Schlagwort: Amtliche Kontrolle

  • Howard Chance – Huffington Post – Kolumne zum ProstSchGesetz

    Howard Chance – Huffington Post – Kolumne zum ProstSchGesetz

    Howard Chance - Huffington Post - Kolumne zum ProstSchGesetz


    Howard Chance – Huffington Post – Kolumne zum ProstSchGesetz

    Neben meinen Consulting-Dienstleistungen und den damit verbundenen Reisen, die natürlich viel Arbeitskraft binden, bin ich natürlich nach wie vor journalistisch tätig und veröffentliche, wenn auch in etwas eingeschränkterem Rahmen, wöchentlich diverse Artikel in meinem eigenen Blog, aber auch in externen medialen Angeboten. Regelmässig mach ich dies auch bei der Huffington Post, die das journalistische Geschäft in den vergangenen Jahren verändert hat. Hier ist ein aktives Netzwerk entstanden, das Meinungen bildet, prägt und verändert. Dabei sind die Gast-Blogger, zu den auch ich gehöre, das Salz in der stets informativen Nachrichten-Suppe.

    In dieser Woche habe ich mich bei der Huffington Post mit dem Thema „Deutschland kurz vor dem Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes“ beschäftigt. Der Countdown läuft ja bekanntermaßen und bald werden wir die 4-Wochen-Frist erreicht haben, die dann wohl besonders schnell ablaufen wird. Obwohl Ämter und Behörden bislang nicht so richtig in die Pötte gekommen sind, Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel, wird das neue Gesetz das erotische Deutschland stark verändern. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die Behörden bereit sind, das Gesetz umzusetzen. Was kommt, das kommt, keine Frage!

    Nachdem es keine Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren gab bzw. gibt, sind die Durchhalte-Parolen aus dem „Frankfurter Dona Lager“ schon etwa merkwürdig, da wenig zielführend! Was machen nun die Sexworkerinnen und Betreiber ab dem 1. Juli 2017? Ist ziviler „gebührenpflichtiger“ Ungehorsam sinnvoll oder sinnvoll? Das möge jede und jeder einfach selbst entscheiden. Ich habe meine Meinung zum Thema ja hinreichend dargestellt und möchte nicht der König der Gebetsmühlen werden.

    In meinem Huffpost-Artikel beschäftige ich mich vielmehr mit den Nebengleisen der Politik, die offensichtlich der Prostitution als solches an den roten Kragen wollen und stelle dies in einen überlagernden weltpolitischen Kontext und in Relation zu Deutschland-Fragen, die der
    Allgemeinheit wohl viel wichtiger erscheinen.

    Den neuen Howard-Chance-Artikel finden Sie unter:

    http://www.huffingtonpost.de/howard-chance-/friede-den-huetten-krieg-_b_16664512.html

    Mein Blog-Archiv bei Huffington Post finden Sie unter:

    http://www.huffingtonpost.de/howard-chance-/

  • Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Tick-Tack: die Uhr läuft unaufhörlich weiter und in etwas mehr als einer Woche sind wir in der 4-Wochen-Frist bis das neue Gesetz seine Wirkung entfalten wird. Mein Unternehmen MH-Consulting ist momentan stark beansprucht, da bekanntlich „kurz vor knapp“ immer ein gewisser Aktivismus entsteht. Viele Betreiber warten halt gerne bis zur letzten Minute und benötigen dann Hilfe im vermeintlich letzten Moment.

    Ämter-Anfragen bundesweit

    In der kommenden Woche starte ich eine umfangreiche Behörden-Initiative, bei denen ich in allen Städten und Gemeinden, wo ich Kundschaft habe, bei den zuständigen Ämtern nachfragen werde, welche amtlichen Vorbereitungen es bislang gibt und wie und wann man die neuen gesetzlichen Vorschriften umsetzen will. Dies erfolgt „abtrakt“, also ohne Nennung der Kundennamen, um eben keine „schlafenden Hunde“ zu wecken. Mir ist aber wichtig, frühzeitig zu wissen, wie die lokalen Autoritäten ticken und womit im Einzelfall zu rechnen ist.

    Aktuelles Thema: Bauprüfung

    Nachdem in Nordrhein-Westfalen für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten eine Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung beim Antrag auf die Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes nun durch Verodnung obligatorisch ist, also zwingend vorliegen muß, kann eine vorzeitige Nutzungsänderung u.U. notwendig werden. Die Umwandlung von privater zu gewerblicher Nutzung ist in einigen Fällen möglich, allerdings ist vielen Kollegen nicht klar, welche besondere Anforderungen hier baulich anfallen. Zum Glück haben wir bei MH-Consulting Experten für diesen Bereich zur Hand, die momentan ebenfalls durch die Republik reisen, um Bestandaufnahmen vorzunehmen. Vorbereitung kann nicht schaden!

    Neue Steuerpflicht / Steuerliche Optimierung

    Für viele Sexworkerinnen ist das Thema Steuerpflicht ein relativ unbekanntes Feld. Wenn nun demnächst eine automatische steuerliche Erfassung im Rahmen der „Anmeldung“ erfolgt, ist guter Rat gefragt, wie man damit umgeht und wie man beispielsweise sein persönliches Kassenbuch führt! – Ausserdem bietet der Schäuble-Erlaß für Zimmervermieter im erotischen Bereich recht umfangreiche Möglichkeiten für Einsparungen, die unser steuerberatender Partner aus Oberhausen gerne erläutert! – Sprechen Sie uns an!

    Formulare, Formulare …

    Unsere interne Formularabteilung arbeitet seit Wochen unaufhörlich: Musterverträge für „Mitarbeiterinnen“, die keine sein dürfen, werden ebenso vorbereitet wie Muster-Kasenberichtsvorlagen und formulare für die Betriebsorganisation. Diese Unterlagen müssen natürlich von unseren Experten und Partnern untersucht und abgsegnet werden. Wir wollen schließlich Material zur Verfügung stellen, mit dem man nicht Schiffbruch erleidet! Spätestens zum 10. Juni 2017 soll alles fertig sein!

    Terminsituation im Juni 2017

    30 Tage, 30 Städte? Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht, aber im Rahmen der Mandantenbetreuung ist der Terminkalender im Juni 2017 bereits prall gefüllt. Unser Bauxperte ist stark nachgefragt, unser Steuerberater hat wenig Luft und ich selbst unterstütze eine beachtliche Anzahl von Kundinnen und Kunden bei der Konzepterstellung. Es wird noch mindestens ein weitere Informationsseminar geben und es stehen vielfältige Aufgaben an, bevor der Kalender den 1. Juli 2017 erreichen wird! Ich bitte daher an dieser Stelle Neukunden um Verständnis, dass „allgemeine Informationstermine“ momentan einen gewissen Vorlauf erfordern!

    MH-Consulting und Howard Chance geben weiter Gas! – Versprochen!

  • NRW – Ein Bundesland setzt Maßstäbe – Auch bei der Prostitution!

    NRW – Ein Bundesland setzt Maßstäbe – Auch bei der Prostitution!

    NRW - Ein Bundesland setzt Maßstäbe - Auch bei Prostitution!
    Bildquelle: Pixabay

    NRW – Ein Bundesland setzt Maßstäbe – Auch bei der Prostitution!

    Ja, ich bin gebürtiger Südwestfale und kann durch meinen aktuellen Wohnsitz heute auch über die politische Richtung in meinem Heimatland mitbestimmen. Wird Hannelore Kraft unsere geliebte Landesmutti bleiben oder hat am Ende der eifernde Armin Laschet die Nase politisch vorn und gibt zukünftig den NRW-Landesvater? Ich gebe natürlich an dieser Stelle keine Wahlempfehlung ab und will die Wahl zwischen „Pest und Cholera“ nicht beeinflussen! Alles riecht heute nach großer Koalition, wobei aber eben noch unklar ist, welche Partei die marginale Führung übernimmt.

    Führung ist dabei das Wort, auf welches ich bewußt abziele, da das Land NRW auch bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes eine führende Rolle einnimmt: außer in Bayern, wo man Prostitution schon seit Jahren mit Landesrecht wirksam reguliert, ist NRW das einzige Bundesland, wo man konkrete Umsetzungspläne in der Schublade hat, wie man mit dem ungeliebten Thema Prostitution in Kürze umgehen will.

    Die Politik hat Ausführungbestimmungen erlassen, was nach dem Bundesgesetz erlaubt ist und hat die Situation durch ergänzende zu beachtende baurechtliche Bestimmungen deutlich verschärft. In NRW gehört eine Bau- oder Nutzungsgenehmigung nun zwingend zum Konzessionsantrag und hier werden die Sorgenfalten bei den betroffenen Betrieben immer größer! Hat man für sein Objekt keine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung, braucht man den kostenpflichtigen Erlaubnis-Antrag nicht einzureichen, da das Ergebnis klar sein dürfte! Oh Schreck! Auch die Gebührenfrage und der Kostenkatalog liegen vor und lassen den Städten und Gemeinden im Land kaum Spielraum.

    NRW reitet vorran und liefert damit den anderen „kleineren“ Bundesländern brauchbare Vorlagen, wie es schon bei anderen Verwaltungsverfahren (Beispiel: Sexsteuer) der Fall war. Weil man in Düsseldorf sorgfältig und perspektivisch gearbeitet hat, können andere Länder „kopieren“ und zwar ohne eigene Arbeitkräfte unnötig damit zu belasten.

    Hessen setzt auf Arbeitskreise, die sich irgendwann mal versammeln sollen, Sachen-Anhalt hat kürzlich kapituliert und auch sonst ist die Lage eher ruhig und verhalten. Da passt die Steilvorlage aus NRW gut ins Bild und ich rechne fest damit, dass sich viele Bundesländer, egal wie sie auch politisch geprägt sind, dem NRW-Verfahren mehr oder weniger anschliessen werden. Ist ja auch viel einfacher, als abweichende eigene Lösungen mühsam zu entwickeln! Wir alle werden früher oder später sehen, wie sich die Angelegenheiten entwickeln werden!

    Beim politischen Thema „Prostitution“ sind die Meinungen der großen Volksparteien nahezu identisch und ein Wechsel des „Ansagers“ wird die Gesetzesumsetzung kaum verändern!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/28/amtliche-antraege-nrw/

  • Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Prostitution 2017 - Aktuelle Beobachtungen - Rechtsprechung versus Wahrnehmung
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Je näher der 1. Juli 2017 rückt, desto „unsicherer“ fühlen sich die Betreiberinnen und Betreiber von Bordellbetrieben bundesweit und diverse neue „Erlasse“, wie sie beispielsweise kürzlich in NRW erfolgt sind, gießen hier weiteren Brennstoff ins bislang schwach lodernde Feuer. Auf manchen Seminaren wird der absolute „Untergang“ verkündet, in einigen Städten versprechen amtliche Mitarbeiter der „unteren Ebenen“ eine gewisse „Flexibilität“, die man aber durchaus als strafbare „Rechtsbeugung“ werten kann und die man nur auf angewandte Unwissenheit zurückführen kann.

    Die Lage ist jedenfalls mehr als kompliziert und in vielen Fällen nicht mehr zu überblicken!

    Nordrhein-Westfalen hat, wie ich bereits berichtet habe, Richtlinien erlassen, nach denen die Behörden vor Ort agieren sollen, wobei sich hier aber die berechtige Frage stellt, ob die Behörden dies auch unbedingt „müssen“? In Berlin haben Gerichte unter dem Eindruck des Prostitutionsgesetzes von 2002 einige Bordelle in Wohnhäusern „erlaubt“, wenn diese nicht störend, auffallend oder jugendgefährdend waren. Anderenorts wurden von Gerichten sogar „Sperrgebietsverordnungen“ im Einzelfall aufgehoben, um beispielsweise die persönliche Wohnungsprostitution zu ermöglichen! Nachdem der Bundesgerichtshof unlängst entschieden hat, dass bordellartige Betriebe nicht mehr als „Vergnügungsstätten“ zu betrachten sind, wurden baurechtliche Bestimmungen angepasst oder eben auch nicht!

    Wir befinden uns in einer Widersprüchlichkeit, die man kaum noch begreifen kann und sind damit auf dem Weg zu einer Unmenge von Einzelfall-Entscheidungen, die in 2017 oder auch später amtlich und gerichtlich zu klären sein werden. Deswegen ist es mir wichtig, auf diese Umstände hinzuweisen und dvor zu warnen die Flinte zu früh ins sprichwörtliche Korn zu werfen, da dazu möglicherweise kein Anlaß besteht! Ohne intensive Prüfung geht gar nichts, aber manchmal gibt es zum Abwarten erst einmal keine sinnvolle Alternative!

    Mein Team und ich sind an den verschiedensten Orten des Republik im Einsatz, um Möglichkeiten und Gegebenheiten zu prüfen und gewisse Prognosen zu wagen, in der Hoffnung das unsere Logik den amtlichen Erfordernissen entspricht.

    Der Mai ist ein weiterer Reisemonat, bevor dann im Juni die erste Intensivphase der Konzepterstellungen ansteht, die viel Zeit und Kraft erfordert. Alle Gebiete der Republik werden im laufenden Monat noch besucht, bevor dann im Juni umfangreiche Kundenpflege ansteht. Wir geben Gas … im Sinne der Sache!

  • Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Prostitution 2017 - Baurecht - NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Für die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes hat das Land NRW Ende April ein Merkblatt für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten vorgelegt, das recht brisante Details enthält und die das neue Gesetz in einigen Teilaspekten sogar noch „erweitern“, in dem für die Konzessionierung Unterlagen verlangt werden, die im Gesetzestext nicht ausdrücklich genannt sind.

    Bei meinem Lieblingsthema „Baurecht“ sind für die notwendige Konzessionierung bis spätestens 31. Dezember 2017 eine Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung für die Prostitutionsstätte mit Zeichnungen einzureichen!

    Hier entstehen dann die schon früher angedeuteten Mega-Probleme für geduldete Objekte, die eben alles haben, nur keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung. Es ist fraglich, ob sich Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen über diese vorgegebene Systematik „hinwegsetzen“ können oder werden. Hier sind Gespräche notwendig, die ich für meine Klienten in NRW natürlich frühzeitig führen werde.

    Das Land NRW deutet an, die Übergangsfristen bis Ende des Jahres zu gewährleisten und dies wird dann – natürlich auf freiwilliger Basis und ohne rechtlichen Anspruch darauf – hoffentlich auch für die baurechtlichen Fragen gelten?

    In jedem Fall werden in aussichtsreichen Fällen „Nutzungsänderungen“ und ähnliche Genehmigungen im Sommer / Herbst 2017 notwendig werden, da man ja auf anderem Weg die für die Konzession notwendigen Unterlagen nicht erhalten kann. Im Ergebnis wird dies für NRW heissen:

    Keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung = keine Konzession!

    Während im Gesetzestext von einer formellen stellungnahme des lokalen Bauamtes ausgegangen werden konnte, ist die nun  vorgeschriebene Bau-/Nutzungsgenehmigung kein Nicken, sondern ein höchst anspruchsvolles amtliches Dokument!

    In Zusammenarbeit mit unseren Bauexperten und Architekten arbeiten wir natürlich bereits an Lösungen und bereiten uns auf die neuen Notwendigkeiten vor!

    Ein wichtiger Hinweis zum Schluß: diese Regelungen gelten momentan nur für NRW und können nicht einfach auf die anderen Bundesländer übertragen werden! Hier könnten Dingen u.U. „anders“ angegangen und gelöst werden! Puh, wer blickt da überhaupt noch durch?

    Das Merkblatt des Ministeriums finden Sie als PDF unter folgendem Link:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/merkblatt_betreiber-nrw.pdf

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/28/amtliche-antraege-nrw/

  • Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Prostitution 2017 - Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Tropische Stürme und Meeresbeben sind in unseren Breitengraden zum Glück recht unbekannt. Dennoch ist der „Tsunami“ eine gute Metapher für das, was auf die deutsche „Prostitutionsbranche“ momentan zu rollt: erst stürmt und grummelt es etwas und schließlich setzt ein Beben ein, bei dem leider kaum ein Stein auf dem anderen bleibt!

    Seit der Verabschiedung des neuen Prostitutionsgesetzes sind nun 8 Monate vergangen, in denen viel diskutiert wurde und in denen die Branche darauf hoffte, dass ein solches Gesetz keinen „Bestand“ haben würde. Einige verlassen sich nach wie vor auf „Dona Carmen“, deren initiierte Verfassungsbeschwerde immer noch „auf dem Weg“ ist.

    In Karlsruhe „eingegangen“ ist sie (noch) nicht und das zeitliche Ziel ist wohl eher offen!

    Nun mag man meine süffisante Anmerkung gerne als „Howarsche Posse“ verstehen, doch habe ich bislang mit den meisten Einschätzungen immer recht nahe an der Wahrheit gelegen, wenn es eine solche denn überhaupt gibt!

    Was machen nun die „Dona-Jünger“, wenn es den Eilantrag nicht gibt und das Schicksal nun einfach so seinen Lauf nimmt?

    Mir wurde zugetragen, dass „Dona“ nun auf Durchhalteparolen setzt und die Kundschaft auf Durststrecken vorbereitet, die im Einzelfall aber eben prompte Existenzvernichtung bedeuten können. Die Ämter warten sicher nicht, bis in Karlsruhe in einigen Jahren eventuell einige Beschwerdepunkte Erfolg haben. Hier fällt mir der Kamelzüchter ein, der ein totes Kamel mit Vitamintabletten füttert und der Chefarzt im Kreißsaal, der erfreut verkündet:

    „Schönes Kind … leider tot!“

    Der politische Ansatz der Frankfurter Aktivisten ist durchaus richtig, löst aber im hier und jetzt überhaupt keine gegenständlichen Probleme und konkrete „Konzepte“ sind in der Elbestrasse Fehlanzeige! Würde man solche Konzepte entwickeln, wofür wahrscheinlich die Zeit fehlt, wäre dies womöglich auch ein Verrat an den eigenen Zielen?

    Egal: Gesetz Nr. 1 – Jeder macht seins!

    Reisen wir in unserem Bericht vom Frankfurter Bahnhof mal virtuell nach Bonn, wo in der vergangenen Woche eine große Infoveranstaltung zum neuen Prostitutionsgesetz stattgefunden hat, an dem auch Kunden von MH-Consulting teilgenommen haben.

    6profis und der erwartete Tsunami

    Die dortige Expertenrunde, die von den engagierten Kollegen der 6profis eingeladen worden war, richtete eindringliche Appelle an die Seminarbesucher und führte dabei wohl den zu erwartenden „Tsunami“ ein, den der Kollege Thomas Meyer (Berlin Intim) im März analog mit „Meteoriten-Einschlag“ beschrieben hatte. Die Vorträge müssen dabei große Wirkung gehabt haben, da noch am Abend des Bonner Seminars aufgeregte Anrufe bei mir eingingen.

    Nun bin ich ja auch oft als „Schwarzmaler“ bezeichnet worden und in der Tat gehört die Übertreibung manchmal zum Handwerk, um eben für Dinge zu sensibilisieren. Ich habe mir jedoch die all zu markigen Feststellungen ein wenig abgewöhnt, da hier nicht hilfreiche Aufregung entsteht, die vorallem die „Mädels“ dann nicht mehr ruhig schlafen lässt!

    Wenn man sich dann spekulativ schon mit dem Almosentopf am Bahnhof wähnt, ist man zu konstruktiver Arbeit nicht mehr in der Lage!

    Die „amtlichen Möglichkeiten“, die unsere Gesetzgebung bietet, werden sehr vielfältig sein und bei Seminaren (auch bei meinen) zeigt man eben die umfangreiche Gefahren auf, wobei oft nur Teilaspekte für die Einzelne oder den Einzelnen relevant sein dürften. Wenn man nun die geballte Information verdauen muß, entsteht schnell der „overkill“ und die deprimierte Grundhaltung. Man sollte dabei nicht vergessen, dass fast jeder Fall lokal und als Einzelfall betrachtet werden sollte. Dazu empfehlen wir grundsätzlich unsere Expertenbetrachtung und die 6profis werden ähnlich verfahren.

    Nicht nur die Betreiber von Prostitutionsstätten sind in der Krise, auch bei den Ämtern wird geschimpft und diskutiert, weil man der Umsetzung in die Praxis nicht wirklich nahe ist. Aber die Probleme werden „irgendwann“ dort gelöst sein und „amtliche Existenzen“ werden auch nicht zerstört. Da lebt es sich einfach etwas beruhigter!

  • Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Prostitution 2017 - Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf - Vorsicht!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Ich war in dieser Woche wieder zu diversen Beratungsterminen unterwegs und bin dabei mehr oder weniger zwangsläufig mit „Behörden-Aktionismus“ konfrontiert gewesen, der u.a. auch Kundinnen und Kunden meiner Beratungsgesellschaft betroffen hat!

    Krefeld … auf dem Weg zu Recht und Ordnung? – Vorsätzliche Nötigung durch amtliche Diener?

    Aus Krefeld wurde mir von einem „Überfall“ der Ordnungsbehörden berichtet, bei denen sich um die 10 amtliche Personen fast gewaltsam Zutritt zu einer Hostessen-Wohnung verschafften, um der dort angemeldeten (!) Mieterin richtig Druck zu machen: neben der Aufforderung, die Wohnung umgehend zu verlassen, wurde jegliche Form der Prostitution mit mündlicher Androhung von Bußgeld verboten und als Krönung wurde mit Einsatz eines Drogenspürhundes gedroht und abschließend Zwangsprostitution unterstellt!

    Wenn eine „Meldeadresse“ vorliegt, kann man unmöglich der eigenen Wohnung verwiesen werden, da Wohnraum grundgesätzlich hohen Schutz genießt. Auch die Prostitution kann in der eigenen Wohnung nicht untersagt werden, wenn nicht Jugendgefährdung oder konkrete abzuwendende Gefahren für die öffentliche Ordnung vorliegen. Ein Skandal, wenn Leute vom Amt sich nicht ausweisen und sich wie üble Bahnhofs-Zuhälter benehmen! Willkür im Amt ohne jegliche rechtliche Grundlage!

    Sollte sich die „Routine-Kontrolle“ wirklich so gestaltet haben, muß man von schwerer Nötigung, Hausfriedensbruch und schwerem dienstlichen Fehlverhalten sprechen und die zuständige Staatsanwaltschaft sollte unbedingt eingeschaltet werden! Doch: unabhängige Zeugen sind leider Mangelware und so muss ich die Angelegenheit natürlich mit dem Fragezeichen versehen!

    Düsseldorf macht mobil … Einbestellungen und Hausbesuche!

    Die Landeshauptstadt gibt bereits Gas und eine emsige Mitarbeiterin des Düsseldorfer Ordnungsamtes mit spanischem Namen, hat bereits Dutzende von Wohnungsbordellen besucht und Betreiberinnen zum Teil bereits ins Amt einbestellt, um auf das neue Prostitutionsgesetz hinzuweisen und die möglichen Auswirkungen zu skizzieren.

    Zwar waren die mir zugetragenen Gesprächsinhalte mitunter etwas einseitig angelegt, in wichtigen Details auch durchaus strittig hinterfragbar, aber zumindest gab es keine wirklich negative Tendenz, die auf besonderen „politischen Willen“ hindeuten könnte, aber es wurde deutlich, dass Düsseldorf baurechtliche Mängel mit einfach weiter dulden wird, sondern dass
    die Genehmigungsfähigkeit von Prostitutionsstätten hier ganz sicher auch durch die bauamtliche Brille gesehen werden wird!

    Mögliche Kompromisse wurden durchaus angedeutet, ob man dies aber im Zweifelsfall schriftlich bestätigt bekommt, zweifle ich stark an, weil dies als dienstliches Vergehen gewertet werden dürfte! Düsseldorf hat der Prostitution nicht den Kampf angesagt, wird aber in jedem Fall mit dem neuen Gesetz regulierend eingreifen! Besonderr Nachlässigkeit ist nicht zu erwarten! Düsseldorfer Betreiber: aufgepasst!

  • Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Prostitution 2017 - Steuer aus dem Ruder? - Probleme mit dem Fiskus? - Hilfe!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Sexwork und Finanzamt sind zwei Begriffe, die wie Feuer und Wasser sind: der erste Begriff ist eine der letzten Bastionen der Bargeld-Generierung ohne Belege und Zeugen; der zweite Begriff symbolisiert die gesellschaftliche „Ordnung“ nach dem Motto: „gib dem Kaiser, was des Kaisers ist!“ Die Freundschaft zwischen den zwei Welten, hält sich merklich in Grenzen, denn für Menschen in der Sexarbeit und Betreiber von Prostitutionsbetrieben, ist der Fiskus das größte Schreckgespenst, zumal der Bundesfinanzminister viel mehr mit dem neuen Prostitutionsgesetz zu tun hat, als man auf den ersten Blick vermuten mag.

    Erotik-Betriebe sind bei Betriebsprüfungen schon längst im Fokus und mit dem umstrittenen „Düsseldorfer Verfahren“, dem es prinzipiell an gesetzlichem Fundament fehlt, haben sich die „Steuerfahndungsämter“ schon vor Jahren ins einnehmende Spiel gebracht! Da sind auch Steuereinnahmen von pseudonymisierten Bürgerinnen willkommen, denen man durch Quittungen mit Fantasienamen aber oftmals die Möglichkeit nimmt, bereits geleistete Vorauszahlungen bei einer nachfolgenden Steuererklärung geltend zu machen. Dann zahlt man eben einfach zweimal, ist ja schließlich genug da!

    Erfolgreiche und begehrte Damen, nehmen durchaus noch satte Gelder ein, wenn sie am richtigen Standort arbeiten und sich bewußt nicht für „Problembezirke“ entschieden haben, wenn es denn etwas zu entscheiden gab. Da taucht dann auch „plötzlich“ das Problem mit der berühmten Umsatzsteuer auf, wo man den „Grenzbetrag“ von 17.500 € schon im ersten Geschäftsjahr als selbständige Unternehmerin knacken kann, was dann eine „Optierung“ erfordert! Bahnhof? Ja, steuerliche Dinge klingen kompliziert und sind es leider auch!

    Nicht selten wird die Umsatzsteuer in Bordellbetrieben mehr oder weniger ignoriert! Man macht „halbe/halbe“ beim Umsatz, vergisst aber dabei gerne oder unwissen, dass der komplette Umsatz umsatzsteuerpflichtig ist und bucht als Betrieb nur den eigenen Anteil. Wird damit die andere „Hälfte“ einfach von der Umsatzsteuer befreit? Pustekuchen! Ich kenne bislang nur ganz wenige Damen in der Branche, die wirklich über eine Umsatzsteuernummer verfügen, höre dafür aber laufend von Fällen, wo man versucht, den Betrieben die dadurch entgangene Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen!

    Ist es für Sexworker wirklich ratsam, hier mit den amtlichen Gewalten zu spielen, keine Buchführung zu haben und einfach (wenn überhaupt) fiktive glatte Jahressummen anzugeben, die schon auf den ersten Blick „verdächtig“ erscheinen, weil man eben selten exakt 9.000 Euro im Jahr „verdient“ und damit dann auch keine Einkommensteuer zu zahlen hat? Bislang wurden solchen Fälle durchaus „geduldet“, warum auch immer!

    Haben sich Bordellbetreiber schon mit der „Registrierkassen-Pflicht“ beschäftigt oder ist man hier der Meinung, dass irgendwelche Zettel auch zukünftig ausreichen werden? Kennt man die Gefahr, die von erkennbaren Fehlern in der Buchführung ausgeht? Riskiert man eine Schätzung, bei der mitunter Summen aufgerufen werden, die man nie eingenommen hat?

    Die neue Gesetzgebung will regulieren und dabei ganz klar auch neue „Steuerbürger“ identifizieren, die ihre Beteiligung am Gemeinwohl bislang vergessen haben. Darum werden alle Sexworker, die sich zum „Huren-Pass“ anmelden, auch prompt (und das heisst sofort) an die Finanzbehörden gemeldet! Wer dann angeblich schon länger „arbeitet“, aber keine Steuernummer besitzt, ist als potentieller Übeltäter schnell erkannt!

    Ich bin als langjähriger Unternehmer und Berater zwar einigermaßen gut im Thema, muss aber bei den Feinheiten auch passen! Zur umfassenden Beratung in steuerlichen Fragen, bin ich aber weder befugt noch befähigt, da das Thema einfach viel zu komplex ist und hier stets Fachleute ans Werk gehen sollten, die aber oftmals mit „Rotlicht“ ein Problem haben oder sogar der Meinung sind, dass Sexworker möglichst viel Steuern bezahlen sollten, weil sie ja „Ferkel“ sind! Kein Witz, sondern durchaus Realität!

    Doch es gibt auch Experten, die frei von moralischen Vorurteilen sind und eben ihre Arbeit für die Kundin so machen, wie es sich gehört. Durch den momentan vorhandenen Beratungsbedarf, bin ich im vergangenen Monat eine Kooperation mit einer erfolgreichen Steuerberatungsgesellschaft aus Oberhausen eingegangen, deren Inhaber keine Berührungsängste hat, Sexworker wie normale Mandanten „behandelt“ und auch für Großbetriebe in der Branche bereits seit längerer Zeit erfolgreich tätig ist.

    Wer steuerliche Fragen hat, Konzepte benötigt oder seine Buchführung einfach in gute Hände geben möchte, ist bei diesem Kollegen gut beraten und ich gebe die Kontaktdaten gerne jederzeit weiter, damit frühzeitig gehandelt werden kann, bevor Finanzbehörden möglicherweise zum großen Schlag ansetzen. Sowas braucht nämlich kein Mensch! Amen!

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/02/nachgefragt-die-besteuerung-von-sexworkern-in-deutschland/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/22/finanzminister-umsatzsteuer-stundenhotel/

  • Prostitution 2017 – Presseschau – Stricher-Verhaftung im Münchener Sperrgebiet

    Prostitution 2017 – Presseschau – Stricher-Verhaftung im Münchener Sperrgebiet

    stricher-verhaftung-muenchen
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Presseschau – Stricher-Verhaftung im Münchener Sperrgebiet

    In Bayern versteht man bekanntlich bei illegaler, weil verbotener Prostitution in Sperrgebieten keinen Spaß und gerade in der Landshauptstadt München zeigt man wenig Gnade, wenn ein „Verbrecher“ offensiv sexuelle Dienste in verbotenen Zonen anbietet.

    So wurde, wie „Focus Online“ berichtet, vor wenigen Tagen ein 27-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz von einer Zivilstreife verhaftet, weil dieser einem der Beamten „ein wenig Spaß“ angeboten hatte. Eine rustikale „Nummer“ im feuchten Gebüsch, ist nun wirklich Geschmackssache, aber unser Übeltäter hat nun einmal alles falsch gemacht, was man eben in München falsch machen kann:

    Akquise im Sperrbezirk, Ansprechen eines Polizisten, Wiederholungstäter und dann noch ohne festen Wohnsitz!

    Wo endet sowas? Im Zweifelsfall im Knast! Jedenfalls soll der erwischte Sexworker dem Haftrichter vorgestellt werden und bei fortgesetzdem Verstoss gegen das Prostitutionsverbot sind in einem Verfahren durchaus Haftstrafen möglich! Warum direkt zum Haftrichter? Weil bei nicht vorhandenem Wohnsitz grundsätzlich Fluchtgefahr besteht und sich der Täter recht einfach dem ordnungsgemässen Verfahren entziehen könnte.

    Unlustig, aber die Münchener Geschichte macht deutlich, dass mit diesen besonderen Verboten nicht zu spaßen ist. Verstösse sind, wenn sie immer wieder passieren, kein Kavaliersdelikt und können im Extremfall da enden, wo Übernachtung und Verpflegung kostenlos sind, wo die Türen nach aussen aber abgeschlossen sind!

    Übringes wird bei der Diskussion rund um das neue Prostitutionsgesetz oft vergessen, dass es in Deutschland eine große Anzahl von männlichen Sexworkern gibt, die ab Juli 2017 auch einen „Huren-Ausweis“ benötigen werden! In den Regenbogen-Saunen der Republik will man davon aber nichts hören, weil man sich als „geschlossene Community“ betrachtet und die auffälligen Stricher, die man oft an den Bahnhöfen der Großstädte antrifft, haben meist ganz andere Probleme und auch keine Ansprechpartner, die umfangreich informieren.

    Aber das wird die Ordnungsämter und die Polizei (besonders natürlich in München) nicht wirklich interessieren: der fehlende Ausweis wird ein zusätzliches Druckmittel werden und daher ist ab Juli 2017 von weiteren Terminen beim Haftrichter schon jetzt auszugehen!

    Den Bericht von Focus Online finden Sie unter:

    http://www.focus.de/regional/muenchen/polizei-muenchen-verbotene-prostitution-im-sperrbezirk-ludwigsvorstadt_id_6953417.html

  • Prostitution 2017 – Presseschau – Stadt Rostock ist (auch) ahnunglos!

    Prostitution 2017 – Presseschau – Stadt Rostock ist (auch) ahnunglos!

    Prostitution 2017 - Presseschau - Stadt Rostock ist (auch) ahnunglos!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Presseschau – Stadt Rostock ist (auch) ahnunglos!

    Immer mehr Städte und Gemeinden bekunden inzwischen ihre erweitere Ratlosigkeit, was die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes im Juli 2017 anbelangt! Anfragen eines befreundeten Kollegen an einige Kreise in NRW, wurden mit Worthülsen und Floskeln beantwortet:

    „Wir befinden uns noch in der Findungsphase, sind aber sicher, die erforderlichen Resourcen in ausreichender Form zeitnah zur Verfügung stellen zu können!“

    Klingt doch gut und wenn sich in deutschen Großstädten wie Frankfurt/Main und Hamburg im Mai Arbeitskreise bilden, ist man schon recht weit? Hier gilt wohl die Weisheit:

    „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich nen Arbeitskreis!“

    Ist ja auch prima, wenn es eben nicht um ein so komplexes Thema wie das neue Protitutionsgesetz gehen würde, wo die Anzahl der Verordnungen täglich steigt und wo Verordnung A Rechte erweitert, die Verordnung B beschränkte. Konfusion, Chaos un mittendrin die armen Beamten, die dieses erst einmal intern ordnen müssen, bevor sie sich mit Informationen an die Öffentlichkeit wagen.

    Kann es wirklich sein, dass 8 Monate nicht ausreichen, um ein bundesweit einheitliches System zu schaffen und Mitarbeiter frühzeitig zu schulen? Hier haben an wichtigen Schnittstellen wohl einige Verantwortliche geschlafen und der deutsche Förderalismus hat hier auch eine unrühmliche Rolle gespielt: zu viele Köche erzeugen einen ungeniesbaren Brei! Das ist das Ergebnis!

    In der heutigen Presseschau fiel mir ein Bericht aus Rostock auf, der meine Befürchtungen mal wieder untermauert:

    Prostitution: Stadt Rostock ist ahnungslos!

    Ahnungslos ist schon ein sehr bezeichnendes Wort: Nichtwissen ist das eine, aber nicht einmal eine Ahnung zu haben ist unfassbar!

    Man wartet bei der Stadt auf Post von der Landesregierung aus Schwerin und auf ein landesrechtliches Ausführungsgesetz, das es aber überhaupt noch nicht gibt! Da wird also zeitnah nichts kommen, wenn man den allgemeinen Regeln der Logik folgt.

    Was wird das Resultat sein, wenn man nicht weiß was man wie tun soll und wann?

    Zurücklehnen, den lieben Gott einen guten Mann sein lassen und einfach abwarten, was die Sexworker und Betreiber vor Ort sicher erst mal nicht stören wird! Wenn die Stadt erst mal keine „Huren-Ausweise“ ausstellt, wird es auch keine Kontrollen in dieser Richtung geben. Still ruht der See! Amen!

    Den von mir gelesenen Artikel finden Sie unter:

    http://www.svz.de/lokales/rostock/wir-koennen-richtig/prostitution-stadt-ist-ahnungslos-id16571741.html

  • Prostitution 2017 – Amateurpornostars versus Prostitution – Betrachtungen

    Prostitution 2017 – Amateurpornostars versus Prostitution – Betrachtungen

    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Amateurpornostars versus Prostitution – Betrachtungen

    Die deutsche Amateurporno-Szene boomt und ist nicht zuletzt durch das Buch des Kollegen Philip Siegel in den vergangenen Wochen breit in die Öffentlichkeit gerückt: sein Auftritt bei „Markus Lanz“ war ebenso informativ wie amüsant und selbst die gestrenge Alice Schwarzer konnte sich ein breites Lächeln nicht verkneifen … geht doch, Alice! Wahrheinlich hat die Gute viel mehr Humor, als ihre kämpferischen Artikel vermuten lassen!

    Deutschland ist das Amateurporno-Land überhaupt!

    stellte der Buchautor Siegel fest und berichtete von eindrücklichen Erlebnissen bei seinen hautnahen Recherchen, die in quer durch die Republik führten und sicher auch weiter führen werden.

    Wenn Porno Porno bleibt, hat das doch gar nix mit dem neuen Prostitutionsgesetz zun tun?

    Dies war die mit einer Feststellung verbundene Frage einer Darstellerin, die mich per Mail um meinen Rat bat. Richtig: Dreharbeiten, bei denen Pornofilme produziert werden, fallen nicht unter den Prostitutionsbegriff des neuen Gesetzes! Es wird nämlich keine sexuelle Dienstleistung an oder mit einem Freier erbracht!

    Es gibt allerdings Filmproduktionen, bei denen männliche Darsteller Eintritt bezahlen, um bei einem Filmdreh mitzuwirken und hier stellt sich dann die Frage, wofür dieser Eintritt zu zahlen ist. Zahlt der Darsteller doch für eine „sexuelle Dienstleistung“ und ist das Filmprojekt womöglich nur die Tarnung für einen gewerblichen Gangbang?

    Eingeweihte wissen, das die Grenzen hier fliessend sind. Die Behörden haben das Thema hingegen nur sehr begrenzt auf dem Schirm, was sich aber ab Juli 2017 schnell ändern kann, wenn eben neue Regeln gelten!

    Wenn es den Behörden gelingt zu belegen, dass Filmdarsteller eher als Freier und weniger als Filmschaffende zugegen sind, droht Ungemach, da die Aufnahmen dann schnell als erlaubnispflichtige „Prostitutionsveranstaltungen“ gewertet werden können und die weiblichen Akteuerinnen damit zu „Prostituierten“ werden, die in der Folge den beliebten „Huren-Ausweis“ benötigen!

    Man bewegt sich hier in einer „Grauzone“, in der zuviel erhellendes Licht sicher auch nicht gewünscht ist, wenn man es einmal nur von der Seite der Anbieter aus betrachtet. Aufgeschreckte Behörden könnten aber zur intensiven „Beleuchtung“ neigen und die amtliche Lampe genau auf diesen leicht dunklen Bereich richten. Wer kann, der kann!

    Da man von privaten „Filmproduktionen“ nur sehr selten leben kann, haben viele Stars der Szene Geschäftsmodelle entwickelt, die das Filmschaffen mit Sexwork kombinieren. User-Treffen, frivole Herrenparties oder aber Pornostar-Escort werden auf privaten Pages und in Portalen beworben. Damen, die „auch“ solche Dienstleistungen anbieten, kommen um den „Hurenpass“ nicht herum und viele der Events sind, wenn sie nicht „alleine“, also ohne die Mitwirkung weiterer Kolleginnen, durchgeführt werden, erlaubnispflichtig, wobei ein Prostitutionsgewerbe angemeldet werden muß und die Veranstaltungen 4 Wochen vor dem Event angezeigt und genehmigt werden müssen!

    Interessanterweise gibt es im Web bereits annoncierte Events nach dem 1. Juli 2017, bei denen man die notwendige Erlaubispflicht ohne wenn und aber unterstellen kann und muß. Da wäre es dann überhaupt nicht verwunderlich, wenn zu gegebener Zeit Behörden als amtliche Beleuchter die Szenerie schlagartig betreten und bei einer Razzia mal fix die genauen Umstände prüfen. Gerade wenn solche Events in bekannten Erotikclubs stattfinden, die als besondere Gewerbebetriebe jederzeit amtlich kontrolliert werden können, bleibt die verschlossene Tür sicher nicht zu und die Ausweiskontrollen sind auch für die männlichen Gäste nicht ungefährlich, da sie als mögliche Zeugen Post in den heimischen Briefkasten bekommen können. Was da wohl die Mutti zu sagt, die Post informativ öffnet?

    In Zusammenarbit mit einem Amateur-Cam-Portal und einigen fragenden privaten Darstellerinnen, plane ich im Mai/Juni 2017 ein Informationsseminar für dieses spezielle Segment. Wir sind gerade bei der Terminfindung und haben dabei das Ruhrgebiet als Veranstaltungsort im Plan! Spätestens Ende April werde ich hierzu posten!

  • Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 - Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Papier ist geduldig, Papier vermittelt Informationen und manchmal sorgt Papier, hier in Form einer geplanten ministeriellen Verordnung, für weiteres Chaos bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes in die Praxis! Was geht da vor im Bundesfamilienministerium?

    Am 31. März 2017 wurde vom Ministerium u.a. der Entwurf einer sogenannten „Prostitutions-Anmeldeverordnung“ vorgelegt, die exakt festlegen soll, in welcher Form die Sexworker-Anmeldung konkret erfolgen soll. Ein zentraler Punkt ist dabei die Angabe der möglichen „Arbeitsorte“ im „Huren-Ausweis“: nach dem ursprünglichen Gesetzestext, war bzw. ist es möglich, in den Ausweis „pauschal“ alle Orte und Kreise im Bundgebiet einzutragen, etwa nach dem Muster „Tätigkeit in allen Kreisen und Orten des Bundesgebietes“, wie ich es schon in meinem Buch (Erstfassung September 2016) angeregt hatte. Mit dieser Formulierung wäre man recht weit vorne, aber damit soll, wenn die neue Verordnung denn wirklich beschlossen wird, Schluß sein!

    Im Hurenausweis sollen dann alle Orte, in denen man die Prostitution ausübt oder zukünftig ausüben will, „einzeln“ aufführen. Na denn, dann muß der Sachbearbeiter halt notfalls mehrere Hundert Orte eintragen, was aber auf dem vorgesehenen Dokument gar nicht möglich ist, da die beschriftbare Fläche viel zu klein ist!

    Rein rechtlich ist die „Verordnung“ recht fragwürdig, da man einer Sexworkerin ja nicht verbieten kann, in  allen Orten der Bundesrepublik, wo Prostitution erlaubt ist, zu arbeiten. Warum man den Ämtern nun recht unsinnige und verwaltungsintensive zusätzliche Pflichten auferlegt, wird mir ein Rätsel bleiben.

    Fest steht hingegen, dass ein fehlender Ort im Dokument zu einem echten Problem werden kann und zwar sowohl für die Sexworkerin wie für den Betreiber, der ja den Ausweis nun umfangreich prüfen muß. Wenn Frankfurt/Main eingetragen ist, gilt der Eintrag nicht für das angrenzende Offenbach und umgekehrt! Drückt der Betreiber hier regelmässig ein Auge zu, sind Bußgelder vorprogrammiert. Und auch die Dame wird davon nicht verschont bleiben, wenn sie die neue amtliche „Erdkunde“ nicht versteht.

    An dieser Stelle muß ich ausnahmsweise einmal die Leutchen von Dona Carmen e.V. loben, die diesen neuen ministeriellen Ergüsse auf ihrer Homepage sehr umfangreich herausgearbeitet haben. Wer also mehr über die Dokumente vom 31. März 2017 wissen möchte, der schaue doch einmal bei den Frankfurter Aktivistinnen und Aktivisten vorbei:

    Aussetzen statt umsetzen!