Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? – Howard Chance fragte nach!
Schnell sind Falschmeldungen in der Welt und nach dem Prinzip der stillen Post verteilen sich Informationen in unserer multimedialen Zeit rasend schnell. Ein gutes Beispiel dafür ist mein Bericht über einen Artikel der Frankfurter Rundschau zum Thema Dona Carmen e.V. und der Verfassungsbeschwerde, die „angeblich“ Anfang Juni 2017 eingereicht werden soll: da ich durch Presse- und Szenekontakte immer gut informiert bin, erschien mir die vermeintlich neue Strategie des Frankfurter Vereins mehr als merkwürdig.
Rechtsanwalt Starostik hatte nämlich ein „Eilverfahren“ wohl geprüft, aber davon abgeraten, da eben die Hürden hier besonders hoch liegen und die Erfolgsaussichten nicht sonderlich hoch erschienen. Diese Meinungen teilen viele Fachjuristen, die sich ansatzweise mit der Thematik befasst haben.
Nun dachte ich: der Kunde ist König und Dona Carmen e.V. wagt eben den schnellen Schritt, um das „Stoppen“ vor dem 1. Juli 2017 doch noch zu versuchen. Wenn man aber die Homepage betrachtet, sieht man dort den Termin für eine neuerliche Zusammenkunft am 2. Juni 2017, wo das Vorhaben Verfassungsbeschwerde abschließend besprochen werden soll!
Das riecht nun gar nicht nach „Eilverfahren“ und der Redakteur der Frankfurter Rundschau hat entweder die Monate Juni und Juli verwechselt oder sonst etwas falsch verstanden? Kann ja in unserer hektischen Zeit passieren, sorgt aber jetzt für Aufregung, da mit einem Eilverfahren, was jetzt wohl nicht stattfindet, vielfältige Hoffnungen verbunden waren!
Ohne „Einstweilige Entscheidung“ kein Stopp und „nur“ der Weg über ein Normalverfahren, das Jahre dauern kann und der Branche akut nicht helfen wird! Sind alle Sexworker registriert und ind erotische Betriebe erst einmal geschlossen, kann man das Rad der Zeit in dr Zukunft nicht mehr zurückdrehen! Passiert ist dann passiert und damit ein für allemal Geschichte!
Dona Carmens Aufruf an die Stadt Frankfurt, mit der Umsetzung des neuen Prostituionsgesetzes zu warten, bis die Verfassungsbeschwerde entschieden ist, worüber die Frankfurt Rundschau ebenfalls berichtete, ist natürlich absurd, weil dies ein klarer Rechtsbruch wäre: ein Gesetz, was gilt, das gilt … ohne wenn und aber!
http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/
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