Schlagwort: Recht

  • Einen guten Rutsch! – Rückblick & Ausblick by Howard Chance

    Ein gutes Neues Jahr 2026 – Rückblick & Ausblick by Howard Chance

    Wieder mit Schwung auf zu neuen Ufern – Alles Gute für 2026

    Rückblick auf das Jahr 2025

    Die Bundestagswahl im Frühjahr2025 machte Friedrich Merz zum Kanzler einer großen Koalition. Im Koalitionsvertrag wurde das von der CDU/CSU geforderte Sexkaufverbot nicht verankert, was die Branche erst einmal sichtlich erleichterte.

    Durch interne Probleme und einen sehr unerfreulichen „kollegialen Boykott“ war unser „Reader 2025 – Kein Sexkaufverbot“, der sich bereits Ende 2024 in der erweiterten Planungs- und Redaktionsphase befand, nicht, wie ursprünglich geplant, im Bundestagswahlkampf verwendbar.

    Ende Juni 2025 wurde der Evaluationsbericht zum ProstSchG veröffentlicht, der im Ergebnis Nachbesserungen am bestehenden Gesetz empfiehlt, sich aber nicht für ein „Nordisches Modell“ ausspricht. Die Evaluation wurde von den Sexkaufgegner:innen umgehend kritisiert und mit einem „Gegengutachten“ gekontert, dem es aber nachhaltig an Fakten fehlt und das eher Selbstzweck ist als Diskussionsgrundlage.

    Etwa Zeitgleich erschien dann der Reader 2025 – Kein Sexkaufverbot und wir präsentierten ihn dann intern beim Zukunft Rotlicht Tag 2025 im Juli 2025  in Trier und dann nach den Sommerferien bei der großen Pressekonferenz in der Bar jeder Vernunft in Berlin. Wir waren als Kampagnenteam am 01. September bei der Evaluations-Tagung des KFN in Göttingen und bei diversen kleineren Termin, wo uns – wie z.B. bei „Den Linken“ in Köln – eisiger Wind entgegen wehte.

    Insgesamt hielt sich das Interesse der Branche und der Öffentlichkeit im Herbst 2025 sehr in Grenzen. Das Thema „Sexkaufverbot“ hatte an Brisanz verloren, obwohl die Gegner:innen weiter mächtig Wirbel machten. Eine trügerische Sicherheit ist was? … Meistens trügerisch!

    Der nächste politische motivierte Showdown ließ dann auch nicht lange auf sich warten: bei einer Preisverleihung der Alice-Schwarzer-Stiftung in Berlin fachte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) die eingeschlafene Debatte neuerlich an und forderte nicht nur ein Sexkaufverbot mit Freierbestrafung, sondern gleich plakativ ein „Prostitutionsverbot für Deutschland“! – Zur Seite sprang ihr dabei umgehend Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die weiteres Öl nebst Moralin ins Feuer goß.

    Als letzter Akt zum Thema ProstSchG setzte die unaufgeregte Bundesfamilienministerin Karin Prien schließlich Ende November 2025 eine „Prostitutierten-Schutzkommision“ ein, die in den kommenen 18 Monaten intern tagen und „Reform-Vorschläge“ zum bestehenden ProstSchG erarbeiten soll. In diesen Prozess setzt unser Bündnis eine „gewisse Hoffnung“ und hofft, dass die Fakten obsiegen.

    Dass beim Frankfurter Ganovenadvent – der Weihnachtsfeier der Zukunft Rotlicht Gruppen – Mitte Dezember 2025 nur 3 Protagonisten erschienen, stimmte sehr nachdenklich. Dank Hermann Scholer, der großzügig zu Tisch bat, war es ein sehr schöner Abend, aber mit einer Versammlung gleichgesinnter Kolleginnen und Kollegen hatte das wenig zu tun. Zufall? – Schicksal? – Schlechtes Timing? – Götterdämmerung?

    Mein abschließendes persönliches Fazit zum Thema Prostitution

    In den kommenden (2) Jahren ist nicht mit einem Sexkaufverbot in Deutschland zu rechnen! Die CDU/CSU hat das Ziel zwar nicht aus dem Blick verloren, aber die politischen Schwerpunkte sind derzeit völlig andere. Mein frommer Wunsch ist es, dass die Prostitutions-Debatte auf den den Boden der Sachlichkeit zurückkehrt und dass es zu produktivem argumentativem Austausch kommt. Natürlich müssen Mißstände beseitigt werden und jegliche Form von Gewalt muss verurteilt werden.

    Ausblick auf das Jahr 2026

    Wer rastet, der rostet! – Was für die persönliche Fitness gilt, gilt natürlich auch für den Geist und die Motivation. An dieser Stelle möchte ich noch einmal herzlich Stephanie Klee für die allzeit gute und konstruktive Zusammenarbeit danken. Als „übrig gebliebenes 2-er-Team“ haben wir den Reader erstellt, präsentiert und verteilt. Dank großzügiger Spenden „einiger weniger“ war dies möglich.

    Der „mangelnde ideele Support“ wird mehr und mehr zum Problem. Mit 2 Personen kann man Tennis oder Schach spielen, aber eine Kampagne bedarf weiterer aktiver Mitspieler:innen, wenn man Erfolge erzielen will.

    Die Arbeit mit dem Reader und seinen Inhalten hat gerade erst begonnen. Für das Jahr 2026 planen wir Lesungen, Dialog- und Gesprächsrunden und das möglichst bundesweit. Unsere Botschaft muss unters Volk, um den politischen Diskurs zu beeinflussen. Wir sind für Anregungen und Einladungen sehr dankbar! – Berlin, Köln, Hamburg, Stuttgart, München …

    Die Webseite des Bündnisses muß weiter upgedatet werden und soll natürlich stetig um Artikel ergänzt werden. Die 16 Artikel in der Druckversion waren ein Anfang und bedürfen der stetigen readktionellen Ergänzung. Hier werden wir weitere Autoren suchen, die sich in den Dienst der Sache stellen möchten.

    Auch das Kooordinationsteam und der Beirat des Bündnisses sollte 2026 wieder „aktiver“ werden. Bei der letzten Zoom-Sitzung waren wir „ein Quartett“ und was das dann bringt, liegt auf der Hand. Ich wünsche mir für das Frühjahr 2026 eine neue konstituierende Sitzung, die nach Möglich nicht virtuell sondern „in Präsenz“ stattfinden sollte. Online ist es bequem, aber dies ersetzt das „Zusammensitzen“ nicht. Einen entsprechenden Aufruf mit Terminvorschlag werde ich mit Stephanie entwickeln.

    Für den Sommer 2026 plane ich wieder einen „Zukunft-Rotlicht-Tag“ und ich sympatisiere hier erneut mit Trier, wo es besondere Gastfreundschaft gibt und wo sich im  vergangenen Jahr alle sehr wohlgefühlt haben. Der Tag soll dann ein konkretes Tagungsprogramm mit Mehrwert haben und eben auch ein „kleiner Kongress“ sein.

    Vor 10 Jahren (nämlich bereits 2016) habe ich mein Buch „Das neue Prostitutionsgesetz 2017: Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“ veröffentlicht. Dieses Buch hat sich damals sehr gut verkauft, obwohl es zum Veröffentlichungszeitpunkt auf Prognosen beruhte, von denen sich dann viele bewahrheitet haben. Die Ausgabe habe ich dann 2021 aus dem Handel genommen, da sich viele Dinge verändert hatten und dem Buch die Aktualität mangelte.

    Für 2026 plane ich nun ein umfangreiches Buch-Update mit einer etwas anderen Zielrichtung. Unter dem Aspekt „aus der Praxis – für die Praxis“ werde ich 10 Jahre Beratung Revue passieren lassen und dabei darstellen, wie man Prostitutionsgewerbe heutzutage noch erfolgreich und vorallem gesetzeskonform betreiben kann. In 10 Jahren hat sich die Branche merklich verändert und die Profitabilität hat in vielen Bereichen deutlich abgenommen. Viele schwammige Aspekte des Gesetzes wurden durch konkrete Rechtsprechung präzisiert. Das ordnungsrechtliche Korsett wurde enger … mit diversen Auswirkungen für die Praxis.

    Persönliches by Howard

    Mein Jahr 2025 war durchaus „akzeptabel“: ich habe meinen Diabetes mit einer Mischung aus sportlichen Aktivitäten und zielgerichteter Nahrung im Griff behalten. Geht, wenn man sich informiert und sich Mühe gibt. Ich bin inzwischen fitter als vor einigen Jahren und schaffe die Treppen  – trotz immer noch stattfindender Raucherei – relativ spielend.

    Zum Jahreswechsel steht mal wieder ein Ortswechsel an: ich werde mich im Januar neu ausrichten und eine neue Zentrale beziehen. Details liegen noch nicht vor, aber ich arbeite fleissig daran.

    So wünsche ich allen in nah und fern nun einen gelungenen Jahreswechsel und ein gutes neues Jahr 2026!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://www.zukunft-rotlicht.info

     

  • Tagungsbericht – Zukunft Rotlicht – 24.09.24 – Düsseldorf

    Tagungsbericht – Zukunft Rotlicht – 24.09.24 – Düsseldorf

    Tagungsbericht - Zukunft Rotlicht - 24.09.24 - DüsseldorfTagungsbericht – Zukunft Rotlicht – 24.09.24 – Düsseldorf

    Branchenzusammenkunft zum Thema „Sexkaufverbot in Deutschland“

    Am Dienstag, dem 24.09.2024, fand in der Landeshauptstadt Düsseldorf die diesjährige Tagung der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht statt, zu der 40 Betreiberinnen und Betreiber sowie Vertreterinnen und Vertreter der Rotlicht-Verbände aus dem gesamten Bundesgebiet angereist waren.

    Thema war das drohende Sexkaufverbot, dass bereits im Bundestag beraten wird und dass die CDU/CSU-Fraktion möglichst sofort umsetzen will. Auch wenn es unter den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen im Parlament für den Antrag diesmal keine Mehrheit geben wird, kann sich dies schlagartig ändern, wenn nämlich ab Ende 2025 Friedrich Merz Bundeskanzler wird und die CDU/CSU die stärkste Fraktion im Deutschen Bundestag stellt.

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen des laufenden und eines zukünftigen Gesetzgebungsverfahrens und die existierenden verfassungsrechtlichen Bedenken wurden von Rechtsanwalt Guntram Knop vorgestellt, kompetent erläutert und diskutiert.

    Das die Lage sehr ernst ist, ist keine neue Erkenntnis, aber die Vorgänge in Berlin zeigen deutlich, dass es der CDU/CSU ernst ist und dass man den Vorstoß sehr ernst nehmen muss. Während sich die SexarbeiterInnen und die dann von Freier-Strafbarkeit betroffenen Kunden im Graubereich irgendwie mit den neuen Umständen irgendwie arrangieren würden, wäre das Sexkaufverbot für Betreiber offizieller Betriebe der Todesstoß und das Ende der geschäftlichen Existenz.

    Die noch 12 Monate bis zur Bundestagswahl müssen daher nun intensiv genutzt werden, um auf politischem Weg alles zu tun, um das Verbot möglichst noch zu stoppen!

    Wir stellten am Dienstag neuerlich fest, dass der im Deutschen Bundestag vorliegende Antrag der CDU/CSU unglaublich fehlerhaft ist: er verweist auf eine Zwischenevaluation des ProstSchG, die nachweislich nie stattgefunden hat. An belastbaren Fakten mangelt es, stattdessen bedient man sich wüsten Behauptungen und Unwahrheiten, die vor einem Gericht eigentlich keinen Bestand haben können und die auch in der politischen Debatte eher peinlich sind.

    Nichtsdestotrotz agiert die CDU/CSU kämpferisch und übereilt und ist nicht einmal bereit die gerade laufende Evaluation des ProstSchG abzuwarten. Parallel dazu versucht die SPD-Abgeordnete Leni Breymaier, die uns ja allen bekannt ist und die bei der kommenden Bundestagswahl glücklicherweise nicht mehr kandidiert, noch in der laufenden Legislatur eine „Abstrakte Normenkontrollklage“ auf den Weg zu bringen. Sollten sich ein Viertel der Bundestagsabgeordneten daran beteiligen, müsste das Bundesverfassungsgericht in einem recht aufwendigen Verfahren prüfen, ob das geltende ProstSchG gegen die Verfassung verstößt. Dauer und Ausgang eines solchen Verfahrens sind ungewiss.

    Die SexkaufgegnerInnen lassen nichts unversucht, während unsere Branche zu gelassen erscheint!

    Es gelang am Dienstag 3 Verbände der Sexarbeit und die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht an einen Tisch zu bringen: der BSD e.V. war mit Stephanie Klee prominent vertreten, die politische Sprecherin des BesD e.V. Johanna Weber war engagiert anwesend und mit John Heer aus Stuttgart war der Vorsitzende des Verbandes deutscher Laufhäuser e.V. per Zoom zugeschaltet.

    Die VerbandsvertreterInnen vereinbarten ein kurzfristiges „Spitzentreffen“ im kleinen Kreis, das in den kommenden Wochen anberaumt werden soll und wo dann Tempo in die Initiative gebracht werden soll. Neben unserem Justiziar Guntram Knop haben weitere Juristen ihre Unterstützung angekündigt, wenn es darum geht juristische Mittel zu prüfen und zu ergreifen und unser bewährter Technik- und Medienexperte Thomas Schiller ist natürlich auch mit an Bord.

    Ohne Euren Support und Eure Unterstützung geht es nicht!

    Mehrere anwesende Betreiber sicherten bereits an Ort und Stelle ihre ideele und auch finanzielle Unterstützung zu und nun wird es in den kommenden Wochen unsere Aufgabe sein ein Konzept zu entwickeln, mit dem wir zügig an den Start gehen können.

    Konkret wird darum gehen einen gemeinsamen Fakten-Informations-Pool aufzubauen und etwa 10.000 politische Entscheidungsträger in Bund und Land mit wichtigen Informationen zu versorgen, den Zugang zu den Köpfen der Fraktionen zu finden.

    Auch das bekannte Zoom-System über Rotlicht.de soll ab Oktober 2024 wieder für regelmäßige Arbeitstreffen genutzt werden und in jeder Region des Landes soll es Repräsentanten aus der Betreiberszene geben, die etwas bewegen und auch inaktive Kolleginnen und Kollegen aktivieren.

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht bekommt „nach Corona“ eine neue Aufgabe! 

    Es bleibt „spannend“ und ich hoffe auf rege Beteiligung, wenn die Kampagne startet. Ihr werdet es erfahren.

    Herzliche Grüße von

    Howard Chance

    0176-77080604
    maxen2205@live.de

    https://www.zukunft-rotlicht.de

     

     

  • Die Betreibertagung – Zukunft Rotlicht – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Die Betreibertagung – Zukunft Rotlicht – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Die Betreibertagung – Zukunft Rotlicht – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Meldung vom 03.09.2024: Der Anmeldeschluss zur Tagung war am 31.08.2024. Es sind nur noch sehr wenige Restplätze vorhanden! – Wer kurzfristig noch an der Tagung teilnehmen möchte, sollte sich noch schnell anmelden. Kontakt maxen2205@live.de oder unter 0176-77080604 (auch WhatsApp).

    Wie sieht die Zukunft für das Rotlicht aus? – Wann und wie handeln und wir? – Perspektiven entwickeln!

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht veranstaltet am Dienstag, dem 24.09.2024 eine Betreibertagung zum Thema “Nordisches Modell” in Düsseldorf.

    Die Veranstaltung entstand aufgrund von Anregungen mehrerer Gruppenmitglieder, die die aktuellen politischen Entwicklungen zum Thema “Nordisches Modell – Sexkaufverbot in Deutschland” mit grosser Sorge betrachten.

    CDU/CSU haben sich klar positioniert: ein Antrag auf Erlaß eines Gesetzes zum Sexkaufverbot ist bereits im parlamentarischen Verfahren und es ist mehr als wahrscheinlich, dass die CDU/CSU im kommenden Wahljahr 2025 in Regierungsverantwortung kommen wird. Es ist möglich, dass ein zukünftiger Koalitionspartner im Rahmen von Koalitionsverhandlungen das Gesetzesvorhaben in Form eines Kuhhandels unterstützt.

    Während die Prostitutionsgegner massiv trommeln und wöchentlich mit Presse-Statements und Verlautbarungen öffentlichkeitswirksam agieren, hat sich unsere Branche nach dem “Weckruf” zu Beginn des Jahres, wo die CDU/CSU-Initiative bekannt wurde, wieder in die allgemeine Wohlgefälligkeit zurückgezogen.

    In einem Jahr – exakt in nur 13 Monaten – ist Bundestagswahl und danach kann das Unglück sehr schnell seinen Lauf nehmen. Wenn man noch politischen Einfluß nehmen will, ist es jetzt an der Zeit zu handeln! Mit Abwarten und Tee trinken erreicht man vermutlich nichts und wenn der sprichwörtliche Esel erst einmal tot ist, sind Vitamintabletten zwecklos.

    Wir wissen nicht, ob die gerade stattfindene Evaluation des ProstSchG überhaupt noch eine Wirkung entfaltet, wenn sich die politischen Verhältnisse im Herbst 2025 radikal ändern oder ob die Untersuchung zur Makulatur wird. Die große Glaskugel liefert zwar Anhaltspunkte und Tendenzen, aber ein Ergebnis lässt sich nicht abschätzen und dies sorgt für große Unruhe.

    Im Mai 2024 habe ich in einem recht umfangreichen Artikel “Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland” eine allgemeine Betrachtung vorgenommen und in diesem Kontext eine Kampagne angedacht, deren Umsetzung noch möglich ist, wo die Zeit aber stetig davon läuft.

    Bei der Veranstaltung am 24.09.2024 in Düsseldorf möchten wir persönlich ins Gespräch kommen und im offenen Austausch und in einer nicht zu großen Gruppe (angedacht sind etwa 25 – 30 Personen) intensiv diskutieren. Es gilt Synergien zu finden, da der konkrete Austausch zwischen den Betreibern leider kaum noch stattfindet und die Branche selten noch ein “Wir-Gefühl” entwickelt.

    Das Treffen wird daher keine Vortragsveranstaltung, sondern vielmehr ein großes Brainstorming sein, von dem dann hoffentlich neue Impulse für einen “Kampf” ausgehen, der nach meiner Einschätzung in jedem Fall geführt werden sollte. Der Stillstand muss dringend beendet werden! Mit Stammtisch-Parolen und Aussitzen wie bei Kohl und Merkel kommt man nicht weiter!

    Für die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht wird u.a. Rechtsanwalt Guntram Knop teilnehmen, Stephanie Klee vom BSD e.V. hat ihr Erscheinen angekündigt,  der  BesD e.V. wird mit Johanna Weber namhaft vertreten sein und vom Verband deutscher Laufhäusern e. V. wird der bekannte Stuttgarter Unternehmer John Heer anwesend sein.


    Vorläufiges Tagungsprogramm – Stand: 29.08.2024

    11:00 -11:10 Uhr
    Howard Chance: Begrüßung und Einführung in das Tagesprogramm 

    11:10 – 11:45 Uhr 
    Rechtsanwalt Guntram Knop: Rechtliche Aspekte eines Sexkaufverbots
    Wie läuft ein Gesetzgebungsverfahren? – Welche Hürden muss der Gesetzgeber juristisch überwinden? – Ist ein Sexkaufverbot verfassungskonform? – Welche Klageverfahren sind denkbar, wenn ein Sexkaufverbot beschlossen würde? – Gibt es Entschädigungen? – Kann man präventiv tätig werden?

    11:45 – 12:45 Uhr
    Fragen – Diskussion –  Austausch

    12:45 – 14:15 Uhr
    Mittagspause mit Essensgelegenheit (Selbstzahler)

    14:15 – 14:45 Uhr
    Stephanie Klee, Johanna Weber und berichten aus der aktuellen politischen Arbeit
    Die Verbände BSD e.V. (Betreiber) und BesD e.V. (SexworkerInnen) sind im ständigen Austausch mit der Politik. Die Funktionärinnen berichten aus der aktuellen Arbeit, Gesprächen mit PolitikerInnen und insbesondere auch von der Anhörung, die am 23.09. im Deutschen Bundestag stattfinden wird. Auch die aktuell laufende Betreiber-Befragung des KFN wird ein Thema sein!

    14:45 – 15:45 Uhr
    Fragen – Diskussion – Austausch

    15:45 – 16:00 Uhr
    Kaffeepause

    16:00 – 16:30 Uhr
    Howard Chance: Was können wir tun? – Wann starten wir unsere Kampagne?
    Das Motto lautet: es gibt nicht Gutes, ausser man tut es! – Howard stellt seinen Kampagnen-Ansatz vor, der ja bereits in meinem Artikel „Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit“  veröffentlicht wurde, der aber zur Tagung noch fortlaufend präzisiert wird.

    16:30 – 18:00 Uhr
    Fragen – Diskussion – Austausch – Offene Runde


    Basic-Facts:

    Dienstag, 24.09.2024 von 11 – 18 Uhr in Düsseldorf-City
    Tagungsort in einem bahnhofsnahen Hotel.

    Tagungsgebühr inkl. Saalmiete, Tagungsunterlagen, Kaffee und Softdrinks:
    80 € pro Person

    Anmeldung und Kartenverkauf bis zum 31.08.2024 per Mail an maxen2205@live.de oder per WhatsApp an 0176-77080604

     


    Übernachtungstipps

    Was eventuell gewünschte Übernachtungen anbelangt ,empfehle ich folgende Hotels in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsorts:

    Premier Inn – Düsseldorf – Friedrichstadt

    Hampton by Hilton Düsseldorf

    Etwas weiter entfernt (etwa 3 km) ist mein Preis-Leistungs-Tipp:

    The Niu Tab – Düsseldorf

    Alle erwähnten Hotels sind auch über HRS oder Booking.com buchbar, wo man unter Umständen etwas sparen kann.

  • Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in DeutschlandPlädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Die Informationskampagne 2024/2025 by Howard Chance

    Am 1. November 2023 veröffentlichte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag das Positionspapier mit der Forderung nach einem Sexkaufverbot in Deutschland, am 20. Februar 2024 erfolgte die Einbringung eines entsprechenden Antrags im Bundestag und am 23. Februar 2024 begann die parlamentarische Debatte zum Antrag mit der sogenannten „1. Lesung“, die mit einer Verweisung in die zuständigen Ausschüsse endete. Auf Initiative der „Frauenunion“ wurde die Forderung schließlich im Mai 2024 auf dem Parteitag der CDU in das neue „Grundsatzprogramm“ der Partei aufgenommen und wird nun in allen kommenden Wahlkämpfen automatisch mit auf der Agenda stehen.

    Die BetreiberInnen-Konferenz des UEGD e.V., die im Februar 2024 in Frankfurt am Main stattfand, sollte ein wichtiges Signal an die Branche sein, aber seit der Veranstaltung hörte man – zumindest öffentlich – nichts mehr von der geplanten umfangreichen Kampagne, die mit einem angedachten Etat von fast 600.000 € die Anliegen der Branche in die Öffentlichkeit bringen sollte. Selbst MitgliederInnen des Verbands scheinen keine weiteren News erhalten zu haben?

    Die grundsätzliche Feststellung des UEGD-Verbandspräsidenten Holger Rettig: „Noch nie war die Lage so ernst – die Gefahr ist real. Wenn CDU/CSU die nächste Bundesregierung anführt, könnte das Verbotsgesetz kommen“ teilen auch die anderen bekannten Verbände der Sexarbeit (BSD e.V:, BesD e.V., Dona Carmen e.V.) und auch die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht mit ihren Partnern. Doch den „gemeinsamen Strick“, an dem man jetzt ziehen müßte, gibt es leider (noch) nicht.

    So sind Veranstaltungen wie die bereits stattgefundene „Sexworker Tanzdemo“ in Berlin oder die geplante bundesweite Aktionswoche zum Internationalen Hurentag im Juni 2024 nur kleine Strohfeuer, die nicht ausreichen werden die Meinung der politischen „EntscheiderInnen“ maßgeblich zu beeinflußen. Im Vergleich zu der Wahrnehmbarkeit der Kampagnen der SexkaufgegnerInnen ist das mediale Interesse sehr gering und daher verbreiten sich auch die Botschaften nur minimal.

    Der Kampfruf „Wir sind hier, wir sind laut … weil Ihr unsere Rechte klaut!“, der bei der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes durch die Gassen hallte, ist auch beim Sexkaufverbot nach wie vor sehr aktuell, aber eben in der geordneten politischen Diskussion nur bedingt tauglich. Die CDU/CSU hat nämlich keine Probleme die Rechte von Sexarbeitenden und BetreiberInnen zu „klauen“, da man ja den Sexarbeitenden selbst und eben der Allgemeinheit durch das Verbot vermeintlich „etwas Gutes“ tut und dabei sogar mit Feststellung der Europäischen Union konform geht, die Prostitution ebenfalls als „Übel“ betrachtet.

    Eine Kampagne mit dem Motto „Prostitution ist positiv!“ zu starten erscheint mir schwierig. Versuchen Sie doch einmal zehn „positive Argumente“ zu finden und auf einen Zettel zu schreiben! 

    Hingegen ist es für die GegnerInnen leicht umfangreiche „Negativ-Listen“ zu verfassen, wie es ja nun schon seit Jahren geschieht. Nur wenige Ehefrauen werden es schätzen, dass ihre Ehemänner ins Bordell gehen und die Aussage „wenn es keine Prostitution mehr gibt, nehmen die Vergewaltigungen deutlich zu“ impliziert ja auch nur ein vermeintlich „kleineres Übel“ und es klingt unterschwellig doch nach „bezahlter Vergewaltigung“.

    Die Moral als Definiton der Handlungskonventionen zielt auf schwarz oder weiß ab und unterscheidet zwischen gut und böse. Wer die konservativen Werte der CDU/CSU verkörpert, kann Prostitution zumindest öffentlich nicht als „gut“ bewerten, selbst wenn „er“ die Dienste der käuflichen Lust selbst gerne in Anspruch nimmt. Wird sich ein führender CDU/CSU-Politiker finden, der sich dazu bekennt „in den Puff“ zu gehen?

    Wer findet Prostitution gut? Zuallererst einmal natürlich – wie könnte es auch anders sein – die Kunden der SexarbeiterInnen, also die, die sexuelle Dienstleistungen sporadisch oder in der Regel regelmässig in Anspruch nehmen. Wie viele Personen das in Deutschland sein mögen, ist schwer abzuschätzen, da es an offiziellen Statistiken mangelt. Ich möchte an dieser Stelle aber nicht orakeln.

    Ein Großteil der Sexarbeitenden wird die Sexarbeit „eher gut“ finden, da man ja damit sein Geld verdient, wobei dieses „gut“ nicht heißen muss, dass man einen Traumjob ausübt und täglich in Begeisterung verfällt. Womöglich muss das „gut“ auch öfter durch ein „ist OK“ oder „erträglich“ ersetzen, was aber in vielen anderen Berufen auch nicht anders sein wird.

    Die BetreiberInnen von Prostitutionsstätten finden Prostitution ebenfalls gut, wenn die Betreibung der Clubs, Bordelle, Wohnungen etc. gewinnbringend ist. Zwar sind die goldenen Zeiten in der Branche schon lange Vergangenheit, aber am Hungertuch wird trotzdem selten genagt.

    Alle drei Gruppen (Kunden, SexarbeiterInnen und BetreiberInnen) hat die Gesetzesinitiative der CDU/CSU mit dem Ziel des Sexkaufverbots im Visier, wobei die Auswirkungen bei einem Verbot recht unterschiedlich wären. Die Sexarbeitenden würde man bei einem „Nordischen Modell“ nicht verfolgen, weil lediglich der Sexkauf, aber nicht der Sexverkauf unter Strafe stehen würde? Die Provokation einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat hätte keine Konsequenzen? Das klingt recht absurd und ist es auch!

    Die vielen etablierten und sauber geführten Bordelle müßten zwangsläufig schließen und hätten den wirtschaftlichen Totalschaden, während das Sexgeschäft so wie in Coronazeit, wo die offiziellen Läden geschlossen waren, im „privaten Bereich“ neu organisiert wurde. Aus dem Clubgirl Chantal wurde die private Hausfrau, die sehr diskret online datete und beim Waldsparziergang  oder im AirBnB-Appartement zum sexuellen Vergnügen bereit war. Kontrollieren konnten dies die Ordnungsbehörden während Corona kaum und dies würde sich bei einem Sexkaufverbot auch nicht ändern. Prostitution kann man nicht verhindern, da sie ein elementares Bedürfnis ist!

    Wenn die bunten erotischen Häuser verschwinden, verbessert sich die Situation für die Sexarbeitenden nicht. Zwar ist es denkbar und wahrscheinlich, dass die Tarife für die käufliche Lust steigen, weil weniger Angebote vorhanden sein werden. Zudem wird es auch nicht wenige Kunden geben, die aus Furcht vor polizeilicher Verfolgung und unangenehmer Post im Familienbriefkasten dem Freiertum Adieu sagen, aber der „harte Kern“ wird wohl irgendwie am Ball bleiben.

    Wer im grauen oder dann gänzlich verbotenen Bereich „schafft“, dem fehlt es dann zukünftig eklatant an jeglicher Sicherheit!

    Geschützte Räume in genehmigten Betrieben gibt es dann nicht mehr, da ist dann keine Security mehr, die umgehend erscheint, wenn man den Alarmknopf drückt und bei den staatlichen Stellen kann man auch kaum Hilfe erwarten, da man ja dazu sein illegales Tun einräumen müßte, zwar ordnungsrechtlich nicht direkt belangt, aber eventuell fiskalisch zur Kasse gebeten werden könnte. Die Liste läßt sich hier lange fortsetzen und ich frage mich, ob sich die CDU/CSU in dieser Richtung überhaupt Gedanken gemacht hat.

    Im Prinzip gibt der Staat bei der Einführung eines Sexkaufverbots die regulierenden Zügel aus der Hand, verliert den bislang durch die Registrierungspflicht gegebenen direkten Kontakt zur Branche und die Ordnungsbehörden stehen vor der Aufgabe Hunderttausende von Kleindelikten zu verfolgen und Sexarbeitenden und Freiern, deren Identität man gar nicht mehr kennt, virtuell und real nachzustellen. Bei dieser Vision freuen sich die zuständigen Behörden schon jetzt ein Ohr ab: alles wird noch umständlicher als bisher und die Kapitulation ist – wie bei Corona – schon vorprogrammiert!

    Man treibt den Teufel mit Beelzebub aus! – Man bekämpft ein Übel mit einem noch schlimmeren und verspricht sich davon einen „Erfolg“. Welcher das sein mag? Dazu fällt mir wenig ein …

    Konstruktive Gedanken zur Kampagne „Erhalt der legalen Sexarbeit“

    Ich denke, wir können in der Debatte ob Sexarbeit gut oder böse, positiv oder negativ, schwarz oder weiß ist, nicht punkten! Die bereits angesprochene Moral-Debatte der SexkaufgegnerInnen, die sich ja politisch massiv manifestiert hat und wo auch die „Menschenwürde“ und der „Menschenhandel“ in einem Atemzug genannt werden, um „erfundene Fakten“ zu untermauern, bedient sich  der ständigen Wiederholung von „Fake-News“, verwendet fingierte Studien und Gutachten, um die Öffentlichkeit und die Politik zu beeinflussen.

    Während im Bereich der Politik bei der CDU/CSU mit dieser Methode ein Volltreffer gelandet wurde, ist das Thema Sexkaufverbot in der breiten Öffentlichkeit – also im Volk – von mäßigem Interesse. Puff-Sympathisanten aus dem CDU/CSU-Lager finden die Idee zwar womöglich nicht gut, werden aber ganz sicher keine Revolte starten, sondern vielleicht die CDU/CSU nicht wählen. ProstitutionsgenerInnen aus anderen Parteien könnte den Stimmverlust aber aufwiegen. Und der normale Bürger hat momentan mit Krieg, Energie- und Klimakrise und der Scholzomatik ganz andere Sorgen.

    Soll sich die Branche nun – ähnlich wie die Zeugen Jehovas – in Bahnhöfe und Fussgängerzonen stellen und auf verlorenem Posten kämpfen, um die Öffentlichkeit dazu aufzufordern auf die vorhandenen und zukünftigen Entscheidungsträger der Politik einzuwirken?

    Jede und jeder, die oder der mit Vernunft gesegnet ist, sollte erkennen, dass dies völlig vergebliche Liebesmüh wäre! Sich gegen Kriege zu positionieren, für die Ukraine oder gegen Israel zu demonstrieren, sind Ziele, mit denen man große Gruppen mobilisieren und ansprechen kann. Pro-Prostitution kann das einfach nicht funktionieren!

    Unsere Kampagne kann sich daher m.E. nur direkt an die politischen Entscheidungsträger in Bund und Land richten, die im nächsten und übernächsten Jahr die politische Verantwortung in Deutschland übernehmen werden. Dabei gilt es die vielen vorhandenen Scheinargumente zu widerlegen, aufzuzeigen was das „eindeutig kleinere Übel“ ist, auch wenn die Verwendung des Begriffs des „Übels“ leider negativ besetzt ist.

    Die Branche muß sich klar gegen „Menschenhandel“ und vorhandene Mißstände positionieren und aufzeigen, dass legale regulierte Sexarbeit besser ist, als Wildwuchs im Untergrund!

    Es muß klar herausgearbeitet werden welche Argumente für den Erhalt der legalen Sexarbeit sprechen und dabei spielt das „was wäre wenn“ eine herausragende Rolle. Hierzu ist ein großangelegtes Brainstorming sinnvoll und notwendig. Das „klein, klein“, was momentan vereinzelt stattfindet, wird nicht ausreichen um „großes“ zu erreichen.

    Mit einem ProstSchG kann man als SexarbeiterIn oder BetreiberIn leben, mit einem Sexkaufverbot wird es – vorsichtig formuliert … schwierig …

    Daher wäre es verwegen in der gegenwärtigen Situation gleichzeitig gegen ein Sexkaufverbot und für die Abschaffung des ProstSchG zu opponieren. Einen solchen „Doppel-Wums“ wird es nicht geben und man sollte der Gegenseite da genügend Spiel lassen.

    Setzen wir uns kurzfristig gemeinsam an einen Tisch oder kocht jede und jeder (wieder) sein eigenen Süppchen?

    Das ist die zentrale Frage, auf die es noch keine befriedigende Antwort gibt. Seit Februar 2024 sind schon wieder einige Monate ins Land gegangen und der Bundestagswahlkampf für 2025 wird spätestens nach der Sommerpause Fahrt aufnehmen. Ich halte es für ratsam bereits jetzt eine umfangreiche Datenbank der aktuellen und zukünftigen politischen Entscheidungsträger aufzubauen und diese sukzessive mit Informationen zu versorgen.

    E-Mails und Newsletter landen heute vermehrt in Spam-Ordnern und sonstigen Filtern, gerade wenn der Inhalt die Worte Sex, Erotik, Prostitution enthält. Man kann bei der digitalen Zustellung nie sicher sein, ob die Botschaft die Empfänger erreicht. Normale Postkästen bleiben hingegen zunehmend leer. Vielleicht hat eine analoge Zustellung oder das altertümlich anmutende „faxen“ hier einen Vorteil?

    Es gibt Mittel und Wege Informationsschriften in den Deutschen Bundestag oder in die Landesparlamente zu speditieren, ohne dass dies mit hohen Portokosten verbunden sein muß.  Mein „gewußt wie“ stelle ich hier bewußt  nicht öffentlich vor um Nachahmer der Gegenseite nicht zu selbigem zu ermutigen.

    Mein Kampagnen-Aufbau in (noch) groben Zügen:

    1. Aufbau einer Adressdatenbank mit politischen Entscheidungsträgern.

    Es gibt 736 Bundestagsabgeordnete und 1894 Landtagsabgeordnete. Dazu kommen diverse Regierungen und Ministerien und die Regionalpolitik. Auch neue Kandidatinnen und Kandidaten, die 2025 erstmals antreten, sind zu bedenken und man muß auch damit rechnen, dass Wahlkreise an Bewerber anderer Parteien fallen können. So betrachtet könnte ein Verteiler in der Größenordnung von bestimmt 10.000 Personen entstehen, wobei man sicherlich eine Selektion vornehmen muss, wen man per Post und wen man „nur“ mit E-Mail kontaktiert.

    2. Schaffung einer Kampagnen-Zeitung (Print/Digital) mit Web/Online-Channel

    Die Kampagnen-Zeitung soll verbunden mit Web und Channel die Botschaft der Branche, nämlich das „NEIN“ zum Sexkaufverbot transportieren und eine Vielzahl von Personen abbilden, die für legale Sexarbeit stehen. Vorsichtig dosiert und unter Vermeidung von Anstössigkeit kann man die Inhalte auch in Social-Media verbreiten ohne gesperrt zu werden. Print hat noch seinen Wert, wenn man es mit dem Produkt auf den Tisch der Abgeordneten schafft.

    3. Einrichten einer temporären Redaktion ab Juli 2024

    Nur in einem Team sind wir stark! – Es gibt in der Branche viel „One-Man-Show“ und ich muß bekennen, dass auch ich am liebsten der Koch meiner eigenen Suppe bin. Doch was passiert, wenn man in einer Kampagne erkrankt oder aus anderen Gründen nicht mehr arbeiten kann, einem die Ideen ausgehen? Bei einem solch wichtigem Vorhaben sollte man die Last auf mehreren Schultern verteilen und alle Eventualitäten im Blick haben! Wer an oder eben unter den Tisch kommt, ist noch völlig offen!

    4. Beackern der hoffentlich fruchtbaren Feldes

    Wir gehen momentan davon aus, dass sich die jetzige Ampel-Regierung bis zur Bundestagswahl im September 2025 halten wird. Ein konservativer Ruck ist sehr wahrscheinlich und ein CDU/CSU-Bundeskanzler die logische Folge. Die Kampagne sollte im Sommer 2024 vorbereitet und nach den Sommerferien gestartet werden und dann solange laufen, bis eine neue vermutlich CDU/CSU geführte Regierung das Thema Sexkaufverbot in Koalitionsverhandlungen und dann als neuerliche Gesetzesinitiative in den Deutschen Bundestag einbringt. Da reden wir dann vermutlich von Frühjahr 2026.

    Mit 600.000 Euro rette ich die Branche vor dem Sexkaufverbot! 

    Absolute Zahlen ermuntern oder erschrecken. Wenn man bedenkt, welch gewaltige Summen Unternehmen in Lobbyarbeit investieren und was ein einziger Taurus-Marschflugkörper kostet (nämlich 950.000 €), sollten 600.000 € für ein mehr als 2-jährige Kampagne nicht abschrecken. Auf den Monat heruntergerechnet sind das nur „schlappe“ 25.000 € pro Monat.

    Mit diesem Etat sind ganzseitige Anzeigen in der FAZ und der ZEIT möglich oder aber Werbung mit dem Triegema-Affen im Vorabend-TV-Werbeblock. Auch ein Volksfest kann man veranstalten oder einen Zeppelin beschriften, der von Stadt zu Stadt fliegt und eine noch nicht bekannte Botschaft verbreitet.

    Das Problem ist – wie ich schon erwähnte – das fehlende griffige Motto, die Botschaft, die zündet und die die richtigen Adressaten dann zur „biblischen Umkehr“ bewegt.

    Viel hilft viel? – Mit genug Bimbes kann man alles kaufen? – Was im amerikanischen Wahlkampf vielleicht ein Stück weit funktioniert, erscheint mir in unserem Fall nicht praktikabel. Selbst für angedachte 600.000 € kann man keinerlei Garantien geben.

    Ich denke, dass man den von mir angedachten 4-Punkte-Plan, der eben nicht auf die gesammte Öffentlichkeit, sondern auf die Entscheidungsträger abzielt, mit einem deutlich geringeren Etat bewerkstelligen kann. Mit 6.000 € im Monat (was dann in 2 Jahren aufgerundet etwa 150.000 € entspricht) kann man sicher eine gute Kampagne fahren und wenn eine ausreichende Anzahl von BetreiberInnen teilnimmt, kostet der monatliche Anteil ähnlich viel wie die Mitgliedschaft in einem Fitness-Center.

    Mein heutiger Artikel soll ein Denkanstoß sein und ich bin gespannt wie Sie sich / wie Ihr Euch dazu positioniert!

    Ein Gruß von Haus zu Haus!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontext-Artikel:

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

  • Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 - Corona - Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Die Corona-Zahlen in Deutschland explodieren in den vergangenen Tagen geradezu! – Wir haben seit vergangenem Wochenende täglich über 4.000 Neuinfektionen zu verzeichnen und haben damit ähnlich hohe Zahlen wie bei der ersten Welle im März 2020. Während der schlagartig genesene US-Präsident Donald Trump gestern in den USA alle Besucherinnen und Besucher seiner Wahlkampf-Show „küssen möchte“, gibt es in unserem Nachbarland Frankreich Infektions-Zahlen die 5-mal höher sind als bei uns!

    Zahl der Hotspots steigt ständig an! – Corona ist kein Spaß!

    In meiner Heimat Nordrhein-Westfalen sind momentan 12 Städte über dem Wert von 50 Neuinfektionen pro Woche, darunter z.B.  Köln, Düsseldorf, Hagen, Hamm, Wuppertal, Gelsenkirchen und Duisburg. Berlin ist stark betroffen, in Hessen sind Frankfurt am Main und Offenbach Hotspots, die Landeshauptstadt Stuttgart und Esslingen sind es in Baden-Württemberg ebenso, um nur einige markante Beispiele zu nennen. Die Hotspots nehmen jedenfalls beständig zu und man erkennt inzwischen, dass es vornehmlich Großstädte und Ballungszentren sind, Orte, in denen sich täglich unglaublich viele Menschen begegnen. Ist ja auch logisch: je mehr Begegnung, desto mehr Risiko, wobei klar festzustellen ist, dass die Super-Infektionen der vergangenen Wochen vornehmlich von privaten Feiern und sonstigen Zusammenkünften ausgingen und es im so oft kritisierten Bereich der angeblich „so gefährlichen Prostitution“ zu keinem Ausbruch kam.

    Prostitution ist nicht der Verursacher, aber dass interessiert nicht wirklich!

    Das die Prostitution relativ „safe“ ist, hängt ja auch damit zusammen, dass hier „Zusammenkünfte im großen Stil“ nicht stattfinden! Schließlich spielt sich das Geschäft mit der käuflichen Erotik ja in bestimmt 80% der Fälle in Kleinbetrieben ab, wo zudem Hygieneregeln angewendet werden, die den 1:1-Kontakt gewährleisten. Die Disziplin in den Betrieben ist nach meiner Einschätzung deutlich höher, als es in gastronomischen Betrieben der Fall ist, wo nach Einsetzen der alkoholischen Gärung Hemmungen und Regeln fallen. Ausgesprochene Alkoholverbote sind die Folge, was die feierwütigen Mitbürger stört und den betroffenen Betrieben natürlich wieder massive Umsatzeinbrüche beschert!

    Erste „Prostitutionsverbote“ in Deutschland wegen „Hotspot-Status“

    Doch auch wenn die Prostitution „objektiv“ wenig Gefahren birgt, haben bereits zwei Städte in sogenannten „Allgemeinverfügungen“ Prostitution erst einmal wieder „präventiv“ untersagt. In Solingen (NRW), wo es 4 Betriebe mit insgesamt etwa 15 Dienstleisterinnen gab, war die nicht vorhandene Not groß und auch in der Bischofsstadt Mainz, die natürlich eine gewissen Nähe zum gefährlichen Rhein-Main-Gebiet besitzt, hat die Stadt die Prostitution erst einmal verboten. Dort läuft jetzt eine Klage gegen die Stadt und es wird sicher spannend, wie die Richter bei „Hotspot-Alarm“ urteilen werden.

    Auch in der Stadt Stuttgart, wo man das städtische Prostitutionsverbot mit Wirkung zum 14.10.2020 wieder zähneknirschend aufheben musste, weil der VGH Mannheim geurteilt hatte, überlegt man, laut einer Mail, die ich heute morgen vom Rechtsdezernenten Dr. Stadler erhielt, wie man mit der durchs VGH verfügten Öffnung angesichts der Hotspot-Situation umgehen wird. Es riecht nach neuen Maßnahmen, die man eben nur noch schlüssig begründen muss, um nicht vor Gericht eine (erneute) Klatsche zu bekommen!

    Besonnenheit ist das Gebot der Stunde und gleichzeitig mein Appell an die Branche

    Die Branche „kann Hygiene“! – Das haben wir behauptet und dies müssen wir nun auch in der Praxis täglich beweisen! – Gerade die großen Betriebe, die bereits geöffnet haben oder gerade wieder öffnen, sind in einer besonderen Pflicht. Je mehr Kundenaufkommen vorhanden ist, desto wichtiger ist die Einhaltung der Regeln. Die Hände müssen desinfiziert werden, enge Kontakte einer Vielzahl von Personen sind unbedingt zu vermeiden und die Devise „alles rein, was rein passt“ ist gerade völlig falsch. Sollte es zu einem nachgewiesenen „Super-Spread-Event“ in einem Bordellbetrieb kommen, werden die Karten neu gemischt und alle Prostitutionsgegner(innen) werden jubeln und sofort „Maßnahmen“ fordern. Alle, die aktuell in einer angespannten Lage gegen Regeln verstoßen, gefährden das noch sehr fragile System! Egal ob dies fahrlässig oder gar absichtlich geschieht: die Gefahr erkämpfte Rechte wieder zu verlieren ist groß!

    Neue Auflagen, die bisweilen zum heftigen Kopfschütteln führen … der Betreiber als Hilfs-Sheriff?

    Die Zahl der täglichen „Meldungen“ ist vielfältig: so wurde mir gestern von einer Betreiberin berichtet, dass sie vom Ordnungsamt angehalten ist zu prüfen, ob sich anreisende Damen in der vergangenen Woche womöglich in Risikogebieten aufgehalten haben könnten! Dabei geht es nicht nur um Osteuropa, sondern auch um Deutschland. Damen, die in Mainz „schafften“, sind beispielsweise in der Pfalz oder auch im Saarland unerwünscht, seit Mainz Hotspot ist und die Damen von dort „flüchten“. Den Betreiberinnen und Betreibern werden Pflichten auferlegt, die kaum zu erfüllen sind.

    Wir sind beständig unter Beobachtung … Aufpassen! – Ein Esel reicht für große Unruhe im gesamten Stall!

    Unsere Beliebtheit hat in der Corona-Krise nicht wirklich zugenommen und auch die bunten Medien titeln bereits mit „Übernachtung verboten … Puff erlaubt!“. Wir haben so manche Anfechtung überstanden, aber man muss ganz klar feststellen, dass die „Corona-Krise“ noch nicht überwunden ist und dass es noch sehr lange dauern wird, bis wir wieder halbwegs „normale Verhältnisse“ haben werden.

    Bleibt gesund und bleibt solidarisch!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

     

     

  • Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Prostitution 2020 - Der 01.09. - Gesamtöffnung gescheitert! - Was nun? Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Die einen lachen, die anderen weinen! – Der gelebte Föderalismus spaltet das Land! Corona zeigt im Bereich der Prostitution die Schwächen unseres Systems auf! – Wie lange geht das noch gut? – Was können die tun, die vom Staat benachteiligt werden?

    Es ist kaum zu glauben: wir haben den 1. September 2020 und die Lage im Land ist auf den Bereich der Prostitution bezogen verwirrender denn je! In Bundesländern, wo wir nie damit gerechnet hätten, z.B. in Bayern und im Saarland, sind Prostitutionsstätten bereits wieder „irgendwie“ zulässig, obwohl in den aktuellen Landesverordnungen steht, dass „Bordellbetriebe geschlossen zu halten sind“. In Bundesländern, wo „Öffnungen“ von der Politik „versprochen“ wurden, so beispielsweise in Hamburg, wurden die Verordnungen verlängert ohne dem Prostitutionswesen eine zeitliche Perspektive zu geben.

    Die Oberverwaltungsgerichte der Länder urteilen total gegensätzlich: einige sehen kein erhöhtes Infektionsrisiko und haben so, wie letztlich in Niedersachsen, die Prostitutionsstätten-Verbote außer Kraft gesetzt, andere Obergerichte urteilen, wie aktuell in Baden-Württemberg, als wenn es faktisch darum ginge die Prostitution als solches ganz abzuschaffen! – Der Laie staunt; der Fachmann wundert sich!

    Wir stehen am Dienstag, dem 01.09.2020, bundesweit vor einem merkwürdigen wie unlogischem Flickenteppich, den man kaum noch überschauen und erst recht nicht begreifen kann!

    Ist „Corona“ in den Bundesländern unterschiedlich gefährlich? – Wie kann es sein, dass man dort ein abstraktes erhöhtes Risiko unterstellt, wo es seit Wochen kaum noch Infektionen gibt? Eine Großstadt wie Berlin als Ballungszentrum stimmt Öffnungen zu und erlaubt „Normalverkehr“, während im sehr dünn besiedelten Brandenburg nun ab 05.09. wohl Sex ohne GV erlaubt sein soll? – In Sachsen darf man jetzt „sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr“ erbringen, während aus großen FKK-Clubs in NRW jetzt temporär „Wellness-Massage-Stätten“ werden. Aus Sexdienstleisterinnen werden nun Massage-Fachkräfte, die natürlich bei der Massage die „erogenen Zonen“ nicht berühren? – Das kann wohl nur die „Sendung mit der Maus“ erklären!

    Vielleicht sollte man auch „Aerosol-Armin“ oder „Panik-Karl“ fragen, wie es nun weitergeht. Der eine, Armin Laschet, faselt von den Aerosolen, die man nicht sieht, die aber bedrohlich durch Prostitutionsstätten ziehen „könnten“, während der andere, Karl Lauterbach, inzwischen einen staatlichen „Prostitutionsfond“ auflegen will, um die Sexarbeiterinnen damit zu „retten“ und im Nebeneffekt gleich die gesamte Prostitution abzuschaffen. Was ist „Corona“ doch ein tolles „Werkzeug“! –

    Nach „Hartz4“ jetzt demnächst „Lauterbach6“! – Olaf Scholz und Hubertus Heil werden sich freuen und die „schallenden Jubelgesänge“ der Sexarbeiterinnen werden bundesweit den Abendhimmel füllen!

    Was für ein Schwachsinn! – Wäre es nicht an der Zeit Sex in den Zeiten von Corona generell zu verbieten? – Ach nein, Sex ist ja nur gefährlich, wenn es Geld dafür gibt und Aerosole werden auch nur aktiv, wenn sich der Geruch des Geldes mit ihnen verbindet! – Bestimmt findet sich hier ein viraler „Virologe“, der dazu ein treffliches Gutachten erstellt! Freiwillige vor!

    Ich unke gerne, habe Spaß an provokanten Thesen, stelle mir aber gerade heute die Frage, wie es nun für diejenigen weitergehen kann, die eben nichts zu lachen haben, weil sie in einem Bundesland wohnen, wo die Behörden auf Ignoranz setzen und die Gerichte fast „gleichgeschaltet“ erscheinen!

    Justizia ist eben nicht „blind“ sondern besteht aus Menschen, die doch „beeinflussbar“ sind und eben in einer von Corona geprägten Umwelt leben.

    Anders kann man die unterschiedliche Sicht der Richter nicht verstehen und ich glaube, dass es in der Geschichte der Justiz kaum ähnliche Fälle gibt, wo Oberverwaltungsgerichte bei identischer Sachlage ständig zu völlig konträren Urteilen kommen! – Das kann im Ergebnis so nicht stehen bleiben und wahrscheinlich ist der Gang zum Verfassungsgericht jetzt die letzte Möglichkeit, um die Existenz zu retten! Warum? – Weil die Möglichkeiten im Verwaltungsrecht jetzt ausgeschöpft sind! – Zwar sind die meisten Entscheidungen in „Eilverfahren“ abgelehnt worden, denen in der Regel noch „Hauptsacheverfahren“ folgen, aber diese werden in diesem Jahr kaum noch stattfinden und daher muss man nun andere Wege suchen, da es sich bei den „Corona-Maßnahmen“ um Eingriffe in Grundrechte handelt und es im Ergebnis nicht mehr um Verwaltungsrecht sondern um Verfassungsrecht geht!

    Die derzeitige „Ungleichbehandlung“ ist nicht hinzunehmen! – So muss das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG) bundesweit ebenso  gleich gegeben sein wie das Gleichbehandlungsgebot (Artikel 3 Absatz 1 GG).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang mehrfach gesträubt bezogen auf die Corona-Verordnungen der Bundesländer Klagen zur Entscheidung anzunehmen. Es wurde wiederholt verlangt erst alle anderen Rechtswege vor den Verwaltungsgerichten „auszuschöpfen“. Dies dürfte nun bei vielen Klägerinnen und Klägern der Fall sein! Daher laufen nun in dieser Woche Vorbereitungen für den Gang zum Verfassungsgericht. Wahrscheinlich ist es sinnvoll die Intentionen zu bündeln und aus den Einzelbegehren eine „Gesamtklage“ zu machen. Hier sind nun die Anwälte gefragt, die vor den Obergerichten gescheitert sind und wo neue Eilverfahren keinen Sinn mehr machen. Ich habe entsprechende Signale vernommen und werde diese nun gerne „kanalisieren“!

    Wir geben nicht auf, sondern kämpfen mit Nachdruck weiter! Die Branche lebt und wird sich weiter wehren! Möglichst „kollektiv“!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere AktionenProstitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Die vergangenen Wochen waren im Rotlicht-Gewerbe sehr strapaziös! Es gab seit März 2020 bundesweit zahlreiche Klagen im Eilverfahren, mit denen die sofortige Öffnung der Bordell-Betriebe eingefordert wurde. Bis zum heutigen Tag hatte keins dieser Eilverfahren Erfolg, obwohl die Corona-Infektionszahlen immer weiter gefallen sind und wir in einigen Regionen des Landes sogar keine neuen Fälle mehr haben!

    Die Ausübung der Prostitution und hier muss man „drastisch formulieren“: die Ausübung der Prostitution in dafür vorgesehenen Räumen (Prostitutionsstätten) ist unerwünscht, während man die prostitutive Arbeit im Graubereich (Straße, Haus, Hotel) in mindestens 10 von 16 Bundesländern duldet oder sogar indirekt „fördert“ und damit nach meinem Empfinden das Infektionsrisiko erhöht, da Hygienemaßnahmen und Kontakt-Nachverfolgung in der Grauzone kaum möglich erscheinen. Selbst in den Bundesländern, wo es momentan eindeutige Prostitutionsverbote gibt, wird „gearbeitet“, weil es für Sexworker(innen) einfach dringend notwendig ist, Umsätze zu erzielen!

    Klar, es stehen mitunter Bußgelder im Raum, aber die wirtschaftliche Not zwingt zu „flexiblem Handeln“. Wenn man kein Geld zum Leben hat, wird man erfinderisch und geht dabei schon mal ein hohes persönliches Risiko ein! Weil? Ja, weil es nicht anders geht und schlimmer noch: der Staat verursacht dieses Risiko, da er die geprüften und überwachbaren Prostitutionsstätten geschlossen hält, dabei das Prostituiertenschutzgesetz quasi ad absurdum führt und zudem im Blick auf Corona völlig kontraproduktiv agiert! Wie lange soll das so weitergehen? Ich schütze die Bevölkerung vor Corona, indem ich Sexarbeiter(innen) einem deutlich erhöhten Risiko aussetze und die Betriebe der Branche in ihrer Existenz gefährde? Zutiefst unlogisch und womöglich gar nicht durch „Corona“ motiviert?

    Fazit: Ich treibe den Teufel durch Belzebub aus oder fördere das riskante Schwimmen im offenen Meer, weil geschützte Schwimmbäder mit Bademeister zu gefährlich sind? Grotesk!

    Die momentan vorliegenden „Corona-Verordnungen“ der 16 Bundesländer beinhalten nach wie vor bundesweit das Verbot zum Betreiben von Prostitutionsstätten, wobei die Verordnungen sehr unterschiedliche Laufzeiten haben und immer wieder „erneuert“ werden. Im Monat Juli erwarten wir in 7 Bundesländern „neue“ Verordnungen: Bremen (Ablauf alte Verordnung 10.7.), Niedersachsen und Saarland (12.7.), NRW und Thüringen (15.7.), Sachsen (17.7.) und Bayern (19.7.). Im August enden in weiteren 7 Bundesländern die Verordnungen und zwar in Schleswig-Holstein (9.8.), Meck-Pom (10.8.), Hessen und Brandenburg (16.8.) und in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hamburg (31.8.). Dass Schlusslicht machen Sachsen-Anhalt (Ablauf 16.9.) und Berlin, wo die Verordnung tatsächlich bis zum 24.10.2020 gilt!

    Prinzipiell soll in allen Bundesländern eine „ständige Evaluierung“ stattfinden, wobei Lockerungen und die schrittweise Rückkehr zum „Normalzustand“ das Ziel sein müssen, um der Bevölkerung die gewohnte Lebensqualität zurück zu geben. In vielen Bereichen erleben wir das bereits, nicht aber im Bereich der Sexarbeit. Bis jetzt!

    Wenn man bedenkt, dass sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen und natürlich auch die Parlamente jetzt in die parlamentarische Sommerpause gehen, dass die Gerichte bis September wegen „Gerichtsferien“ auch nur eingeschränkt arbeiten, so muss man kein Prophet sein, um zu erkennen, dass man sehr wahrscheinlich im Bereich der Prostitution noch Geduld brauchen wird, bis maßgebliche Änderungen eintreten werden! Zwar ist der Umgangston nicht mehr so rau, aber es fehlt an einem „Durchbruch“, der „Steine ins Rollen“ bringen würde. Sobald ein größeres Bundesland „Prostitutionsstätten“ wieder erlaubt, werden die anderen nachziehen müssen; sobald ein Oberverwaltungsgericht die „Verhältnismäßigkeit“ neu bewertet, würden wir uns in einer hoffnungsvolleren Position befinden!

    Kein Bundesland und kein Gericht will „Vorreiter“ sein! Klar zu erkennen, wenn man die vorliegenden Dokumente auswertet. Abwarten bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“? Anwendung des „Prinzips Helmut Kohl“, wo „Aussitzen“ oft zum Erfolg führte? Nein! Es reicht! Wir müssen aktiv werden und den Druck im Kessel gerade jetzt deutlich erhöhen!

    Die Fraktion der „Abwartenden“, die in unserer Facebook-Gruppe ja auch vorhanden ist, unterstützt letztendlich unsere Gegner und beim Nachdenken, wie genau man handeln könnte, bleibt die Energie auf der Strecke! Man kann die Art und Weise von Demonstrationen, Kundgebungen und Postings eigentlich nur dann kritisieren, wenn man selbst aktiv ist und Alternativen am Start hat. Meckern um des Meckerns willen, ist eine zutiefst nervige Praktik, mit der man aber keinen Schritt vorankommt! Auch das „Unken“ und die Veröffentlichung von Falschmeldungen, macht keinen Sinn! Dann hält man besser mal die „Klappe“, um sich nicht gänzlich unglaubwürdig zu machen!

    Zeit für „RedlightON“ und viele weitere Aktionen! Es ist Zeit und wir haben viel zu verlieren! Die Branche wir aktiv und diese Aktivitäten müssen wir intensivieren!

    In der vergangenen Woche gab es die Aktion des Liberty Berlin in Zusammenarbeit mit dem UEGD, wobei es die Betreiberin Kerstin sogar mit einem Live-Interview in Bild-TV schaffte, was einem breiten Publikum die Problematik vor Augen führte. Einige Tage später dann die von Stephanie Klee organisierte gemeinsame Aktion von BSD und BesD vor dem Bundesrat in Berlin, eine Aktion, die im DPA-Ticker landete und damit von von allen führenden Medien der Republik veröffentlicht wurde. Im RBB-Fernsehen dann ein Video-Bericht von der Demonstration und ein Interview mit Johanna Weber, dass hohe Aufmerksamkeit erregte!

    Ob man nun einen Stufenplan über Massagen und dann späteren Verkehr propagiert oder ob man mit markanten Sprüchen wie „Der Staat fickt uns, aber zahlt uns nicht“ auftritt und dabei nicht in Kostüm und Anzug auftritt, ist erst einmal völlig egal! Es geht in erster Linie darum aus dem Schatten zu treten und eben Aufmerksamkeit zu erregen! Das Rotlicht ist ein breites Feld und es geht dabei von Armut bis Luxus, von rudimentärer Existenz bis Lifestyle, wobei die gemeinsame Botschaft lautet:

    Wir wollen arbeiten; wir wollen aufmachen! Nicht mehr, aber auch nicht weniger!“

    Die Aktionen werden jetzt über die neue Plattform „RedlightON“ gebündelt, wo als nächste Aktion der bundesweite „Tag der Offenen Türe“ am 16.07.2020 propagiert wird. Bitte nehmt an dieser wichtigen Aktion teil! Die Zeit drängt nun natürlich und die Liste der teilnehmenden Betriebe sollte sich unbedingt noch weiter füllen, um ein deutliches politisches Signal zu setzen!

    https://www.redlight-on.de/

    Zusätzlich wird gerade noch eine „Sternfahrt nach Berlin“ für den 25. Juli 2020 geplant, wo an diesem Tag der reale und virtuelle „CSD“ stattfinden wird. Die Sternfahrt wird in Kooperation mit den Berliner Betreibern und über unsere Facebook-Gruppe organisiert! Wir stehen hier noch am Anfang, aber im Laufe der Woche werde ich hierzu noch intensiv berichten und posten! Den Termin bitte schon einmal vormerken!

    Für heute erst einmal „genug“ … ich wünsche frohes und konstruktiven „Schaffen“!

    Euer Howard Chance

    https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/

    https://www.mhconsulting.online

    https://prostitution2017.de

  • Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Logik und Co.

    Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Logik und Co.

    Prostitution 2020 - Nachgedacht - Öffnungsklagen - Intensionen und Co.Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Intensionen und Co.

    In den offenen Diskussionen der vergangenen Tage, die mit einer neu etablierten Arbeitsgruppe in Trier, aber auch „privat“ mit einigen Betreiberinnen und Betreibern intensiv geführt wurden, kamen interessante Denkanstösse heraus, die an dieser Stelle einmal als „Gedanken-Kette“ verarbeitet habe und nun zur Diskussion stellen möchte

    Step 1: Sex ist in Deutschland generell nicht verboten und war es im weit übertragenen Sinn auch nur, wenn man mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt verkehrte! In der Regel findet Sex zwischen 2 Personen statt.

    Step 2: Das Risiko einer Infektion mit Corona ist bei privatem und gewerblichem Sex gleich groß! Womöglich ist das Risiko im gewerblichen Bereich sogar geringer, da Kondomverwendung häufiger stattfindet?

    Step 3: Prostitution ist in den meisten Bundesländern nicht explizit verboten! In den meisten Landesverordnungen sind Prostitutionsstätten untersagt und „ähnliches“! Was ist ähnlich? Nicht genau definiert!

    Step 4: An den Orten, wo Prostitution als solches nicht verboten ist, können Sexdienstleisterinnen Gäste in der ihrer privaten Wohnung „einzeln“ empfangen oder aber auch außer Haus besuchen. Das dies passiert, dürfte außer Frage stehen.

    Step 5: Prostitution in dafür speziell vorgesehenen Räumen, die dafür sogar ein Hygienekonzept haben und Schutz bieten, ist nicht zulässig!

    Meine Schlussfolgerung: der gewerbliche Sex in hygienisch geeigneten Räumen ist bezogen auf eine Infektion mit Corona „gefährlicher“ als die Ausübung „in freier Wildbahn“? Und es geht ja nicht um die „Moral“, sondern um eine Gefährdung!

    In der Praxis befinden wir uns seit einigen Tagen in einer „Welle“, aber nicht in der ausgebliebenen „Corona-Welle“, sondern in einer „Klagewelle“, bei der einige wenige Betreiberinnen und Betreiber inzwischen gegen eine Ungleichbehandlung vorgehen: Wellness-Massage, Tattoo und Piercing sind als körpernahe Dienstleistungen erlaubt und hier kann auch auf die 1,5 m Körperabstand verzichtet werden, wenn andere Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden.

    Die meisten „Klagekonzepte“, die mir bekannt sind, arbeiten mit einem Stufenplan: man klagt „zunächst“ auf eine eingeschränkte Nutzung, etwa auf  „Wellness-Massage“mit Hygienekonzept oder auf „Escort ohne erotische Handlungen“, um „den Laden“ irgendwie erst einmal „auf“ zu bekommen. Die „Gleichstellung“ mag vor Gericht durchgehen, ist aber nur ein Teil-Erfolg! Über Risiko und Nebenwirkungen informiert ihr Arzt oder der zugelassene Rechtsanwalt!

    Warum fehlt momentan noch das „offene Visier“, bei dem man konkret auf die überfällige Öffnung der „Prostitutionsstätten“ klagt oder das Recht zur „Prostitutionsvermittlung“ klar einfordert? 

    Prädestiniert für eine möglichst kollektive Klage, womöglich vor dem Oberverwaltungsgericht, Landes- bzw. Bundesverfassungsgericht, je nach Art des Rechtsbegehrens, wären m.E. die Sexarbeiterinnen, die in ihrer Berufsausübung stark behindert und sogar gefährdet werden, da sie nicht in geschützter Umgebung, sondern eben, wie schon geschildert, „in der freien Wildbahn“ arbeiten müssen, um das notwendige Brot zu verdienen. Die Sexarbeiterinnen müssen, quasi durch den Staat gezwungen, hohes Risiko gehen und Betreiberinnen und Betreiber müssen zusehen, wie illegale Strassenstriche vor dem geschlossenen Bordell entstehen, die auch noch „geduldet“ werden, weil es den Ordnungsbehörden an Personal fehlt! Eine absurde Situation, die ich am vergangenen Wochenende im Frankfurter Bahnhofsviertel persönlich beobachten konnte! Über 50 zwinkernde „Damen mit Gucci-Imitaten“, die auf Kundenfang waren und an deren „Intensionen“ kein Zweifel bestand!

    Was kann man tun? – Mein Aufruf an die „Experten“ in meiner Facebook-Gruppe und an die „begleitenden Juristen“:

    Lasst uns darüber nachdenken eine Strategie in dieser Richtung parallel zu entwickeln!

    Diskussion dazu gerne in der Facebook-Gruppe Zukunft Rotlicht

    Kontakt natürlich gerne auch immer unter:

  • Hello 2020 – Neues Jahrzehnt – Viel Arbeit für Howard Chance

    Hello 2020 – Neues Jahrzehnt – Viel Arbeit für Howard Chance

    Hello 2020 – Neues Jahrzehnt – Viel Arbeit für Howard Chance

    Das neue Jahr und das neue Jahrzehnt haben begonnen

    Ein freundliches Hallo in die Runde! Das neue Jahr ist jetzt eine Woche alt und für mich beginnt die Arbeit in diesem Jahr von Neuem. Einige Tage Erholung und Stillstand, doch nun geht es wieder mit vollem Elan an die Arbeit, die durch das ProstSchG und dessen Umsetzung nie aufhört.

    Ich wünsche an dieser Stelle allen Freundinnen und Freunden, Kundinnen und Kunden und allen Besucherinnen und Besuchern meiner Webseite ein gutes neues Jahr, viel Erfolg and „simply the best“!

    Was steht bei mir an im neuen Jahr 2020? Eine Kurzübersicht der aktuellen Projekte, die momentan noch in meinem Kopf reifen, bzw. bereits auf meinem Schreibtisch liegen:

    Verwaltungsgerichtsverfahren

    Es haben sich eine ganze Reihe von Verwaltungsgerichtsverfahren angesammelt, die ich in Kooperation mit meinen Justiziaren fachlich betreue. Diese Verfahren haben in der Regel eine lange „Laufzeit“ und es geht fast immer um „Nutzungsänderungen“ und „Gebietsbestimmungen“. Wir haben es immer wieder damit zu tun, dass Ordnungsämter das Baurecht heranziehen und eine „Konzentrationswirkung“ erzeugen, die eigentlich nicht vorgesehen ist! Ob dies rechtlich korrekt ist, müssen nun die Gerichte entscheiden. Man hat zwar durch das laufende Verfahren einen Zeitgewinn, aber da der Ausgang ungewiss ist, kann man auf Betreiberseite nicht von „ruhigem Schlaf“ reden.

    Antragsverfahren nach dem ProstSchG

    Auch in diesem Bereich ist einiges zu tun und noch immer sind Anträge, die bereits 2017 gestellt wurden, oft noch nicht abschließend bearbeitet. Sachbearbeiter wechseln, Führungszeugnisse und Bescheinigungen laufen ab und auch Betriebsübergaben sind kaum möglich, wenn man nicht ganz tief in die Trickkiste greift. Ich habe mich in diesem Bereich inzwischen weitreichend „spezialisiert“ und bin hier sehr tief im Thema … sozusagen „zwangsläufig“!

    Nachbesserungen von Betriebskonzepten

    Viele Betriebskonzepte, die gewissermaßen auf dem Bierdeckel entstanden, werden inzwischen bei Kontrollen gerügt, da sie nicht rechtskonform sind und im Genehmigungsverfahren auch nicht hinreichend geprüft wurden. Hier kommt es regelmäßig zu Nachforderungen oder Nachbesserungen und nicht selten werden Konzepte auch nachträglich gänzlich verworfen!

    Betriebsveräußerungen / Objektverkäufe

    Immer mehr Betreiberinnen und Betreiber entscheiden sich ihre Betriebe nicht weiter zu führen! Wer sein Geld längst verdient hat, scheut nun das ProstSchG wegen der zahlreichen Pflichten! Oft ist auch die wirtschaftliche Entwicklung ungünstig. Ich habe inzwischen eine Liste mit über 25 Objekten, die kurz- bis mittelfristig „abzugeben“ sind. Leider ist die Nachfrage nicht gerade intensiv! Investitionen in „Rotlicht“ stehen angesichts der unklaren Rechtslage auf dem Prüfstand und ich fürchte, dass sich hieran in 2020 auch wenig ändern wird!

    Steuerfragen und Co.

    Die Besteuerung von „Rotlicht“ wird immer mehr zum komplizierten Thema! Betriebe werden „gerne“ in die Haftung genommen, wenn „selbständige Dienstleisterinnen“ z.B. ihrer Umsatzsteuerpflicht nicht nachkommen und damit irgendwann unangenehm auffallen. Es gibt nach wie vor keine einheitliche Vorgehensweise, nicht einmal pro Bundesland. Zahlreiche Individualvereinbarungen treffen auf das „Düsseldorfer Verfahren“ und der Fiskus arbeitet mit vielen Köchen, die alle unterschiedliche „Zutaten“ in den Topf werfen, was dem „Gesamtgeschmack“ aber nicht zu Gute kommt. Auch hier informiere ich in Kooperation mit Justiziaren über sinnvolle Steuermodelle.

    Blogging/ Buch-Projekte

    Durch die vielfältigen Verfahren hat mein „Blogging“ stark gelitten und auch die angekündigten Buch-Projekte mussten vorübergehend gestoppt werden. Es fehlte mir einfach an Zeit. Ich versuche nun wieder „in den Tritt“ zu kommen und werde demnächst über die Fortschritte informieren!

    Zeitplan Howard Chance

    Vom 08. bis 18. Januar 2020 bin ich im Raum Düsseldorf unterwegs und habe dabei hauptsächlich Büroarbeiten zu erledigen. Nach Absprache sind aber Termine mit ein wenig Vorlauf jederzeit möglich. Vom 19. bis 25. Januar geht es ins Rhein-Main-Gebiet und ich werde dann Ende des Monats eine Kreativ-Woche einlegen, bei der die Buch-Projekte voran getrieben werden sollen!

    Der Terminplan … immer aktualisiert unter:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Immer da, immer nah … wenn es brennt oder wenn Dinge sinnvoll vorbereitet werden müssen.

    Herzliche Grüße von Haus zu Haus

    Howard Chance
    howard.chance@t-online.de
    Phone 0151-71885164

    Informationen zur Beratung MH-Consulting:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

    Die Erstellung eines Betriebskonzepts nach dem ProstSchG ist die eine Sache; das „Leben“ dieses Konzeptes und die korrekte Umsetzung der amtlichen Vorschriften oft eine ganz andere. Viele Betreiber denken, dass der einmalige amtliche Stempel ausreist, um zukünftig in Frieden mit dem Amt zu leben. Dann werden die gesetzlich eindeutig vorgeschriebenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gerne (wieder) vergessen und manchmal stellt man sogar das eingereichte Konzept „intern“ wieder um, ohne das Amt davon zu informieren! Wenn man einfach so handelt, so handelt man grundsätzlich „ordnungswidrig“ und gefährdet im schlimmsten Fall sogar die bereits erlangte Erlaubnis oder aber die Erlaubnis, auf die man noch wartet!

    • Dokumentiere ich die Anmietungen in meinem Betrieb umfassend und gesetzeskonform? Habe ich ein stetiges Augenmerk auf die Existenz und die Gültigkeit von Registrierungsbestätigungen und Gesundheitsbescheinigungen?
    • Gebe ich ordnungsgemäße Quittungen aus und erhalten meine Mieterinnen bzw. Subunternehmerinnen Duplikate aller Dokumente? Wie stelle ich den Datenschutz und die ordnungsgemäße Aufbewahrung aller Unterlagen sicher?
    • Darf ich Weisungen erteilen oder lasse ich dies besser bleiben? Agiere ich im Auftrag der Mieterin oder erbringe ich Zusatzleistungen, die ein Anstellungsverhältnis begründen könnten?
    • Wie steht es um die Zuverlässigkeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Wurde diese überprüft oder ist diese nicht notwendig?
    • Wie ist die Lage beim Jugendschutz, bei Hygieneplan, Meldepflichten und beim Sicherheitskonzept? Nehme ich die notwendigen Kennzeichnungen im Betrieb vor und informiere ich die Mieterinnen nachweislich über die gesetzlichen Fristen?
    • Mache ich „Deals“ mit dem Finanzamt oder übernehme ich die Werbung für (angeblich) selbständige Damen?

    Es gibt unzählige weitere Detailfragen, die regelmäßig im Rahmen meiner Unternehmensberatung auftauchen und die manchmal gar nicht so einfach zu beantworten sind. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail!

    Ich habe mich daher entschlossen ein Handbuch für die betriebliche Praxis zu veröffentlichen, um damit durch das Aufzeigen entstandener Probleme konkrete Hilfestellungen zu geben. In manchen Regionen sind die Behörden lasch, in anderen jedoch gründlich und sogar über das Ziel hinausschießend!

    Den September über werde ich die Publikation erstellen und als Erscheinungsdatum ist der 28. Oktober 2019 geplant und zwar zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, wo ich ja auch als Referent vertreten sein werde.

     

  • Die Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Die Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Prostitution und Steuer - Aktuelle ProblemstellungenDie Besteuerung von Sexarbeit ist trotz ProstSchG und amtlicher Registrierung ineffizient und führt bisweilen ins Chaos

    Prostitution und Steuer – Aktuelle Problemstellungen

    Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) bescherte und beschert den deutschen Finanzbehörden umfangreiche neue Aufgaben: sobald sich eine Sexarbeiterin bei einer Ordnungsbehörde registriert, erhält das „zuständige“ Finanzamt eine Mitteilung über die erfolgte Anmeldung. Hat die Sexarbeiterin eine deutsche Meldeadresse, ist die Zuständigkeitsfrage schnell geklärt: laut Abgabenordnung ist das Wohnsitz-Finanzamt zuständig und dieses versendet dann in der Regel einen sogenannten Erfassungsbogen, mit dem der steuerliche Status dann geklärt werden soll. Doch falls die neu registrierte Sexworkerin keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wird die Sache sehr kompliziert. Mangels Wohnsitzes gibt es nämlich kein zuständiges Finanzamt und es werden u.U. an mehreren Orten neue Finanzamts-Akten aufgemacht, wenn eine Sexarbeiterin ihren Aufenthaltsort wechselt und in diverse Kontrollen der Finanzbehörden gerät!

    Es ist im ProstSchG vorgeschrieben, dass bei jeder Registrierung eine Meldeanschrift oder in Ermangelung einer solchen eine sogenannte „Zustellanschrift“ anzugeben ist, unter der eine Sexarbeiterin behördliche Post empfangen kann. Der Begriff der „Zustellanschrift“ ist dabei ein völlig neuer Begriff, der im ProstSchG aber nicht genau definiert ist. Eine Zustellanschrift ist, vereinfacht gesagt, eine postalische Anschrift, an der eine Person Post erhalten kann, ohne unter dieser Anschrift zu wohnen und/oder gemeldet zu sein.

    Das „Post erhalten können“ setzt aber voraus, dass die Person, die eine solche Anschrift beim Amt angibt, auch über den Eingang von Post informiert wird, wenn solche eingeht. Wird die Anschrift eines Clubs oder die eines Bekannten verwendet, muss sich die Sexarbeiterin darauf verlassen können, dass der Club oder der Bekannte sie bei Abwesenheit über Posteingänge informiert. Ist die Sympathie untereinander gestört, so landet die wichtige Post möglicherweise ungeöffnet im Altpapier. Außerdem entsteht bei solcher Vorgehensweise auch schnell eine Abhängigkeit, möglicherweise ein Verlangen nach Gegenleistungen und notwendige Vollmachten zur Brieföffnung etc. liegen zudem selten vor! Viel sicherer ist es, wenn man einen seriösen Dienstleister wie ZustellAnschrift.de bevollmächtigt, der eingehende Post zu fairen Konditionen digitalisiert, per SMS und E-Mail über neue Post benachrichtigt und dazu noch einen Büroservice zur Verfügung stellt.

    Weder die vorhandenen Registrierungsstellen der Ordnungsbehörden noch die Erfassungsstellen der Finanzämter unterscheiden zwischen einer Wohnanschrift und einer Zustellanschrift, obwohl dies dringend notwendig wäre, um den weiteren Prozess sinnvoll zu gestalten. Die Finanzbehörden versenden den steuerlichen Erfassungsbogen so auch an Adressen, an denen der Adressat überhaupt nicht mehr verweilt und wo er wichtige behördliche Post im Zweifelsfall überhaupt nicht erhält. Mangels vorgenommener Unterscheidung bzw. Prüfung betrachten die Finanzbehörden auch „private“ Zustellanschriften automatisch als Wohnsitz im Sinne der Abgabenordnung! Damit wird eine uneingeschränkte Steuerpflicht unterstellt, die womöglich gar nicht vorliegt. Wenn ich meinen dauerhaften Aufenthalt nämlich nicht in Deutschland habe, sondern mich beispielsweise einen Großteil des Jahres in meinem Heimatland außerhalb Deutschlands aufhalte, zahle ich nämlich meine Einkommensteuer, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, was z.B. EU-weit der Fall ist, im Heimatland.

    Bei der Umsatzsteuer verhält es sich hingegen anders: hier geht man in der Regel vom Ort der Leistungserbringung aus. Wird die sexuelle Dienstleistung in Deutschland erbracht, ist der Umsatz auch in Deutschland zu versteuern. Doch hier ist im ersten Schritt erst einmal zu überprüfen, ob Umsatzsteuerpflicht entsteht. Wenn ich keinen Erfassungsbogen erhalte, weil die Zustellanschrift nicht funktioniert oder weil keine Weiterleitung erfolgt, kann weder eine Steuernummer zugeteilt werden, noch eine Beurteilung erfolgen, ob eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt! Kommt der Erfassungsbogen, den schon der Normalbürger mit Abitur kaum versteht, nicht zum anfordernden Finanzamt zurück, sendet dieses eine Mahnung und irgendwann auch eine Bußgeld-Androhung und schließlich eine Bußgeld-Festsetzung.

    Von all dem erfahren ausländische Sexworkerinnen dann nie oder irgendwann auf sehr unangenehme Art und Weise. Wenn die Finanzbehörden nämlich nach unzähligen Briefen feststellen, dass die Person an der genannten Zustellanschrift nicht erreichbar ist, wendet man sich an die Registrierungsbehörde nach dem ProstSchG, wo ja die Heimatanschrift der jeweiligen Sexarbeiterin durch deren Registrierung bekannt ist. Im Sinne der Amtshilfe werden dann die Behörden im Ausland angeschrieben und um „Hilfe“ bei der Besteuerung gebeten! In Ländern, wo Prostitution eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat ist, eine sehr unangenehme Angelegenheit, weil damit Umstände offenbart werden, die eigentlich im Verborgenen bleiben sollten.

    Es kann sogar passieren, dass „Schätzungen“ in Deutschland mangels Einspruchs „rechtskräftig“ wurden und dann im Ausland beigetrieben werden sollen. Hier rückwirkend etwas wieder „gerade zu rücken“ ist äußerst schwierig und erfordert fundiertes juristisches Fachwissen, also einen Anwalt, der die Zusammenhänge versteht und aufklären kann. Und das dann auch noch im Ausland!

    Dass die Suche nach ausländischen Steuerschuldnern sehr aufwendig ist, ist die eine Sache! Dass die Beitreibung von Geld noch viel komplizierter ist, ist die andere Sache! Die wenigsten Sexarbeiterinnen haben verwertbares Vermögen und der deutsche Fiskus hat dann zwar einen Vollstreckungstitel, aber eben kein Geld eingenommen. Verschwendung von Ressourcen, viel Aufwand und am Ende kein Geld in der Steuerkasse, zumal die Begleichung der Schulden ja auch nur durch neuerliche „Prostitution“ erfolgen kann, was ja moralisch betrachtet auch sehr zweifelhaft erscheinen kann. Je größer die vom Fiskus eingeforderte Summe, dessen unwahrscheinlicher deren Begleichung und dies gilt gleichermaßen für einheimische wie ausländische Sexarbeiterinnen!

    Viele Finanzbehörden haben inzwischen erkannt, dass man bei der „neuen“ Besteuerung von Sexarbeiterinnen, die nicht in Deutschland wohnhaft sind, oft ins Leere läuft. An dieser Stelle wird der Ruf nach einer individuellen und effektiven Besteuerung laut, die es ja mit dem sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ bereits seit Jahrzehnten gibt, ein Verfahren, bei dem von einer Sexarbeiterin eine „pauschale Abgabe“ pro Arbeitstag geleistet wird, die als eine „freiwillige Vorauszahlung“ auf eine möglicherweise entstehende Steuer zu verstehen ist. Das „Düsseldorfer Verfahren“ hat dabei ein gewisses „Geschmäckle“, da es Finanzbehörden gibt, die eine Teilnahme quasi „vorschreiben“, ohne dass es dafür ein Gesetz oder eine Vorschrift gibt.

    So kommt es sogar oft vor, dass man Betreiber zu „Hilfskassierern“ macht und diesen im Extremfall sogar Mahnungen schickt. Übrigens wird das Verfahren nicht in allen Bundesländern angewendet, wobei in der Argumentation auch mit mangelnder „Steuergerechtigkeit“ argumentiert wird.

    Doch etwas abstrakter betrachtet, ist das „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich die einzig sinnvolle Lösung, um dem Staat zu nennenswerten Erträgen aus der Sexarbeit zu verhelfen. Jeden Tag eine kleine Summe zu zahlen, ist fast allen Sexarbeiterinnen möglich, sobald es „fette Summen“ sind, erfolgt die Kapitulation! Gelebte Praxis und durchaus nachvollziehbar! Der Staat muss sich an dieser Stelle entscheiden, ob man eine pauschale „Kompromiss Summe“ akzeptiert oder ob man „alles oder nichts“ spielt, wobei das Risiko beim „nichts“ zu landen doch sehr groß ist!

    Das „Düsseldorfer Verfahren“ müsste diesbezüglich „modernisiert“ werden! Momentan gibt es keine konkrete Aussage, auf welche Steuerart die Vorauszahlung verbucht wird. Geht es nur um Einkommensteuer oder auch um Umsatzsteuer? Kann eine „Abgeltung“ überhaupt versprochen werden und können verschiedene Steuerstellen hier kooperieren? Bislang „verwalten“ die Steuerfahndungen das „Düsseldorfer Verfahren“ und die „normalen“ Finanzämter kennen das Verfahren oftmals gar nicht und fordern dementsprechend parallel zu Steuererklärungen auf, da es keine einheitlichen Datenbanken gibt und so kein Abgleich! Die Steuerhoheit liegt zwar prinzipiell beim Bund, aber die Bundesländer sind die ausführenden Organe und denen mangelt es beim vorliegenden Thema an der notwendigen Koordination.

    Wichtig: nimmt man als Betreiber momentan am „Düsseldorfer Verfahren“ teil, setzt man sich dem Risiko der „Umsatzsteuerhinzurechnung“ aus, da einige Finanzgerichte die Teilnahme als „schädliches Indiz“ bewerten und die Betreiber dadurch u.U. in die Haftung für nicht gezahlte Umsatzsteuer genommen werden. Die Betriebe müssen Umsatzsteuer für „Dritte“ begleichen und damit Gelder, die von den Betrieben überhaupt nicht vereinnahmt wurden, stellvertretend zahlen. Bei großen Betrieben mit vielen „Damen“ ist dann die Existenz auf Knopfdruck zerstört!

    Im Ergebnis wäre es auch sinnvoll das „Düsseldorfer Verfahren“ nicht an die Betriebe zu koppeln, sondern jeder Dienstleisterin die Möglichkeit zu geben als Individuum am Verfahren teilzunehmen. Dazu müssten „persönliche Steuernummern“ für das „Düsseldorfer Verfahren“ vergeben werden. Warum wäre dies sinnvoll? Weil wir es überwiegend mit reisenden Damen zu tun haben, die im Laufe eines Jahres an vielen Adressen arbeiten. Die Zuordnung zu einer „betrieblichen Düsseldorfer Steuernummer“ macht die Abwicklung intransparent, aufwendig und für den Betreiber sogar, wie schon erwähnt, gefährlich. Die Steuerbehörden sind gerade jetzt gefragt eine sinnvolle und praktikable Lösung zu finden! Nur so werden einerseits dem Staat regelmäßig verlässliche Einnahmen aus der Sexarbeit entstehen und andererseits für Sexworker klare rechtliche Regelungen geschaffen!

    Hierbei können seriöse Dienstleister, wie zum Beispiel die ZustellAnschrift.de, auch helfen den Kontakt zwischen der Sexarbeiterin und den zuständigen Finanzbehörden herzustellen und darüber hinaus bei der Erklärung und Abrechnung der „Düsseldorfer Zahlungen“ Tools zu Verfügung stellen, die sich an der Praxis orientieren. Düsseldorfer Verfahren 2.0: digital, professionell und sicher!

  • Prostitution 2018 – Lage November 2018 – Baurecht – Genehmigungen

    Prostitution 2018 – Lage November 2018 – Baurecht – Genehmigungen

    Prostitution 2018 - Lage November 2018 - Baurecht - Genehmigungen

    Prostitution 2018 – Lage November 2018 – Baurecht – Genehmigungen

    Howard Chance berichtet zum Prostituiertenschutzgesetz

    Nach Herbst kommt der Winter und wir befinden uns nach einem goldenen Oktober nun in der grauen November-Zeit, die uns zu schaffen macht! Nun gut, in dieser Zeit sind die Umsätze in den meisten Betrieben besser als im Sommer, aber in diesem Jahr ist dieser Trend noch nicht wirklich zu erkennen. Es gibt scheinbar wirklich eine Krise durch das gar nicht mehr neue Prostituiertenschutzgesetz und diese macht sich in den Kassen der Sexworker und Betreiber bemerkbar! Ausnahmen bestätigen die Regel, aber der generelle Trend steht eher auf „minus“!

    Besonders seltsam ist zudem die Betrachtung der „Genehmigungssituationen“, die ich in meinem Stammland Nordrhein-Westfalen beobachte: in den Großstädten Köln und Düsseldorf gibt es, soweit ich weiß, nicht eine einzige amtliche Betriebserlaubnis nach dem ProstSchG. Obwohl inzwischen eigentlich klar ist, dass die Vorlage einer Baugenehmigung im
    Antragsverfahren nach dem ProstSchG gar nicht notwendig und nicht gesetzeskonform ist, verlangen die Behörden in NRW nach wie vor solche Dokumente, die es oftmals nicht gibt! Klar, man folgt der Landesverordnung NRW, die wahrscheinlich in diesem Punkt ebenfalls nicht rechtens ist? Wir haben jetzt jedenfalls unter Hinzuziehung eines Baurechtsanwalts Möglichkeiten gefunden gegenüber den Bau- und Ordnungsämtern schlagkräftig zu argumentieren! Wissen Sie, was eine „aktive Duldung“ ist und welche Konsequenzen und Möglichkeiten sich daraus ergeben? Das unkonventionelle Lösungen „gehen“, haben gelebte Fallbeispiele in den vergangenen Wochen verdeutlicht, bei denen sogar richterliche Begehungen stattgefunden haben! Die Chance um verlangte Nutzungsänderungen herum zu kommen sind gegeben und ich biete Ihnen die Prüfung in Ihrem speziellen Fall an, wobei im Folgeschritt der spezialisierte Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht der Schlüssel zum Erfolg werden kann!

    Gleiches gilt auch für das „Steuerrecht“, wo unser Frankfurter Partner bundesweit die Fäden spinnt und gemeinsam mit Christoph Rohr und mir an weiteren innovativen Lösungen arbeitet. Die Endzeit des Jahres wird spannend für uns alle und die Arbeit lässt nicht nach, weil täglich neue „Probleme“ entstehen und wirklich niemand weiß, welche Eigendynamik das
    Gesetz und dessen Umsetzung noch erzeugen wird. Ein Rätsel! Das berühmte Buch mit den 7 Siegeln! Für die Berater und die Fachanwälte eine Zeit der anspruchsvollen Ideenfindung! Wir sind täglich an der Arbeit und arbeiten viel im Hintergrund, was auch erklärt, dass ich momentan weniger als „normal“ in meinem Blog poste! Facharbeit im Einzelfall!

    Meine Arbeitsschwerpunkte liegen momentan und wohl auch zukünftig in Düsseldorf und in Frankfurt/Main, wobei die zukünftige Homebase in Düsseldorf angedacht ist. Die Landeshauptstadt ist in NRW, was das ProstSchG anbelangt, der Dreh- und Angelpunkt und auch die zuständige Gerichtsbarkeit höherer Instanz ist dort beheimatet. Als ehemaliger „Wahl-Kölner“ gar nicht so einfach die „verbotene Stadt“ zu erwählen! Zwinker! „MH-Consulting“ betreut den Norden und die „Rotlicht-Akademie“ den Süden! So war und ist der Plan und die Zusammenarbeit mit Christoph Rohr wird täglich besser! Ideen bündeln, Strategien entwickeln und gemeinsam handeln: ein absolutes Erfolgsmodell! Wir freuen uns auf den Dialog und die Arbeit an fordernden Projekten!

    Abschließend wünsche ich Ihnen und Euch einen erfolgreichen November und verbleibe mit den besten Wünschen

    Ihr / Euer Howard Chance

    howard.chance@t-online.de