzeit in einem getrennten Verfahren Prüfmaßnahmen ergreifen und trotz vorhandener „Konzession“ Nutzungen untersagen, wenn das Baurecht verletzt wird! Ja, kompliziert, schon vom Grundsatz her! Ich verwende zur Verdeutlichung hier gerne ein Beispiel aus der automobilen Welt: wenn ich einen Führerschein erwerbe, darf ich zwar Autofahren, aber eben nur ein Fahrzeug, was eine Zulassung und Betriebserlaubnis besitzt! Im Bereich Prostitution und Baurecht sind Konflikte vorprogrammiert und dabei könnte eine „aktive Duldung“ eines eigentlich rechtswidrigen Umstands durchaus von Bedeutung sein, wie Rechtsanwalt Knop verdeutlichte, der aktuell umfangreich mandantiert ist und neben finanzrechtlichen Verfahren auch in Verwaltungsverfahren involviert ist. Eine Stadt kassiert jahrelang Vergnügungssteuer für einen Betrieb und untersagt diesen dann aus baurechtlichen Gründen? In einer Stadt werden Bordelle in Mischgebieten (ausnahmsweise) erlaubt, in der anderen wird eine solche Nutzung kategorisch ausgeschlossen? Es gibt zu diesen Themengebieten bislang nur wenig Urteile und wenn, sind diese oft nicht allgemein übertragbar und niedriginstanzlich. Die Klagewelle steht erst noch bevor, da es eben an Normen fehlt, die sich erst ergeben werden!

    Die beiden Experten, die keine Berührungsängste mit der Branche haben, zeigten Problemstellungen exakt und anschaulich auf: Ramisch aus strenger Behördensicht und Knop mit dem klaren Blick auf mögliche Kompromisse und Rechtsmittel, die den Experten erfordern. Wer meint, selbst „werkeln“ zu können, wird schnell feststellen, dass es in der juristischen Welt nicht immer nach den Regeln der „allgemeinen Logik“ geht, sondern dass es erforderlich ist, sich im rechtlichen „Kanon“ zu bewegen, der mit einer „besonderen Logik“ arbeitet, die den Laien vor unlösbare Probleme stellen kann. Wer kennt sich schon mit materiellem und formellem Recht aus und der Bedeutung dieser Antipoden? Und was ist, wenn die antipodische Definition so nicht ganz stimmt? Hurra, Zeit für eine juristische Doktorarbeit! Fest steht: das ProstSchG an sich ist ein recht einfaches Gesetz, dessen Brisanz erst durch die Koexistenz mit anderen Rechtsnormen entsteht. Es gibt deutliche Widersprüche zur Abgabenordnung und deren Vorschriften, aber auch Konfrontationen mit Bauordnungen, die zu allem Überfluss auch nicht bundesweit einheitlich sind. Fragen über Fragen und eben noch keine explizite Rechtsprechung!

    Nach dem ausführlichen Vortrag von Andreas Ramisch zum Ordnungsrecht, kamen die „Spezialitäten des Steuerrechts“ zur Sprache: Hinzurechnung von Umsatzsteuer, steuerliche Pflichten von selbständigen Unternehmerinnen. Vermeintlich innovative Geschäftsmodelle, der Scheinselbständigkeit zugrunde liegen könnte! Warum werde ich möglicherweise zum Arbeitgeber ohne es zu wollen? Was ist mit Altlasten, die bei der „steuerlichen Erfassung“ von Sexworkerinnen entstehen können? Warum ermittelt die Steuerfahndung im europäischen Ausland? Viel komplexer geht es kaum und Guntram Knop bemühte sich die vielfältigen Fragen des Publikums zu beantworten, wobei diese oft auf sehr speziellen Einzelfällen beruhen, die im Detail bewertet werden müssen! Nur: wenn einen das Finanzamt packt, ist schnell Schluss mit lustig, gerade wenn bei Hinzurechnungen und Schätzungen unglaublich hohe Zahlen im Bescheid stehen, die den Ruin zur Folge haben können! Da passt dann in vielen Fällen die makabere Beschreibung: „Schönes Kind, leider tot!“

    Die Köpfe rauchten und nicht wenige Seminar-Teilnehmer hatten Sorgenfalten auf der Stirn und natürlich das Bedürfnis den Wissensstand weiter zu vertiefen! Guntram Knop wird in den
    kommenden Wochen sicher gut zu tun haben und ist bestens informiert und präpariert. An dieser Stelle muss auch einmal die hervorragende Zusammenarbeit in der „Akademie“ hervorgehoben werden: Christoph Rohr und ich sind an der Front unterwegs, wir erledigen die Basisarbeit, können dies aber natürlich nur bis zu einem Punkt bewältigen. Spätestens wenn es in die Rechtsberatung und vor Gericht geht, muss der Experte Knop mit der schwarzen Robe ran. Die Tiefen des deutschen Verwaltungsrechts bleiben dem Nicht-Verwaltungsrechtler auf ewig verschlossen. Gut, dass es dann den Andreas Ramisch gibt, der geduldig zuhört und präzise Analysen liefert! Ohne das Expertenteam wären wir als Unternehmensberater aufgeschmissen und überfordert!

    ProstSchG – Berichte aus der Praxis by Stephanie Klee, Christoph Rohr und Howard Chance

    Kein Theorie ohne Berichte aus der Praxis! Stephanie Klee vom BSD e.V. ist eine Ikone der Branche, die „man“ kennt und die ihre umfangreiche Arbeit „politisch“ versteht. Sie lehnt das ProstSchG persönlich gänzlich ab, machte aber deutlich, dass es für Betreiberinnen und Betreiber in der praktischen Arbeit nichts bringt in Opposition zum Staat und dessen Organen zu gehen! Die gescheiterte „Verfassungsbeschwerde“ war ein Signal, dass man nicht überhören darf! Ja: das ProstSchG gilt ohne wenn und aber! Der Staat und die Staatsdiener handeln auf gesetzlich eindeutiger Grundlage. Berufsverbände wie der BSD e.V. opponieren politisch weiter, sind aber durch das Gesetz, im Gegensatz zu den Betreiberinnen und Betreibern, nicht in der Existenz gefährdet! Man kann als Betreiberin / Betreiber und Sexworker(in) durchaus auch weiter politischen Prostest üben, muss aber in der Praxis die staatlichen Regeln einhalten. Ohne wenn und aber! Stephanie Klee erlebt das ProstSchG als „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ und wer will ihr da widersprechen? Je mehr Unannehmlichkeiten entstehen und je mehr es auch an den Geldbeutel geht, desto uninteressanter wird der Beruf der Sexarbeiterin und das Betreiben eines Bordells. Der Staat will Prostitution auf ein Minimum zurückdrängen und die Gesetzgebung ebnet den Weg dazu! Der Umgang mit Sexarbeitenden ist dabei ziemlich rücksichtslos und unnachgiebig. Viele der Damen und Herren in der Branche fühlen sich wie Menschen 2. Klasse, die man scheinbar bevormunden muss! Liberalität: Fehlanzeige!

    Christoph Rohr liegen die praktischen Hilfen für Sexarbeiterinnen am Herzen: er präsentierte neuerlich seine „Zustellanschrift.de„, die für die Branche ein Segen ist! Gerade wenn man als Sexarbeiterin viel reist und in Deutschland keinen Wohnsitz hat, geht wichtige Post schnell verloren! Befinden sich unter den Fehlläufern Steuerbescheide und ähnliche wichtige Dokumente, kann man seine Recht nicht wahren und hat plötzlich mörderische Schulden, die inzwischen auch im Ausland beigetrieben werden. Das Produkt „Zustellanschrift“ löst dieses Problem wirksam und man wird per E-Mail oder SMS informiert, wenn Post in der Ulmer Postzentrale eingegangen ist und die Post selber wird gescannt und digital zur Verfügung gestellt.

    Ich selbst, Onkel Howard, hielt zum Abschluss der Veranstaltung eine „Kurzandacht“, bei der ich auf einige Probleme in der Umsetzungspraxis hinwies und einige wichtige Aspekte des Tages noch einmal zusammenfasste. Natürlich waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt schon deutlich geschafft und sicherlich froh, dass ich mich hier, entgegen meiner sonstigen Gewohnheit, kurz hielt. Nach dem Schluss-Dank von Christoph Rohr an die Referenten und ans Publikum, endete ein interessanter und aufschlussreicher Seminar-Tag! Fortsetzung folgt, denn das Thema entwickelt sich zum „Dauerbrenner“ und wir bleiben als Interessen- und Arbeitsgemeinschaft wie immer am Ball! Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, so sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

    Ihr / Euer Howard Chance

    MH-Consulting by Howard Chance
    http://mhconsulting.online
    howard.chance@t-online.de

    Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr
    https://www.rotlicht-akademie.de
    info@rotlicht-akademie.de


     

    Kontext-Artikel zum Thema im „Kaufmich-Magazin“:

    https://www.kaufmich.com/magazin/rotlicht-trifft-blaulicht-betreiber-diskutierten-in-berlin-ueber-die-zukunft-des-rotlichts/

  • Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    News by Howard Chance – Dienstag 09. Oktober 2018

    Nach fast einem Monat der schöpferischer Blog-Pause, die einfach meinem Buch-Projekt geschuldet waren, bereite ich mich heute auf eine lange „Venus-Woche“ in Berlin vor! 6 Tage in der Hauptstadt mit jeder Menge Aktivitäten, nämlich:

    Messestand der Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ auf der „Venus“

    Die vom Kollegen Christoph Rohr und mir gegründete Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ präsentiert sich von Donnerstag, 11. Oktober, bis Sonntag, 14. Oktober 2018 an einem Gemeinschaftsstand in der Business-Halle 20 / Standnummer 20 der Venus-Erotikmesse. Mit dabei sind BERLINIntim, MH-Consulting by Howard Chance, Quoka.de, Rotlicht-Akademie.de, Rotlicht.de und Zustellanschrift.de. Umfangreiche Informationen zum neuen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), kompetente Ansprechpartner zum Thema und Gedankenaustausch zu einer komplexen Materie, die die Rotlicht-Branche fordert. Was gibt es Neues? Was muss man tun? Wer kann mir bei Genehmigungsantrag und Betriebskonzept helfen? Wo und wie kann ich erfolgreich werben und welche Hilfsprodukte sind lohnenswert oder sogar dringend notwendig. Besuchen Sie uns am Stand, kommen Sie mit uns persönlich ins Gespräch! Am Stand erhalten Sie auch unser kostenloses Messe-Magazin mit wertvollen Infos und Tipps! Die Öffnungszeiten der Business-Halle 20: Donnerstag, 11. Oktober 11:00 – 20:00 Uhr, Freitag, 12. Oktober 11:00 – 20:30 Uhr, Samstag, 13. Oktober 11:00 – 20:30 Uhr und Sonntag, 14. Oktober 11:00 – 19:00 Uhr. Wir freuen uns auf Sie! Informationen zur „Venus“ finden Sie unter: https://www.venus-berlin.com/


    Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar Samstag, dem 13. Oktober 2018, in Berlin

    Am Samstag, dem 13. Oktober 2018 präsentieren wir die „Sexte Ausgabe“ der Seminarreihe „Rotlicht trifft Blaulicht“ im Mercure-Hotel Berlin City West.  Das Fachseminar richtet sich an Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter und an besonders an die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsbetrieben, die ihren Betrieb neu aufstellen und/oder einen Erlaubnisantrag stellen müssen. Ein bundesweites Team von Experten und Beratern ist beim Seminar am Start, um wertvolle Tipps zu geben und die Fragen des Auditoriums zu beantworten. Rechtsanwalt Guntram Knop referiert zu Fragestellungen des Steuerrechts und hat viele neue Informationen zum Umgang der Finanzbehörden mit dem „Rotlicht“, Verwaltungsjurist Andreas Ramisch kennt die Vorgehensweisen der Verwaltungsbehörden aus der eigenen täglichen Praxis und ist ein gefragter Experte, der genau weiß, worauf die Ämter Wert legen und wie Recht in der Praxis angewendet wird! Stephanie Klee, Christoph Rohr und Howard Chance sind als erfahrene Berater tätig und begleiten Unternehmen und Dienstleisterinnen in Konzessionierungsverfahren nach dem ProstSchG. Das Fachseminar bietet geballte aktuelle Informationen und verschafft eine Wissensvorteil, den man nicht unterschätzten sollte! Alle Informationen zum Fachseminar finden Sie im aktuellen Flyer der veranstaltenden Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr. Restkarten für die Veranstaltung können noch zum Preis von 80 € pro teilnehmende Person noch über die Seite der Rotlicht-Akademie bestellt werden, sind aber auch am Stand der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht erhältlich.


    Consulting-Termine Howard Chance vom 10. bis 15. Oktober in Berlin

    Ich habe als Consultant bundesweit eine umfangreiche Anzahl von Kunden, von denen einige auch zur Venus nach Berlin anreisen. Neben temporärer Standpräsenz und meiner Teilnahme am Fachseminar, werde ich in Berlin eine ganze Reihe von persönlichen Beratungsterminen „am Rand der Venus“ führen, die natürlich nicht mitten im Messetrubel stattfinden werden. Am Mittwoch, dem 10. Oktober 2018, bin ich bereits exklusiv und ganztägig von einem Großkunden gebucht. An anderen Tagen, außer Samstag, stehe ich nach Absprache für „Rendezvous“ zur Verfügung und dies auch noch am Montag nach der Messe. Ich bitte um möglichst frühzeitige Terminvereinbarungen, falls ein Gesprächswunsch besteht. Mein Messe-Hotel befindet sich am Kurfürstendamm und damit nicht wirklich weit vom Messegelände entfernt! Kontakt per Phone: 0151-71885164 oder gerne auch per E-Mail: howard.chance@t-online.de

  • Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting - 02. September 2018Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    News zum ProstSchG – Presseschau – Arbeitsaufgaben – Projekte aktuell

    Die Sommerferien 2018 sind Ende dieser Woche in allen Bundesländern vorbei und dann beginnt vermutlich der „heiße Herbst“ in den Ämtern und Verwaltungen! Ich habe momentan als Unternehmensberater viel in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu tun. In Baden-Württemberg ist man ja schon seit Jahresbeginn recht aktiv, in Rheinland-Pfalz und dem Saarland wurden Fristen bislang „gedehnt“. Nun ist man aber auch dort am Start und versucht das ProstSchG umzusetzen! Ich begleite dabei eine Reihe von Unternehmen und bin dabei recht zuversichtlich: in Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt man sich von Seiten der Behörden überwiegend gesprächsbereit und auch in Baden-Württemberg gibt es zumindest in der Landeshauptstadt Stuttgart oft „Gnadenfristen“ und auch diverse „Nachbesserungsmöglichkeiten“. Den Trend zu amtlichen Schließungen sehe ich momentan vermehrt in Nordrhein-Westfalen, wo man ja seit über einem Jahr intensiv mit dem Gesetz arbeitet! Generell gibt es immer noch Möglichkeiten unangemeldete Betriebe zu „legalisieren“, wenn man von sich aus das Gespräch mit dem Amt sucht! Die meisten Beamtinnen und Beamten sind nicht wirklich „böse“ und drücken beim komplizierten Thema ProstSchG auch schon mal ein bis zwei Augen zu, auch wenn darauf natürlich kein rechtlicher Anspruch besteht! Ich ermutige an dieser Stelle ausdrücklich „aktiv“ zu werden, wenn man noch eine „Leiche“ im Keller liegen hat und noch die Möglichkeit hat eine „Erlaubnis“ zu erhalten! Ist erst einmal eine „Schließungsverfügung“ wegen Betreiben eines illegalen Bordells auf dem Tisch, wird es nämlich sehr eng! Ich stehe Ihnen hier natürlich jederzeit zur Verfügung und prüfe gerne, was in Ihrem speziellen Fall zu tun ist!


    Steuerfalle „Chemnitz Süd“ & Co. – Die Finanzbehörden arbeiten emsig!

    Auf einer Dienstreise in den Süden wurde ich mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd konfrontriert, dass eine Sonderstelle für die Umsatzsteuer-Erhebung von osteuropäischern „Unternehmern“ beherbergt. Dort ist man für Rumänien, die Slowakei und Tschechien zuständig und zu den „Unternehmern“ gehören nun auch die Sexworkerinnen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber bei uns tätig sind und im Regelfall „Umsatzsteuer“ erzeugen, aber oft leider nicht „abführen“. Über viele Jahre hatte dies selten eine Konsequenz, doch nun wird in den Heimatländern Amtshilfe gesucht und deutsche Finanzpost landet in vielen Fällen bei der Heimatadresse im Ausland! Schätzungen mangels Erklärungen und das Unglück nimmt seine Lauf! Auch in deutschen Bordellen und Terminwohnungen hat die Suche nach neuen „Steuerzahlerinnen“ begonnen, seit die Finanzbehörden durch den „Huren-Pass“ von der Existenz bisher unbekannter Damen erfahren haben! Um eine „Steuerzahlung“ gleich welcher Art, wird man als Sexworkerin mittelfristig nicht mehr herum kommen und dies macht den „Job“ in Deutschland nun für viele sehr unattraktiv und das erst recht, wenn Steuersünden der Vergangenheit zu Tage treten könnten! „Einzelaufzeichnungen“ und „Steuererklärungen“ werden zu einem wichtigen Thema, wenn man nicht im steuerlichen Chaos landen will! Gemeinsam mit meinen Partnern aus dem Bereich der Steuerberatung werden wir hier im „heißen Herbst 2018“ intensive Aufklärungsarbeit leisten und auch spezielle Lösungen für Sexarbeiter ins Portfolio aufnehmen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/30/schreckgespenst-finanzamt-chemnitz-sued-sexworker-aufgepasst/


    Buch-Projekt „Zukunft Rotlicht – Prostitution 2018“

    Noch gute 4 Wochen bis zur Präsentation meines neuen Buchs und darum eben auch eine sehr intensive Arbeitsphase, bei der ich mich manchmal für einige Tage zurückziehen muss, um Texte zu erstellen und zu überarbeiten! Da die Präsentation zur „Venus 2018“ angekündigt ist, läuft die Uhr stetig und ich kann den Urlaub auch in diesem Monat erst mal wieder streichen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/14/memo-buchprojekt-zukunft-rotlicht-prostitution-2018-by-howard-chance/

     


    Rotlicht trifft Blaulicht / Venus Berlin 2018 / Oktober 2018

    Auch das große Tagesseminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ am 13. Oktober 2018 in Berlin und die damit verbundene Messe-Präsenz unserer Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ auf der „Venus Erotikmesse“ geraten jetzt in den Fokus und wir freuen uns natürlich auf Eure/Ihre Teilnahme in Berlin!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/01/berlin-rotlicht-trifft-blaulicht-seminar-prostschg-sa-13-10-2018/

     


    Kurze Anfragen von Kunden:

    Württembergische Versicherung im Rotlicht tätig?

    Im Auftrag eines Kunden suche ich „Versicherungsnehmer“, die einen „Rotlicht-Betrieb“ bei der Württembergischen Versicherung versichert haben. Hintergrund ist ein anstehender Prozess, in dem belegt werden muss, dass die genannte Versicherung aktuell „Rotlicht-Policen“ anbietet. Der Kunde hat diesbezüglich ein „Kopfgeld“ für Erkenntnisse ausgesetzt! Diskrete Kontaktaufnahme gerne über mich!

    Tabledance-Bar Lutherstadt Wittenberg abzugeben!

    In der beschaulichen Lutherstadt Wittenberg ist eine kleine Tabledance-Bar abzugeben! Monatsmiete 750 € / Abstand für Inventar 20.000 €. Der jetzige Betreiber ist nicht aus der Gegend und möchte das Kleinobjekt an einen „lokalen Interessenten“ abgeben! Kontaktaufnahme auch hier gerne über mich!

    Investor für Clubprojekt in Nürnberg gesucht – 50.000 € benötigt!

    Für ein durchdachtes Clubprojekt in Nürnberg , das in Kürze eine amtliche Genehmigung erhalten wird, wird ein Investor gesucht, der relativ kurzfristig 50.000 € bereitstellen kann. Kontaktaufnahme gerne über mich!


    Herzliche Grüße von Haus zu Haus sendet Euer / Ihr

    Howard Chance – Consultant
    Phone: 0151-71885164 (täglich 9 – 22 Uhr)
    Mailkontakt: howard.chance@t-online.de

    Berater-Webseite:http://mhconsulting.online

     

  • Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! - Sexworker aufgepasst!Schreckgespenst Finanzamt Chemnitz-Süd! – Sexworker aufgepasst!

    Entdeckungen bei einer Geschäftsreise – ProstSchG und Besteuerung

    Karl-Marx-Stadt? Gibt es nicht mehr! Seit der „Wende“ heißt die drittgrößte Stadt wieder „Chemnitz“! So weit, so gut! Aber was hat es mit „Chemnitz“ bzw. dem „Finanzamt Chemnitz-Süd“ auf sich und warum ist mir das hier einen Bericht wert?

    Nun, wir haben ja von stetigen Bemühungen der Finanzbehörden gehört, Gelder von Sexworkerinnen einzutreiben und das neue Gesetz bietet ja durch die erhobenen Anmeldedaten der Ordnungsämter nun weitreichende Möglichkeiten, „Bürgerinnen“ aus dem „Rotlicht“ zur Kasse zu bitten, wie ein Fall verdeutlichen mag, dem ich bei einem Besuch bei einem guten Freund im Süddeutschen auf die Spur kam.

    Bei einem „Umtrunk“ in einem badischen Vorzeigebetrieb sprach mich eine Sexworkerin aus Rumänien an, die seit einigen Jahren in Deutschland tätig ist und nun seit etwa einem halben Jahr massive Probleme mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd hat. Sie bekam in ihrer rumänischen Heimat Post aus Chemnitz, obwohl sie noch nie im dortigen Bereich tätig war, sondern vornehmlich in München ihrer Arbeit nachgegangen war. Chemnitz ist Sachsen und warum bekommt man die Aufforderung Umsatzsteuer an das Finanzamt Chemnitz zu zahlen? Merkwürdig! Ich dachte zunächst an eine Verwechslung, eine Namensgleichheit oder
    aber an eine Identitäts-Verwendung durch eine Kollegin.

    Doch was war wirklich passiert? Die junge Dame, nennen wir sie einmal Maria, hatte sich im Jahr 2015 in München beim Amt gemeldet, um mitzuteilen, dass Sie in der bayerischen Metropole der Sexarbeit nachgehen möchte und sie hatte dort ihren rumänischen Pass vorgelegt und eine deutsche „Postadresse“ angegeben, nämlich die Privatanschrift eines älteren „väterlichen Freunds“, den sie in einem Nachtclub kennengelernt hatte. Die gekaufte Freundschaft hatte sich dann im Laufe der Jahre aufgelöst und so wurden amtliche Schreiben
    und auch eine Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen vermutlich galant im Mülleimer entsorgt, ohne das Maria überhaupt von der Existenz solcher Schreiben erfuhr!

    Wenn man nun trotz Aufforderung nichts erklärt, nimmt das Finanzamt Schätzungen vor und
    erstellt Bescheide, die dann wieder im papierfressenden Briefkasten landen! Das Resultat: die Bescheide werden rechtskräftig, da kein Widerspruch erfolgt und korrigierende Erklärungen ausbleiben! Wird nicht gezahlt, schickt das Finanzamt Vollstreckungsbeamte raus und stellt Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse für existierende Bankkonten aus, wobei sich solche Konten für Finanzbehörden quasi auf Knopfdruck ermitteln lassen!

    Beim Münchener Freund, der keiner mehr war, wurde der Vollstrecker vom Finanzamt nicht fündig, das deutsche Bankkonto hatte keine Deckung für die offenen 20.000 € geschätzter Umsatzsteuer und das Unglück nahm seinen Lauf. Die Akte landete nämlich nun beim Finanzamt Chemnitz-Süd, wo die deutsche Finanzverwaltung eine Zentralstelle für die Beitreibung von Umsatzsteuer osteuropäischer Unternehmer geschaffen hat! Und in Chemnitz ist man nicht zimperlich, was die Bescheide zeigen, die bei Marias Familie in Rumänien landeten! Es war die Adresse, die im Pass stand und die von den Münchener Ordnungsbehörden erfasst worden war!

    Mit einem deutlichen Hinweis bei Nichtzahlung der Steuer die rumänischen Behörden um Amthilfe zu ersuchen, sollte Maria innerhalb von 4 Wochen die offene Umsatzsteuer von 20.000 € zahlen, worauf diese dann einen Münchener Rechtsanwalt einschaltete, der für gutes Geld lediglich die Rechtmäßigkeit des Anspruchs bestätigte und ansonsten nur mit den Achseln zuckte. Pech gehabt! Bitte zahlen! Sonst in Heimat Ärger!

    Da Maria unter keinen Umständen Probleme mit den Finanzbehörden in Rumänien haben wollte und will, da man dort angeblich sogar Erzwingungshaft verhängen kann, kratzte sie alles gesparte Geld zusammen und zahlte innerhalb weniger Wochen die Hälfte der Forderung nach Chemnitz, bekam aber über den Rechtsanwalt in München, der nun als Postempfangsbevollmächtigter benannt war, gleich neue Bescheide für Zeiträume, die vorher noch nicht erfasst worden waren. Nochmals 10.000 € Umsatzsteuer! Woher nehmen, wenn nicht stehlen oder anschaffen?

    Die Schätzung unterstellt einen Umsatz von 50.000 € pro Jahr = 10.000 € Umsatzsteuer pro Jahr (gerundet), wobei abzugsfähige Vorsteuer gänzlich ignoriert wird. Wird die Umsatzsteuer mangels Widerspruch rechtskräftig, kann die Einkommensteuerstelle, die bislang noch gar nicht involviert ist, die Zahlen übernehmen und einen Gewinn von 40.000 € pro Jahr unterstellen! Für diesen Gewinn muss dann natürlich ebenfalls Steuer bezahlt werden, wobei dann zu prüfen ist, ob dies in Deutschland oder Rumänien erfolgen muss!

    Im von mir geschätzten günstigsten Fall, werden so pro Jahr 25.000 € Steuern fällig. Für die vergangenen letzten 3 Jahre also insgesamt 75.000 €! Eine gewaltige Summe, die Maria natürlich nicht (mehr) besitzt! Also wird es ohnehin zu einer Konfrontation mit den rumänischen Behörden kommen. Unvermeidbar!

    Das vorgestellte Beispiel ist nur einer von vielen aktuellen Fällen! Der angenommene Jahresumsatz von 50.000 € pro Jahr scheint eine „Standardzahl“ der deutschen Finanzbehörden zu sein, da ich mit diesem Wert in den vergangenen Wochen in verschiedenen Regionen der Republik mehrfach konfrontiert wurde! Auf den Tag umgerechnet würde dies einem Tagesumsatz von 137 € entsprechen und da würden die häufig üblichen Tageszahlungen von 25 € nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ auch in etwa den 19 % entsprechen, obwohl die „Düsseldorfer Zahlungen“ eigentlich als Vorauszahlungen auf die EInkommensteuer betrachtet werden.

    Wenn man als Sexworkerin nun weiß, womit das Finanzamt „rechnet“, dann weiß man, welche Schätzung man in etwa kassiert, wenn man nicht sorgfältig Buch führt, Quittungen sammelt und Erklärungen abgibt! An dieser Stelle ist eine geeignete „Zustellanschrift“ unbedingt erforderlich! Man muss amtliche Post bekommen können! Die Angabe einer Clubanschrift ist total kontraproduktiv, wenn man dort gar nicht ansässig ist und der Chef die eingehende Post für ehemalige Mitarbeiterinnen regelmäßig ins Altpapier entsorgt. Genauso gefährlich ist der „väterliche Freund“, der, weil er keine kostenlose erotische Dienstleistung mehr bekommt, die Post böswillig verschwinden lässt und sich dabei kräftig begrinst!

    Aus diesem und aus vielen weiteren Gründen ist die Zustellanschrift.de das Mittel der Wahl, um teure Überraschungen zu vermeiden! Für 99 € im Jahr wird man über eingehende Post informiert und die Zustellanschrift.de kann auch weitere Hilfsangebote und Steuerberater benennen, die im Ernstfall tätig werden können! Wer es auf Schätzungen ankommen lässt und sich postalisch nicht erreichbar macht, darf sich über horrende Forderungen nicht wundern! Man muss sich kümmern und die Zustellanschrift.de ist dabei sehr hilfreich!

  • Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!

    Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!

    Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!
    Bildquelle: Bild-Online – Screenshot

    Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!

    Sexworker-Aufklärung wie Sexualkunde in den 1980-er Jahren?

    Die Bild-Zeitung ist ja durchaus auch für unterhaltsame Beiträge bekannt und ich kam heute morgen bei meiner täglichen Presseschau schon in „schmunzeln“, als ich den „neuen“ Aufklärungskoffer der Berliner Gesundheitsbehörde (siehe Screenshot oben) entdeckte!

    Pflichtberatung in Berlin – Mit diesem Koffer lernen Prostituierte sicheren Verkehr

    Mit einem Koffer gefüllt mit Vaginalringen, Kondomen, Antibabypillen und Cremes gehen die
    Prostituiertenberater(innen) auf Tour oder beraten damit in den Räumen der Behörde! Der große Holzdildo zum testweisen „Überstülpen“ von Kondomen, den ich vor einiger Zeit in einem Auslandsreport zum Thema „AIDS in Afrika“ sah. Ein Großteil der Sexworkerinnen in der Hauptstadt wird sich sicher total „verarscht“ vorkommen, wenn die Berater(innen) in den Zauberkoffer greifen, allerdings gab es kürzlich auch Presseberichte, in denen bezogen auf die bayerische Landeshauptstadt München davon berichtet wurde, dass es dort osteuropäische Sexworkerinnen gibt, die noch nie von „Verhütungsmitteln“ gehört haben und bei denen der Koffer vermutlich Sinn macht! Keine Frage!

    Antibabypillen kann man nun keinesfalls als „Probepackung“ verteilen, da diese natürlich verschreibungspflichtig sind und Vaginalringe kann man selbst auch nur schwerlich „einführen“. Das „Abrollen“ auf dem harten Holz ist natürlich auch viel einfacher, als die sichere „Montage“ auf einer halbweichen und wackelnden Morgenlatte. Egal! Der gute Wille zählt und dementsprechend grinsen die Berater(innen) auf dem Bild-Pressebild auch wie die „Honigkuchenpferde“! Viel Spaß bei der „Basisberatung“! Ein „Hoch“ auf den sicheren gewerblichen Verkehr!

    Dass es in Berlin jetzt endlich diesen oder womöglich sogar mehrere „Prostitutions-Koffer“ gibt, scheint eine echte Sensation zu sein? Die Frage, ob man diesen neu beschafft hat, ob er von der Industrie gesponsort wurde oder ob er aus alten Beständen des Gesundheitsamts stammt, bleibt leider offen! Hier hätten wir uns einfach mehr Details gewünscht, um die Information intensiver bewerten zu können. Ein wenig Spaß muss sein! Sonst wird aus Spaß am Ende noch „Ernst“, der inzwischen 5 Jahre ist und in einen Berliner Kindergarten geht!

    Den Bild-Artikel mit den schönen Bildern können Sie unter folgendem Link nachlesen:

    Bild-Artikel: Mit diesem Koffer lernen Prostituierte sicheren Verkehr

  • Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    ProstSchG gilt seit über einem Jahr – Berlin trödelt vor sich hin – Beobachtungen

    Das öffentlich-rechtliche Nachrichten-Protal RBB24.de vermeldet, dass die „Prostituiertenberatung“ in der Bundeshauptstadt „endlich“ am Start ist und dass seit Juli 2018, also exakt ein Jahr nach Inkrafttreten des „neuen“ Prostituiertenschutzgesetzes“ (ProstSchG) nun die Möglichkeit besteht einen „richtigen Huren-Ausweis“ zu erhalten! 87 von diesen amtlichen Registrierungsbescheinigungen wurden inzwischen ausgestellt, womit nun
    etwas über 1 % der angenommenen 8.000 Sexarbeiterinnen in Berlin mit dem Dokument ausgerüstet sind, was eigentlich schon seit einem Jahr „an der Frau“ bzw. „am Mann“ sein müsste!

    Die zentrale Beratungsstelle in Schöneberg gab es zwar schon Mitte letzten Jahres, diese musste dann aber in andere Räume umziehen und Personal musste man dann noch über eine Ausschreibung suchen. Es wurden mehrere Hunderte „Übergangsbescheininungen“ ausgestellt, die dann bescheinigten, dass es den richtigen Ausweis noch nicht gibt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen also mehrfach zum Amt und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zentralen Beratungsstelle macht dies natürlich auch doppelte Arbeit! Aber Berlin ist, was die Verwaltungsorganisation anbelangt, ja ohnehin in Verruf!

    Ähnlich verzwickt sieht es bei der Bearbeitung der „Erlaubnisanträge“ für erotische Betriebe aus, wo es keine zentrale Verwaltungsstelle gibt! Die Anträge werden von den Ordnungsämtern der Bezirksämter bearbeitet und „Synergien“ werden vermieden! Während das ein oder andere Bezirksamt bevorzugt „Neuanträge“ bearbeitet und „Altakten“ erst mal ablegt, fehlt es anderen Ämtern an „Experten“ und wieder andere Dienststellen erteilen eine amtliche Erlaubnis, ohne überhaupt gründlich zu prüfen! Noch Fragen? Je nachdem, in welchem Bezirk man seinen erotischen Betrieb hat, kann man dementsprechend Glück oder Pech haben!

    Die Schuld an der offensichtlichen Misere darf man natürlich nicht bei den Ämtern suchen, die ja ohnehin nur ausführende Organe sind! Die Landespolitik hat es schlicht und ergreifend versäumt, dass Thema ProstSchG früh genug auf die Agenda zu setzen. Ein Jahr Vorlauf hat nicht gereicht und auch im 2. Jahr passierte recht wenig! Im nun begonnenen 3. Jahr seit Verabschiedung des Gesetzes tut sich „etwas“. Applaus?

    Zum Artikel von RBB24.de:

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/08/neue-anmeldestelle-fuer-prostituierte-nimmt-arbeit-auf.html

  • Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!

    Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!

    Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!

    Der Bundesgerichtshof hob jetzt Urteil des Landgerichts Augsburg auf!

    Endlich gute Nachrichten für Hermann „Pascha“ Müller: Nach einem Bericht der Bild-Zeitung hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Augsburg, das Müller im September 2017 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt hatte, jetzt auf! Müller soll am heutigen Donnerstag, 16.08.2018, auf freien Fuß kommen und die JVA Augsburg-Gablingen nach gut 22 Monaten Haft verlassen.

    Der Fall selbst muss jedoch nach der Aufhebung des Urteils vor einer anderen Kammer des Landgerichts Augsburg neu verhandelt werden. Da das Finanzgericht München erhebliche Zweifel „an der strafrechtlichen Täterschaft Müllers“ hat und die Haftungsbescheide im Steuerverfahren aufgehoben hat, könnte der neue Prozess mit einem Freispruch enden und u.U. eine reine Formsache sein.

    Es war für den engagierten Anwalt Dr. Sebastian Korts ein harter Kampf, da sich besonders das Landgericht Augsburg quer stellte und eine frühere Entlassung verhindert bzw. womöglich behindert wurde. Müller wurde wohl als eine Art „Symbolfigur“ betrachtet, mit dem der Staat sein entschiedenes Vorgehen gegen „Steuerhinterziehung im Rotlicht“ belegen wollte! Nun ist die Rede von Unterlagenfälschung seitens der Steuerfahndung und von einem
    „Richter Gnadenlos“, bei dem der Zweck die Mittel heiligt?

    Der Spuck hat nun erst einmal ein Ende! Hermann Müller, der in der Haft ernsthaft erkrankt sein soll, kann es sicher kaum erwarten den „Häfen“ (so heißt die freiheitberaubende Ummauerung in Österreich) am heutigen Tag umgehend zu verlassen! Hipp, hipp, lieber Hermann! Lass es Dir erst mal gut gehen und erhole Dich von den letzten 2 Jahren!

    Den Bild-Artikel nachlesen unter:
    https://www.bild.de/regional/koeln/bordell/pascha-gruender-kommt-aus-dem-knast-56688928.bild.html

  • The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    The Day After - Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    Reaktionen – Kurzanalysen – Auswirkungen für die Branche – Wie geht es weiter?

    Die Aufregung war gestern groß, nachdem Dona Carmen e.V. das vorläufige Scheitern der Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des ProstSchG bekannt gegeben hatte. Die Nachricht verbreitete sich in Foren und auf Facebook wie ein Lauffeuer und ich selbst habe gestern sowohl von Juristen, wie auch von interessierten Laien, Rückmeldungen erhalten, die manchmal zotig, manchmal aber auch fundiert erschienen:

    Neben denen, die schon vor der Lektüre des Beschlusses und dessen Begründung gewusst hatten, wie die Sache ausgeht, gab es auch einige, die im ablehnenden Beschluss die „Anleitung“ für eine möglicherweise erfolgreiche neue Beschwerde sahen.

    Der immerhin 62-seitige „Vortrag“ der Beschwerdeführer wurde als zu „abstrakt“ gesehen und in einer Linkbeschreibung auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichte mit „mangels hinreichender Substantiierung“ bezeichnet (siehe Screenshot vom 15.08.18):


    Dem Bundesverfassungsgericht ist es wohl wichtig, dass die Einschränkung der Grundrechte
    und der grundrechtsgleichen Rechte im Einzelfall sehr detailliert dargelegt werden muss!

    Person X wird durch Vorschrift XY des ProstSchG in ihren persönlichen Rechten unzulässig beeinträchtigt, weil … eine kollektive Betrachtung ist scheinbar nicht ausreichend!

    Zudem wird eine „Abwägung“ bezogen auf „Verhältnismäßigkeiten“ gefordert! Die Frage könnte hier lauten: „Ist die (teilweise) Einschränkung von Grundrechten Einzelner zulässig, wenn diese Einschränkung der Gesellschaft auf der anderen Seite „Vorteile“ bringt?“ Unter diesem Aspekt hätten die Beschwerdeführer darlegen müssen, zu welchem Ergebnis sie gekommen sind und das Gericht hätte dann geprüft, ob es sich der vorgetragenen „Meinung“ anschließt?

    Und … zur Erinnerung: mit einer Verfassungsbeschwerde kann „nur“ gegen die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten vorgegangen werden. In der vorliegenden Beschwerde werden aber nach Meinung von Fachleuten ergänzend auch „materielle Rechte“ angegriffen, die in den Zuständigkeitsbereich von Verwaltungsgerichten fallen, die man parallel „anrufen“ könnte. Doch die zuständige Kammer hat es sich gar nicht so kompliziert gemacht hier in die Detailprüfung einzusteigen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich einmal mehr als „sehr hohe Hürde“ erwiesen, was ja die Gerichtsstatistik auch beweist: von jährlich etwa 6.000 Beschwerden, haben 99 % keine grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedeutung! In totaler Zahl werden also nur 60 Verfahren überhaupt vor den Senaten verhandelt und die anderen von 3-köpfigen Kammern „erledigt“?
    Und dieses „erledigt“ ist dann wohl fast immer eine „Ablehnung“? Die Aufgabe der Kammern wird es also sein, die „Spreu vom Weizen“ zu trennen und eben nur „Beschwerden“ zuzulassen, die bis ins letzte Detail schlüssig begründet sind. Fazit: Wenn die „Munition“ nicht ausreicht, wird die Angelegenheit überhaupt nicht verhandelt!

    Nach „internen“ Informationen wird Dona Carmen e.V. nicht aufgeben, sondern prüft bereits
    mit dem neuen Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Percy MacLean (Berlin), was nun zu tun ist bzw. getan werden kann! Gegen die Ablehnung gibt es keine Rechtsmittel, es gibt aber natürlich jederzeit die Möglichkeit zu neuen „Beschwerden“.

    Die Branche muss nun reagieren und hier vor allem die Betreiberinnen und Betreiber, die bislang den „Schutz der Verfassungsbeschwerde“ fühlten, aber (noch) keine Vorbereitungen getroffen haben, dies im Dialog mit den Behörden umzusetzen! Hier wird es nun gefährlich, da wir im Bereich Prostitution und Prostitutionsgewerbe geltende Gesetze haben!

     

  • Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

    Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

    Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

    Bundesverfassungsgericht nimmt die Beschwerden nicht zur Entscheidung an!

    Eine Hammernachricht, mit der so nicht unbedingt zu rechnen war! Wie Dona Carmen e.V. soeben berichtet, hat die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1534/17 mit Beschluss vom 26.07.2018 die „Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen“! Kurz zusammengefasst: es wird nicht verhandelt! Das Ende! Die Entscheidung von Deutschlands höchstem Gericht ist zudem nicht anfechtbar!

    Die heutige Nachricht ist sehr ernüchternd und führt nun dazu, dass über die Inhalte nicht verhandelt wird! Das Gericht hat es sich recht einfach gemacht und hatte vermutlich auch überhaupt keine Lust die Sache wirklich zu verhandeln.

    Im Prinzip haben Verstösse gegen „Formalien“ zum Beschluss geführt! Indirekt wird der inzwischen verstorbene Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt Starostik sozusagen posthum gerügt, weil:

    1. Zwei Beschwerden unzulässig sind, weil der Nachweis der Bevollmächtigung nicht erbracht wurde!

    Nicht ganz so schlimm, weil es ja 26 Beschwerdeführer(innen) waren! – Aber:

    2. Die weiteren zulässigen Beschwerden nach Auffassung des Gerichts nicht genügend begründet wurden!

    Dem Gericht waren die Darstellungen zu abstrakt und es wurde nicht exakt dargelegt, welche Beschwerdeführerin / welcher Beschwerdeführer durch welche Vorschriften des ProstSchG wie genau in ihren bzw. seinen Grundrechten eingeschränkt wird. Den Beschwerdeführern wird zudem unterstellt, die angegriffenen Vorschriften und deren Zielsetzung nicht ausreichend in den Blick genommen zu haben und eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit nicht vorgenommen zu haben. Dies ist für Laien überhaupt nicht zu leisten! Also auch eher ein Angriff auf den Bevollmächtigten, der sich ja nicht mehr wehren kann!

    Dona Carmen hat den Beschluss als PDF zum genauen Nachlesen veröffentlicht:
    https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/BeschlussverfasssungsB.pdf

    und diesen natürlich auch ausführlich kommentiert:
    https://www.donacarmen.de/pressemitteilung-bundesverfassungsgericht-verweigert-pruefung-der-verfassungsbeschwerde-zum-prostituiertenschutzgesetz/#more-2046

    Das Bundesverfassungsgericht hat es sich in der Angelegenheit ziemlich leicht gemacht und stellt in der Begründung des Beschlusses sogar fast provokant fest:

    „Offen bleiben muss daher insbesondere die Frage, ob die §§ 29, 31 ProstSchG mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.“

    Hurra, genau darum ging es ja! Das Bundesverfassungsgericht sollte eben genau darüber befinden, hat sich nun aber, aus welchen Gründen auch immer hinter „Formalien“ versteckt! Eine fast schon zynische Bemerkung!

    Fazit: Ein Verfahren weniger, Arbeit gespart! Was wollen diese Rotlicht-Leute überhaupt von uns?

    Nachtrag:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/15/the-day-after-verfassungsbeschwerden-prostschg-wurden-abgelehnt/

  • Prostitution 2018 – Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018

    Prostitution 2018 – Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018

    Prostitution 2018 - Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018
    Bildquelle: Screenshot Westfalenpost.de

    Prostitution 2018 – Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018

    Ein bekannter Betreiber kooperiert mit der Stadt und hilft bei Suche nach illegalen Wohnungen

    Die Frankfurter „Bahnhofsviertelnacht“, die am kommenden Donnerstag, den 16.08.2018 wieder stattfindet, ist inzwischen ein kulturelles Event, das mit Rotlicht und Rotlicht-Themen nicht mehr viel gemein hat. Die leicht bis schwer morbide Kulisse ist nur die hippe Staffage für Kunst, Kultur und Gastronomie. Zwischen Bettlern, Drogensüchtigen und Sexworkerinnen lässt es sich mit Bier oder gar Schampus in der Hand trefflich bis dekadent „feiern“.

    Viel größer können die Kontraste kaum sein, aber genau darin liegt wohl der Reiz der Veranstaltung, der ich auch in diesem Jahr bewusst fern bleibe! Die bekannten „Bordell-Führungen“ von Dona Carmen e.V., um die es im vergangenen Jahr reichlich Streitereien zwischen dem Verein und der Stadt Frankfurt gab, finden wohl in diesem Jahr nicht statt! Stattdessen hat Dona Carmen e.V. eine Vortragsveranstaltung im Programm.

    Also „Rotlicht“ ohne „zuviel Rotlicht“ am Main! Ist ja wie ein Bierfest ohne Pils! Doch es gibt mindestens eine „Alternative“, bei der man demnächst pure „Rotlicht-Luft“ schnuppern kann, wenn auch in der Provinz:

    Prostitution 2018 – Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018

    Das Hagener Rotlicht-Milieu gewährt tiefe Einblicke? Nun ja, die Amüsiermeile ist in Hagen sehr überschaubar (siehe Screenshot aus der Westfalenpost“, aber das wird wahre „Rotlicht-Freunde“ nicht schrecken! Die  bunten Häuser in der „Düppenbeckerstrasse“ freuen sich auf wissbegierige Besucherinnen und Besucher und das, wie schon erwähnt am Samstag, dem 25. August 2018!

    Leider ist ein Großteil des zitierten Westfalenpost-Artikels nur in der „Plus Version“ (also mit einem Test- oder Bezahlabo) lesbar, denn neben dem charmanten Veranstaltungshinweis werden konkrete Einblicke in die Umsetzung des ProstSchG (Prostituiertenschutzgesetzes) in der Stadt Hagen gegeben.

    Besonders interessant finde ich dabei die Initiative eines bekanntes Hagener Bordeliers, der mit der Stadt kooperiert und diese, natürlich nicht ohne Eigennutz, über illegale Bordellbetriebe im Einzugsbereich informiert! Klar, warum sollen die einen korrekt arbeiten, Geld in ihre Betriebserlaubnis investieren und dann dabei zusehen, wie andere sich einen Dreck um das neue Gesetz scheren! Unlauterer Wettbewerb zum einen und ein Verstoß gegen die Vorschriften des ProstSchG, das für das Betreiben eines illegalen Bordells eine Ordnungsstrafe von bis zu 10.000 € vorsieht!

    Dem Beispiel des Hagener „Kollegen“, der eindeutig über die nötige „Dickfelligkeit“ verfügt, werden vermutlich weitere Betreiberinnen und Betreiber folgen, nämlich die, die sich auch darüber aufregen, dass gewisse Zeitgenossen das Gesetz trefflich boykottieren! Glück auf!