Land NRW veröffentlicht Umsetzungsdetails: Sexworker-Registrierung kostenfrei!
Stand der Information / Reales Artikel-Datum: 9. Februar 2017 – Autor: Howard Chance
Langsam kommen auch unsere Behörden in Schwung: Deutschland´s größtes Bundesland Nordrhein-Westfalen, da wo Kraft´s Hannelore regiert und wo Jäger´s Ralf mit Schwung für die innere Ordnung sorgt, hat den Entwurf einer Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem ProstSchG veröffentlicht, der aber inhaltlich nur wenig überraschendes zu bieten hat.
- In NRW soll das Gesundheitsministerium als oberste Dienststelle für die Gesundheitsberatung verantwortlich sein; das Wirtschaftsministerium für die Betreiber-Erlaubnis.
- Die Sexworker-Registrierung liegt ebenso bei den Ordnungsämtern, wie die Antragsannahme für die Betreiber; Gesundheitsberatung sollen die Gesundheitsämter durchführen.
Wie sollte es auch anders sein? Wer die amtlichen Strukturen kennt, konnte dass auch ohne Verordnung ahnen bzw. wissen. Interessant und neu ist allenfalls, dass die Sexworker-Registrierung (Aktion Huren-Pass) in NRW kostenfrei erfolgen soll, während Betreiber bei der Konzessionierung natürlich zur Kasse gebeten werden sollen, wobei die genauen „Tarife“ noch ermittelt werden müssen.
Ähnliche Erlasse wird es in den kommenden Wochen und Monaten auch in den anderen Bundesländern geben und strukturell wird es da kaum Überraschungen geben: kein Bundesland wird ein „Prostitutionsministerium“ einrichten, man nutzt die vorhandenen Strukturen, die in der Lage sind hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen! – Diese Umstände ergeben sich aus der sogenannten „normalen Logik“ und so kann man die allgemeine Aussage, dass das komplette Gesetz womöglich nicht umgesetzt wird, weil es keine Zuständigkeiten gibt, als kompletten Unsinn bezeichnen!
Das komplette Dokument (Quelle: Landtag NRW) können Sie über nachfolgenden Link öffnen: NRW-Verordnung-PDF