Prostitution 2018 – Häufige Hürden im amtlichen Genehmigungsverfahren
Konstruktiver Kontakt zu den Behörden hilft fast immer!
Ich habe ja seit Monaten fast täglich mit Ämtern und Behörden zu tun, die über die notwendigen „Konzessionen“ entscheiden! Das reine „Durchwinken“ ist eher unüblich und da die Behörden (zumindest in NRW, Bayern, Niedersachsen) inzwischen flächendeckend als durchaus „geschult“ zu bezeichnen sind, werden die Nachfragen zu eingereichten, aber noch nicht abschließend bearbeiteten „Betriebskonzepten“, nun „intensiver“! Gerade bei den geschilderten „Betriebsabläufen“ kommt es immer wieder zu „Unklarheiten“, zumal die diesbezügliche schriftliche „Dokumentationspflicht“ von vielen Betreiberinnen und Betreibern (noch) nicht „gelebt“ wird!
„Leben“ bedeutet, dass die Theorie (also das, was im Konzept steht) mit dem übereinstimmt, was vor Ort (also im Betrieb) praktisch stattfindet, übereinstimmt! Wenn ich laut Konzept lediglich Zimmer vermiete, ist es merkwürdig, wenn die Mieterinnen vor Ort vom Chef sprechen, mit dem man die Umsätze einvernehmlich teilt! Genauso auffällig ist es, wenn „weibliche Gäste“ von FKK-Clubs neben dem Gäste-Eintritt eine Werbekostenpauschale entrichten, von der im Konzept aber keine Rede ist! Selbst bei der Anzahl der Zimmer wird schon mal gerne geschummelt, um bei der „Sexsteuer“ zu sparen. Man klebt ein Schild „Privat“ an die Tür, öffnet dies aber bei großem Andrang regelmäßig!
Ich könnte hier sicher noch 50 weitere Beispiele aufführen, bei denen die Behörden stutzig werden und in den „Null-Toleranz-Modus“ umschalten! Niemand will sich verarschen lassen und so mancher „Vor-Ort-Termin“ kann sehr schicksalhaft werden, denn die Behörden sitzen am längeren Hebel und haben bei offensichtlichem „Antrags-Betrug“ die Möglichkeit den Antrag abzulehnen und auch die Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers für die Zukunft zu verneinen! Dieses Status ist natürlich total kontraproduktiv!
Auch auf Behördenseite gibt es einige „Missverständnisse“ und unnötige Forderungen, die man so nicht im Gesetz findet. Bagatell-Bußgelder sind nach Meinung einiger „Fachleute“ geeignet, um eine „Unzuverlässigkeit“ zu unterstellen und um die Erlaubnis zu verweigern! Das Gesetz hat die Versagungsgründe aber genau definiert und in der Regel müssen die „Vergehen“ schon „gravierend“ oder „einschlägig“ sein! Aber viele Ämter tun sich schwer, den Gesetzestext präzise zu lesen und verschrecken dann und wann mit „flotten Sprüchen“ zwischen Tür und Angel! Es „menschelt“ halt überall und diesen Faktor darf man nie vergessen!
Trotzdem rate ich nach wie vor zum konstruktiven Dialog und daher begleite ich meine Mandantschaft auch sehr oft zu Amtsterminen. Das hat sich bewährt und bereits zu einigen Erfolgen geführt. Ich musste auch schon mehrfach die Dienstaufsicht anrufen, wenn eben überhaupt keine Kommunikation erfolgte und man wie ein „Bittsteller“ vor der Tür bleiben sollte! Aber „Verwaltung 2.0“ geht nun mal nicht mehr wie in der Kaiserzeit und wenn sich eine Behörde im Internet als „Dienstleistungs-Konzern“ definiert, nimmt man dieses Angebot doch einfach nur in Anspruch! In der Summe gesehen ist der Umgang aber durchweg eher angenehm bis sehr angenehm.
Wer in seinem Genehmigungsverfahren mit zu vielen Hürden zu kämpfen hat oder wer sein Betriebskonzept noch anpassen oder ändern muss, kann mich gerne jederzeit kontaktieren und beauftragen! Das wird inzwischen zur Routine und es ist nicht so schlimm wie der Besuch beim Zahnarzt! Klar, man muss präpariert sein, aber dann läuft es meistens!