Prostitution 2017 – Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!

Prostitution 2017 - Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!

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Prostitution 2017 – Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!

Als wäre das ganze Thema nicht schon kompliziert genug! – Am 30. Juni 2017 sind, ohne das es wahrscheinlich groß „öffentlich“ bemerkt wurde, zusätzliche Rechtsverordnungen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern in Kraft getreten, die das ProstSchGesetz ergänzen bzw. erweitern. Dabei handelt es sich explizit um die

Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter

und um die

Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Während die Bundesstatistik für die meisten sicher nicht von primärem Interesse sein dürfte, ist die erstgenannte Verfahrensverordnung schon sehr interessant, zumal sie auch die Musterdrucke des „Huren-Ausweises“ beinhaltet. Ich habe mich aus Zeitgründen noch nicht intensiv mit dem Inhalt befassen können, gebe aber an dieser Stelle schon mal den Link weiter, unter dem die Verordnung zu finden ist:

https://www.gesetze-im-internet.de/prostav/

Also mal eine informative Schnellmeldung ohne Kommentierung aus einem ICE der Deutschen Bahn von Hannover nach Köln Hauptbahnhof. Thank you for choosing Deutsche Bahn today. Take care and good bye!

Ich werde die Verordnungen natürlich noch intensiv analysieren, sobald sich hierfür ein Zeitfenster bilden wird. Es ist schon erschreckend, wie sich ein Gesetz zur vielarmigen Krake entwickelt, wobei am Ende niemand mehr versteht, worum es im Kern überhaupt geht! Wir lesen uns, zumal noch weitere Rechtsverordnungen zwangsläufig erfolgen sollen und müssen, sei es von Seiten der Bundesländer, wie auch von Seiten des Bundes.

Man hat hier den Eindruck, dass ein unvollständiges Gesetz „gebastelt“ wurde, eine „Basis-Suppe“, die nun von vielen mehr oder weniger begabten „Köchen“ nachgewürzt und verfeinert wird, wobei der eine Koch nicht so genau weiß, was der andere reinkippt. Kein Wunder, wenn dann das Geschmackserlebnis dann möglicherweise zu wünschen übrig lässt!

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