Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!
Achtung: Informations-Update – Bayern vernachlässigt doch nichts! – Stand: 02.07.17:
http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/02/prostitution-bayern-2/
Nach und nach trudeln in meinem Postfach amtliche Merkblätter ein, die bisweilen jede Stadt und jede Kommune selbst verfasst. Da wird dann aus dem Gesetz zitiert, aber auch bisweilen eine eigene Auslegung vorgelegt, die man dann durchaus kritisch prüfen sollte.
Heute habe ich ein solches Informations-Dokument aus dem schönen Bayern erhalten, wo ja angeblich alles so streng reglementiert ist und wo Behörden in der Regel keinen Spaß verstehen sollen? So sagt es die bekannte Legende nun einmal!
Die vorliegende selbstgegebene Verordnung, ist jedoch viel harmloser, als die, die man aus NRW bereits kennt. Überraschung! In der bayerischen Stadt will man nämlich keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen und dies deutet auf eine Fortsetzung der
Duldung hin, die z.B. in NRW ausgeschlossen erscheint.
Bayern ist also liberaler als NRW? Will man ja kaum glauben … ist aber zumindest bislang so.
Dass dürfte die Betreiber freuen, die schon mit dem unangenehmen Besuch des Bauamts gerechnet hatten, der nun wohl eher nicht erfolgen wird? Klingt zumindest so!
Damit niemand bei der Stadt, deren Verordnung ich aufmerksam gelesen habe, durch meine Kommentierung verwirrt oder inspiriert wird, nenne ich den Ortsnamen wohlweislich nicht, damit ein Dokument, mit dem man gut leben kann, nicht doch noch neu überdacht wird.
„Gott mit Dir, Du Land der Bayern!”
Es muß nicht immer schlecht sein, was das Team Seehofer fabriziert und manchmal sind lokale Behörden wohl doch in der Lage, eine Situation zu überblicken und eben einen gewissen Weitblick zu bewahren.
„Geht doch, mit einem gewissen guten Willen!”
Nun wollen wir nicht voreilig jubeln, aber wir können hier durchaus eine positiv Tendenz erkennen und harren einfach mal den Dingen, die da noch kommen. Vorsichtige Entwarnung!
http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/27/polizeiinformation-regensburg/
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