Prostitution 2017 – Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist ein Mann der Zahlen und steuerlichen Erträge und hat es mit seiner ergebnisorientierten Steuerpolitik geschafft, beachtliche Überschüsse zu erzielen, über deren Verwendung die Regierungskoalition in Berlin gerade trefflich streitet: soll man alte Schulden tilgen oder verwendet man die unerwarteten Milliarden für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und ähnliches? Das wollen wir jetzt hier nicht diskutieren, da wir auf die kommenden Entscheidungen in dieser Sache eh keinen Einfluss haben, sondern unsere Volksvertreter dies im Rahmen ihres Mandats entscheiden werden.
Interessant war eine Meldung der Bild-Zeitung aus den vergangenen Tagen, wo mal wieder plakativ und geradezu schreiend getitelt wurde:
SCHÄUBLE-ENTSCHEIDUNG – Warum Sex-Hotels jetzt steuerfrei sind
Der Bundesfinanzminister hat sein Herz für die Sex-Hotels entdeckt? Das klingt nun reichlich merkwürdig, zumal der Normalbürger sich unter dem Begriff „Sex-Hotel“ so recht nichts vorstellen kann. Sind damit etwa Eros-Center und ähnliches gemeint? Wenn man den Begriff googelt, wird man auch nicht viel schlauer und den Bild-Artikel kann man online nur lesen, wenn man ein kostenpflichtiges Abo für Plus-Inhalte erworben hat oder erwirbt. Doch wenn es einen solchen Schäuble-Erlass wirklich gibt, muss es doch auch andere Quellen geben, die darüber berichten und das Ministerium selbst kann sicher auch Informationen liefern.
Und in der Tat: In einer internen Mail an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 17. Januar 2017, fand ich die notwendigen Informationen:
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG bei stundenweiser Überlassung von Hotelzimmern
Das klingt doch gleich anders als der Bild-Titel und im Ergebnis haben wir es mit einem Erlass zu tun, der eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs von 2015 in die amtliche Praxis umsetzt! Da die halbstündliche oder stündliche Überlassung von Hotelzimmern für spezielle Zwecke (Seitensprung, Beischlaf, Prostitution) nicht als „Beherbergung“ zu betrachten ist (so das Gericht), ist keine Umsatzsteuer zu erheben, da ohne vorliegend Beherbergung eine steuerfreie Vermietungsleistung vorliege. Das ist dann in der Handhabung so wie bei einer privaten Mietwohnung, wo ja auch prinzipiell keine Umsatzsteuer fällig wird.
Mal wieder viel Lärm um fast nichts und keine einsame verwegen Ministerentscheidung mit reformatorischem Charakter, aus der sich generelle Zugeständnisse an das deutsche Rotlicht-Gewerbe ableiten lassen. Bei der Besteuerung der „Proschtitution“ (so würde es wohl verbal bei Schäuble klingen) bleibt der Bundesfinanzminister hart und der Bekämpfung der Steuerhinterziehung verbunden.
Wer sich für den Stundenhotel-Erlass dennoch interessiert, der wird unter folgendem Link beim Bundesfinanzministerium fündig:
Link zum Erlass – Bundesfinanzministerium
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