Kategorie: Allgemeine Themen

Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 – Allgemeine Themen: Das Gesetz und seine Auswirkungen auf die Erotikbranche – Termine – Fakten – News – Herausgeber: Howard Chance

  • Wulf Gang – Zwischenruf – Purer Zynismus? Eiskalte egoistische Sichtweisen betr. „Causa Corona“?

    Wulf Gang – Purer Zynismus? – Eiskalte egoistische Sichtweisen betr. „Causa Corona“?

    Achtung Gastbeitrag von Wulf Gang (FB)

    Zunächst drei Hinweise:
    Statistisches Bundesamt – Sterbefallzahlen und Übersterblichkeit
    Ein Verfassungsrechtler und Berater der Bundesregierung. Er ist ein Kritiker der „Lockdown“ Beschlusslage. Siehe dazu auch einen Beitrag, der bereits hier in der Gruppe gepostet worden war.
    C) Raus aus dem Ausnahmezustand!
    [Zitat] >> Mit dem Corona-Shutdown werden die Grundrechte in einem in der Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Umfang eingeschränkt, obwohl die befürchteten Folgen des Virus nicht größer als die einer Grippeepidemie zu sein scheinen. Die Stilllegung des öffentlichen Lebens und großer Teile der Wirtschaft konnte nur gerechtfertigt werden, um Zeit zum besseren gezielten Schutz der Risikogruppen zu gewinnen. Je länger der Shutdown dauert, desto größer werden die durch ihn verursachten materiellen und ideellen Schäden und desto unverhältnismäßiger wird er. Die Freiheitsbeschränkungen müssen jetzt aufgelockert und soweit wie möglich durch Maßnahmen ersetzt werden,
    die gezielt dem Schutz der Risikogruppen dienen. <<
    Wie dem auch sein mag.

    Ich selber habe von MEDIZIN, von VIROLOGIE, von MIKROBIOLOGIE und von EPIDEMIOLOGIE nicht nur keine Ahnung, sondern keinen blassen Schimmer – rein fachlich gesehen.

    Weiterhin kann ich mir selber unter keinen Umständen ein fachrelevantes und ein sehr spezifisches Wissen zum Thema RECHTSWISSENSCHAFT (lat. Jurisprudenz) nachsagen. Es wäre auf fatale Art vermessen das Gegenteil zu behaupten. Der „Redlight-Howie“ hat hier einen Vorteil mir gegenüber.

    Was ist die Konsequenz daraus? In beiden Fachdisziplinen kann ich max. anspruchsloses und haltloses Gelaber liefern oder das nachplappern, was von kompetenter Seite vorgegeben wird.

    Es gibt aber Leute in unserem Lande, die maßen sich trotz genauso wenig Wissen darüber an, ihre „Weisheiten“ als werthaltige „Expertisen“ unters Volk zu streuen. Sie unterminieren die Empirie der Wissenschaften und diskreditieren die Honoratioren der Wissenschaften und neigen stattdessen eher zu willkürlichen, oft auch esoterisch beeinflussten Argumenten, nur um die Geschichte von COVID-19 in Frage zu stellen. Siehe dazu auch den rechtsradikalen, rassistischen Trump in den USA. Genauso, wie millionenfach begnadete Fußball-Bundestrainer ihr reichhaltiges Wissen abliefern, min. genauso viele selbsternannte Virologen und Fachmediziner durchmischen unser hoch „intellektuelles“ Land. Das Land der „Denker und Dichter“ wächst mal wieder weit über sich hinaus.
    Es wird unentwegt spekuliert und schwadroniert. Aber auch ich weiß etwas:
    Bestimmtes Wissen kann ich z.B. in Sachen „PUFFOLOGIE“ nachweisen, d.h., ich habe langjährige Erfahrung im Ambiente von Bordellen (speziell Laufhäusern) gesammelt, wie diese gemanagt werden und natürlich auch wie man mit den dort eingemieteten Dienstleisterinnen in Sachen sexueller Vielseitigkeit – früher war ich besonders auf Latinas „spezialisiert“ und fixiert – umgeht.
    Und ich mache deutlich; ich unterstütze die Rotlichtwelt auch dann, wenn ich kritische/selbstkritische Positionen im einen oder anderen Fall anmerke und vertrete. Warum ich das tue? Tja – die „Wege des Herrn“ sind unergründlich.

    Ob man mit einem solchen Hintergrund (es ist aber glücklicherweise nicht mein Einziger) eine besonders anspruchsvolle Reputation innehält und Staat machen kann, mag dahingestellt sein. Die Mehrheitsgesellschaft lehnt dies meist kategorisch ab und erkennt hier gar nichts an. Genau das Gegenteil ist der Fall. Nach den Gesetzen der Kausalität gibt es zur Biografie des Rotlichts natürlich Gründe für das stets schlechte Image und solche Gründe findet man beispielsweise nicht nur in den 90er, 80er und 70er Jahre des letzten Jahrhunderts, sondern weit, weit davor. Und selbst vor 200 oder 400 Jahren war es im „ältesten Gewerbe“ der Welt nie anders.

    Leute, die sich dem geheimnisumwitterten, geradezu „mystischen“, verruchten Rotlichtgewerbe nahe fühlen und dort auf vielerlei Funktionen den Versuch unternehmen ihre Lebensgrundlagen und vielleicht noch ein wenig darüber hinaus erwirtschaften zu wollen, müssen einer bestimmten „charakterlichen Eignung“ und Lebenseinstellung entsprechen, ohne jetzt auf eine „Stellenbeschreibung“ näher eingehen zu wollen. Ansonsten geht´s schief, also Arschlecken.

    Ja, die „Fach“-Sprache ist oft etwas schroff, mag respektlos und ab und zu auch sexistisch klingen. Auch gibt es hin und wieder mal Zoff – meist für Nix und wieder Nix. Die Welt ist mit recht vereinfachtem Blickwinkel versehen und das Denken – öhmm, nun, Denken ist ziemlich relativ – entscheidet oft nur zwischen „Schwarz und Weis“. Graufacetten sind rar. Und somit ist klar – populistische Meinungsbilder sind keine Seltenheit.

    Ach so, fast hätte ich es vergessen. Besondere Rücksicht auf die Mehrheitsgesellschaft wird ungern, genau genommen nie genommen. Dominante Merkmale sind Zynismus, Ignoranz, Vorteile im Zusammenhang überproportionaler Egoismen. Es geht hier um Geld, um Kohle, um Zaster, Piepen, Mäuse, aber niemals um Gesundheitsschutz. Eher um „Gebietsschutz“. Je mehr Kohle, umso besser und geiler. Dahingehend unterscheidet sich aber das RL-Gewerbe in Nichts z.B. zum Finanzgewerbe. Amoral, Rücksichtslosigkeit und brutalst möglicher Kapitalismus kennzeichnet sie fast alle. Die wenigen gemäßigten Ausnahmen im Feld von Rotlicht bilden folglich eine Minderheit.

    „De Puff muss uff“ – so habe ich es mal eher belustigend und als satirische Einlage zu verstehen, formuliert. Trotzdem hat es ernsthaften Hintergrund. Unter allen Umständen muss das so sein. Auch unter der Problematik der „coronalen Belastungszustände“, denen wir seit Monaten ausgesetzt sind und so wie es mit Stand heute aussieht, wird es auch noch eine Weg- bzw. Zeitstrecke so bleiben. Vermutlich bis zum Frühjahr 2021.

    Natürlich nicht alle, dennoch neigt ein erheblicher Teil der „Puffologen“ nahezu reflexartig, einheitlich dazu, das Virus COVID-19 entweder zu leugnen und damit gehen sie mit Verschwörungstaktikern, Esoterikern, Rechtsradikalen und „Aluhüten“ konform, oder sie fangen an dieses Virus und vor allen Dingen die damit verbundenen unterschiedlichen Krankheitsverläufe
    • zu relativieren,
    • zu bagatellisieren,
    • zu verharmlosen,

    und man spricht auch davon, dass COVID-19 überhaupt keine Übersterblichkeit zur Folge hat und einer ganz normalen Grippe am Nächsten kommt. Sie müssen es ja wissen, die „Puffologen“. Wer denn sonst? Aber, wie ich oben bereits vorsorglich vermerkt habe, wurde in der Tat noch keine signifikante Übersterblichkeit bestätigt. Evaluiert ja, aber nicht bestätigt. Das kann ja noch kommen. Die Zeiten bleiben weiterhin hart.

    Aber schaut euch coronabezogen mal in den USA und selbst in einigen Ländern Europas um. Daran gemessen ist es hierzulande doch sehr gemütlich und kuschelig, oder? Und trotzdem wird gemault und das Schlimmste vermutet.
    De Puff muss uff. Selbst dann, wenn ─ mal hypothetisch und weit überzogen angenommen ─ sich vor den Eingangstüren der Bordellen an Corona dahin geraffte Leichen auftürmen würden. Es erinnert ein wenig an die Horror-TV Serie „The walking dead“. Die ewig geilen Freier, so die wahnwitzige Fiktion, steigen in Scharen und wie im Rausch ihrer nie endenden Geilheit über die Kadaver, um schnellstmöglich zur Linderung ihrer verschiedenen Symptomen zu den Sex-Dienstleisterinnen zu eilen. Diese sind ganz „wuschig“ ob ihrer sensationellen Buchungen und dann wiederum durch ihre „reichhaltigen“ Einnahmen in der Lage, die Taschen der Betreiber zufriedenstellend zu füllen. Win-Win-Win. Friede, Freude, Eierkuchen. Ein bombastischer, nein, ein wahrlich paradiesischer Zustand.
    Das Leben (oder auch der Tod) geht weiter. Kein Grund zur Panik und auch kein Grund, den Puff dichtzuhalten. C’est la vie (so ist das Leben). Lasst doch die Leute verrecken und lasst auch das Gesundheitssystem kollabieren. Egal – de Puff muss uff. Solange man selber gesund und stark bleibt, ist doch alles gut, nicht wahr?
    Davon abgesehen. Die Bundesregierung verarscht doch sowieso das Volk und sie laboriert im Verborgenen an einer neuen, perfekt überwachten Gesellschaft. So die Auffassung meist rechts-konservativer und rechtsradikal orientierter Politiker und deren Anhänger (z.B. PEGIDA). Wobei diese Typen selbst einen von der Staatsführung ausgehenden Autoritarismus anstreben und einen Solchen gegenüber einer demokratisch bestimmten Gesellschaft präferieren.

    Selbst wenn alle anderen Bereiche, wie z.B. Restaurants, Kneipen, Bars, Cafés, Eisdielen, Diskotheken, Clubs, Familienfeiern, Sportstätten, Theater, Kunstbühnen, Oper, Konzertveranstaltungen usw. usw. geschlossen und „out of order“ bleiben müssten, die Devise heißt: DE PUFF MUSS (trotzdem) UFF. Er scheint oberste Priorität vor allem anderen zu haben.

    Der zahlende, betont „maskuline“ Freier hat ein Anrecht darauf, von überzeugten Sex-Dienstleisterinnen voll umfänglich bedient und befriedigt zu werden. Soviel Archaik darf doch schließlich noch sein, oder etwa nicht? Sex ist wichtig und besonders wichtig für den Mann. Es deeskaliert zumindest zeitweise den Sextrieb, der, wenn er nicht befriedigt werden würde, zu ernsthaften gesellschaftlichen Verwerfungen und Irritationen, auch zu hoch aggressivem Verhalten führt. Davon abgesehen steht ein milliardenschwerer Geschäftszweig auf der Kippe.

    Das Rotlichtgewerbe ist vollkommen unterbewertet sowie abgewertet und müsste entgegen dieser Tatsache eher das Qualitäts- und Gütesiegel „Besonders wertvoll“ erhalten. Sehe ich das richtig? Die Arbeit, die der Puff innerhalb einer sexualisierten Gesellschaft leistet, ist mit Geld genau genommen gar nicht aufzuwiegen. Jeder Betreiber und alle dort tätigen Dienstleister/innen müssten das große Verdienstkreuz am Bande erhalten – Jahr für Jahr.

    War diese Satire nun zu viel?
    Man denkt über alle möglichen raffinierten Tricks (juristischer Art) nach und klagt sogar in schwieriger Rechtslage. Man sucht nach Auswegen, um Corona clever wie auch eiskalt zu umschiffen, um den Puff zu öffnen und um der damit verbundenen professionellen Fickerei wieder zu Glanz und Gloria zu verhelfen.
    Hier könnte man eine Analogie zum durchtriebenen, von jeglichem sozialen und ethisch-moralischen Verhalten entkoppelten, enthemmten Soziopathen und Narzissten Trump herstellen. Die TV-Satiriker Oliver Welke und Jan Böhmermann würden das jedenfalls tun.

    Auch Trump klagt, konstruiert und verbreitet Falschmeldungen im Zusammenhang seiner verschwörerischen Art im Minutentakt (meist über Twitter) und er schreckt vor jedem weiteren, atemberaubenden Unsinn nicht zurück. Er kann in seinem Wahn und in seiner Persönlichkeitsstörung den Realismus einer bestimmten Situation nicht erkennen. Selbst wenn er es könnte, es ist ihm wurscht. Nur die eigenen Interessen zählen, komme was da wolle. Genau genommen ist er ein Psycho, völlig entwurzelt und wahrscheinlich zusätzlich von krimineller Energie durchdrungen. Er führt einen Feldzug zur Abschaffung der Demokratie und möchte dazu die referenzverdächtige Blaupause, auch für andere Autokraten, Demagogen und Despoten, darstellen.

    Und so ähnlich läuft es auch in Bereichen des Rotlicht-Geschäfts.
    SOLIDARITÄT zu anderen, auch (not)leidenden Geschäftsfeldern?
    Nein – keine Spur. Nur das eigene Ego zählt. Nur das gilt, auf immer und ewig.
    Ethik, Moral und Respekt zu anderen sind Kriterien, die eine große Anzahl der „Puffologen“ nicht kennt. Falls doch, stünde es einer erfolgreichen Karriere im Wege, ungeachtet von einer extrem lockeren, übertoleranten Bezugnahme zu Sex und Erotik im Allgemeinen.
    • Die rechtliche und verfassungsrechtliche Situation ist die eine Seite.
    • Die gesundheitsrelevante Situation ist eine andere.
    Vor Gericht heißt es; „im Zweifel für den Angeklagten“.

    Der Leitsatz der „Puffologen“ lautet; „im Zweifel für die Kohle, aber niemals für die Gesundheit“.

    In allen Webinaren und Posts aller Art beherrscht nur dieses eine Thema die Puff-Gesellschaft: DE PUFF MUSS UFF. Das ist das Ziel, das ist das Mantra und das ist der Denkansatz. Deswegen wurden ja auch die RL-Workshops geschaffen. Eine Art Potpourri zusammengefügter, gleichgeschalteter Interessen.

    Also, Leute. Was gesagt werden muss, muss gesagt werden. Ob es einem passt oder nicht. Da muss niemand angepisst sein. Logisch. Ich ändere damit nicht das Geringste. Das weiß ich. Trotzdem wollte ich es mal – um ein Weiteres ─ gesagt haben. So mal zum Nachdenken.

    Ein klein wenig Anstand und Rücksicht zu anderen, auch zu Andersdenkenden, ist mir noch geblieben. Dazu stehe ich sogar und schäme mich keinesfalls dafür.
    Es gibt einen oft beschworenen Leitsatz:

    Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Respekt und Freiheit.
    Tja – da gibt´s nicht dagegenzuhalten . . . . . .

    Ansonsten lege ich euch mal die Fibel vor, die sich mit „Dem Galgen und den 13 Stufen“ befasst.

    Unsere Welt ist ambivalent: Schönheit und Hass, Warmherzigkeit und Skrupellosigkeit liegen oft nah beieinander.
    Zuletzt noch diese Überlegung:
    Was kann/könnte man mit einem Virus namens COVID-19 so alles anstellen?
    Ja – man kann damit die gesamte Welt auf lange Zeit verändern. Nahezu alle Staaten dieser Welt könnten – sofern eine Kongruenz in der Erkennung des Virus allen Orts vorläge – ihre jeweiligen Gesellschaften unter die Kandare nehmen, diese perfekt überwachen, kontrollieren und somit auch neu erziehen, umgestalten und manipulieren. Der Autokratie und einer Diktatur ist/wäre Tür und Tor geöffnet und seltsamerweise ist während den letzten Jahren weltweit ein wahrer Run hin zu autokratischen, demokratie- und freiheitsverachtenden Regierungsformen entstanden. Am weitesten entwickelt sind diesbezüglich die Chinesen. Kein Wunder, oder? Aber auch die Amis haben seit Trump an Boden gewonnen. Deutschland geht seit 2015 (Einmarsch der millionenfachen Flüchtlinge und im Schlepptau eine Menge islamistischer Gewalttäter) ebenfalls „alternativlos“ diesen Weg, wenn auch mit völlig anderer Strategie und spürbar unauffälliger. Lediglich die ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND macht unverhohlen klar, welch Geistes Kind sie wirklich sind. Dazu neuerdings noch die „QUERDENKER“-Formate.
    Und so weiter, und so fort. . . . Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

    Verhält sich die Bundesregierung mit ihrer repressiven Haltung dem Volk und besonders den „Puffologen“ gegenüber willkürlich?

    Man könnte es mutmaßen. Nicht gerade wenige werden das auch so behaupten, bzw. sie verfechten zweifelsfrei die Auffassung – freilich ohne Beweise dafür vorzulegen (so wie es Trump innerhalb seiner Interessen auch nicht tut) – die Bundesregierung handle im Rahmen ihrer „Lockdown“-Politik explizit willkürlich und keinesfalls im Sinne der Gesundheit zu Gunsten des Volkes.
    Wäre dies tatsächlich nachzuweisen, wäre es der mit Abstand größte politische Skandal unserer Nachkriegsgeschichte. Viel mehr als die Barschel-Affäre in den 80ern und auch viel mehr als der CDU-Spendenskandal Ende der 90er Jahre, in den auch der damalige Bundeskanzler Kohl involviert war. Es wäre ein gesellschaftspolitischer Supergau samt moralischer Bankrotterklärung.
    Ich glaube, unser Staat handelt verantwortungsvoll und der Lage adäquat.
    Es liegt meines Erachtens keine Sorgfaltspflichtverletzung vor.
    „Puffologen“ werden natürlich im gesamten Kontext immer ihre eigene Lage über alles andere stellen und sind schon von daher weniger gut als objektive Analysten zu empfehlen. Dennoch verbreiten sich die abstrusesten Geschichten. Hervorgebracht von Hardcore-Egoisten, von rechten Schwachmatten und von sonstigen Leuten mit eklatanten Persönlichkeitsstörungen. Sie verbreiten u.v.a., man wolle sie später zwangsimpfen und zu vereinnahmten Lakaien der Eliten machen. Es sind auch jene, die davon ausgehen, die Erde sei in Wirklichkeit eine Scheibe und keine Kugel. Und so weiter und so fort. Es ist der blanke Wahnsinn, der kein Ende nimmt.
    Als alles vereinnahmendes FAZIT gilt folgendes:
    • Wirtschaftliche Interessen und damit einhergehender individueller Egoismus überstrahlen alles. Damit rechtfertigt man nahezu alle Entscheidungen sowohl auf staatlicher, aber noch mehr auf privat-persönlicher Ebene. Alles das steht immer über der angeblichen Unversehrtheit des Lebens. Das ist das Wesen der „Menschlichkeit“.
    _________ ENDE ________WULF GANG
    Veröffentlicht als Gast-Beitrag auf https://zukunft-rotlicht.info

     

  • Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Prostitution 2020 - Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten - Aktuelle Tendenz!Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Artikel- Update – 14.11.2020 – 11:16 Uhr +++ Diese Seite wird regelmäßig ergänzt +++ Immer auf dem neuesten Stand bleiben +++

    Gegen den „Lockdown light“ in der Bundesrepublik Deutschland sind momentan eine Vielzahl von „Klagen im Eilverfahren“ vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten der Bundesländer anhängig. Unternehmen, die durch die Verordnungen der Bundesländer am 2. November 2020 schließen mussten, haben Klagen eingereicht, die nun nach und nach entschieden werden.

    Ich habe mir beginnend mit dem 11.11.2020, die bislang vorhandenen Pressemitteillungen diverser Oberlandesgerichte angeschaut, um „Tendenzen“ zu erkennen, die eine oberflächliche  „Einschätzung“ für die verschiedenen Bundesländer durchaus zulassen.

    Mein Schnell-Eindruck nach der Analyse: Klagen die die Verordnungen komplett angreifen und mit dem „Parlamentsvorbehalt“ begründet werden, scheinen eher zu fruchten, als die mit der „Benachteiligung“.

    Vorab eine wichtige Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Lockdown am 11.11.2020 getroffen hat:

    Bundesverfassungsgericht: Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschriften der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    In diesem Beschluss befasst sich der Gericht auf verfassungsrechtlicher Ebene mit dem Lockdown als solches und nimmt eine Abwägung zwischen Einschränkung der Grundrechte und dem Gesundheitsschutz vor. Es ist wohl ein Präzedenzfall, der hier entschieden wurde und die Entscheidung dürfte andere Gerichte beeinflussen.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/11/rk20201111_1bvr253020.html



    Nachfolgend finden Sie / findet Ihr die Ergebnisse der aktuellen Recherche:

    Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Baden-Württemberg

    Der VGH Baden-Württemberg hat eine sehr interessante „Grundsatz-Information“ veröffentlicht, die wohl für die allgemeine „Behandlung“ der Klagen im Eilverfahren maßgeblich sein dürfte: „Neuer Lockdown wegen staatlicher Maßnahmen zur Umsatzkompensation voraussichtlich verhältnismäßig; Offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache“ heißt die Mitteilung vom 05.11.2020 und der Titel sagt ja eigentlich schon alles. Die Maßnahmen sind hinzunehmen, wenn eine Entschädigung seitens des Staates erfolgt! Gleichzeitig vermeldet eine weitere Pressemitteilung des VGH vom 06.11.2020, dass bereits 6 Eilanträge bezüglich „Lockdown light“ angelehnt wurden: „Neuer Lockdown: Sechs Eilanträge gegen Betriebsschließungen abgelehnt“. Die aktuellen Prognosen für die Öffnung von Bordellbetrieben in Baden-Württemberg dürften demnach bis zum Ablauf der Verordnung recht düster sein!

    Update 14.11.2020: Verwaltungsgerichtshof lehnt über 20 weitere Eilanträge ab, darunter auch den Antrag eines Prostitutionsbetrieb! Klare Linie des Gerichts! Ungleichbehandlung wird durch Entschädigung kompensiert!


    Bayern

    VGH Bayern urteilt am 12.11.2020 – Corona – Vollständige Schließung von Fitnessstudios verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Bezug zu Prostitution aber schwer darstellbar. Dennoch ein „kleiner Lichtblick“!


    Berlin-Brandenburg

    Die Bundesländer Berlin und Brandenburg haben ein gemeinschaftliches Oberverwaltungsgericht und dementsprechend wirken Beschlüsse in der Regel stets für beide Bundesländer. Zum Thema Eilanträge gegen den Lockdown hat das OVG Berlin-Brandenburg bereits am 06.11.2020 folgendes entschieden: „Nagel-, Kosmetik- und Massage-Studio: Weitere Eilanträge gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg abgelehnt – 37/20“. In der Pressemitteilung wird auch auf weitere ablehnende Entscheidungen verwiesen, die vom gleichen Gericht getroffen wurden. Keine Hoffnung auf „körpernahe“ Öffnung!


    Bremen

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat ebenfalls am 09.11.2020 „gesprochen“: „Fitnessstudios und Prostitutionsstätten müssen weiterhin geschlossen bleiben. OVG Bremen lehnt Eilanträge von Betreiberinnen eines Fitnessstudios und eines Prostitutionsbetriebs gegen die seit dem 2. November 2020 geltende Neunzehnte Coronaverordnung ab“. In dieser Entscheidung werden Prostitutionsstätten sogar explizit erwähnt. Weitere Klagemöglichkeiten kaum aussichtsreich!


    Hamburg

    Mit einem Beschluss vom 05. November 2020 hat das Verwaltungsgericht Hamburg den Antrag der Betreiberin eines Tattoo- und Piercing-Studios (körpernahe Dienstleistung) abgelehnt, ebenso am gleichen Tag die Klage eines Fitnessstudios. Am 10. November 2020 hat das gleiche Gericht einer anderen Klägerin, die ebenfalls Fitness-Studios betreibt, Recht gegeben und dabei im wesentlichen mit dem „Parlamentsvorbehalt“ argumentiert. Achtung: dieses Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht noch angefochten werden! Aber der Tenor des 2. Urteils ist sehr spannend! Hoffnung auch für den Bereich der Prostitution?

    Update 12.11.2020: Nach mir vorliegenden Informationen wurde gegen das hier erwähnte „2. Urteil“ des Verwaltungsgerichts Rechtsbeschwerde beim OVG eingelegt. Bis zur Entscheidung sind die Studios geschlossen zu halten!


    Hessen

    Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 13.11.2020 einen Eileintrag eines Gastronomiebetriebs, der Öffnung begehrte „quasi exemplarisch“ für alle ähnlich gelagerten Klagen abgelehnt. Der VGH Kassel betrachtet die getroffenen Maßnahmen für rechtmäßig!


    Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 10.11.2020 zu einer Klage eines Fitnessstudios. Der Antrag wurde abgelehnt; es wurde aber darauf verwiesen, dass die Klage im Hauptverfahren Erfolg haben könnte. Leider wird dieses nicht zeitnah stattfinden!


    Niedersachsen

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 10.11.2020 folgendes entschieden: „Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Betrieben der körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-Studios“. Der Bezug zu unserer Branche ist eindeutig und das sogar ohne auf Entschädigungen zu verweisen. Klageaussichten für den Bereich der Prostitution wohl ziemlich „unterirdisch“!


    Nordrhein-Westfalen

    In Nordrhein-Westfalen ist das Oberverwaltungsgericht Münster die oberste Instanz für Eilverfahren gegen den Lockdown. Die gegenwärtige Rechtsmeinung des OVG  zu verfügten Schließungen im „Freizeitbereich“ (Beispiel Fitnesstudios) ist sehr aufschlussreich, da hier wieder die staatliche „Entschädigung“ angeführt wird! Oberstes NRW-Gericht mit klarer Aussage: „Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Fitnessstudios bleiben in Nordrhein-Westfalen geschlossen“. Ebenso ein Urteil zur Gastronomie in NRW: „Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Schließung von Gastronomiebetrieben voraussichtlich verhältnismäßig“. Das die Rechtsmeinung im Bereich der körpernahen Dienstleistungen abweichen wird, kann momentan als sehr unwahrscheinlich betrachtet werden! Aber Restchancen können natürlich auch nicht ausgeschlossen werden und Klagen im Bereich der Prostitution sind anhängig.

    Update 12.11.20 – Weitere Ablehnung von Eilanträgen durch das OVG Münster wegen Untersagung körpernaher Dienstleistungen und von Spielhallen. Kein Licht in Sicht in NRW!


    Rheinland-Pfalz

    Es liegen momentan leider noch keine Informationen vor!


    Saarland

    Im Saarland gab es am 09.11.2020 ein Urteil, dass es ermöglicht, dass „Tätowierer und Piercer im Bundesland wieder öffnen dürfen“. Heute am 11.11.2020 wurde ein Antrag bezüglich der Öffnung von Fitnessstudios allerdings abgelehnt. Wenn man auf körpernahe Dienstleistungen abzielt, könnte das Tattoo/Piercing-Urteil für die Prostitutionsbranche möglicherweise im Saarland interessant sein!


    Sachsen-Anhalt

    Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg lehnt am 10.11.2020 den Eilantrag gegen Schließung der Spielhallen im Rahmen des „Teil-​Lockdowns“ ab. Auch hier wird mit den Entschädigungsleistungen argumentiert. Aussagekraft für Rotlicht-Branche sehr begrenzt!


    Sachsen

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am 12.11.2020 und 13.11.2020 über zwei Eilanträge aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen entschieden und die Anträge abgelehnt. Auch bei August dem Starken keine positive Tendenz!


    Schleswig-Holstein

    In Schleswig-Holstein liegen Eilentscheidungen nach dem neuerlichem Corona-Lockdown vor, der Gaststätten und Tattoo-Studios betrifft vor. Diese datieren vom 09.11.2020 und es sind Ablehnungen, die sich recht merkwürdig lesen.


    Thüringen

    Das Thüringische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 11. und 12. November 2020 Eilanträge von gastronomischen Betrieben abgelehnt und diese ins Hauptverfahren verwiesen, was bedeutet, dass Entscheidungen erst in ferner Zukunft getroffen werden. Schach matt einstweilen!


    https://mhconsulting.online

    https://zukunft-rotlicht.info


    Kontext-Artikel:

    MH-Consulting – Novemberhilfen oder Klagen? – Das Beratungsprogramm

    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

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    MH-Consulting - Novemberhilfen oder Klagen? - Das BeratungsprogrammMH-Consulting – Novemberhilfen oder Klagen? – Das Beratungsprogramm

    Einführung und Situationsbetrachtung „Lockdown Light“

    Der „Lockdown light“ ist im vollen Gange und wir befinden uns jetzt schon in der zweiten Woche. Die Infektionszahlen sind bundesweit sehr hoch, am Wochenende wurden „Rekordwerte“ erreicht, allerdings nähert sich der wichtige „7-Tage-R-Wert“ inzwischen der 1,0 an. Sobald der Wert unter 1,0 sinkt, wird die Zahl der Neuinfektionen abnehmen, da 1 Infizierter dann weniger als 1 Neuinfizierten ansteckt. Komplizierte Rechnerei und schwierige Bewertungen durch die Regierung, die ja nun nicht vornehmlich aus Virologen besteht. Sind die „totalen Zahlen“ wichtig oder sollte man eher auf die „R-Werte“ schauen? Weder Fachleute noch Laien blicken wirklich durch und die Politik deutet schon an, dass eine Verlängerung der „Lockdown light“ in den Dezember und sogar darüber hinaus „möglich“ ist. Es sind Durchhalteparolen und man fragt sich gerade, ob beim Lockdown wirklich die richtigen „Branchen“ aus gewählt wurden.

    Da man die „Orte“ und die „Umstände“ von Infektionen ein Stück weit kennt (siehe RKI), ist es verwunderlich, dass z.B. religiöse Zusammenkünfte vom Lockdown ausgenommen sind, obwohl es gerade bei diesen immer wieder zu heftigen „Spreading-Ereignissen“ kam, dass der „Öffentliche Nahverkehr“ mit überfüllten Straßenbahnen glänzt, es dort nicht einmal Desinfektionsstationen gibt, man stattdessen aber 1:1-Dienstleistungen wie Massage und Prostitution schließt. Hör mal, wer da hämmert und warum? – Wären 4 Wochen Sonderherbstferien für die Schulen nicht ein probates Mittel gewesen? – Doch solange die aktuellen Verordnungen gelten, muss man sich mit diesen nun arrangieren und ich möchte nachfolgend aufzeigen, wie man als Betreiberin und Betreiber und möglicherweise als Sexworker(in) von den aktuell „beschlossenen Novemberhilfen“ profitieren kann.

    Novemberhilfe – Der Staat übernimmt die „Haftung“ für den Lockdown

    Durch den abrupten Lockdown und die Auswahl der zu schließenden Branchen, blieb der Regierung nur eine Möglichkeit, um mit den neuen „Verordnungen“ nicht umgehend vor Gericht zu scheitern. Neben dem immer wieder vernachlässigten „Parlamentsvorbehalt“ war es notwendig den betroffenen Betrieben zügig Hilfen zu garantieren, mit denen diese „überleben“ können. Das Angebot bis zu 75% des Vorjahresumsatzes für den November 2020 als „Entschädigung“ zu zahlen, kam bei vielen Betrieben sehr gut an! Wenn man bedenkt, dass Einkäufe wegfallen und Mitarbeiter(innen) über die Kurzarbeitskasse finanziert werden können, kann man mit der „Novemberhilfe“ sogar in den Bereich der „Überkompensation“ kommen, also in diesem November mehr „verdienen“ als im Vorjahr.

    Auch in der Rotlichtbranche wird dies in vielen Fällen so sein und man muss ja auch bedenken, dass die „Geschäfte“ in den vergangenen Wochen eher mäßig liefen, da zu wenig Dienstleisterinnen am Start waren, die Gäste wegen der allgemeinen Corona-Angst lieber zu Hause blieben und die vorgeschriebenen Kontaktnachverfolgungen den Besuch zusätzlich „hemmten“.

    Würde nun eine Normenkontrollklage der Branche Erfolg haben, würden Verwaltungsgerichte die Verordnung aufheben, so würde die „Novemberhilfe“ in Folge fast komplett ausfallen! Der Schaden wäre vermutlich beträchtlich!

    Was fast „ketzerisch“ klingt, beinhaltet doch viel Wahrheit! In der Rotlichtbranche sind die vorhandenen Dienstleisterinnen das A und O. Diese können unter den gegenwärtig geltenden Corona-Maßnahmen nicht so einfach anreisen und selbst wenn sie anreisen können, spricht die Angst vieler „Besucher“ gegen den wirtschaftlichen Erfolg! Daher wäre es wichtig zu wissen, wann wieder gewerblich „gesexelt“ werden darf. Die Öffnungen im Spätsommer und Herbst haben gezeigt, dass es eines Vorlaufs von mindestens einer Woche bedarf, um wieder halbwegs  in „Betrieb“ zu kommen. Je grösser das „Institut“, desto länger der Vorlauf. Während „Tante Trudes Puppenhaus“ mit den 3 Damen aus der Nachbarschaft mit einmal durchwischen sofort wieder startklar ist, dauert es beim Laufhaus oder dem Eroscenter ungleich länger. Was die „Umsatzkompensation“ anbelangt, sind natürlich die Betreiber im Vorteil, die feste Zimmermieten abrechnen oder wie beim FKK-Club von Eintrittsgeldern leben, aber auch mit korrekt versteuerten „Prozenten“ steht man nicht ganz so schlecht da.

    Die DEHOGA Rheinland-Pfalz hat die „75%-Regelung“ begrüßt und den Mitgliedsbetrieben von Klagen gegen die Verordnung einstweilen abgeraten.

    Ja, weil es eben keine Milchmädchen-Rechnung ist, sondern sich rechnet, wenn man halbwegs offizielle Zahlen in den Büchern von 2019 hat. Es ist im vorliegenden Fall eine „Rechnung mit dem Wirt“, wenn die Gelder denn fließen!

    MH-Consulting – Novemberhilfen oder Klagen? – Das Beratungsprogramm

    Was steht mir zu? Wie kann ich meinen Antrag gestalten? Was rechnet sich für mich und warum? Diese Aspekte untersuche ich momentan für diverse Kundinnen und Kunden und bin dabei auch in Kontakt mit Steuerberatern und Kollegen. Gerade wenn es Kombinationen mit „Überbrückungshilfen“ und „KfW-Geldern“ gibt, dann wird es schon kompliziert; wenn es um Kleinbetriebe geht ist es hingegen recht einfach, Lösungsansätze zu finden.

    Auch für Sexworker(innen), die ihre Steuer in Deutschland entrichten, gibt es Möglichkeiten „an die Töpfe“ zu kommen. Vielleicht ein wenig holprig, aber durchaus denkbar, wenn gewisse Grundvoraussetzungen erfüllt sind!

    In Kooperation mit dem Kollegen Christoph Rohr erarbeiten wir im Bereich der Unternehmensberatung gerade neue Strategien, die wir kurzfristig umsetzen werden. Scheuen sie sich bitte nicht, uns zu fragen! Ob Betrieb oder Soloselbständige! Wir vor, während und nach der Krise unter dem bewährten Motto und Label „Zukunft Rotlicht“.

    MH-Consulting Unternehmensberatung


    Kontext-Artikel:

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    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

  • Prostitution 2020 – Novemberhilfe auch für Damen ohne Steuerberater?

    Prostitution 2020 – Novemberhilfe auch für Damen ohne Steuerberater?

    Prostitution 2020 - Novemberhilfe auch für Damen ohne Steuerberater?Prostitution 2020 – Novemberhilfe auch für Damen ohne Steuerberater?

    Die Bundesregierung hat die sogenannte „Novemberhilfe“ (korrekte Bezeichnung Außerordentliche Wirtschaftshilfe November) am gestrigen Donnerstag, 06.11.2020, dankenswerterweise präzisiert. Dies war dringend notwendig geworden, nachdem es ja in der vergangenen Woche sehr unterschiedliche Verlautbarungen gegeben hatte. Ich beziehe mich in dieser kurzen Zusammenfassung auf die für unsere Erotik-Branche wesentlichen Aspekte:

    • Alle Betriebe und Soloselbständigen, die durch die staatlich verfügten Schließungen seit dem 02. November 2020 geschlossen sind, erhalten eine wöchentliche „Kompensation“ von 75% des durchschnittlichen Vorjahresumsatzes 2019.

      Warum wird wöchentlich gerechnet? Ich vermute, dass man bereits jetzt von einer Verlängerung der Maßnahme ausgeht und daher ein kleines Zahlungs-Intervall wählt. Die Abrechnung erfolgt sozusagen wöchentlich, was dem Staat im Fall der Fälle einfach Geld spart. Die Berechnung erfolgt also im Prinzip nach dem Muster Novemberumsatz geteilt durch 4 = Berechnungsgrundlage für die wöchentliche Zahlung.

    • Soloselbständige benötigen bis zu einem Betrag von 5.000 € keinen Steuerberater um den Antrag stellen zu können!

      Eine sehr interessante Neuregelung, da viele Kleinunternehmen keinen Steuerberater beschäftigen und ihre Erklärungen selbst machen. Viele Überbrückungsgelder wurden nicht beantragt, weil dazu beispielsweise eine Bilanz 2019 hätte erstellt werden müssen, wobei diese Kosten nur bedingt ins Überbrückungsgeld hätte eingerechnet werden können.

    Alle Regelungen sind im Detail nachzulesen unter folgendem Link des Bundeswirtschaftsministeriums:

    https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201105-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november-details-der-hilfe-stehen.html

    Einige ergänzende Denkansätze hierzu für die selbständige Sexdienstleisterinnen in Deutschland:

    • Wenn keine Sexarbeit ausgeübt werden darf, gibt es in der Regel keine Umsätze. Grundsätzlicher Anspruch besteht also erst einmal!
    • Der Umsatzverlust muss natürlich nachgewiesen werden. Wer als Sexworker regelmäßig Steuererklärungen macht, sollte hier kein Problem haben einen Nachweis zu führen.
    • Sexworker ohne Steuerberater mussten ihre Steuererklärung für 2019 bis zum 31.07.2020 abgeben.
    • Die jetzige Erstellung und Einreichung einer Steuererklärung für 2019 führt vermutlich nicht zur Gewährung der Novemberhilfe. Ob die Einreichung einer eigenen BWA mit Hinweis auf eine noch einzureichende Steuererklärung ausreicht, möchte ich anzweifeln.
    • Eine nachträglich eingereichte Steuererklärung kann direkt zu zahlende Steuern für 2019 auslösen zuzüglich Säumniszuschlag! Eventuell entsteht sogar Umsatzsteuerpflicht?
    • Die Zahlung der „Düsseldorfer Verfahrens“ (pauschale Abschläge) steht in keiner Relation zum Umsatz. Daher können die „Düsseldorfer Zahlungen“ nicht als Argumentationshilfe dienen.

    Im Rahmen meiner Unternehmensberatung gebe ich zu diesem Thema gerne Einschätzungen und Hilfestellungen:

  • Prostitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Prostitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Prostitution 2020 - Novemberhilfe und Infektionszahlen retten VerordnungenProstitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Die aktuellen Infektionszahlen, nämlich über 20.000 am heutigen Freitag, dem 06.11.2020, spiegeln bekanntlich ein Infektionsgeschehen von vor über einer Woche wider. Wir erinnern uns: am vergangenen Wochenende wurden bundesweit noch „Lockdown-Parties“ gefeiert, wo Kontakte eben nicht vermieden wurden und wo „viele“ unserer Mitbürger die Sache nicht wirklich ernst nahmen. Nach dem nun erfolgten „Lockdown“, den die meisten von uns nicht als „light“ empfinden, werden sich die Zahlen in der kommenden Woche vermutlich auf zunächst hohem Niveau stabilisieren und dann hoffentlich nach und nach sinken. Nach den gängigen Regeln der Mathematik wird das Absinken auf einen „vertretbaren Wert“ aber sicher nicht in 3 Wochen erfolgen und so werden neuerliche „Öffnungen“ in den Branchen, die von der Regierung als kritisch eingestuft werden, nach meiner Auffassung in diesem Jahr nicht mehr erfolgen. Eine Frage der Logik!

    Prostitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Die Klagewelle gegen die Berufsverbote im Bereich der Prostitution und gegen die Benachteiligung gegenüber anderen Branchen läuft gerade und es hat, nicht in unserem Umfeld, dafür aber z.B. im Bereich der Gastronomie, bereits in Berlin-Brandenburg und in einem weiteren Bundesland „negative“ Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte gegeben. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen verweist in einer aktuellen Pressemitteilung exemplarisch auf einen eingegangenen ähnlichen Fall und erklärt, dass die Entscheidung in den Eilantragsverfahren zeitlich nicht absehbar sei, da es ja Gelegenheit zu Stellungsnahmen der Parteien geben muss. Ähnlich wird es bei fast alle obersten Gerichten aussehen und ich war gestern verwundert zwei wirkliche „eilige Entscheidung“ gesehen zu haben.

    Wenn man die Begründung der Ablehnungen betrachtet, gibt es 2 starke Argumente, die man nur schwer in Abrede stellen kann: zum einen haben wir es momentan, wie schon erwähnt, mit Corona-Infektionszahlen zu tun, die schwindelig machen und wo auch abzusehen ist, dass das Geschäft mit der Lust momentan nicht wirklich gut laufen wird. Zum anderen verweisen die Gerichte auf die staatliche „Novemberhilfe“, mit der sogar eine „leichte Überkompensation“ eintreten kann. Man erleidet, wenn man diese Gelder denn bekommt, keinen Schaden, sondern macht womöglich noch einen Gewinn, ohne dafür „arbeiten zu müssen“. Dieser Denkweise hat sich aktuell auch schon die DEHOGA Rheinland-Pfalz angeschlossen, die ihren Mitgliedern von „kostenpflichtigen Klagen“ abrät. Verliert man die Klage im Eilverfahren, was unter den geschilderten Umständen sehr wahrscheinlich ist, hat man die Kosten an der sprichwörtlichen „Backe“. Auch die „für uns arbeitenden Anwälte“ klagen zwar „auf besonderen Wunsch“, haben die Mandantschaft aber in der Regel auf den „Zwiespalt“ hingewiesen!

    Anders mag dies bei den Klagen sein, die sich gegen die Corona-Verordnung „als solches“ wenden, wo mit dem „Parlamentsvorbehalt“ argumentiert wird und wo Staatsrechtler durchaus Chancen sehen. Allerdings ist fraglich, ob diese Frage in dem Zeitraum von 4 Wochen Lockdown zu klären sein wird, zumal ja bereits heute ein „erweitertes Pandemie-Gesetz“ in 1. Lesung im Bundestag ist, ein Gesetz, das bis Ende des Monats von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll und das dem „Parlamentsvorbehalt“ für die Zukunft entsprechen würde.

    Auch hier bleibt es natürlich spannend, wie generell im momentanen „Corona-Leben“ in der Bundesrepublik Deutschland!

    Ich empfehle in diesem Zusammenhang auch den Kontext-Artikel auf dieser Seite: Prostitution 2020 – Lockdown -16 Verordnungen – Rechtsfragen – Ethisches

    Bleibt gesund!

    Ihr / Euer Howard

    https://mhconsulting.online

  • Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 - Lockdown - 16 Verordnungen, Rechtsfragen, EthischesProstitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Grundrechte außer Kraft? – Parlamentsvorbehalt missachtet? – Massive Klagewelle und massive Corona-Welle – Die Stunde der vermeintlichen Schlauberger – Ethische und soziale Fragen – Wo liegt die „Wahrheit“ und wer interpretiert sie?

    Am Tag 2 des sogenannten „Teil-Lockdowns“ versuche ich mit meinem heutigen Blog eine Situationsbeschreibung vorzunehmen, was mir unter den gegebenen Umständen nicht leicht fällt. Zuvor hatte ich ja in meinem Blog-Beitrag „Gib dem Affen Zucker“ eine erste Einordnung vorgenommen.

    Wenn man die Facebook-Gruppen betrachtet, wird einem mitunter komisch: so las ich gestern am Rande, dass der Tod von SPD-Politiker Thomas Oppermann und der von Mittelstands-Präsident Marion Ohoven kein Zufall, sondern „politisch motivierter Mord“ sein könnte, da sowohl Oppermann wie Ohoven die Corona-Maßnahmen der Regierung kritisiert hätten. Quasi Todesurteile, die man Im ZDF-Studio vor wichtigen Aussagen Oppermanns mit geheimen Substanzen vollstreckte und bei denen man vermutlich Ohovens Bentley so manipulierte, dass er auf der Autobahn mit einem Pfeiler kollidierte. Auch den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wähnt man in Gefahr, da dieser zuletzt deutliche Worte fand und die Art und Weise, wie die „Corona-Beschlüsse“ entstanden, juristisch rügte!

    Soll ich das kommentieren oder macht sich jeder selbst ein Bild, wo die Grenzen zwischen Vernunft und Wahn liegen? Je mehr Zeit man hat, desto verwegener werden offensichtlich die Gedanken und diese sind ja zum Glück „frei“ und selbst die Verbreitung abstrusester „Meinungen“ ist bei uns in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. So kann man Angela Merkel für eine Reptiloidin halten und die Erde für eine Scheibe halten, solange man nicht andere Menschen beleidigt oder verunglimpft!

    Das Problem mit der „Verunglimpfung“ haben wir in der Version „light“ in den vergangenen Tagen ja auch in unseren Facebook-Gruppen bemerkt, wobei die dortigen Umtriebe doch vergleichsweise harmlos waren. Gerade in diesen Tagen wird gerne übereilt gepostet und dabei kommt es dann schnell zu Konflikten, die sich steigern und unserer gemeinsamen Sache dann schon einmal schaden! Es gibt Leute, die nach eigener Einschätzung keine bekennenden „Aluhüte“ sind, aber trotzdem deren Thesen verbreiten. Es ist die Stunde der vermeintlichen  „Experten“, die die Wahrheit kennen, aber trotzdem nichts ändern können. Man schmeißt Äpfel und Birnen in den selben Korb und stellt Zusammenhänge her, die ich oft nicht einmal ansatzweise nachvollziehen kann, weil mir dafür wohl die „Empathie“ fehlt? Egal, kommen wir zu den Fakten:

    Situationsbeschreibung am Dienstag, dem 03.11.2020

    Gestern übler Terroranschlag in Wien, heute die US-Wahl, bei der man auch mit Ausschreitungen rechnen muss, falls der „richtige Mann“ nicht gewinnt! Dazu im Inland unglaubliche hohe „Corona-Zahlen“, die aus der gesamten Bundesrepublik ein einziges Risikogebiet machen. Das Gesundheitssystem geht mehr und mehr in den Alarmzustand, das gesellschaftliche Leben kommt zum Erliegen. Gleichzeitig regt sich der Prostest derer, die sich durch den Lockdown benachteiligt fühlen.

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Ausrufung des Lockdowns in der Form, wie er erfolgte, nicht ganz dem entspricht, was unser Grundgesetz eigentlich fordert!

    Bei so einschneidenden Maßnahmen, wie wir sie jetzt haben, hätte man unbedingt die Parlamente beteiligen sollen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Und auch die Frage nach Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung steht erneut auf dem Prüfstand. Stand gestern Abend waren laut Tagesschau bereits 116 Klagen bei den Verwaltungsgerichten anhängig, die das Ziel haben „Normen zu kontrollieren“. Auch im Bereich der Prostitutionsstätten gibt es schon gerichtliche Aktivitäten beispielsweise in NRW, von denen ich persönlich erfahren habe. Der Schwerpunkt der Klagen soll im Bereich der Gastronomie liegen, wo ja die meisten Betroffenen zu lokalisieren sind.

    Unser Branchen-Anwälte, haben sich in der vergangenen Woche zu „neuen Klagen“ dahingehend geäußert, dass es zwar den „verfassungsrechtlichen Ansatz“ und den sogenannten „Parlamentsvorbehalt“ gibt, dass es aber schwierig sein wird mit einer diesbezüglichen Klage „zeitnah“ ans Ziel zu kommen! -Diese Ansatz ist also alles andere als neu, keine zu erwartende Sensation und nicht die sofortige Lösung der gegenwärtigen Probleme! „Manches“ erscheint mir in diesem Zusammenhang sehr fragwürdig!

    Da die zuständigen Gerichte schon jetzt überlastet sind und mit „eiligen Urteilen“ eher nicht zu rechnen ist, sind 4 Wochen schnell vergangen und der Klagegrund, bzw. die angegriffene Verordnung kann schon abgelaufen sein, bevor das Gericht diese in Augenschein nimmt. Dieses Problem gab es im Sommer schon öfters und die Situation und die Prognosen sind gerade nicht wirklich besser! Recht haben und recht bekommen ist von jetzt auf gleich unglaublich schwierig geworden!

    16 Landesverordnungen – Der Kurzüberblick

    Ich habe in den vergangenen Tagen alle 16 Landesverordnungen intensiv studiert und das Ergebnis in der obigen Tabelle zusammengefasst. Prostitutionsstätten sind bundesweit verboten, aber was die Ausübung der persönlichen Prostitution anbelangt, gibt es mal wieder Unterschiede und selbst die Unterschiede unterscheiden sich im Detail. Hurra, Föderalismus!

    In 6 Bundesländern ist die Prostitution und deren Ausübung nicht untersagt. So sind hier die berühmten Hausbesuche oder der Empfang in der eigenen Wohnung denkbar. Bei Hotel-Dates wird es schon wieder etwas schwieriger, weil den Hotels auch strenge Auflagen gemacht wurden und diese dokumentieren müssen, an wen
    „nicht touristisch“ vermietet wird.

    „Wer sucht, der findet!“, wird mal wieder das Fazit sein und im übrigen muss ich darauf hinweisen, dass nicht alles „erlaubt“ ist, was „nicht verboten“ ist. Da bei den Ordnungsämtern und Ministerien täglich Anfragen bezüglich „Lücken“ auftauchen, gibt es auch die Möglichkeit des „Lückenschließens“. Auch dies haben wir im Sommer 2020 erlebt.

    „Geh nur zum Fürsten, wenn er Dich ruft!“, lautet das Bon mot für den Augenblick! (Zitat von Tina T.)

    Das Suchen der Lücken erzürnt nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber und führt mit Sicherheit zu weiteren Konflikten. Klar, die Damen wollen und müssen Geld verdienen. Tun sie dies in vermeintlich provokanter Art und Weise, wird es manchmal eng.

    Der Ton wurde in den vergangenen Wochen und gerade in den letzten Tagen bereits deutlich aggressiver und ich war heute auch schon zweimal in „Pöbeleien“ mit „Bürgern“ verwickelt, die „Abstand“ einforderten, obwohl dieser im Überfluss vorhanden war! Die aufgezwungene Änderung der Lebensweise macht scheinbar „aggro“ und dies in einem Maß, wie ich es im Sommer nicht erlebt habe.

    Ich bekomme in den vergangenen Tagen deutlich mehr Anfragen von Sexworkerinnen, die von mir den ultimativen Tipp wollen und natürlich auch die Zusicherung, dass es für den Tipp später kein Bußgeld gibt. Solche „Dienste“ erbringe ich natürlich nicht und auch die mir bekannten Anwälte lassen sich nicht aufs „Glatteis“ führen.

    Die Füße stillhalten … ist mein Vorschlag. Zumindest für den Moment! Morgen ist ein neuer Tag und morgen gibt es sicher wieder neue Infos! In diesem Sinn noch einen „schönen“ Tag und heute speziell:

    „God save America!“

    Ihr / Euer

    Howard

     

  • Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 - Der Lockdown zum 2.11. - Gib dem Affen Zucker?Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Bundesregierung beschließt zweiten Lockdown – Prostitutionsstätten und ähnliches werden bis Ende des Monats geschlossen – Total unklares Lagebild -Erneuter Aufruf zur Besonnenheit – Situationsbeschreibung und erste Analysen

    Man hat es vor 14 Tagen schon geahnt, wie es mit Corona weitergehen würde. Angela Merkel war unzufrieden, nachdem sie sich mit den Ministerpräsidenten beraten hatte. In einer Mammutsitzung wurden keine brauchbaren Ergebnisse erzielt und die „Prognose“ der Kanzlerin erwies sich „intern“ als richtig: die Infektionszahlen stiegen gewaltig, die Landkarte färbte sich „rot“ und so kam gestern das, was kommen musste! Der Lockdown „light“, wobei ich diese bewusste Verharmlosung nicht verstehe, da die beschlossenen Maßnahmen nicht weniger hart sind, als die im März 2020. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht ausführlich mit „Corona-Mathematik“ befassen und auch nicht die „allgemeine Gefährlichkeit“ des Virus bewerten, aber dennoch einige kurze Gedanken wagen:

    Die allgemeine Lage – Einsamkeit und Tristesse geradezu vorprogrammiert

    Im Vergleich zu anderen Staaten in Europa befindet sich Deutschland noch in einer komfortablen Lage, die 7-Tage-Inzidenz-Werte sind vergleichsweise niedrig, reichen der Regierung aber völlig aus, um jetzt ganz massiv auf die Bremse zu treten und das gesellschaftliche Leben ab kommenden Montag, 2.12. (Allerseelen) weitreichend zum Erliegen zu bringen.

    In öffentlichen Bereichen und auch zu Hause darf man sich nur noch mit 10 Menschen aus maximal 2 Hausständen treffen. Drei Freunde aus 3 Hausständen ist die Zusammenkunft untersagt und selbst Familienfeiern sind nicht mehr möglich, wenn die Familie mehr als 2 Meldeadressen hat. Die theoretischen „10 Personen“ bekommt man wohl nur bei Großfamilien zusammen und die bekannten „Zusammenkünfte“ diverser „Neubürger“ vor den Bahnhöfen der Metropolen sind ebenso unmöglich wie die „Kaffeekränzchen“ der Senioren im Café, wobei dieses ohnehin geschlossen hat. Auch Geburtstage kann man so zu Hause kaum feiern und Reisen sollen auch möglichst unterbleiben! Und wenn man reist, wird man mit dem Problem konfrontiert, dass die Hotels keine „Touris“ mehr aufnehmen dürfen!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Restaurants und Bars werden geschlossen! – Abholen von Essen ist zwar möglich, aber „Verweilen“ entfällt! – Kein Kaffee vor der Tür, Verzehr von Essen wieder erst ab 50 m Abstand von der Gaststätte erlaubt. Kennen wir schon, ist aber in der jetzt kommenden „kalten Zeit“ deutlich unangenehmer als im Frühjahr. Die Freizeitgestaltung wird komplett auf den „Home-Bereich“ verlagert und man will mit Nachdruck dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger so wenig Kontakt wie möglich untereinander haben. Es wird für viele eine sehr einsame Zeit werden! 4 Wochen sind lang und gerade in der dunklen Novemberzeit wird vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gewaltig die Decke auf den Kopf fallen! Depressionen sind geradezu vorprogrammiert! Aber Verordnung ist nun mal Verordnung, auch wenn uns das nicht gefällt! – Überblick über die Bund-Länder-Beschlüsse vom 28.10.20:https://www.bundesregierung.de/breg-de

    Die Auswirkungen des neuerlichen Lockdowns auf die „Prostitutions-Branche“

    Im Beschlusspapier der Bund-Länder-Konferenz vom gestrigen Mittwoch (28.10.) heißt es ganz kurz und knapp:

    „Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen!“

    Dies muss nun 16 mal in Landesrecht „übersetzt“ und „verordnet“ werden und ich vermute, dass sich die Verordnungen mal wieder unterscheiden werden. Im Beschlusspapier ist mal wieder von „Gebäuden“ die Rede, die Ausübung der Prostitution wäre danach nicht untersagt? – Die Prostitutionsvermittlung ebenfalls nicht? – Wenn man bedenkt, dass von den prostitutiven Gebäuden selbst keine Corona-Gefahr ausgehen kann, ist die Formulierung einfach nur „schwammig“ und nicht greifbar! – Eigentlich will man doch die Prostitution für einen bestimmten Zeitraum verbieten? – So wie es jetzt im Papier steht, wird schon wieder die Verlagerung in den Graubereich „forciert“, was die Betreiberinnen und Betreiber neuerlich auf die Palme bringen dürfte!

    Was geschieht mit den Sexarbeiterinnen, die jetzt deutschlandweit in den Bordellen sitzen und am Sonntagabend um 23.59 Uhr schlagartig ihre Dienste dort einstellen müssen? -Am Wochenende noch mal richtig Gas geben und dann am Montag auf Knopfdruck in der Versenkung verschwinden? – Rückreise von einem Risikogebiet in die Heimat oder nach „neuen Möglichkeiten“ suchen, wie man im grauen Bereich weiter Geld verdienen kann? Wir reden an dieser Stelle ja nicht von einer Handvoll von Personen, sondern von mehreren Tausend Damen, die zum einen offiziell für mindestens 4 Wochen nichts verdienen werden und die vermutlich in vielen Fällen auch nicht „beherbergt“ werden dürfen! Auch hier wird es sicher lokal zu Schwierigkeiten kommen, wenn nämlich die Behörden eine Beherbergung nicht dulden, sondern untersagen! Man braucht nicht viel Fantasie um erkennen, dass es wieder „chaotisch“ werden wird.

    Gib dem Affen Zucker? – Der Staat öffnet neuerlich den „Topf“ – 75% Umsatzausfall werden kompensiert?

    Bei der Ankündigung von staatlichen Hilfen gibt sich die Bundesregierung immer sehr vollmundig. Bereits während der Online-Konferenz zwischen Bund und Ländern, wurde der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die Medien verbreitet:

    „75% Umsatzausfall soll für den Lockdown-Monat vom Staat unbürokratisch übernommen werden!“

    Ja, eine interessante Idee, die einigen Betreibern sofort „schmeckte“. Bekanntermaßen sind die Umsätze in der Branche momentan sehr mäßig und für die Berechnung besagter 75% soll der Wert des Vorjahresmonats 2019 herangezogen werden, wo ja die Geschäfte noch reibungslos liefen! Aber es wird natürlich nur nach den offiziellen Zahlen in den BWAs geschaut. Sind die hoch, können die 75% vermutlich ein wenig Freude bereiten. Aber was die Regierung genau meint, steht gegenwärtig noch in den Sternen und unangenehme Überraschungen waren ja im vergangenen halben Jahr die Regel. Einen „Big Deal“ macht man vermutlich nicht und es wird ja auch zu klären sein, ob es dieses Geld auch in Verbindung mit den „Überbrückungshilfen“ gibt. Fest steht: den Betrieb möglicherweise im Dezember wieder „hochzufahren“ bedeutet auch wieder neue Mieterinnen finden zu müssen und darauf hoffen, dass sich die verängstigten Gäste dann wieder einfinden.

    Rechtsfragen – Kurz angedacht – Klagen?

    Die Frage nach „neuen Klagen“ stellt sich bei Lockdown quasi wie von selbst! Man muss an dieser Stelle erst einmal feststellen, dass die bisherigen und noch laufenden Klagen im Eilverfahren mit Eintritt der neuen Situation und mit neuen Verordnungen, die „anders“ begründet sein werden, größtenteils hinfällig sein werden! Schon im Sommer mussten Klagen immer wieder angepasst werden, weil die Verordnungen, gegen die man klagte, abgelaufen waren.

    In den theoretisch gerade noch anhängigen Verfahren wurde hauptsächlich auf Gleichbehandlung geklagt. So wurden oft andere körpernahe Dienstleistungen angeführt; der darstellbare 1:1-Kontakt mit Hygienekonzept war zentraler Punkt und zudem wurden deutlich gesunkene Inzidenz-Werte angeführt. Nun sind nahezu alle körpernahen Dienstleistungen zeitlich begrenzt untersagt und da die Regierung gestern tatsächlich angibt, dass bei 80 % der Infektionen der Ursprung nicht ermittelt werden kann, wird es vor den Gerichten sehr schwer werden.

    Der „unsichtbare“ und nicht lokalisierbare „Feind“, nämlich das „Virus“, zwingt den Staat nahezu alle Kontakte zu unterbinden und dabei ist „Körpernähe“ rein logisch betrachtet „infektiöser“ als bloßer Kontakt. Alles was nicht „lebensnotwendig“ ist, soll vorübergehend eingestellt werden. Wenn Oma und Opa nicht mehr mit ihren Freundinnen und Freunden bei der Kaffeetafel sitzen dürfen, wird man sich mit einer Klage „Pro Prostitution“ sehr schwertun! Zudem werden die Gerichte sicher in diesem Moment mit einer Klageflut konfrontiert, die ihres gleichen suchen wird. Womöglich wird nun auch der Bundesverfassungsgericht angerufen werden, um den gesamten Lockdown verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Alles Vorgänge, die Zeit kosten und die womöglich nicht im Verhältnis zu dem Zeitraum der Schließung stehen werden. Die Lage ist komplex und bedarf der Analyse durch Spezialisten! – Bevor die Verordnungen vorliegen, ist sowieso vieles Theorie! Natürlich bleiben wir am Thema dran!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker? – News

    Update vom 07.11.2020 – Neue Informationen, Trends und Co. unter:
    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Update vom 06.11.2020 – Neue Informationen zu den aktuellen Themen:
    Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Update vom 06.11.2020 – Novemberhilfen auch ohne Steuerberater:
    Novemberhilfen für Damen auch ohne Steuerberater?

  • Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Prostitution 2020 unter Corona - Bundesweiter Lagebericht - 16.10.2020Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Von Zeit zu Zeit fasse ich die aktuellen Entwicklungen zusammen und verfasse, so wie heute einen bundesweiten Lagebericht, um einerseits  die gegenwärtige Situation zu beschreiben, andererseits aber auch um Prognosen für die nahe Zukunft zu wagen, was wegen der aktuellen Dynamik der Corona-Infektionszahlen nicht so ganz einfach ist. Es immer möglich, dass uns aktuelle Entwicklungen überholen und Dinge ganz schnell wieder anders sind.

    Die gegenwärtige „Corona-Kurve“, die wir seit März 2020 verfolgen ist bedenklich!

    Wir haben im Moment mehr Neuinfektionen als zu dem Zeitpunkt, bei dem der erste komplette Lockdown ausgelöst wurde und die Liste der sogenannten „Hotspots“ (Städte und Kreise in denen es in den vergangenen 7 Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohnern gegeben hat) nimmt stündlich zu. Fast ganz Nordrhein-Westfalen ist gerade Risikogebiet und auch in Rhein-Main sowie Berlin sieht es nicht viel besser aus! Ballungszentren und Großstädte verzeichnen zunehmende Rekordwerte, die sicher nicht nur auf die zunehmende Zahl von Testungen zurückzuführen ist. Die Krisen-Konferenz von Bund und Ländern, die am vergangenen Mittwoch im Kanzleramt bis in den späten Abend stattfand, geriet zur Farce, da die getroffenen „Vereinbarungen“ wohl kaum ausreichen werden, um eine Wende bei der steilen Kurve bringen zu können.

    Besprochene „Sperrstunden“ für die Gastronomie und „Beherbergungsverbote“, die ein Teil der Länder gar nicht einführen will, wurden schon wenige Stunden später von Verwaltungsgerichten „gekippt“ und die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum können kaum wirksam kontrolliert werden. So bleiben die allgegenwärtigen Masken übrig, deren Schutzzweck ja nach wie vor fraglich erscheint.

    Dazu kommt der wachsende Unmut vieler Bürger, ein Heer von „Corona-Leugnern“ und eine Mehrheit von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die „Corona“ nicht so ernst nehmen.  Eine fatale Mischung, die uns im schlimmsten Fall in den kommenden Wochen einen zweiten kompletten Lockdown bringen kann. Unterschwellig geht man in den Berliner Regierungskreisen wohl davon schon aus. Aber die Situation ist jetzt erst einmal „auf Bewährung“.

    Wenn es jedoch wirklich „downlocken“ sollte, wissen wir alle, dass dies für den Bereich der Prostitution zumindest „temporär“ nicht ohne Folgen bleiben wird. Spätestens, wenn die „körpernahen Dienstleistungen“ wieder schließen müssen, werden auch die roten Lichter wieder für einige Zeit ausgehen! Die Gefahr ist in jedem Fall gegeben und man muss in diesen Tagen sehr aufmerksam beobachten was passiert.

    Die „Gefährlichkeit“ von Covid-19 wurde zwar inzwischen deutlich relativiert, aber sobald die Intensivstationen der Krankenhäuser in Bedrängnis geraten, wird es gänzlich unlustig! Wann dies der Fall sein wird, kann man mathematisch berechnen und die entsprechenden Szenarien werden bei Bund und Ländern sicher schon intensiv bedacht. Machen wir uns nichts vor: die Corona-Lage ist beschissen!

    In 14 von 16 Bundesländern sind die Prostitutionsstätten generell wieder offen! Lediglich in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ist noch totaler Stillstand!

    Durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen wurden die „Prostitutionsstätten“ in den 14 Bundesländern wieder erlaubt, nur in ganz wenigen Fällen wurde „politisch“ entschieden, fast immer waren es die Gerichte, die diese „unangenehme Arbeit“ übernahmen. Stand heute (16.10.2020) sind in 12 Bundesländern Bordelle mit „Vollprogramm“ wieder zugelassen, in 2 Bundesländern (Sachsen und Brandenburg) gibt es noch die Einschränkung  „Sex light“, nämlich den „Hand-Akt“ ohne „Geschlechtsverkehr“. Wanking-States (Onanier-Länder).

    In Hessen, wo vornehmlich noch Klagen von größeren Laufhäusern anhängig sind, fuhr eine zuständige Richterin zwischenzeitlich in Urlaub. Nach Ihrer Rückkehr, vorgesehen für den 19.10.2020, liegen die Klagen wieder auf dem Tisch des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes und es wird spannend sein, ob man dem „Vorbild“ der anderen Bundesländer folgt und „Öffnungen mit Auflagen“ ermöglicht oder ob man das akute Infektionsgeschehen in den Blick nimmt, was momentan ein starkes Argument sein könnte um weiter auf Zeit zu spielen.

    Nun ist der Frankfurter Bahnhof ja ohnehin an Prostitutionsdichte deutschlandweit nicht zu toppen und auch das ganze Drumherum „ballt“ ohnehin Menschen zusammen, was nach der allgemeinen Logik zu Ansammlungen führt, die man eigentlich verhindern will. Es liegt Anspannung in der Luft und Richter müssen ja auch die Konsequenzen ihres Handelns bedenken. Im Zweifelsfall erst mal weiter auf Nummer Sicher? Wir werden es erleben! Sollte das nächste Urteil in Hessen negativ ausfallen, wird es wohl ein „kalter Winter“, denn die Hessische Landesverordnung mit dem aufrecht erhaltenen Verbot von Prostitutionsstätten gilt bis Ende Januar 2021.

    In Mecklenburg-Vorpommern blockiert Manuela Schwesig die Öffnung per persönlichem „Veto“ und interessiert sich kein Stück für die Empfehlungen ihrer Ministerien, die sich schon vor Monaten eine regulierte Lockerung vorstellen konnten. Scheinbar gilt hoch im Norden das „autokratische Prinzip“. Bedenklich, aber so praktiziert! Auch in Meck-Pom sind Klagen anhängig, doch auch hier wird das Infektionsgeschehen sicher eine Rolle spielen. Ausgang daher momentan ungewiss!

    Generelle präventive Bordell-Verbote wegen der Infektionszahlen? – Auf Bundes- und Landesebene zum Glück nach dem Kanzler-Gipfel nicht!

    In der Tischvorlage der vergangenen Woche im Bundeskanzleramt, gab es den konkreten Vorschlag Bordellbetriebe in ganz Deutschland vorübergehend wieder zu verbieten! Auch die BILD hatte diese Information und die entsprechende Ticker-Meldung sorgte für helle Aufregung! Der Vorschlag zur Bordell-Schließung kam nach mit vorliegenden Informationen aus Nordrhein-Westfalen, fand aber in den mehrstündigen Beratungen wohl keine Mehrheit, schließlich gab es in den deutschen Bordellbetrieben keinen „Corona-Ausbruch“, da das 1:1-Prinzip in den meisten Fällen berücksichtigt wird und man tatsächlich Sorgfalt walten lässt. Womöglich war die Politik selbst überrascht, dass es so ist? Zumindest wurden wir von Merkel und den Landesfürstinnen und -fürsten erst einmal verschont! Man kann ja auch einmal Glück haben! Das gilt aber nicht für alle:

    Regionale Verbote? Ja: in Solingen (NRW), Mainz (Rheinland-Pfalz) und Chemnitz (Sachsen) gibt es lokale Verbote aus Gründen des Infektionsschutzes

    Ich habe über 10 Jahre in Solingen gearbeitet und kenne die dortige Situation sehr gut. Es gibt noch 3 kleine „Wohnungen“ im Stadtgebiet und dort arbeiten zwischen 10 und 15 Damen im Wechsel. Als Solingen am vergangenen Freitag „Hotspot“ wurde, war es den Stadtoberen besonders wichtig den Betrieb der Bordelle mit einer „Allgemeinverfügung“ zu untersagen. Sehr merkwürdig, wenn man bedenkt das Nachbarstädte wie Wuppertal, wo die Puffdichte im Vergleich sehr hoch ist, solche Maßnahmen nicht ins Auge gefasst haben. Was nicht ist, kann ja noch werden?

    Generell liegt der „Infektionsschutz“ auf lokaler Ebene, allerdings sollten die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig und begründet sein, sonst geht irgendwann die Rechtsstaatlichkeit komplett flöten. Die betroffenen Solinger Betriebe haben bislang keine Rechtsmittel eingelegt. Kann ja im Fall des möglichen Misserfolgs auch einen bösen Deckel verursachen.

    Auch die Landeshauptstadt Mainz, die auch ehrwürdiger Bischofssitz ist, hat ebenfalls eine regionale „Allgemeinverfügung“ erlassen und seit vergangenem Samstag sind auch dort die roten Lichter aus. Allerdings wird hier bereits wieder geklagt und zwar von Michael Karthal, der ja für seine erfolgreiche Arbeit bekannt ist. Wir werden sehen, wie es hier ausgeht.

    Seit dem 16. Oktober 2020 gilt in Chemnitz (Sachsen) ein städtischen Verbot zur Öffnung und Besuch von Prostitutionsstätten. Argumentiert wird mit den akuten Infektionszahlen. Die Gleichbehandlung bleibt mal wieder auf der Strecke und es wird zu klären sein, ob dies rechtmäßig ist! Dies anwaltlich klären zu lassen, kostet natürlich wieder Zeit und Geld.

    Stuttgart zickte oder Stuttgart zickt weiter? Bis zur letzten Minute versuchte man in der Landeshauptstadt eine Öffnung der Bordelle zu verhindern!

    Nachdem das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg das Verbot von Prostitutionsstätten aufgehoben hatte, ließ man die Betreiber in Stuttgart noch ein paar Tage warten, bevor man die städtische Allgemeinverfügung ad acta legte. Allerdings will man, so der städtische Rechtsdezernent in einer persönlichen Mail an mich, die Urteilsbegründung prüfen und dann weitere Überlegungen anstellen. Ich bin mir sicher, dass dies geschehen wird! Ob es eine neue Verfügung der Stadt geben wird, steht noch in den Sternen, ist aber nach den bisherigen Erfahrungen absolut nicht ausgeschlossen! Auch in Stuttgart geht es mehr ums Prinzip als um die Vernunft.

    Hygieneauflagen und Kontaktdaten-Erfassung völlig uneinheitlich! – Wettbewerbsverzerrung pur!

    Ich habe in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von individuellen Hygiene-Konzepten gefertigt und war dabei vornehmlich in Bayern, dem Saarland, in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, in meinem Home-State NRW und am vergangenen Wochenende auch in Baden-Württemberg aktiv. Die unterschiedliche Handhabung hat bei mir starkes Verwundern erzeugt. In Bayern waren Diskussionen mit den Ämtern nötig, auch im Saarland und in Niedersachsen musste man genau nachfragen, während man in NRW in den meisten Fällen kein Interesse an den Konzepten zeigte.

    Während man in Niedersachsen die Kontaktdaten unbedingt mit „Ausweis-Daten“ abgleichen soll, reicht der „Donald Duck“ anderen Orts noch immer. Derweil im Saarland und in Bayern, aber auch in Rheinland-Pfalz, keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume geöffnet sein dürfen, sieht man das in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg „lockerer“. So ist die Öffnung von FKK-Clubs in Rheinland-Pfalz kaum möglich, während es diese Hürden in NRW und BaWü nicht zu geben scheint. Selbst das Ablegen der Masken ist in einigen Bundesländern möglich, wenn „es die Art der Dienstleistung erfordert“, anderswo muss selbst bei der Handentspannung verbindlich „Mundschutz“ getragen werden. Reisende Dienstleisterinnen werden es schwer haben die unterschiedlichen „Systeme“ zu verstehen und die Wettbewerbsverzerrungen sind immens!

    Umsätze, Besucherzahlen und Verfügbarkeit von Damen noch sehr verhalten!

    Das die Geschäfte wirklich gut laufen, hört man nur aus ganz wenigen Regionen! Umsätze wie im Vorjahr gibt es wohl nirgendwo, oft reichen die Einnahmen nur zur Kostendeckung und der „Ansturm“ der ersten Wochen hat sich nicht fortgesetzt! Ich habe geöffnete Eroscenter gesehen, in denen von 60 Zimmern nur 10 belegt waren und erhalte fast täglich Anrufe mit der Frage, ob ich nicht Damen kennen würde, die arbeiten wollen.

    Die Damen, die arbeiten wollen, sitzen aber oft in ausländischen Risikogebieten fest und scheuen den Corona-Test, der in der Heimat zu Restriktionen führen kann. Außerdem sind die Tests recht kostspielig und haben nur eine „Haltbarkeit“ von 48 Stunden. Selbst innerdeutsch werden Betreiberinnen und Betreiber inzwischen aufgefordert keine Dienstleisterinnen anzunehmen, die zuvor in einem Hotspot tätig waren. Totales Chaos.

    Auch die Herren, die nach „käuflicher Lust“ suchen, lesen die BILD-Zeitung und bekommen mit den explosiven Meldungen die Angst ins Hirn geflötet. Sich im Puff Corona zu holen ist zwar total unwahrscheinlich, aber wenn es passiert kann es doch zu erheblichen Erklärungsnöten kommen und das erst recht, wenn man bei „Mandy“ oder deren Vermieter korrekte Kontaktdaten hinterlassen muss. Scheidung vorprogrammiert oder ähnliches. Dann verzichtet man womöglich auf das sündige Vergnügen und legt lieber selbst Hand an?

    Locker vom Hocker … fällt wohl längerfristig aus! Weder der Aluhut noch Trumps Wundertherapie sind zur Problemlösung geeignet!

    Selbst ein absoluter Optimist wird momentan nicht jubeln und der Ruf „Puff uff“ passt so gar nicht zur Realität, die uns gerade mit Schwung einholt! Wir sind zwar an der Entwicklung sicher nicht schuld, aber unsere „Hygienekonzepte“ spielen keine Rolle mehr, wenn das gesamtgesellschaftliche Hygienekonzept mehr und mehr versagt. Ich brauche nur mal eine Runde durch die Stadt zu drehen, um zu sehen wie wenig ernst die Leute Corona nehmen. In der Kneipe trägt keiner Maske, die Desinfektionsspender werden nicht genutzt, Abwischen von Flächen oder die regelmäßige Kloreinigung entfallen. Man hockt sich nach dem 5. Bier auf dem Schoß und selbst wenn man Corona-Infektionen im engsten Umfeld hat, folgt man nicht dem Rat des Hausarztes, sondern nimmt an einer privaten Geburtstagsfeier mit 50 Personen teil.

    Die Selbstdisziplin hat im Sommer merklich nachgelassen und man lässt 5 wieder gerade sein. Das Ergebnis sehen wir jetzt und wenn man den Gesetzen der Logik folgt, haben wir Monate vor uns, die nicht spaßig werden können. Daran ändern Verschwörungs-Theorien, allgemeines Schimpfen auf die Politik oder die neuen Wundermedikamente von Donald Trump wenig. Ein freies Volk verhält sich halt anders als wie ein Volk in China, bei dem „Befehl Befehl ist“ und wo Restriktionen ohne Murren umgesetzt werden.

    Die Hoffnung bleibt … das es ohne Wunder besser wird!

    Nach der ganzen Schwarzmalerei wünsche ich mir, wie Ihr sicher alle, einen positiven „Ausgang“. Vielleicht wird es ja doch nicht so schlimm, dass alles wieder geschlossen werden muss. Ich glaube die Politik wird sich bemühen den totalen Lockdown zu vermeiden, denn sonst ist die Wirtschaft für lange Zeit im Eimer und die Zahl der Insolvenzen wird ins Unermessliche steigen!

    Passt auf Euch auf! Bleibt besonnen! Bleibt gesund!

    Euer Howard

    https://mhconsulting.online

    Beratung durch MH-Consulting – Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche

    Update: Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

  • Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 - Corona - Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Die Corona-Zahlen in Deutschland explodieren in den vergangenen Tagen geradezu! – Wir haben seit vergangenem Wochenende täglich über 4.000 Neuinfektionen zu verzeichnen und haben damit ähnlich hohe Zahlen wie bei der ersten Welle im März 2020. Während der schlagartig genesene US-Präsident Donald Trump gestern in den USA alle Besucherinnen und Besucher seiner Wahlkampf-Show „küssen möchte“, gibt es in unserem Nachbarland Frankreich Infektions-Zahlen die 5-mal höher sind als bei uns!

    Zahl der Hotspots steigt ständig an! – Corona ist kein Spaß!

    In meiner Heimat Nordrhein-Westfalen sind momentan 12 Städte über dem Wert von 50 Neuinfektionen pro Woche, darunter z.B.  Köln, Düsseldorf, Hagen, Hamm, Wuppertal, Gelsenkirchen und Duisburg. Berlin ist stark betroffen, in Hessen sind Frankfurt am Main und Offenbach Hotspots, die Landeshauptstadt Stuttgart und Esslingen sind es in Baden-Württemberg ebenso, um nur einige markante Beispiele zu nennen. Die Hotspots nehmen jedenfalls beständig zu und man erkennt inzwischen, dass es vornehmlich Großstädte und Ballungszentren sind, Orte, in denen sich täglich unglaublich viele Menschen begegnen. Ist ja auch logisch: je mehr Begegnung, desto mehr Risiko, wobei klar festzustellen ist, dass die Super-Infektionen der vergangenen Wochen vornehmlich von privaten Feiern und sonstigen Zusammenkünften ausgingen und es im so oft kritisierten Bereich der angeblich „so gefährlichen Prostitution“ zu keinem Ausbruch kam.

    Prostitution ist nicht der Verursacher, aber dass interessiert nicht wirklich!

    Das die Prostitution relativ „safe“ ist, hängt ja auch damit zusammen, dass hier „Zusammenkünfte im großen Stil“ nicht stattfinden! Schließlich spielt sich das Geschäft mit der käuflichen Erotik ja in bestimmt 80% der Fälle in Kleinbetrieben ab, wo zudem Hygieneregeln angewendet werden, die den 1:1-Kontakt gewährleisten. Die Disziplin in den Betrieben ist nach meiner Einschätzung deutlich höher, als es in gastronomischen Betrieben der Fall ist, wo nach Einsetzen der alkoholischen Gärung Hemmungen und Regeln fallen. Ausgesprochene Alkoholverbote sind die Folge, was die feierwütigen Mitbürger stört und den betroffenen Betrieben natürlich wieder massive Umsatzeinbrüche beschert!

    Erste „Prostitutionsverbote“ in Deutschland wegen „Hotspot-Status“

    Doch auch wenn die Prostitution „objektiv“ wenig Gefahren birgt, haben bereits zwei Städte in sogenannten „Allgemeinverfügungen“ Prostitution erst einmal wieder „präventiv“ untersagt. In Solingen (NRW), wo es 4 Betriebe mit insgesamt etwa 15 Dienstleisterinnen gab, war die nicht vorhandene Not groß und auch in der Bischofsstadt Mainz, die natürlich eine gewissen Nähe zum gefährlichen Rhein-Main-Gebiet besitzt, hat die Stadt die Prostitution erst einmal verboten. Dort läuft jetzt eine Klage gegen die Stadt und es wird sicher spannend, wie die Richter bei „Hotspot-Alarm“ urteilen werden.

    Auch in der Stadt Stuttgart, wo man das städtische Prostitutionsverbot mit Wirkung zum 14.10.2020 wieder zähneknirschend aufheben musste, weil der VGH Mannheim geurteilt hatte, überlegt man, laut einer Mail, die ich heute morgen vom Rechtsdezernenten Dr. Stadler erhielt, wie man mit der durchs VGH verfügten Öffnung angesichts der Hotspot-Situation umgehen wird. Es riecht nach neuen Maßnahmen, die man eben nur noch schlüssig begründen muss, um nicht vor Gericht eine (erneute) Klatsche zu bekommen!

    Besonnenheit ist das Gebot der Stunde und gleichzeitig mein Appell an die Branche

    Die Branche „kann Hygiene“! – Das haben wir behauptet und dies müssen wir nun auch in der Praxis täglich beweisen! – Gerade die großen Betriebe, die bereits geöffnet haben oder gerade wieder öffnen, sind in einer besonderen Pflicht. Je mehr Kundenaufkommen vorhanden ist, desto wichtiger ist die Einhaltung der Regeln. Die Hände müssen desinfiziert werden, enge Kontakte einer Vielzahl von Personen sind unbedingt zu vermeiden und die Devise „alles rein, was rein passt“ ist gerade völlig falsch. Sollte es zu einem nachgewiesenen „Super-Spread-Event“ in einem Bordellbetrieb kommen, werden die Karten neu gemischt und alle Prostitutionsgegner(innen) werden jubeln und sofort „Maßnahmen“ fordern. Alle, die aktuell in einer angespannten Lage gegen Regeln verstoßen, gefährden das noch sehr fragile System! Egal ob dies fahrlässig oder gar absichtlich geschieht: die Gefahr erkämpfte Rechte wieder zu verlieren ist groß!

    Neue Auflagen, die bisweilen zum heftigen Kopfschütteln führen … der Betreiber als Hilfs-Sheriff?

    Die Zahl der täglichen „Meldungen“ ist vielfältig: so wurde mir gestern von einer Betreiberin berichtet, dass sie vom Ordnungsamt angehalten ist zu prüfen, ob sich anreisende Damen in der vergangenen Woche womöglich in Risikogebieten aufgehalten haben könnten! Dabei geht es nicht nur um Osteuropa, sondern auch um Deutschland. Damen, die in Mainz „schafften“, sind beispielsweise in der Pfalz oder auch im Saarland unerwünscht, seit Mainz Hotspot ist und die Damen von dort „flüchten“. Den Betreiberinnen und Betreibern werden Pflichten auferlegt, die kaum zu erfüllen sind.

    Wir sind beständig unter Beobachtung … Aufpassen! – Ein Esel reicht für große Unruhe im gesamten Stall!

    Unsere Beliebtheit hat in der Corona-Krise nicht wirklich zugenommen und auch die bunten Medien titeln bereits mit „Übernachtung verboten … Puff erlaubt!“. Wir haben so manche Anfechtung überstanden, aber man muss ganz klar feststellen, dass die „Corona-Krise“ noch nicht überwunden ist und dass es noch sehr lange dauern wird, bis wir wieder halbwegs „normale Verhältnisse“ haben werden.

    Bleibt gesund und bleibt solidarisch!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

     

     

  • Prostitution 2020 – Neue Verordnung Baden-Württemberg – Umsetzbar!

    Prostitution 2020 – Neue Verordnung Baden-Württemberg – Umsetzbar!

    Prostitution 2020 - Neue Verordnung Baden-Württemberg - Umsetzbar!Prostitution 2020 – Neue Verordnung Baden-Württemberg – Umsetzbar!

    Am gestrigen Abend ist die neue Verordnung für Prostitutionsstätten auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht worden. Anders als erwartet, ist diese „schlank“ gehalten, orientiert sich im wesentlichen an den Auflagen, die das Land Rheinland-Pfalz vor 14 Tagen erlassen hat und sieht interessanterweise von „besonderen Härten“ ab!



    Update – Sonntag – 11.10.2020 – Neue Corona-Verordnung online:

    https://zukunft-rotlicht.info/201009_coronavo_konsolidierte_fassung_ab_201012/?fbclid=IwAR3Kvccj78d5ephGW3V0zrfHCtmdjbTHr5iCMAS3b-F6KqgOsU2Pl0TaybI



    DIE CORONA-VERORDNUNG DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG

    1. Das generelle Betriebsverbot für Prostitutionsstätten wird aufgehoben. Die Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 Prostituiertenschutzgesetzes ist wieder erlaubt, sofern die Räumlichkeit in der die entgeltliche sexuelle Dienstleistung erbracht wird, von nicht mehr als zwei Personen genutzt wird.

    Kommentar: In § 2 Absatz 3 sind Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsvermittlung als sogenannte Prostitutionsgewerbe aufgeführt. Nach der Verordnung sind alle diese Gewerbe wieder erlaubt, wenn eben in den Räumen sexuelle Dienstleistungen lediglich zwischen 2 Personen stattfinden, was ohnehin die Regel sein dürfte! Damit ist in BaWü auch der Betrieb von Laufhäusern und FKK-Clubs möglich und selbst Prostitutionsveranstaltungen, die bundesweit bislang ausgeschlossen sind, können möglich sein. Es gibt auch kein Verbot von Aufenthalts- und Anbahnungsbereichen, wie es z.B. in Rheinland-Pfalz der Fall ist!

    2. In Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie bei jeder sonstigen Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes gilt die Maskenpflicht nach § 3 der Corona-Verordnung.

    Kommentar: Die Maskenpflicht wird mit Verweis auf § 3 der Corona-Verordnung bestimmt, obwohl in § 3 kein direkt vergleichbares Gewerbe gelistet ist. Dennoch sollte die Maskenpflicht unbedingt ernst genommen werden und im Prinzip gilt die Maskenpflicht für den gesamten Aufenthalt im prostitutiven Betrieb. 

    3. Es gelten die allgemeinen Infektionsschutzvorgaben nach § 14 der Corona-Verordnung. Dazu zählen die Hygieneanforderungen nach § 4 der Corona-Verordnung, ein Hygienekonzept nach § 5 der Corona-Verordnung und die Erfassung der Kontaktdaten des Kunden oder der Kundin nach § 6 der Corona-Verordnung.

    Kommentar: An dieser Stelle wird es „formalistisch“ und ich liste die Anforderungen daher ausführlich:

    § 4 Hygieneanforderungen

    (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus §§ 2 und 3 hinaus Hygieneanforderungen einzuhalten sind, haben die Verantwortlichen mindestens folgende Pflichten zu erfüllen:

    1. die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen, damit eine Umsetzung der Abstandsregel nach § 2 ermöglicht wird,
    2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sowie die regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen,
    3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden,
    4. die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, die bestimmungsgemäß in den Mund genommen werden, nachdem diese von einer Person benutzt wurden,
    5. die regelmäßige Reinigung der Barfuß- und Sanitärbereiche,
    6. das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen,
    7. den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von einer Person benutzt wurden,
    8. eine rechtzeitige und verständliche Information über Zutritts- und Teilnahmeverbote, die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die Hände, eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen Bezahlens sowie einen Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen.

    (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn und soweit nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, insbesondere den örtlichen Gegebenheiten oder der Art des Angebots, eine Einhaltung der Hygieneanforderungen nicht erforderlich oder unzumutbar ist.

    § 5 Hygienekonzept

    (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen ist, haben die Verantwortlichen dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist insbesondere darzustellen, wie die Hygienevorgaben nach § 4 umgesetzt werden sollen.

    (2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben die Verantwortlichen das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus gehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.

    § 6 Datenverarbeitung

    (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung Daten zu verarbeiten sind, dürfen von den zur Datenverarbeitung Verpflichteten von Anwesenden, insbesondere Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und Nutzern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 1625 IfSG erhoben und gespeichert werden. Einer erneuten Erhebung bedarf es nicht, soweit die Daten bereits vorhanden sind.

    (2) Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen zu speichern und sodann zu löschen. Es ist zu gewährleisten, dass Unbefugte keine Kenntnis von den Daten erlangen.

    (3) Die Daten sind auf Verlangen der nach Absatz 1 Satz 1 zuständigen Behörde zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig.

    (4) Die zur Datenverarbeitung Verpflichteten haben Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

    Kommentar: Die Auflagen sind auch für Prostitutionsstätten umsetzbar und viele der Paragraphen haben „Interpretationsmöglichkeiten“!

    Wichtig: das Hygienekonzept muss bei Öffnung vorhanden sein! – Eine vorherige Einreichung zur Genehmigung ist nach der Verordnung nicht notwendig! Wer also am Montag, 12.10.2020, ein solches Konzept im Betrieb vorweisen kann und dieses Konzept umsetzen kann, der kann öffnen!

    Ich erarbeite für eine ganze Reihe von Kundinnen und Kunden an diesem Wochenende Hygienekonzepte und prüfe gerne auch bereits vorhandene Unterlagen. In den vergangenen Wochen habe ich dies bereits für über 40 Betriebe in anderen Bundesländern getan und verfüge dementsprechend über die notwendige Erfahrung.

    Wer kurzfristig Hilfe benötigt, kann mir gerne schreiben oder mich über WhatsApp/Phone kontaktieren:

    heinbach@mhconsulting.online

    Phone 0151-71885164 (auch WhatsApp)

  • Verbot von Prostitutionsstätten in BaWü gekippt / Öffnung am 12.10. unter Auflagen

    Verbot von Prostitutionsstätten in BaWü gekippt / Öffnung am 12.10. unter Auflagen

    Verbot von Prostitutionsstätten in BaWü gekippt / Öffnung am 12.10. unter AuflagenVerbot von Prostitutionsstätten in BaWü gekippt / Öffnung am 12.10. unter Auflagen

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

    man kommt als Berichterstatter und Berater momentan kaum zur Ruhe. Nachdem in der vergangenen Woche Rheinland-Pfalz überraschend geöffnet wurde, hat nun der Verwaltungsgerichthof Mannheim, die höchste verwaltungsrechtliche Instanz in Baden-Württemberg das totale Verbot von Prostitutionsstätten gekippt:

    Öffnung der Bordellbetriebe in Baden-Württemberg mit Vorlauf – Am 12. Oktober 2020 soll es wieder losgehen – Aber wie und in welcher Form?

    Wie immer gibt es Verwirrung, wenn Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte eingehen und diese dann in Form von Presse-Mitteilungen veröffentlicht werden. Am gestrigen Dienstag, 06.10.2020, wurde über die Klage eines Karlsruher Domina-Studios entschieden. 4 weitere anhängige Klagen von anderen Prostitutionsstätten wurden wohl parallel für „erledigt“ erklärt, da der Klagegrund entfallen sein dürfte.

    Obwohl die Klägerin „nur erotische Massage und SM“ anbieten möchte, hat der VGH befunden, dass das totale Verbot von Prostitutionsstätten nicht mehr rechtmäßig ist. Ich lese daraus und in Verbindung mit den weiteren „erledigten Verfahren“, die wohl nicht „erotische Massagen und BDSM“ zum Inhalt hatten , dass in Baden-Württemberg alle Formen der sexuellen Dienstleistungen ab dem 12.10.2020 wieder möglich sein werden. Alle 5 Klagen wurden im vorliegenden Fall von einer Karlsruher Anwaltskanzlei vertreten und diese Kanzlei hat inzwischen bestätigt, dass es das Urteil für „alle Prostitutionsstätten“ gilt!

    Die „Übergangszeit“ von 6 Tagen wurde dem Land gewährt, um Regeln zu definieren, zu beschließen und zu verkünden. Ohne Hygienekonzept wird es nicht gehen und dabei kann man „in etwa“ z.B. auf Rheinland-Pfalz zurückgreifen, wo das Land ebenfalls in der Pflicht war Vorgaben zu formulieren. Dies wird jetzt sicherlich geschehen und ich bleibe natürlich wie immer „am Ball“.

    Betreiberinnen und Betreiber aus Baden-Württemberg, die bei der Konzepterstellung Hilfe benötigen oder Fragen haben, können mich gerne ansprechen. Eventuell reise ich am Wochenende auch ins „Ländle“ … ist im Kalender schon einmal vorgesehen. In jedem Fall wird es am kommenden Freitag, 09. Oktober 2020, um 20.30 Uhr wieder eine Zoom-Runde zum Thema geben:

    https://us02web.zoom.us/j/87995900439?pwd=QjFDUnFoMlJ4WWRSaVJ4eGtlOXFxQT09

    Ihr / Euer

    Howard Chance – Consultant

    Phone: 0151-71885164

    howard.chance@t-online.de

    https://zukunft-rotlicht.info

    Facebook-Gruppe Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise

    Facebook-Gruppe Zukunft Rotlicht – Die Betreiber

  • Prostitution 2020 – Alter Schwede – Mission gegen die Prostitution?

    Prostitution 2020 – Alter Schwede – Mission gegen die Prostitution?

    Prostitution 2020 - Alter Schwede - Missiona gegen die Prostitution?Prostitution 2020 – Alter Schwede – Mission gegen die Prostitution?

    Am heutigen 5. Oktober 2020 wird der „Internationale Tag gegen Prostitution“ begangen. Dies wird seit dem Jahr 2002 von Prostitutionsgegnern  öffentlich begangen, um die Aufmerksamkeit der Menschen auf das Elend zu lenken, welches aus Prostitution resultiert.“

    Wer den Tag „erfunden“ oder „manifestiert“ hat, lässt sich selbst mit längerer Google-Recherche nicht mehr feststellen! – In diesem Jahr wird er jedenfalls von einem „Netzwerk“ genutzt, das es sich zur dringlichen  Aufgabe gemacht hat ein „Sexkaufverbot“ nach „nordischem Modell“ in Deutschland „einzuführen“.

    Sexkauf soll verboten und Freier sollen bestraft werden, während Sexworkerinnen straffrei bleiben! Betreiberinnen und Betreiber von Bordellen soll es ebenso an den Kragen gehen wie Agenturen, die erotische Dienstleistungen vermitteln. Was den „Zuhältern“ droht, die man natürlich zwangsläufig bei jeder Dame wähnt, braucht man nicht weiter auszuführen.

    Nun hat sich, passend zur Corona-Zeit und den damit einhergehenden Verboten für das Sexgewerbe, eine neue „heilige Allianz“ von Prostitutionsgegnern gebildet, die die Gunst der Stunde nutzen wollten, um ihre Ziele zu erreichen.

    Eile war angesagt und dies frei nach dem Motto: „wenn der Puff schon mal zu ist, kann er doch auch zu bleiben!“.

    Allerdings kam der Aktionismus etwas spät, denn als vor einer Woche die große Tagung des „Bündnis Nordisches Modell“ in Bonn stattfand, waren in 12 von 16 Bundesländern die Prostitutionsstätten bereits wieder geöffnet und kurz danach öffnete auch das 13 von den 16 Bundesländern, nämlich Rheinland-Pfalz.

    Dennoch wird von den sogenannten „Abolinisten“ kräftig gerührt: die Stadt Stuttgart, wo ein umfangreiches durch Corona bedingts Sexkaufverbot gilt, ist mit bunten Plakaten gepflastert. Vom Banner am Rathaus bis hin in die Schaukästen der Fußgängerzonen wird gegen Prostitution gewettert und ans schlechte Gewissen appelliert! – Interessanterweise wird diese plakative Kundgebung auch noch aus öffentlichen Töpfen (mit-)finanziert und die Stadt Stuttgart, die an Prostitution und der Bereitstellung von Räumen dafür durch Steuern mitverdient, lässt jegliche Objektivität vermissen.

    Da stellt sich sehr schnell die Frage, ob das lokal verfügte „Sexkaufverbot“ wirklich wegen „Corona“ erlassen wurde oder ob man „nebenbei“ noch ganz andere Ziele verfolgt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

    Heute findet in Berlin eine Pressekonferenz des „Bündnis Nordisches Modell“ in den „Nordischen Botschaften“ in Berlin statt. Nordisches Modell, Nordische Botschaft? Da dürften doch „Nordische Botschafter“ nicht weit sein und in der Tat sind die „Schweden“ mit am Start und zwar mit dem schwedischen Botschafter in Deutschland und die „Norweger“ sind gleich auch mit ihrem Botschafter vertreten.

    Man will für ein merkwürdiges Modell werben, das in beiden nordischen Ländern praktiziert wird und das dazu führt, dass Prostitution im Untergrund stattfindet! Die Damen, die man schützen will, muss man dementsprechend suchen. Die Damen wollen natürlich nicht gefunden werden, da dies für ihre Kunden natürlich gefährlich ist. So ist eine Grauzone entstanden, bei der ein stetiges „Katz-und-Maus-Spiel“ stattfindet, das Zeit und Energie kostet und zudem eben gar nicht schützt!

    Während in Bordellen, wie man sie in Deutschland kennt, Alarmsysteme Pflicht sind, andere Personen und Security-Leute anwesend sind, hat man in den nordischen Ländern versteckte Apartments, von denen im besten Fall niemand etwas weiß und wo die „Gefahr für Leib und Leben“ deutlich größer ist als in konzessionierten und kontrollierten Betrieben.

    Trotz „Sexkaufverbot“ gibt es natürlich Prostitution und dabei spielen anonyme Dating-Apps natürlich eine große Rolle. Auch die „Hinterleute“ oder „Manager“ hat man natürlich nicht eliminiert, da diese auch im Graubereich wirken und sich den örtlichen Gepflogenheiten immer wieder neu anpassen.

    Im Ergebnis sind die Zustände wahrscheinlich viel „prekärer“ als bei uns und es wäre sicher einmal interessant die Kriminalstatistiken intensiv zu vergleichen.

    Mit besonders großer Logik ist die Kampagne, wie ich sie jetzt online wahrnehme, nicht gepaart! Es geht viel mehr um Aktionismus und das mit populistischen Mitteln, die mir äußerst fragwürdig erscheinen. Die Verbände der Sexarbeit werden gerne verunglimpft, der BesD e.V. wurde sogar als „Zuhälter-Lobby“ bezeichnet und die Sexworkerinnen, die ihrer Arbeit selbstbestimmt und „gerne“ nachgehen, empfiehlt man den Gang zum Psychologen, weil „Sexarbeit nicht normal ist“!

    Dass auch die Sexworkerinnen, die Verbände und nahezu alle Betreiberinnen und Betreiber in Deutschland Menschenhandel und sonstigen Zwang strikt ablehnen, wird einfach nicht zur Kenntnis genommen und ein sinnvoller Dialog findet nicht statt! Statt die Realität sinnvoll zu gestalten, hastet man in Utopien und verpackt dies irgendwie „wissenschaftlich“!

    Zum Glück ist die Prostitution und deren Ausübung in Deutschland durch das ProstG von 2002 und das ProstSchG von 2017 erlaubt, wenn auch unter Regeln, die zwangsläufig nicht allen behagen. Besonders das ProstSchG ist ein echtes Kompromiss-Gesetz, mit dem der Staat weitreichende Reglementierung vornehmen kann und dies auch tut.

    Die staatlichen Reglementierungen sind der Preis dafür, dass Prostitution in der jetzigen Form in Deutschland stattfinden darf!

    Dies darf man nicht aus dem Blick verlieren und dies ist auch eine wichtige Botschaft an die „Gegenseite“, die nun mit Hilfe der „nordischen Missionare“ auf Gesellschaft und Regierung einwirken will. In einem „fremden Land“ für ein Modell zu werben, dessen „Vorteile“ nicht ersichtlich sind, erscheint mir sehr fragwürdig und ziemlich einmalig. Man mischt sich damit in die Politik eines anderen Staates ein, was nicht dem Wesen der Diplomatie entspricht, wenn es in der Funktion des Botschafters erfolgt. Man spricht damit der Politik in Deutschland ein gewisses Misstrauen aus und missbraucht nach meiner Auffassung damit sogar den diplomatischen Status, der in der Öffentlichkeit oder in den Medien für eine verstärkte Wahrnehmung und vermeintliche Seriosität steht.

    Handeln die Herren Diplomaten tatsächlich im Auftrag ihres Landes oder nutzen sie ihren Status, um „private Anliegen“ zu transportieren?

    Womöglich wird die ganze Aktion auch noch aus EU-Mitteln gefördert, denn man darf nicht übersehen, dass das Thema „Prostitutionsverbot“ bereits vor Jahren auf der EU-Agenda war und Prostitution in vielen EU-Staaten nicht gern gesehen und oft auch gesetzlich verboten ist!

    Wir müssen daher Augen und Ohren spitzen und schauen, was sich im Hintergrund zusammenbraut! Eine gute Absicht kann man den Gegnerinnen und Gegner sicher nicht unterstellen; andererseits ist es „politisch“ noch nicht so gefährlich, wie einige aus der Branche vermuten. Aber, was nicht ist, kann immer noch werden!

    Ihr / Euer

    Howard Chance