Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
Im Gegensatz zum Tatbestand des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung, ist Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung sowohl in Medien und der Gesellschaft, als auch in der internationalen Rechtschreibung schon seit vielen Jahren ein sensibles und oft diskutiertes Thema. Betroffen sind von dieser Form der Ausbeutung vor allem Frauen und Mädchen.
Laut des Bundeslagebildes Menschenhandel des Bundeskriminalamtes (BKA) werden Betroffene von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung häufig durch Täuschung zur Prostitutionsausübung verleitet. Angeworben über Zeitungsinserate oder Modelagenturen, werden die Betroffenen über die Art der Tätigkeit oder die Höhe des Verdiensts getäuscht. Darüber hinaus kommt es ebenfalls nicht selten vor, dass die Betroffenen sich freiwillig zur Prostitutionsausübung entscheiden, dann aber mit Arbeitsbedingungen konfrontiert sind, denen sie vorher nicht zugestimmt haben und die zu ändern oder verlassen sie von den Tätern gehindert werden. Laut des BKA wird nur ein geringer Anteil von Betroffenen gewaltsam in die Prostitution gezwungen.[9] Durch hohe fiktive Schuldenbeträge für Einreise, Passbeschaffung etc. werden vor allem ausländische Betroffene in ein Abhängigkeitsverhältnis gedrängt und müssen einen Großteil des erwirtschafteten Verdienstes an die Täter abführen. In manchen Fällen werden Mädchen und junge Frauen durch die sog. „Loverboy-Methode“ angeworben. Die Täter täuschen den Betroffenen eine Beziehung vor um sie anschließend über emotionale Abhängigkeit in die Prostitution zu drängen und auszubeuten.
(Quelle: Wikipedia)
Der Deutsche Bundestag hat in 2016 die Gesetzgebung gegen Menschenhandel deutlich verschärft und neue Regelungen gesetzlich verankert.
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