Prostitution 2018 – Konzession im Saarland sehr teuer – Wucherei?
Auch Kleinbetriebe bekommen Höchstgebühren vorab in Rechnung gestellt!
Mich erreichten in den vergangenen Tagen Nachrichten aus dem Saarland, wo der Regionalverband Saarbrücken mit der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes betraut ist. Nach langer Verzögerung durch fehlende Vorgaben in 2017, geht es nun auch im Saarland zur Sache und zwar, was die Verwaltungsgebühren anbelangt, in voller Härte!
Im Saarland kostet die “Bearbeitung des Antrags auf Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und Wiederholungsprüfung” gemäß der “Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die zuständige Behörde zur Durchführung von Aufgaben nach dem saarländischen Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz vom 9. Januar 2018” zwischen 508-1.908 €, die obligatorische “Zuverlässigkeitsprüfung Betriebsleitung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens und Wiederholungsprüfung” kostet zusätzliche 254-1.018 €. Zudem sind weitere Gebühren möglich, falls weitere “Prüfungen” (beispielsweise Stellvertreter-Zuverlässigkeit) oder die “Erteilung besonderer Auflagen” notwendig werden sollten!
Als Basis-Betrag werden beim “einfachen Verfahren” (also Bearbeitung Erlaubnisantrag plus Zuverlässigkeitsprüfung des einzelnen Betreibers”) mindestens 762 € und höchstens 2.926 € fällig! Wie die Spanne (von … bis) angewendet werden soll und welche Kriterien hier zugrunde liegen, verrät die Verordnung nicht! In der amtlichen Praxis erhalten momentan auch antragstellende kleinere Betriebe eine “Vorabrechnung”, die regelmäßig den Höchstbetrag einfordert! Ohne Zahlung der Gebühr wird der Antrag nicht bearbeitet! Und die Bearbeitungsgebühr ist eben und hier muss man den genauen Wortlaut beachten eine Gebühr für eine zu erbringende Dienstleistung, die auch für eine “erfolgreiche Ablehnung” fällig wird! Im Klartext: möglicherweise zahle ich im Saarland um die 3.000 € und bekomme meine Konzession dann aber nicht!
Selbst Betriebe, die im Vorfeld von der Baubehörde bereits darüber informiert wurden, dass eine amtliche Genehmigung aus baurechtlichen Gründen sehr unwahrscheinlich ist, bekommen den Gebührenbescheid ohne weiteren Hinweis. Ist es die Absicht des Saarlandes sich “Ablehnungen” möglichst teuer bezahlen zu lassen?
Da ich ja in Nordrhein-Westfalen weitreichende Erfahrungen habe und auch die verlangten dortigen Gebühren kenne, kann ich feststellen, dass die Genehmigung im Saarland bei vergleichbaren Betriebsgrößen das Doppelte oder Dreifache kostet! Oder nimmt man im Saarland den Höchstbetrag als “Depot-Zahlung” und erstattet dann später womöglich einen Teil zurück? Ich werde dieser Fragestellung im Kundenauftrag nachgehen, denn die unangenehme Gebührennoten enthalten natürlich keine Hinweise wie das Verfahren überhaupt “läuft”! Oh Wunder!