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  • Prostitution 2017 – Betriebskonzepte / Inhalte – Was kostet die Erstellung?

    Prostitution 2017 – Betriebskonzepte / Inhalte – Was kostet die Erstellung?

    Prostitution 2017 - Betriebskonzepte / Inhalte - Was kostet die Erstellung?
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    Prostitution 2017 – Betriebskonzepte / Inhalte – Was kostet die Erstellung?

    Das Thema „Betriebskonzept für Prostitutionsgewerbe“ kommt in nahezu jeder zweiten Email vor, die ich momentan erhalte. Dabei stelle ich immer wieder fest, dass jede und jeder unter diesem Konzept etwas anderes versteht. Die einen sind der Meinung, dass man auf dem Amt einen unterhaltsamen erotischen Kurzroman lesen möchte, die anderen denken an einen „Business-Plan“, wie man ihn bei einer Unternehmensgründung bei IHK und Hausbank einreicht!

    Aber ist es es wirklich dass, was der Gesetzgeber fordert?

    Ich habe in meinem Buch ja bereits vor einem Jahr lustig prognostiziert, wie solche Anträge aussehen können, wenn man sich nach einer oder zwei Pullen Bier abends an den Tisch setzt und einfach mal loslegt … unter dem Motto „was ich dem Amt immer schon mal schreiben wollte!“ Dabei kam folgendes raus:

    „Ich heiße Rudi Meier, bin am 24. Oktober 1958 in Köln geboren, und betreibe seit 1984 einen privaten Club in meinem Eigenheim bei Bickendorf, in dem Chantal, Elvira und meine liebe Frau Margitta anschaffen gehen. Täglich außer sonntags kommen zwischen 10 und 18 Uhr Herren zu uns, die in den sauberen Räumen mit den Damen Geschlechtsverkehr haben. Saubere korrekte Duschen habe ich auch und zwar gleich 3 Stück im Parterre.

    Ich kaufe ein (auch gute Kondome!), halte das Haus in Ordnung, fotografiere die Frauen und schalte für diese Annoncen im Internet, ohne dabei zu schmutzige Wörter zu verwenden. Ich stelle den Damen gegen eine Tagesmiete von 100 € Räume zur Verfügung, in denen sie ihre Kunden bedienen können. Das machen die natürlich alle freiwillig und ich mache denen keine Vorschriften, wie sie zu arbeiten haben (geht ja gar nicht!).

    Ich prüfe immer, ob die Damen einen Huren-Ausweis und eine Gesundheits-Beratungs-Bescheinigung dabei haben. Da ich auch immer den Personalausweis einsehe, kann ich sicherstellen, das alle Damen über 18 sind, was ja wichtig ist. Wenn ich den Verdacht habe, das eine Dame einen Zuhälter hat, schicke ich sie grundsätzlich weg. Auch bei Gästen, die mir zu jung erscheinen, lasse ich mir immer den Ausweis zeigen.

    Wegen dem Kondomgesetz habe ich letzte Woche überall große Schilder aufgehängt: „Achtung Kondompflicht! 50.000 Euro Bußgeld droht!“ Ich habe mir noch nichts großartiges (außer Falschparken) zu schulden kommen lassen, bin immer korrekt zu den Damen und habe natürlich ein Gewerbe angemeldet. Beim Finanzamt zahle ich immer pünktlich und mein kleines Werbeschild im Garten wurde vom Bauamt der Stadt Köln genehmigt.

    Einen Feuerlöscher gibt es auch und rauchen ist auch nicht erlaubt. Ich versichere das Gesetz gelesen und verstanden zu haben und habe es auch meinen Damen kopiert, damit die auch Bescheid wissen. Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen sie mir schnell die Erlaubnis zum Betreiben meines Prostitutionsgewerbes! Danke! Meier, Rudi!“

    Obwohl unser Rudi viele wesentliche Dinge aufführt, die er beachtet, wird man auf dem Amt mit einem solchen „Bierdeckel-Antrag“ nicht viel anfangen können. Zwar wird man Rudi wohl bescheinigen, dass er einen gewissen Humor besitzt, aber vom amtlichen Genehmigungs-Stempel ist der erfundene Protagonist noch recht weit entfernt!

    Ich habe ja bereits einige Konzepte für NRW zur Bearbeitung auf dem heimischen Tisch und musste feststellen, dass ein Konzept bei einem „normalen“ Prostitutionsgewerbe mit Räumlichkeiten schnell 80 Seiten Unterlagen „produziert“, was damit 79 Seiten über das Konzept von Rudi hinausgeht. Überraschung? Nein, einfach nur Bürokratie!

    Nun hat das Land Nordrhein-Westfalen ja ein Muster-Formular entwickelt, dass durchaus hilfreich ist, aber die „Ausfüllerin“ oder den „Ausfüller“ auch zu Angaben verleitet, die sich später rächen können! Wenn man z.B. beschreibt, wie man seine „Akten“ lagert und in welcher Form man „Überwachungsvideos“ speichert, kann man erheblich mit gesetzlichen Regelungen kollidieren, an die man nicht im entferntesten gedacht hat. Und wenn man die Frage nach „Kleidungsvorschriften“ und „Dienstplänen“ falsch beantwortet, gerät man in den Bereich der „unzulässigen Weisungen“.  Über baurechtliche Belange wollen wir hier gar nicht erst reden, da dieses Thema abendfüllend ist!

    Das Konzept wird 2018 zum „Betriebs-Verfassungs-Gesetz“: alles, was darin steht ist verbindlich und Abweichungen bedürfen der neuerlichen amtlichen Genehmigung!

    Stellt das Amt irgendwann fest, das man anders als beschrieben „arbeitet“, ist ein Widerruf der erteilten Erlaubnis möglich! Daher sollte man hier sehr sorgfältig vorgehen und kein „Märchenbuch“ fertigen, bei dem man selbst später der Depp oder der Seppel ist! Im Rotlicht-Milieu nimmt man ja vieles „locker“, aber im neuen Verfahren sollte man vorsichtig sein und nicht unnötig „reizen“!

    Man kann Steuererklärungen selbst machen, man kann aber auch einen Steuerberater beauftragen. Vor dem Amtsgericht kann man auf einen Anwalt verzichten, aber auch aus Gründen der Sicherheit einen Advokaten mandatieren!

    So ist es beim „Betriebskonzept“ natürlich auch! Und Geld einsparen ist ja durchaus eine deutsche Tugend. Geiz ist geil, aber manchmal eben auch dumm! Wenn man den Punkt erreicht, wo man einen toten Esel mit Vitamin-Tabletten füttert, wird es bedenklich?

    MH-Consulting hat es sich zur Aufgabe gemacht, „ordentliche Konzepte“ zu erstellen oder aber „selbst gefertige Unterlagen“ zu überprüfen. Dabei sind auch ergänzende Testate unseres Rechtsanwaltes möglich, die natürlich in der Amtsstube zusätzliches Gewicht haben.

    Die Frage nach dem „Preis“ ist momentan „heiß“ und daher nenne ich die durchschnittlichen Tarife einmal in Kürze:

    Die „Überprüfung“ von „eigenen Werken“ schlägt mit ca. 300 bis 500 € zu Buche, die „Neuentwicklung“ berechnen wir je nach Umfang mit 500 bis 1.500 €. Ein zusätzlich gewünschtes fachanwaltliches Testat ist von Aufwand und vom Einzelfall abhängig.

    Natürlich gehören bei der „Neuentwicklung“ Gespräche und Bestandsaufnahmen vor Ort zum Leistungsspektrum, ebenso Gespräche mit den beteiligten Behörden und Analysen mit unseren Experten (Recht – Steuer – Bau).

    Bestandskunden, die bereits von uns beraten wurden, bekommen übrigens gesonderte Angebote, da die Basis-Informationen bereit erfasst wurden!

    Übrigens müssen die Konzepte bei bestehenden Betrieben erst bis zum 31.12.2017 eingereicht werden! ich erwähne dies, weil einige Behörden fälschlicherweise den 1. Oktober 2017 als „Stichtag“ angegeben haben! Bis zu diesem Tag muss aber lediglich die „Anzeige“ erstattet worden sein, dass man ein „Prostitutionsgewerbe“ ausübt. Dass geht mit einem schriftlichen „Zweizeiler“ oder einem vorhandenen „Kurzformular“!

    MH-Consulting by Howard Chance – Jederzeit dienstbereit! – Glück auf!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main – Erkenntnisse!

    Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main – Erkenntnisse!

    Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main - Erkenntnisse!
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    Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main – Erkenntnisse!

    Manchmal bringt meine Tätigkeit auch unerwartet neue Erkenntnisse mit sich: so geschehen bei einem Termin Mitte der Woche bei der Steuerfahndung in Frankfurt am Main, wo ich eine Kundin zu einer „Beschuldigten-Befragung“ begleitete. Solche Termine haben immer einen gewissen Zündstoff, da die Finanzbeamten Erklärungen zu bestimmten Umständen verlangen und man sich entscheiden muss, ob man, wenn möglich, kooperiert oder ob man „mauert“. Während die Kooperation die Chance birgt, Vereinbarungen zu treffen und „Vergleiche“ zu erzielen, führt „mauern“ in der Regel zu weiteren „Fahndungsmaßnahmen“, die in vielen Fällen von Nachteil sind! Diese Feststellung ist ein persönlicher Erfahrungswert, der aber nicht allgemein gültig ist und sich im Einzelfall auch anders darstellen kann!

    Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main – Erkenntnisse!

    Was war überhaupt die Vorgeschichte? Eine Sexworkerin aus dem Raum Frankfurt ist in 2016 in den Fokus der Ermittler geraten, als sie für einige Wochen ein „Prostitutions-Appartement“ bei einem bekannten Frankfurter Vermieter nutzte. Dieser Vermieter hatte einen intensiven „Hausbesuch“ der Steuerfahndung, bei dem auch die persönlichen Daten der Mieterinnen aufgefunden wurden. Da einige der Damen steuerlich nicht erfasst waren, begann man auf der Steuerstelle mit Nachforschungen und man entdeckte Annoncen in einem großen überregionalen Werbeportal, die den Personen durch die veröffentlichten Handynummern zugeordnet werden konnten.

    Im Rahmen eines Auskunftsersuchens legte das Portal die Aufträge offen und das „Unheil“ nahm seinen Lauf. Wenn man fast ganzjährig inseriert und dafür regelmäßig gutes Geld zahlt, ist davon auszugehen, dass es auch Umsätze gibt, die zu versteuern sind! Ein Gebot der Logik! Wenn man nun keine Steuernummer hat und über mehrere Jahre, in denen offensichtlich geworben wurde, nicht erklärt hat, ist die Einleitung eines „Verfahrens“ die übliche Konsequenz. Man erhält dann in „milden Fällen“ amtliche Post und eine Einladung zur Vorsprache bei der Steuerfahndung, wo man dann mit den Ermittlungen konfrontiert wird. Bei Prostitution, von der der ältere Ehemann nichts ahnt, ist das schon eine mittlere Katastrophe, aber ungleich besser als eine Hausdurchsuchung, bei der man gegenüber dem angeheirateten Partner nichts mehr verbergen kann!

    Im jetzt vorliegenden Fall war es ein relativ unbestimmtes Schriftstück, in dem keine Details genannt wurden und der Ehemann fragte auch nicht so genau nach, worum es gehen könnte. Jedenfalls fand bereits Ende vergangenen Jahres ein erstes Sondierungsgespräch statt, bei dem sich die Kundin zu recht verwegenen Aussagen hinreißen ließ:

    Jeder Kunde zahlt mindestens 100 €! Eine Dokumentation der Einnahmen gibt es für die letzten 5 Jahre leider nicht!

    In einer Stadt wie Frankfurt am Main, wo es die Finanzämter oft mit Armuts-Prostitution zu tun haben und wo die „Nummer“ im Bahnhofsviertel oft für 30 € im Programm ist, ist ein eingeräumter Mindestumsatz von 100 € schon eine Steilvorlage und die fehlende Aufzeichnung der Umsätze, kann von der Behörde nur mit einer Schätzung beantwortet werden! Und gegen eine solche Schätzung vorzugehen macht dann auch nur wenig Sinn!

    Nachdem die Akte nun ein gutes halbes Jahr geruht hatte, war am Mittwoch ein neuerlicher Termin anberaumt, an dem ich als moralische Stütze teilnahm und wo die „Lage“ intensiv erörtert wurde. Die anwesenden Finanzbeamten waren jung und dynamisch, keine ausgewiesenen Moralisten und versuchten sich sogar im „Brückenbauen“, weil man keine Ehen und keine Existenzen zerstören will.

    Aber trotzdem muss die „Kuh vom Eis“ und das geht nicht zum „0-Euro-Tarif“. Ausgeschlossen!

    Da die beiden Sachbearbeiter auf das Frankfurter Rotlicht spezialisiert sind, war die Schätzung der Umsätze sehr präzise und auch nachvollziehbar und es wäre dumm gewesen, hier unqualifiziert zu meckern. Zwar wurde ein wenig hin und her argumentiert und ich konnte durch meine umfangreichen Milieu-Kenntnisse hier ein Stück weit punkten. Das Frankfurter Überangebot, auf das ich nachdrücklich hinwies, überzeugte ebenso, wie der Hinweis auf stetig steigende Zimmermieten, deren Quittungen ja in den Unterlagen auch gänzlich fehlten.

    Nach einer Stunde und einigen von mir eingeschobenen Anekdoten, konnte man sich schließlich auf einen Kompromiss einigen, mit dem die Kundin schweren Herzens leben kann. Hätten die Fahnder schlechte Laune gehabt, wäre der „Schaden“ sicher sehr viel größer ausgefallen, zumal es ja zusätzlich zur Steuernachzahlung auch noch eine (kleine) Strafe geben wird!

    Warum hole ich heute so weit aus? Die geschilderte Vorgehensweise ist doch der übliche Weg in fast allen Branchen? Stattgegeben! Bis hierhin noch keine Erkenntnisse, die wirklich überraschend sind! – Aber ich bin ja auch noch nicht am Ende des Artikels …

    Wenn man schon mal in der „Hölle des Löwen“ ist, kann man ja das Gespräch auch mal in allgemeine Fahrwasser lenken und ich bin für solche Vorhaben immer zu gebrauchen. Im Gespräch mit dem obersten Fahnder Frankfurts, gelangten wir auf Umwegen zum Thema „Wünsche des Finanzamtes an die Sexworker“:

    Man weiß um das neue Gesetz und ist hier auch im intensiven Dialog mit den Ordnungsbehörden der Stadt, die ja demnächst die neuen Steuerbürgerinnen bei der ungeliebten Registrierung ermitteln soll. Den Finanzämtern wäre es aber durchaus lieber, wenn sich die Sexworkerinnen bewusst und am besten sofort für das „Düsseldorfer Verfahren“ entscheiden würden. Denn: wenn man daran teilnimmt, ist die Eröffnung von Strafverfahren die Ausnahme, da man durch die Teilnahme zumindest eine gewisse „Steuerehrlichkeit“ beweist!

    Wer die Pauschale von 25 € pro Arbeitstag bezahlt, gerät demnach selten ins Visier der Fahnder ! Zahlt man gar nichts, muss die Steuerbehörde handeln! Eben wie im vorliegenden Fall, wo alles zu 100% falsch gemacht wurde!

    Natürlich gibt es auch bei Praktizieren des Düsseldorfer Verfahrens noch die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen, aber scheinbar gibt es hier eine natürlich nicht schriftlich fixierte „Narrenfreiheit für Sexworkerinnen“. Das hat natürlich so auch niemand formuliert, aber die vernommenen Zwischentöne, kann ich nicht anders interpretieren.

    Wer also in Frankfurt als Sexworkerin auf der halbwegs sicheren Seite sein will, dem sei die Teilnahme am „Frankfurter Düsseldorfer Verfahren“ empfohlen, da die sehr freundlichen Sachbearbeiter auf Kooperation setzen, andererseits aber auch vielfältige Möglichkeiten haben, Sachverhalte rückwirkend zu klären, wenn es denn nötig wird!

    Wer in Frankfurt/Main mit einem solchen Vorgehen „liebäugelt“, kann mich gerne ansprechen, anschreiben oder anrufen: ich gebe dann gerne die Kontaktdaten des sehr angenehmen Sachbearbeiters weiter, der kein Würger, sondern durchaus Mensch ist!

  • Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!

    Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!

    Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!
    Screenshot kreiszeitung.de

    Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!

    Manche Sexworkerinnen und Bordellbetreiber sind scheinbar „ganz scharf“ auf Hurenausweis und Bordellkonzession. Nun ja, kann man verstehen, muss man aber nicht! Im Landkreis Oldenburg (Land Niedersachsen) ist es scheinbar so und die Behörden können die geforderten amtlichen Dienstleistungen nicht erbringen, weil keine entsprechende „Ermächtigung“ von Seiten des Landes vorliegt. Man „schwimmt“! So beschreibt es die lokale Verwaltung, die auf Signale der Landesregierung wartet.

    In Hannover ist man aber eben noch nicht soweit, da man erst mal die Kreise und Städte befragt, was sie von den vorgesehenen Verordnungen hält. Nun erst mal Sommerferien, Parlamentspause und die Hoffnung, dass es irgendwann mal weitergeht.

    Grotesk: die Behörden vor Ort wollen, haben bereits Strukturen geschaffen, sind aber zum gar nicht so süßen Nichtstun verdammt!

    Man muss sich als zuständiger oder besser gesagt womöglich zuständiger Beamter sicher Hohn, Spott und dumme Sprüche anhören, obwohl man für die Trödelei des Landes gar nichts kann! Sicher kein Einzelfall, aber wiederum eine Kurzmeldung wert! Glück auf!

    Den kompletten Bericht finden Sie kreiszeitung.de unter folgendem Link:
    https://www.kreiszeitung.de/lokales/oldenburg/wildeshausen-ort49926/prostituierte-warten-anmeldung-beratungen-8496476.html

     

  • Kölle is en Jeföhl – ProstSchGesetz – Stadt Köln deutet Kulanz an!

    Kölle is en Jeföhl – ProstSchGesetz – Stadt Köln deutet Kulanz an!

    Kölle is en Jeföhl - ProstSchGesetz - Stadt Köln deutet Kulanz an!
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    Kölle is en Jeföhl – ProstSchGesetz – Stadt Köln deutet Kulanz an!

    Nach einem aktuellen Bericht der Internetzeitung report-k.de vermutet die Stadt Köln zwischen 1.500 und 5.000 Sexworker(innen) in ihrem Zuständigkeitsbereich, kennt rund 200 Bordellbetriebe, schätzt aber, dass es eine Dunkelziffer von 500 Betrieben gibt! Das sind recht ungenaue Zahlen und gerade die Zahl von 500 Betrieben scheint mir sehr hoch gegriffen, es sei denn man bewertet jede Hobbyhure oder Kaufmich-Dame in der Stadt als betriebliche Einheit. Richtig zu wissen scheint man es in Köln wohl nicht, denn sonst wären die Spannen bei den Zahlen nicht so erheblich.

    Dies ist recht erstaunlich, da man in Köln ja seit vielen Jahren „Sexsteuer“ erhebt und die Annoncen in den Werbeportalen schon lange intensiv auswertet werden, um neue „Steuerzahlerinnen“ zu generieren. Aber womöglich fehlt für eine umfangreiche und ständige Kontrolle einfach das städtische Personal und „Knöllchen-Schreiben“ ist wahrscheinlich viel ertragreicher, als Wohnzimmer für die lokale Steuer zu vermessen?

    Der Internetzeitung hat die Stadt Köln mit Stand vom 5. Juli 2017 scheinbar erklärt, dass bislang keine Sexworkerin und kein Bordellbetrieb beim Amt vorgesprochen hat, um behördliche Prozesse zum neuen Prostitutionsgesetz in Gang zu setzen. Diese Behauptung kann so nicht stimmen, da ich Mandantschaft in Köln habe, die bereits den Kontakt gesucht hat, aber recht lapidar auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen wurde. Logisch: wenn man wirksam abgewimmelt hat, kam es zu keinem „Verwaltungsakt“!

    Probleme gibt es in Köln beispielsweise mit „alten“ Bauakten von erotischen Betrieben, die teilweise nicht auffindbar sind. Wer hilft suchen? Spaß!

    Sehr erstaunlich finde ich die folgende zitierte Aussage der Stadt Köln:

    „Bei dem Gesetz handelt es sich in erster Linie um eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Prostituierten und nicht um ein ordnungsbehördliches Kontrollgesetz. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten wird das Amt für öffentliche Ordnung aber nach und nach temporäre Kontrollen von Prostitutionsbetrieben aufnehmen.“

    Hier hat man den Gesetzestitel und wohl auch den Inhalt leicht bis schwer falsch gelesen, denn im Titel steht die „Regulierung“ vor dem „Schutz“ und in Fachkreisen ist es völlig unstrittig, dass es viel weniger um Schutz, als um Kontrolle geht. Geschätzte 80% des Inhalts sind Kontroll- und Regulierungsanordnungen und das kann man sicher nicht übersehen, wenn man keine „kölsche Brille“ aufsetzt oder zuviel vom lokalen Bier nascht. Merkwürdig!

    Wenn die Aussage der Stadt Köln, wo diese auch immer dokumentiert sei, aber einen „politischen Willen“ ausdrücken sollte, wäre dies für die Branche in Köln eher erfreulich, denn dann kann und darf man hoffentlich mit einer „milden Umsetzung“ rechnen, bei der die 5 schon mal gerade sein kann, was ja schon mal vorgekommen sein soll.

    Nun sollte man sich in der Gegend nicht vorschnell persönlich froh machen und ich werde die Aussage in den kommenden Wochen in Köln einmal „politisch prüfen“ und meinen Radar in dieser Richtung etwas schärfer stellen!

    https://www.report-k.de/Koeln-Nachrichten/Koeln-Nachrichten/1.500-bis-5.000-Prostituierte-in-Koeln-wie-setzt-die-Stadt-das-Prostitutionsschutzgesetz-um-79964

  • Presse: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!

    Presse: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!

    Presseschau: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!
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    Presse: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!

    Im Bundesland Brandenburg hat man nun „gerade“ überrascht feststellt, dass es in Deutschland seit dem 1. Juli 2017 ein neues Prostituiertenschutzgesetz gibt, was man ja nun irgendwie umsetzen muss! Was haben die Brandenburger Beamten denn für Zusätze in ihren amtlichen Kaffeetassen?

    Nach einem Bericht der SVZ (Schweriner Volkszeitung) hat die Landesregierung vertreten durch das Familienministerium die Städte und Kreise im Land erst am 23. Juni 2017 informiert, dass umfangreiche Aufgaben zu erledigen sind! Na prima, da hatten die lokalen Behörden ja einen Vorlauf von gut einer Woche und man hat sich über die Post bestimmt total gefreut! Und eine Rechtsverordnung gibt es in Brandenburg natürlich auch noch nicht!

    Nun ist Prostitution in Brandenburg nicht so das prägende Thema, aber ein Bundesgesetz, von dessen Existenz man sicherlich zumindest aus der Presse wusste, kann man nun mal nicht ignorieren, wenn man nicht die „Bundes-Nachtwächter-Medaille“ verliehen bekommen will!

    Landräte in Brandenburg sind erzürnt und schimpfen auf das Land! Da wurde nichts vorbereitet! Andererseits haben die Städte und Landkreise aber auch nicht nachgefragt? Man spiel sich nun gegenseitig den schwarzen Peter zu! Und dies natürlich in der Urlaubszeit, wo es auch in Politik und Verwaltung eher ruhig und verhalten zugeht.

    Die Landkreise haben jetzt jedenfalls befunden, dass ohne eine Rechtsverordnung nichts getan werden kann, da die Rechtsgrundlage eben fehlt. Basta! So muss das Land, ähnlich wie in Baden-Württemberg, eben selbst eine Stelle einrichten, um das „Gewerbe“ zu regulieren!

    Interessant ist auch, dass sich jetzt Politiker kritisch zum Inhalt des neues Gesetzes äußern: im Bundesrat war dazu vor einem Jahr die passende Gelegenheit, da wurde das Gesetz aber ziemlich sang- und klanglos durch gewunken! Ein Jahr später dreht man da da Rad nicht mehr zurück! Offensichtlich weiß man nicht so recht, was man tut oder hätte tun müssen!

    Da hilft es auch wenig, darauf zu verweisen, dass es auch in anderen Bundesländern ähnliche Probleme gibt. Wenn man nach NRW schaut, wo alles rechtzeitig vorbereitet und erledigt wurde, kann man sich doch nur schämen!

    In Brandenburg geht es folglich erst im Herbst weiter … hoffen wir das Beste!

    Den Artikel zum Thema finden Sie unter:
    https://www.svz.de/regionales/brandenburg/kreise-gegen-prostitutionsgesetz-id17339921.html

  • Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!

    Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!

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    Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!

    Investigativer Journalismus lebt von Informationen und von Informanten, die „interne Dokumente“ an die Pressevertreter weiterleiten. So heute geschehen mit einer Schulungspräsentation der Stadt Köln vom 29.06.2017, die mir vorliegt. Was geht aus dieser Präsentation hervor, die dem Anschein nach für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln gedacht ist?

    Die Stadt Köln will die Gesundheitsberatung und die Anmeldung (Registrierung) der Sexworker „voraussichtlich“ ab Oktober 2017 an zentraler Stelle im Stadthaus Deutz durchführen und zwar in der neuen Abteilung „Ordnungsbehördliche Anmeldung / Gesundheitsberatung“ 8te Etage, Riegel A, Räume: 25 bis 30. Von Juli 2017 bis Oktober 2017 gibt es beim „Gewerbeamt 7“ eine „Zwischenbescheinigung“, die wohl für die Sexworker notwendig wird, die nach dem 1. Juli 2017 „neu“ in die Branche einsteigen.

    Offensichtlich hat auch die Stadt Köln keine Ausweisformulare der Bundesdruckerei vorliegen und ob es geeignete Drucker gibt, stelle ich auch einmal in Frage. Ist ja auch nicht schlimm, aber in Köln kümmert man sich doch schon um die „besonderen Angelegenheiten“.

    Wer demnächst Ansprechpartner für die Betriebe wird, geht aus dem vorliegenden Dokument nicht hervor, da es fachspezifisch auf „Sexworkerinnen“ ausgerichtet ist. Zwar werden die allgemeinen Pflichten für Betreiberinnen und Betreiber erwähnt, aber es gibt eben keine weitreichenden Zusatzinfos.

    Die Stadt Köln weist übrigens explizit auf die Datenweitergabe der erfassten Daten hin. Ich zitiere hierzu auszugsweise:

    Alle Daten werden gespeichert und andere Behörden haben einen Zugriff darauf. Datenaustausch mit dem Finanzamt. Einkommensgrenzen beachten bei z. B.:  Leistungen aus dem JobCenter / Hartz IV, Renten (z. B. Erwerbsunfähigkeitsrente),  Unterhaltsleistungen,  Steuern / „Schwarzarbeit“.

    Schon erstaunlich, welche Ansätze hier verfolgt werden! Sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim „Beratungsgespräch“ etwa die Einkommensverhältnisse prüfen und die Erkenntnisse an die Jobcenter etc. weiterleiten. Das Zitat klingt stark danach! Der Sachbearbeiter als Detektiv, der Sexworkerinnen möglicherweise in die Falle lockt?

    Tja, jede Behörde interpretiert das Bundesgesetz halt anders und die Kölner Vorgaben sind schon recht weitreichend! Gut geschult ist halb erfasst? Die Termine bei Amt werden wohl kein wirkliches Vergnügen, aber damit hatten wir ja auch nicht gerechnet. Oder?

  • Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Prostitution in Rheinland-Pfalz - Umsetzungverordnung wohl erst Ende 2017!
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    Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Aus Rheinland-Pfalz hat man bislang zum Thema Prostitution nur wenig gehört! Ein ruhiges Bundesland, wo man sich gelassen gibt, obwohl die im Grenzgebiet gelegene Stadt Trier ein unglaublich hohes Prostitutionsaufkommen hat, was vielen Bürgern dort gewaltig auf den Geist geht! Werbe-LKWs, großflächige Werbetafeln und sogar Radiowerbung sind normal, wie ich bei einem Besuch vor Ort kürzlich wieder feststellen konnte.

    Der „Trierer Volksfreund“ hat nun beim Land Rheinland-Pfalz und bei den Behörden im Ort nachgefragt, wie denn nun das neue Prostitutionsgesetz umgesetzt werden soll. Wie in vielen anderen Bundesländern auch, fehlt es in auch im beschaulichen Rheinland-Pfalz bislang an einer Umsetzungsverordnung der Landesregierung. Ohne Verordnung keine Umsetzung!

    So lehnt man sich auf den Amtsstuben erst einmal zurück und erwartet die Verordnung, die wohl erst Ende des Jahres 2017 erfolgen soll.

    Das Land Rheinland-Pfalz nimmt so quasi eine eigene „Übergangsregelung“ in Anspruch und spielt einfach auf Zeit. Also erst mal keine Sicherheit, aber auch keine Gefahr für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten und wahrscheinlich auch erst einmal keine „Ausweise“ für die Sexworkerinnen im Land? Schon erstaunlich, was man innerhalb eines 3/4 Jahres seit der Verabschiedung des Gesetzes geschafft bzw. nicht geschafft hat!

    Die Entwicklung zeigt deutlich, wie wenig Gewicht viele Bundesländer dem neuen Gesetz zubilligen. Würde man es als wichtige staatliche Aufgabe verstehen, hätte man sicherlich gehandelt und nicht den kollektiven „Trödel-Schalter“ gedrückt! Lediglich in Nordrhein-Westfalen spürt man einen gewissen Eifer, der selbst den für „Law and Order“ bekannten Bayern den Rang abläuft. Steckte da die Energie von Innenminister a.D. Ralf Jäger dahinter?

    „Wie Sie sehen, sehen Sie fast nichts!“ – So könnte die aktuelle Parole lauten!

    Nun wünschen sich die meisten Betreiberinnen und Betreiber von Bordellbetrieben ganz sicher keinen ausufernden behördlichen Aktivismus, aber man möchte schon wissen, wohin die Reise denn nun geht. Während sich dies in NRW und Bayern schon recht klar herauskristallisiert, ruht in den anderen Bundesländern noch still der See.

    Ich werde den Sommer 2017 nutzen, um bei den „schlafenden Ländern“ einmal nachzufragen, welche Zeitpläne es denn nun gibt. Die Ergebnisse werde ich sukzessive hier in meinem Block veröffentlichen! Versprochen!

  • Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! - Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!
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    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Da es ja im Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits „Formularsätze“ für die Erstellung von Betriebskonzepten gibt, haben sich eine Reihe von Betreiberinnen und Betreibern in der Region bereits daran gemacht, die Formulare vorbereitend auszufüllen und ich hatte in der vergangenen Woche die ehrenwerte wie anspruchsvolle Aufgabe, dabei unterstützende Hilfe zu leisten.

    Bei der Arbeit mit den Formularen fielen mir sofort verschiedene „Fallstricke“ auf, die bei der Einreichung zu Problemen führen können: es werden verbindliche Angaben zu Umständen eingefordert, Angaben, die man aber mangels Kenntnis überhaupt nicht machen kann, die aber Grundlage der Genehmigung sind?

    Wie lange hält sich ein Kunde durchschnittlich im Betrieb auf? – Wie lange hält sich eine Prostituierte durchschnittlich während der Öffnungszeiten im Betrieb auf? – Wie hoch ist die maximale Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Betrieb aufhalten?

    Wie soll man solche Werte überhaupt ermitteln und welchen Einfluss hat dies auf die amtliche Bewertung? Mir scheint, dass die Beamten, die den Formularsatz hier alle möglichen Betriebsformen in einen Topf geworfen haben, ohne auf die Unterschiedlichkeiten Rücksicht genommen zu haben. Wie soll der Vermieter einer Hostessenwohnung, der womöglich eine Erlaubnis benötigt, solche Fragen beantworten? Wenn es nämlich keine umfangreiche Einlasskontrolle gibt, was in den deutschen Erotik-Laufhäusern die Regel ist, kann man die verlangten „statistischen Werte“ noch nicht einmal schätzen.

    Dass vom Wirtschafter bis zur Putzfrau alle „Beschäftigten“ gelistet werden sollen bzw. müssen, deutet auf starke „Prüfung und Überwachung“ hin und unterstützt den „Big Brother“-Gedanken, der sich förmlich aufdrängt.

    Welche Anweisungen müssen von den Prostituierten beachtet werden im Bezug auf Kleidung und Verhalten gegenüber den Kunden? – Wer ist für die Abwicklungen der Zahlungen verantwortlich etc.?

    Fangfragen, die dazu führen kann, dass man wohl durch die Prüfung fällt, wenn man sich hier nämlich bei der Beschreibung als „Dirigistiker“ zu erkennen gibt, der gegen das Weisungsverbot des Gesetzes massiv verstößt. Faktischer Selbstmord und Ablehnung des Antrags bei falscher Antwort?

    Auch die „Beschreibung“ der „Schlaf- und Wohnräume“ im Betrieb, birgt erhebliches Gefahrenpotenzial, da man z.B. in gewerblichen Objekten in der Regel weder wohnen noch schlafen darf. Falsche Antwort=Platzverweis?

    Seltsam und auch sehr fragwürdig erscheint mir die konkrete amtliche Aufforderung, alle Werbemaßnahmen detailliert aufzulisten und mitzuteilen, auf welchen Internetplattformen geworben wird und wie die Sexworker daran beteiligt sind! Wirbt man für diese und wie ist die Kostenverteilung!

    Man kann durch „Eintragungen“ hier „Vorlagen“ geben und Dinge manifestieren, die auch das Finanzamt prüfend auf den Plan rufen kann! Plötzlich ist man „Bordellbetrieb“ und wird für die Umsatzsteuer der selbständig tätigen Sexworkerinnen in Haftung genommen?

    Die Liste der markanten und riskanten Punkte, könnte man fortsetzen, was aber heute gar nicht mein Ansatz ist. Ich möchte vielmehr darauf aufmerksam machen, welche Gefahren für die Branche bestehen und rate dazu nicht voreilig Dokumente einzureichen, die dann später als scharfer Boomerang zurück kommen.

    Eine intensive Prüfung sollte hier immer an erster und vor der Einreichung an letzter Stelle stehen und in diesem Zusammenhang verweise ich ausdrücklich auf unsere neue „Allianz“ aus Rechtsanwalt – Steuerberater – Unternehmensberater, eine Allianz, die Probleme sachorientiert angeht und Sie im Verfahren in jeglich denkbarer Weise unterstützt. Den gesamten Sommer über, sind wir sicher im Dauereinsatz.

    Sprechen Sie mich jederzeit gerne an! Auch wenn es momentan nicht von heute auf morgen geht, versuche ich Hilfe und Unterstützung zeitnah zu koordinieren! Jederzeit dienstbereit!

    Howard Chance – Tel. 0177-2727897 – howard.chance@t-online.de

  • Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017

    Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017

    Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017

    Einen schönen guten Morgen aus Gelsenkirchen!

    Das neue Gesetz ist nun fast eine Woche in Kraft und die vergangene Woche hatte es emotional in sich. Ich hatte unzählige Anrufe von verunsicherten Kunden, die nicht wussten, welche Regeln nun gelten und und welche Bestimmungen erst später, also nach Ablauf der Übergangsfristen, gelten werden.

    Bis auf Nordrhein-Westfalen und Bayern, haben alle Bundesländer vorläufig kapituliert und von der Stadt Gelsenkirchen wurde beispielsweise mitgeteilt, dass die Vorlagen für den beliebten Huren-Ausweis von der Bundesdruckerei noch nicht gedruckt wurden! Überraschung!

    In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits umfangreiches Material für die Beantragung von Betriebskonzepten (über 60 Seiten) und in Bayern noch eher rudimentäre Unterlagen.

    Ohnehin macht jedes Bundesland, was es will: Baden-Württemberg hat die Anmeldepflichten
    auf Landesebene verlagert, ist aber auch noch nicht handlungsfähig. In Niedersachsen wird ein Verordnungsentwurf von den dortigen Städten und Gemeinden kommentiert, wobei ein Beschluss erst im Herbst erfolgen soll: mit dann möglicher Umsetzung ab Januar 2018?

    Zudem gibt es vom Bund noch neue Verordnungen, die diverse Prozederes wieder leicht verändern werden. Kurzum: wenn schon Chaos, dann aber richtig! Da blickt selbst der geschulteste Bürokrat nicht mehr durch und die geplante „Regulierung“ ist nicht greifbar!

    Gut für die Branche? Nicht wirklich, denn man kann nicht sicher sagen, was im Einzelfall passieren wird und wie die „Handhabung“ dann konkret aussehen wird. Ein ungutes Gefühl bleibt und wird sich in den kommenden Wochen auch nicht wirklich verabschieden!

    In NRW arbeite ich bereits an Betriebskonzepten, die auf Kundenwunsch noch in diesem Monat eingereicht werden sollen und hier erhoffe ich mir einen guten Behördenkontakt.

    Besonders erwähnen möchte ich nochmals die neue Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Timo Eckardt, mit dem ich jetzt diverse Projekte in Angriff nehme und der natürlich rechtliche Vertretung in allen Rechtsbereichen übernehmen kann:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/03/mh-consulting-juli-2017/

    Meine Reiseroute führt mich in den kommenden Tagen primär durch NRW, BaWü, Bayern und Hessen, wo mich einige Kunden schon als „überfällig“ bezeichnen. Da spüre ich schon mein hohes Alter und meine nicht (mehr) vorhandene Stress-Resistenz!

    Also … ich muss los … bleibe am Ball und grüße herzlich in die Runde!

    Howard Chance
    http://www.prostitution2017.de

  • Kurzmeldung Stadt Gelsenkirchen: „Huren-Ausweise“ noch nicht gedruckt!

    Screenshot

    Kurzmeldung Stadt Gelsenkirchen: „Huren-Ausweise“ noch nicht gedruckt!

    Michael Rose, Redakteur beim „Radio Emscher Lippe“, hat bei der Stadt Gelsenkirchen nachgefragt, wie es mit den mit der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes in der Stadt Gelsenkirchen aussieht und berichtet dazu mit dem Datum 03. Juli 2017:

    Neben der Notwendigkeit, neue Kontrolleure einzustellen (was ja wohl sprachlich auch auf die Zukunft gemünzt sein dürfte), fehlt es der Stadt an einem besonderem „Dokument“.

    Offensichtlich ist die Vorlage des berüchtigten „Huren-Ausweise“ noch nicht vorhanden, da der Druck noch nicht erfolgt ist! – Überraschung!

    Was man nicht hat, kann man nicht ausfüllen und da man die 5-Tages-Frist, die das Gesetz für die Erstellung des gültigen Dokuments vorschreibt, so unmöglich einhalten kann, ist eine Registrierung schlichtweg unmöglich. Außerdem müsste ja vorab auch schon die Gesundheitsberatung absolviert worden sein.

    Scheinbar klappt auch im „Vorzeigeland NRW“ bei der Umsetzung bislang nichts, denn wenn Gelsenkirchen keine Ausweise hat, wird es in den anderen Großstädten und Kreisen nicht anders aussehen.

    Endlich mal eine klare amtliche Aussage, die verdeutlicht, wie der Sachstand ist! – Wie es bei den Gesundheitsämtern aussieht, kann ich nicht sagen! Ich werde mich aber hier auch zeitnah schlau machen, bevor sich Leute in guter Absicht auf den Weg machen und dann in der Amtstube abrupt scheitern. Muss ja nicht sein!

    Ein 3/4 Jahr ist also zu wenig, um den Druck eines Formulars zu bewerkstelligen? An der Bundesdruckerei wird es nicht liegen, sondern eher am Auftrag? Frei nach dem Motto: wer nicht pimpert, kriegt kein Kind!

    Da stellt sich dann wieder die Frage, ob es am Föderalismus liegt oder ob man an einer maßgeblichen Stelle nachhaltig gepennt hat? Ausbaden müssen es nun die Staatsdiener vor Ort, die den Umstand nicht verursacht haben und wahrscheinlich so manchen markanten Kommentar bekommen, wenn sie mit der merkwürdigen „Wahrheit“ rausrücken!

    Ich glaube, dass man als Beamter momentan lieber die Stube schließen würde, bis man mit „Material“ versorgt ist und auch konkrete Auskünfte geben kann. Würde uns ja wahrscheinlich auch nicht anders gehen! Jetzt werden Leute halt wieder zu „Schimmeln“ gemacht, die völlig „unschuldig“ sind! Hurra!

    Bericht bei Radio Emscher Lippe 03.07.2017

  • Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Hurensäuberungsaktion - JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Das Erotikportal JOYclub, eine der größten erotischen Communities in Deutschland, hat in den vergangenen Tagen die Mitglieder, die „finanzielle Interessen“ verfolgen, also Callgirls, Dominas etc. zur Löschung der Profile bis zum 31. Dezember 2017 aufgefordert. Mit Ablauf der Übergangsfristen für die „Sexworker-Anmeldung“, möchte das Portal in dieser Hinsicht „sauber“ werden!

    Ich kann den zeitlichen Zusammenhang nicht so richtig nachvollziehen, wußte aber intern schon länger von diesen Plänen. JOYclub will sich anders positionieren und möchte dabei eben bewußt vermeiden, Behörden-Anfragen zu erhalten, die sehr zeitintensiv sind.

    Die betroffenen Mitglieder, die sich im JOYclub durchaus sehr wohlfühlen, sind natürlich mächtig geschockt, haben aber nun eine Übergangsfrist, um Kontaktlisten zu sichern und um sich eine neue „Heimat“ zu suchen. Wo das sein kann, ist die große Frage, denn es gibt keinen vergleichbaren Anbieter in diesem speziellen Segment!

    Das Vorgehen des JOYclub ist m.E. bislang einmalig und sehr einschneidend und wird die Mitgliederzahl wohl (leicht) schwächen. Man kann es vielleicht „konservativ“ nennen oder auch den Kopf schütteln: an der Entscheidung der JOYclub-Geschäftsleitung wird das wohl nichts mehr ändern! Man hat sich lange Zeit Gedanken gemacht und nun eben entschieden!

    Womöglich sind auch die Veranstalter von erotischen Parties betroffen, wenn diese Parties unter Einbeziehung „gewerblicher Damen“ veranstalten oder „Gangbangs“ bewerben. Die Veranstaltungsrubrik „Sexparties“ wird nämlich demnächst auch entfernt!

    Anders als andere Erotikportale, die im Ausland residieren, ist der JOYclub ein durchweg deutsches Portal, das von den Behörden leicht ins Visier genommen werden könnte! Allerdings haben die Leipziger Kondompflicht und Werbeverbote momentan gar nicht auf dem Schirm, den diese haben keine Übergangsfrist und ich bin mir sicher, das es momentan in einigen Profilen zumindest fragwürdige Inhalte geben könnte.

    Ob „Hurensäuberung“ jetzt der richtige Begriff ist, lasse ich mal offen! Ich haben diesen in einem Facebook-Post gefunden und als verbalen „Eyecatcher“ verwendet. Klappern gehört ja zum journalistischen Handwerk und manchmal klapper ich halt mit!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/06/p16615/

  • 1th of July – Strukturveränderung – Neue Kooperationen – MH-Consulting

    1th of July – Strukturveränderung – Neue Kooperationen – MH-Consulting

    1th of July - Strukturveränderung - Neue Kooperationen - MH-Consulting
    Bildquelle: Pixabay

    1th of July – Strukturveränderung – Neue Kooperationen – MH-Consulting

    Unter dem Label „MH-Consulting“, bin ich seit Oktober vergangenen Jahres informierend und analysierend unterwegs und habe dabei nahezu alle Regionen der Bundesrepublik mehrfach bereist und einen sehr umfangreichen Erfahrungsschatz gewonnen, der noch immer täglich wächst und die Synapsen mächtig fordert!

    Die Reisen waren oft sehr anstrengend und auch thematisch sehr kompliziert, da der Gesetzestext zwar seit September 2016 bekannt war, ich mein Buch auch auf dieser Grundlage veröffentlichte, dann aber später die ergänzenden Verordnungen und Erlasse der Bundesländer hinzukamen, die manches in ein anderes Licht rückte.

    Es war oft ein „Orakeln“, da man viele Aspekte nicht prognostizieren konnte und so waren die meisten Treffen erst einmal (hoffentlich) informativ und dabei mit Denkanstößen versehen, die der einen und dem anderen wahrscheinlich geholfen haben. Wenn dies gelungen ist, freut mich das natürlich sehr!

    Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 1. Juli 2017, ändern sich viele Paradigmen, aber natürlich auch der generelle Umgang mit der äußerst schwierigen Umsetzung des Gesetzes in die Praxis, bei der es sich um einen Prozess handelt, der möglicherweise über Jahre gehen wird, wenn man bedenkt, dass viele Bundesländer noch keine Verordnungen erlassen haben und hier in einigen Entwürfen der 1. Januar 2018 als Zieldatum genannt wird. Zudem gibt es ja noch die von Dona Carmen e.V. initiierten „Verfassungsbeschwerden“, die unter Umständen noch Änderungen bewirken könnten. Wer weiß? – Sicher weiß es niemand!

    In Nordrhein-Westfalen ist man gut im Zeitplan und auch Bayern lässt sich keine Faulheit unterstellen. In NRW bin ich an der Erstellung von Konzepten zur Betriebserlaubnis bereits aktiv eingebunden und auch in Süddeutschland prüfe ich bereits amtliche Unterlagen und gebe Ratschläge zur betrieblichen Praxis. Auch mit diversen Behörden, bin ich bundesweit im Gespräch. Terminbegleitungen gehören bereits zum Alltag und ich habe täglich alle Hände voll zu tun. Prima, aber auch sehr stressig!

    Spätestens wenn es zu Verwaltungsakten kommt, sind der Unternehmensberatung die Grenzen deutlich aufgezeigt. In Deutschland ist die „rechtliche Vertretung und Beratung“ klar geregelt: wenn diese gegen Honorar erfolgt, ist sie zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. Ohne wenn und aber! Daher ist es nun in der „aktiven Phase“ die Kooperation mit einem gewieften Rechtsexperten unerlässlich und ich freue mich sehr, dass sich Herr Prof. Dr. Timo Eckardt, Inhaber der Kanzlei www.sm-recht.de, den ich in Kürze noch ausführlich vorstellen werde, in der vergangenen Woche seine Bereitschaft erklärt hat, mit mir und meinen weiteren Partnern intensiv zu kooperieren. Alle Angelegenheiten, die des Anwalts bedürfen, landen also auf dem Tisch des versierten Fachmanns und ich begleite die „Verfahren“ dann weiter mit meinem branchenspezifischen Sachverstand und mit meinen vielfältigen Erkenntnissen aus der praktischen Arbeit, die ja stets Grundlagen meiner Unternehmensberatung sind.

    Im Bereich der Steuerberatung vertraue ich zudem auf den Herrn Steuerberater Christian aus Oberhausen, der eine große innovative Kanzlei besitzt und sich intensiv mit dem Thema „Rotlicht und Steuer“ beschäftigt hat. Er ist derjenige, der den „Schäuble-Erlass“ zu der Vermietung von Stundenzimmern in vielfältigen Richtungen quer gedacht hat und für einige Kunden bereits beachtliche Erstattungserfolge erzielt hat. Auch hier besteht eine ständige und befruchtende Zusammenarbeit, die mich sehr erfreut!

    Rechtsanwalt – Steuerberater – Unternehmensberater: ein dynamisches Dreigestirn, das sich hervorragend ergänzt und im inhaltlichen Austausch ständig nach gangbaren Wegen und Optimierungen sucht!

    Auch wenn wir natürlich nicht aus reinem „Spaß an der Freud“ arbeiten, sind wir doch immer bemüht keine „Wucherei“ zu betreiben, sondern gute Leistung für gutes Geld zu bieten, wobei „gut“ hier einfach dem jeweiligen Aufwand entsprechen soll. Die genauen möglichen Dienstleistungen werde ich im Laufe dieser Woche noch katalogisieren und dann auf der Seite von „MH-Consulting“ präsentieren.

    Wir lassen Sie nicht im Regen stehen und sind garantiert immer präsent, wenn es brennt! Versprochen!