Anmeldepflicht für Sexworker kommt zum 1. Juli 2017:
Der „Huren-Ausweis“, der in amtlicher Sprache ganz harmlos „Anmeldebestätigung“ heißt, wird nächstes Jahr, also 2017, Realität. Das neue Gesetz hat am 23.09.2016 im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen und wird nun wohl wie geplant zum 1. Juli 2017 bundesweit eingeführt.
Neben Personal-Ausweis, Krankenkassenkarte und Bahn-Card, hat man dann als Hure eben noch den Beweis im Geldbeutel, dass man öffentlich registriert „anschaffen“ geht oder gehen will. Dass auf der „Bescheinigung“ irgendwo, wenn vielleicht auch nur recht , „Prostitution“ drauf steht, macht diese Karte sehr unerfreulich, da die Information „zufällig“ in falsche Hände fallen könnte, wenn die Handtasche z.B. einmal verloren gehen sollte.
Die Anmeldebescheinigung muss ich nach Absolvierung einer Gesundheits-Beratung beim zuständigen Amt beantragen, um zukünftig der Prostitution überhaupt (weiter) nachgehen zu können. Dazu sind 2 Lichtbilder, mein Name, mein Wohnort oder eine Zustellanschrift, sowie die Angabe in welchen Ländern und Gemeinden ich die Prostitution ausüben möchte, notwendig. Mit einem gültigen Ausweisdokument weise ich die Richtigkeit meiner Angaben nach, unterziehe mich einem amtlichen Informations- und Aufklärungsgespräch und erhalte dann in der Regel nach wenigen Tagen meinen Huren-Ausweis, den ich dann bei meiner Tätigkeit immer mitführen muss und mit dem ich mich gegenüber Behörden und Betreibern von Prostitutionsstätten ausweisen muss. Der Ausweis enthält übrigens keine Wohnsitz-Adresse und kann auf Wunsch durch eine Alias-Bescheinigung ergänzt werden, wo ein selbst gewählter Künstlername meine wahre Identität schützt!
Auch Tantra- und Erotik-Masseurinnen sind vom neuen Gesetz betroffen und benötigen die
Anmeldung als Prostituierte, da der Gesetzform jegliche Form von sexueller Dienstleistung unter diesen unschönen Begriff fasst. Warum dies so ist lesen Sie unter:
http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/08/20-09-erotik-massage-faellt-unter-den-prostitutionsbegriff/
Pingback: Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes
Klasse !! Weiter so !!! Eine weitere Stigmatisierung von uns Mädels die eine wertvolle Dienstleistung anbieten !
Hatten wir das nicht schon mal in unserer Geschichte dass sich bestimmte Personengruppen ausweisen mussten ?????
Erwachet !!!
So ein Scheiß! Vielleicht noch mit Bankpin und Unterschrift und Personalausweisnummer?
FRAUEN die den Beruf SEHR GERNE MACHEN, werden vom Staat genötigt, wer ist wohl der Zuhälter?! Schon mal was von Selbstbestimmung gehört?
Maxi … da hast Du nicht unrecht: natürlich steht der „Huren-Ausweis“ intern in Verbindung mit dem Personalausweis, da die Person ja bei der Anmeldung identifiziert wird.
Tja, und plötzlich ist der Artikel 1 des Grundgesetzbuches nichts mehr Wert.
“ Die Würde des Menschen ist unantastbar !! “
So ein Schmarrn kann auch nur von der CDU kommen. SAUBER !!