Schlagwort: Amtliche Kontrolle

  • Prostitution 2017 – Eros-Center-Alarm in Krefeld – Amt drückte Jahrzehnte Augen zu!

    Prostitution 2017 – Eros-Center-Alarm in Krefeld – Amt drückte Jahrzehnte Augen zu!

    Prostitution 2017 - Eros-Center-Alarm in Krefeld - Amt drückte Jahrzehnte Augen zu!
    Bildquelle: RP-Online / Thomas Lammertz

    Prostitution 2017 – Eros-Center-Alarm in Krefeld – Amt drückte Jahrzehnte Augen zu!

    Die Einschläge kommen näher! – Ausgelöst durch das neue deutsche Prostitutionsgesetz und die Erstellung eines neuen städtischen Vergnügungsstättenkonzept, kam es in einer Ratssitzung in Krefeld (NRW) zu einer handfesten Überraschung: Das große Eros-Center in der Mevissenstrasse, ein Unternehmen der bekannten Schütz-Gruppe Frankfurt/Main, die u.a. auch das Crazy Sexy im Frankfurter Bahnhofsviertel betreibt, betreibt nach vorliegenden amtlichen Unterlagen seit den 1990-er Jahren scheinbar keinen Bordellbetrieb, sondern ein „Wohnheim“ als „Hotel Garni“. Vergnügungssteuer, die in besonderer Form in Krefeld als „Sexsteuer“ generell zu zahlen ist, wird für das „Crazy Sexy“ interessanterweise nicht erhoben! Ja, weil es ja eben kein Bordellbetrieb ist, sondern eben ein Hotel?

    Die Ratsmitglieder waren jedenfalls sehr verwundert und wollten Auskünfte vom zuständigen Ordnungsamt, auf welche Art und Weise ein solches „Agreement“ zustande gekommen sein könnte. Ein Blick fast 30 Jahre zurück, wo die damals beteiligten Parteien wohl nicht mehr greifbar sind. Offenbar spielte hier der sogenannte „politische Wille“ eine Rolle, ein Wille, der scheinbar in der Lage war oder ist, Behörden zu stoppen und dazu zu bringen, Umstände durchzuwinken, die zum Himmel schreien! Blind und taub auf Knopfdruck? Sind wir doch viel mehr unterwandert, als wir es uns vorstellen können?

    Nun stellt sich in Krefeld ganz konkret die Frage, wie mit der Vergnügungsstätte umzugehen ist, die auf dem Papier gar keine ist. Wenn man das neue Gesetz eng auslegt, müsste das „Hotel Garni“ im Laufe des Jahres eine Prostitutionsstätten-Erlaubnis beantragen und die Stadt Krefeld müsste dann auch die Bauakten prüfen. Ob es dann ausreicht, nur eine Nutzungsänderung zu beantragen oder ob der Betrieb womöglich durch die neue Gesetzgebung in seiner Existenz bedroht ist, kann man nur schwer abschätzen.

    Das hängt dann auch wieder vom schon erwähnten „politischen Willen“ ab, den man im zurückliegenden Fall auch gut mit „Rechtsbeugung“ gleichsetzen könnte. Aufarbeitung tut Not und ich bin mir sicher, dass es solch merkwürdige Umstände an vielen Orten der Republik geben wird. Das war scheinbar früher ganz normal und ich will da Korruption weder ausschließen, noch behaupten!

    Alle Infos zum Krefelder Eros-Wunder finden Sie im Artikel von RP-Online unter:

    Eros-Center: Stadt hat offenbar jahrelang beide Augen zugedrückt

  • Prostitution 2017 – Falle Jugendamt – Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!

    Prostitution 2017 – Falle Jugendamt – Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!

    Prostitution 2017 - Falle Jugendamt - Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Falle Jugendamt – Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!

    Fälle aus dem Leben! Möglicherweise eine interessante neue Rubrik, die möglicherweise Denkprozesse in Gang setzen kann, weil es nun mal Sachen gibt, auf die man nicht zwangsläufig kommt. Wie im vorliegenden Fall, auf den ich in einem persönlichen Gespräch aufmerksam gemacht wurde:

    Silke (25), der Name wurde von mir natürlich geändert, ist eine junge alleinerziehende Mutter, die mit ihren zwei Kindern (4 und 2 Jahre alt) in Berlin lebt und in ihrer Privatwohnung dann und wann gewerblichen Herrenbesuch empfängt. Die Kinder sind tagsüber in einer Kindergrippe untergebracht, Silke hat einen Teilzeitjob bei einem Lebensmitteldiscounter, wo die Bezahlung aber dürftig ist.

    Vom Kindergeld bleibt nichts übrig und da sind die regelmäßigen Besuche von Egon und Erwin, die sich nach äußerst erotischer Massage mit einigen zusätzlichen „Bonbons“ sehnen, für Silke ein probates Mittel, um ein wenig mehr Geld in der Tasche zu haben.

    Zwischen 5 und 10 Termine finden monatlich statt, wobei zwischen 500 und 1.000 Euro im Monat zusätzlich in der Familienkasse landen. Ja, ein Taschengeld, wovon der Staat ja nun nichts wissen muss. Mit einigen kostenlosen Anzeigen in Internet-Anzeigenmärkten bekommt Silke genug Anfragen. Sie versucht alte Besucher als Stammgäste zu halten und den Kundenkreis immer ein wenig auszubauen. Nicht zuviel, nicht zu wenig, so die Devise!

    Die Massagetermine, bei denen neben Handentspannung durchaus auch mal französische Varianten oder Vereinigungen praktiziert werden, finden vornehmlich vormittags statt, wenn die Kinder in Verwahrung sind. Im Wohnzimmer gibt es eine mobile Massagebank, die schnell aufgeklappt und damit betriebsbereit ist. Manchmal lassen sich aber abendliche Termine nicht vermeiden, weil es eben Kunden gibt, die nur abends können. Dann müssen die Kinder eben mit fadenscheinigen Gründen bei der Oma im anderen Stadtbezirk geparkt werden, wenn es eben möglich ist.

    Oder, und hier kommen wir zum problematischen Teil der Geschichte, die Kinder bleiben im Kinderzimmer und die Wohnzimmer-Tür wird für ein gutes Stündchen abgeschlossen! Zwar nur im absoluten Ausnahmefall, aber wenn mal alle Stricke reißen und gleichzeitig ein akuter Geldbedarf besteht, ist die junge Mutter zum möglicherweise verhängnisvollen Kompromiss bereit!

    In einem großen Wohnblock fallen gelegentlich erscheinende Herren nicht wirklich auf und in einer Privatwohnung ist Prostitution ja irgendwie erlaubt. Und das Finanzamt wird in der Großstadt keine Zeit haben, solchen „Bagatellen“ nachzugehen!

    So ist Silkes Betrachtungsweise und der Logik kann man sich durchaus anschließen, wenn da eben nicht die Kinder wären, um deren Wohl sich auch das Berliner Jugendamt sorgt! Alle 2 Monate kommt bei Silke nämlich eine Sozialarbeiterin vorbei, die im Rahmen einer gewünschten Familienhilfe tätig ist und so eben dann und wann zum Gespräch vor Ort erscheint. Eine gute Sache, wenn man eben nichts zu verbergen hat und wenn es keinen ehemaligen Lebensgefährten gäbe, der mit einer umfangreichen Missgunst gesegnet ist!

    Denn eins ist klar: würde die Sozialarbeiterin von der häuslichen Prostitution erfahren oder der Exmann durch Zufall einschlägige Annoncen entdecken und diese melden, hätte Silke ein sehr ernstes Problem: das Kindeswohl würde von amtlicher Seite als „sehr gefährdet“ eingestuft werden und das könnte nicht nur der dann womöglich zuständige Vormundschafts- oder Familienrichter so sehen, sondern auch jede und jeder andere, der eine gewisse Vernunft im Schädel hat.

    Ein lustvoll stöhnender Gast, der von Mutti im Wohnzimmer verwöhnt wird, passt so gar nicht zu den kleinen schutzbefohlenen Mitbürgern, die im Kinderzimmer im Hello-Kitty-Buch malen, Sponge-Bob schauen und durch die Milchglasscheibe ganz nebenbei einen nackten Onkel sehen, der sich zu Reinigungszwecken ins Familien-Badezimmer bewegt.

    Silkes Frage, ob sie durch die Registrierung als Sexworkerin demnächst automatisch Probleme mit dem Jugendamt bekommen kann, konnte und wollte ich nicht schlüssig beantworten, da ich momentan nicht weiß, ob die Ordnungsämter bei der Registrierung die persönlichen Lebensumstände prüfen und bei Hinweisen auf erotische „Heimarbeit“ kurz mal ins Melderegister schauen. Das ist gut denkbar, weil die EDV das eben hergibt und sich zudem das Jugendamt oft im gleichen Haus befindet! Ein Verdachtsmoment ist so schnell kommuniziert!

    Aber im vorliegenden Fall haben wir es in allererster Linie mit einem eher ethischen Problem zu tun, da man eine solche Arbeitsweise eben nicht begrüssen kann!

    Ein bisschen flexibel sind wir ja alle, aber Kleinkinder mit Prostitution zu konfrontieren, ist eben ein Unding und einfach ein beschissenes Geschäftsprinzip (Entschuldigung für die harten Worte, aber das bringt es eben unmissverständlich zum Ausdruck!) So lag es mir auch völlig fern, konkrete Tricks zu empfehlen, da mir die ganze Sache einfach zuwider war.

    Die junge Mutter führt nichts Böses im Schilde, hat aber irgendwie den Überblick verloren! Der Zweck heiligt hier sicher nicht die Mittel und ich gehe davon aus, dass es eine Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen gibt, bei deren Kenntnis der Normalbürger mit Schwung vom Stuhl fallen würde. Es ist ja auch nicht ausgeschlossen, dass es einem Massage-Besucher auch merkwürdig auffällt und er nach seinem Besuch eine anonyme Meldung an die Ordnungsbehörden verschickt, bei denen dann die Alarm-Glocke schrillt!

    Es wird übrigens auch nicht besser, wenn die Kinder keine Kinder mehr sind, sondern als jugendliche Heranwachsende eingestuft werden, denn ab einem gewissen Alter nimmt man Dinge nicht nur wahr, sondern ist aufgrund der geistigen Reife auch in der Lage Einschätzungen vorzunehmen. Da ist der nette nackte Onkel eben nicht mehr ein wertfreies Objekt zum grinsen, sondern eben der „Freier“, der die Mama für Geld vögelt, was der jugendlichen Seele sicher nicht gut tut und Lebenswege prägen kann!

    Sexuelle Heimarbeit unter solch merkwürdigen Umständen wird der Gesetzgeber sicher nicht dulden, sondern mit allen Mitteln zu verhindern wissen! Das Recht auf die „Prostitution“ der eigenen Person in der eigenen Wohnung kann unter solchen Umständen nicht erstritten werden! Wer es versucht, wird grandios scheitern!

  • Prostitution 2017 – Die Polizei unser Feind? – Die Behörden unsere Gegner?

    Prostitution 2017 – Die Polizei unser Feind? – Die Behörden unsere Gegner?

    Prostitution 2017 - Die Polizei unser Feind? - Die Behörden unsere Gegner?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Die Polizei unser Feind? – Die Behörden unsere Gegner?

    Wenn man einigen „Polizeistaat-Schreiern“ folgt und in jedem Staatsdiener einen potentiellen Gegner sieht, hat man schnell sein persönliches Feindbild entwickelt und kann trefflich schimpfen. Als „Selbstzweck“ mag dies zwar bei allgemeiner Lebens-Tristesse helfen, aber man tut dem Staat und seinen Organen damit auch Unrecht an, denn es dieser existiert ja nicht, um seine Bürgerinnen und Bürger zu knechten. Vielmehr geht es erst einmal darum, dass Gemeinwohl zu ordnen und Dinge eben so zu regeln, dass ein Zusammenleben funktioniert! Wenn jede und jeder machen könnte und würde, was sie oder er will, würde unser System in wenigen Stunden völlig zusammenbrechen und wir würden unwiederbringlich im Chaos versinken.

    Ohne Gesetze und ohne Ordnung geht es nicht!

    Die staatlichen Organe der Legislative (Bundestag, Bundesrat, Länderparlamente) entwerfen, beraten und beschließen Gesetze; Staatliche Diener als Exekutive (Beamte, Behörden) setzten diese um und überwachen die Einhaltung der Verordnungen und Vorschriften. Gerichte (Judikative) entscheiden, ob alles seine Ordnung hat und ob die Verfassung gewahrt wird. Ein System der Gewaltenteilung, das sich bewährt hat und das uns als Bürger vor Willkür schützt!

    Daher kann ich persönlich nicht nachvollziehen, warum man Polizei und Ordnungsämter gerne unter den Generalverdacht stellt, ständig Jagd auf Bürger zu machen und warum grundsätzlich negative Absichten in den Vordergrund gestellt werden. Der Beamte, in welcher Behörde er nun auch arbeiten mag, hat einen klaren gesetzlichen Auftrag und muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, die er auf seinen Tisch bekommt.

    Im Fall des neuen Prostitutionsgesetzes ist das nicht anders und hier entsteht gerade eine neue Problemstellung, die man so auch nicht automatisch im Blick hat: bis auf einige wenige „Spezialdezernate“ (Sittenpolizei und Schwerpunkt-Arbeitsgruppen) hat man in den deutschen Amtsstuben bislang wenig Berührung mit „Prostitution“ und die Funktionsweisen des Rotlicht-Milieus hat man nicht wirklich auf dem Schirm. Wie auch? Fälle, wo man in der Vergangenheit ordnungsrechtlich einschreiten musste, kamen nicht so oft vor. Nun sind die deutschen Ordnungsämter ab Juli 2017 in der Pflicht, einzureichende Betriebskonzepte auf Gesetzeskonformität zu prüfen, was einfach ein breites Hintergrundwissen voraussetzt. Wie will man Wucherei ermitteln, wenn einem Handreichungen dazu fehlen und wie will man vorgeschriebene Beratungsgespräche führen, wenn man branchenfremd und unerfahren ist?

    Diese Fragen stellt man sich momentan auch auf den Ämtern der Republik! Logo, in Großstädten wie Berlin, Köln, Hamburg, Frankfurt/Main, Stuttgart und München, wo es Rotlichtviertel, umfangreiche Wohnungsprostitution oder sogar Sperrgebietsverordnungen gibt, sind auch amtliche „Rotlicht-Experten“ zu finden, die auch ohne das neue Gesetz bereits seit Jahren vielfältige regulierende Aufgaben im „Gewerbe“ übernehmen.

    Aber auf dem sprichwörtlichen „flachen Land“, also in kleineren Städten und ländlichen Kreisen und Gemeinden, wird die Umsetzung des Gesetzes zum großen Problem, weil es eben an ausgewiesenen Experten fehlt und man auf dem „Markt“ auch mal nicht so eben Fachleute akquirieren kann, die zum einen hoheitliche Aufgaben wahrnehmen können und zudem milieuerfahren sind. Planstellen für „Prostitution“ sind hier auch nicht wirklich vorgesehen, weil das nun mal erheblich Geld kosten würde, das ohnehin in schlank gemachten Verwaltungen fehlt!

    Vor diesem Hintergrund war es für mich dann auch nicht wirklich überraschend, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deutschen Ordnungsbehörden mein Buch bestellt haben und mich auch per E-Mail kontaktiert haben, um mir für mein Engagement zu danken. Ja, merkwürdig aber wahr: behördenintern gibt es noch keine ausführlichen Leitfäden und da ist man dann froh, wenn man auf dem „freien Markt“ zu Informationen kommt, die einem den Einstieg ins Thema erleichtern.

    Boah, Howard, Du kooperierst mit dem Feind? Ist ja ganz übel!

    Howard ist für alle da! – Ich kooperiere grundsätzlich mit allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit dem Thema zu tun haben! – Sexworker finden ebenso meinen Rat, wie Bürger in Uniform oder mit Amtsgewalt, die sich informieren möchten und dabei (Überraschung!) sogar auf erweiterten Dialog setzen. Bei Gesprächen mit Bauämtern, die im Kundenauftrag erfolgten, bat man mich auf Amtsseite sogar um Hilfestellung, um Dinge „einvernehmlich“ zu lösen. Da saß dann kein böser Amtsschimmel, sondern ein engagierter Mitarbeiter, der überhaupt keine persönliche Intention hat, die Prostitution in Deutschland abzuschaffen!

    Nur sprechenden Leuten kann auch geholfen werden!

    Im persönlichen Dialog und im Gespräch kann man viel erreichen und wenn man freundlich fragt, sind Antworten meistens auch nicht negativ gefärbt! Wenn man nichts zu verbergen hat, kann man mit jedem deutschen Amt ins Gespräch kommen und man wird sehr überrascht sein, dass man dort nicht nur auf Ablehner trifft, sondern sogar brauchbare Tipps erhält, wie man sein Projekt gestalten sollte, um eine Genehmigung zu erhalten.

    Die Polizei: Dein Freund und Helfer?

    Auch das kann ich durchaus bejahen! Zwar gibt schon einige polizeiliche Würger, die gerne ihre Macht demonstrieren und entsprechend markant auftreten, aber der überwiegende Teil der Polizeibeamten arbeitet völlig anders und korrekt: da wird schon mal ein Auge zugedrückt und statt eines Bußgelds gibt es nur eine mündliche Verwarnung. Im Gegensatz zu den Ordnungshütern in anderen europäischen Staaten, muss man sich vor der deutschen Polizei nicht fürchten, da Eigendynamik unerwünscht ist und der rechtliche Rahmen sehr eng gesteckt ist. Recht und Ordnung gelten nach innen und außen und Willkür ist so kaum möglich. Hier ist das existente Systeme vielen Bürgern eher zu lasch als zu streng und die Beamtinnen und Beamten beklagen sich oft über fehlende Befugnisse, weil der Staat diese eben bewusst nicht erteilt. Im Ergebnis ist es hier auch so, wie im „übrigen Leben“: wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!

    Mir persönlich gefällt der Begriff vom „Bürger in Uniform“, dessen Image zwar immer angegriffen wird, der aber eben neben seiner Funktion auch ein normaler Bürger ist, der seinen Beitrag zum Gemeinwohl leistet und im Sinne der Rechtsordnung unverzichtbar ist. Er muss möglicherweise Dinge „vollstrecken“, die gar nicht seiner persönlichen Meinung entsprechen und wird dabei schnell zum Buhmann, der für das haften soll, was andere beschlossen und in Gesetzestexte gefasst haben. So geht es auch den Beamten ohne Uniform, die nun eben mit dem neuen Prostitutionsgesetz arbeiten „müssen“ und sich sicher schönere Sachen vorstellen können. Wenn ein Beamter künftig Ablehnungen verschickt, handelt er, wenn er nicht schwerwiegende Irrtümern unterliegt, einfach nur nach dem Gesetz und nicht persönlich, wie es sehr gerne unterstellt wird!

    Wenn ich beim Verständnis helfen kann und Menschen in Gedankenaustausch und Dialog bringe, sehe ich mich ganz sicher nicht als „Verräter“ oder „Kolaborateur“, sonder eher als Wegbereiter und -ebner. Ich bin fest davon überzeugt, dass dies der erfolgversprechende Weg ist und vom Gegenteil wird man mich nur schwer überzeugen können!

  • Prostitution 2017 – Glaubenskriege – Dona Carmen e.V. geht auf Bufas los!

    Prostitution 2017 – Glaubenskriege – Dona Carmen e.V. geht auf Bufas los!

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    Prostitution 2017 – Glaubenskriege – Dona Carmen e.V. geht auf Bufas los!

    Hallelujah. Schon kurz nach dem Frühstück wurde ich von einer lieben Kollegin auf einen offenen Brief ausmerksam gemacht, den Dona Carmen e.V. auf seiner Homepage veröffentlicht hat und der das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter e.V. (bufas), den Dachverband von bundesweit 22 Projekten und Beratungs-stellen für Prostituierte, massiv angreift, weil sich der Verband offensichtlich „erdreistet“ hat über konstruktive Lösungen beim „Huren-Pass“ nachzudenken. Welch ein Frevel! Frechheit!

    Wenn man dann den offenen Brief ausführlich liest, stellt man fest, dass man sich am Frankfurter Bahnhof scheinbar „Anarchie“ wünscht und das jeder, der darüber nachdenkt, wie das neue Prostitutionsgesetz nun sinnvoll umgesetzt werden kann, ein Handlanger des Gesetzgebers ist und damit die Rechte der Sexworker verrät! Dass Tausende von Betroffenen konkrete Hilfestellungen brauchen und nach wie vor recht uninformiert sind, scheint egal zu sein. Wenn dann, wovon absolut auszugehen ist, das neue Gesetz am 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird, stehen die Dona-Gläubigen dann einfach auf dem Schlauch, weil statt Beratung über die Notwendigkeiten nur „politisch“ agiert und argumentiert wird!

    Dazu mal einige offene Frage an die Vereinsvorsitzende, die ja in ihrer verbalen Militanz der oft gescholtenen Alice Schwarzer in nichts nachsteht:

    • Wie können Sie es verantworten, Sexarbeiter und Betreiber möglicherweise völlig in die Irre zu führen, indem Sie einfach fest an den Erfolg einer Verfassungsbeschwerde glauben, dabei aber die notwendige Beratung völlig vernachlässigen?
    • Was passiert, wenn die Beschwerde keinen Erfolg hat oder erst viel zu spät Erfolg hat?
    • Haften Sie für Bußgelder, die verhängt werden, weil Sexworker nicht vorbereitet sind?
    • Was sagen Sie den finanziellen Unterstützern Ihrer Kampagne, wenn das außerordentliche Rechtsmittel doch scheitern sollte?
    • Rufen Sie unter dem Etikett der Gemeinützigkeit dann zum zivilen Ungehorsam auf?
    • Werden Sie den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen, wenn das Recht nicht zu Ihren Gunsten spricht?

    Ich bin recht schockiert, in welcher Art und Weise hier vermeintlich Politik gemacht wird! Während der bufas sich bemüht, Interessen zu koordinieren, wird aus der Elbestrasse mit großen Kanonen geschossen und das in einer solch anmassenden Form, das einem glatt die Spucke wegbleibt! Schon die Einleitung:

    Es gibt in dieser Republik erfahrungsgemäß wenig gute und reichlich schlechte Gesetze. (Zitat)

    ist eine Unverschämtheit. Es gibt also offenbar eine Instanz, die über die Qualität von Gesetzen in Deutschland entscheidet. Sehr interessant! Auch die „Nazi-Zeit“ wird plakativ herangezogen und die „Schändlichkeit“ hat einen ähnlichen Ursprung. Der Staat und seine Organe werden als „Gegner“ benannt und jeder der sich so zum staatlichen Werkzeug macht, der hat nur Verachtung verdient? Wie gut, dass es in Deutschland das Recht der freien Meinungsäußerung gibt, aber bei all den „Angängen“, die im Frankfurt Pamphlet enthalten sind, sollte man einen Satz von Rosa Luxemburg bedenken:

    Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden. Nicht wegen des Fanatismus der »Gerechtigkeit«, sondern weil all das Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die »Freiheit« zum Privilegium wird.“

    Lesen Sie gerne nach, was da so im offenen Brief steht unter:

    http://www.donacarmen.de/fachberatungsstellen-schwenken-auf-regierungslinie-ein/

  • Prostitution 2017 – Howard´s Bürotag – Baurecht – Kennen Sie die Bau NVO im Detail?

    Prostitution 2017 – Howard´s Bürotag – Baurecht – Kennen Sie die Bau NVO im Detail?

    Prostitution 2017 - Howard´s Bürotag - Baurecht - Kennen Sie die Bau NVO im Detail?
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    Prostitution 2017 – Howard´s Bürotag – Baurecht – Kennen Sie die Bau NVO im Detail?

    In Deutschland gibt es fast nichts, was nicht irgendwie amtlich geregelt und in umfangreiche Gesetzesform gebracht wurde und wenn man alle deutschen Gesetze als Buch im Schrank haben will, wird das Arbeitszimmer zur großen Bibliothek. Den Inhalt der Gesetze komplett im Kopf zu speichern ist gänzlich unmöglich, zumal sich zu den Gesetzestexten ja noch Tausende von Urteilen und Kommentaren gesellen! Dazu ist unsere „Festplatte“ einfach zu klein und selbst Anwälte sind ständig am recherchieren, um immer auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtssprechung zu bleiben.

    Durch aktuelle Beratungsanfragen, beschäftige ich mich in diesen Tagen intensiv mit der schönen Bau NVO, der Baunutzungsverordnung, die sich mit der baurechtlichen Nutzung von Grundstücken in Deutschland befasst und die für die amtliche Bewertung und Einordnung von Bordellen und bordellartigen Betrieben eine ganz erhebliche Bedeutung hat. In der Bau NVO ist grundsätzlich festgelegt, in welchen städtebaulich definierten „Gebieten“ welche Arten von Nutzung erlaubnisfähig sind. Eine komplizierte Sache und für den Laien wohl auch eher ein Buch mit mindestens 7 Siegeln.

    Wo sind Bordellbetriebe und bordellartige Betriebe zulässig, wo sind sie ausnahmsweise zulässig und wo ist die Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben? Sind Bordellbetriebe Vergnügungsstätten oder nicht? Was versteht man unter „Gewerbebetrieben aller Art“ und wie unterscheiden sich diese konkret von „Gewerbebetrieben der besonderen Art“? Was ist der Unterschied zwischen „Wohnungsprostitution“ und einem „bordellartigen Betrieb“ und was bedeutet dies für die Praxis? Was ist der Tenor der gegenwärtigen Rechtssprechung und was lässt sich daraus für die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes möglicherweise ableiten?

    Sind Sie gedanklich noch bei mir? Schön, dann bei vielen fällt schon bei den Fragestellungen der schützende Vorgang. Wer will sich auch schon freiwillig mit so etwas beschäftigen?

    Nun ist es aber leider so, dass sich diese Fragen demnächst geradezu aufdrängen werden, wenn man eben für seinen Betrieb eine amtliche Erlaubnis beantragen muss und wenn man eben nicht weiß, zu welcher baurechtlichen Einschätzung das Amt kommen wird. Da sich das Amt natürlich am geltenden Recht orientieren muss und am Ende des Erlaubnisverfahrens die berühmte Ja-Nein-Beurteilung steht, ist man gut beraten, sich frühzeitig Gedanken zu diesem Thema zu machen und das Erlaubnisverfahren schon einmal zu simulieren!

    Ja, wir wechseln die Stühle und spielen einmal Amt, indem wir unseren eigenen Antrag bei uns selbst einreichen und dann intensiv prüfen. Die Ämter haben die gleichen Gesetze zur Hand wie wir! Nun gut, die Sachbearbeiter haben Erfahrung und diverse entwickelte Entscheidungshilfen, sie gehen oft davon aus, dass der gemeine Bürger nicht so wirklich durchblickt und treffen auch schon mal Entscheidungen, die politisch motiviert sein können, wenn z.B. der Stadtrat oder der Oberbürgermeister als oberster politischer Bürger und in Personalunion als Verwaltungsleiter entsprechende „Impulse“ setzt. So können Verwaltungsakte im Einzelfall schon einmal „gefärbt“ ausfallen und dabei überhaupt nicht zur aktuellen Rechtsprechung passen. Auch ein Beamter kann schon mal „irren“ und ablehnende Beischeide sollte man daher grundsätzlich intensiv prüfen oder prüfen lassen.

    Gerade wenn „Prostitution“ im Raum steht, erschrickt der Beamte schnell. Huch! Auch wenn die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter nicht prüde ist, so bleibt doch festzustellen, dass Städte und Gemeinden Prostitutionsbetriebe selten schick oder wünschenswert finden. Am besten wäre, wenn es diese im lokalen Gebiet nicht gäbe, weil man ja die vielen Vorurteile im Hinterkopf hat, die das Rotlicht-Milieu mit Stress, Ärger und Kriminalität in Verbindung bringen. Neuanträge für Prostitutionsbetriebe landen daher grundsätzlich in den diversen leitenden Amtsstuben und sind gerne Thema bei Sondersitzungen im Rathaus.

    Wenn man eine Neuansiedlung verhindern kann oder wenn man durch ein neues Gesetz die Möglichkeit hat, unliebsame Betriebe loszuwerden, wie es beim neuen Prostitutionsgesetz nun mal der Fall ist, bietet die amtliche Trickkiste vielfältige Möglichkeiten.

    Ein ablehnender Bescheid ist erst mal eine Tatsache und mancher Antragsteller gibt dann auch schnell auf, weil der Kampf gegen amtliche Windmühlen nicht einfach ist und man ohne Experten nur schwer weiterkommt. Dabei ist ein Verwaltungsakt nur die vorläufige Beurteilung eines Umstands und es gibt immer das Rechtsmittel des Widerspruchs, bevor wirklich Rechtskraft eintritt! Rein statistisch betrachtet, sollen nicht wenige amtliche Entscheidungen und Verwaltungsakte fehlerhaft sein, wobei sowohl Flüchtigkeitsfehler bei der Überprüfung wie auch völlige Fehlinterpretation von Gesetzen und Verordnungen vorkommen sollen.

    Wenn es um die eigene Existenz geht, sollte man nicht frühzeitig die Flinte ins Korn werfen, sondern eben die rechtliche Position prüfen und gut vorbereitet in den Ring steigen.

    Ein amtlicher Bescheid ist kein Gesetz, sondern lediglich das Resultat einer vorgenommenen Gesetzesanwendung, das Amt ist Exekutive (ausführendes Organ) und die Judikative (Gerichte) kann die Anwendung prüfen, bestätigen oder aufheben, was der Willkür deutliche Grenzen setzt.

    Ich habe in den letzten Tagen wieder Post erhalten von Betreibern, die bei ihren Nachfragen auf den zuständigen Ämtern eindeutig falsche Informationen erhalten haben. Sobald die „rote Lampe“ anging, war es mit dem amtlichen Wohlwollen vorbei und man gab telefonisch schnell bekannt, dass „alles“ unzulässig und nicht genehmigungsfähig sei. Eine Einzelfallprüfung erfolgte nicht und mitunter wurden noch nicht einmal Unterlagen eingesehen.

    Ist Ihnen in letzter Zeit auch ähnliches auf dem Amt zugestoßen? Akzeptieren Sie ein solch unprofessionelles Handeln oder scheuen Sie die Windmühlen nicht? Dann freue ich mich wie immer über Ihre Nachricht! … Wenn Sie konzeptionelle Hilfe brauchen, dann kennen Sie sicher das Gebüsch, in dem Sie meine Anwaltskollegen und mich finden! Glück auf!

    Howard Chance: howard.chance@t-online.de  Tel. 0177-2727897

    Wichtiger neuer Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/02/11/prostitution2017-baurecht-prostitutionsstaetten-vergnuegungsstaetten/

  • Prostitution 2017 – Ich schreib´s an jede Wand: neue Prostitutionsstätten braucht das Land!

    Prostitution 2017 – Ich schreib´s an jede Wand: neue Prostitutionsstätten braucht das Land!

    Prostitution 2017 - Neue Prostitutionsstätten braucht das Land
    Bildquelle: Pixabay

    Sind Sie auch schon so alt wie ich und kennen Ina Deter´s Lied von 1982, womit neue Männer für das Land gesucht wurden? Ja, erstaunlich, wie die Zeit vergeht. Ich mag solche Anrisse, um dann im Kontext zum eigentlichen Thema zu kommen, was in meinem Portal ja geradezu zwangsläufig mit dem Thema „Prostitution“ zu tun haben muss. So ist das nun mal und ich schreibe ja nicht für die beliebte „Bäckerblume“.

    Neue Prostitutionsstätten braucht das Land … und zwar ganz dringend!

    Häh, wieso, weshalb, warum, mag sich die eine oder der andere jetzt fragen. Gibt es einen neuen Run auf die käufliche Lust oder hat Howard gestern zu tief ins Glas geschaut? Das bekommt ihm nicht und so kommt er zu seinen manchmal etwas verwegenen Thesen, die er dann plump verbreitet.

    Nein, ich denke beim Begriff „neu“ nicht an zusätzliche Prostitutionsstätten, sondern an neue Objekte, die alte sinnvoll ersetzen! Schon jetzt ist klar, dass im Laufe des Jahres sehr viele der bislang geduldeten Wohnungsbordelle schon allein aus baurechtlichen Erwägungen und Ja-Nein-Entscheidungen keine weitere Betriebserlaubnis erhalten werden. In Großstädten wie Berlin, wo es unzählige von solchen Kleinbordellen gibt, aber auch in kleineren Städten, sind die Behörden schon am forschen, wo man Prostitution eventuell mit einfachen Mitteln aus Stadtzentren und belebten Gegenden entfernen kann. Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 scheint für viele Kommunen ein willkommener Anlass zu sein, den „sündigen Bestand“ einmal intensiv zu überprüfen und daraus städtebauliche Schlussfolgerungen zu ziehen, die für unsere Erotikanbieter möglicherweise existenzbedrohend sind. So ist jedenfalls meine momentane Wahrnehmung, wenn ich durch die Republik reise und mit Kolleginnen und Kollegen aus der Branche ins Gespräch komme.

    Wenn „Heini“ vom Ordnungsamt zum neuen Gesetz auch sonst nicht viel sagen kann: mit dem Baurecht sieht man sich amtlich weit vorne und baut dann gerne schon mal eine Drohkulisse auf, die dann so mancher Nachprüfung nicht unbedingt standhält.

    Aber egal, man muss der Sache ja Gewicht geben und Amt bleibt Amt, wie es singt und lacht?

    Doch auch wenn besagter Heini vielleicht im Einzelfall irrt: im Ergebnis sind sehr viele der bislang existierenden Bordellbetriebe in der Tat baurechtlich nicht erlaubnisfähig und bei eindeutigen Fällen macht es dann auch wenig Sinn hier mit Rechtsmitteln zu agieren, nur um Zeit zu gewinnen. Ende des Jahres 2017 rechne ich mit einer großen Nachfrage nach Appartements, Hostessenwohnungen etc., wo man rechtlich legal arbeiten und wohnen kann! Gerade die Kombination ist interessant, da man ja nach dem neuen Gesetz nicht mehr im gewerblich gemieteten Arbeitszimmer übernachten darf! Für reisende „Terminfrauen“ ein absoluter Alptraum, für den es nur wenig Lösungen gibt. Hier sind wir dann wieder bei meinem Eingangs-Statement:

    „Neue Prostitutionsstätten braucht das Land … und zwar solche, die alle rechtlichen Eventualitäten im Blick haben und die auch bei den Behörden durchaus „Freude“ verursachen (können), weil sie eben nicht das Stadtzentrum „verschandeln“, sondern durch diskrete Lage glänzen.

    In den vergangenen Wochen bin ich mit zwei engagierten Unternehmern in Kontakt gekommen, die solche Neuprojekte in einem Fall bereits verwirklicht und im anderen Fall konzeptionell angedacht haben. Auch an Investoren scheint es nicht zu mangeln, da man ja für sein Kapital auf der Bank keine Zinsen bekommt und sich mit der neuen bautechnischen Form des „Rotlicht 4.0″ sicher noch Renditen erzielen lassen, wenn man es denn durchdacht angeht.

    Als der Stuttgarter Investor Jürgen Rudloff vor einigen Jahren seine Vision von der sauberen Erotik propagierte und mit seinem Stuttgarter „Paradise“ Maßstäbe setzte, wurde noch der Kopf geschüttelt, als von der Gründung einer börsennotierten Lifestyle-Erotik-AG die Rede war, die eben diversen Hinterhof-Schmuddel durch mondäne hotelartige Betriebe ersetzen sollte. Heute sind die großzügigen Saunaclubs flächendeckend vorhanden, die auch unter dem neuen Gesetz kaum zu beanstanden sein werden.

    Nun sind nicht alle Erotik-Freunde Fans von solchen Großbetrieben und so sollte es alternativ auch neue Mischformen und Quartiere geben, die eben für alle erotischen Angebote und Dienstleistungen Raum bieten und die mit dem neuen Gesetz in Einklang zu bringen sind. Dies ist das Geschäftsmodell der 2 Herren, mit denen ich intensiv in Kontakt stehe und die in diesem Bereich auch auf jahrelange Erfahrung zurückblicken können. Hier kann es ungeahnte Synergien geben und wir werden in den kommenden Monaten diverse Meetings haben und die Projekte auch auf politischer Ebene vorantreiben.

    Im Blick sind momentan Berlin, Hamburg, Köln und das Rhein-Main-Gebiet, wo es starke Nachfrage gibt und wo sich der unternehmerische Einsatz lohnt! Was macht Howard Chance dabei? Er steht wie immer zwischen den Fronten? Nein, er bringt A und B zusammen, wovon C und D womöglich profitieren! Klingt kompliziert? Ist es aber nicht!

    Neue Heimat bei Rotlicht 4.0? … Investieren und profitieren? … oder als Dienstleister in neuen Räumen nochmal neu durchstarten? Sprechen wir darüber! – Mein Ohr ist bekanntlich für Investoren wie für Mieter offen und ich freue mich grundsätzlich über Nachricht!

     

     

  • Prostitution 2017 – Berlin – Die amtlichen Kontrolleure sind bereits emsig unterwegs!

    Prostitution 2017 – Berlin – Die amtlichen Kontrolleure sind bereits emsig unterwegs!

    Prostitution 2017 - Berlin - Die amtlichen Kontrolleure sind bereits emsig unterwegs!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Berlin – Die amtlichen Kontrolleure sind bereits emsig unterwegs!

    Es wird schon nicht so schlimm kommen, wie manche denken. Die deutschen Behörden haben überhaupt keine Zeit, sich um das neue Prostitutionsgesetz zu kümmern.

    Diesen Satz höre ich in letzter Zeit sehr oft und er spiegelt die Hoffnung wider, dass das neue deutsche Prostitutionsgesetz zwar formell beschlossen wurde, dass es aber wohl zu keiner Umsetzung kommen wird, da den Behörden eben Kapazitäten fehlen und man daran nun mal nix ändern kann. Ist also generelle Entspannung angesagt?

    Bei meinem letzten Besuch in Berlin, der jetzt etwas länger als eine Woche zurückliegt, wurde mir bei zwei Terminen in Etablissements berichtet, dass dort bereits „Vermesser“ der Bezirksämter vorstellig wurden, die einfach mal überprüfen sollen, ob die alten Pläne auf den Bauämtern zur aktuellen Nutzung der Flächen passen. Die Damen und Herren waren freundlich, baten um Kooperation und machten sich diverse Notizen. Zwei unterschiedliche Gewerbe in einer abgeschlossenen Einheit? Ein esoterisches Massagestudio in Räumen, in denen nach amtlichem Plan eine Nähstube sein soll? Zweiter Fluchtweg Fehlanzeige, weil man eine Tür zugemauert hat, um aus einem Betrieb zwei zu machen? Viele Notizen und eine Andeutung, dass sich das zuständige Amt melden wird, wobei sicher niemand davon ausgeht, dass es sich bei der Post um eine Belobigungsurkunde handeln wird!

    Offensichtlich haben die Berliner Ämter in einigen Bezirken Kapazitäten frei, um das allgemeine amtliche Register schon einmal auf Vordermann zu bringen. Interessant war dabei, dass offensichtlich nur erotische Betriebe aufgesucht wurden und andere Gewerbe, die sich in den gleichen Objekten befanden, offensichtlich nicht von Interesse waren.

    Nach Zufall sieht das nicht aus und die Institute, die Besuch erhielten, waren schon ein wenig irritiert, da das neue Gesetz doch erst zum 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird!

    Stimmt, aber für eine baurechtliche Würdigung eines Betriebs, gibt es bereits jetzt ausreichend Gesetze und die bisherigen Duldungen, bei denen man eben über diverse ordnungsrechtliche Mängel hinweg sah, sind nun mal nicht in Stein gemeißelt, sondern können jederzeit aufgehoben werden, wenn das zuständige Amt eine Notwendigkeit dazu sieht! In Kombination mit dem neuen Prostitutionsgesetz 2017, wo man ja keine Fortsetzung einer Duldung beantragen kann, sondern einen Neuantrag mit bauamtlicher Ja-oder-Nein-Entscheidung stellen muss, stehen die Zeichen schon jetzt auf Sturm!

    Die Besuche der Kontrolleure, die ja vermeintlich überhaupt keine Zeit haben, dienen sicher nicht rein statistischen Zwecken, sondern werden schnell ihren Sinn verraten, wenn erste amtliche Post bei Betreibern oder Vermietern der untersuchten Flächen auftauchen wird! Was dann in der Post steht, werde ich umgehend berichten, weil mir die Mandanten zugesichert haben, die amtlichen Verlautbarungen zur Verfügung zu stellen.

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/02/11/prostitution2017-baurecht-prostitutionsstaetten-vergnuegungsstaetten/

  • Prostitution 2017 – Völker, hört die Signale – Auf zum letzten Gefecht

    Prostitution 2017 - Völker, hört die Signale - Auf zum letzten Gefecht
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Völker, hört die Signale – Auf zum letzten Gefecht

    Ist es jetzt Zeit zum Einbau eines mahnenden Counters, der ähnlich dem sich ständig verkürzendem Maßband des (früheren) Wehrpflichtigen die verbleibenden Tage bis zum 1. Juli 2017 zählt? Ist es auch an der Zeit weiteren politischen Widerstand zu organisieren, wie es die im Titel zitierte Liedzeile aus der „Internationalen“ fordert? Gibt es Verbindung zwischen dem „proletarischen Internationalismus“ und unserem jetzt und heute?

    Wenn man Alice Schwarzer und ihre Bewegung hört (ich berichtete ja bereits von der neuen Kampagne), ist da immer viel „Kampfgeist“ drin, die EMMA-Feministinnen schreien ihre Botschaften grundsätzlich in die Welt, ernten dafür oftmals aber auch Hohn und Spott. Dass beeindruckt die Akteure aber wenig, schließlich ist die bewusste Provokation ein Stilmittel der dortigen politischen Arbeit.

    Im Vergleich denke ich gerade an die bekannte „Bettlaken-Aktion“ vor dem Berliner Reichstag, wo engagierte Sexworker im vergangenen Jahr ihre Bettlaken mit der Botschaft „Mein Körper, mein Bettlaken, mein Arbeitsplatz“ präsentierten, um ein Zeichen gegen die Verabschiedung des neuen Prostitutionsgesetzes zu setzen. Leider interessierte sich kaum ein Politiker für die Aktion und die Medien waren auch nur verhalten interessiert.

    Die Zeit der großen öffentlichen Proteste scheint vorbei, nachdem das Gesetz in relativ trockenen Tüchern ist und die Aussichten von diversen Verfassungsbeschwerden, zumindest im engen zeitlichen Rahmen bis Juli 2017 betrachtet, wenig Glück verheißen, weil Justizias Mühlen nun einmal langsam mahlen.

    Wenn nun meine Existenz auf dem Spiel steht, weil ich eben ein „angegriffenes“ Gewerbe betreibe oder weil ich mich nicht als Sexworkerin registrieren lassen kann oder will, kann das Jahr 2017 schon zu einem Schicksaljahr werden und mein weiteres Leben prägen!

    Der „Stillstand“, der bei vielen Betroffenen inzwischen eingetreten ist, zeigt sich in den Gesprächen, die ich in den vergangenen Wochen an vielen Orten der Republik geführt habe. Die generell beliebte Neigung zum „Abwarten“ ist weit verbreitet, auch wenn die sprichwörtliche „lange Bank“, auf die man etwas schieben kann, jeden Tag nun doch etwas kürzer wird. Ehe man so richtig wach ist, wird schon wieder die sommerliche Sonne scheinen und der Juli ist gar nicht so weit entfernt, wie man womöglich denkt!

    Auch wenn man „die Signale“ eigentlich schon gehört haben sollte, so sind die „Völker“ doch noch sehr zurückhaltend bei der Betrachtung der eigenen Situation. Dem „es wird schon nicht so schlimm kommen“ folgt das „die Umsetzung ist gar nicht möglich“ und es wird sogar mit der Flüchtlingskrise argumentiert, die unser Rechtssystem und die Verwaltungen für mehrere Jahre komplett blockieren soll.

    Angeblich logische Konsequenz: der Staat kann sich nicht kümmern und die Anarchie wird Einzug halten!

    Selbst wenn wir einmal annehmen, dass es hier und dort personelle Engpässe bei Ämtern und Behörden geben wird und dass man sicher die Beamtin oder den Beamten lange suchen muss, der Freude an der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes haben wird, so kann man doch über geschaffene „Regulierungen“ nicht einfach hinweg gehen. Nur weil etwas nicht sofort „verfolgt“ wird, bleiben Rechtsbrüche dennoch Rechtsbrüche und eine spätere Ahndung sollte nicht ausgeschlossen werden. Da fällt mir der Mitbürger ein, der 20 Jahre ohne gültige Fahrerlaubnis im Speditionsgewerbe tätig war und daraus dann in einem Gerichtverfahren eine Art „Bestandsschutz“ reklamierte.

    Vorübergehende Nichtahndung von Vergehen kann aber kein Freibrief sein, sonst wäre unsere Rechtsordnung elementar gefährdet!

    Jede und jeder muss natürlich für sich selbst entscheiden, was wann und wie zu tun ist. Im Bereich der Sexarbeit und im Rotlicht-Gewerbe sind nun einmal (hoffentlich) nur erwachsene Menschen tätig, die sich ihr Tun und Handeln zurechnen lassen müssen. Die beliebte Karte der „Unwissenheit“ kann man eine Zeit lang sicher erfolgreich ziehen und man kann z.B. als Sexworker durchaus warten, bis man irgendwann einmal „erwischt“ wird, da der erste Verstoss gegen die Anmeldepflicht ja nicht geahndet werden soll. Beim Betreiben einer Prostitutionsstätte (oh, ich liebe dieses Wort) sieht es schon ganz anders aus: wenn ich hier die Fristen versäume und nach Ablauf dieser „erwischt“ werde, kann mir das Amt mal schnell das Siegel auf die Tür kleben und ein „Widerspruch“ gegen die amtliche Verfügung kann so lange dauern, bis meine Rücklagen erschöpft sind.

    Wer ist gut und wer ist böse im Rotlicht-Gewerbe? – Eine Betrachtung

    Die Sexworker sind nach dem neuen Gesetz (unter Vorbehalt) „schützenswert“, den Betreibern von Prostitutionsstätten erkennt man dieses Attribut aber nicht zu. Indem Betreiber an der Prostitution „anderer Personen“ partizipieren und damit ihr Geld verdienen, was man ja früher gerne tendenziell mit  Förderung der Prostitution und Zuhälterei verband,  geht es hier ganz sicher nicht um den „Schutz von Bordellbetrieben“, sondern ganz klar um die Reglementierung. Wenn man so einige unliebsame Betriebe entfernen kann und deren Betreiber dies sogar durch unkooperatives Handeln (wie z.B. Vermeidung der Anmeldung zur Erlaubniserlangung) „begünstigen“, hat das Amt leichtes Spiel. Man darf nicht vergessen:

    Prostitution ist dem Staat generell ein Dorn im Auge. Je weniger es davon gibt, desto besser! Provokant erweitere ich: Prostitution ist für politische Moralisten allenfalls ein „notwendiges Übel“ und als „Gewerbe“ sicher nicht schützenswert!

    Dass ist nicht meine persönliche Meinung, möchte ich an dieser Stelle einmal klarstellen, diese Bewertung lese ich aber eindeutig aus den Begleitpapieren zum neuen Gesetz, die bislang in Foren und Portalen noch nicht veröffentlicht wurden. Wenn ich einmal viel Zeit habe, werde ich dies selbst nachholen, da sich dort viele Details entdecken lassen, die sich mit der „wahren“ Intention der Gesetzgebung beschäftigen.

    Seien wir, seien Sie also deutlich gewarnt, wenn Sie denken, dass Sie dem Staat, seinen Organen und seinen Gesetzen durch Ignoranz oder Aussitzen ein Schnäppchen schlagen können!

    Der Staat und seine Organe handeln als besondere „Personen“: Gesetze werden formal umgesetzt, Handlungsspielräume sind klein und vorallem dürfen persönliche Schicksale von Betroffenen in der Regel keine Rolle spielen, da ja vor dem Gesetz „alle gleich“ sein müssen. Deswegen hat die Justizia ja in der Darstellung auch verbundene Augen und der deutsche Beamte muss Missständen nachgehen, wenn er von solchen erfährt. Ob er es tut und wie er es tut, lassen wir dabei einmal offen. Fest steht: wenn er es tut, ist oftmals Holland in Not!

    Ich rate allen, aber eben besonders den Betreibern von Prostitutionsstätten, zu besondere Vorsicht! Auch wenn die amtlichen Mühlen im Bezug auf Prostitution im Moment noch nicht wirklich mahlen und auch auf den Ämtern das „Abwarten“ oberste Priorität zu haben scheint, bewegen sich auch die Amtsstuben unweigerlich chronologisch auf den 1. Juli 2017 zu!

    Tick-Tack-Tick-Tack … Fortsetzung folgt!

  • Prostitution 2017 – Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?

    Prostitution 2017 – Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?

    Prostitution 2017 - Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?
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    Prostitution 2017 – Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?

    Im Rahmen meiner Beratungstätigkeit werde ich mit immer wiederkehrenden Problemstellungen konfrontiert. Zwar unterscheiden sich die Details von Ort zu Ort durchaus, aber die generelle Problematik ist oftmals die gleiche. Ich befasse mich daher im Laufe der kommenden Wochen in meinen Artikeln mit exemplarischen Problemen, die nahezu flächendeckend vorhanden sind und zu denen Lösungen gefunden werden müssen.

    Wohnungsprostitution in Deutschland – ein Auslaufmodell?

    „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“

    So steht es in der Bibel und fast könnte man schon meinen, dass der Gesetzgeber diesen Heilsspruch ins neue Prostitutionsgesetz übertragen hat, denn generell entsteht nach dem Gesetz eine erlaubnispflichtige „Prostitutionsstätte“, wenn mehr als eine Person in einer Wohnung der Prostitution nachgeht. Das wird zumindest in diversen Foren behauptet und soll so auch im Gesetz stehen, das uns allen ja inzwischen zur Verfügung steht und das wir sicher alle intensiv gelesen haben? Wenn man nun einmal unterstellt, dass die Information richtig ist, werden mehrere Tausende solcher Wohnungen in Deutschland ab Juli 2017 möglicherweise in akute bis finale Existenznot geraten.

    Man vermutet (und ich teile durchaus diese Einschätzung), dass etwa 75 – 80% der sexuellen Dienstleistungen in Deutschland in sogenannten Modellwohnungen und Hostessen-Appartements erbracht werden. Nun haben diese Wohnungen aber mit Einführung des neues Gesetzes unter Umständen das Problem, von den zuständigen Ämtern bau- und gewerberechtlich neu betrachtet zu werden. Wenn z.B. eine private Wohnung, die nach Bebauungsplan eben dem „Wohnen“ gewidmet ist, nun durch mehrere dort tätige Sexworkerinnen automatisch zur „Prostitutionsstätte“ wird, hat dies bei seriöser Betrachtung sicherlich keinen „Wohncharakter“, sondern stellt eine „Zweckentfremdung“ dar und kann dementsprechend vom Amt durchaus wirksam verboten werden. Dies geschieht übrigens schon jetzt in mehreren Orten der Republik, weil geltendes Bau- und Ordnungsrecht ein solches Vorgehen auch ohne neues Prostitutionsgesetz schon hergibt.

    Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes verschärft die Situation aber erheblich, weil es eben durch Anmeldepflichten und durch die Entstehung von „Prostitutionsstätten“ kraft Gesetzes unweigerlich zu amtlichen Überprüfungen und Einschätzungen kommen wird. Wenn man nämlich eine Erlaubnis benötigt, kann der die Erlaubnis erteilende Beamte vor Ort nur nach den Vorschriften des Gesetzes vorgehen und nicht einfach fragwürdige Zustände weiter „dulden“, wie es momentan noch üblich ist. Sie oder er (die Beamtin oder der Beamte) würden dann nämlich das Recht vorsätzlich beugen, was keineswegs ein Kavaliersdelikt ist!

    Die Angst in der Branche, das beim Thema „Wohnungsprostitution“ etwas gewaltig „anbrennen“ kann, ist durchaus berechtigt und in einigen mir bekannten Konstellationen, fallen einem dazu auch keine Patentlösungen ein, aber ich behaupte, dass es für bestimmt 50% der jetzt existenten deutschen „Wohnungsbordelle“ rechtskonforme Möglichkeiten der Konzeptanpassung gibt, mit denen man einer amtliche Klassifizierung als Prostitutionsstätte Mitte 2017 wirksam entgehen kann. Und das nicht etwa durch irgendeine Arglist,Gaunerei oder einen Taschenspielertrick, sondern durch aufmerksame Lektüre von Gesetzen und ein wenig mehr querdenken.

    Wer sich dafür interessiert und das noch fiktive Konzept näher kennenlernen möchte, kann mich gerne jederzeit kontaktieren und befragen. Schreiben Sie mir und ich antworte Ihnen sehr gerne: howard.chance@t-online.de

    Wichtiger neuer Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/02/11/prostitution2017-baurecht-prostitutionsstaetten-vergnuegungsstaetten/

  • Ankündigung – Seminar Rotlicht trifft Blaulicht in Berlin – 4. März 2017

    Ankündigung – Seminar Rotlicht trifft Blaulicht in Berlin – 4. März 2017

    Seminar Rotlicht trifft Blaulicht in Berlin – Expertenrunde zum neuen Prostitutionsgesetz in Berlin

    Am Samstag, dem 4. März 2017, findet in Berlin auf Einladung von Berlin Intim ein Tagesseminar zum neuen Prostitutionsgesetz für 2017 statt: Sexworker und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ befragen Experten zum Thema, es gibt Fachvorträge, offene Diskussionen und Gesprächsrunden zu verschiedenen Aspekten des neuen Gesetzes, das zum 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird.

    Es ist schon jetzt abzusehen, dass die neue Gesetzgebung die gesamte Branche durcheinander bringen wird und das viele Erotikbetriebe sogar in ihrer Existenz bedroht sind, da sich verschiedene Geschäftsmodelle einfach nicht gesetzeskonform anpassen lassen oder aber baurechtliche Aspekte das geschäftliche „Aus“ bedeuten können. Noch immer sind viele Sexworker nur unzureichend informiert oder aber der verwegenen Meinung, dass eine Verfassungsklage das Gesetz noch im letzten Moment stoppen wird.

    Wie ist die Lage wirklich? – Warum ist es 5 vor 12? – Was ist zu tun und zu lassen? – Was wird wann passieren? – Wie bereite ich mich persönlich vor? – Welche unbekannten Überraschungen stecken im neuen Gesetz?

    Fragen über Fragen, mit denen sich eine Expertenrunde eingehend beschäftigen wird. Dabei wirken u.a. folgende Branchenexperten mit:

    • Holger Rettig, Unternehmerverband Erotikgewerbe Deutschland)
    • Marko Doerre, Rechtsanwalt
    • Howard Chance, Publizist
    • Uwe Kaltenberg, Bundesverband Erotikhandel
    • Stephanie Klee Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V.

    Außerdem sind verantwortliche Mitarbeiter der Berliner Polizei oder der Verwaltung eingeladen.

    Termin: Samstag, 4.3.2017 ab 10:00 Uhr in Berlin-Charlottenburg.

    Ort: Mercure Hotel Berlin City West, Ohmstraße 4-6, 13629 Berlin

    Anmeldung: Für dieses Seminar ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich. Die Gebühren für das Seminar sind im Voraus zu entrichten.

    Die Teilnahmegebühren betragen: 60 € für alle Teilnehmer (inkl. 19 % MwSt)

    Die Zahl der Gäste ist auf 60 Personen beschränkt. Wenn wir alle Plätze voll haben, besteht keine Möglichkeit mehr, sich für dieses Seminar zu registrieren. In den Seminargebühren sind folgende Leistungen inklusive: Fingerfood, Informationen, Unterlagen, Kaffee/Getränke. Aufgrund der erheblichen Kosten für das den Veranstaltungsort, können Anmeldungen nicht mehr storniert werden.

    Bitte melden Sie sich per Mail web@berlinintim.de oder telefonisch (030/28509754) an.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Seminarreihe:
    http://www.rotlicht-trifft-blaulicht.de/

  • Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des ProstitutionsgewerbesGesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen – Stand: 06.05.2018

    Bitte beachten: Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018 (theoretisch) vollumfänglich, da alle Übergangsfristen, die der Gesetzgeber definiert hat, zum 31. Dezember 2017 abgelaufen sind! Allerdings gibt es bei der Umsetzung in den Bundesländern nach wie vor erhebliche Probleme. Ich empfehle daher im Kontext zu dieser Einführung (Stand 2017) auch die Lektüre der aktuellen Statusmeldung „Jahresausblick“ vom 1. Januar 2018:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/01/01/happy-new-year-2018-jahresrueckblick-2017-und-jahresausblick-2018/

    An dieser Stelle finden Sie die Basis-Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz : alle Informationen, die für den Neueinstieg in das Thema wichtig sind und die man daher als Sexworker, Betreiber einer Prostitutionsstätte und auch als Kunde/Freier kennen sollte!

    „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“

    Das neue Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag im Juli 2016 beschlossen, vom Bundesrat Ende September abschließend genehmigt und Ende Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und wird das deutsche Rotlicht-Gewerbe durch strenge Regulierungen und Auflagen maßgeblich verändern!

    Eine Ende Juni 2017 eingereichte „Verfassungsbeschwerde“ konnte die Einführung des neuen Gesetzes nicht verhindern! – Wir werden in unserem Blog dazu natürlich ständig weiter berichten, aber momentan  gibt es hierzu nichts zu berichten!

    Aktuelle Meldungen aus den 16 Bundesländern – Ständig aktualisiert:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/20/neues-forum-im-blog/

    Ein politischer Paradigmenwechsel – Adieu Liberalität … Kontrolle naht!

    2002 wurde unter der rot-grünen Regierung in Deutschland ein erstes Prostitutionsgesetz eingeführt, das die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufhob, Sexworkern den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen ebnen sollte und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution und  aktive Anbahnunghilfen nicht mehr unter die strafbare Zuhälterei stellte. Das Gesetz war sehr liberal angelegt und eröffnete der Rotlicht-Branche umfangreiche Möglichkeiten.

    Von Regulierung war nichts zu spüren und Deutschland entwickelte sich zum „Freudenhaus Europas“, wo nahezu alles möglich war, was in anderen Ländern der EU gesetzlich nicht erlaubt war. Aus Osteuropa kamen unzählige Sexworkerinnen nach Deutschland, FKK-Clubs schossen wie Pilze aus dem Boden und tabuarmer Flat-Rate-Sex wurde vielerorts zum Standard. Der zunehmende Preisverfall schockierte die etablierte Branche.

    Menschenhandel, Ausbeutung und Zwangsprostitution waren Umstände, die den Gesetzgeber schon 2007 dazu brachten, über eine umfangreiche Regulierung der Sexbranche in Deutschland nachzudenken. Die Idee von einem möglichst „sauberen Rotlicht“ in Deutschland führte nun in 2016 zu einem neues Gesetz, das statt Liberalität und Selbstverwaltung nun das gesamte deutsche Rotlicht unter Kontrolle und Aufsicht stellt. Ein politischer Paradigmenwechsel, bei dem sicher nichts so bleiben wird, wie es einmal war!

    Lesen Sie hierzu mein Interview mit dem Kaufmich-Magazin, das ich bereits im vergangenen Jahr gegeben habe und in dem viele zusätzliche Informationen enthalten sind:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/22/kaufmich-magazin-nichts-wird-mehr-so-bleiben-wie-es-ist-das-neue-prostituiertenschutzgesetz/



    1. Unbedingte Anmeldepflicht und Pflicht zur Gesundheitsberatung für alle Sexworker in Deutschland!

    Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die Happy End anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“ oder erregen).

    Gesundheitsberatung, soziale Beratung und Nachforschungen!

    Nach einer Pflicht-Gesundheitsberatung (beim Gesundheitsamt oder aber einer anderen beauftragten Stelle), die aber keine körperliche Untersuchung beinhaltet, soll ein intensives amtliches Beratungs- und Informationsgespräch erfolgen, bei dem die Lebens- und Arbeitsumstände der Antragsstellerin erkundet werden sollen, wo man auf diverse Hilfsangebote verweist, soziale Sicherungssysteme vorstellt, steuerliche Pflichten beleuchtet und nach Hinweisen auf Zwangsprostitution und Ausbeutung suchen wird, um möglichen Verdachtsfällen anschließend nachgehen zu können.

    Anmeldung und Registrierung als Sexworker

    Beim eigentlichen Registrierungsvorgang, der dann im Rahmen des Beratungs- und Informationsgesprächs stattfindet, prüft die zuständige Behörde die Personalien anhand gültiger Papiere (Personalausweis/Pass), verlangt 2 Passbilder der Antragsstellerin, fragt nach, in welchen Gemeinden und Städten der Prostitution nachgegangen werden soll, und stellt, wenn keine Hemmnisse erkennbar sind, dann zeitnah eine Anmeldebescheinigung aus, die in Sexworker-Kreisen auch gerne als „Huren-Ausweis“ bezeichnet wird. Die Bescheinigung ist auch zusätzlich mit Pseudonym („Künstlername“) erhältlich, um private Daten zu schützen.

    Mit Erteilung der Anmeldebestätigung wird die jeweilige Person zur amtlich registrierten „Sex-Dienstleisterin“ und darf der Prostitution fortan legal nachgehen! – Die Registrierung als Sexworker(in) ist übrigens grundsätzlich nur für Personen möglich, die in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben. Mit Touristenvisum und Asylpapieren ist keine Registrierung und folglich auch keine legale Sexarbeit (mehr) möglich!

    Anmeldefristen / Übergangsfristen

    Personen, die sich nach dem 1. Juli 2017 für einen Einstieg ins Prostitutionsgewerbe entschließen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung sofort erledigen. Alle, die schon vor dem Stichtag 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig waren, haben aber bis zum 31. Dezember 2017 (Ende der gesetzlichen Übergangsfrist) dafür Zeit! – Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden mit Bußgeldern als Ordnungswidrigkeiten geahndet, sind also keine Straftaten!

    Ohne erfolgreiche Registrierung darf zukünftig (spätestens ab dem 1. Januar 2018) der Prostitution in Deutschland nicht mehr nachgegangen werden! – Die erstellte Anmeldebescheinung muss zukünftig bei Ausübung der Prostitution immer mitgeführt werden und auch in regelmässigen Abständen immer wieder erneuert werden!


     

    2. Konzessionierung und Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs), Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler (Escort-Services)

    Alle Prostitutionsstätten, worunter der Gesetzgeber grundsätzlich Bordelle, Sexclubs, Laufhäuser, Hostessen-Wohnungen, Love-Mobil-Parks und ähnliches versteht, sowie alle Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler, benötigen ab dem 1. Juli 2017 eine behördliche Erlaubnis, um ihrem Gewerbe weiterhin nachgehen zu können.

    Fristen für Genehmigungsantrag und Konzepteinreichung

    Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss diese bei bereits bestehenden Betrieben bis spätestens 1. Oktober 2017  beantragt und bis 31. Dezember 2017 dann ein Betriebskonzept zur Genehmigung eingereicht werden, das unbedingt mit dem neuen Gesetz harmonieren muss. Ansonsten kann die Erlaubnis nämlich amtlich verweigert werden, was dann einer Gewerbeuntersagung gleichkommt! – Für Betriebe, die nach dem 1. Juli 2017 gegründet werden, gelten die Fristen übrigens nicht: hier ist der Antrag sofort zu stellen!

    Zuverlässigkeitsprüfung

    Ähnlich wie beim Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank, werden die Betreiber und ihre Stellvertreter einer umfangreichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen, wobei neben einem Auszug aus dem Bundeszentralregister auch Nachfragen bei diversen Polizei-Dienststellen erfolgen sollen, ob Ermittlungsverfahren anhängig sind oder waren. Auch die (frühere) Mitgliedschaft in einem „rechtskräftig verbotenen Verein“ (Rockerclub etc.) kann ausreichen, um keine Genehmigung zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zu erhalten!

    Baurecht / Mindestanforderungen an Prostitutionsstätten

    Auch die Räume, die bei Prostitutionsstätten zur Prostitutionsausübung bereitgestellt werden, haben bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Hier werden auch baurechtliche Vorschriften relevant, die bis zur Einführung des Gesetzes eventuell noch keine Rolle spielen, aber durch den Erlaubnis-Antrag automatisch in den Focus geraten. Dieser Aspekt ist besonders für Wohnungsbordelle interessant, die sich in vielen Fällen in Bereichen befinden, wo gewerbliche Prostitution nicht zulässig ist! – Das neue Gesetz sieht übrigens keinen „Bestandsschutz“ vor, was in vielen Fällen zu Überraschungen führen wird! So möchte zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen beim Konzessions-Antrag eine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen! Ausserdem haben die Betreiberinnen und Betreiber für die „amtliche Genehmigung“ natürlich Gebühren zu bezahlen, die recht üppig ausfallen können. Da jedes Bundesland diese Gebühren selbst festlegen darf, können wir hierzu keine verbindlichen Aussagen treffen!

    Dokumentations- und Auskunftspflichten

    Als weitere Auflagen, haben die Betreiber von Prostitutionstätten und Prostitutionsgewerben umfangreichen Dokumentationspflichten nachzukommen, müssen Vereinbarungen mit Sexworkern unbedingt schriftlich dokumentieren, Quittungen erteilen und dürfen nur Personen beschäftigen oder diesen Räume vermieten, wenn eine amtliche Anmeldebescheinigung (Huren-Ausweis) vorliegt. Jegliche Form von Ausbeutung, Wucherei und rechtswidriger Weisung ist unbedingt zu vermeiden, weil dies jederzeit zum Widerruf der Genehmigung führen kann uns zudem ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden kann! – Außerdem müssen Betreiber von Prostitutionsgewerben ihren „Mitarbeiterinnen“ Einblick in ihre Geschäftsunterlagen bewähren und auch Behörden jederzeit Auskünfte über den Inhalt abgeschlossener Verträge erteilen!



    3. Kondompflicht, Einschränkung von sexuellen Praktiken und Werbeverbote

    Für alle Sexworker, Betreiber, Veranstalter und Freier, gilt ab 1. Juli 2017 die Kondompflicht beim gewerblichen Geschlechtsverkehr, wobei sich dies auf alle denkbaren Varianten (oral, vaginal, anal) bezieht. Bei allen Praktiken sind unbedingt Kondome zu verwenden. In Bayern und im Saarland galt diese Regel schon lange, mit dem neuen Prostitutionsgesetz wird sie nun bundesweit eingeführt und besonders für Freier mit empfindlichen Bußgeldern bedroht: bis zu 50.000 € können für einen Verstoß verhängt werden! – Sexworker selbst werden erst bei wiederholten Verstößen zur Kasse gebeten, allerdings können es dann auch durchaus 1.000 € und mehr sein.

    Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr beworben werden! – Auch übliche Kürzel wie AO, FO, FT werden untersagt!

    Erotische Anzeigenportale mit Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland, werden entsprechende Werbung nicht mehr annehmen und auch auf der eigenen Homepage sollten solche Angebote dann nicht mehr enthalten sein, wenn man kein saftiges Bußgeld kassieren möchte! Die Behörden sind hier manchmal recht innovativ!

    Ebenso werden Gangbang in der gewerblichen Veranstaltungsform und jegliche Flat-Rate-Sex-Angebote nicht mehr zulässig sein!

    Dies ergibt sich aus den im neuen Gesetz enthaltenen ausdrücklichen Weisungsverboten für Betreiber sowie Veranstalter und dem verbürgten unmittelbaren Recht der Sexworker auf jederzeitige sexuelle Selbstbestimmung. Die genannten Geschäftsmodelle dürfen dementsprechend weder gewerblich durchgeführt noch beworben werden!

    Erotik-Werbeportale gelten übrigens nicht als Prostitutionsvermittler im Sinne es Gesetzes, da diese lediglich Anzeigen aufnehmen und dann im Auftrag des jeweiligen Kunden veröffentlichen!



    4. Umfangreiche Datenerfassung und Datenweitergabe an Finanzbehörden

    Neben den aufgeführten Anmelde-, Beratungs- und Konzessionierungspflichten, möchte ich noch besonders auf die umfangreiche Datenerfassung und die Datenverwendung hinweisen, die im Gesetzestext nicht besonders auffalllen, aber besonderen Sprengstoff enthalten:

    Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Art „Huren-Datenbank“ gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben. Nur so kann ja überprüft werden, ob eine Dame oder ein Herr wirklich registriert ist oder ob eine Anmeldebescheinigung womöglich gefälscht wurde. Natürlich sind solche Daten äußerst brisant, da immer die Möglichkeit besteht, dass jemand die Daten zweckentfremdet und diese dadurch womöglich öffentlich zugängig werden!

    Was die Steuer anbelangt, erweist sich der Gesetzgeber als besonders innovativ, indem er die verpflichtende Weitergabe der Meldedaten an die zuständigen Finanzämter direkt ins Gesetz schreibt. So sollen die Finanzbehörden beim Auffinden neuer „Steuerpflichtiger“ unterstützt werden und man will die „unglaubliche Steuerhinterziehung“ im Rotlicht-Gewerbe auch mit Hilfe des neuen Gesetzes wirksam bekämpfen!


    5. Weiteres Info-Material und Beratung

    Den Gesetzestext zu: Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes  finden Sie als HMTL-Version (Abschrift) auf der folgenden Seite dieser Webpräsenz:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/15/prostschg-prostitutionsgesetz-2017-gesetzestext-online-html/

    Für Sexworkerinnen und Sexworker habe ich ein Informations-PDF-Dokument erstellt, das kostenfrei heruntergeladen und gerne weitergegeben werden kann. Es ist ein Auszug aus meiner Fachpublikation zum Thema. Den Download finden Sie unter:
    http://www.prostitution2017.de/images/basisinfoneu.pdf

    Den Betreibern von Prostitutionsstätten empfehle ich mein Buch, in welchem ich ausführlich auf die Konzessionspflicht und die vielen neuen gewerberechtlichen Verpflichtungen eingehe, die das neue Gesetz mit sich bringt. Alle Infos finden Sie auf folgender Seite:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/


    Unter der Firmierung MH-Consulting biete ich seit Oktober 2016 bundesweit Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche an, um Sie mit weiteren Experten bei der Vorbereitung auf die neuen Erfordernisse umfassend zu beraten und Ihnen bei der Konzeptentwicklung im Detail zu helfen. Infos dazu unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

     

  • Prostitution 2017 – Fränkische Kondompflicht in Theorie und Praxis

    Prostitution 2017 – Fränkische Kondompflicht in Theorie und Praxis

    Prostitution 2017 - Fränkische Kondompflicht in Theorie und Praxis
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    Prostitution 2017 – Fränkische Kondompflicht in Theorie und Praxis

    Die letzte Station meiner dienstlichen Winterreise 2016, führte mich ein der letzen Dezemberwoche nach Franken. Ich hatte einen sehr angenehmen Beratungstermin in Fürth und hielt mich dort dann für zwei Tage auf, bevor ich zu meinem privaten Jahresausklang ins winterliche Prag reiste. Wie bei allen Reisen in den vergangenen Monaten, nutzte ich die Gelegenheit, um die örtliche Rotlicht-Szene ein wenig unter die Lupe zu nehmen. Zum einen ist das natürlich für die örtliche Beratung wichtig, um zu sehen wie die Konkurrenz meiner Mandantschaft arbeitet; zum anderen lässt sich aber auch durchaus erkennen, was mit der Branche wirklich los ist und welche regionalen Unterschiede existieren.

    Howard freit sich durch die Republik … fast

    Nach Trier und Frankfurt/Main standen Fürth und Nürnberg auf meinem besonderen Erkundungskalender, wobei ich die Erkundung natürlich gründlich vorbereitete: ich sah mir Erotikportale und einschlägige Foren an, die schon einmal einen recht umfangreichen Überblick über die Dienstlerinnen und deren Service-Leistungen geben. Die Inserate sind in der Regel durch Vorgaben der Portalbetreiber recht harmlos gehalten und enthalten nur in sehr wenigen Fällen Hinweise auf in Franken (zum Freistaat Bayern gehörend) unzulässige Dienstleistungen. Denn: in Bayern sind Kondome im Gunstgewerbe schon lange gesetzlich vorgeschrieben und „FO“ (französisch ohne Gummi) oder gar „AO“ (alles ohne Gummi), dürfen weder angeboten noch praktiziert werden. So liest man dann in den Annoncen höchstens von „weitreichendem“, „fast tabulosem“ oder „sehr individuellem“ Service. Umschreibungen eben, die zwar die Fantasie anregen, aber dem Amt vor Ort noch keine Handhabe geben, um einschreiten zu können.

    Wenn man dann einige exemplarische Dienstleisterinnen auswählt und deren Rufnummer bei Google eingibt, landet man nicht selten bei Verweisen zu „Tabulos-Foren“, in denen dann über die Damen intensiv berichtet wird. So lernt man schnell, was unter „sehr individuell“ zu verstehen ist. Ohne allzuviel Mühe fand ich Berichte über 5 Dienstleisterinnen aus dem Raum Fürth/Nürnberg, die nicht nur generell ab 50 € ohne Kondom blasen, sondern für einen kleinen Aufpreis auf Latex generell verzichten. Im Freierjargon heisst das dann „CIP“, was man mit „Cum in pussy“ übersetzt und wo dann stolz verkündet wird, dass man die Dame natürlich „ordentlich besamt“ hat. Eine moralische oder medizinische Bewertung erspare ich mir an dieser Stelle, weil meine Untersuchung der Verhältnisse eben unter einem anderen Aspekt geschieht.

    Freier-Foren: Wichser-Fantasien oder Wahrheit?

    Nun sind Foren ja geduldig und manche Freier brüsten sich durchaus mit Erlebnissen, die eben nur tabulos stattgefunden haben sollen, weil die jeweilige Dame eine spontane Sympathie für den Gast entwickelt hatte oder dieser die Dienstleisterin eben durch besondere Künste so in einen Rausch versetzt hatte, das diese das Kondom vergessen hatte. Das klingt dann oft nach ausschweifender Wichsfantasie und es ist dann sogar zu vermuten, dass der Berichteschreiber noch nie bei der portraitierten Dame war. Wenn sich allerdings Berichte zu ein und der selben Dame häufen und die Autoren in unterschiedichem Stil schreiben, kann man schon davon ausgehen, dass ein wenig bis viel Wahrheit dahinter stecken könnte!

    Nun ist „könnte“ ein nicht hilfreiches Wort, weil wir ja schließlich wissen wollen, ob es tabulos geht oder nicht!

    Da hilft nur der Selbstversuch, der natürlich beim Einholen des persönlichen Angebots vor Ort endet und nicht etwa beim vollendeten „Kommen“. Soviel nur zur Klarstellung, damit nicht einige Leserinnen und Leser auf verwegene Gedanken kommen.

    Nach der Voranalye entschied ich mich, zwei Adressen in Fürth und Nürnberg aufzusuchen, die von meinem Hotel aus bequem zu erreichen waren. Location Nr. 1 war ein großes Wohnhaus im klassizistischen Stil, mitten im Fürther Zentrum gelegen, wo einige normale Mietwohnungen zur Prostitution genutzt werden und wo sich hinter „Sommer“ und „Winter“ wechselnde reisende Sexworkerinnen einmieten. „Anett aus Thailand“ (Name natürlich von mir geändert) öffnete mir die Türe bei „Winter“ und reichte mir eine Art erotische Speisekarte, auf der die verschiedenen erotischen Menüs offeriert wurden: Thaimassage 30 min 50 €, 60 min 90 €, Blasen ohne + 20 €, GVO + 50 €. Die laminierte Offertenkarte war sicher nicht von der jungen Thaidame worden, sondern eher vom Vermieter oder einem deutschen „Freund“, denn die vorhandenen deutschen Sprachkenntnisse waren sehr rudimentär und ohne Hilfe konnte das A4-Blatt so nicht entstanden sein. Wäre ich nun vom Amt gewesen und hätte einen Kontrollbesuch durchgeführt, hätte sich die Dienstleisterin selbst erlegt und gleichzeitig sogar noch einen Hinweis auf Fremdbestimmung geliefert! Schon sehr merkwürdig, denn welcher Bankräuber lässt im übertragenen Sinn schon einen Personalausweis am Tatort zurück? Nun gut: blasen und ficken ohne. Beweis erbracht!

    Mein zweiter Ausflug führte mich in die fränkische Metropole Nürnberg, wo gleich ein ganzes Haus den zweifelhaften Ruf besitzt, eine „AO-Burg“ zu sein. Im Forum war zu lesen, dass fast alle Damen im Haus XY den „katholischen Service“ anbieten und das sogar zum üblichen Standard-Preis von 50 € für die halbe geile Stunde. Das Haus selbst machte schon von aussen keinen wirklich gepflegten Eindruck und man konnte ohne irgendwo zu läuten durch die 3 Etagen laufen, wo an jeder Tür Bilder mit Namen hingen: „Esmeralda 90 DD – Latina“ im EG, „Julia – Bulgarin 19″ im Obergeschoß. Esmeralda, die mit den Mörderhupen, öffnete mehr oder weniger unbekleidet und führte mich in ihr Arbeitszimmer. Sie hielt die 5 Finger ihrer linken Hand hoch und zischelte „50 …. mache gut … schöne lansan“. Dabei griff sie sich in den Schritt und stieß leise Lutschreie aus. Naja, muß man(n) irgendwie mögen.

    Meine Frage nach Gummi oder eben ohne Gummi, wurde lächelnd beantwortet, in dem 2 Finger gehoben wurden, was ich als den notwendigen Aufpreis interpretierte. OK, ich musste überlegen, um unbeschadet und ohne zuviel Flüche wieder aus der leicht ranzigen Bude zu kommen. Denn wenn man erst mal an der Angel ist, soll man auch bleiben und nicht wieder unverrichteter Dinge von dannen ziehen. Mit Antäuschen eines schweren Hustenanfalls gelang mir die Flucht, die mich direkt ins Erdgeschoß zu Julia 19 führte, die meinen lauten Husten gehört hatte und die Tür weit öffnete. Direkt neben der Wohnungstür hing die „Bayrische Hygieneverordnung“, die auf die unbedingte Kondompflicht im Haus hinwies. Bei Julia war diese Botschaft aber wohl nicht angekommen, denn sie offerierte mir auch sofort ihr „Spezialprogramm“ und wollte mir gleichzeitig auch noch einen tabulosen Dreier mit ihrer ebenfalls anwesenden Freundin verkaufen, die „so schlechte Gescheeft“ habe. Für ganze 70 Euro hätte ich mit den zwei Damen gleichzeitig ohne Gummi verkehren können und das Angebot kam, ohne dass ich überhaupt danach gefragt hatte! Nachdem ich mit Gesten andeutete, schon im Obergeschoß gewesen zu sein und mein freudiges Erlebnis schon gehabt zu haben, zeigte sich Julia einsichtig und ließ mich meiner Wege ziehen.

    3 besuchte Appartements und dreimal ein Volltreffer für den antäuschenden Liebhaber der tabulosen gewerblichen Erotik.

    Offensichtlich schauen die Behörden in Nürnberg und Fürth nicht so genau hin, denn rein optisch könnte ich schon beim Ordnungsamt arbeiten und mit meinem urdeutschen Auftreten wäre ich sicher der optimale Testfreier. Nun gut, ich habe ja bewußt Adressen mit recht eindeutigem Ruf aufgesucht und ganz sicher arbeiten die meisten Betriebe nicht mit solchen Methoden und Angeboten, aber mir wurde einmal mehr klar, dass es den besonderen Service wohl deutschlandweit gibt, dass man nicht lange danach suchen muß und dass tabuloser Service recht „offensiv“ angeboten wird und zwar auch in Regionen, wo es bereits jetzt (vor Einführung des neuen Prostituionsgesetzes) „eigentlich“ verboten ist!

    Fortsetzung folgt … in den neuen Bundesländern

    Ich bin gespannt, wie es in den neuen Bundesländern aussieht, wo ich bislang keine Erfahrungswerte habe und die ich in der kommenden Woche geschäftlich bereisen werde. EIn entsprechender Bericht wird natürlich folgen!