Schlagwort: Amtliche Kontrolle

  • Stigmatisierung … Mittelalterliche Huren-Kappen … Frauenhäuser

    Stigmatisierung … Mittelalterliche Huren-Kappen … Frauenhäuser

    Stigmatisierung und Ausbeutung von Sexworkern im Mittelalter
    Stigmatisierung und Ausbeutung von Sexworkern im Mittelalter

    Stigmatisierung und Ausbeutung von Sexworkern im Mittelalter

    Haben Sie jemals etwas von Huren-Schleiern, Huren-Kappen und ähnlichem gehört? Ich bin bei einer thematischen Recherche zur „Stigmatisierung“ über diese Informationen gestolpert und ich habe mich schon gewundert, was sich unsere Vorfahren so ausgedacht haben. Auch im Mittelalter hatten es die Gunstgewerblerinnen schon schwer und die damals überwiegend fromme Gesellschaft hatte neben klaren Regulierungsvorschriften für die Prostitution eben auch Stigmatisierungs-Symbole im Programm. Bei Wikipedia lesen wird dazu:

    Die Kleiderordnungen unterschieden sich durch die Zeit des Mittelalters und von Stadt zu Stadt. So mussten Prostituierte in Wien ein gelbes Tüchlein an der Achsel tragen, in Augsburg einen Schleier mit einem zwei Finger dicken grünen Strich in der Mitte, in Frankfurt am Main eine gelbe Verbrämung (Saum) und in Zürich und Bern verdeutlichte ein rotes Käppeli ihre niedrige Standeszugehörigkeit. Ebenso wurde ihnen das Tragen bestimmter Schuhe, Bänder oder Schleier vorgeschrieben bzw. auch verboten. In der Regel waren die farblichen Kennzeichnungen in den sogenannten Schandfarben gehalten: Rot, Gelb oder Grün. Da sich „ordentliche“ (bzw. „anständige und ehrbare“) Frauen im Mittelalter nicht „herausputzen“ durften oder sollten, wurden Prostituierte auch als Hübschlerinnen bezeichnet.

    Im christlichen Verständnis des Mittelalters war es nicht ungefährlich, als Hure zu arbeiten, da man einen Status besaß, der deutlich unter dem der „ehrbaren“ Bürger lag. Vergewaltigung von Huren wurde (wenn überhaupt) weniger streng bestraft wie Vergewaltigung an „ehrbaren Frauen“. Zusätzlich bestand auch immer die Gefahr, als Hexe verfolgt zu werden, weil man der so ehrlosen Lust auch immer wieder einen gerazu teuflischen Charakter unterstellte, wenn man vom „bösen Blick der Dirnen“ sprach und Unglücke damit in Zusammenhang brachte.

    Spätmittelalterliche Bordellbetriebe -Frauenhäuser!

    Ja, Begrifflichkeiten können sich mit der Zeit ändern. Während „Frauenhäuser“ in unserer Zeit als Zufluchtsstätte für misshandelte Frauen und deren Kinder ein wichtig Aufgabe erfüllen und (um beim Begriff zu bleiben) als sehr „ehrbar“ einzustufen sind, waren Frauenhäuser im späten Mittelalter die „Eros-Center“ der Frühzeit, wo ein von der Stadt  oder auch der Kirche eingesetzter „Frauenwirt“ die Prostitution in einem städtischen Haus „förderte“! Ja, recht starker harter Tobak, denn die dort beschäftigten Prostituierten hatten nach amtlichen Anordnung „allgemein zugänglich“ zu sein, was bedeutete, dass grundsätzlich alle Kunden bedient werden mussten und das selbst eine täglich Mindestzahl an Freiern festgelegt war! Von dieser Struktur erhoffte man sich eine gewisse Kontrolle über die Prostitution und man(n) hatte dabei die „gefallenen Mädchen“ im Blick, die in einer Zeit, wo es ja keine wirksamen Medikamente gab, auch ein großes Gesundheitsrisiko für die Allgemeinheit darstellten. Staatlich regulierte Prostitution, schon damals!

    Noch bis 2002 wäre der „Frauenwirt“ in Deutschland nichts anderes als ein Zuhälter gewesen und die Förderung der Prostitution hätte nach den Gesetzen der Neuzeit bestraft werden müssen. Ob unser Gesetzgeber sich nun wieder „mittelalterliche Verhältnisse wünscht?

    Na, das ist ein wenig provokativ gedacht, aber einige Dinge sind nun einmal ähnlich gelagert: dem Staat fehlt damals wie heute der Überblick über die vielfältigen Formen der Prostitution. Sexworker arbeiten gerne im Verborgenen und bieten eben oft auch Praktiken an, die man trotz jetzt vorhandener Medizin als gesundheitgefährdent bezeichnen kann. Zwar will man keine staatlichen Bordellbetriebe schaffen, aber eine Regulierung kann, so die Meinung der Politik, sicher nicht schaden.

    Klar kann das den Sexworkern, die ja auch Menschen sind, schaden! Stigmatisierung schafft Kasten! Aber die Politik setzt das so erstrebenswerte Gemeinwohl über das Wohlbefinden einiger „weniger“, wobei die Zahl der „wenigen“ durchaus beträchtlich sein soll! Was denken Sie? Leben wir doch noch ein bisschen wie im Mittelalter?

  • 2017: Umfassende Regulierung des Prostitutionsgewerbes

    2017: Umfassende Regulierung des Prostitutionsgewerbes

    2017: Umfassende Regulierung des ProstitutionsgewerbesDie umfassende Regulierung des Prostitutionsgewerbes ist nicht mehr aufzuhalten!

    Das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“, soll nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft treten. Die begriffliche Abfolge – also Regulierung vor Schutz – ist wohl bewusst so gewählt, da sich im Gesetz viel mehr Paragraphen mit Regulierungen befinden, als solche zum „Schutz von Menschen in der Prostitution“. – Während die Politik immer wieder die Schutzfunktion in den Vordergrund zu stellen versuchte, wiesen die Berufsverbände der Prostituierten – aber auch Juristen-Gruppen – schon frühzeitig darauf hin, dass es dem Gesetzgeber wohl hauptsächlich um die Kontrolle und Reglementierung des ungeliebten Bereichs „Rotlicht“ gehen könnte, was sich nun in Gesetzestitel und -inhalt eben deutlich zeigt, wo das im Wortlaut verwendete „sowie“ den Schutzgedanken positionell eindeutig an die zweite Stelle setzt.

    In einem Bericht zum Prostitutionsgesetz 2002, den die Bundesregierung 2007 veröffentlichte, wurde deutlich, dass nur ein kleiner Teil der Gesetzes-Ziele erreicht worden war und weiterer Handlungsbedarf im Bereich der Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution bestand. Vieles passt heute mehr zum Begriff „Freiwild“, als zur „Freiwilligkeit“. Da der „zuhälterische Generalverdacht“ durch das Gesetz 2002 erheblich gemildert wurde, eröffneten in Folge der neuen Rechtssicherheit immer mehr „Flat-Rate-“ und „Sauna-Clubs“ bundesweit ihre Pforten. Sex wie beim Discounter, günstige „All-you-can-fuck“-Pauschalangebote auch für den kleinen Geldbeutel, veränderten die Sex-Branche merklich. Die Unternehmerinnen aus den ärmeren EU-Staaten, bekamen laut Werk-Vertrag um die 10 Euro als „Fall-Pauschale“ für einen möglichst tabulos durchzuführenden Schnell-Geschlechtsverkehr, was dann auch die etablierten deutschen Erotik-Dienstleisterinnen schockierte, die bislang für einen noch halbwegs „anständigen“ Tarif gearbeitet hatten und sich nun urplötzlich im intensiven Tarif- und Service-Kampf befanden. Fast die gesamte Branche wurde verdorben durch Dumping-Preise, die im Internet geradezu schamlos propagiert wurden. Geiz ist oder macht doch geil, natürlich auch im deutschen Rotlicht-Gewerbe!

    Soll man diese Entwicklung nun als „freie Marktwirtschaft“ verstehen? – Angebot und Nachfrage? – Enorme Verbrauchervorteile durch Prostitutions-Liberalismus? – Warum ist plötzlich fast alles erlaubt und möglich? – Gibt es denn überhaupt keine verbindlichen Regeln für das Rotlicht und für die Prostitution?

    Nein! – Nicht wirklich! – Denn Konzessionen für Erotikclubs und Zuverlässigkeitsprüfungen für Bordell-Betriebe und deren Betreiber, waren im Gesetz 2002 nicht vorgesehen und vorher, also vor Einführung des ersten Prostitutionsgesetzes, schwieg man sich zu diesem Thema gern völlig aus, da alles „sittenwidrig“ und eigentlich nicht erlaubt, aber merkwürdigerweise doch geduldet war. Gesellschaft und die Politik schauten großzügig weg und die Bordell-Betreiber versuchten ihren Geschäften möglichst unauffällig nachzugehen. Nicht alles wahrnehmen, war auf der einen Seite die Devise, so wie das „Nicht-Auffallen“ auf der anderen. Halt ungeklärte Umstände, mit denen man sich beidseitig arrangierte und dem Markt so der Selbstregulierung überließ. Läuft doch … irgendwie! – Noch immer ist viel einfacher einen Puff zu eröffnen, als die gern zitierte und regelmäßig amtlich kontrollierte Pommes- oder Dönerbude. Solange man keinen Alkohol ausschenkt, was grundsätzlich einer Gaststätten-Konzession bedarf, steht der Eröffnung eines Clubs oder Bordell-Betriebs (noch) nicht viel im Wege, wenn man nicht mit dem Baurecht oder den Sperrgebiets-Verordnungen kollidiert. Am Puff sollte nicht wirklich auf einer Leuchtreklame „Puff AO“, „Club Tabulos“ oder „Zur geilen willigen Stute“ stehen, dann beschwert sich so schnell auch niemand! – War ja schließlich schon immer so!

    Wo es keine Regeln gibt, regelt sich der Markt halt selbst! – Vielleicht gut für das Gewerbe, aber eben gesellschaftlich überhaupt nicht akzeptabel in einem Land der Dichter und Denker! – Zumindest nicht auf Dauer! – Nun war also wieder die Politik in der Pflicht!

    Die Auswüchse, die die Politik feststellte, sind und waren doch für jeden erkennbar, der einmal „einschlägig“ durchs Internet „gesurft“ war oder es heute noch prüfend tut: Es gab und gibt fast nichts, was es nicht gibt und es haben sich in zunehmendem Maß kriminelle Strukturen etabliert, gegen die womöglich kein „beißendes“ Kraut gewachsen ist.

    Die Bundesregierung hat die Lage längst erkannt und beschreibt die aktuelle Situation in dem Beschluss-Antrag des neuen Gesetzes für 2017 folgendermaßen:

    „Es fehlt an verbindlichen Mindestvorgaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der dort Tätigen und an Rechtsgrundlagen, mit denen die Zuverlässigkeit der Betreiber vorab geprüft und unzuträgliche Auswüchse des Gewerbes unterbunden werden könnten. Das Fehlen behördlicher Aufsichtsinstrumente führt zu Intransparenz und begünstigt kriminelle Strukturen, die sich dieses Defizit zunutze machen.“

    Unser Rechtsstaat wird aktiv … auf dem Weg zu ganz neuen Erkenntnissen?- Seit 2007 war das neue Gesetz nun in Arbeit und hat dabei durch die unterschiedlichsten parlamentarischen Prozesse und Beratungen, immer wieder ein leicht verändertes Gesicht erhalten. Mal sollte es strenger sein, mal weniger einschneidend. Aber in jedem Fall sollte „das Milieu“, das nun mal nicht nur aus den gern präsentierten Zwangsprostituierten besteht, sondern auch aus vielen selbstbestimmten Sexworkern – die den staatlichen Schutz einfach nicht brauchen – einen geregelten rechtlichen Rahmen bekommen. Dieser Rahmen sollte bundesweit einheitlich und verbindlich sein. Es allen Betroffenen recht zu machen, ist aber ein Ding der Unmöglichkeit, da vorhandenen Strukturen und Protagonisten einfach viel zu unterschiedlich sind! – Was im einen Fall passt und gewünscht ist, ist eine Türe weiter völlig unpassend, weil ebenso unerwünscht wie faktisch unnötig. – Im Ergebnis ist ein umfangreiches „Gesetzes-Monster“ herausgekommen, dessen organisatorische Umsetzung recht schwierig werden wird, da für Verwaltung, Kontrollen und Beratung eine Unmenge von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern benötigt wird, die sich in die zum Teil sehr komplexe Materie einarbeiten müssen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass vom Beschluss bis zur Einführung des Gesetzes fast genau ein Jahr liegt, was für die Errichtung der notwendigen Strukturen zeitlich auch sicher erforderlich sein wird.


    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/

  • Grossprozess um illegale Chinabordelle vor dem Landgericht Kleve

    Grossprozess um illegale Chinabordelle vor dem Landgericht Kleve

    Grossprozess um illegale Chinabordelle vor dem Landgericht Kleve
    Bildquelle: Pixabay

    Grossprozess um illegale Chinabordelle vor dem Landgericht Kleve

    Mitte November begann vor dem Landgericht Kleve (NRW) der Strafprozess gegen 5 chinesische Staatsbürger (4 Frauen und 1 Mann), denen vorgeworfen wird bundesweit illegale Bordellbetriebe unter dem bekannten Label „China Club“ betrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten banden- und gewerbsmäßige Einschleusen von Ausländern, die Vorenthaltung / Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich vor.

    Im März 2016 hatten unter Federführung des Bundeskriminalamtes umfangreiche Razzien stattgefunden und die Bordelle waren dann in der Folge amtlich geschlossen worden. Chinesische Sexworkerinnen, die bei den Razzien angetroffen worden waren und die nun als Zeuginnen vor dem Landgericht stehen, tragen bislang zur Aufklärung des Sachverhalts nur wenig bei: die bei der Polizei bereits getätigten Aussagen seien falsch übersetzt worden, mit Prostitution wollen die Damen nichts zu tun gehabt haben, obwohl sie mit recht freizügigen Bildern in bekannten Erotikportalen abgebildet waren und in ähnlichem Outfit auch von der Polizei vor Ort angetroffen wurden.

    An den bisherigen Verhandlungstagen wurde deutlich, dass es eine „chinesische Mauer des Schweigens“ gibt und dass „man“ die Ladies wohl auf Razzien und Zeugenbefragungen vorbereitet hat. Ist es organisierter Menschenhandel oder ein einvernehmliches Agreement zwischen „Geschäftspartnern“, was da in recht mafiöser Manier ersonnen wurde? Wenn eine fremde Kultur auf den deutschen Rechtsstaat trifft, Sprachbarrieren die Verhandlung prägen und Zeugen mit Vergesslichkeit und falschen Aussagen glänzen, kommt man in der Verhandlung kaum weiter. Wenn dann zusätzlich wichtige Zeuginnen trotz Ladung nicht erscheinen und deren Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist, wird es sehr schwer auch nur ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen!

    Über 100 Zeuginnen und Zeugen sind in Kleve geladen und das Gericht hat insgesamt 21 Verhandlungstage angesetzt, wobei auch „Aussentermine“ in den geschlossenen Etablissements stattfinden. Während die Zeuginnen durch die Bank weg schweigen und verschleiern, hat eine der chinesischen Angeklagten die Vorwürfe bereits weitestgehend eingeräumt und den mitangeklagten einzigen Mann als „Drahtzieher“ belastet. Da der Vorwurf der Staatsanwaltschaft auf „bandenmässiges Handeln“ abzielt, sind die zu erwartenden Strafen deutlich höher als bei Einzeltätern, wobei es nur eine untergeordnete Rolle spielt, wer die Bande anführt und wer nur mitläuft.

    Ohnehin ist davon auszugehen, dass es sich im Fall Kleve nur um die Spitze eines chinesischen Eisbergs handelt und das es deutschlandweit eine Art „Franchise-System“ gibt, das nahezu identisch vorgeht. Viele chinesische Banden, die statt „Schweinefleisch süss-sauer“ nun eben „knusprige Masseusen“ anbieten und nach einem vorgegebenen Konzept handeln. Prost, Mahlzeit!

    Zum Thema „Chinasex in Deutschland“ habe ich übrigens vor einigen Wochen bereits einen längeren Artikel verfasst, der durch eigene Recherchen im erotischen China-Mileu entstanden ist und denen ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/18/china-connection-unter-starkem-beschuss-verhaftungen-prozessauftakt-aktuell/

  • Prostitution – Marktforschung in Frankfurter Eroscentern … Was wird angeboten?

    Prostitution – Marktforschung in Frankfurter Eroscentern … Was wird angeboten?

    Prostitution - Marktforschung in Frankfurter Eroscentern ... Was wird angeboten?
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    Prostitution – Marktforschung in Frankfurter Eroscentern

    Obwohl der Sinn meiner letzten Frankfurt-Reise eigentlich ein ganz anderer war, blieb mir am vergangenen Wochenende durch bereits benannte unerfreuliche Umstände, etwas Zeit, um ein wenig in die situative Erforschung real existierender „Zustände“ einzusteigen. Dazu machte ich mich für einige wenig lustvolle Stunden zum angeblichen „Freier“ und begab mich auf eine „Laufhaus-Rallye“ durch Eroscenter im Zentrum von Frankfurt am Main.

    Mich reizte weniger die nackte Haut, die es dort in Hülle und Fülle gab. Davon habe ich in den vergangenen Jahren schon mehr als genug gesehen und dementsprechend ist das für mich eher „Normalität“ als Reiz. Mich interessierte, welche Angebote man in den größten Laufhäusern der Republik bekommt und ob sich die Sexworker dort überhaupt Gedanken über das neue Prostitutionsgesetz machen, das ja schon in einem guten halben Jahr auch im besuchten Quartier zwangsläufig gelten wird.

    Die Laufhäuser in der „Breiten Gasse“ werden in Freierforen für ein besonders gutes Preis/Leistungsverhältnis gepriesen und beherbergen fast ausschließlich Damen aus Südamerika, Thailand und Osteuropa. Bei meinem Besuch traf ich außer der deutschen Oma Christa, die mit 70 Jahren wohl die älteste aktive Sexworkerin dort ist, keine weitere deutsche Dienstleisterin an! Latinas liegen im Trend und beherrschen zahlenmäßig den Markt in der Gasse. „Mi amor“ ist die gängige Begrüßungsformel und viel weiter gehen die Sprachkenntnisse dann leider auch nicht. Aber wer kommt auch zum reden in den Puff?

    Für ganze 25 € wird das Basisprogramm im Flur angeboten: Blasen, Ficken, Position. Das alles „langsam, langsam“ abgehen soll, wird auch immer wieder betont und die Floskeln hört man durchgängig durch den Flur hallen. Für nur 5 € mehr ist auch Blasen ohne zu bekommen und ab 40 € bieten viele Ladies auch ganz unverblümt und ohne vorgehaltene Hand den totalen Gummiverzicht beim Verkehr an. Das hatte ich schon in Foren gelesen, wollte mir aber eben die Bestätigung holen, die ich dann auch bekam.

    Ohne nach dem besonderen „katholischen Service“ (Codewort für tabulosen Sex) zu fragen, bekam ich innerhalb einer Stunde bestimmt 10 solcher Angebote, wobei ich den Eindruck gewann, dass AO durchaus normal ist, wenn man denn ein paar Taler mehr investiert. Wenn in über 10 Zimmern der gummifreie Genuß für 40 € offeriert wird, wird man mit einem 100 €-Angebot sicher auch die „überzeugen“ können, die nicht offensiv mit dem speziellen Service werben! – Behaupte ich einfach mal.

    Das „Geschäft“ scheint allgemein nur mittelmäßig zu laufen und die über 100 € tägliche Zimmermiete muss man ja mindestens verdienen. So ist es erforderlich den Kunden das anzubieten, was diese wollen, sonst bleibt man einfach auf der Strecke. Risiko gehört zum Geschäft und wird eingegangen, um mehr oder weniger überleben zu können. Mehr ist es nicht, denn bei den genannten Tarifen kann man nur mit „Masse“ Geld verdienen und ich will überhaupt nicht darüber nachdenken, was dabei für die Frauen wirklich übrig bleibt.

    Nach dem neuen Gesetz ist der angebotene Service demnächst absolut verboten! Ich befürchte aber, dass sich dies bei den Anbieterinnen bis jetzt überhaupt nicht rumgesprochen hat! Deutsche Sexworker können im Internet recherchieren, haben Infos aus der Zeitung oder sonst irgendwie davon gehört. Doch Damen aus Kolumbien, Thailand und Osteuropa finden im Internet kaum Informationen in ihrer Landessprache und setzen sich so mit dem Thema gar nicht auseinander! Hier wäre eine staatliche Informationskampagne dringend notwendig, selbst wenn diese nur aus Flyern des Gesundheitsamtes in diversen Sprachen bestehen würde.

    Ich stelle mir die Frage, wie es ab Mitte 2017 in den von mir besuchten Centern aussehen wird. Was wird der Standardservice (mit Schutz) dann kosten? Wollen die Freier diesen Service dann überhaupt noch haben? Wie wollen die Betreiber eigentlich die Kondompflicht umsetzen, wenn dabei die Gefahr besteht, dass keine Sexworkerin mehr die Zimmermiete erwirtschaften kann? Auf die Sexworker und auf die Betreiber kommen harte Zeiten zu und ich habe keine Idee, wie man den Spagat zwischen Gesetzestreue und Geldverdienen hier auch nur ansatzweise bewältigen kann. Darum werde ich im Sommer wiederkommen und mir die Veränderungen dann sorgfältig ansehen.

  • Innenausschuß will Rockern nachhaltig an die Kutte – Beratungen in Berlin

    Innenausschuß will Rockern nachhaltig an die Kutte – Beratungen in Berlin

    Deutsche Rocker bald mit weißer Weste statt reich geschmückter Kutte?
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    Deutsche Rocker bald mit weißer Weste statt reich geschmückter Kutte? Generelles Kuttenverbot in Arbeit!

    Im neuen Prostitutionsgesetz für 2017 finden sich, wie ich schon in einem anderen vielgelesenen Artikel berichtete, verklausulierte Bestimmungen für Rocker im Rotlicht-Milieu: der Gesetzgeber möchte zumindest die als eindeutig kriminell eingestuften und verbotenen Gruppierungen an weiterer Betätigung im Bereich der Prostitutionsstätten hindern. Schon eine zurückliegende Mitgliedschaft in einem rechtswirksam verbotenen (Rocker-)Verein reicht aus, um im Rotlicht-Gewerbe demnächst die rote Karte zu erhalten.

    Dem Innenausschuß des Deutschen Bundestags geht dies aber nicht weit genug: Ein „Kuttenverbot“ soll möglichst bald her und zu diesem Thema fand am 11. Dezember 2016 im Deutschen Bundestag eine Anhörung statt, an der u.a. Polizisten, Juristen und auch der Chefredakteur der „Biker News“ teilnahmen. Im Publikum der öffentlichen Anhörung wurden namhafte Rocker der „Hells Angels“ und von „Gremium MC“ gesichtet, die als Zuhörer an der Veranstaltung teilnahmen.

    Im vorliegenden Gesetzesentwurf lesen wir folgendes:

    Vereinigungen, insbesondere im Bereich der kriminellen Rockergruppierungen, können  einen Deckmantel für vielfältige Formen der schweren und organisierten Kriminalität, wie zum Beispiel Menschenhandel und Drogengeschäfte, bieten. Dem soll durch eine Verschärfung des Vereinsgesetzes entgegengetreten werden. Kennzeichen verbotener Vereinigungen sowie solche, die mit denen eines bereits verbotenen Vereins im Zusammenhang stehen, sollen von anderen Gruppierungen im Bundesgebiet nicht mehr weiter genutzt werden.

    Was heißt das „verdeutscht“? Wenn ein Charter der Hells Angels, Bandidos etc. irgendwo in Deutschland verboten wurde, dürfen der Deadhead und der Mexikaner mit Sombrero auch von den anderen erlaubten Chartern nicht mehr verwendet oder gezeigt werden und so ist dann die „Sippenhaft“ eingeführt, wogegen sich die Clubs natürlich wehren. Nicht nur die Kutten müssten „rein“ werden, auch die Clubhaus-Schilder würden abmontiert und aus dem öffentlichen Blick verschwinden. Im Schwimmbad müsste man womöglich eindeutige Tattoos verdecken, um sich nicht strafbar zu machen!

    Aber das Gesetzgebungsverfahren ist bereits weit fortgeschritten und die Anhörung hat eher symbolischen Charakter: man lädt Experten ein, informiert die Öffentlichkeit, hat für das Vorhaben aber bereits die Zustimmung des Bundesrats und eine deutliche Mehrheit im Parlament. Man hört die Experten an, aber die Meinungsbildung war bzw. ist bereits abgeschlossen. Hier entdecke ich ganz deutliche Parallelen zum Gesetzgebungsverfahren zum neuen Prostitutionsgesetz, wo man sich auch in der Anhörung „beraten“ ließ, aber nichts entscheidendes mehr änderte! So geht das nun mal in der Politik!

  • Beratungstage Prostitutionsgesetz – Frankfurt/Main – 15. bis 18.12.2016

    Beratungstage Prostitutionsgesetz – Frankfurt/Main – 15. bis 18.12.2016

    Beratungstage Prostitutionsgesetz - Frankfurt/Main - 15. bis 18.12.2016
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    Von Donnerstag, dem 15.12., bis Sonntag, 18.12.2016, bin ich erneut in Frankfurt am Main, um Termine mit Partnern wahrzunehmen, um am Koordinierungstreffen zur geplanten „Verfassungsbeschwerde“ bei Dona Carmen e.V. teilzunehmen und um dann noch einige Beratungstermine durchzuführen. Als „Basis“ habe ich diesmal das Welcome-Hotel an der Frankfurter Messe gewählt, wo geeignete Räume für diskrete Gespräche zur Verfügung stehen werden.

    Frankfurt am Main gehört in Deutschland zu den bereits gut „überwachten“ Rotlicht-Metropolen: Sittendezernat, Stadt-Polizei und Ordnungsamt sind im Milieu vielfältig aktiv, ebenso die lokalen Steuerbehörden. Da es in der Mainmetropole schon seit Jahren eine Sexsteuer gibt, sind die existierenden Rotlicht-Betrieb und die Dienstleisterinnen bereits weitreichend erfasst und diese vorliegenden Daten sind für die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes Mitte 2017 sehr hilfreich, denn man weiß schon jetzt, welche bekannten Betriebe eine Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte benötigen werden. Außerdem sind natürlich auch schon jede Menge Dienstleisterinnen bekannt, die sich in 2017 als Sexworker anmelden müssen.

    Aus diesen Gründen und durch eine sehr gut aufgestellte Ordnungsverwaltung, kann man in Frankfurt nur mit wenig zeitlichem Spielraum rechnen und man darf sich nicht wundern, wenn die Post vom Ordnungsamt früher als in anderen Städten im Briefkasten liegt.

    Erstaunlich ist übrigens, dass in Frankfurt/Main die Anzahl der „Massage-Studios“ besonders hoch ist, wobei viele davon recht erweiterte Leistungen anbieten, die natürlich eindeutig unter das neue Gesetz fallen werden. Wie in anderen Städten auch, wird durch die Gewerbeanmeldung eines „Massage-Instituts“ momentan eine baurechtliche Bewertung durch die Behörden verhindert. Was jetzt noch möglich ist und zumindest geduldet wird, kann Mitte 2017 mit Einführung des neuen Gesetzes zu einem erheblichen Problem werden!

    Kein Wunder, dass ich zu diesem Thema die meistens Beratungsanfragen bekomme, da sich inzwischen herumgesprochen hat, dass es für geduldete Erotik-Betriebe in Wohngebieten keinen Bestandsschutz gibt und das die notwendige Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes auch aufgrund baurechtlicher Unzulässigkeit abgelehnt werden kann!

    Auch die in Frankfurt zahlreich vorhandenen Escort-Services beschäftigen sich bereits intensiv mit dem neuen Gesetz: hier wird befürchtet, dass viele nebenberufliche Escorts nicht bereit sein werden den berüchtigten „Huren-Ausweis“ zu beantragen. Wird es womöglich Personalmangel geben? Was machen die vielen „Kaufmich-Damen“ vom Main?

    Also jede Menge Gesprächsbedarf und die Frage, wie man sich schon jetzt gezielt auf die neue Situation einstellen kann. Auch wenn es natürlich noch keine Erfahrungen mit der zukünftigen Umsetzung geben kann, ist das Gesetz sehr klar und eindeutig formuliert und mit den Inhalten sollte man sich frühzeitig beschäftigen!

    Kontext:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/06/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Wer bekommt Zugriff auf meine Daten?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Wer bekommt Zugriff auf meine Daten?

    Prostitutionsgesetz - Wer bekommt Zugriff auf meine Daten
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitutionsgesetz – Wer bekommt Zugriff auf meine Daten

    Datenerhebung, Datenweitergabe, Datenauswertung: 3 Begriffe, die eng mit dem neuen Prostitutionsgesetz verbunden sind und die bei vielen in der Branche Ängste schüren. Die digitale Welt, in der wir leben, produziert minütlich Daten über uns, über unser Verhalten und lässt sich mit Hilfe von Computern analysieren und auswerten.

    Daten, die einmal erhoben sind, bleiben immer irgendwo in Verzeichnissen und man erfährt nie genau, was mit der „Sammlung“ geschieht!

    Im neuen Prostitutionsgesetz werden einige der „Datenverwendungszwecke“ aufgeführt, die sich auf die anmeldepflichtigen Sexworker beziehen:

    • Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Datenbank gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben!
    • Die Anmeldedaten der Sexworker werden automatisch und „umgehend“ an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet!
    • Die Anmeldedaten der Sexworker werden anonym zu statistischen Zwecken an
      dafür zuständige Behörden weitergeleitet.

    Hieraus ergibt sich, dass der „Beruf Sexworker(in)“ in den verschiedensten Computern mit Personenzuordnung erscheint und diese Information dann zukünftig mit den behördlichen Daten verknüpft sein wird. Bei allem, was ich auf dem Ordnungsamt zu erledigen habe, kann dementsprechend dem jeweiligen Sachbearbeiter das „Stigma“ automatisch ins Auge springen. Wenn ich als Zeuge, Beschuldigter oder Anzeigenerstatter(in) zur Polizei gehe, liegt dort ebenfalls der Hinweis auf „Prostitution“ vor, weil der Computer diese Information liefert. Beim Finanzamt wird meine Tätigkeit ebenfalls bekannt und ich habe zukünftig durchaus mit Nachfragen zu rechnen, wenn ich keine Steuererklärung einreiche oder meine eingereichte Steuererklärung keine Umsätze aus „Prostitution“ enthält.

    Auch die Prostitutionsstätten und deren Betreiber werden natürlich amtlich erfasst. Zwar liegen die Basisdaten und die Steueranmeldung hier bereits in fast allen Fällen vor, weil man ja (hoffentlich) ein Gewerbe angemeldet hat, aber da Zuverlässigkeitsprüfungen stattfinden, wird es natürlich auch hierzu eine neue Datenbank geben, die Anträge und Prüfergebnisse dokumentieren wird. Auch die Beantragung der Erlaubnis und das diesbezügliche Ergebnis wird von Behördenseite gespeichert werden, zumal nach dem Gesetz regelmäßige Nachprüfungen vorgesehen sind!

    Als logische Folge entsteht so eine sehr umfangreiche Datensammlung, die im Ergebnis die gesamte deutsche Rotlicht-Branche und deren Akteure lokalisierbar macht! Und aus einer solchen Datei kommt man, wenn man einmal darin aufgenommen wurde, so schnell nicht wieder heraus. Zwar gibt es angebliche automatische Löschungen, doch das diese nicht immer funktionieren, konnte ich selbst vor einigen Wochen feststellen, als ich im Rahmen einer Verkehrskontrolle von den Beamten auf meine „einschlägige Rotlicht-Vergangenheit“ angesprochen wurde: in der Polizei-Datenbank war „erhöhte Eigensicherung“ hinterlegt, weil
    ich „Opfer“ einer schweren Straftat war, die ganz entfernt mit dem Rotlicht zu tun hatte.

    Dass man dann einen Geschädigten trotzdem als Milieu-Person im Polizei-Computer erfasst, und die Beamten auf eine mögliche erhöhte Gefährdung hinweist, fand ich schon sehr erschreckend! Polizeikontrolle mit Hand an der Dienstwaffe! Soviel zum Thema Daten und Datenverwendung im Alltag!


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/faq-page/

  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Warum weiß auf dem Amt niemand Bescheid?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Warum weiß auf dem Amt niemand Bescheid?

    Prostitutionsgesetz - Warum weiß auf dem Amt niemand Bescheid?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitutionsgesetz – Warum weiß auf dem Amt niemand Bescheid?

    Ja, es gibt sie wirklich: die frühen Vögel, die den Wurm schon suchen, bevor er überhaupt aus der Erde gekrochen ist. Das soll jetzt nicht respektlos klingen, ganz im Gegenteil, denn schließlich gilt ja auch das alte deutsche Sprichwort „Was Du heute kannst besorgen, dass verschiebe nicht auf morgen!“

    In der Erotikbranche kommt das frühe Kümmern nicht so oft vor, wie ich aus jahrelanger persönlicher Erfahrung weiß. Umso überraschter war ich, dass sich einige Leute aus der Branche schon im Oktober 2016 an lokale Ordnungs- und Bauämter gewendet haben, um dort ihren Betrieb noch 2016 konzessionieren zu lassen. Auch einige Damen hatten scheinbar keine Ruhe und sprachen mit 2 Passbildern bei Behörden vor, um möglichst schnell einen Huren-Ausweis zu bekommen. Alles nach dem Motto: erledigt ist erledigt und wir haben Ruhe!

    Leider gab es jedoch für alle Beteiligten keine regulierenden Erfolgserlebnisse! – Amtmann Müller vom städtischen Ordnungsamt staunte nicht schlecht, als er den Konzessionsantrag aushändigen sollte und Frau Schneider vom Bürgerbüro konnte mit den Huren-Passbildern auch nicht anfangen! Beide Amtspersonen hatten zwar durch Presse-Meldungen und Dienstpost von „einem“ neuen Prostitutionsgesetz gehört, konnten aber zur geplanten Umsetzung vor Ort keine Angaben machen.

    Zwar kommt das Bundesgesetzblatt automatisch in fast jedes deutsches Amt, aber zur Bewältigung neuer Aufgaben benötigt man nun mal konkrete Vorgaben, Formulare und Verwaltungs-Datenbanken, bevor man überhaupt zu Werke gehen kann. Dass die demnächst zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch erst ins neue Gesetz eingeführt und entsprechend geschult werden müssen, steht auch völlig außer Frage!

    Durch Stellenabbau und Straffung der Verwaltungen geht sowas nicht von heute auf morgen und nach der üblichen Hierarchie kommen Informationen vom Bund zu den Ländern und die
    Länder informieren dann die Städte und Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich. So etwas dauert und so sind die momentan vorherrschenden verwunderten Blicke auf den Amtsstuben überhaupt nicht verwunderlich, sondern völlig normal!

    Vor März/April 2017, so das Ergebnis meiner diesbezüglichen Nachfrage, wird man wohl keine konkreten amtlichen Auskünfte bekommen und daher lohnt sich die Nachfrage im Moment auch nicht wirklich. Ein Gesetz, was noch nicht Inkraft getreten ist, kann man ja auch gar nicht umsetzen, selbst wenn man wollte. Vor dem 1. Juli 2017 wird man keinen Huren-Ausweis beantragen können und keine Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe erhalten können und nach unterschwelligen Aussagen ist auch nach dem Stichtag mit diversem „Stau“ zu rechnen, da die öffentlichen Verwaltungen auch ohne das neue Gesetz vielerorts überlastet sind.

    Wenn man momentan in Berlin ein Auto um- oder anmelden möchte, kann es passieren, dass man erst nach Wochen einen Termin dafür bekommt; Bauanträge dauern Monate und Verwaltungsverfahren schleppen sich über Jahre, weil Personal fehlt. Auf dem Land hingegen
    bekommt man womöglich auf dem Bürgerbüro fast alles innerhalb von Stunden, weil der Personalschlüssel stimmt.

    Es ist davon auszugehen, dass viele Städte und Gemeinden die Umsetzung des neues Prostitutionsgesetzes nicht zu einer Aufgabe mit besonderer Priorität erheben werden, es sei denn, dass der lokale Kämmerer in der Umsetzung eine zusätzliche Einnahmequelle erkennt und der Verwaltung klare Vorgaben macht.

    Wichtig: in Orten, wo schon jetzt eine städtische oder kommunale Sexsteuer erhoben wird, haben die Behörden deutlich weniger Probleme mit dem neuen Gesetz, da die zur Anmeldung verpflichteten Personen zumindest teilweise bekannt sind und auch die diversen Prostituionsstätten zumindest bei den lokalen Steuerämtern bereits erfasst sind!


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/faq-page/

  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?

    Prostitutionsgesetz - Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitutionsgesetz – Können sich Ausländerinnen als Sexworker registrieren?

    Eine Frage, mit der ich mich schon in meinem Buch beschäftigt habe und die auch bei einigen Telefonanrufen bereits nachfragend thematisiert wurde.

    Bei der amtlichen Sexworker-Anmeldung nach dem neuen Prostitutionsgesetz müssen wir zwischen 3 Personengruppen unterscheiden:

    • Deutsche Staatsangehörige
    • EU-Bürger(innen)
    • Bürger(innen) aus Drittstaaten

    Deutsche haben natürlich keine formalen Probleme, wenn sie sich als Sexworker registrieren und EU-Bürger haben nach der EU-Freizügigkeits-Regelung praktisch die gleichen Möglichkeiten, da in der EU Arbeits- und Niederlassungsfreiheit gilt. Sexworker aus dem EU-Ausland können sich also problemlos registrieren und dürfen in Deutschland der Prostitution nachgehen. Sie sind den deutschen Sexworkern gesetzlich gleichgestellt.

    Schwieriger wird es bei Bürgerinnen und Bürgern aus den sogenannten „Drittstaaten“, worunter man alle Länder versteht, die nicht zur Europäischen Union gehören. Leute aus diesen Staaten benötigen eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um den berüchtigten „Huren-Ausweis“ erhalten zu können!

    Ein Touristenvisum ist in keinem Fall ausreichend! – Wenn man bedenkt, dass eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Sexworkerinnen aus Russland, Thailand, China und Kolumbien (rein exemplarisch gewählt) für einige Monate nach Deutschland einreist, um hier der Prostitution nachzugehen, sind aufkommende Probleme bereits erkennbar: während diese Tätigkeiten , wenn sie mehr oder weniger „selbständig“ erfolgten, bislang durchaus schon mal geduldet wurden, gibt es nach dem neuen Gesetz hierzu keine Möglichkeiten mehr, da ja eben der „Huren-Pass“ erforderlich wird, der dem genannten Personenkreis aber absolut nicht ausgestellt werden kann!


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/faq-page/

  • China-Schleuser im Visier … Verhaftungen, Prozessauftakte … aber …

    China-Schleuser im Visier … Verhaftungen, Prozessauftakte … aber …

    Bildquelle: Pixabay
    Bildquelle: Pixabay

    Chinesische Sexarbeiterinnen erobern den deutschen Erotikmarkt

    Made in China: eine der größten Volkswirtschaften der Welt expandiert seit vielen Jahren in fast allen Segmenten der Weltwirtschaft und versorgt auch den heimischen deutschen Markt mit günstig hergestellten Produkten. Waren es vor einigen Jahren noch hauptsächlich Billig-Produkte, so sind es heute auch hochwertige Industriegüter und Unterhaltungsektronik, deren Fertigung im fernen Reich der Mitte einfach viel günstiger ist als bei uns. Ein kaum vorhandener Arbeitsschutz, geringe Umweltauflagen und niedrige Löhne bei massenhaft verfügbaren Arbeitskräften, sind die wesentlichen Gründe für die günstigen Angebote.

    Auch der weltweite Menschenhandel ist eine Branche, die seit einigen Jahren die Fühler nach China ausgestreckt hat: in ganz Europa findet man erotische Massagesalons, die mit jungen attraktiven Damen aus China werben, die Massagen und „viel mehr“ anbieten und für die etablierten Thai-Massage-Salons eine ernst zunehmende Konkurrenz darstellen. Während man die Thai-Massage weltweit kennt und indisches Tantra auch als transzendentale Form der Sexualität versteht, hat die scheinbar hippe „China-Massage“ bei uns inzwischen ein besonderes „Geschmäckle“ bekommen, wenn man den Internetforen und den eigenen Beobachtungen denn trauen kann.

    Im gesamten Bundesgebiet findet man inzwischen Institute, in denen junge Chinesinnen mit sehr eingeschränkten Sprachkenntnissen für Pauschalpreise von 70 Euro für die halbe und 130 Euro für die ganze Stunde weitreichende erotische Dienstleistungen anbieten. Schon die telefonische Terminvereinbarung wird zu Abenteuer, weil die Betreiber der Studios oft die deutschsprechende Telefondame einsparen und bei Fragen lediglich „du kann kommen“ oder „mache gut“ nebst Adresse durch den Hörer geflötet wird. Wenn der Straßenname dann kompliziert ist, sind die verbalen Kostproben durchaus unterhaltsam. Nun ja, wenn ich am Telefon chinesische Adressen in Peking durchgeben würde, wäre es natürlich genauso seltsam, aber ich würde mir dies sicher im Sinne des Geschäfts ersparen.

    Wenn man schließlich die Adresse doch gefunden hat und in diesen besonderen Instituten vorspricht, geht das Chaos oft weiter. Der „Siri-Übersetzer“ auf dem IPhone oder der beliebte
    „Google-Translater“ auf dem Android-Handy sind notwendig, um mehr über Preise und Service zu erfahren. Die meist sehr freundlichen jungen Damen haben die Smartphones stets zur Hand und halten einem das Ding schon zur Begrüßung vor die Nase! – Sehr ungewöhnlich, aber eben doch sehr hilfreich, wenn man über keine Sprachkenntnisse verfügt!

    Die Massage-Angebote sind in vielen Fällen sehr weitreichend und beinhalten neben der klassischen Körpermassage oft alle denkbaren erotischen Spielarten, die gegen Zahlung einer Zusatzgebühr auch sehr tabulos ausfallen können. Dumping und Lockangebote sind unüblich: fester Preis und weitreichender Service, wobei man dennoch nicht das Gefühl hat, sich in einem Bordell-Betrieb zu befinden, weil die Damen eben branchenuntypisch erscheinen und es auch sind!

    Im Rahmen einer journalistischen Recherche kam ich im vergangenen Jahr mit der China-Branche etwas näher in Kontakt und stieß dabei auf erstaunliche Dinge:

    Während mir bekannte Thai-Damen schon seit vielen Jahren in Deutschland leben, im Schnitt um die 40 Jahre alt sind, mit deutschen Staatsbürgern verheiratet sind und ihre Massagesalons offiziell angemeldet haben, trifft man im China-Institut vermehrt auf Touristinnen, die mit einem 3-Monat-Visum ausgestattet sind oder aber auf Anraten eines „Beraters“ vorsorglich einen Asyl-Antrag gestellt haben! – Da in China verschiedene Volksgruppen politisch verfolgt werden, soll die behauptete Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe geradezu Gold wert sein, da der Asyl-Antrag dadurch angenommen wird und man mit diversen Rechtsmitteln dann gut und gerne 3 – 4 Jahre in Deutschland geduldet wird. In diesen Jahren, wo das Verfahren läuft, geht man dann einfach unangemeldet der Prostitution nach und spart sich dabei auch jegliche Steuerzahlung!

    Dieses Geschäftsmodell haben sich die Damen natürlich nicht selbst ausgedacht! – Dafür wären weitreichende Kenntnisse im deutschen Asylrecht nötig, die man nicht so einfach im chinesischen Internet findet. Es muss also davon ausgegangen werden, dass es im Hintergrund eine Organisation gibt, die sich im „menschlichen Export“ auskennt und für die nötigen Papiere sorgt. Auch wenn die Damen stets behaupten, irgendwie vom Himmel gefallen zu sein, ist dies natürlich wenig glaubwürdig!

    Nun hat es, wie nicht anders zu erwarten war, in diesem Jahr eine Vielzahl von Razzien im chinesischen Massage-Milieu gegeben, bei denen eben die Touristinnen und Asylantinnen entdeckt wurden, die bei den Überprüfungen natürlich kein Wort deutsch sprachen und sehr überrascht wirken, als man sie mit dem deutschen Recht konfrontierte. Bei den Touristinnen war die Handhabe einfach: man untersagte die weitere gewerbliche Tätigkeit oder sorgte bei abgelaufenem Visum für die umgehende Heimreise. Bei den Asylbewerbern war uns ist es deutlich schwieriger, da der Schutzgedanke des Verfahrens eine Abschiebung verhindert. Selbst bei mehrfachen Aufgriffen, sind den Behörden die Hände gebunden! Wer kann auch sympatischen und hilflos wirkenden jungen Damen wirklich böse sein?

    Haben wir es in diesem Bereich mit selbstbestimmter Sexarbeit zu tun oder ist es Menschenhandel in krasser Form?

    Eine chinesische Dame, die sich gut auskennt und die schon lange legal in Deutschland lebt, hat mir das Modell recht anschaulich erklärt: die chinesische Mentalität ist nach ihren Aussagen sehr geschäftsorientiert und sexuelle Dienstleistungen, die in der Volksrepublik offiziell gänzlich verboten sind, werden nicht unter moralischen Aspekten gewertet, sondern sind eine Ware, die man dort auf den Markt bringt, wo der Ertrag am besten ist. Mit 3 Jahren illegaler Prostitution in Europa sollen sich mit angewandter Tabulosigkeit mehrere Hundertausend Euro steuer- und abgabenfrei erwirtschaften lassen, die in China für den einfachen Bürger ein unglaubliches Vermögen sind. Dass man von angenommenen 300.000 Euro etwa ein Drittel an die „Organisation“ abgeben muss, bleibt bei der Rückkehr nach China ein schöner Batzen Geld übrig, der dort später für ein gutes Leben reichen soll.

    Verschleppung oder die Anlockung mit falschen Versprechungen mag es zwar auch geben, aber in vielen Fällen soll das Geschäft schon in China sehr konkret abgesprochen worden sein. Die Organisation tritt in Vorleistung, organisiert und zahlt die Anreise, stellt vor Ort „Gewerberäume“ zur Verfügung und hält einen geheimen Leitfaden für den Umgang mit deutschen Behörden bereit und sorgt auch für den Personalaustausch im europäischen Binnenmarkt, wenn irgendwo mal etwas anbrennt! – Durch „Schengen“ ist man ja flexibel und kann den Arbeitsort jederzeit schnell wechseln, wenn irgendwo Unannehmlichkeiten drohen. Zwar ist das dann möglicherweise auch ein Verstoß gegen Asylbestimmungen, aber man hofft auch hier nicht wirklich behelligt zu werden.

    Für die Behörden ist es jedenfalls fast unmöglich, erfolgreich am Ball zu bleiben, da sich Zuständigkeiten ändern, Personen abtauchen, Papiere verschwinden und man außer einem freundlichen Lächeln kaum verwertbare Informationen bekommt!

    Wenn dann mal ein „Schlag“ gelingt, wovon wir in den vergangenen Tagen in der österreichischen Presse lesen konnten, fliegen vielleicht 100 illegale Einwanderinnen nach Hause und einige Hintermänner landen im Gefängnis, aber im nächsten Flieger sitzt schon die gleiche Zahl neuer Touristinnen mit Leitfaden.

    Markteroberung um jeden Preis? – Darin sind die Chinesen gut und die deutschen Behörden können da nicht kontern. Wie auch? – Man kann ja nicht allen chinesischen Touristinnen die Einreise verweigern und jeder Fall ist eben ein Einzelfall für den es immer auch Rechtsmittel gibt. Rechtsstaat ist Rechtsstaat und da kommt oft das Recht vor der Pflicht!

    Das neue Prostitutionsgesetz wird ab Mitte 2017 erweiterte Möglichkeiten bieten, um illegale
    Massagesalons zu eliminieren. Touristinnen und Asylbewerber können nach den neuen Bestimmungen nämlich keinen Huren-Ausweis erhalten und Salon-Betreiber dürfen Leute ohne Ausweis nicht beschäftigen.

    Was hört man dazu aus dem chinesischen Milieu in Deutschland? – Man lese Konfuzius:

    Die Freude ist überall. Es gilt nur, sie zu entdecken.

    Übersetzt könnte dies bedeuten: Die Karawane zieht weiter und sucht eine neue Oase an einem Ort, wo es ein solches Gesetz nicht gibt!


    Aktuelle Presse-Themen im Kontext:

    Rundschau-Online: Bordellbande soll Chinesinnen eingeschleust haben!

    Augsburger Allgemeine: Zuhälter zwingen 150 Chinesinnen zur Prostitution

  • Beratungstermine Frankfurt/Main … 18. bis 20. November 2016

    Beratungstermine Frankfurt/Main … 18. bis 20. November 2016

    Bildquelle: Pixabay
    Bildquelle: Pixabay

    Frankfurt am Main – Eine Metropole der käuflichen Lust

    Frankfurt am Main ist deutschlandweit bekannt für sein Bahnhofsviertel, wo eines der größten Rotlicht-Viertel der Republik beheimatet ist. Wieviele Sexworkerinnen dort in den verschiedenen Laufhäusern, Bars und Clubs aktuell tätig sind, lässt sich nur schwer schätzen. In den 90er-Jahren, wo ich im dortigen Bezirk freundschaftliche Kontakte pflegte, war das Bahnhofsviertel fast jede Nacht ein Rummelplatz und es waren in wechselnen Schichten täglich über 1.000 Dienstleisterinnen in den Bordellbetrieben anzutreffen. Die größten Laufhäuser hatten Hunderte von Zimmern, wovon heute wegen diversen baurechtlichen Auflagen wohl nur noch die Hälfte in Betrieb sind. Einige Eros-Center wurden sogar geschlossen und Genehmigungen für neue Betriebe erteilt die Stadt Frankfurt in diesem Distrikt schon seit längerem nicht mehr.

    Auch wenn die Blütezeit, die u.a. mit den Brüdern Beker verbunden war, schon lange vorbei ist, wird am Bahnhof immer noch gutes Geld mit dem käuflichen Sex verdient. 300.000 € monatliche Mieteinnahmen sind in einem großen Eroscenter keine Seltenheit und der Kampf um die Marktanteile ist hart. Diverse Revierkämpfe sorgen immer wieder für Schlagzeilen und wer nach Sex and Crime sucht, ist am Frankfurter Hauptbahnhof nie verkehrt. Rustikale Verhältnisse, die man mögen muss oder eben auch nicht.

    Als internationale Banken- und Messestadt, hat Frankfurt aber nicht nur die einschlägigen Laufhäuser mit den vorwiegend osteuropäischen, asiatischen und lateinamerikanischen Damen zu bieten. In keiner deutschen Stadt gibt es mehr Escort-Agenturen, die um die Gunst betuchter Kundschaft buhlen und auch bei den hochwertigen „Massage-Salons“ ist die Main-Metropole führend. Hier sind die Preise z. B. deutlich höher als in Berlin oder Köln, da das bevorzugte Klientel aus der Finanzwelt nicht so auf den Groschen schaut und die internationalen Messegäste auch höhere Preise zahlen können.

    Am kommenden Wochenende (18. bis 20.11.) bin ich zu Kundenterminen in der Stadt, um über das neue Prostitutionsgesetz zu informieren und um Konzepte anzudenken, die bei den zum 1. Juli 2017 kommenden Konzessionierungspflichten notwendig sein werden.

    Die Frankfurter Behörden arbeiten schon seit Jahren sehr intensiv im „Rotlicht“ und verfügen über weitreichende Erfahrung mit dem Milieu. In Sachen „Erotik“ ist man Weltstadt und die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes kann mit der bestehenden amtlichen Infrastruktur sicher bewältigt werden! Schon heute hat die Stadt Frankfurt Sexworker und Betreiber fest im Blick und duldet keine Unregelmäßigkeiten! – Regelmäßige Razzien und sonstige Kontrollen durch Ordnungsamt, Stadtpolizei und Sittendezernat sind üblich und orientieren sich an einer recht strikten „Law and order“-Politk. Wenn man dies weiß, ist man gut beraten, sich frühzeitig rechtsicher aufzustellen, um seinem Gewerbe auch zukünftig „ordnungsgemäß“ und natürlich gewinnbringend nachzugehen.

  • Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!

    Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!

    Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitutions-Reglementierung schwarz/weiß – Erlaubt versus verboten

    Wer nicht wirbt, der stirbt! – Eine Weisheit, die man in fast jedem Marketing-Seminar hört und die in unserer multi-medialen Zeit natürlich nach wie vor stimmt. Facebook, Twitter und Co. fluten uns täglich mit persönlichen Statements und Werbebotschaften, wobei die Festplatte in unserem Stammhirn nur einen sehr geringen Teil davon speichern kann und die meisten Informationen schon nach kurzer Zeit nicht mehr in unserer Erinnerung sind.

    Die Erotik-Branche hat es im Vergleich zur Saftpresse oder zum praktischen Gemüsehobel etwa leichter, Informationen zu lancieren, die im vorwiegend männlichen Gehirn durch diverse optische Anreize in Form von aufreizenden Fotos automatisch ein längeres Mindesthaltbarkeitsdatum haben. Dies hat die Natur so eingerichtet, damit unsere Vermehrung immer in Schwung bleibt. Objekte der Begierde sollen Begehrlichkeiten wecken und tun es ja meistens auch!

    Zum werbewirksamen Bild, das natürlich dem deutschen Jugendschutz entsprechen sollte, gehört dann noch der Werbetext, mit dem man seine Dienstleistungen und Vorzüge anpreist, um einen letzten werbenden Impuls zu setzen.

    Bei diesem Text wird es ab dem 1. Juli 2017 nun schwierig und zwar besonders schwierig, wenn man erweiterte sexuelle Dienstleistungen anbietet oder angeboten hat. Denn im neuen Prostitutionsgesetz gibt es sowohl klar formulierte wie leicht verschleierte Werbeverbote, die
    unbedingt, weil mit Bußgeld bewährt, zu beachten sind.

    Die klaren Werbeverbote für gewerbliche Sex-Dienstleistungen:

    Sex ohne Kondom darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr angeboten und nicht mehr beworben werden. Dabei ist es egal ob es sich um orale, vaginale oder anale Praktiken handelt. Auch branchentypische Umschreibungen (FO, FT, AO) sind dann nicht mehr zulässig!

    Ebenso darf Sex mit Schwangeren nicht mehr angeboten und beworben werden. Auch hier sind umschreibende Begriffe, die eine solche Praktik unterschwellig erkennbar machen, gesetzlich untersagt!

    Die verschleierten Werbeverbote:

    Hier geht um „Flat-Rate-Sex“ und gewerblichen „Gangbang“, die durch ganz besondere Umstände nicht mehr möglich sind, weil der Gesetzgeber Weisungsverbote erlassen hat, die es unmöglich machen, solche Dinge weiter anzubieten.

    Eine Sexworkerin muss nämlich jederzeit die Kontrolle über ihren Körper haben und kann die Einwilligung zum Vollzug einer sexuellen Leitung von jetzt auf gleich (also auch mitten im Geschehen) zurückziehen oder aber den Preis hierfür ändern. Ein Clubbetreiber oder Gangbangveranstalter kann so unmöglich einen wirksamen Vertrag abschließen, zumal dieser auch im Rahmen eines Betriebskonzept amtlich genehmigt werden müsste. Welches deutsche Amt würde einen bereits im Ansatz erkennbaren Rechtsbruch genehmigen?

    Wenn „Flat-Rate-Sex“ und „Gangbang“ in der gewerblichen Form (Club, Party) nicht angeboten werden darf, ist Werbung mit diesem Inhalt folglich auch nicht gestattet!

    Keine Regel ohne Ausnahme: wenn eine einzelne Sexworkerin in ihrer eigenen Wohnung zu einem Gangbang einlädt und keine weiteren gewerblichen Damen aktiv mitwirken, dürfte der Gangbang möglich sein. Und wenn eine einzelne Dienstleisterin „soviel Sex wie möglich“ innerhalb eines bestimmten Zeitraums anbietet, ist kein Gesetzesverstoß erkennbar.

    Mit den aufgeführten Werbeverboten hat sich übrigens vor 14 Tagen bei einer Tagung großer deutscher Erotikportale in Berlin eine Expertenrunde intensiv befasst, weil die deutsche Erotikwerbe-Branche ja auch an die entsprechende Gesetzgebung gebunden ist und ganz sicher keine Beihilfe zu Ordnungwidrigkeiten leisten möchte! – Zu den Ergebnissen
    des Treffens gibt es in Kürze hier und auch an anderer Stelle noch diverse Berichte und Einschätzungen.