Kategorie: Allgemeine Themen

Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 – Allgemeine Themen: Das Gesetz und seine Auswirkungen auf die Erotikbranche – Termine – Fakten – News – Herausgeber: Howard Chance

  • Prostitution 2021 – Herbstprognose: 2 G wird der bundesweite Standard!

    Prostitution 2021 – Herbstprognose: 2 G wird der bundesweite Standard!

    Prostitution 2021 – Herbstprognose: 2 G wird der bundesweite Standard!

    Ohne eine hohe Impfquote wird sich die Lage im Bereich der Prostitution kaum normalisieren. Es steht uns ein heißer Herbst bevor, der unsere Branche noch vor große Herausforderungen stellen wird. Normalität? – Fehlanzeige!

    Wenn man, wie ich, durch die Republik reist und viel mit Kundinnen und Kunden telefoniert, erfährt man zwangsläufig viel über den gegenwärtigen „Zustand“ der Prostitutionsbranche. Neben dem persönlichen Augenschein gibt es regelmäßige ausführliche Berichte in den Zoom-Konferenzen der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht, die nach wie vor wöchentlich stattfinden.

    Eine persönliche Situationsbeschreibung in Stichworten:

    • Die Anzahl der derzeit anwesenden Dienstleisterinnen ist seit Wochen sehr gering! Gerade große Laufhäuser und Clubs können den durchaus vorhandenen Bedarf nicht decken. Kunden bleiben zwangsläufig aus, wenn in Internet-Foren von „gähnender Leere“ berichtet wird. Diese Lage wird aus fast allen Regionen des Landes gemeldet, Ausnahmen bestätigen die Regel, ändern aber wenig am Gesamteindruck.
    • Die Damen haben die Wahl: wegen unterschiedlichster Vorgaben der Bundesländer und unterschiedlicher Konjunktur. Man arbeitet dort, wo die Umsätze garantiert hoch sind und wo die Landesverordnungen möglichst moderaten Charakter haben. Durch Social-Media ist man als Dienstleisterin stets up to date und kann seinen Koffer jederzeit in „die richtige Region“ schieben. Marktwirtschaft: Angebot und Nachfrage!
    • Die Impfquote der Dienstleisterinnen ist noch ungenügend! In Deutschlands größtem Bundesland NRW werden für ungeimpfte und nicht genesene Kunden kostspielige PCR-Tests vorgeschrieben und auch in den Bundesländern, wo Schnelltests ausreichen, wird es teuer, wenn im Oktober die Bürgertests nicht mehr kostenlos sein werden.
    • Wer sich als Dienstleisterin oder Kunde nicht impfen lassen möchte, hat es zukünftig schwer der Prostitution nachzugehen bzw. die Prostitution in legaler Form in Anspruch zu nehmen. Ich sehe gerade bei zu erwartenden steigenden Corona-Werten im nahen Herbst die hohe Wahrscheinlichkeit, dass „2G“ zum Standard wird und dass man dann nur noch als Geimpfte(r) und Genesene(r) verkehren kann. Die Betreiberinnen und Betreiber sollten dies im Blick haben und generell über „2G“ als allgemeines Geschäftsprinzip nachdenken.
    • Das „0G“-Geschäftsprinzip hat im Bereich der „inoffiziellen“ Prostitution Konjunktur! Ohne Test-, Geimpften- oder Genesennachweis und auch ohne Maske wird überall im Land gewerblich gesexelt! Der sogenannte „private Bereich“ boomt und ist für die konzessionierten Betriebe, die sich an die staatlichen Regeln halten müssen, zur echten Katastrophe geworden. Eine „Corona-Emanzipation“ der rechtswidrigen Art, der man kaum Einhalt gebieten kann und wo die Ordnungsbehörden oft nur mit Schulterzucken und dem stetigen Verweis auf Überlastung argumentieren. Umsetzung des ProstSchG? – Findet unter Corona mehr als unzureichend oder sogar gar nicht statt. Geschützt wird niemand!
    • Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) von 2017 sollte ja u.a. zu einer „gründlichen Marktbereinigung“ führen. Man wollte dem „Graumarkt“ zusetzen, illegale Betreibung unterbinden und eine ständige Reglementierung des Gewerbes gewährleisten. Durch die „zufällige Hilfe“ von Corona ist der „Graumarkt“ nun absoluter „Marktführer“ und die Finanzbehörden gucken zudem auch noch in die Röhre, da man graue Geschäfte in der Regel nicht versteuert oder nicht versteuern kann, ohne unangenehm aufzufallen und Interesse der Behörden zu wecken.
    • Die Trendumkehr? Unter Corona unwahrscheinlich! Zwar wurden die Überbrückungshilfen bis zum Jahresende verlängert und dies wird für viele Betriebe auch notwendig sein, da man momentan kaum Gewinne realisieren kann und eigentlich nur „Geld wechselt“. Kein Wunder, dass viele Betriebe über Aufgabe oder Verkauf nachdenken. Doch: wer kauft strauchelnde Betriebe mit stark eingeschränkten Zukunftsaussichten? Auch im Jahr 2022 wird die Pandemie vermutlich nicht verschwunden sein und die gegenwärtigen „grauen Zustände“ können sich so vermutlich weiter manifestieren.
    • Die Prostitutionsgegner(innen) frohlocken: ohne besonderes Zutun schwächelt die Betreiberbranche, die das Hauptziel der Kampagnen ist. Selbst ohne ein „Sexkaufverbot“, dass gerade im Wahlkampf wieder gerne instrumentalisiert wird, sind die Betriebe angeschossen und sehr weit von den Zeiten entfernt, wo man die Taler mit der Schubkarre aus den Häusern fuhr. Die Schubkarre wurde längst abgeschafft und die Renditen sind schon seit Jahren im freien Fall.

    Man verzeihe mir an dieser Stelle die recht düstere Prognose, doch Gründe für ein Jubilieren sehe ich im Moment einfach nicht. Ich erlebe angespannte Betreiberinnen und Betreiber, die ihr Bestes geben, um den Geschäften wieder Schwung zu verleihen und dabei feststellen, dass die Rahmenbedingungen dazu einfach nicht passen. Corona war und ist verherrend für unsere Branche und wir werden viele weitere Anstrengungen darauf verwenden müssen, um wieder zu halbwegs normalen Verhältnissen zu kommen.

    Ziel der „legalen Branche“ muss es jetzt unbedingt sein mittel- und langfristig wieder die „Marktführerschaft“ zu übernehmen und für die Wiederherstellung von Recht und Ordnung einzutreten. Es kann einfach nicht sein, dass Unrecht durch Unterlassung zur Regel wird und sich Politik und Behörden nicht klar positionieren. Die „Abschaffung des Zwischenhandels“ kann politisch ein Ziel sein, entspricht aber nicht den gesetzlichen Regelungen. Auch hier gilt es, nach dem Wahlkampf, klare Kante zu zeigen!

    In diesem Sinne herzliche Grüße von

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

     

     

     

  • Prostitution 2021 – PCR-Testpflicht in NRW? – Irrungen und Wirrungen

    Prostitution 2021 – PCR-Testpflicht in NRW? – Irrungen und Wirrungen

    Prostitution 2021 – PCR-Testpflicht in NRW? – Irrungen und Wirrungen

    Stabsstelle Rechtsfragen und Rechtsetzung Pandemiebewältigung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Servicestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigen Entbehrlichkeit des PCR-Tests für Sexworker in NRW.

    Die vergangene Woche war in Nordrhein-Westfalen und Hessen bezogen auf die PCR-Testpflicht für Sexworker und Kunden recht ereignisreich und im Falle von NRW auch sehr verwirrend.

    Ab einem Inzidenzwert von 35 hatte NRW eine PCR-Testpflicht für die Ausübung von Prostitution und für Kunden von Prostitutionsbetrieben verordnet, sofern die agierenden Personen nicht geimpft oder genesen sind. Das dies zu sehr schlechten Geschäften und zu einer Abwanderung von Dienstleisterinnen und Kunden in andere Bundesländer führte, ist offensichtlich.

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht ist hier früh in die Offensive gegangen und hat sich an das Land gewandt, nur wenig später wurden dann zwei sogenannte „Normenkontrollklagen“ im Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht, die leider noch nicht entschieden sind.

    Allerdings haben die zuständige Stabsstelle Rechtsfragen und Rechtsetzung Pandemiebewältigung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Servicestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen inzwischen die Entbehrlichkeit eines PCR-Tests für Sexworker in NRW mehrfach auf Anfrage schriftlich bestätigt.

    Tenor: Der PCR-Test ist in NRW (angeblich) entbehrlich und kann durch einen Schnelltest ersetzt werden, wenn die jeweilige Sexworkerin, die weder impft noch genesen ist, während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung durchgängig Maske trägt und wenn die Schnelltestung im jeweiligen Betrieb ordentlich dokumentiert wird! Sehr wichtig: Kunden müssen allerdings nach wie vor einen aktuellen PCR-Test vorlegen, wenn sie weder geimpft noch genesen sind!

    Leider wurden die lokalen Ordnungsämter von der Landesregierung NRW nicht informiert, da man vermutlich das „Schlupfloch“ nicht öffentlich machen wollte. Unsere Nachfragen waren effizient und man kann den neuen Informationsstand gerne an die Ordnungsämter weitergeben, wobei die Rechtsverbindlichkeit der Information ausdrücklich als „sehr vage“ zu bezeichnen ist.  Man lese dazu bitte selbst die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung NRW.

    In diesem Sinne wünsche ich eine gute Woche!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution 2021 – Newsletter Howard Chance – 27.08.2021

    Prostitution 2021 – Newsletter Howard Chance – 27.08.2021

    Prostitution 2021 – Newsletter Howard Chance – 27.08.2021

    Die aktuellen News der Woche – wie immer kurz notiert

    Es war mal wieder eine anstrengende Woche im Büro und darauf folgt nun am Wochenende eine kurze Dienstreise ins Rhein-Main-Gebiet mit Zwischenstopps in Frankfurt, Wiesbaden und Mainz.

    Klage gegen PCR-Testpflicht in NRW

    In Nordrhein-Westfalen wurde am vergangenen Freitag, 20.08.2021, die Klage eines Betreibers aus dem Großraum Aachen gegen die PCR-Testpflicht im Bereich der Prostitution eingereicht. Es handelt sich um ein Eilverfahren beim OVG Münster und wir hoffen, dass es im Rahmen der Normenkontrollklage bald Ergebnisse gibt. Ich werde dazu fortlaufend berichten.


    PCR-Test-Unheil auch in Hessen?

    Auch in Hessen droht PCR-Unheil, nämlich dann, wenn die Inzidenz über 100 steigen sollte. Ist dies der Fall, sind für Kundinnen und Kunden, die nicht nachweislich geimpft oder genesen sind und dies durch Dokumente belegen können, PCR-Tests beim Bordellbesuch verpflichtend. Ob es weitere Bundesländer gibt, die ähnliche Regeln verankert haben oder dies planen, werde ich in der kommenden Woche überprüfen.


    Sexarbeits-Konferenz in Stuttgart 2./3. September 2021

    Ende der kommenden Woche findet in Stuttgart die Sexarbeits-Konferenz in der Liederhalle Stuttgart statt. 2 Tage intensiver Austausch, eine deutliche Positionierung gegen das Sexkaufverbot und viele interessante Themen stehen auf der Agenda der Veranstaltung, die „live“ und auch „online“ stattfindet. Ich selbst reise am Freitag, dem 3. September, nach Stuttgart, um mich dort mit Verbandskollegen und den Freundinnen und Freunden des BesD, des BSD und der IG Zukunft Rotlicht zum Austausch zu treffen. Sehen wir uns in Stuttgart?

    https://sexarbeitskonferenz.de/


    Betreiber-Konferenz Online Rotlicht 2021 am 2. Oktober 2021

    Am Samstag, dem 02.Oktober 2021, findet die „Betreiber-Konferenz Rotlicht 2021“ der Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ online und virtuell statt. Aufgrund der gestiegenen Inzidenz-Zahlen, der angekündigten 4. Welle und möglicher Versammlungs-Auflagen haben wir uns entschieden, keine Präsenzveranstaltung durchzuführen, sondern das Projekt in diesem Jahr online zu veranstalten. Wir übertragen und moderieren die ganztägige Online-Konferenz aus 2 Studios, wo auch einige Referenten live anwesend sein werden.

    Themen der Konferenz sind u.a. die aktuelle Prostitutionspolitik, Steuer- und Ordnungsrecht in der Prostitution, die Forderung nach „Sauberer Sexarbeit“, die hypothetische Reformierung des ProstSchG, die Corona-Überbrückungshilfen für die Branchen und der Informationsaustausch mit befreundeten Verbänden der Sexarbeit. Neben bekannten Vertreterinnen und Vertretern der Branche, werden auch Expertinnen und Experten aus der öffentlichen Verwaltung, von Finanzdirektionen und Prüfungsstellen an der Veranstaltung teilnehmen. Wegen Vorgaben der Behörden ist die Nennung der Realnamen für Werbezwecke nicht zulässig.

    Das Programm wird bis zum Konferenz-Tag ständig den aktuellen Erfordernissen angepasst. Es wird in jedem Fall ein spannender Tag, der neue Impulse geben wird und bei dem der Meinungsaustausch nicht zu kurz kommen wird. Anmeldungen sind ab sofort möglich!

    https://rotlicht-konferenz.de/

     


    Zoom-Gruppen-Chat-Veränderung – Wir tagen testweise montags

    Viele Zoomer sind am Freitagabend sehr beschäftigt und daher wurde angeregt den wöchentlichen Zoom-Chat testweise zu verlegen. Daher tagen wir ab sofort am Montagabend jeweils ab 20.15 Uhr (nach der Tagesschau). Die alten Zugänge, die der liebe Kollege Thomas Schiller versendet hat, bleiben gültig. Das nächste Meeting ist also am Montag, dem 30.08.2021.


    Überbrückungshilfen und Co.

    Die Überbrückungshilfen der Bundesregierung werden bis zum 31.12.2021 verlängert, allerdings wurden die Bedingungen wieder deutlich verändert und inzwischen befinden sich viele Rotlicht-Betriebe in intensiven Prüfungsverfahren, an denen ich auch in nicht wenigen Fällen beteiligt bin. Zu diesem Thema werde ich in den kommenden Wochen ein Sonderseminar anbieten. Infos dazu in Kürze.


    IG-Zukunft Rotlicht und Donations

    Seit die „Geschäfte“ wieder agieren, haben die Gruppen-Donations leider deutlich abgenommen. An dieser Stelle daher nochmals die Bitte um „Spenden“ für die umfangreiche Arbeit. Merci!

    https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=94LDDBFKNPV8N

    Herzliche Grüße von Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

     

  • Prostitution 2021 – NRW: PCR-Test-Vorschrift – Grund zur Klage!

    Prostitution 2021 – NRW: PCR-Test-Vorschrift – Grund zur Klage!

    Prostitution 2021 – NRW: PCR-Test-Vorschrift – Grund zur Klage!

    Neue Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen behandelt Bordellbetriebe und Prostitution erneut „sehr ungleich“ – Eine Normenkontrollklage ist jetzt möglich für Dienstleisterinnen und Betreiber(innen)

    Die Veröffentlichung der neuen Coronaschutzverordnung in NRW sorgt für sehr gemischte Gefühle. Zwar können die Betriebe in NRW ab kommenden Freitag, den 20.08.2021, ohne Beachtung hoher Inzidenzen wieder öffnen, aber die neue PCR-Test-Vorschrift, die für alle nicht geimpften und nicht genesenen Kunden und Dienstleisterinnen gilt, ist eine hohe und auch teure Hürde.

    Ein PCR-Test kostet im Schnitt 50 € und hält nur 48 Stunden vor, bevor er erneut vorgenommen werden muss. Innerhalb einer Woche sind so für Dienstleisterinnen ohne Impfung/Genesung rechnerisch 3,5 Tests pro Woche notwendig, um den Vorschriften der Verordnung zu entsprechen. Kostet im Schnitt also 175 € pro Woche. Eine stolze Summe! Auch Gäste werden die 50 € für einen PCR-Test eher selten investieren, zumal man ja auch noch 24 Stunden auf das Ergebnis warten muss. Für spontane Bordellbesuche ungeeignet!

    Was wird in NRW am Freitag passieren? Ladies, die weder geimpft noch genesen sind, müssen heute oder morgen zum PCR-Test, um Freitag arbeiten zu können. Wer sich als Dienstleisterin heute mit Johnson & Johnson impfen lässt, gilt erst am 15. Tag nach der einmaligen Impfung als immunisiert. Das ist dann der 2. September, bei zweimaliger Impfung mit anderen Impfstoffen sind es zwischen 6 und 8 Wochen bis zur Immunisierung. Bis dahin sind PCR-Tests zu machen!

    Vermutlich wird es, sobald dies bei den Damen realisiert wird, eine „Flucht“ aus NRW oder eben in illegale Tätigkeit erfolgen. Und da die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz in alle 16 Landesverordnungen eingehen sollen, wird es in den kommenden Tagen zahlreiche Verordnungs-Updates geben, bei den das „NRW-Modell“ vermutlich wiedergefunden werden kann.

    Der BSD e.V. hat bereits gegen die „PCR-Pflicht“ protestiert und in der Tat ist die „Ungleichbehandlung“ mal wieder eindeutig zu belegen: während bei allen anderen körpernahen Dienstleistungen in NRW der Schnell- oder sogar Selbsttest ausreicht, ist bei Prostitution „PCR“ Pflicht. Das Risiko von Infektionen nimmt bei Menschenansammlungen zu, bei Prostitution ist aber der 1:1-Kontakt die Regel und daher ist die Vorschrift völlig unverhältnismäßig. Eine Normenkontrollklage hat also keine schlechten Aussichten und die in der letzten Woche entstandene „Klagegemeinschaft“ muss nun entscheiden, ob man die notwendigen 5.000 € gemeinsam in den Topf wirft, um die Landesverordnung anzugreifen.

    Ich rechne bis Freitag mit einem Ergebnis, dass wie eine „Ur-Abstimmung“ entstehen soll, bei der ich alle in NRW anschreibe, die eine Beteiligung grundsätzlich angedeutet haben. Wer zusätzlich noch mitwirken möchte, sende mir bitte eine Mail unter maxen2205@live.de oder kontaktiere mich über WhatsApp unter Verwendung der Rufnummer 0151-71885164.

    Herzliche Grüße von

    Howard Chance

  • Neue NRW-Verordnung liegt vor – Gilt ab Freitag 20.08.2021

    Neue NRW-Verordnung liegt vor – Gilt ab Freitag 20.08.2021

    Neue NRW-Verordnung liegt vor – Gilt ab Freitag 20.08.2021

    Ab Freitag, den 20.08.2021 gilt in Nordrhein-Westfalen für Bordellbetriebe, Swingerclubs und die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen folgendes:

    • Die bisherigen Inzidenz-Stufenpläne treten in NRW außer Kraft! Es gibt nur noch den Wert von 35! Die nachfolgenden Einschränkungen gelten bei 7-Tage-Inzidenz von über 35.
    • Die geschlossenen Betriebe können am Freitag, 20.08.2021 0 Uhr wieder öffnen, dürfen aber nur Personen einlassen, die nachweislich geimpft oder genesen sind oder aber einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist! Dies gilt natürlich auch für die arbeitenden selbständigen Dienstleisterinnen!
    • „PCR-Testpflicht“. Diese Tests sind leider kostenpflichtig und teuer! Selbst- und Schnelltests sind nicht mehr zulässig!
    • Die Kontakt-Nachverfolgung entfällt!

    Howard Chance

  • NRW-Aktionsprogramm – Warten oder Klagen? – Status 17.08.

    NRW-Aktionsprogramm – Warten oder Klagen? – Status 17.08.

    NRW-Aktionsprogramm – Warten oder Klagen? – Status 17.08. – Update

    Am 11.08.2021 habe ich zur Gründung einer „Klagegemeinschaft NRW“ aufgerufen, da die noch geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen dazu führt, dass Prostitution und die Betreibung von Prostitutionsstätten durch steigende Inzidenzen in immer mehr NRW-Städten und Landkreisen ins Prostitutions-Verbot rutschten. Seit diesem Wochenende sind 8 Städte und Kreise betroffen, darunter jetzt auch die größte Stadt in NRW Köln. Düsseldorf und Köln nähern sich gerade dem Inzidenzwert von 75 und das ganze Bundesland gehört leider zu den bundesweiten Werte-Spitzenreitern. In der kommenden Woche werden ein Großteil der Städte und Kreise garantiert 8 Tage über dem Grenzwert von 35 liegen. Eine sehr unerfreuliche Entwicklung und das zu einem Zeitpunkt, wo eine neue Landesverordnung erlassen werden muss.

    Stichtag 19.08. in NRW – Was wird verordnet?

    Man hätte bereits in der letzten Woche Klage einreichen können, da die Prostitution in NRW absolut ungleich zu allen anderen Branchen behandelt wird. Es haben sich bereits über 10 Klägerinnen und Kläger gefunden, die wegen vorgenommenen und bald kommenden Schließungen, dem Ansinnen juristisch begegnen möchten. Auch die „Klagekasse“ hat Zuspruch gefunden. Das Verfahren wird um die 3.000 € zuzüglich Gerichtskosten und Umsatzsteuer kosten, summiert etwa 5.500 €. Ein Großteil der Summe wurde bereits zugesagt.

    Da man von Seiten der Landesregierung signalisiert hat das „Stufenmodell“ auch für unsere Branche „positiv“ zu verändern, haben wir unserer IG-Anwalt Guntram Knop schon mit der Vorbereitung einer sogenannten „Normenkontrollklage“ beauftragt.

    Diese wird dann, falls notwendig, nicht gegen die alte, sondern gegen die neue Landesverordnung gehen, die am 19.08.2021 in Kraft treten muss. In einem Telefonat hat mir die Landesregierung mitgeteilt, den Inhalt der neuen Verordnung am Montag, den 16.08.2021, vorab bekannt zu geben. Dies ist nicht geschehen und so warten wir gespannt auf die angekündigte Pressekonferenz von Karl-Josef Laumann, die am Dienstag, 17.08.2021, um 13 Uhr stattfinden wird.

    Sobald ich den Inhalt kenne und diesen analysiert habe, werde ich die „Klage-Gemeinschaft“ informieren und zu einer Zoom-Konferenz einladen, bei der dann die Details besprochen werden. Die Einladung erfolgt dann per WhatsApp, Newsletter und über Facebook.

    Am Donnerstag, 12.08., habe ich die Landesregierung (Gesundheitsminister Laumann und Staatskanzlei“ bereits per Fax angeschrieben und den Standpunkt der Interessengemeinschaft übermittelt:

    Brief-Landesregierung-Nrw als PDF herunterladen

    Für die jetzige Klagevorbereitung und die bitte ich an dieser Stelle um eine projektbezogene Donation per PayPal: https://www.paypal.com/donate?hosted_button_id=XN9DNC8ZHYP2S

    Für heute herzliche Grüße von

    Howard Chance

     

     

     

  • Prostitution 2021 – Klage-Allianz NRW? – Aussichten nicht schlecht!

    Prostitution 2021 – Klage-Allianz NRW? – Aussichten nicht schlecht!

    Prostitution 2021 – Klage-Allianz NRW? – Aussichten nicht schlecht!

    Im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern, sind nach der derzeit geltenden Landesverordnung, die bis zum 19. August 2021 gilt und die sehr wahrscheinlich ohne maßgebliche Änderungen „fortgeschrieben“ wird, bei einer über 8 Tage andauernden 7-Tage-Inzidenz von über 35 Prostitutionsstätten zu schließen und Prostitution als solches ist auch untersagt. Die Betrachtung erfolgt jeweils auf Ebene der kreisfreien Städte und der Kreise.

    In Düsseldorf und Solingen sind die Betriebe bereits seit 14 Tagen geschlossen, am morgigen Donnerstag folgt Köln und auch in anderen Großstädten und Kreisen stehen in den kommenden Tagen und Wochen Schließungen an, deren Rücknahme bei weiter steigenden Inzidenzen zeitnah sehr unwahrscheinlich erscheint.

    Diese Maßnahmen erscheinen unverhältnismäßig und die Chancen zumindest die Handhabung der Prostitution im sogenannten 1:1-Kontakt durch neuerliche Klage zu erreichen, sind recht gut. Infektionen finden nach jetzigem Wissensstand bei dem Zusammentreffen von vielen Personen (Parties, Events etc.) statt. Prostitution findet in der Regel zwischen 2 Personen statt und daher sind die Maßnahmen in NRW m.E. völlig unverhältnismäßig.

    Einige Betreiberinnen und Betreiber haben die Gründung einer „Klage-Allianz“ angeregt und ich bin gerne bereit eine solche Aktion zu koordinieren. Eine Klage im Eilverfahren wird um die 3.500 € plus Gerichtskosten zuzüglich Umsatzsteuer kosten und wenn man zusammenlegt, ist dieser Betrag sicher schnell erreicht.

    Momentan werden die Möglichkeiten sondiert und es finden den ganzen Tag über entsprechende Konsultationen statt um ein adäquates Angebot zu schaffen.

    Wer bei einer solchen Gemeinschafts-Klage mitwirken möchte, kann mich gerne über die üblichen Kanäle kontaktieren: maxen2205@live.de oder Phone (WhatsApp) 0151-71885164.

    Übrigens gibt es jetzt auch eine Sexarbeiterin, die bezogen auf die Stadt Köln, wo seit 12.08.2021 ein Prostitutionsverbot besteht, gegen die Verordnung klagen möchte.

    Bei Bedarf kann am Wochenende jederzeit ein kurzfristiges Treffen in NRW einberufen werden oder eine Zoom-Konferenz! – Ich berichte fortlaufend!

    Grüße von Howard Chance

  • Eilmeldung – Bund-Länder-Gipfel – Inzidenz 35 als Schlüsselwert

    Eilmeldung – Bund-Länder-Gipfel – Inzidenz 35 als Schlüsselwert

    Eilmeldung – Bund-Länder-Gipfel – Inzidenz 35 als Schlüsselwert

    Die Bund-Länder-Konferenz am 10. August 2021 hat bezogen auf die Inzidenz- und Risiko-Berechnung keine neue Berechnungsformel ergeben. Man arbeitet zwar daran, die Formel liegt aber gegenwärtig nicht vor.

    Beschlossen wurde, dass der Inzidenz-Wert 7-Tage über 35 ab 23.08.2021 bundesweit der neue „Schlüsselwert“ sein wird. Ab diesem Wert ist für den Aufenthalt in Innenräumen und beispielsweise bei allen stattfindenden körpernahen Dienstleistungen die G-G-G-Regel unbedingt anzuwenden.

    Ab dem 11. Oktober 2021 werden die kostenlosen Schnell-Tests abgeschafft, da man der Allgemeinheit die Kosten für „Impfverweigerer“ nicht mehr auferlegen will.

    Das „Handling“ der Inzidenzen und der geeigneten Maßnahmen obliegt nach wie vor den Bundesländern und die diversen „Ampel- und Stufenmodelle“ bleiben dabei zunächst erhalten.

    Dies bedeutet z.B. für Nordrhein-Westfalen in einer ganzen Reihe von Städten und Landkreisen die Schließung von Prostitutionsstätten und dem Verbot der Prostitution, da der Wert von 35 in sehr vielen Städten und Kreisen die Dauer von 8 Tagen übersteigt. In Baden-Württemberg, wo es die Stufenregel mit 35 ebenfalls gibt, ist die Infektionslage (noch) total entspannt.

    Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Landesverordnungen aussehen werden, die z.B. in Nordrhein-Westfalen in der nächsten Woche auslaufen.

    Deutschland … uneinig Vaterland! – NRW hat, wenn sich die Landesregierung nicht nochmals reagiert, die berühmte „A-Karte“. Alle weiteren Infos, sobald es solche gibt.

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution 2021 – Inzidenz-Chaos NRW – Deutschland uneinig Vaterland!

    Prostitution 2021 – Inzidenz-Chaos NRW – Deutschland uneinig Vaterland!

    Prostitution 2021 - Inzidenz-Chaos NRW - Deutschland uneinig Vaterland!Prostitution 2021 – Inzidenz-Chaos NRW – Deutschland uneinig Vaterland!

    Landesregierung NRW passt Coronaschutzverordnung heimlich an. Diese ist aber unkonkret und führte in Düsseldorf bereits zu völlig chaotischen Reaktionen der Ordnungsbehörden. Eine neue Faktoren-Berechnung muss deutschlandweit kommen! Dringend!

    Das Corona-Infektionsrisiko wird in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor mit Hilfe der Inzidenzzahlen des RKI bewertet und diese sind grundlegender Bestandteil aller Coronaschutzverordnungen der 16 Bundesländer. Ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 100 griff bis Ende Juni 2021 bundesweit die sogenannte „Bundesnotbremse“, die inzwischen „ausgelaufen“ ist, aber möglicherweise eines Updates bedarf, wenn die Zahlen in Deutschland wieder massiv steigen sollten. 

    In 3 Landesverordnungen (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Sachsen) gibt es konkrete „Stufenpläne, die sich an den 7-Tage-Inzidenzzahlen orientieren und „automatische Stufenwechsel“ auslösen, wenn die Werte sich verändern. Die 13 anderen Bundesländer haben diesen Automatismus, zumindest bei den kleineren Werten von 10, 35 und 50 nicht eindeutig in den Verordnungen verankert und wären im Fall des Falles gezwungen jeweils neue Verordnungen zu erlassen.

    Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verblüfft mit neuen Regeln und macht das Chaos perfekt

    Besonders eklatant wurde es am vergangenen Wochenende in NRW, wo die Landesinzidenz über 10 rutschte und damit die erst 14 Tage zuvor neu festgelegte Inzidenzstufe 0 außer Kraft trat. Statt landesweiter Lockerung nun wieder eine Verschärfung, die dazu führte, dass Discotheken und Music-Clubs landesweit wieder schließen mussten.

    Gleichzeitig erreichten die Städte Solingen und Düsseldorf 7-Tage-Werte von über 35 und bewegten sich damit auf die Inzidenzstufe 2 zu, bei der Prostitutionsausübung in jeglicher Form und natürlich auch der Betrieb von Prostitutionsstätten und artverwandten Gewerben (z. B. Swingerclub, Prostitutionsvermittlung) lokal (also auf Stadt oder Kreisebene) wieder einzustellen ist. Nach Verordnungsstand vom 26.07.2021 musste dies „am übernächsten Tag“ erfolgen, wenn eine Stadt oder ein Kreis in NRW für 3 Tage über 35 lag.

    Am 27.07.2021 überraschte NRW dann mit einer „heimlichen Änderung“ der Verordnung, in der der Wechselwert von 3 auf 8 Tage verändert wurde. Die Veränderung der Inzidenzstufen „nach oben“ soll nun erst erfolgen, wenn der 7-Tage-Wert 8 Tage über dem Grenzwert ist. Die Formulierung „soll“ ist dabei unbedingt zu beachten, da Städte und Kreise von dieser Regelung abweichen können, wenn eine „differenzierte Betrachtung des lokalen Geschehens“ zu „Abweichungen“ Anlass. Ist der Anstieg des lokalen Werts beispielsweise auf ein örtliche begrenztes Infektionsgeschehen in einem einzelnen Betrieb (Fleischfabrik, Kirchenversammlung oder ähnliches) zurückzuführen und konnten hier Quarantäne und Nachverfolgung sichergestellt werden, kann der Stufenwechsel unterbleiben. Ist die Entwicklung hingegen „kreuz und quer“ bzw. „diffus“ und nicht kontrollierbar, können die Städte und Kreise auch handeln und die Stufe wechseln, wenn die 8-Tage-Regel noch gar nicht greift.

    Düsseldorf – Ein Drama in 3 Akten – Geschäftsschädigend!

    In Düsseldorf wurde die neue Verordnung am vergangenen Sonntag zur Kenntnis genommen, am Montag (26.07.2021) teilte das Ordnungsamt den Bordellbetrieben in der Stadt mit, dass bei einem dauerhaften Wert von über 35 erst mit Ablauf des 31.07.2021 geschlossen werden müsste und die Schließung zum 27.07.2021 (nach alter Verordnung) nicht stattfinden würde. Am Abend des 27.07.2021 kam dann die „Rolle rückwärts“ und man forderte die Betriebe zur sofortigen Schließung, spätestens zum 28.07.2021, auf, da die Verantwortlichen des Stadt Düsseldorf von einem „diffusen“ Infektionsgeschehen ausgingen und den „Notausgang“ aus der neuen Landesverordnung wählten. Hüh und hott im fliegenden Wechsel! Unschön!

    Übrigens sind von dieser Entscheidung nicht nur die Bordelle in Düsseldorf betroffen, sondern auch die gastronomischen Betriebe, wo die Innenbereiche nun wieder der Testpflicht unterliegen, was bei schlechtem Wetter sofort wieder zu massiven Umsatzeinbußen führen wird. Aber die Bordellbetriebe sind natürlich viel stärker betroffen, da der Umsatz sofort bei 0 ist und die Mieterinnen verärgert abreisen und auf die Betreiber schimpfen, obwohl diese den Umstand gar nicht herbeigeführt haben. Auch das Ordnungsamt trifft als lediglich ausführende Organ keine Schuld, aber man muss halt auf jemanden schimpfen, der ansprechbar ist!

    Inzidenzen in Deutschland- Neue Werte und neue Berechnungsgrundlagen braucht das Land so bald wie möglich

    Fest steht inzwischen, dass die Inzidenzwerte und deren starre Verwendung in der jetzigen Form nicht mehr „zeitgemäß“ ist! Viele der neu infizierten Personen sind bereits geimpft, erkranken leicht oder vermehrt auch gar nicht, gehören zunehmend jüngeren Personengruppen an, die statistisch kaum erkranken und die Lage in den Krankenhäusern ist recht entspannt. Wenn es möglich ist, dass Werte (wie in den Niederlanden) innerhalb von 4 Wochen von unter 35 schlagartig auf 400 steigen und die Hospitalisierung nicht in Relation ansteigt, staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Der „Ping-Pong-Faktor“ muss dringend ermittelt und gefunden werden und dies erst recht, wenn schlaue Politiker in den Medien verkünden, dass der „500er-Wert die neue 50 sei“ und dass im Oktober mit einer Inzidenz von 800 und bis zu 100000 Neuinfektionen am Tag zu rechnen sei.

    An dieser Stelle endet mein Verstand und meine durchaus vorhandene Logik, weil man den „Input“ einfach nicht mehr verarbeiten kann und weil es gar nicht mehr möglich ist „Lehren“ und intelligente Schlussfolgerungen zu ziehen. Zum Glück haben wir ja dafür Lothar Wieler und Karl Lauterbach und die RKI-Mannschaft, denen dazu sicher „Erklärungen“ einfallen, die dann zu neuen „Visionen“ führen.

    Corona-Politik und Taktieren vor der Bundestagswahl. Wer die Wahl hat, hat in diesem Jahr die Qual.

    Die Politik ist in den kommenden Wochen erst einmal in der parlamentarischen Sommerpause, doch Mitte August will man dann wieder in der großen „Bund-Länder-Runde“ unter Vorsitz von Angela Merkel tagen, um dann neue Regeln und Maßnahmen zu beschließen, die dem Herbst dann hoffentlich Planbarkeit verleihen. Wir haben jetzt ja auch Bundestagswahlkampf und der Führer oder die Führerin aus der Pandemie-Krise wird das Lob des Volkes einfahren. Da wäre es schlecht, sich in der noch entspannten Situation „falsch“ zu positionieren. Daher wird der August, sofern keine eklatanten Dinge geschehen, wovor uns der Himmel bewahren möchte, ein Monat des Taktierens und Abwartens werden.

    Jedes Fettnäpfchen kann die Wahl versauen und dem politischen Gegner zu Auftrieb verhelfen. Die Regierungskoalition hat mit der Verlängerung der Corona-Hilfen bis Ende September schon einmal klug gehandelt, wenngleich CDU und SPD nach der Wahl nicht mehr gemeinsam als Duo infernal regieren werden. Dass die Hilfen von Peter Altmaier und Olaf Scholz zu spät oder noch gar nicht ausreichend ankamen, kostet sicher Wähler. Angela Merkel ist amtsmüde und sehnt das Ende ihrer Kanzlerschaft sichtlich herbei. Den „humorvollen“ Armin Laschet kann man sich als „Retter aus der Not“ nicht so recht vorstellen; die Oppositionsparteien versuchen mit Kritik am Krisenmanagement der Regierung zu punkten und suchen nach alternativen Themen, um einen „Umschwung“ zu erzeugen, der wahrscheinlich generell nötig ist. Klimaschutz steht jetzt ganz oben auf der Agenda, solange Corona nicht in Delta, Beta oder Gamma wieder erbarmungslos zuschlägt und deutsche Reiserückkehrer im August massiv in den Kliniken landen.

    Was und wenn wählt das „Deutsche Rotlicht“ im September? Ich persönlich sehe mich im Moment am ehesten bei der Freien Demokraten (FDP), die zumindest gegen staatliche Willkür stehen und den Freiheitsgedanken noch verkörpern. Allerdings ist Wirtschaftsliberalismus auch nicht das Modell der Zukunft. Frischer Wind tut Not, aber mit Frau Baerbock fühle ich mich gar nicht wohl, zumal sich in der Grünen Partei inzwischen ein Konservatismus verbreitet, der auch unsere Branche beeinträchtigt. Die Linke hat wenig Potential, die SPD ist zur Splitterpartei geworden und die Union aus CDU und CSU hat ein Parteiprogramm zwischen Bewahren und Erhaltung, setzt aber gleichzeitig auf Innovation und Aufbruch. Gemischtwarenladen pur. Personen, die führen könnten, werden dies nicht können; Personen, die führen werden, können dies vermutlich nicht. Unser Schicksal 2021!

    „In der Kneipe und im Bordell spricht man besser nicht über Politik, aber manchmal lässt sich dieses nicht vermeiden!“

    Glück auf!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

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  • NRW: Inzidenz steigt – Vorwarnung – Wert 35 für Prostitutionsstätten

    NRW: Inzidenz steigt – Vorwarnung – Wert 35 für Prostitutionsstätten

    NRW: Inzidenz steigt – Vorwarnung – Wert 35 für Prostitutionsstätten

    Seit 14 Tagen steigen die Inzidenzwerte leider bundesweit wieder an und dies sorgt nun in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland für große Beunruhigung bei Clubs und Prostitutionsstätten in Nordrhein-Westfalen.

    Achtung Update 29.07.2021: Neue Rechtslage in NRW. Die Inzidenzstufen ändern sich, wenn die Werte 8 Tage über 35 oder 50 sind. Am zweiten Tag danach wird Stufe erhöht! Allerdings wird dies von der Landeshauptstadt Düsseldorf anders gehandhabt! Hier wurde am 28.07.2021 Ausübung der Prostitution in jeglicher Form wegen Inzidenz über 35 schon nach 5 Tagen verboten! Sonderwege sind nach der aktuellen Landesverordnung möglich!

    Zum 10. Juli 2021 führte NRW die Inzidenzstufe 0 ein, bei denen bei einer stabilen Inzidenz von unter 10 Testpflicht und Kontaktnachverfolgung entfallen und es gab viele Städte und Landkreise, wo die Werte konstant niedrig waren und man recht entspannt arbeiten konnte.

    Ganze 11 Tage später, zeigt der Blick auf die Inzidenzkarte NRW ein völlig anderes Bild: ein Großteil der Städte und Landkreise liegen über 10 und 6 Städte und Kreise sind bereits wieder auf über 20 gestiegen. Spitzenreiter ist am heutigen Tag (21.07.2021) die Stadt Solingen mit einem Wert von 45,8, gefolgt von der Landeshauptstadt Düsseldorf mit 33, Köln (23,3), Wuppertal und Minden (jeweils 22,2) und Höxter mit 20,7. Die Werte sind zum Teil sehr dynamisch angestiegen und sobald der 7-Tage Wert für 3 Tage über 35 liegt, bewegt sich die betroffene Stadt oder der betroffene Landkreis in die Inzidenzstufe 2

    In dieser Stufe sind dann am übernächsten Tag gemäß den Regeln der bis 4. August 2021 gültigen Corona-Landesverordnung NRW die Prostitutionsstätten und -betriebe und auch die Swingerclubs vorläufig wieder zu schließen sind und auch die Prostitution außerhalb von Prostitutionsbetrieben ist dann vorläufig wieder untersagt! Vorläufig bedeutet, dass der Wert vor einer neuerlichen Öffnung 5 Tage stabil unter 35 liegen muss, bevor dann am übernächsten Tag wieder geöffnet werden darf. Dauer-Ping-Pong vorprogrammiert?

    Ähnliche automatische Stufenregelungen gibt es noch in Baden-Württemberg und Sachsen, wo das gegenwärtige Infektionsgeschehen aber auf viel niedrigerem Niveau abläuft. Daher gehe ich an dieser Stelle nicht darauf ein.

    Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen, werden in Solingen vermutlich bereits am kommenden Wochenende Maßnahmen ergriffen werden müssen und auch für Düsseldorf sieht es nicht besonders gut aus. Wenn man dem Trend rein mathematisch folgt, wird die 35 wohl in der Landeshauptstadt am Wochenende erreicht mit dann vermutlich weitreichenden Folgen für die Erotik-Szene. Köln, Wuppertal, Minden und Höxter haben wohl noch etwas mehr Zeit, aber auch hier ist eine Trendumkehr unwahrscheinlich.

    Ich fühle mich heute verpflichtet diese Informationen und Berechnungen weiterzugeben, damit die Kolleginnen und Kollegen in NRW vorgewarnt sind und sich bereits frühzeitig auf „neues Ungemach“ vorbereiten können. Die wichtigste Informationsquelle ist der Informationslink des Landeszentrums Gesundheit, wo ein täglich aktualisiertes PDF-Dokument unter stets gleichbleibendem Link den kumulierten 7-Tage-Wert für alle Städte und Landkreise in NRW vermeldet:

    https://www.lzg.nrw.de/covid19/daten/laborbest_faelle_sars-cov-2.pdf

    Wichtige Ergänzung zum Thema: durch Rückfragen habe ich festgestellt, dass einige Betreiber nicht wissen, dass man bei Verlassen der Inzidenzstufe 0 in NRW nach oben (also über 10) selbstverständlich wieder G-G-G und Kontaktnachverfolgung gewährleisten muss! Also Testnachweis, Geimpft- oder Genesenenbescheinigung prüfen und Kontaktdaten erfassen. Wichtig, damit es keine Bußgelder gibt!


    Weiterer wichtiger Hinweis: Diese Information betrifft momentan nur NRW. In anderen Regionen, wo die Werte ähnlich hoch sind, wie beispielweise in einigen Regionen Hessens und in Rheinland-Pfalz, gibt es die „35er-Stufe“ in dieser Form nicht! 

  • Newsletter – 12.07.2021 – Aktuelles by Howard Chance

    Newsletter – 12.07.2021 – Aktuelles by Howard Chance

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    Aktuelle Themen kurz notiert

    1. Neue Inzidenzstufe 0 in NRW sorgt für Verwirrung

    Seit dem 10.07.2021 hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen in einem Update der Coronaschutzverordnung die Inzidenzstufe 0 eingeführt, bei der auch im Bereich der Prostitution bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 10 keine Testungen und Kontaktnachverfolgungen mehr durchgeführt werden müssen. Einige Ordnungsämter negieren diese Lockerungen und haben in den vergangenen Tagen falsche Informationen verschickt. ich habe nun in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Knop eine Schutzschrift erstellt, die beim „Streit“ mit Behörden sehr hilfreich sein wird. Diese Schrift und ein PDF-Download findet sich unter: https://zukunft-rotlicht.info/2021/07/11/nrw-inzidenzstufe-0-und-die-bedeutung-fuer-prostitutionsstaetten-etc/

    2. Kongress Zukunft Rotlicht für Oktober 2021 in Planung

    Auch hier wird die Arbeit am Hybrid-Projekt fortgesetzt. Ende des Monats wird es die Möglichkeit zur Voranmeldung geben. Natürlich müssen wir auch die Corona-Entwicklung verfolgen, die für Präsenz-Veranstaltungen natürlich ein Problem darstellen kann. Das Programm des Kongresses wird bereits intensiv diskutiert. Es wird „anders“ werden, aber hoffentlich erfolgreich und gut!

    3. Betrieb auf oder noch zu? -Unterschiedliche Entwicklungen!

    In einigen Regionen sind die Geschäfte wieder gut angelaufen, es gibt aber auch Orte wo es noch gewaltig klemmt! Überall fehlen Dienstleisterinnen, die es mitunter auch schwer haben an neue Papiere zu kommen. Hurenpass-Verlängerungen und Gesundheitsberatungs-Nachweise gibt es nicht sofort. Manche Behörden sind flexibel und dulden eine spätere Ausstellung, wenn denn Termine gemacht wurden; 10 km weiter besteht man auf die strengen Regeln des ProstSchG. Mal ist Schikane, mal Dogmatismus oder eben „Schimmeln“. So ist es auch nicht verwunderlich, dass größere Betriebe trotz der Möglichkeit dazu, bislang noch nicht wieder geöffnet haben. Mit leeren Zimmern zu starten ist eher unklug, da die Kunden verwirrt werden und nach anderen Möglichkeiten schauen, die es ja gerade in der Illegalität nach wie vor gibt. Das Parallel-Universum, dass sich während Corona entwickelt hat, gibt es noch immer und hier haben einige Betreiberinnen und Betreiber bereits beschlossen lokale Initiativen zu gründen, um Politik und Verwaltung „nachhaltig“ auf die Missstände hinzuweisen. Hier wird die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht auch sehr aktiv werden! Versprochen!

    4. Interessengemeinschaft und Sammlungsergebnis Juli 2021

    Die Zahl der „Getreuen“, die die Arbeit der Gruppe und die meine seit Beginn der Pandemie durch Zuwendungen unterstützt haben, ist seit den Öffnungen abermals stark zurückgegangen. Waren es im Mai und Juni noch um die 20 Betriebe und Personen, so beteiligten sich im laufenden Monat nur noch 9 an der Sammlung. Selbst vorbereitete Musterbriefe und sonstige Ausarbeitungen, die prinzipiell „pro bono“ waren, wurden selten honoriert. Für die Gruppenarbeit und die Interessenvertretung bitte ich daher nochmals um die Unterstützung der Mitglieder, um die Arbeit erfolgreich fortsetzen zu können. Dafür steht zum einen der Paypal-Link https://paypal.me/howardchance?locale.x=de_DE zur Verfügung, für andere Zahlungsinfos gibt es zusätzlich die Donation-Seite https://zukunft-rotlicht.info/2021/06/11/prostitution-2021-donations-danke-fuer-den-support/

    Ein Dank an alle und gute Geschäfte in noch schweren Zeiten! Ich fahre jetzt für 2 Tage nach Berlin, bin aber wie gewohnt jederzeit per WhatsApp und Mail erreichbar.

    Liebe Grüße von Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Telefon 0151-71885164