Neue Verfassungsbeschwerde gegen die Kondompflicht in Vorbereitung!
Dass eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Prostituiertenschutzgesetz in Karlsruhe „anhängig“ ist, die vom Frankfurter Verein Dona Carmen e.V. initiiert wurde, ist keine Neuigkeit, weil viele Portale und die Medien in Deutschland davon im Juni / Juli 2017 umfangreich berichtet haben. Zum Verfahrensstand habe ich keine Informationen und die Mühlen von Deutschlands höchstem Gericht mahlen bekanntlich sehr langsam.
Nun macht eine weitere Initiative von sich reden, die gerade unter der Federführung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Brinkmeier (Düsseldorf) eine Verfassungsbeschwerde besonders gegen die „Kondompflicht“ plant, die bereits seit dem 1. Juli 2017 gilt und die Kunden von Sexworkerinnen (die sogenannten „Freier“) mit einem Ordnungsgeld von bis zu 50.000 € droht, wenn diese bei der sexuellen Betätigung im „Gewerbe“ auf Präservative verzichten!
Die Kondompflicht stellt einen gravierenden ungerechtfertigten Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen dar.
So lesen wir es in der Mitteilung der Initiative und weiter wird auch gegen das Verbot von bestimmten „Prostitutionsveranstaltungen“ wie „Rape-Gang-Bang“ opponiert und abschließend die mögliche Ausweiskontrolle in Bordellbetrieben gerügt.
Kunden, aber auch Sexworkerinnen, haben die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 99 € sogenannte „Beschwerdeführer“ zu werden, die sich dann kollektiv an der geplanten Verfassungsbeschwerde beteiligen, die Ende Oktober 2017 eingereicht werden soll.
Die Vorgehensweise ist recht ungewöhnlich, aber die Information oder besser der Aufruf wird inzwischen in diversen Erotikportalen geteilt. Ich bin mir aber nicht sicher, ob sich hier genügend „Beschwerdeführerinnen“ und „Beschwerdeführer“ finden, die sich namentlich (und dies ist im Verfahren nötig) dem Verfahren anschließen.
Während die Sexworkerinnen ja durch die neue Gesetzgebung eh mehr und mehr ihre Anonymität verlieren, ist öffentliche Auftreten nicht das ganz große Problem, aber beschwerdeführende Freier wird es sicher recht wenig geben, zumal wenn es vornehmlich um den „Kondomverzicht“ geht, den man schon den „Normalbürgern“ nur schwer vermitteln kann.
Eine weitere rechtliche Würdigung kann ich hier jetzt nicht anbieten, da dies zum einen nicht meine Profession ist und mir zudem der genaue Inhalt der Beschwerde unbekannt ist.
Informationen zur Initiative findet Ihr / finden Sie unter:
http://www.gegen-kondompflicht.de/