Prostitution 2017 – Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!

Prostitution 2017 - Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!

Bildquelle: Pixabay


Prostitution 2017 – Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!

Noch knapp 80 Tage bis zum 1. Juli 2017, dem Tag, an dem das neue Prostitutionsgesetz Inkrafttreten wird! Große deutsche Erotikportale hatten ja schon Ende vergangenen Jahres bei einer Sitzung in Berlin, an der ich selbst auch teilgenommen habe, verabredet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei den Werbeverboten zu kontrollieren und die Werbekunden explizit darauf hinzuweisen.

Nun gibt es einen ersten „Vorreiter”, der mir gestern einen entsprechenden Flyer zu Prüfung geschickt hat: Berlin Intim (Team Meyer) wird seine Kunden in naher Zukunft informieren und bittet die Kunden, bestehende Profile bis Ende Mai 2017 zu ändern, falls dort Hinweise auf französisch ohne, Geschlechtsverkehr ohne oder Sex mit Schwangeren enthalten sein sollten.

Auch wenn die Portale generell nicht in jedem Fall für die von Kunden verfassten Texte haften, besteht dennoch ein berechtigtes Eigeninteresse, um Probleme zu vermeiden. Wenn die Behörden im Juli eventuell Portale durchforsten, um „Werbeverstösse” zu ermitteln, kann es schnell zu amtlichen Anfragen kommen, die beispielsweise die Identität und die Anschrift des Werbekunden betreffen könnten.

Außerdem hilft „Berlin Intim” seinen Kunden ja mit der vorsorgenden Maßnahme, gesetzeskonform zu bleiben und nicht durch irgendeine Nachlässigkeit in den Fokus zu geraten. Quasi ein sehr sinnvoller Service des Hauses, der zeigt, dass die intimen Berliner ihrer Verantwortung nachkommen und Kunden vor Schaden schützen möchten.

Ich gehe davon aus, dass weitere Portale dem Muster folgen werden, bin mir aber auch sicher, dass es einige Mitbewerbern mit Firmensitz im Ausland nicht so genau nehmen werden. Hier muß die Kundin oder der Kunde dann ohne Hinweis handeln, wenn Ungemach ausgeschlossen werden soll!

Denn, was viele scheinbar (noch) nicht wissen:

Die Werbeverbote des neuen Prostitutionsgesetzes gelten ab dem „Stichtag” 1. Juli 2017! – Es gibt absolut keine Übergangsfristen!

Wenn ich an die Zehntausende von „privaten” Homepages denke, auf denen momentan „blasen ohne” angeboten wird, bin ich mir sicher, dass Abmahner am 1. Juli 2017 in echte „El Dorado”-Stimmung kommen werden, weil die Homepage-Betreiber die rechtzeitige Anpassung vergessen haben! Wetten, dass?

Genauso spannend wird es bei den Homepage-Inhalten mit „Unser Team”, wo das besitzergreifende Fürwort für Zunder sorgen kann, wenn man dieses nur richtig interpretiert.
„Unser” deutet sehr stark auf Abhängkeit oder ein Beschäftigungsverhältnis hin, was für den finanziellen Ruin eines Betreibers führen kann, wenn plötzlich rückwirkend Sozialversicherungsabgaben in Rechnung gestellt werden! – Also: Obacht!

Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!

5 Kommentare zu “Prostitution 2017 – Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!”
  1. Ich finde es gut, dass es einen offenbar sachkundigen Berater für Anbieter(innen ) selbst und Betriebsstätten gibt. Ich habe über eine Frau vernommen, dass eine ” Vor-Ort-Beratung ” durch Herrn Chance stattfindet, welche auf die Damen zugeschnitten und sehr sachkundig erfolgen soll, das Honorar dafür ist völlig in Ordnung und etwas mehr als spesendeckend.
    Diese hat Herrn Chance kontaktiert und umgehende Antwort erhalten.
    Ich finde das nützlich und erlaube mir, diese Art der individuellen Beratung flächendeckend weiterzuempfehlen 🙂
    Ich selbst vertrete deutschlandweit den führenden Anbieter im SM – Werbeportal -Bereich und kooperiere eng mit Frauen und Studios, dazu gehört auch beratende Tätigkeit. Alle ziehen an einem Strang!
    Insofern möchte ich etwas relativieren betreffend der Überschrift dieses Beitrages: Wir ( zumindest wir bei uns ) fordern nicht auf, wir geben wichtige Tips und Hinweise zur Ausgestaltung der Werbetexte und Slogans. Demnach sollten ” Details ” rausfallen in öffentlich sichtbaren Bereichen wie hier bereits beispielhaft aufgeführt.
    Das gilt besonders auch für Homepages und gängige Begriffe, die Medienanstalten, Jugendschutz etc auf den Plan rufen. Das war auch vorher schon so und betrifft Jugendschutzvorgaben bereits vorher geltender Richtlinien, hat mit den neuen Gesetzen also nichts zu tun. Ich kann nur jedem empfehlen, sich – jetzt – beraten zu lassen, evtl. müssen wichtige Gänge zu Behörden gemacht werden, um passende Gewerbeeinträge vornehmen zu lassen usw.

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