Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

Pressemeldung Frankfurter Rundschau - Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

Bildquelle: Pixabay


Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

Die Frankfurter Rundschau hat am gestrigen Sonntag (14.05.2017) einen Bericht veröffentlicht, in welchem erstmals ein konkreter Termin für die Einreichung der von Dona Carmen e.V. initierten Verfassungsbeschwerde genannt wird:

Anfang Juni, so die Frankfurter Rundschau, soll die Beschwerde der Sexworker und Betreiber beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden!

Diese Termin ist ist interessant, weil sich daraus ableiten läßt, in welcher Form die Beschwerde erfolgen soll: normalerweise sind solche Beschwerden nämlich erst möglich, wenn ein angegriffenes Gesetz bereits Rechtskraft erwirkt hat, also gilt! Da das Inkrafttreten im vorliegenden Fall am 1. Juli 2017 erfolgt, deutet der „Juni“, den die Zeitung vermeldet nun
doch auf ein „Eilverfahren“ hin, was aber besonders hohe Hürden hat.

Ein solches Eilverfahren zielt in der Regel darauf ab, ein Gesetz vorläufig zu stoppen und seine Einführung zu verhindern. Im vorliegenden Fall ist dies nach meiner Einschätzung auch die einzig sinnvolle Möglichkeit, wobei ich mir allerdings die Frage stelle, warum dies so lange gedauert hat?

Ob „kurz vor knapp“ hier die richtige Strategie ist?

Um in einem einstweiligen Verfahren Erfolg zu haben, müssen die Beschwerdegründe sehr gewichtig sein und den zuständigen Senat des Bundesgerichtshofes unmittelbar davon überzeugen, dass das neue Gesetz die Grundrechte mehr oder weniger massiv verletzt. Daher ist die Qualität und die Aussagekraft des eingereichten Schriftsatzes von entscheidender Bedeutung, da ja zunächst kein mündlicher Termin stattfindet, sondern nach Aktenlage entschieden wird.

Die erfahrenen obersten Richter des Landes müssen eine „vorläufige“ Entscheidung treffen, die dann eben festlegt, ob das Gesetz zunächst gestoppt werden muß oder ob die Verfassungsbeschwerde im „normalen“ Verfahren durchgeführt wird, was letzendlich Jahre dauern kann. Es wird also spannend, wenn die Beschwerde wirklich Anfang Juni in Karlsruhe eingehen sollte! Bislang verkündete Dona Carmen e.V. immer: wir sind auf dem Weg! Ich hoffe, das dabei der Weg nicht das Ziel ist, sondern das endlich etwas entscheidendes passiert!

Wie sagte Hannelore Kraft gestern nach dem Wahl-Debakel:

„Glück auf!


Achtung: Informations-Update – Meldung Franfurter Rundschau offensichtlich fehlerhaft! Im Juni ist lediglich ein Treffen bei Dona Carmen geplant – Wohl kein Eilverfahren:

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/05/16/verfassungsbeschwerde-presseente/

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

 

 

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/26/prostitutionsgesetz-wie-funktioniert-denn-eine-verfassungsbeschwerde/

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/19/prostitution-2017-jahr-der-verfassungsbeschwerden-update/

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