Schlagwort: Seitensprung

  • Prostitution 2018 – Dayuse-App – Luxushotels für sündige Stunden?

    Prostitution 2018 – Dayuse-App – Luxushotels für sündige Stunden?

    Prostitution 2018 - Dayuse-App - Luxushotels für sündige Stunden?

    Prostitution 2018 – Dayuse-App – Luxushotels für sündige Stunden?

    Der Begriff „Stundenhotel“ hat ja einen sehr „einschlägigen“ Klang und ich kenne am Kölner Eigelstein mehrere brüchige „Herbergen“, in denen Zimmer „stundenweise“ an die Kundschaft gebracht werden! Wenn man dort „aus Versehen“ übernachtet, so wundert man sich, dass nebenan die Türen knallen, die verstärkten Bettgestelle quietschen und komische Geräusche durch die Flure hallen. Die Ausstattung hat schon bessere Tage gesehen und wenn unter dem Bett schon mal ein altes Kondom „verwest“, ist auch der rustikale fischige Geruch schnell erklärt! Ja, ich habe das schon einmal „erlebt“ und erzähle an dieser Stelle leider nicht, warum und wieso!

    Dann gibt es auch die erotischen Seitensprungzimmer, die teilweise aufwendig gestaltet sind, SM-Möbel enthalten und relativ eindeutig bestimmten „Zwecken“ dienen: Chef trifft Sekretärin nach Dienstschluß, Escort-Lady bietet Location und so weiter und so fort! Hier quietscht und knallt (SM) es und niemand rümpft die Nase. Mit Getränke-Bereitstellung und Reinigungsservice manchmal keine kostengünstige Sache und zudem weiß die Nachbarschaft, was hier passiert! Entdeckung durch neugierige Blicke nicht ausgeschlossen!

    Nun kommen wir zu einer relativen neuen App, die den „besonderen Markt“ erobern möchte,
    nämlich die stundenweise Anmietung von Hotelzimmern in „ganz normalen“ Häusern, die man auf den ersten Blick nicht mit „Schlüfrigkeit“ in Verbindung bringt. Zwar haben mir bekannte Escort-Damen in NRW schon von „Tageszimmern“ berichtet, die man in den Metropolen anmieten kann, aber ein flächendeckendes Angebot war bislang nicht erkennbar!

    Dayuse.com will hier Abhilfe schaffen und listet ein fettes Angebot von Hotels bis hin in die Luxusklasse, wo man stundenweise „verkehren“ kann!

    Das schreibt man so natürlich nicht auf die Webseite, aber welchen Zweck sollte die Kurzzeitvermietung sonst haben? 2 Stunden Rausch ausschlafen? Teuer duschen oder ein stylisches Mittagsschläfchen halten? Ich habe eher den diskreten Seitensprung oder aber das
    vormittägliche Escort-Date auf dem Schirm! Wenn man zwischen 11 und 13 Uhr in einem Hotel sexeln will, muss man das Zimmer normalerweise 2 Tage buchen, da der Check-In um 14 oder 15 Uhr beginnt und der Check-Out zwischen 11 und 12 Uhr liegt.

    Wenn man als Anbieterin Kaufmich, Poppen oder Die Börse mit dem neuen App-Dienst kombiniert oder als Escort-Agentur zusätzlichen Service bieten möchte, könnte Dayuse.com
    eine interessante „Bereicherung“ sein und die Hotels, die sich dem System angeschlossen haben oder noch werden, wissen auch welche spezielle Nutzung hier erfolgt!

    Und Kontrollen der Ordnungsbehörden muss man wohl auch nicht sonderlich fürchten, wenn es sich um renommierte Häuser handelt, bei denen man ohne konkrete Verdachtsmomente sicher keine Türen eintreten wird! Die Hotels werden nämlich nicht zu „Prostitutionsstätten“, bei denen aus amtlicher Sicht immer „Tag der umgehend zu öffnenden Tür“ angeordnet werden kann.

    Damit will ich natürlich nicht zu „Ordnungswidrigkeiten“ animieren! Warum auch? Meinereiner berichtet halt gerne und zieht Dayuse.com ganz sicher den „Eigelstein-Herbergen“ vor, wo der anschließende „Pickel am Arsch“ nicht ausgeschlossen ist! Und: kalter Bauer macht sauer!

    Die deutsche Webseite von Dayuse finden Sie unter:

    https://www.dayuse.de

  • Prostitution 2017 – Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!

    Prostitution 2017 – Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!

    Prostitution 2017 - Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist ein Mann der Zahlen und steuerlichen Erträge und hat es mit seiner ergebnisorientierten Steuerpolitik geschafft, beachtliche Überschüsse zu erzielen, über deren Verwendung die Regierungskoalition in Berlin gerade trefflich streitet: soll man alte Schulden tilgen oder verwendet man die unerwarteten Milliarden für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und ähnliches? Das wollen wir jetzt hier nicht diskutieren, da wir auf die kommenden Entscheidungen in dieser Sache eh keinen Einfluss haben, sondern unsere Volksvertreter dies im Rahmen ihres Mandats entscheiden werden.

    Interessant war eine Meldung der Bild-Zeitung aus den vergangenen Tagen, wo mal wieder plakativ und geradezu schreiend getitelt wurde:

    SCHÄUBLE-ENTSCHEIDUNG – Warum Sex-Hotels jetzt steuerfrei sind

    Der Bundesfinanzminister hat sein Herz für die Sex-Hotels entdeckt? Das klingt nun reichlich merkwürdig, zumal der Normalbürger sich unter dem Begriff „Sex-Hotel“ so recht nichts vorstellen kann. Sind damit etwa Eros-Center und ähnliches gemeint? Wenn man den Begriff googelt, wird man auch nicht viel schlauer und den Bild-Artikel kann man online nur lesen, wenn man ein kostenpflichtiges Abo für Plus-Inhalte erworben hat oder erwirbt. Doch wenn es einen solchen Schäuble-Erlass wirklich gibt, muss es doch auch andere Quellen geben, die darüber berichten und das Ministerium selbst kann sicher auch Informationen liefern.

    Und in der Tat: In einer internen Mail an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 17. Januar 2017, fand ich die notwendigen Informationen:

    Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG bei stundenweiser Überlassung von Hotelzimmern

    Das klingt doch gleich anders als der Bild-Titel und im Ergebnis haben wir es mit einem Erlass zu tun, der eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs von 2015 in die amtliche Praxis umsetzt! Da die halbstündliche oder stündliche Überlassung von Hotelzimmern für spezielle Zwecke (Seitensprung, Beischlaf, Prostitution) nicht als „Beherbergung“ zu betrachten ist (so das Gericht), ist keine Umsatzsteuer zu erheben, da ohne vorliegend Beherbergung eine steuerfreie Vermietungsleistung vorliege. Das ist dann in der Handhabung so wie bei einer privaten Mietwohnung, wo ja auch prinzipiell keine Umsatzsteuer fällig wird.

    Mal wieder viel Lärm um fast nichts und keine einsame verwegen Ministerentscheidung mit reformatorischem Charakter, aus der sich generelle Zugeständnisse an das deutsche Rotlicht-Gewerbe ableiten lassen. Bei der Besteuerung der „Proschtitution“ (so würde es wohl verbal bei Schäuble klingen) bleibt der Bundesfinanzminister hart und der Bekämpfung der Steuerhinterziehung verbunden.

    Wer sich für den Stundenhotel-Erlass dennoch interessiert, der wird unter folgendem Link beim Bundesfinanzministerium fündig:

    Link zum Erlass – Bundesfinanzministerium