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  • Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! - Kondompflicht / StädteportraitsPresseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Deutschlands Meinungsbilder Nr. 1 – Bildzeitung nebst Bild Online – hat recht lange zum Thema neues Prostitutionsgesetz geschwiegen, doch zum Stichtag 1. Juli 2017 wurde nun ein informativer Artikel publiziert, der in der SEO-Optimierung den Seitenuntertitel „Neue Regel im Puff“ enthält und einen typischen Bild-Anreißer bietet:

    Kommt jetzt die Kondom-Polizei?

    Man spielt halt gerne mit „reizenden“ Wörtern und die „Kondom-Polizei“ weckt da schon ein generelles Interesse. Man hat den bekannten Rainer Wendt als Chef der Polizeigewerkschaft befragt, der betonte, dass es „keine Lümmel-Tüten-Polizei geben werde!“ Punkt! Aber keinen Punkt für die Zote, die nicht wirklich witzig rüber kommt! Egal!

    Interessanter sind da schon die Anfragen an deutsche Städte, wo Bild fragte, wie die Kondompflicht denn nun konkret kontrolliert werden soll:

    In München, wo die Kondompflicht schon lange durch Landesgesetz vorgeschrieben ist, hat man keine gravierenden Verstöße festgestellt und will das Vorhandensein von Kondomen und Hinweisschildern in Bordellbetrieben prüfen. Prima: wenn Kondome ausliegen, werden sie auch stets verwendet? Etwas einfach gedacht!

    In Frankfurt hat man keinen wirklichen Plan und erklärt, dass es „spannend“ wird! Manchmal ist es wohl besser, die Klappe zu halten, wenn man keine Ahnung hat. Oder?

    Köln weiß, dass man nicht „inflagranti“ ermitteln kann und will sich, wie München, auf die ausliegenden Kondome und auf die Kontrollschilder beschränken. Man hat nachgedacht!

    In Hannover will man „ungebrauchte“ und „gebrauchte“ Kondome in den Betrieben kontrollieren. Na wunderschön, welcher Beamte sehnt sich danach in Bordell-Mülleimern nach „Gülle-Hülle“ zu suchen. Lecker, klebrig, stinkig! Man hat halt Humor!

    Dresden weiß noch nicht einmal, ob die Kondompflicht überprüfbar ist. Da es noch keine örtlichen Vorgaben gibt, sitzt man es aus? Kopfkratz oder Hannover fragen?

    Den Dortmundern reicht wohl das „Hinwirken“ der Betreiber aus, wobei das eine Weisung sein könnte, die eigentlich nach dem neuen Gesetz untersagt ist. Grenzwertig! Man will sich die Finger auch im Revier nicht schmutzig machen!

    Stuttgart hat auch (noch) keine Ahnung und gibt dies unverblümt zu! Thema durch!

    Keine Spur von den berüchtigten Kondom-Polizisten, die ich schon in amtlicher Ausbildung wähnte! Nun bin ich aber schwer enttäuscht, dass man sich so wenig Mühe gibt. Natürlich mit Ausnahme der Hannoveraner, die künftig in den Tonnen hängen? Dem Finanzamt traut man solche Maßnahmen ja schon lange zu, um mögliche Umsätze zu ermitteln. Schmidt vom Amt, der bislang Parkverstöße ahndete, hat dann demnächst eine neue Passion?

    Übrigens: spätesten wenn im Unrat die bräunlich verfärbten HT-Kondome für den zünftigen Analverkehr auftauchen, werden Handschuhe Pflicht! – Pfui, Howard!

    Wer die Artikel-Details nachlesen möchte, findet diesen unter folgender Webadresse:

    http://www.bild.de/politik/inland/prostitutionsgesetz/neue-regeln-im-puff-52395980.bild.html

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/04/p16591/

  • Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Update - Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? - Leider Irrtum!
    Bildquelle: Pixabay

    Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Vor einigen Wochen habe ich mit „Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!“ getitelt, nachdem ich ein Rundschreiben der Polizeiinspektion Regensburg erhalten hatte, das inzwischen als „Postwurfsendung“ von einem 3-7 köpfigen Polizei-Einsatzteam in Regensburger „Prostitutions-“ und Massage-Wohnungen zugestellt wurde.

    Nach meinen Informationen fand dies „zufällig“ im Rahmen eines Aktionstags gegen den Menschhandel statt, bei dem in Bayern wohl auch „leicht ruppige Fachkräfte“ eingesetzt wurden, die örtlich unbekannt waren. Bisschen Show kann ja nicht schaden! Oder? – Schön ist sicher anders!

    Aber zurück zum eigentlichen Thema: das Rundschreiben der Polizei klang freundlich und verbindlich und der zuständige wie verfassende Beamte wird von den Regensburger Betreibern als „sympathisch“ charakterisiert. Die Polizei empfiehlt eine frühzeitige Kooperation und es entstand der Eindruck, dass man „alles“ irgendwie mit den Behörden regeln kann. In der Folge fragten einige Betreiber bei der Stadt Regensburg nach, um zu erfahren welche Vorgaben es gibt und welche Unterlagen für die Konzessionierung notwendig werden.

    Der Schock folgte dann auf den Fuß und zwar in den letzten Tagen: Regensburg hat umfangreiches Material vorbereitet und fordert sehr wohl qualifizierte baurechtliche Dokumente.

    Die „vorsichtige Entwarnung“ muss ich zurücknehmen. Bayern bleibt eben Bayern und überlässt nichts dem Zufall oder der amtlichen Schludrigkeit.

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, so es denn überhaupt möglich ist, sollen Baubegehungen erfolgen und die Frage nach „genehmigt“ oder „nicht genehmigt“ wird schon auf Seite 1 des Antrags gestellt. Kein Unterschied zu NRW, eher noch eine kleine Steigerung, bei der die Bayern sogar Nachweise fordern, dass das genutzte Wasser im Haus frei von Legionellen ist! Liest sich relativ unentspannt und hat bereits einige Betreiber geschockt, weil das alles nach erweitertem Formalismus klingt.

    Ob wirklich so heiß gegessen wie gekocht wird, ist hier eher nicht die Frage, sondern ein frommer Wunsch, der sich womöglich nicht erfüllt!

    Sorry für meine Fehlinterpretation! Kann im schnellen Informationsfluß leider passieren! Daher ist mir die heutige Richtigstellung auch sehr wichtig! Ich bleibe am Ball und werde die Regensburger Freundinnen und Freunde natürlich weiterhin intensiv unterstützen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/27/polizeiinformation-regensburg/

  • Prostitution – BesD e.V. hat Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht!

    Prostitution – BesD e.V. hat Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht!

    Prostitution - BesD e.V. hat Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht!Prostitution – BesD e.V. hat Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht!

    Viele Leserinnen und Leser meines Blogs interessieren sich für den genauen Wortlaut der von Dona Carmen e.V. initiierten und inzwischen eingereichten Verfassungsbeschwerde. Eine Woche vor Inkrafttreten des neuen ProstSchG, ist das von Rechtsanwalt Starostik (Berlin) gefertigte Dokument in Karlsruhe eingegangen und umfasst inklusiv Anschreiben 62 DIN A4!

    Der Schriftsatz ist juristisch gründlich gearbeitet, wie es beim erfahrenen Herrn Starostik nicht anders zu erwarten war. Ich habe für die geneigte Lektüre fast 2 Stunden benötigt, da die Darstellungen und Bewertungen doch recht kompliziert sind und man doch über einige Ansätze intensiv nachdenken muss.

    Nun wäre es vermessen, die Beschwerdegründe an dieser Stelle journalistisch oder gar rechtlich zu bewerten. Ich habe zwar zu den einzelnen Punkten durchaus eine recht klare persönliche Meinung, will mich hier aber nicht als selbsternannten Verfassungsrechtler profilieren oder aber frech „richten“.

    Dies können die Karlsruher Richter 1000 mal besser, zumal es ja im Kern ausschließlich darum geht, was wirklich gegen das Grundgesetz verstoßen könnte oder verstößt. Diese Beurteilung ist schwierig und nichts für den Laien, der Rechtsprechung bei Barbara Salesch und Alexander Hold kennen lernte.

    Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen vom BesD e.V. für die Veröffentlichung des Gesamttextes. So entsteht erstmals Transparenz, die sich ja viele gewünscht haben. Merci dafür! Nun wissen „wir“ endlich, welche Beschwerdegründe vorgebracht werden und können nachlesen, welche Standpunkte vertreten werden. Das hilft, unabhängig davon, was am Ende dabei herauskommt, beim Denken und Nachdenken.

    Da es sich, wie eigentlich schon bekannt war, bei der jetzt eingereichten Beschwerde nicht um ein Eilverfahren handelt und die Beschwerde zunächst einmal formell „angenommen“ werden muss, was eine Vorprüfung beinhaltet, wird man erst einmal nichts hören, da die Karlsruher Mühlen wegen Arbeitsbelastung statistisch sehr langsam „mahlen“. Es erfordert also einer gewissen Geduld, bis es zu weiteren Schritten kommt und die „Sache“ zur Verhandlung kommt. Ich werde selbstverständlich weiter dazu berichten!

    Eine abschließende Anmerkung: natürlich sind in der PDF-Veröffentlichung die Namen der Beschwerdeführer anonymisiert worden, aber das tut dem Inhalt ja keinen Abbruch. So empfehle ich Ihnen den Text als spannende Wochenend-Lektüre und weise auf den Link des BesD hin, wo das umfangreiche Dokument zu finden ist:

    https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/VERFASSUNGSBESCHWERDE-ProtSchG-2017.pdf

  • Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Prostitution - Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? - Warteschleife!
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    Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Der Blick auf den Kalender verrät, dass es nun nur noch 5 Tage sind, bis das neue deutsche Prostitutionsgesetz recht „unfeierlich“ Inkrafttreten wird. Am kommenden Samstag ist es soweit und die „Vorfreude“ hält sich absolut in Grenzen! Überraschung? Nein, sicher nicht!

    Dona Carmen e.V. hat in der vergangenen Woche einige Aktivistinnen und Aktivisten nach Karlsruhe begleitet, die dort eine „Verfassungsbeschwerde“ in den Briefkasten des Bundesverfassungsgerichtes geworfen haben. Zustellung also erfolgt, aber die Bearbeitung nimmt nun den vorgeschriebenen Gang und wird bis zum 1. Juli 2017 ganz sicher kein Ergebnis bringen und das Gesetz nicht „vorläufig“ stoppen können!

    Fast alle Bundesländer (mit Ausnahme von NRW, Schleswig-Holstein und Thüringen) haben den Erlass von notwendigen Umsetzungsverordnungen mehr oder weniger vertagt und werden wohl erst nach den Parlaments- und Sommerferien aktiv! Und die Bundesländer, die schon Verordnungen haben, bremsen den Eifer ihrer Mitarbeiter, da Formulare und Schulungen fehlen. Auch hier werden Verzögerungen die Regel sein!

    Den „Huren-Ausweis“ gibt es auch noch in keiner deutschen Amtsstube! – Wenn es die Blanko-Dokumente aber noch nicht gibt, kann man keine „Ausweise“ ausstellen und Sexworker, die an verschiedenen Orten der Republik nachgefragt haben, wurden auf die Zukunft vertröstet! Offensichtlich nehmen die Ämter gezwungenermaßen auch Übergangsregelungen für sich selbst in Anspruch!

    Mallorca und Sonne rufen jetzt auch in den öffentlichen Verwaltungen: Sommerferien und damit eine sehr eingeschränkte Besetzung. In den kommenden zwei Monaten werden nur die Dinge erledigt, die dringend sind und keinen Aufschub dulden! Dazu gehört die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes sicher nicht!

    Wir befinden uns also alle in der Warteschleife und gewinnen dabei einfach noch etwas Zeit, die wir dann hoffentlich sinnvoll nutzen werden?

    Die Frage nach dem konkreten und akuten Handlungsbedarf kommt täglich auf: was kann ich tun, was muss ich tun und womit kann ich mir Zeit nehmen?

    OK, versuchen wir das einmal in der Kurzanalyse zu betrachten:

    1. Kondompflicht und Werbeverbote

    Hier greift das Gesetz sofort und unmittelbar ab dem 1. Juli 2017! – Das Hütchen muss beim gewerblichen Sex auf den Lümmel und zwar ohne wenn und aber. Werbung für Sex ohne Kondom und für Sex mit Schwangeren ist ebenfalls ab dem Stichtag verboten und die Homepage und geschaltete Anzeigen sollten ab kommenden Samstag den Vorschriften genügen! Ansonsten sind Ordnungsgelder und privatrechtliche Abmahnungen möglich!

    2. Betriebserlaubnis / Geschäftkonzept / Aufzeichnungspflichten etc.

    Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bestanden, können hier recht entspannt sein, denn die Übergangsfristen stellen klar, dass die betriebliche Neuorganisation nicht zum Stichtag erfolgen muss! Dies hat Zeit bis zum Ende des Jahres und die Neuorganisation geht dabei einher mit dem Konzessionsantrag. Allerdings sind Neugründungen nach dem 1. Juli 2017 kompliziert und möglicherweise langwierig: neue Betriebe dürfen nämlich erst starten, wenn eine Betriebserlaubnis vorliegt!

    3. Gesundheitsberatung / Huren-Registrierung / „Ausweis“

    Da die Vorlagen bei den Ämtern noch nicht vorliegen, kann nichts ausgestellt werden! Einige Gesundheitsämter sprechen zwar von einem Start im Juli, zahlreiche Ordnungsämter vertrösten aber bereits auf August oder September und weisen von sich aus auf die Übergangsfristen hin! Was ist aber mit neu einsteigenden Sexworkern, die im Juli ihrer gesetzlichen Frist nachkommen wollen? Die schauen wohl in die Röhre und sollten sich dann
    vom jeweiligen Amt bescheinigen lassen, dass die Registrierung nicht möglich ist und das das Amt dies „verursacht“ hat! Die Behauptung, „alter“ Sexworker zu sein, ist Rechtsbeugung, wenn es nicht den Tatsachen entspricht! Aber bei einigen Betroffenen und vielleicht auch bei einigen Ämtern gilt womöglich: „der Zweck heiligt die Mittel!“

    Über weitere interessante Aspekte werde ich fortlaufend berichten und kommentieren. Auch wenn es in den kommenden Wochen keine einschneidenden Maßnahmen geben wird, gibt es ganz sicher viele News zum Thema aus den unterschiedlichen „roten Ecken“ der Republik!

  • Prostitution – Abmahnwelle deutet sich an – Neues Prostitutionsgesetz

    Prostitution – Abmahnwelle deutet sich an – Neues Prostitutionsgesetz

    Prostitution - Abmahnwelle deutet sich an - Neues Prostitutionsgesetz
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    Prostitution – Abmahnwelle deutet sich an – Neues Prostitutionsgesetz

    Während Dona Carmen e.V. heute in Karlsruhe parallel zu Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aufläuft, um die teuer erarbeitete Verfassungsklage-Post in den Briefkasten des Bundesverfassungsgerichtes zu werfen (Howard berichtete), bereiten sich findige Abmahner auf ihre Weise auf den Start des neuen Prostitutionsgesetzes vor, das ja nun in wenigen Tagen Inkrafttreten wird:

    Absahnen mit Abmahnen! Gesetzesverstöße machen es möglich!

    Wenn ich nämlich ab dem 1. Juli 2017 beispielsweise mit „französisch ohne“ oder „AO“ gewerblich werbe und dies öffentlich im Internet tue, kann mich jeder Mitbewerber über einen Anwalt kostenpflichtig abmahnen, da ich ja „unlauter“ arbeite und mir so einen Vorteil verschaffe! Auch „Flat-Rate-Sex“ kann schnell in den Fokus geraten, weil ich dort etwas anbiete, was durch das neue Gesetz ausgeschlossen ist. Auch hier ist schnell Post mit einfordernder Unterlassungserklärung nebst Kostennote des Anwalts möglich!

    Abmahnungen sind dabei die zivilrechtliche Variante, zu der sich jederzeit, ob nun real oder als Druckmittel, eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige hinzugesellen kann, denen die Ordnungsbehörde nachgehen muss. Hier gibt es keine Übergangsfristen und ich fürchte, dass einige mutige Betreiber beim Blick in den Briefkasten demnächst staunen werden.

    Bei meinen Recherchen habe ich Hunderte von Erotik-Angeboten gefunden, die noch nicht abgeändert wurden. Offensichtlich besitzt man hier ein besonderes Gott-Vertrauen oder ist eben nicht richtig informiert!

    Ich appelliere an dieser Stelle ausdrücklich noch einmal an die Vernunft: eine Abmahnung kostet „sinnlos“ Geld und die Ordnungswidrigkeit kann sogar eine spätere Konzessionierung behindern, da man ja schon bewiesen hat, dass man Gesetze nicht so genau beachtet!

    Das sinnlose Geld kann man sich sparen und die Ordnungswidrigkeiten-Anzeige ist genau das, was man sich in der kritischen Phase absolut ersparen sollte!

    Also: am besten noch einmal hinsetzen und die eigene Webseite oder die eigenen Anzeigen noch einmal kritisch prüfen, solange dafür noch genügend Zeit ist! Notfalls bei den Portalen nachfragen oder Onkel Howard um kurze Prüfung bitten!

     

     

  • Prostitution – Klartext – Gibt es Übergangsfristen bei der Kondompflicht?

    Prostitution – Klartext – Gibt es Übergangsfristen bei der Kondompflicht?


    Unter der neuen Rubrik „Klartext“ beantworte ich Fragen, die mich per E-Mail oder aber über Suchmaschinen-Anfragen erreicht haben. Kurze Fragen und kurze präszise antworten, die sich dem FAQ-Verzeichnis anschliessen.

    Gibt es Übergangsfristen bei der Kondompflicht?

    Nein, nach dem neuen Prostitutionsgesetz sind ab dem „Stichtag“ 1. Juli 2017 bei jeglichen Praktiken der gewerblichen Erotik zwingend Kondome zu verwenden: Oralverkehr, Vaginalverkehr und Analverkehr erfordern das Präservativ „am Körper des Mannes“!

    Ausnahme: beim Cunnilingus (Lecken der Vagina Frau) und beim Rimming (Lecken des Anus der Frau) ist kein Kondom vorgeschrieben! Auch Körper- und Gesichtsbesamung sind nicht verboten!

  • Ruhe auf den Bordell-Fluren! – Macht das ProstSchGesetz impotent?

    Ruhe auf den Bordell-Fluren! – Macht das ProstSchGesetz impotent?

    Ruhe auf den Bordell-Fluren! - Macht das ProstSchGesetz impotent?
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    Ruhe auf den Bordell-Fluren! – Macht das ProstSchGesetz impotent?

    Ich bekomme regelmäßig „Wasserstands-Meldungen“ aus fast allen Regionen Deutschlands, weil mich ja „beruflich“ interessiert, wie es nun weiter geht und wie die regionalen Behörden agieren und „umsetzen“. So gehört der kleine Plausch mit OWL ebenso zum Tagesgeschäft, wie der Anruf aus oder nach Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Information ist wichtig und so erfährt man viele Details, die natürlich in keiner Zeitung stehen.

    Erstaunlich finde ich, dass das erotische Geschäft momentan eine mächtige Flaute erlebt und dies wohl nicht durch die ersten hochsommerlichen Temperaturen. In Modellwohnungen, wo sich normalerweise die Stammgäste die Klinke in die Hand geben, ist seit Wochen kein Betrieb und Gäste, die man danach befragt, argumentieren plötzlich mit „dem neuen Gesetz“ und befürchten scheinbar „in anstehende Kontrollmaßnahmen“ zu geraten! Häh? Kopfkratz?

    Nun gibt es ja Freier, die recht hart vor den Knien sind und eine Razzia grinsend wegstecken. Es gibt aber auch viele „Opa Rudis“, die mal kurz in den „Rewe“ fahren und dann auf dem Rückweg zur heimischen „Erziehungsberechtigten“ kurz bei der „vollbusigen Chantal“ stoppen. Auch Überstunden im Büro oder der Spinning-Kurs im Fitness-Studio werden gerne als Alibi verwendet, um mal später nach Hause kommen zu können. Wenn man dann nicht im Büro oder auf dem Cardio-Bike schwitzt, sondern beim erotischen Intermezzo amtlich unterbrochen wird, geht der Puls natürlich auf 500!

    Kommt dann etwa Post nach Hause, etwa in Form einer Zeugenbefragung oder gibt es beim neuen Gesetz weitere Möglichkeit einen verheirateten Bordellschleicher an den Eiern zu ziehen? Die amtlich dokumentierte gewerbliche Entleerung der Fortpflanzungsdrüsen hat schon so manche Ehe zerstört und die weitere Lebensplanung der Zwangsläufigkeit unterworfen! Ein bisschen Spaß muss sein?

    Es gibt zwar keinen offensichtlichen Grund für solche Befürchtungen, aber die Herren Kunden scheinen dies im Bauch different wahrzunehmen. Kann ja nicht anders sein!

    Nun könnte man ja denken, das die neue Kondompflicht, die ja ab 1. Juli 2017 bundesweit gelten wird, einen regelrechten „Schlussspurt“ auslösen könnte. Schnell noch einmal „ohne“, bevor es eine teure Ordnungswidrigkeit wird! Pustekuchen: Enthaltsamkeit statt Konjunktur!
    Man(n) hält sich zurück und beobachtet erst mal die Szene! Ein inszenierter Schock?

    Scheinbar hat das Gesetz ein unterschwelliges „Abschreckungs-Potential“, das wir bis jetzt völlig unterschätzt haben? Ich bin jedenfalls sehr gespannt, was diesbezüglich in den kommenden Wochen und Monaten berichtet wird!

  • Hauptgewinn: Gestern 500.000 € Umsatzsteuer-Rückerstattung in NRW!

    Hauptgewinn: Gestern 500.000 € Umsatzsteuer-Rückerstattung in NRW!

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    Hauptgewinn: Gestern 500.000 € Umsatzsteuer-Rückerstattung in NRW!

    Mein Steuerberatungspartner aus Oberhausen, konnte gestern einen großen Erfolg vermelden: ein Kunde, der vom Schäuble-Stundenhotel-Erlaß profitieren wollte, hatte die Kanzlei vor einigen Wochen beauftragt, gezahlte Umsatzsteuer-Taler beim zuständigen Finanzamt zurück zu fordern. Dann begann eine intensive Prüfung der Unterlagen, zu der Experten aus allen „Steuerarten“ hinzugezogen wurden, um gegenüber den Finanzbehörden schlagkräftig argumentieren zu können. Das Team prüfte, analysierte und stellte dann schließlich den Erstattungsantrag, dem gestern ohne gerichtliches Verfahren entsprochen wurde:

    Der Kunde erhält eine Erstattung von über 500.000 € und kann sein „Glück“ momentan kaum fassen!

    Zu schwierig, zu gefährlich, zu aussichtslos: so hatte es ein früherer Berater prognostiziert. Doch das Ergebnis der Oberhausener Profis, die sich eben spezialisiert haben, kann sich nun absolut sehen lassen, zumal es sich jetzt um einen Präsedenzfall handelt und weitere ähnlich gelagerte Verfahren gerade intensiv angeschoben werden!

    Ich selbst wurde auf Veranstaltungen in den letzten Wochen mehrfach auf das etwas komplizierte Thema angesprochen. Auch Verbände zeigten großes Interesse und ich kann nun den „erfolgreichen Vollzug“ eines ersten Falls melden, dem ganz sicher weitere folgen werden! Alle, die direkt oder indirekt mit stundenweiser Zimmervermietung zu tun haben und hierfür Umsatzsteuer entrichten oder entrichtet haben, sollten prüfen, ob eine Rückforderung Sinn macht. Zwar sind in der Regel umfangreiche Vorprüfungen durch die Steuerkanzlei notwendig, aber u.U. arbeitet diese auf Erfolgshonorar-Basis.

    Wunder, gibt es immer wieder?

    Aber man muss nicht unbedingt auf Wunder warten, sondern kann aktiv werden und die Möglichkeiten einfach prüfen lassen! Sprechen Sie mich gerne per Mail an, hinterlassen Sie dabei Ihre Rufnummer und erwähnen Sie dabei einfach das Stichwort „Steuer“. Ich gebe die Information dann gerne an den Kollegen weiter!

    Nicht verzagen: Den Fachmann fragen!

     

     

  • Prostitution – Auskunft des Bundesministeriums zum ProstSchGesetz

    Prostitution – Auskunft des Bundesministeriums zum ProstSchGesetz

    Prostitution - Auskunft des Bundesministeriums zum ProstSchGesetz aktuell
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    Prostitution – Auskunft des Bundesministeriums zum ProstSchGesetz

    Mein Unternehmensberatungskollege aus Frankfurt am Main hat sich in der vergangenen Woche die Mühe gemacht, beim Bundesfamilienministerium einmal per Mail nachzufragen, wer auf staatlicher Seite Hilfestellung bei Umsetzungsfragen zum neuen Prostitutionsgesetz geben kann und ob hier eine „Clearingstelle“ geplant ist.

    Wenn man im Berliner Service-Center anfragt, bekommt man tatsächlich Antwort und die Auskünfte sind dabei in einem anderen Kontext durchaus aufschlußreich, aber lesen Sie selbst, bevor ich ein wenig bewerte:


    Mein Kommentar: Bei den Städten und Gemeinden hört man, dass die Länder noch nicht ausreichend informiert haben und es daher zu Verzögerungen bei der Umsetzung kommen wird. Die Bundesländer verweisen auf den Bund, dieser erklärt die Umsetzung zur Ländersache und jeder wartet scheinbar darauf, dass eine andere „Ebene“ etwas tut. Das erscheint nun wirklich wenig koordiniert, aber man gibt sich dennoch unaufgeregt, da ja durch Verzögerung wahrscheinlich nur wenig materieller Schaden entsteht. Engagement und zielorientiertes Vorgehen sieht sicher anders aus, aber das deutet bereits an, das unser neues Prostitutionsgesetz kaum zur „Chefsache“ taugt, sondern recht stiefmütterlich behandelt wird. Es ist weder eilig noch wirklich wichtig?

    Sexworker(innen) und Betreiber können so bei der allgemeinen Aufregung vielleicht einen Gang runterschalten, zumindest vorläufig. Solange der See ruht, Formulare fehlen und Mitarbeiter noch nicht geschult sind, herrscht ein relativer Frieden, zumal jetzt bald bundesweit die Schulferien nahen, in denen auch in den Ämtern reduzierte Besetzung herrscht. Landesparlamente und der Deutsche Bundestag machen bis September Pause und so wird auf politischer Ebene und in den Ministerien nur wenig passieren. Also bremst sich die Verwaltung eher automatisch und wird das Thema erst im Herbst wieder in den Fokus nehmen? Vermutlich!

  • Prostitution 2017 – Gesetzeslücke – Hotelprostitution als Alternative?

    Prostitution 2017 – Gesetzeslücke – Hotelprostitution als Alternative?

    Prostitution 2017 - Gesetzeslücke - Hotelprostitution als Alternative?
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    Prostitution 2017 – Gesetzeslücke –  Hotelprostitution als Alternative?

    Ich habe mein mobiles Quartier in den vergangenen Tagen mal wieder in Frankfurt am Main aufgeschlagen, wo sich im Schatten des Hauptbahnhofs trefflich wohnen und arbeiten lässt. Da ich im Raum Frankfurt eine ganze Reihe von Geschäftspartnern und Kunden habe, ist die Main-Metropole inzwischen einer der wichtigsten Standorte und meine Geschäftstermine finden oft abends in üppigen lokalen Hotelbars statt, von denen Frankfurt recht viele besitzt.

    In solchen Bars trifft man Hotelgäste, die einen abendlichen Absacker nehmen, Touristen, die sich einen Snack genehmigen, Geschäftsleute, die (wie ich) späte Meetings haben und neuerdings wieder verstärkt „einsame Damen“, die durch ihre zufällige Anwesenheit sofort auffallen. So war es auch gestern Abend, als ich zu einem Treffen in der City war und in einer der imposantesten Hotelbars der Stadt verweilte.

    Eine Lady im Business-Dress, die eine etwas zu groß geratene Handtasche bei sich trug, saß in zentraler Position an der Bar, nippte regelmässig an einem bunten Cocktail und prostete ausschließlich den anwesenden und eintreffenden Herrn zu. In einer Sitzgruppe eine weitere Dame, die im Laufe des Abends Ärger mit dem Concierge bekam, da sie mehrfach Richtung Toilettenanlage flanierte, wenn gestandene Herren im Anzug sich dorthin bewegten.

    Mein Gesprächspartner, der durch sin Business sehr oft in den großen Hotelbars zu Gast ist, war am Dauerschmunzeln und tauschte mit dem Chef-Barkeeper verhängnisvolle Blicke aus.

    „Die Eva ist fast jeden Abend hier. Und dass seit Jahren!“

    Klar, die Eva hat sich in die Bar verliebt und diese zum Wohnzimmer erkoren. Macht ja Sinn! Aber der Barkeeper flüsterte weiter:

    „Die Geschäfte laufen bei ihr recht gut! Ist ja auch ein ziemlicher Feger!“

    Eva – Geschäfte – Feger. Ok, es geht also um Prostitution, Eva sucht im mondänen Haus nach Kunden und sie ist nicht die einzige, die nicht nur zum Vergnügen an teuren Cocktails nippt. Die örtlich ansässigen Escort-Services finden den Zustand nicht wirklich gut, weil Escort-Agenturen ja in der Regel ihre Damen in teure Hotels entsenden. Wenn in diesen Hotels aber bereits käufliche Damen „vorrätig“ sind und sich dies rumspricht, braucht man den Vermittler nur noch, wenn man sehr speziell sucht und einen exakten Typ buchen möchte.

    Im Hinblick auf das neue Prostitutionsgesetz, haben die Damen in den Hotelbars jedoch einen unverkennbaren Vorteil: da man sie nur schwer enttarnen kann, da sie nicht online oder in Zeitungen werben und nicht bei einer Escort-Agentur gelistet sind, führen sie ein ruhiges Schattendarsein und werden wahrscheinlich auch auf Gesundheitsberatung und Registrierung verzichten, da das Risiko entdeckt zu werden, gegen null tendiert. Auch die Finanzämter haben so kaum eine Chance, ans staatliche Geld zu kommen.

    Nun werden nicht alle Damen, die eine Registrierung vermeiden wollen, ab 1. Juli 2017 in den Hotels sitzen, aber die Variante, die ich gestern kennenlernen durfte, ist eine der wenigen Möglichkeiten das neue Gesetz zu umgehen. Allerdings ist eine gewisse Freundschaft mit Bar-Chef, Manager und Concierge unvermeidbar, da diese ja das Hausrecht haben und unliebsame Gunstgewerblerinnen jederzeit vom Platz stellen können.

    So fast geschehen bei der gestern ebenfalls beobachteten jungen Dame, die entweder unter starkem Harndrang litt oder aber Anbahnungsversuche in der WC-Anlage unternahm. Ein ernstes recht lautes Wort vom diensthabenden Manager stoppte den Bewegungsdrang der Lady, die einige Minuten später freiwillig das Feld räumte, da in einer normalen Nicht-Messe-Woche einfach viel zu wenig potentiell potente Kunden anwesend sind und der „Fang“ so zu einem reinen Glücksspiel wird.

    Eva, die brünette Lady in der Pole-Position, hatte übrigens Glück und fand am Ende des Abends einen aufmerksamen Galan, der sie zum „fegen“ auf sein Hotelzimmer entführte und der natürlich wieder nicht Howard Chance hieß. Zwinker!

  • Howard Chance – Huffington Post – Kolumne zum ProstSchGesetz

    Howard Chance – Huffington Post – Kolumne zum ProstSchGesetz

    Howard Chance - Huffington Post - Kolumne zum ProstSchGesetz


    Howard Chance – Huffington Post – Kolumne zum ProstSchGesetz

    Neben meinen Consulting-Dienstleistungen und den damit verbundenen Reisen, die natürlich viel Arbeitskraft binden, bin ich natürlich nach wie vor journalistisch tätig und veröffentliche, wenn auch in etwas eingeschränkterem Rahmen, wöchentlich diverse Artikel in meinem eigenen Blog, aber auch in externen medialen Angeboten. Regelmässig mach ich dies auch bei der Huffington Post, die das journalistische Geschäft in den vergangenen Jahren verändert hat. Hier ist ein aktives Netzwerk entstanden, das Meinungen bildet, prägt und verändert. Dabei sind die Gast-Blogger, zu den auch ich gehöre, das Salz in der stets informativen Nachrichten-Suppe.

    In dieser Woche habe ich mich bei der Huffington Post mit dem Thema „Deutschland kurz vor dem Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes“ beschäftigt. Der Countdown läuft ja bekanntermaßen und bald werden wir die 4-Wochen-Frist erreicht haben, die dann wohl besonders schnell ablaufen wird. Obwohl Ämter und Behörden bislang nicht so richtig in die Pötte gekommen sind, Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel, wird das neue Gesetz das erotische Deutschland stark verändern. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die Behörden bereit sind, das Gesetz umzusetzen. Was kommt, das kommt, keine Frage!

    Nachdem es keine Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren gab bzw. gibt, sind die Durchhalte-Parolen aus dem „Frankfurter Dona Lager“ schon etwa merkwürdig, da wenig zielführend! Was machen nun die Sexworkerinnen und Betreiber ab dem 1. Juli 2017? Ist ziviler „gebührenpflichtiger“ Ungehorsam sinnvoll oder sinnvoll? Das möge jede und jeder einfach selbst entscheiden. Ich habe meine Meinung zum Thema ja hinreichend dargestellt und möchte nicht der König der Gebetsmühlen werden.

    In meinem Huffpost-Artikel beschäftige ich mich vielmehr mit den Nebengleisen der Politik, die offensichtlich der Prostitution als solches an den roten Kragen wollen und stelle dies in einen überlagernden weltpolitischen Kontext und in Relation zu Deutschland-Fragen, die der
    Allgemeinheit wohl viel wichtiger erscheinen.

    Den neuen Howard-Chance-Artikel finden Sie unter:

    http://www.huffingtonpost.de/howard-chance-/friede-den-huetten-krieg-_b_16664512.html

    Mein Blog-Archiv bei Huffington Post finden Sie unter:

    http://www.huffingtonpost.de/howard-chance-/

  • Prostitution 2017 – Amateurpornostars versus Prostitution – Betrachtungen

    Prostitution 2017 – Amateurpornostars versus Prostitution – Betrachtungen

    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Amateurpornostars versus Prostitution – Betrachtungen

    Die deutsche Amateurporno-Szene boomt und ist nicht zuletzt durch das Buch des Kollegen Philip Siegel in den vergangenen Wochen breit in die Öffentlichkeit gerückt: sein Auftritt bei „Markus Lanz“ war ebenso informativ wie amüsant und selbst die gestrenge Alice Schwarzer konnte sich ein breites Lächeln nicht verkneifen … geht doch, Alice! Wahrheinlich hat die Gute viel mehr Humor, als ihre kämpferischen Artikel vermuten lassen!

    Deutschland ist das Amateurporno-Land überhaupt!

    stellte der Buchautor Siegel fest und berichtete von eindrücklichen Erlebnissen bei seinen hautnahen Recherchen, die in quer durch die Republik führten und sicher auch weiter führen werden.

    Wenn Porno Porno bleibt, hat das doch gar nix mit dem neuen Prostitutionsgesetz zun tun?

    Dies war die mit einer Feststellung verbundene Frage einer Darstellerin, die mich per Mail um meinen Rat bat. Richtig: Dreharbeiten, bei denen Pornofilme produziert werden, fallen nicht unter den Prostitutionsbegriff des neuen Gesetzes! Es wird nämlich keine sexuelle Dienstleistung an oder mit einem Freier erbracht!

    Es gibt allerdings Filmproduktionen, bei denen männliche Darsteller Eintritt bezahlen, um bei einem Filmdreh mitzuwirken und hier stellt sich dann die Frage, wofür dieser Eintritt zu zahlen ist. Zahlt der Darsteller doch für eine „sexuelle Dienstleistung“ und ist das Filmprojekt womöglich nur die Tarnung für einen gewerblichen Gangbang?

    Eingeweihte wissen, das die Grenzen hier fliessend sind. Die Behörden haben das Thema hingegen nur sehr begrenzt auf dem Schirm, was sich aber ab Juli 2017 schnell ändern kann, wenn eben neue Regeln gelten!

    Wenn es den Behörden gelingt zu belegen, dass Filmdarsteller eher als Freier und weniger als Filmschaffende zugegen sind, droht Ungemach, da die Aufnahmen dann schnell als erlaubnispflichtige „Prostitutionsveranstaltungen“ gewertet werden können und die weiblichen Akteuerinnen damit zu „Prostituierten“ werden, die in der Folge den beliebten „Huren-Ausweis“ benötigen!

    Man bewegt sich hier in einer „Grauzone“, in der zuviel erhellendes Licht sicher auch nicht gewünscht ist, wenn man es einmal nur von der Seite der Anbieter aus betrachtet. Aufgeschreckte Behörden könnten aber zur intensiven „Beleuchtung“ neigen und die amtliche Lampe genau auf diesen leicht dunklen Bereich richten. Wer kann, der kann!

    Da man von privaten „Filmproduktionen“ nur sehr selten leben kann, haben viele Stars der Szene Geschäftsmodelle entwickelt, die das Filmschaffen mit Sexwork kombinieren. User-Treffen, frivole Herrenparties oder aber Pornostar-Escort werden auf privaten Pages und in Portalen beworben. Damen, die „auch“ solche Dienstleistungen anbieten, kommen um den „Hurenpass“ nicht herum und viele der Events sind, wenn sie nicht „alleine“, also ohne die Mitwirkung weiterer Kolleginnen, durchgeführt werden, erlaubnispflichtig, wobei ein Prostitutionsgewerbe angemeldet werden muß und die Veranstaltungen 4 Wochen vor dem Event angezeigt und genehmigt werden müssen!

    Interessanterweise gibt es im Web bereits annoncierte Events nach dem 1. Juli 2017, bei denen man die notwendige Erlaubispflicht ohne wenn und aber unterstellen kann und muß. Da wäre es dann überhaupt nicht verwunderlich, wenn zu gegebener Zeit Behörden als amtliche Beleuchter die Szenerie schlagartig betreten und bei einer Razzia mal fix die genauen Umstände prüfen. Gerade wenn solche Events in bekannten Erotikclubs stattfinden, die als besondere Gewerbebetriebe jederzeit amtlich kontrolliert werden können, bleibt die verschlossene Tür sicher nicht zu und die Ausweiskontrollen sind auch für die männlichen Gäste nicht ungefährlich, da sie als mögliche Zeugen Post in den heimischen Briefkasten bekommen können. Was da wohl die Mutti zu sagt, die Post informativ öffnet?

    In Zusammenarbit mit einem Amateur-Cam-Portal und einigen fragenden privaten Darstellerinnen, plane ich im Mai/Juni 2017 ein Informationsseminar für dieses spezielle Segment. Wir sind gerade bei der Terminfindung und haben dabei das Ruhrgebiet als Veranstaltungsort im Plan! Spätestens Ende April werde ich hierzu posten!