Bündnis Zukunft Rotlicht – Parteigründung? – Eine verwegene Idee …
Die Gründung von Parteien ist in Deutschland nach Art. 21 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes frei und ohne gesonderte staatliche Genehmigung möglich. Um als Partei anerkannt zu werden und damit besondere verfassungsmäßige Rechte zu erwerben, ist es für eine Partei notwendig eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern zu besitzen, die die Ernsthaftigkeit des politischen Engagement belegen.
Die Anzahl der Gründungsmitglieder ist nicht vorgeschrieben, aber für eine spätere Zulassung durch den Bundeswahlleiter sollten es schon einige Hundert Bürgerinnen und Bürger (natürliche Personen) sein.
Wenn man bedenkt, dass es in Deutschland um die 2.000 BordellbetreiberInnen gibt, geschätzte 100.000 offizielle DienstleisterInnen tätig sind und es vermutlich mehrere Millionen Kunden oder Sympathiesanten gibt, ist das Potential eines politischen Bündnisses für die Belange der Rotlicht-Branche nicht unbedeutsam!
Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat laut Wikipedia Anfang Juni rund 650 Mitglieder und ist mit dieser doch eher geringen Zahl bereits bei diversen anstehenden Wahlen zugelassen.
Ich gebe zu, dass die Idee einer Parteigründung recht verwegen ist, aber warum soll man nicht einmal etwas Ungewöhnliches starten und damit zumindest Aufmerksamkeit erregen?
Um bei einer Bundestagswahl 5 % zu erreichen, benötigt man zwar rechnerisch etwa 2.000.000 Stimmen, was man wohl nicht erreichen kann, aber eine eigene Partei ist dennoch ein Statement.
Viele Grüße von Howard