Auszugs-Upgrade – Jugendschutzgesetz – Bußgelder möglich!
Die neue Version des Jugendschutzgesetzes führt bisweilen zu Ärger mit Ordnungsbehörden – 178,50 Euro Bußgeld!
Was wäre die Welt so schön, wenn sie eben schön wäre und wenn es nicht Leute geben würde, die Missstände verfolgen, die eigentlich keine sind.
Im vergangenen Jahr 2021 wurde das Jugendschutzgesetz um einige Passagen erweitert, die hauptsächlich Online-Aspekte und entsprechende Bewerbung von Angeboten betrafen. In Kiosken, Trinkhallen und Gaststätten ist der „Aushang von Auszügen“ aus dem Jugendschutzgesetz seit vielen Jahren Pflicht und auch Bordellbetriebe haben entsprechende Plakate und Schilder oft aushängen.
Änderungen in Gesetzen werden zwar verkündet und amtlich veröffentlicht, aber wenn man nicht Mitglied in einem Verband wie der DEHOGA ist, erfährt man meistens nichts von neuen Pflichten, die zudem leicht absurd erscheinen.
Bei einer Kioskkontrolle in Düsseldorf prüfte die Ordnungsbehörde den durchaus vorhandenen Aushang des Jugendschutzgesetzes und teilte dem Kioskbesitzer mit, dass der Aushang nicht mehr aktuell sei und er diesen doch bitte durch eine aktuelle Version ersetzen möge. Kein Problem: bereits am nächsten Tag hing ein aktueller Auszug an der Wand.
14 Tage später folgte ein Bußgeldbescheid über 178,50 Euro per Post und die „Ahndung des Vergehens“. Bei Prüfung stellte ich fest, dass die vermeintlich „fehlenden Passagen“ nach den Gesetzen der Logik entbehrlich erscheinen, da zudem nicht genau feststeht, was der „Auszug“ zwingend zu enthalten hat, doch das sieht man auf amtlicher Seite völlig anders, wie der Bescheid nun ja eindeutig belegt.
Wegen 178,50 Euro geht man nicht vor Gericht und so zahlte der Kioskbesitzer den Betrag, da er ja Ärger mit dem Ordnungsamt grundsätzlich nicht brauchen kann. Die vorgenommen „amtliche Praxis“ ist fragwürdig und für mich „irgendwie ziemlich unanständig“. Der Hinweis hätte doch gereicht und der temporäre Schaden kann vermutlich nie eintreten!
Damit Ihnen / Euch nicht ähnliche Dinge passieren, einfach die aktuellste Version im A4-Format (freundlicherweise zur Verfügung gestellt von der IHK) als PDF herunterladen, ausdrucken und gut sichtbar im Betrieb aushängen: