Prostitution 2021 unter Corona – Der Lagebericht – Update – 06.12.2021
Befürchtete Bordellschließungen sind größtenteils ausgeblieben. Die Auflagen sind stark einschränkend, aber ein Großteil der Betriebe ist weiterhin geöffnet.
Nordrhein-Westfalen überrascht mit neuer Landesverordnung
Ich habe das vergangene Wochenende damit verbracht mir die Updates der bisher veröffentlichten Landesverordnungen anzusehen. Mein Hauptaugenmerk lag dabei zunächst auf der Verordnung meines Heimat-Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, wo nach der Ministerpräsidenten-Konferenz eine landesweite Schließung der Bordelle befürchtet worden war, da in diversen Pressemeldungen für NRW von einschneidenden Maßnahmen bei „Clubs und Discotheken“ die Rede war.
Überraschenderweiße wurde im neuesten Update der Landesverordnung deutlich differenziert: während Clubs und Discotheken (quasi als Tanzstätten mit Versammlung von Personen) geschlossen wurden, dürfen Bordelle und bordellartige Betriebe aber auch Swingerclubs mit der 2 G plus – Regel weiter geöffnet bleiben. Die Befürchtung, dass „unsere Branche“ mal wieder „als erste“ dran sein würde, wenn Schließungen anstehen, hat sich zum Glück nicht bewahrheitet.
Noch in dieser Woche werden wir in Nordrhein-Westfalen versuchen, die „Booster-Lösung“, die inzwischen in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz praktiziert wird, bei der Geimpfte und Genesene, die „geboostert“ wurden und über einen entsprechenden Nachweis verfügen, bei Bordellbesuchen keinen zusätzlichen Test benötigen. 2 G plus sorgt für sehr verhaltenen Besuch und es ist für die kommenden Wochen sogar schon zu befürchten, dass bei steigendem Testverhalten nicht genügend Testkits zur Verfügung stehen werden. Die vermeintlich „vorbeugenden Maßnahmen“ der Gesundheitsministerien waren wie immer deutlich zu spät und man kann nur hoffen, dass der neue Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Lage mit Hilfe des neuen Krisenstabs in den Griff bekommt.
Informationen zur „NRW-Booster-Aktion“ gibt es auf folgender Sonderseite:
Prostitution 2021 – Booster-Aktion NRW – Jetzt Erleichterungen einfordern!
Ob wir diese Aktion auf andere Bundesländer ausweiten, ist momentan noch nicht geklärt. Ich informiere dazu in den nächsten Tagen, wenn im Büro wieder etwas mehr Ruhe eingekehrt ist.
Eine Situationsübersicht zu den Bundesländern – Stand 06.12.2021 – Achtung: Veränderungen sind jerderzeit möglich, ich prüfe regelmäßig!
Baden-Württemberg Alarmstufe II – 2 G plus für Kunden – Geboosterte Kunden dürfen mit 2 G in die Bordellbetriebe.
Bayern Sonderbegriff „Prostitutionsstätten“. 2 G für Kunden
Berlin 2 G Regel für Kunden
Brandenburg 2 G Regel für Kunden
Bremen 2 G Regel für Kunden
Hamburg 2 G plus Regel für Kunden
Hessen 2G plus für Kunden
Mecklenburg-Vorpommern Negativer Corona-Test notwendig
Nordrhein-Westfalen 2G-Plus-Regel für Kunden
Niedersachsen Warnstufe II – 2G-Plus-Regel für Kunden – Geboosterte Kunden dürfen mit 2 G in die Bordellbetriebe.
Rheinland-Pfalz 2G-Plus-Regel für Kunden – Geboosterte Kunden dürfen mit 2 G in die Bordellbetriebe.
Saarland 2G-Plus-Regel für Kunden und Dienstleisterinnen.
Sachsen Prostitution als solches und die Betreibung von Prostitutionsstätten ist untersagt!
Sachsen-Anhalt 2 G für Kunden
Schleswig-Holstein 2G für Kunden
Thüringen Prostitutionsstätten sind vorübergehend geschlossen, aber erlaubt, wenn lediglich maximal 2 Personen an der Erbringung / Inanspruchnahme beteiligt sind.