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  • Prostitution 2017 – Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!

    Prostitution 2017 – Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!

    Prostitution 2017 - Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!
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    Prostitution 2017 – Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!

    Als wäre das ganze Thema nicht schon kompliziert genug! – Am 30. Juni 2017 sind, ohne das es wahrscheinlich groß „öffentlich“ bemerkt wurde, zusätzliche Rechtsverordnungen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern in Kraft getreten, die das ProstSchGesetz ergänzen bzw. erweitern. Dabei handelt es sich explizit um die

    Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter

    und um die

    Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz

    Während die Bundesstatistik für die meisten sicher nicht von primärem Interesse sein dürfte, ist die erstgenannte Verfahrensverordnung schon sehr interessant, zumal sie auch die Musterdrucke des „Huren-Ausweises“ beinhaltet. Ich habe mich aus Zeitgründen noch nicht intensiv mit dem Inhalt befassen können, gebe aber an dieser Stelle schon mal den Link weiter, unter dem die Verordnung zu finden ist:

    https://www.gesetze-im-internet.de/prostav/

    Also mal eine informative Schnellmeldung ohne Kommentierung aus einem ICE der Deutschen Bahn von Hannover nach Köln Hauptbahnhof. Thank you for choosing Deutsche Bahn today. Take care and good bye!

    Ich werde die Verordnungen natürlich noch intensiv analysieren, sobald sich hierfür ein Zeitfenster bilden wird. Es ist schon erschreckend, wie sich ein Gesetz zur vielarmigen Krake entwickelt, wobei am Ende niemand mehr versteht, worum es im Kern überhaupt geht! Wir lesen uns, zumal noch weitere Rechtsverordnungen zwangsläufig erfolgen sollen und müssen, sei es von Seiten der Bundesländer, wie auch von Seiten des Bundes.

    Man hat hier den Eindruck, dass ein unvollständiges Gesetz „gebastelt“ wurde, eine „Basis-Suppe“, die nun von vielen mehr oder weniger begabten „Köchen“ nachgewürzt und verfeinert wird, wobei der eine Koch nicht so genau weiß, was der andere reinkippt. Kein Wunder, wenn dann das Geschmackserlebnis dann möglicherweise zu wünschen übrig lässt!

  • Prostitution – Auskunft des Bundesministeriums zum ProstSchGesetz

    Prostitution – Auskunft des Bundesministeriums zum ProstSchGesetz

    Prostitution - Auskunft des Bundesministeriums zum ProstSchGesetz aktuell
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    Prostitution – Auskunft des Bundesministeriums zum ProstSchGesetz

    Mein Unternehmensberatungskollege aus Frankfurt am Main hat sich in der vergangenen Woche die Mühe gemacht, beim Bundesfamilienministerium einmal per Mail nachzufragen, wer auf staatlicher Seite Hilfestellung bei Umsetzungsfragen zum neuen Prostitutionsgesetz geben kann und ob hier eine „Clearingstelle“ geplant ist.

    Wenn man im Berliner Service-Center anfragt, bekommt man tatsächlich Antwort und die Auskünfte sind dabei in einem anderen Kontext durchaus aufschlußreich, aber lesen Sie selbst, bevor ich ein wenig bewerte:


    Mein Kommentar: Bei den Städten und Gemeinden hört man, dass die Länder noch nicht ausreichend informiert haben und es daher zu Verzögerungen bei der Umsetzung kommen wird. Die Bundesländer verweisen auf den Bund, dieser erklärt die Umsetzung zur Ländersache und jeder wartet scheinbar darauf, dass eine andere „Ebene“ etwas tut. Das erscheint nun wirklich wenig koordiniert, aber man gibt sich dennoch unaufgeregt, da ja durch Verzögerung wahrscheinlich nur wenig materieller Schaden entsteht. Engagement und zielorientiertes Vorgehen sieht sicher anders aus, aber das deutet bereits an, das unser neues Prostitutionsgesetz kaum zur „Chefsache“ taugt, sondern recht stiefmütterlich behandelt wird. Es ist weder eilig noch wirklich wichtig?

    Sexworker(innen) und Betreiber können so bei der allgemeinen Aufregung vielleicht einen Gang runterschalten, zumindest vorläufig. Solange der See ruht, Formulare fehlen und Mitarbeiter noch nicht geschult sind, herrscht ein relativer Frieden, zumal jetzt bald bundesweit die Schulferien nahen, in denen auch in den Ämtern reduzierte Besetzung herrscht. Landesparlamente und der Deutsche Bundestag machen bis September Pause und so wird auf politischer Ebene und in den Ministerien nur wenig passieren. Also bremst sich die Verwaltung eher automatisch und wird das Thema erst im Herbst wieder in den Fokus nehmen? Vermutlich!

  • Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 - Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos
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    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Papier ist geduldig, Papier vermittelt Informationen und manchmal sorgt Papier, hier in Form einer geplanten ministeriellen Verordnung, für weiteres Chaos bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes in die Praxis! Was geht da vor im Bundesfamilienministerium?

    Am 31. März 2017 wurde vom Ministerium u.a. der Entwurf einer sogenannten „Prostitutions-Anmeldeverordnung“ vorgelegt, die exakt festlegen soll, in welcher Form die Sexworker-Anmeldung konkret erfolgen soll. Ein zentraler Punkt ist dabei die Angabe der möglichen „Arbeitsorte“ im „Huren-Ausweis“: nach dem ursprünglichen Gesetzestext, war bzw. ist es möglich, in den Ausweis „pauschal“ alle Orte und Kreise im Bundgebiet einzutragen, etwa nach dem Muster „Tätigkeit in allen Kreisen und Orten des Bundesgebietes“, wie ich es schon in meinem Buch (Erstfassung September 2016) angeregt hatte. Mit dieser Formulierung wäre man recht weit vorne, aber damit soll, wenn die neue Verordnung denn wirklich beschlossen wird, Schluß sein!

    Im Hurenausweis sollen dann alle Orte, in denen man die Prostitution ausübt oder zukünftig ausüben will, „einzeln“ aufführen. Na denn, dann muß der Sachbearbeiter halt notfalls mehrere Hundert Orte eintragen, was aber auf dem vorgesehenen Dokument gar nicht möglich ist, da die beschriftbare Fläche viel zu klein ist!

    Rein rechtlich ist die „Verordnung“ recht fragwürdig, da man einer Sexworkerin ja nicht verbieten kann, in  allen Orten der Bundesrepublik, wo Prostitution erlaubt ist, zu arbeiten. Warum man den Ämtern nun recht unsinnige und verwaltungsintensive zusätzliche Pflichten auferlegt, wird mir ein Rätsel bleiben.

    Fest steht hingegen, dass ein fehlender Ort im Dokument zu einem echten Problem werden kann und zwar sowohl für die Sexworkerin wie für den Betreiber, der ja den Ausweis nun umfangreich prüfen muß. Wenn Frankfurt/Main eingetragen ist, gilt der Eintrag nicht für das angrenzende Offenbach und umgekehrt! Drückt der Betreiber hier regelmässig ein Auge zu, sind Bußgelder vorprogrammiert. Und auch die Dame wird davon nicht verschont bleiben, wenn sie die neue amtliche „Erdkunde“ nicht versteht.

    An dieser Stelle muß ich ausnahmsweise einmal die Leutchen von Dona Carmen e.V. loben, die diesen neuen ministeriellen Ergüsse auf ihrer Homepage sehr umfangreich herausgearbeitet haben. Wer also mehr über die Dokumente vom 31. März 2017 wissen möchte, der schaue doch einmal bei den Frankfurter Aktivistinnen und Aktivisten vorbei:

    Aussetzen statt umsetzen!