Unter der neuen Rubrik „Klartext“ beantworte ich Fragen, die mich per E-Mail oder aber über Suchmaschinen-Anfragen erreicht haben. Kurze Fragen und kurze präszise antworten, die sich dem FAQ-Verzeichnis anschliessen.
Gibt es Übergangsfristen bei der Kondompflicht?
Nein, nach dem neuen Prostitutionsgesetz sind ab dem „Stichtag“ 1. Juli 2017 bei jeglichen Praktiken der gewerblichen Erotik zwingend Kondome zu verwenden: Oralverkehr, Vaginalverkehr und Analverkehr erfordern das Präservativ „am Körper des Mannes“!
Ausnahme: beim Cunnilingus (Lecken der Vagina Frau) und beim Rimming (Lecken des Anus der Frau) ist kein Kondom vorgeschrieben! Auch Körper- und Gesichtsbesamung sind nicht verboten!