Prostitution 2017 – Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!

Prostitution 2017 - Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!

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Prostitution 2017 – Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!

Deutschlands größtes Bundesland Nordrhein-Westfalen hat das, was den meisten anderen Bundesländern bislang noch komplett fehlt: umfangreiche amtliche Antragsunterlagen für zu genehmigende Prostitutionsstätten mit allem “zipp” und “zapp”, bei deren Lektüre einem schon etwas schwindlig wird! Keine Kompromisse, ein sehr umfangreicher Datenhunger und Detailfragen, die man intensiv bedenken muss, bevor man sich selbst ein “Ei ins Nest” legt!

Die Gründlichkeit, mit der das Land hier gearbeitet hat, ist schon verblüffend und zeigt, dass man sich hinter verschlossenen Türen intensive Gedanken gemacht hat, um “Schlupflöcher” zu vermeiden.

Bei “stehenden” Betrieben sind Bau- und Nutzungsgenehmigungen obligatorisch, wobei auch ein “gültiges Abschlusstestat” erwartet wird. Der Betreiber benötigt eine positive Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, muss über alte oder neue Insolvenzen und laufende Ermittlungsverfahren berichten und dabei die Hosen bis zu den Knöcheln runterlassen!

Alle Mitabeiterinnen und Mietarbeiter müssen namentlich und mit Adresse im Betriebskonzept aufgeführt werden und die Behörde will sogar wissen, wo und wie “Sexworker” angeworben werden und wie man dabei vorgeht, um Menschenhandel zu vermeiden! Es muß angegeben werden, welche Personen zukünftig die “Huren-Ausweise” kontrollieren und warum dazu eine Befähigung besteht?

Das riecht alles nach dem ganz großen “Verwaltungsverfahren”, bei dem man als Betreiberin oder Betreiber ganz schön in Schwung geraten wird!

Einfach war gestern! NRW zeigt nun ganz klar, wo der amtliche Hammer hängt und man hat recht viele Hürden aufgestellt, bei denen man schnell zu Fall kommen kann. Ich halte es für unmöglich, das Betriebskonzept mal so eben auszufüllen. Dazu bedarf es intensiver Vorbereitungen und Überlegungen, denn das Konzept wird ja zur “Betriebsbibel”, auf der man “festgenagelt” wird. Was nicht im Konzept steht, darf man nicht machen! Was ist Konzept steht, muss man unbedingt einhalten, denn die Genehmigung wird für das “festgeschriebene” Konzept erteilt!

Ich bin gerade dabei, die vorliegenden Unterlagen zu analysieren und denke auch darüber nach, diese ein Stück weit zu kommentieren. Die NRW-Kunden von MH-Consulting erhalten das Material dann in den nächsten Tagen per Mail, alle Interessenten aber gerne auch auf Anfrage an mich: howard.chance@t-online.de

Ob jetzt noch die Feststellung von Carl Zeller gilt, der einst bemerkte:

Der Bürokrat tut seine Pflicht – von neun bis eins! mehr tut er nicht!

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

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