Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!
Leni Breymaier ist eine ausgewiesene Prostitutionsgegnerin und scheut scheinbar inzwischen vor nichts zurück, um die gesamte Bordell-Branche in Deutschland pauschal zu kriminalisieren und zu verunglimpfen.
So erschien am vergangenen Dienstag, dem 1. Dezember 2020, und am Mittwoch, dem 2. Dezember 2020, in Publikationen der „Funke-Medien-Gruppe“ (Berliner Morgenpost und WAZ) ein Artikel von Alessandro Peduto mit dem stolzen Titel:
„Steuermillionen für Bordellbetreiber“
2 Politikerinnen, nämlich Leni Breymaier von der SPD (Bundestagsabgeordnete) und Dagmar König von der CDU (Mitglied im Bundesvorstand von ver.di) äußern sich „kritisch“ zu den Novemberhilfen und sonstigen Überbrückungshilfen, die Bordellbetrieben wegen der staatlich angeordneten temporären Schließung zustehen.
Zitat: „Es könne nicht sein, dass der Staat Kriminelle unterstützt indem er Steuergeld an Bordelle ausreicht, in denen Frauen mit Gewalt zur Prostitution gezwungen werden und es zu massiven Menschenrechtsverletzungen kommt.“
Wer der beiden Damen diese Äußerung tat, lässt sich im vorliegenden Artikel nicht zuordnen, aber der Autor hat sich diesen Satz sicher nicht selbst ausgedacht. Während Dagmar König noch differenziert und nicht alle Bordellbetreiber für kriminell erachtet. legt Leni Breymaier eine echte Granate nach, indem sie folgendes ausführt:
Zitat: Bordelle seien formal Betriebe „wie eine Schreinerei oder ein Schuhgeschäft. So werden sie auch bei den Wirtschaftshilfen betrachtet“. Allerdings werde ausgeblendet, was in Bordellen tatsächlich los sei, „es sind eben keine Betriebe wie alle anderen. Dort finden tagtäglich unvorstellbare Menschenrechtsverletzungen statt. Es geht hier um massive Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung von Frauen“. Viele glaubten, so Breymaier, dass in der Prostitution Selbstbestimmtheit herrsche und Zwang die Ausnahme sei, „aber Zwang ist die Regel“. Viele Frauen müssten 20 bis 30 Freier pro Tag bedienen und dürften keinen ablehnen, sonst würden sie von ihrem Zuhälter „windelweich“ geschlagen. „Das ist die kriminelle Wirklichkeit in einer Branche, die wir gerade mit Steuergeld unterstützen.“ Die Frauen gingen „kaputt dabei, während die Bordellbetreiber den wegen des Corona-Lockdowns entgangenen Umsatz vom Staat erstattet bekommen“.
Unglaublich! Es gibt nach Frau Breymaiers „Meinung“ also in der Branche nicht einzelne schwarze Schafe, nein, die ganze Herde ist schwarz, sie spricht nicht von einzelnen Betrieben, sondern von „Bordellen“, die keine Betriebe wie alle anderen seien. In „den Bordellen“ finden, so die „Expertin“, tagtäglich unvorstellbare Menschenrechtsverletzungen statt“. „Zwang ist die Regel“? – „Kriminelle Wirklichkeit einer Branche? – Man lese selbst und staune! – Alle Bordellbetreiber, egal ob klein oder groß sind Gangster und „Zuhälter“, die „windelweich“ prügeln? – Findet Ihr Euch in dieser Beschreibung wieder? – Echt zum kotzen!
Was Frau Breymaier hier macht, ist Verleumdung im Sinne von § 187 StGB, wobei Verleumdung sich auch gegen Personengruppen, wie etwa eine Branche, richten kann. Die Rechtsprechung ist hierzu uneindeutig. Dass die Aussage der Frau Breymaier „wider besseren Wissens“ erfolgt, ergibt sich aus der wohl unstrittigen Tatsache, das Frau Breymaier kaum ein Bordell von innen kennt und falls sie doch Umstände kennen sollte, die strafrechtlich brisant sind, hätte sie wohl entsprechende Anzeigen gestellt. Sollte sich ein Staatsanwalt der Sache annehmen, käme Frau Breymaier in erhebliche Erklärungsnot, da selbst die Polizeistatistiken andere Ergebnisse attestieren.
Es ist an der Zeit, dass sich unsere Branche gegen solche „Anfeindungen“ wehrt und dass man zumindest versucht strafrechtlich dagegen vorzugehen. Der „Vorgang“ muss aktenkundig werden und da Frau Breymaier ja auch nicht nur privat, sondern auch in ihrer Funktion als Bundestagsabgeordnete handelt, sind neben einer Strafanzeige auch Meldungen an die SPD-Bundestagsfraktion, den SPD-Parteivorstand und an den Präsidenten des Deutschen Bundestags notwendig. Letzter könnte sich mit der „Immunität“ der Abgeordneten beschäftigen müssen, weil Frau Breymaier eventuell auf den „Indemnitäts-Anspruch“ pochen wird, der aber bei Äußerungen außerhalb des Parlaments nicht „zieht“!
Auch bei Staatsanwaltschaften ist man, wie bei Gericht, „auf hoher See“, aber nach meiner Einschätzung ist eine Strafanzeige mit medialer Begleitung das momentane Mittel der Wahl, um Frau Breymaier und der sicher interessierten Öffentlichkeit aufzuzeigen, wo in Deutschland die rechtlichen Grenzen liegen.
Ich bereite in Absprache und in Kooperation mit einigen Betreiberinnen und Betreibern, die sich nicht öffentlich als „Kriminelle“ beschimpfen lassen möchten, eine Strafanzeige vor, die nächste Woche an die Staatsanwaltschaft in Berlin übermittelt werden soll.
Wer sich als Betreiberin oder Betreiber aktiv an der Anzeige beteiligen möchte, die/der möge mich kontaktieren! – Aktion läuft! – Ich treffe mich am Montag mit einem Medienrechtler in Köln und bringe die „Vorlage“ dann am Dienstag in den Umlauf. Unser Ziel ist es mindestens einen Betreiber pro Bundesland dabei zu haben! – Aktion „Stoppt Leni Breymaiers Verunglimpfungs-Kampagne“.
Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!
Rückmeldungen bitte an howard.chance@t-online.de
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