Schlagwort: Howard Chance

  • Newsletter – MH-Consulting – Howard Chance – 05. November 2021

    Newsletter – MH-Consulting – Howard Chance – 05. November 2021

    Newsletter – MH-Consulting – Howard Chance – 05. November 2021

    Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

    Wenn man am Morgen noch vor dem ersten Kaffee die Corona-Lagekarte bei n-tv betrachtet, wird einem schnell bewusst, dass die vermeintliche „Heile Welt“ gar nicht so heil ist. Unsere Branche steht schon wieder vor Herausforderungen, die wir schon in der Vergangenheit wähnten. Flöte gepfiffen: Corona bleibt Corona und fordert Maßnahmen und leider auch täglich Opfer.

    1. Bayern verändert Klinik-Ampelwerte – Ab 06.11. 2-G-Regel für Bordelle!

    Sollten am morgigen Samstag 450 Intensivbetten in Bayern belegt sein (heute sind es über 500), wird die Landesregierung die Ampel auf Gelb schalten und damit gilt in Bordellen dann die „2-G-Regel“. Inhaber, Angestellte, selbstständige Sexarbeiterinnen und Kunden müssen nachweislich geimpft oder genesen sein, um den Betrieb betreten zu dürfen. Eintritt ist dann selbst mit aktuellem negativen PCR-Test nicht mehr möglich!

    2. Baden-Württemberg mit Warnstufe seit dem 03.11.2021

    In Bordellen gilt die „3-G-Regel“, wobei als Testverfahren bei Ungeimpften und Ungenesen nur noch der PCR-Test zulässig ist. Sollten die Werte weiter steigen und die „Alarmstufe“ erreicht werden, käme es zur strikten „2-G-Regel“ wie in Bayern.

    3. Weitere Bundesländer sondieren aktuell und überlegen

    In Thüringen und Sachsen ist die Lage ebenfalls äußerst angespannt, im Westen ist die Lage dagegen deutlich entspannter. Ob es in der nächsten zu einer MPK (Ministerpräsidentenkonferenz) kommt, ist fraglich, da einige Landesfürsten dies für überflüssig halten und das „Selbstbestimmungsrecht“ der Landesregierungen einfordern. Aber es gibt wegen der niedrigen Impfquote Handlungsbedarf und das „2-G-Modell“ wird sich vermutlich bundesweit durchsetzen.

    Zu diesem Thema habe ich einen aktuellen Betrag veröffentlicht:

    Prostitution 2021 – Corona – An 2 G wird kein Weg vorbeigehen!

    und zum Thema Fake-News einen weiteren Beitrag

    Schließungsankündigung Bordelle wegen Corona!

    Über neue Landesverordnungen werde ich natürlich fortlaufend berichten. Versprochen!

    4. Arbeit im Stillen / Weitere aktuelle Projekte

    Corona überlagert mal wieder die normale Arbeit, wie zum Beispiel den Aktionsplan „Sauberes Rotlicht“ und die mehrfachen Aufträge bezüglich Überbrückungs- und Neustarthilfen. Hierüber werde ich am Wochenende in einem weiteren Newsletter berichten.

    5. Nächste Zoom-Konferenz:

    Freitag, 05. November 2021, ab 20.30 Uhr unter dem bekannten Link der Gruppe. Ich freue mich!

    Zeit für den „Booster“? … Wir hören und sehen uns! – Herzliche Grüße aus Düsseldorf

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!

    Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!

    Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!

    Leni Breymaier ist eine ausgewiesene Prostitutionsgegnerin und scheut scheinbar inzwischen vor nichts zurück, um die gesamte Bordell-Branche in Deutschland pauschal zu kriminalisieren und zu verunglimpfen.

    So erschien am vergangenen Dienstag, dem 1. Dezember 2020, und am Mittwoch, dem 2. Dezember 2020, in Publikationen der „Funke-Medien-Gruppe“ (Berliner Morgenpost und WAZ) ein Artikel von Alessandro Peduto mit dem stolzen Titel:

    „Steuermillionen für Bordellbetreiber“

    2 Politikerinnen, nämlich Leni Breymaier von der SPD (Bundestagsabgeordnete) und Dagmar König von der CDU (Mitglied im Bundesvorstand von ver.di) äußern sich „kritisch“ zu den Novemberhilfen und sonstigen Überbrückungshilfen, die Bordellbetrieben wegen der staatlich angeordneten temporären Schließung zustehen.

    Zitat: „Es könne nicht sein, dass der Staat Kriminelle unterstützt indem er Steuergeld an Bordelle ausreicht, in denen Frauen mit Gewalt zur Prostitution gezwungen werden und es zu massiven Menschenrechtsverletzungen kommt.“

    Wer der beiden Damen diese Äußerung tat, lässt sich im vorliegenden Artikel nicht zuordnen, aber der Autor hat sich diesen Satz sicher nicht selbst ausgedacht. Während Dagmar König noch differenziert und nicht alle Bordellbetreiber für kriminell erachtet. legt Leni Breymaier eine echte Granate nach, indem sie folgendes ausführt:

    Zitat: Bordelle seien formal Betriebe „wie eine Schreinerei oder ein Schuhgeschäft. So werden sie auch bei den Wirtschaftshilfen betrachtet“. Allerdings werde ausgeblendet, was in Bordellen tatsächlich los sei, „es sind eben keine Betriebe wie alle anderen. Dort finden tagtäglich unvorstellbare Menschenrechtsverletzungen statt. Es geht hier um massive Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung von Frauen“. Viele glaubten, so Breymaier, dass in der Prostitution Selbstbestimmtheit herrsche und Zwang die Ausnahme sei, „aber Zwang ist die Regel“. Viele Frauen müssten 20 bis 30 Freier pro Tag bedienen und dürften keinen ablehnen, sonst würden sie von ihrem Zuhälter „windelweich“ geschlagen. „Das ist die kriminelle Wirklichkeit in einer Branche, die wir gerade mit Steuergeld unterstützen.“ Die Frauen gingen „kaputt dabei, während die Bordellbetreiber den wegen des Corona-Lockdowns entgangenen Umsatz vom Staat erstattet bekommen“.

    Unglaublich! Es gibt nach Frau Breymaiers „Meinung“ also in der Branche nicht einzelne schwarze Schafe, nein, die ganze Herde ist schwarz, sie spricht nicht von einzelnen Betrieben, sondern von „Bordellen“, die keine Betriebe wie alle anderen seien. In „den Bordellen“ finden, so die „Expertin“, tagtäglich unvorstellbare Menschenrechtsverletzungen statt“. „Zwang ist die Regel“? – „Kriminelle Wirklichkeit einer Branche? – Man lese selbst und staune! – Alle Bordellbetreiber, egal ob klein oder groß sind Gangster und „Zuhälter“, die „windelweich“ prügeln? – Findet Ihr Euch in dieser Beschreibung wieder? – Echt zum kotzen!

    Was Frau Breymaier hier macht, ist Verleumdung im Sinne von § 187 StGB, wobei Verleumdung sich auch gegen Personengruppen, wie etwa eine Branche, richten kann. Die Rechtsprechung ist hierzu uneindeutig. Dass die Aussage der Frau Breymaier „wider besseren Wissens“ erfolgt, ergibt sich aus der wohl unstrittigen Tatsache, das Frau Breymaier kaum ein Bordell von innen kennt und falls sie doch Umstände kennen sollte, die strafrechtlich brisant sind, hätte sie wohl entsprechende Anzeigen gestellt. Sollte sich ein Staatsanwalt der Sache annehmen, käme Frau Breymaier in erhebliche Erklärungsnot, da selbst die Polizeistatistiken andere Ergebnisse attestieren.

    Es ist an der Zeit, dass sich unsere Branche gegen solche „Anfeindungen“ wehrt und dass man zumindest versucht strafrechtlich dagegen vorzugehen. Der „Vorgang“ muss aktenkundig werden und da Frau Breymaier ja auch nicht nur privat, sondern auch in ihrer Funktion als Bundestagsabgeordnete handelt, sind neben einer Strafanzeige auch Meldungen an die SPD-Bundestagsfraktion, den SPD-Parteivorstand und an den Präsidenten des Deutschen Bundestags notwendig. Letzter könnte sich mit der „Immunität“ der Abgeordneten beschäftigen müssen, weil Frau Breymaier eventuell auf den „Indemnitäts-Anspruch“ pochen wird, der aber bei Äußerungen außerhalb des Parlaments nicht „zieht“!

    Auch bei Staatsanwaltschaften ist man, wie bei Gericht, „auf hoher See“, aber nach meiner Einschätzung ist eine Strafanzeige mit medialer Begleitung das momentane Mittel der Wahl, um Frau Breymaier und der sicher interessierten Öffentlichkeit aufzuzeigen, wo in Deutschland die rechtlichen Grenzen liegen.

    Ich bereite in Absprache und in Kooperation mit einigen Betreiberinnen und Betreibern, die sich nicht öffentlich als „Kriminelle“ beschimpfen lassen möchten, eine Strafanzeige vor, die nächste Woche an die Staatsanwaltschaft in Berlin übermittelt werden soll.

    Wer sich als Betreiberin oder Betreiber aktiv an der Anzeige beteiligen möchte, die/der möge mich kontaktieren! – Aktion läuft! – Ich treffe mich am Montag mit einem Medienrechtler in Köln und bringe die „Vorlage“ dann am Dienstag in den Umlauf. Unser Ziel ist es mindestens einen Betreiber pro Bundesland dabei zu haben! – Aktion „Stoppt Leni Breymaiers Verunglimpfungs-Kampagne“.

    Der Leni Breymaier-Skandal: Politikerin kriminalisiert gesamte Branche!

    Rückmeldungen bitte an howard.chance@t-online.de

    https://zukunft-rotlicht.info/

    Harter Lockdown – Die Fakten – Branchennews – 14.12.2020

    Harter Lockdown – Die Fakten – Branchennews – 14.12.2020

  • Prostitution 2020 – Lockdown 2 – Situationsbericht – 16.11.2020

    Prostitution 2020 - Lockdown 2 - Situationsbericht - 16.11.2020Prostitution 2020 – Lockdown 2 – Situationsbericht – 16.11.2020

    Montag, 16.11.2020 – 3. Woche des Lockdown 2 – Heute Konferenz Bundesregierung und Länder – Verschärfungen statt Lockerungen? – Klagewelle dürfte beendet sein! – Update Infektionsschutzgesetz noch diese Woche? – Fakten, Fakes und unnötige Diskussionen

    Die 3. Woche des Lockdowns beginnt

    Die Infektionszahlen haben jetzt wohl das sogenannte „Plateau“ erreicht: die Zahl der täglichen Neuinfektionen nimmt nicht zu, stagniert oder nimmt sogar leicht ab. Dennoch sind die 7-Tages-Werte immer noch sehr hoch und von den Werten, wo man über „Lockerungen“ nachdenkt, ist man in vielen Regionen des Landes noch weit entfernt. Erst wenn der 7-Tages-Wert unter 50 sinkt, soll ein „normales Leben“ wieder möglich sein. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Wert mit 42 am niedrigsten, während Berlin mit 206 das aktuelle RKI-Ranking anführt. Entspannung sieht anders aus und wenn man die Mathematik bemüht, wird man schnell feststellen, dass der notwendige 50-er-Wert in den Regionen, wo man momentan zwischen 100 und 200 liegt, bis Ende des Monats nicht erreicht werden kann. Womöglich könnte man in den Regionen, wo der Wert schon jetzt günstig ist, Ende November lockern. Ob man dies dann „regional“ tut, bleibt abzuwarten. Flächendeckend wird es nicht möglich sein; soviel steht schon jetzt fest!

    Konferenz Angela Merkel und Ministerpräsidenten – Merkel-Knigge

    Am heutigen Montag, 16.11.2020, findet die nächste Videoschalte zwischen der Bundeskanzlerin und den 16 Ministerpräsidenten statt und bereits im Vorfeld wurde berichtet, dass dieser Gipfel diesmal auf 2 Stunden begrenzt sein wird, da es eben nicht der richtige Zeitpunkt für neue Entscheidungen ist. Die Zahlen sind zu hoch, um vorzeitig zu lockern. Man will eine Bestandsaufnahme vornehmen, deren Ergebnis eigentlich schon feststeht. Für großen Unmut sorgt bereits der neue „Merkel-Knigge“ mit angedachten „Verschärfungen“, die in einer neuerlichen Beschlussvorlage für die heutige Videoschaltkonferenz gelistet sind. Kontakt nur noch zu einem anderen Haushalt ist ein absolutes Reizthema und auch die weiteren „denkbaren Einschränkungen“ sind alles andere als lustig. Nach der Konferenz ist vor der Konferenz: am Mittwoch, dem 25.11.2020, soll nochmals getagt werden und an diesem Tag kommt dann wohl „die Stunde der Wahrheit“!

    Heilmittel „Impfstoffe“ – Durchbruch und Zeitfragen

    In der vergangenen Woche wurde vom ersten Durchbruch bei einem Impfstoff berichtet und die Experten sind durchweg begeistert. Im 1. Quartal 2021 wird es mit den Impfungen losgehen, aber bis man die notwendige Zahl an Bürgerinnen und Bürgern geimpft hat, wird wohl ein halbes bis ein dreiviertel Jahr ins Land gehen. Perspektivisch haben wir also noch in ganz 2021 mit Einschränkungen zu rechnen, wie führende Politiker und Experten prognostizieren. Haben wir es nicht schon geahnt?

    Ein Blick auf die gegenwertige „Klagewelle“ – Game over!

    Ich habe eine Woche lang die Urteile der deutschen Oberverwaltungsgerichte beobachtet und analysiert. Bis auf Rheinland-Pfalz, wo sich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts getan hat, gibt es in allen anderen Bundesländern „unanfechtbare“ Entscheidungen. Außer im Saarland, in Bayern und in Hamburg, wo einige Eilanträge Erfolg hatten, wurden diese breit abgelehnt und zwar sowohl beim Aspekt der „Ungleichbehandlung“, wo mit der Kompensation durch den Staat in Form von wirtschaftlichen Hilfen argumentiert wurde, wie auch beim bemängelten „Parlamentsvorbehalt“, der dann Ende vergangenen Woche selbst in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als eher „relativ“ bewertet wurde. Das „positive Urteil“ in Bayern wurde durch eine Veränderung der Verordnung quasi aufgehoben; die positive Entscheidung in Hamburg wurde durch eine Eilverfügung einstweilen blockiert. Im Ergebnis sind wir, was unsere Branche anbelangt, momentan beim „Game over“! Noch anhängige Eilverfahren dürften kaum mit anderem Inhalt „glänzen“: körpernah ist weitestgehend ein „no go“ und die Öffnung von Prostitutionsstätten dürfte mal wieder die „letzte Maßnahme“ sein, die der Staat ermöglichen wird. Schade für alle Klägerinnen und Kläger, die nun abermals Geld verbrannt haben, aber man hätte auf die erfahrenen Branchen-Anwälte hören sollen, die den jetzigen Zeitpunkt für eine Klage als „sehr unklug“ betrachtet hatten und die nur dann geklagt haben, wenn die „Kundschaft“ ausdrücklich darauf bestand! Eine Übersicht der Klageergebnisse der vergangenen Wochen findet sich auf meiner „Sonderseite Klagen im Eilverfahren vor Oberverwaltungsgerichten“. Was „Klagen allgemein und zukünftig“ anbelangt, kann es „bald“ deutlich schwieriger werden, da sich die Gesetzgebung rasch verändern wird:

    Infektionsschutzgesetz wird erweitert! – Paragraph 28a wird wohl verabschiedet!

    Am 18. November 2020 wird die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wohl im Deutschen Bundestag verabschiedet. Am gleichen Tag findet eine Sondersitzung des Bundesrates statt, wo der Bundesrat dem Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung zustimmen soll und wird. Der neue Paragraph 28a, der von vielen Verfassungsrechtlern bereits bemängelt wird, führt vermutlich zu einer Legalisierung der zukünftigen „Corona-Verordnungen“, die bislang ohne Beteiligung der Parlamente beschlossen wurden. Das ändert sich nun und wird zunächst einmal Bestand haben. Selbst wenn man das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht angreift, was sehr wahrscheinlich ist, wird es eine ganze Zeitlang die Rechtsprechung prägen. Ausgang ungewiss! Klagemöglichkeiten zunächst eingeschränkt!

    Fakten, Fakes und unnötige Diskussionen

    Die aktuellen Berichte, Links und Diskussionen auf Facebook und in unseren Gruppen zeigen, wie blank die Nerven einiger Protagonisten liegen: für die einen gibt es Corona gar nicht, andere sprechen von wenig Gefahr. Die Weltverschwörung wird erwähnt, die Impfung soll Nanopartikel enthalten, die eine völlig Kontrolle ermöglichen. Mutationen sind bereits unterwegs und der Staat erfindet überlastete Krankenhäuser. Es stirbt niemand? Mit ein paar Toten kann man leben? Auslese der Natur versus Verschwörungstheorien. Tausende Hobby-Virologen sind am Start und ereifern sich ohne Ende! Leugner, Schwarzmaler und Lobbyisten. Der Sumpf lebt und erzeugt täglich neue „Bilder“! Der Umgang wird ruppiger und auch im Alltag geht es vor der Tür rustikal zur Sache! Die „Masken fallen“ auch im übertragenen Sinn und manchmal schaut man in eine „fiese Fratze“! Man fordert die Meinungsfreiheit für sich selbst ein, verweigert diese aber dem „Gegner“? So funktioniert Demokratie nicht! Wenn dann noch persönliche Angriffe und Beleidigungen hinzu kommen, ist das „Ende der Fahnenstange“ erreicht!

    Erotik-Branche wohin? – Muss der Puff jetzt uff?

    Auch hier gibt es sehr unterschiedliche Meinungen und Ansätze. Manche, die klagen, wollen „aus Prinzip“ öffnen; manche haben erkannt, dass die Freude am gewerblichen „Bumsen“ gerade nicht so recht vorhanden ist und dass es betriebswirtschaftlich schlauer ist die „November-“ und möglicherweise „Dezember-Hilfe“ in Anspruch zu nehmen, anstatt die Notreserven in Klagen zu investieren, die gerade krachend scheitern. Die Geschmäcker sind verschieden, aber selbst hartnäckige „Puff-Uff-Votanten“ sind momentan verstummt. Zwar ist „geschützter Verkehr“ wahrscheinlich nicht gefährlicher als eine üppige neue Dauerwellen-Erschaffung beim Frisör, dennoch kommt man in der gesellschaftlichen Debatte mit der „Puff-Uff-Forderung“ gerade nicht auf den Thron der Sympathie. Klar, im Untergrund und bei Tante Lieschen privat, wird nach wie vor gepimpert, dies aber eben in der Grauzone und mit angezogener Handbremse. Der Trieb findet ebenso seinen Weg, wie es der Geldbedarf tut und der Staat schaut an vielen Stellen einfach weg oder hat sich anderen Aufgaben verschrieben! Darum erspare ich mir heute auch jegliche ethische Bewertung!

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

     

  • Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Prostitution 2020 - Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten - Aktuelle Tendenz!Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Artikel- Update – 14.11.2020 – 11:16 Uhr +++ Diese Seite wird regelmäßig ergänzt +++ Immer auf dem neuesten Stand bleiben +++

    Gegen den „Lockdown light“ in der Bundesrepublik Deutschland sind momentan eine Vielzahl von „Klagen im Eilverfahren“ vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten der Bundesländer anhängig. Unternehmen, die durch die Verordnungen der Bundesländer am 2. November 2020 schließen mussten, haben Klagen eingereicht, die nun nach und nach entschieden werden.

    Ich habe mir beginnend mit dem 11.11.2020, die bislang vorhandenen Pressemitteillungen diverser Oberlandesgerichte angeschaut, um „Tendenzen“ zu erkennen, die eine oberflächliche  „Einschätzung“ für die verschiedenen Bundesländer durchaus zulassen.

    Mein Schnell-Eindruck nach der Analyse: Klagen die die Verordnungen komplett angreifen und mit dem „Parlamentsvorbehalt“ begründet werden, scheinen eher zu fruchten, als die mit der „Benachteiligung“.

    Vorab eine wichtige Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Lockdown am 11.11.2020 getroffen hat:

    Bundesverfassungsgericht: Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschriften der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    In diesem Beschluss befasst sich der Gericht auf verfassungsrechtlicher Ebene mit dem Lockdown als solches und nimmt eine Abwägung zwischen Einschränkung der Grundrechte und dem Gesundheitsschutz vor. Es ist wohl ein Präzedenzfall, der hier entschieden wurde und die Entscheidung dürfte andere Gerichte beeinflussen.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/11/rk20201111_1bvr253020.html



    Nachfolgend finden Sie / findet Ihr die Ergebnisse der aktuellen Recherche:

    Prostitution 2020 – Eilanträge bei Oberverwaltungsgerichten – Aktuelle Tendenz!

    Baden-Württemberg

    Der VGH Baden-Württemberg hat eine sehr interessante „Grundsatz-Information“ veröffentlicht, die wohl für die allgemeine „Behandlung“ der Klagen im Eilverfahren maßgeblich sein dürfte: „Neuer Lockdown wegen staatlicher Maßnahmen zur Umsatzkompensation voraussichtlich verhältnismäßig; Offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache“ heißt die Mitteilung vom 05.11.2020 und der Titel sagt ja eigentlich schon alles. Die Maßnahmen sind hinzunehmen, wenn eine Entschädigung seitens des Staates erfolgt! Gleichzeitig vermeldet eine weitere Pressemitteilung des VGH vom 06.11.2020, dass bereits 6 Eilanträge bezüglich „Lockdown light“ angelehnt wurden: „Neuer Lockdown: Sechs Eilanträge gegen Betriebsschließungen abgelehnt“. Die aktuellen Prognosen für die Öffnung von Bordellbetrieben in Baden-Württemberg dürften demnach bis zum Ablauf der Verordnung recht düster sein!

    Update 14.11.2020: Verwaltungsgerichtshof lehnt über 20 weitere Eilanträge ab, darunter auch den Antrag eines Prostitutionsbetrieb! Klare Linie des Gerichts! Ungleichbehandlung wird durch Entschädigung kompensiert!


    Bayern

    VGH Bayern urteilt am 12.11.2020 – Corona – Vollständige Schließung von Fitnessstudios verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Bezug zu Prostitution aber schwer darstellbar. Dennoch ein „kleiner Lichtblick“!


    Berlin-Brandenburg

    Die Bundesländer Berlin und Brandenburg haben ein gemeinschaftliches Oberverwaltungsgericht und dementsprechend wirken Beschlüsse in der Regel stets für beide Bundesländer. Zum Thema Eilanträge gegen den Lockdown hat das OVG Berlin-Brandenburg bereits am 06.11.2020 folgendes entschieden: „Nagel-, Kosmetik- und Massage-Studio: Weitere Eilanträge gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg abgelehnt – 37/20“. In der Pressemitteilung wird auch auf weitere ablehnende Entscheidungen verwiesen, die vom gleichen Gericht getroffen wurden. Keine Hoffnung auf „körpernahe“ Öffnung!


    Bremen

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat ebenfalls am 09.11.2020 „gesprochen“: „Fitnessstudios und Prostitutionsstätten müssen weiterhin geschlossen bleiben. OVG Bremen lehnt Eilanträge von Betreiberinnen eines Fitnessstudios und eines Prostitutionsbetriebs gegen die seit dem 2. November 2020 geltende Neunzehnte Coronaverordnung ab“. In dieser Entscheidung werden Prostitutionsstätten sogar explizit erwähnt. Weitere Klagemöglichkeiten kaum aussichtsreich!


    Hamburg

    Mit einem Beschluss vom 05. November 2020 hat das Verwaltungsgericht Hamburg den Antrag der Betreiberin eines Tattoo- und Piercing-Studios (körpernahe Dienstleistung) abgelehnt, ebenso am gleichen Tag die Klage eines Fitnessstudios. Am 10. November 2020 hat das gleiche Gericht einer anderen Klägerin, die ebenfalls Fitness-Studios betreibt, Recht gegeben und dabei im wesentlichen mit dem „Parlamentsvorbehalt“ argumentiert. Achtung: dieses Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht noch angefochten werden! Aber der Tenor des 2. Urteils ist sehr spannend! Hoffnung auch für den Bereich der Prostitution?

    Update 12.11.2020: Nach mir vorliegenden Informationen wurde gegen das hier erwähnte „2. Urteil“ des Verwaltungsgerichts Rechtsbeschwerde beim OVG eingelegt. Bis zur Entscheidung sind die Studios geschlossen zu halten!


    Hessen

    Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 13.11.2020 einen Eileintrag eines Gastronomiebetriebs, der Öffnung begehrte „quasi exemplarisch“ für alle ähnlich gelagerten Klagen abgelehnt. Der VGH Kassel betrachtet die getroffenen Maßnahmen für rechtmäßig!


    Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 10.11.2020 zu einer Klage eines Fitnessstudios. Der Antrag wurde abgelehnt; es wurde aber darauf verwiesen, dass die Klage im Hauptverfahren Erfolg haben könnte. Leider wird dieses nicht zeitnah stattfinden!


    Niedersachsen

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 10.11.2020 folgendes entschieden: „Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Betrieben der körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-Studios“. Der Bezug zu unserer Branche ist eindeutig und das sogar ohne auf Entschädigungen zu verweisen. Klageaussichten für den Bereich der Prostitution wohl ziemlich „unterirdisch“!


    Nordrhein-Westfalen

    In Nordrhein-Westfalen ist das Oberverwaltungsgericht Münster die oberste Instanz für Eilverfahren gegen den Lockdown. Die gegenwärtige Rechtsmeinung des OVG  zu verfügten Schließungen im „Freizeitbereich“ (Beispiel Fitnesstudios) ist sehr aufschlussreich, da hier wieder die staatliche „Entschädigung“ angeführt wird! Oberstes NRW-Gericht mit klarer Aussage: „Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Fitnessstudios bleiben in Nordrhein-Westfalen geschlossen“. Ebenso ein Urteil zur Gastronomie in NRW: „Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Schließung von Gastronomiebetrieben voraussichtlich verhältnismäßig“. Das die Rechtsmeinung im Bereich der körpernahen Dienstleistungen abweichen wird, kann momentan als sehr unwahrscheinlich betrachtet werden! Aber Restchancen können natürlich auch nicht ausgeschlossen werden und Klagen im Bereich der Prostitution sind anhängig.

    Update 12.11.20 – Weitere Ablehnung von Eilanträgen durch das OVG Münster wegen Untersagung körpernaher Dienstleistungen und von Spielhallen. Kein Licht in Sicht in NRW!


    Rheinland-Pfalz

    Es liegen momentan leider noch keine Informationen vor!


    Saarland

    Im Saarland gab es am 09.11.2020 ein Urteil, dass es ermöglicht, dass „Tätowierer und Piercer im Bundesland wieder öffnen dürfen“. Heute am 11.11.2020 wurde ein Antrag bezüglich der Öffnung von Fitnessstudios allerdings abgelehnt. Wenn man auf körpernahe Dienstleistungen abzielt, könnte das Tattoo/Piercing-Urteil für die Prostitutionsbranche möglicherweise im Saarland interessant sein!


    Sachsen-Anhalt

    Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg lehnt am 10.11.2020 den Eilantrag gegen Schließung der Spielhallen im Rahmen des „Teil-​Lockdowns“ ab. Auch hier wird mit den Entschädigungsleistungen argumentiert. Aussagekraft für Rotlicht-Branche sehr begrenzt!


    Sachsen

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am 12.11.2020 und 13.11.2020 über zwei Eilanträge aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen entschieden und die Anträge abgelehnt. Auch bei August dem Starken keine positive Tendenz!


    Schleswig-Holstein

    In Schleswig-Holstein liegen Eilentscheidungen nach dem neuerlichem Corona-Lockdown vor, der Gaststätten und Tattoo-Studios betrifft vor. Diese datieren vom 09.11.2020 und es sind Ablehnungen, die sich recht merkwürdig lesen.


    Thüringen

    Das Thüringische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 11. und 12. November 2020 Eilanträge von gastronomischen Betrieben abgelehnt und diese ins Hauptverfahren verwiesen, was bedeutet, dass Entscheidungen erst in ferner Zukunft getroffen werden. Schach matt einstweilen!


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    Kontext-Artikel:

    MH-Consulting – Novemberhilfen oder Klagen? – Das Beratungsprogramm

    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

  • Prostitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Prostitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Prostitution 2020 - Novemberhilfe und Infektionszahlen retten VerordnungenProstitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Die aktuellen Infektionszahlen, nämlich über 20.000 am heutigen Freitag, dem 06.11.2020, spiegeln bekanntlich ein Infektionsgeschehen von vor über einer Woche wider. Wir erinnern uns: am vergangenen Wochenende wurden bundesweit noch „Lockdown-Parties“ gefeiert, wo Kontakte eben nicht vermieden wurden und wo „viele“ unserer Mitbürger die Sache nicht wirklich ernst nahmen. Nach dem nun erfolgten „Lockdown“, den die meisten von uns nicht als „light“ empfinden, werden sich die Zahlen in der kommenden Woche vermutlich auf zunächst hohem Niveau stabilisieren und dann hoffentlich nach und nach sinken. Nach den gängigen Regeln der Mathematik wird das Absinken auf einen „vertretbaren Wert“ aber sicher nicht in 3 Wochen erfolgen und so werden neuerliche „Öffnungen“ in den Branchen, die von der Regierung als kritisch eingestuft werden, nach meiner Auffassung in diesem Jahr nicht mehr erfolgen. Eine Frage der Logik!

    Prostitution 2020 – Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Die Klagewelle gegen die Berufsverbote im Bereich der Prostitution und gegen die Benachteiligung gegenüber anderen Branchen läuft gerade und es hat, nicht in unserem Umfeld, dafür aber z.B. im Bereich der Gastronomie, bereits in Berlin-Brandenburg und in einem weiteren Bundesland „negative“ Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte gegeben. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen verweist in einer aktuellen Pressemitteilung exemplarisch auf einen eingegangenen ähnlichen Fall und erklärt, dass die Entscheidung in den Eilantragsverfahren zeitlich nicht absehbar sei, da es ja Gelegenheit zu Stellungsnahmen der Parteien geben muss. Ähnlich wird es bei fast alle obersten Gerichten aussehen und ich war gestern verwundert zwei wirkliche „eilige Entscheidung“ gesehen zu haben.

    Wenn man die Begründung der Ablehnungen betrachtet, gibt es 2 starke Argumente, die man nur schwer in Abrede stellen kann: zum einen haben wir es momentan, wie schon erwähnt, mit Corona-Infektionszahlen zu tun, die schwindelig machen und wo auch abzusehen ist, dass das Geschäft mit der Lust momentan nicht wirklich gut laufen wird. Zum anderen verweisen die Gerichte auf die staatliche „Novemberhilfe“, mit der sogar eine „leichte Überkompensation“ eintreten kann. Man erleidet, wenn man diese Gelder denn bekommt, keinen Schaden, sondern macht womöglich noch einen Gewinn, ohne dafür „arbeiten zu müssen“. Dieser Denkweise hat sich aktuell auch schon die DEHOGA Rheinland-Pfalz angeschlossen, die ihren Mitgliedern von „kostenpflichtigen Klagen“ abrät. Verliert man die Klage im Eilverfahren, was unter den geschilderten Umständen sehr wahrscheinlich ist, hat man die Kosten an der sprichwörtlichen „Backe“. Auch die „für uns arbeitenden Anwälte“ klagen zwar „auf besonderen Wunsch“, haben die Mandantschaft aber in der Regel auf den „Zwiespalt“ hingewiesen!

    Anders mag dies bei den Klagen sein, die sich gegen die Corona-Verordnung „als solches“ wenden, wo mit dem „Parlamentsvorbehalt“ argumentiert wird und wo Staatsrechtler durchaus Chancen sehen. Allerdings ist fraglich, ob diese Frage in dem Zeitraum von 4 Wochen Lockdown zu klären sein wird, zumal ja bereits heute ein „erweitertes Pandemie-Gesetz“ in 1. Lesung im Bundestag ist, ein Gesetz, das bis Ende des Monats von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll und das dem „Parlamentsvorbehalt“ für die Zukunft entsprechen würde.

    Auch hier bleibt es natürlich spannend, wie generell im momentanen „Corona-Leben“ in der Bundesrepublik Deutschland!

    Ich empfehle in diesem Zusammenhang auch den Kontext-Artikel auf dieser Seite: Prostitution 2020 – Lockdown -16 Verordnungen – Rechtsfragen – Ethisches

    Bleibt gesund!

    Ihr / Euer Howard

    https://mhconsulting.online

  • Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 - Lockdown - 16 Verordnungen, Rechtsfragen, EthischesProstitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Grundrechte außer Kraft? – Parlamentsvorbehalt missachtet? – Massive Klagewelle und massive Corona-Welle – Die Stunde der vermeintlichen Schlauberger – Ethische und soziale Fragen – Wo liegt die „Wahrheit“ und wer interpretiert sie?

    Am Tag 2 des sogenannten „Teil-Lockdowns“ versuche ich mit meinem heutigen Blog eine Situationsbeschreibung vorzunehmen, was mir unter den gegebenen Umständen nicht leicht fällt. Zuvor hatte ich ja in meinem Blog-Beitrag „Gib dem Affen Zucker“ eine erste Einordnung vorgenommen.

    Wenn man die Facebook-Gruppen betrachtet, wird einem mitunter komisch: so las ich gestern am Rande, dass der Tod von SPD-Politiker Thomas Oppermann und der von Mittelstands-Präsident Marion Ohoven kein Zufall, sondern „politisch motivierter Mord“ sein könnte, da sowohl Oppermann wie Ohoven die Corona-Maßnahmen der Regierung kritisiert hätten. Quasi Todesurteile, die man Im ZDF-Studio vor wichtigen Aussagen Oppermanns mit geheimen Substanzen vollstreckte und bei denen man vermutlich Ohovens Bentley so manipulierte, dass er auf der Autobahn mit einem Pfeiler kollidierte. Auch den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wähnt man in Gefahr, da dieser zuletzt deutliche Worte fand und die Art und Weise, wie die „Corona-Beschlüsse“ entstanden, juristisch rügte!

    Soll ich das kommentieren oder macht sich jeder selbst ein Bild, wo die Grenzen zwischen Vernunft und Wahn liegen? Je mehr Zeit man hat, desto verwegener werden offensichtlich die Gedanken und diese sind ja zum Glück „frei“ und selbst die Verbreitung abstrusester „Meinungen“ ist bei uns in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. So kann man Angela Merkel für eine Reptiloidin halten und die Erde für eine Scheibe halten, solange man nicht andere Menschen beleidigt oder verunglimpft!

    Das Problem mit der „Verunglimpfung“ haben wir in der Version „light“ in den vergangenen Tagen ja auch in unseren Facebook-Gruppen bemerkt, wobei die dortigen Umtriebe doch vergleichsweise harmlos waren. Gerade in diesen Tagen wird gerne übereilt gepostet und dabei kommt es dann schnell zu Konflikten, die sich steigern und unserer gemeinsamen Sache dann schon einmal schaden! Es gibt Leute, die nach eigener Einschätzung keine bekennenden „Aluhüte“ sind, aber trotzdem deren Thesen verbreiten. Es ist die Stunde der vermeintlichen  „Experten“, die die Wahrheit kennen, aber trotzdem nichts ändern können. Man schmeißt Äpfel und Birnen in den selben Korb und stellt Zusammenhänge her, die ich oft nicht einmal ansatzweise nachvollziehen kann, weil mir dafür wohl die „Empathie“ fehlt? Egal, kommen wir zu den Fakten:

    Situationsbeschreibung am Dienstag, dem 03.11.2020

    Gestern übler Terroranschlag in Wien, heute die US-Wahl, bei der man auch mit Ausschreitungen rechnen muss, falls der „richtige Mann“ nicht gewinnt! Dazu im Inland unglaubliche hohe „Corona-Zahlen“, die aus der gesamten Bundesrepublik ein einziges Risikogebiet machen. Das Gesundheitssystem geht mehr und mehr in den Alarmzustand, das gesellschaftliche Leben kommt zum Erliegen. Gleichzeitig regt sich der Prostest derer, die sich durch den Lockdown benachteiligt fühlen.

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Ausrufung des Lockdowns in der Form, wie er erfolgte, nicht ganz dem entspricht, was unser Grundgesetz eigentlich fordert!

    Bei so einschneidenden Maßnahmen, wie wir sie jetzt haben, hätte man unbedingt die Parlamente beteiligen sollen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Und auch die Frage nach Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung steht erneut auf dem Prüfstand. Stand gestern Abend waren laut Tagesschau bereits 116 Klagen bei den Verwaltungsgerichten anhängig, die das Ziel haben „Normen zu kontrollieren“. Auch im Bereich der Prostitutionsstätten gibt es schon gerichtliche Aktivitäten beispielsweise in NRW, von denen ich persönlich erfahren habe. Der Schwerpunkt der Klagen soll im Bereich der Gastronomie liegen, wo ja die meisten Betroffenen zu lokalisieren sind.

    Unser Branchen-Anwälte, haben sich in der vergangenen Woche zu „neuen Klagen“ dahingehend geäußert, dass es zwar den „verfassungsrechtlichen Ansatz“ und den sogenannten „Parlamentsvorbehalt“ gibt, dass es aber schwierig sein wird mit einer diesbezüglichen Klage „zeitnah“ ans Ziel zu kommen! -Diese Ansatz ist also alles andere als neu, keine zu erwartende Sensation und nicht die sofortige Lösung der gegenwärtigen Probleme! „Manches“ erscheint mir in diesem Zusammenhang sehr fragwürdig!

    Da die zuständigen Gerichte schon jetzt überlastet sind und mit „eiligen Urteilen“ eher nicht zu rechnen ist, sind 4 Wochen schnell vergangen und der Klagegrund, bzw. die angegriffene Verordnung kann schon abgelaufen sein, bevor das Gericht diese in Augenschein nimmt. Dieses Problem gab es im Sommer schon öfters und die Situation und die Prognosen sind gerade nicht wirklich besser! Recht haben und recht bekommen ist von jetzt auf gleich unglaublich schwierig geworden!

    16 Landesverordnungen – Der Kurzüberblick

    Ich habe in den vergangenen Tagen alle 16 Landesverordnungen intensiv studiert und das Ergebnis in der obigen Tabelle zusammengefasst. Prostitutionsstätten sind bundesweit verboten, aber was die Ausübung der persönlichen Prostitution anbelangt, gibt es mal wieder Unterschiede und selbst die Unterschiede unterscheiden sich im Detail. Hurra, Föderalismus!

    In 6 Bundesländern ist die Prostitution und deren Ausübung nicht untersagt. So sind hier die berühmten Hausbesuche oder der Empfang in der eigenen Wohnung denkbar. Bei Hotel-Dates wird es schon wieder etwas schwieriger, weil den Hotels auch strenge Auflagen gemacht wurden und diese dokumentieren müssen, an wen
    „nicht touristisch“ vermietet wird.

    „Wer sucht, der findet!“, wird mal wieder das Fazit sein und im übrigen muss ich darauf hinweisen, dass nicht alles „erlaubt“ ist, was „nicht verboten“ ist. Da bei den Ordnungsämtern und Ministerien täglich Anfragen bezüglich „Lücken“ auftauchen, gibt es auch die Möglichkeit des „Lückenschließens“. Auch dies haben wir im Sommer 2020 erlebt.

    „Geh nur zum Fürsten, wenn er Dich ruft!“, lautet das Bon mot für den Augenblick! (Zitat von Tina T.)

    Das Suchen der Lücken erzürnt nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber und führt mit Sicherheit zu weiteren Konflikten. Klar, die Damen wollen und müssen Geld verdienen. Tun sie dies in vermeintlich provokanter Art und Weise, wird es manchmal eng.

    Der Ton wurde in den vergangenen Wochen und gerade in den letzten Tagen bereits deutlich aggressiver und ich war heute auch schon zweimal in „Pöbeleien“ mit „Bürgern“ verwickelt, die „Abstand“ einforderten, obwohl dieser im Überfluss vorhanden war! Die aufgezwungene Änderung der Lebensweise macht scheinbar „aggro“ und dies in einem Maß, wie ich es im Sommer nicht erlebt habe.

    Ich bekomme in den vergangenen Tagen deutlich mehr Anfragen von Sexworkerinnen, die von mir den ultimativen Tipp wollen und natürlich auch die Zusicherung, dass es für den Tipp später kein Bußgeld gibt. Solche „Dienste“ erbringe ich natürlich nicht und auch die mir bekannten Anwälte lassen sich nicht aufs „Glatteis“ führen.

    Die Füße stillhalten … ist mein Vorschlag. Zumindest für den Moment! Morgen ist ein neuer Tag und morgen gibt es sicher wieder neue Infos! In diesem Sinn noch einen „schönen“ Tag und heute speziell:

    „God save America!“

    Ihr / Euer

    Howard

     

  • Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 - Der Lockdown zum 2.11. - Gib dem Affen Zucker?Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Bundesregierung beschließt zweiten Lockdown – Prostitutionsstätten und ähnliches werden bis Ende des Monats geschlossen – Total unklares Lagebild -Erneuter Aufruf zur Besonnenheit – Situationsbeschreibung und erste Analysen

    Man hat es vor 14 Tagen schon geahnt, wie es mit Corona weitergehen würde. Angela Merkel war unzufrieden, nachdem sie sich mit den Ministerpräsidenten beraten hatte. In einer Mammutsitzung wurden keine brauchbaren Ergebnisse erzielt und die „Prognose“ der Kanzlerin erwies sich „intern“ als richtig: die Infektionszahlen stiegen gewaltig, die Landkarte färbte sich „rot“ und so kam gestern das, was kommen musste! Der Lockdown „light“, wobei ich diese bewusste Verharmlosung nicht verstehe, da die beschlossenen Maßnahmen nicht weniger hart sind, als die im März 2020. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht ausführlich mit „Corona-Mathematik“ befassen und auch nicht die „allgemeine Gefährlichkeit“ des Virus bewerten, aber dennoch einige kurze Gedanken wagen:

    Die allgemeine Lage – Einsamkeit und Tristesse geradezu vorprogrammiert

    Im Vergleich zu anderen Staaten in Europa befindet sich Deutschland noch in einer komfortablen Lage, die 7-Tage-Inzidenz-Werte sind vergleichsweise niedrig, reichen der Regierung aber völlig aus, um jetzt ganz massiv auf die Bremse zu treten und das gesellschaftliche Leben ab kommenden Montag, 2.12. (Allerseelen) weitreichend zum Erliegen zu bringen.

    In öffentlichen Bereichen und auch zu Hause darf man sich nur noch mit 10 Menschen aus maximal 2 Hausständen treffen. Drei Freunde aus 3 Hausständen ist die Zusammenkunft untersagt und selbst Familienfeiern sind nicht mehr möglich, wenn die Familie mehr als 2 Meldeadressen hat. Die theoretischen „10 Personen“ bekommt man wohl nur bei Großfamilien zusammen und die bekannten „Zusammenkünfte“ diverser „Neubürger“ vor den Bahnhöfen der Metropolen sind ebenso unmöglich wie die „Kaffeekränzchen“ der Senioren im Café, wobei dieses ohnehin geschlossen hat. Auch Geburtstage kann man so zu Hause kaum feiern und Reisen sollen auch möglichst unterbleiben! Und wenn man reist, wird man mit dem Problem konfrontiert, dass die Hotels keine „Touris“ mehr aufnehmen dürfen!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Restaurants und Bars werden geschlossen! – Abholen von Essen ist zwar möglich, aber „Verweilen“ entfällt! – Kein Kaffee vor der Tür, Verzehr von Essen wieder erst ab 50 m Abstand von der Gaststätte erlaubt. Kennen wir schon, ist aber in der jetzt kommenden „kalten Zeit“ deutlich unangenehmer als im Frühjahr. Die Freizeitgestaltung wird komplett auf den „Home-Bereich“ verlagert und man will mit Nachdruck dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger so wenig Kontakt wie möglich untereinander haben. Es wird für viele eine sehr einsame Zeit werden! 4 Wochen sind lang und gerade in der dunklen Novemberzeit wird vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gewaltig die Decke auf den Kopf fallen! Depressionen sind geradezu vorprogrammiert! Aber Verordnung ist nun mal Verordnung, auch wenn uns das nicht gefällt! – Überblick über die Bund-Länder-Beschlüsse vom 28.10.20:https://www.bundesregierung.de/breg-de

    Die Auswirkungen des neuerlichen Lockdowns auf die „Prostitutions-Branche“

    Im Beschlusspapier der Bund-Länder-Konferenz vom gestrigen Mittwoch (28.10.) heißt es ganz kurz und knapp:

    „Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen!“

    Dies muss nun 16 mal in Landesrecht „übersetzt“ und „verordnet“ werden und ich vermute, dass sich die Verordnungen mal wieder unterscheiden werden. Im Beschlusspapier ist mal wieder von „Gebäuden“ die Rede, die Ausübung der Prostitution wäre danach nicht untersagt? – Die Prostitutionsvermittlung ebenfalls nicht? – Wenn man bedenkt, dass von den prostitutiven Gebäuden selbst keine Corona-Gefahr ausgehen kann, ist die Formulierung einfach nur „schwammig“ und nicht greifbar! – Eigentlich will man doch die Prostitution für einen bestimmten Zeitraum verbieten? – So wie es jetzt im Papier steht, wird schon wieder die Verlagerung in den Graubereich „forciert“, was die Betreiberinnen und Betreiber neuerlich auf die Palme bringen dürfte!

    Was geschieht mit den Sexarbeiterinnen, die jetzt deutschlandweit in den Bordellen sitzen und am Sonntagabend um 23.59 Uhr schlagartig ihre Dienste dort einstellen müssen? -Am Wochenende noch mal richtig Gas geben und dann am Montag auf Knopfdruck in der Versenkung verschwinden? – Rückreise von einem Risikogebiet in die Heimat oder nach „neuen Möglichkeiten“ suchen, wie man im grauen Bereich weiter Geld verdienen kann? Wir reden an dieser Stelle ja nicht von einer Handvoll von Personen, sondern von mehreren Tausend Damen, die zum einen offiziell für mindestens 4 Wochen nichts verdienen werden und die vermutlich in vielen Fällen auch nicht „beherbergt“ werden dürfen! Auch hier wird es sicher lokal zu Schwierigkeiten kommen, wenn nämlich die Behörden eine Beherbergung nicht dulden, sondern untersagen! Man braucht nicht viel Fantasie um erkennen, dass es wieder „chaotisch“ werden wird.

    Gib dem Affen Zucker? – Der Staat öffnet neuerlich den „Topf“ – 75% Umsatzausfall werden kompensiert?

    Bei der Ankündigung von staatlichen Hilfen gibt sich die Bundesregierung immer sehr vollmundig. Bereits während der Online-Konferenz zwischen Bund und Ländern, wurde der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die Medien verbreitet:

    „75% Umsatzausfall soll für den Lockdown-Monat vom Staat unbürokratisch übernommen werden!“

    Ja, eine interessante Idee, die einigen Betreibern sofort „schmeckte“. Bekanntermaßen sind die Umsätze in der Branche momentan sehr mäßig und für die Berechnung besagter 75% soll der Wert des Vorjahresmonats 2019 herangezogen werden, wo ja die Geschäfte noch reibungslos liefen! Aber es wird natürlich nur nach den offiziellen Zahlen in den BWAs geschaut. Sind die hoch, können die 75% vermutlich ein wenig Freude bereiten. Aber was die Regierung genau meint, steht gegenwärtig noch in den Sternen und unangenehme Überraschungen waren ja im vergangenen halben Jahr die Regel. Einen „Big Deal“ macht man vermutlich nicht und es wird ja auch zu klären sein, ob es dieses Geld auch in Verbindung mit den „Überbrückungshilfen“ gibt. Fest steht: den Betrieb möglicherweise im Dezember wieder „hochzufahren“ bedeutet auch wieder neue Mieterinnen finden zu müssen und darauf hoffen, dass sich die verängstigten Gäste dann wieder einfinden.

    Rechtsfragen – Kurz angedacht – Klagen?

    Die Frage nach „neuen Klagen“ stellt sich bei Lockdown quasi wie von selbst! Man muss an dieser Stelle erst einmal feststellen, dass die bisherigen und noch laufenden Klagen im Eilverfahren mit Eintritt der neuen Situation und mit neuen Verordnungen, die „anders“ begründet sein werden, größtenteils hinfällig sein werden! Schon im Sommer mussten Klagen immer wieder angepasst werden, weil die Verordnungen, gegen die man klagte, abgelaufen waren.

    In den theoretisch gerade noch anhängigen Verfahren wurde hauptsächlich auf Gleichbehandlung geklagt. So wurden oft andere körpernahe Dienstleistungen angeführt; der darstellbare 1:1-Kontakt mit Hygienekonzept war zentraler Punkt und zudem wurden deutlich gesunkene Inzidenz-Werte angeführt. Nun sind nahezu alle körpernahen Dienstleistungen zeitlich begrenzt untersagt und da die Regierung gestern tatsächlich angibt, dass bei 80 % der Infektionen der Ursprung nicht ermittelt werden kann, wird es vor den Gerichten sehr schwer werden.

    Der „unsichtbare“ und nicht lokalisierbare „Feind“, nämlich das „Virus“, zwingt den Staat nahezu alle Kontakte zu unterbinden und dabei ist „Körpernähe“ rein logisch betrachtet „infektiöser“ als bloßer Kontakt. Alles was nicht „lebensnotwendig“ ist, soll vorübergehend eingestellt werden. Wenn Oma und Opa nicht mehr mit ihren Freundinnen und Freunden bei der Kaffeetafel sitzen dürfen, wird man sich mit einer Klage „Pro Prostitution“ sehr schwertun! Zudem werden die Gerichte sicher in diesem Moment mit einer Klageflut konfrontiert, die ihres gleichen suchen wird. Womöglich wird nun auch der Bundesverfassungsgericht angerufen werden, um den gesamten Lockdown verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Alles Vorgänge, die Zeit kosten und die womöglich nicht im Verhältnis zu dem Zeitraum der Schließung stehen werden. Die Lage ist komplex und bedarf der Analyse durch Spezialisten! – Bevor die Verordnungen vorliegen, ist sowieso vieles Theorie! Natürlich bleiben wir am Thema dran!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker? – News

    Update vom 07.11.2020 – Neue Informationen, Trends und Co. unter:
    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Update vom 06.11.2020 – Neue Informationen zu den aktuellen Themen:
    Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Update vom 06.11.2020 – Novemberhilfen auch ohne Steuerberater:
    Novemberhilfen für Damen auch ohne Steuerberater?

  • Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Prostitution 2020 unter Corona - Bundesweiter Lagebericht - 16.10.2020Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Von Zeit zu Zeit fasse ich die aktuellen Entwicklungen zusammen und verfasse, so wie heute einen bundesweiten Lagebericht, um einerseits  die gegenwärtige Situation zu beschreiben, andererseits aber auch um Prognosen für die nahe Zukunft zu wagen, was wegen der aktuellen Dynamik der Corona-Infektionszahlen nicht so ganz einfach ist. Es immer möglich, dass uns aktuelle Entwicklungen überholen und Dinge ganz schnell wieder anders sind.

    Die gegenwärtige „Corona-Kurve“, die wir seit März 2020 verfolgen ist bedenklich!

    Wir haben im Moment mehr Neuinfektionen als zu dem Zeitpunkt, bei dem der erste komplette Lockdown ausgelöst wurde und die Liste der sogenannten „Hotspots“ (Städte und Kreise in denen es in den vergangenen 7 Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohnern gegeben hat) nimmt stündlich zu. Fast ganz Nordrhein-Westfalen ist gerade Risikogebiet und auch in Rhein-Main sowie Berlin sieht es nicht viel besser aus! Ballungszentren und Großstädte verzeichnen zunehmende Rekordwerte, die sicher nicht nur auf die zunehmende Zahl von Testungen zurückzuführen ist. Die Krisen-Konferenz von Bund und Ländern, die am vergangenen Mittwoch im Kanzleramt bis in den späten Abend stattfand, geriet zur Farce, da die getroffenen „Vereinbarungen“ wohl kaum ausreichen werden, um eine Wende bei der steilen Kurve bringen zu können.

    Besprochene „Sperrstunden“ für die Gastronomie und „Beherbergungsverbote“, die ein Teil der Länder gar nicht einführen will, wurden schon wenige Stunden später von Verwaltungsgerichten „gekippt“ und die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum können kaum wirksam kontrolliert werden. So bleiben die allgegenwärtigen Masken übrig, deren Schutzzweck ja nach wie vor fraglich erscheint.

    Dazu kommt der wachsende Unmut vieler Bürger, ein Heer von „Corona-Leugnern“ und eine Mehrheit von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die „Corona“ nicht so ernst nehmen.  Eine fatale Mischung, die uns im schlimmsten Fall in den kommenden Wochen einen zweiten kompletten Lockdown bringen kann. Unterschwellig geht man in den Berliner Regierungskreisen wohl davon schon aus. Aber die Situation ist jetzt erst einmal „auf Bewährung“.

    Wenn es jedoch wirklich „downlocken“ sollte, wissen wir alle, dass dies für den Bereich der Prostitution zumindest „temporär“ nicht ohne Folgen bleiben wird. Spätestens, wenn die „körpernahen Dienstleistungen“ wieder schließen müssen, werden auch die roten Lichter wieder für einige Zeit ausgehen! Die Gefahr ist in jedem Fall gegeben und man muss in diesen Tagen sehr aufmerksam beobachten was passiert.

    Die „Gefährlichkeit“ von Covid-19 wurde zwar inzwischen deutlich relativiert, aber sobald die Intensivstationen der Krankenhäuser in Bedrängnis geraten, wird es gänzlich unlustig! Wann dies der Fall sein wird, kann man mathematisch berechnen und die entsprechenden Szenarien werden bei Bund und Ländern sicher schon intensiv bedacht. Machen wir uns nichts vor: die Corona-Lage ist beschissen!

    In 14 von 16 Bundesländern sind die Prostitutionsstätten generell wieder offen! Lediglich in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ist noch totaler Stillstand!

    Durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen wurden die „Prostitutionsstätten“ in den 14 Bundesländern wieder erlaubt, nur in ganz wenigen Fällen wurde „politisch“ entschieden, fast immer waren es die Gerichte, die diese „unangenehme Arbeit“ übernahmen. Stand heute (16.10.2020) sind in 12 Bundesländern Bordelle mit „Vollprogramm“ wieder zugelassen, in 2 Bundesländern (Sachsen und Brandenburg) gibt es noch die Einschränkung  „Sex light“, nämlich den „Hand-Akt“ ohne „Geschlechtsverkehr“. Wanking-States (Onanier-Länder).

    In Hessen, wo vornehmlich noch Klagen von größeren Laufhäusern anhängig sind, fuhr eine zuständige Richterin zwischenzeitlich in Urlaub. Nach Ihrer Rückkehr, vorgesehen für den 19.10.2020, liegen die Klagen wieder auf dem Tisch des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes und es wird spannend sein, ob man dem „Vorbild“ der anderen Bundesländer folgt und „Öffnungen mit Auflagen“ ermöglicht oder ob man das akute Infektionsgeschehen in den Blick nimmt, was momentan ein starkes Argument sein könnte um weiter auf Zeit zu spielen.

    Nun ist der Frankfurter Bahnhof ja ohnehin an Prostitutionsdichte deutschlandweit nicht zu toppen und auch das ganze Drumherum „ballt“ ohnehin Menschen zusammen, was nach der allgemeinen Logik zu Ansammlungen führt, die man eigentlich verhindern will. Es liegt Anspannung in der Luft und Richter müssen ja auch die Konsequenzen ihres Handelns bedenken. Im Zweifelsfall erst mal weiter auf Nummer Sicher? Wir werden es erleben! Sollte das nächste Urteil in Hessen negativ ausfallen, wird es wohl ein „kalter Winter“, denn die Hessische Landesverordnung mit dem aufrecht erhaltenen Verbot von Prostitutionsstätten gilt bis Ende Januar 2021.

    In Mecklenburg-Vorpommern blockiert Manuela Schwesig die Öffnung per persönlichem „Veto“ und interessiert sich kein Stück für die Empfehlungen ihrer Ministerien, die sich schon vor Monaten eine regulierte Lockerung vorstellen konnten. Scheinbar gilt hoch im Norden das „autokratische Prinzip“. Bedenklich, aber so praktiziert! Auch in Meck-Pom sind Klagen anhängig, doch auch hier wird das Infektionsgeschehen sicher eine Rolle spielen. Ausgang daher momentan ungewiss!

    Generelle präventive Bordell-Verbote wegen der Infektionszahlen? – Auf Bundes- und Landesebene zum Glück nach dem Kanzler-Gipfel nicht!

    In der Tischvorlage der vergangenen Woche im Bundeskanzleramt, gab es den konkreten Vorschlag Bordellbetriebe in ganz Deutschland vorübergehend wieder zu verbieten! Auch die BILD hatte diese Information und die entsprechende Ticker-Meldung sorgte für helle Aufregung! Der Vorschlag zur Bordell-Schließung kam nach mit vorliegenden Informationen aus Nordrhein-Westfalen, fand aber in den mehrstündigen Beratungen wohl keine Mehrheit, schließlich gab es in den deutschen Bordellbetrieben keinen „Corona-Ausbruch“, da das 1:1-Prinzip in den meisten Fällen berücksichtigt wird und man tatsächlich Sorgfalt walten lässt. Womöglich war die Politik selbst überrascht, dass es so ist? Zumindest wurden wir von Merkel und den Landesfürstinnen und -fürsten erst einmal verschont! Man kann ja auch einmal Glück haben! Das gilt aber nicht für alle:

    Regionale Verbote? Ja: in Solingen (NRW), Mainz (Rheinland-Pfalz) und Chemnitz (Sachsen) gibt es lokale Verbote aus Gründen des Infektionsschutzes

    Ich habe über 10 Jahre in Solingen gearbeitet und kenne die dortige Situation sehr gut. Es gibt noch 3 kleine „Wohnungen“ im Stadtgebiet und dort arbeiten zwischen 10 und 15 Damen im Wechsel. Als Solingen am vergangenen Freitag „Hotspot“ wurde, war es den Stadtoberen besonders wichtig den Betrieb der Bordelle mit einer „Allgemeinverfügung“ zu untersagen. Sehr merkwürdig, wenn man bedenkt das Nachbarstädte wie Wuppertal, wo die Puffdichte im Vergleich sehr hoch ist, solche Maßnahmen nicht ins Auge gefasst haben. Was nicht ist, kann ja noch werden?

    Generell liegt der „Infektionsschutz“ auf lokaler Ebene, allerdings sollten die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig und begründet sein, sonst geht irgendwann die Rechtsstaatlichkeit komplett flöten. Die betroffenen Solinger Betriebe haben bislang keine Rechtsmittel eingelegt. Kann ja im Fall des möglichen Misserfolgs auch einen bösen Deckel verursachen.

    Auch die Landeshauptstadt Mainz, die auch ehrwürdiger Bischofssitz ist, hat ebenfalls eine regionale „Allgemeinverfügung“ erlassen und seit vergangenem Samstag sind auch dort die roten Lichter aus. Allerdings wird hier bereits wieder geklagt und zwar von Michael Karthal, der ja für seine erfolgreiche Arbeit bekannt ist. Wir werden sehen, wie es hier ausgeht.

    Seit dem 16. Oktober 2020 gilt in Chemnitz (Sachsen) ein städtischen Verbot zur Öffnung und Besuch von Prostitutionsstätten. Argumentiert wird mit den akuten Infektionszahlen. Die Gleichbehandlung bleibt mal wieder auf der Strecke und es wird zu klären sein, ob dies rechtmäßig ist! Dies anwaltlich klären zu lassen, kostet natürlich wieder Zeit und Geld.

    Stuttgart zickte oder Stuttgart zickt weiter? Bis zur letzten Minute versuchte man in der Landeshauptstadt eine Öffnung der Bordelle zu verhindern!

    Nachdem das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg das Verbot von Prostitutionsstätten aufgehoben hatte, ließ man die Betreiber in Stuttgart noch ein paar Tage warten, bevor man die städtische Allgemeinverfügung ad acta legte. Allerdings will man, so der städtische Rechtsdezernent in einer persönlichen Mail an mich, die Urteilsbegründung prüfen und dann weitere Überlegungen anstellen. Ich bin mir sicher, dass dies geschehen wird! Ob es eine neue Verfügung der Stadt geben wird, steht noch in den Sternen, ist aber nach den bisherigen Erfahrungen absolut nicht ausgeschlossen! Auch in Stuttgart geht es mehr ums Prinzip als um die Vernunft.

    Hygieneauflagen und Kontaktdaten-Erfassung völlig uneinheitlich! – Wettbewerbsverzerrung pur!

    Ich habe in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von individuellen Hygiene-Konzepten gefertigt und war dabei vornehmlich in Bayern, dem Saarland, in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, in meinem Home-State NRW und am vergangenen Wochenende auch in Baden-Württemberg aktiv. Die unterschiedliche Handhabung hat bei mir starkes Verwundern erzeugt. In Bayern waren Diskussionen mit den Ämtern nötig, auch im Saarland und in Niedersachsen musste man genau nachfragen, während man in NRW in den meisten Fällen kein Interesse an den Konzepten zeigte.

    Während man in Niedersachsen die Kontaktdaten unbedingt mit „Ausweis-Daten“ abgleichen soll, reicht der „Donald Duck“ anderen Orts noch immer. Derweil im Saarland und in Bayern, aber auch in Rheinland-Pfalz, keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume geöffnet sein dürfen, sieht man das in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg „lockerer“. So ist die Öffnung von FKK-Clubs in Rheinland-Pfalz kaum möglich, während es diese Hürden in NRW und BaWü nicht zu geben scheint. Selbst das Ablegen der Masken ist in einigen Bundesländern möglich, wenn „es die Art der Dienstleistung erfordert“, anderswo muss selbst bei der Handentspannung verbindlich „Mundschutz“ getragen werden. Reisende Dienstleisterinnen werden es schwer haben die unterschiedlichen „Systeme“ zu verstehen und die Wettbewerbsverzerrungen sind immens!

    Umsätze, Besucherzahlen und Verfügbarkeit von Damen noch sehr verhalten!

    Das die Geschäfte wirklich gut laufen, hört man nur aus ganz wenigen Regionen! Umsätze wie im Vorjahr gibt es wohl nirgendwo, oft reichen die Einnahmen nur zur Kostendeckung und der „Ansturm“ der ersten Wochen hat sich nicht fortgesetzt! Ich habe geöffnete Eroscenter gesehen, in denen von 60 Zimmern nur 10 belegt waren und erhalte fast täglich Anrufe mit der Frage, ob ich nicht Damen kennen würde, die arbeiten wollen.

    Die Damen, die arbeiten wollen, sitzen aber oft in ausländischen Risikogebieten fest und scheuen den Corona-Test, der in der Heimat zu Restriktionen führen kann. Außerdem sind die Tests recht kostspielig und haben nur eine „Haltbarkeit“ von 48 Stunden. Selbst innerdeutsch werden Betreiberinnen und Betreiber inzwischen aufgefordert keine Dienstleisterinnen anzunehmen, die zuvor in einem Hotspot tätig waren. Totales Chaos.

    Auch die Herren, die nach „käuflicher Lust“ suchen, lesen die BILD-Zeitung und bekommen mit den explosiven Meldungen die Angst ins Hirn geflötet. Sich im Puff Corona zu holen ist zwar total unwahrscheinlich, aber wenn es passiert kann es doch zu erheblichen Erklärungsnöten kommen und das erst recht, wenn man bei „Mandy“ oder deren Vermieter korrekte Kontaktdaten hinterlassen muss. Scheidung vorprogrammiert oder ähnliches. Dann verzichtet man womöglich auf das sündige Vergnügen und legt lieber selbst Hand an?

    Locker vom Hocker … fällt wohl längerfristig aus! Weder der Aluhut noch Trumps Wundertherapie sind zur Problemlösung geeignet!

    Selbst ein absoluter Optimist wird momentan nicht jubeln und der Ruf „Puff uff“ passt so gar nicht zur Realität, die uns gerade mit Schwung einholt! Wir sind zwar an der Entwicklung sicher nicht schuld, aber unsere „Hygienekonzepte“ spielen keine Rolle mehr, wenn das gesamtgesellschaftliche Hygienekonzept mehr und mehr versagt. Ich brauche nur mal eine Runde durch die Stadt zu drehen, um zu sehen wie wenig ernst die Leute Corona nehmen. In der Kneipe trägt keiner Maske, die Desinfektionsspender werden nicht genutzt, Abwischen von Flächen oder die regelmäßige Kloreinigung entfallen. Man hockt sich nach dem 5. Bier auf dem Schoß und selbst wenn man Corona-Infektionen im engsten Umfeld hat, folgt man nicht dem Rat des Hausarztes, sondern nimmt an einer privaten Geburtstagsfeier mit 50 Personen teil.

    Die Selbstdisziplin hat im Sommer merklich nachgelassen und man lässt 5 wieder gerade sein. Das Ergebnis sehen wir jetzt und wenn man den Gesetzen der Logik folgt, haben wir Monate vor uns, die nicht spaßig werden können. Daran ändern Verschwörungs-Theorien, allgemeines Schimpfen auf die Politik oder die neuen Wundermedikamente von Donald Trump wenig. Ein freies Volk verhält sich halt anders als wie ein Volk in China, bei dem „Befehl Befehl ist“ und wo Restriktionen ohne Murren umgesetzt werden.

    Die Hoffnung bleibt … das es ohne Wunder besser wird!

    Nach der ganzen Schwarzmalerei wünsche ich mir, wie Ihr sicher alle, einen positiven „Ausgang“. Vielleicht wird es ja doch nicht so schlimm, dass alles wieder geschlossen werden muss. Ich glaube die Politik wird sich bemühen den totalen Lockdown zu vermeiden, denn sonst ist die Wirtschaft für lange Zeit im Eimer und die Zahl der Insolvenzen wird ins Unermessliche steigen!

    Passt auf Euch auf! Bleibt besonnen! Bleibt gesund!

    Euer Howard

    https://mhconsulting.online

    Beratung durch MH-Consulting – Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche

    Update: Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

  • Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 - Corona - Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Die Corona-Zahlen in Deutschland explodieren in den vergangenen Tagen geradezu! – Wir haben seit vergangenem Wochenende täglich über 4.000 Neuinfektionen zu verzeichnen und haben damit ähnlich hohe Zahlen wie bei der ersten Welle im März 2020. Während der schlagartig genesene US-Präsident Donald Trump gestern in den USA alle Besucherinnen und Besucher seiner Wahlkampf-Show „küssen möchte“, gibt es in unserem Nachbarland Frankreich Infektions-Zahlen die 5-mal höher sind als bei uns!

    Zahl der Hotspots steigt ständig an! – Corona ist kein Spaß!

    In meiner Heimat Nordrhein-Westfalen sind momentan 12 Städte über dem Wert von 50 Neuinfektionen pro Woche, darunter z.B.  Köln, Düsseldorf, Hagen, Hamm, Wuppertal, Gelsenkirchen und Duisburg. Berlin ist stark betroffen, in Hessen sind Frankfurt am Main und Offenbach Hotspots, die Landeshauptstadt Stuttgart und Esslingen sind es in Baden-Württemberg ebenso, um nur einige markante Beispiele zu nennen. Die Hotspots nehmen jedenfalls beständig zu und man erkennt inzwischen, dass es vornehmlich Großstädte und Ballungszentren sind, Orte, in denen sich täglich unglaublich viele Menschen begegnen. Ist ja auch logisch: je mehr Begegnung, desto mehr Risiko, wobei klar festzustellen ist, dass die Super-Infektionen der vergangenen Wochen vornehmlich von privaten Feiern und sonstigen Zusammenkünften ausgingen und es im so oft kritisierten Bereich der angeblich „so gefährlichen Prostitution“ zu keinem Ausbruch kam.

    Prostitution ist nicht der Verursacher, aber dass interessiert nicht wirklich!

    Das die Prostitution relativ „safe“ ist, hängt ja auch damit zusammen, dass hier „Zusammenkünfte im großen Stil“ nicht stattfinden! Schließlich spielt sich das Geschäft mit der käuflichen Erotik ja in bestimmt 80% der Fälle in Kleinbetrieben ab, wo zudem Hygieneregeln angewendet werden, die den 1:1-Kontakt gewährleisten. Die Disziplin in den Betrieben ist nach meiner Einschätzung deutlich höher, als es in gastronomischen Betrieben der Fall ist, wo nach Einsetzen der alkoholischen Gärung Hemmungen und Regeln fallen. Ausgesprochene Alkoholverbote sind die Folge, was die feierwütigen Mitbürger stört und den betroffenen Betrieben natürlich wieder massive Umsatzeinbrüche beschert!

    Erste „Prostitutionsverbote“ in Deutschland wegen „Hotspot-Status“

    Doch auch wenn die Prostitution „objektiv“ wenig Gefahren birgt, haben bereits zwei Städte in sogenannten „Allgemeinverfügungen“ Prostitution erst einmal wieder „präventiv“ untersagt. In Solingen (NRW), wo es 4 Betriebe mit insgesamt etwa 15 Dienstleisterinnen gab, war die nicht vorhandene Not groß und auch in der Bischofsstadt Mainz, die natürlich eine gewissen Nähe zum gefährlichen Rhein-Main-Gebiet besitzt, hat die Stadt die Prostitution erst einmal verboten. Dort läuft jetzt eine Klage gegen die Stadt und es wird sicher spannend, wie die Richter bei „Hotspot-Alarm“ urteilen werden.

    Auch in der Stadt Stuttgart, wo man das städtische Prostitutionsverbot mit Wirkung zum 14.10.2020 wieder zähneknirschend aufheben musste, weil der VGH Mannheim geurteilt hatte, überlegt man, laut einer Mail, die ich heute morgen vom Rechtsdezernenten Dr. Stadler erhielt, wie man mit der durchs VGH verfügten Öffnung angesichts der Hotspot-Situation umgehen wird. Es riecht nach neuen Maßnahmen, die man eben nur noch schlüssig begründen muss, um nicht vor Gericht eine (erneute) Klatsche zu bekommen!

    Besonnenheit ist das Gebot der Stunde und gleichzeitig mein Appell an die Branche

    Die Branche „kann Hygiene“! – Das haben wir behauptet und dies müssen wir nun auch in der Praxis täglich beweisen! – Gerade die großen Betriebe, die bereits geöffnet haben oder gerade wieder öffnen, sind in einer besonderen Pflicht. Je mehr Kundenaufkommen vorhanden ist, desto wichtiger ist die Einhaltung der Regeln. Die Hände müssen desinfiziert werden, enge Kontakte einer Vielzahl von Personen sind unbedingt zu vermeiden und die Devise „alles rein, was rein passt“ ist gerade völlig falsch. Sollte es zu einem nachgewiesenen „Super-Spread-Event“ in einem Bordellbetrieb kommen, werden die Karten neu gemischt und alle Prostitutionsgegner(innen) werden jubeln und sofort „Maßnahmen“ fordern. Alle, die aktuell in einer angespannten Lage gegen Regeln verstoßen, gefährden das noch sehr fragile System! Egal ob dies fahrlässig oder gar absichtlich geschieht: die Gefahr erkämpfte Rechte wieder zu verlieren ist groß!

    Neue Auflagen, die bisweilen zum heftigen Kopfschütteln führen … der Betreiber als Hilfs-Sheriff?

    Die Zahl der täglichen „Meldungen“ ist vielfältig: so wurde mir gestern von einer Betreiberin berichtet, dass sie vom Ordnungsamt angehalten ist zu prüfen, ob sich anreisende Damen in der vergangenen Woche womöglich in Risikogebieten aufgehalten haben könnten! Dabei geht es nicht nur um Osteuropa, sondern auch um Deutschland. Damen, die in Mainz „schafften“, sind beispielsweise in der Pfalz oder auch im Saarland unerwünscht, seit Mainz Hotspot ist und die Damen von dort „flüchten“. Den Betreiberinnen und Betreibern werden Pflichten auferlegt, die kaum zu erfüllen sind.

    Wir sind beständig unter Beobachtung … Aufpassen! – Ein Esel reicht für große Unruhe im gesamten Stall!

    Unsere Beliebtheit hat in der Corona-Krise nicht wirklich zugenommen und auch die bunten Medien titeln bereits mit „Übernachtung verboten … Puff erlaubt!“. Wir haben so manche Anfechtung überstanden, aber man muss ganz klar feststellen, dass die „Corona-Krise“ noch nicht überwunden ist und dass es noch sehr lange dauern wird, bis wir wieder halbwegs „normale Verhältnisse“ haben werden.

    Bleibt gesund und bleibt solidarisch!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

     

     

  • Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 - Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Überraschende Öffnung der Bordellbetriebe in Rheinland-Pfalz zum 01. Oktober 2020

    Die Nachrichten des gestrigen Tages haben sich wieder einmal überschlagen: zwar hatte sich schon in der vergangenen Woche das Gerücht gehalten, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine Öffnung zum 04.10.2020 auf der Agenda haben sollte, es gab dann aber keine offizielle Bestätigung und bezogen auf Rheinland-Pfalz gab es ja bereits zweimal Fehlalarm! Also haben wir uns erst einmal zurückgehalten und den Plan auch angezweifelt!

    Nun ist es soweit! Am vergangenen Donnerstag, dem 01.10.2020, durftenn Prostitutionsstätten endlich wieder öffnen, allerdings unter strengen Auflagen, die einigen Fällen sicher sehr schädlich für das Geschäft sein werden!

    Für die Wiederaufnahme des Betriebs wurden vom Land Rheinland-Pfalz zwei „Regelwerke“ erstellt, die, unbedingte Beachtung finden müssen. Dabei handelt es sich konkret um

    1. die Vorschriften der aktuellen Änderungsverordnung zur 11. Corona-Schutz-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.09.2020 und

    2. um die expliziten Hygienevorschriften einhalten, die das Land Rheinland-Pfalz ergänzend definiert hat!

    Ich erspare mir an dieser Stelle den kompletten Katalog zu listen, sondern begnüge mich zunächst damit auf die wesentlichen Pflichten hinzuweisen, die für die Wiederaufnahme zwingend erforderlich sind. Details können dann nachgelesen oder im persönlichen Gespräch erfragt werden. Mir geht es hier erst einmal um die Erstellung einer Übersicht, mit deren Hilfe man sich auf eine baldige Öffnung vorbereiten kann. Da die Vorwarnzeit sehr kurz war, stehen viele Betreiberinnen und Betreiber unter Zugzwang.

    Hier die wichtigsten konkludierten Regeln für die Wiedereröffnung von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen in Rheinland-Pfalz:

    • Die allgemeinen Corona-Schutz-Regeln nach der Landesverordnung Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich einzuhalten. Dies bedeutet, dass grundsätzlich Abstand zu halten ist und dass Schutzmasken zu tragen sind, wie dies bei allen körpernahen Dienstleistungen der Fall ist. In den Hygieneregeln für Prostitutionsstätten / Prostitutionsvermittlung Rheinland-Pfalz ist es sogar vorgeschrieben beim Vollzug der sexuellen Handlung ständig Maske zu tragen. Küssen und Französisch in jeglicher Form scheiden somit völlig aus und sollten daher auch von den Sexworkern nicht beworben werden! Der Austausch von Aerosolen und Körperflüssigkeiten aller Art soll unbedingt vermieden werden!
    • Prostitutive Handlungen dürfen immer nur zwischen maximal 2 Personen stattfinden und die Dienstleistungs-Räume dürfen dementsprechend auch immer nur von 2 Personen genutzt werden. Dreier und Orgien mit mehreren Personen sind untersagt!
    • In der jeweiligen Prostitutionsstätte dürfen keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume zur Verfügung gestellt werden, wo sich mehr als 2 Personen aufhalten können. Solche Räume sind geschlossen zu halten! Also sind Barbetriebe mit erotischem Angebot nicht möglich und auch Clubs und Laufhäuser werden, wenn überhaupt, nur mit Kompromissen betrieben werden können. Hier habe ich diverse Erfahrungen in den Bundesländern Bayern, Saarland und Niedersachsen, wo ich in den vergangenen Monaten intensiv beraten habe. Hier muss unter Umständen dann geprüft werden, ob es Parallelgewerbe geben kann und man die Gastronomie von der Prostitution so separieren kann, dass die Ordnungsbehörden einverstanden sind.
    • Es gibt die Pflicht zur Terminvereinbarung in telefonischer oder digitaler Form! – Bevor ich ein Prostitutionsstätte betrete, muss vorab ein Termin vereinbart werden! – Laufkundschaft ist dabei auf den ersten Blick ausgeschlossen, aber in der Beratung haben wir Ideen entwickelt, wie man diesem Dilemma begegnen kann. Im „Nähkästchen“ gibt es durchaus „Ideen“ und darüber kann man dann gerne unter 4 Augen reden.
    • Die höchste Hürde: Rheinland-Pfalz schreibt die Erhebung von Kontaktdaten vor und verlangt einen Abgleich mit Ausweisdaten! – Dies zu umgehen, ist momentan nicht möglich! – Es gibt zwar in Niedersachsen, wo es die gleiche Pflicht gibt, diesbezüglich ein Klageverfahren, aber wer momentan in Rheinland-Pfalz öffnen möchte, kann sich der Pflicht nicht entziehen! Es ist sogar vorgeschrieben eine verantwortliche Person für die Kontaktdaten-Nachverfolgung zu benennen. Auch für die Aufbewahrung der sensiblen Daten und deren Vernichtung gibt es klare Regeln!
    • Es gibt die Pflicht zur Erstellung eines individuellen Hygiene-Konzepts und selbstverständlich müssen alle Mitarbeiter(innen) und alle anreisenden Dienstleisterinnen darüber informiert werden. Dabei ist dann auch zu prüfen, ob die Umsetzung zentral über die Betreibung gewährleistet werden kann oder ob man die Pflichten (wie bei vermieteten Terminwohnungen ohne direkte Betreibung) vertraglich an die Mieterinnen übertragen kann oder sogar muss. Es fällt in jedem Fall jede Menge „Papierkram“ an. Das persönliche Hygienekonzept muss zwar nicht „vorab“ beim Ordnungsamt oder beim Gesundheitsamt eingereicht werden, es muss aber bei einer Kontrolle vorliegen und natürlich vor Ort auch „gelebt“ werden.
    • In der Prostitutionsstätte ist eine Beschilderung mit diversen Hinweisschildern (Maskenpflicht,– Abstand, Desinfektion) vorzunehmen, es müssen viruzide Desinfektionsmittel und Einweg-Masken zur Verfügung stehen. Nach jeder Raumbenutzung sind die Auflagen zu wechseln, alle berührbaren Flächen und auch die Sanitärbereiche sind zu reinigen, es hat eine Lüftung zur Aerosol-Vertreibung zu erfolgen. Begegnungen zwischen mehr als 2 Personen sind zu vermeiden.

    Dies nur eine Übersicht der wichtigsten Regeln, die ich den neuen Vorschriften entnommen habe. Ich habe mich im Kundenauftrag bereits mit „schnellen“ Individualkonzepten befasst und werde an diesem Wochenende möglicherweise noch in die Pfalz reisen. Die Öffnung ist in vielen Fällen zu bewerkstelligen, allerdings werden viele Betriebe erst am kommenden Montag startklar sein, da die Ankündigung der Landes leider (wieder) auf letzte Minute erfolgte.

    Für Rückfragen und kurzfristige Beratungen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung! – Mit meinen Kunden in der Pfalz bin ich bereits intensiv im Kontakt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Howard Chance

  • Prostitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

    Prostitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

    Prostitution 2020 - NRW-Plan - Demo Frankfurt - AktivitätenProstitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

    Hygiene-Schutz-Konzepte NRW – Update 16.09.2020

    Ich habe in der vergangenen Woche eine ganze Reihe von „vorläufigen Hygiene-Schutz-Konzepten“ erarbeitet, die es Betrieben ermöglicht haben unmittelbar, also sofort, zu öffnen. Nun liegt die neue „Zusatz-Verordnung NRW“ vor, die den geordneten Betrieb ermöglicht! Sie finden diese Verordnung hier: NRW-Verordnung 15.09.2020 Wer Fragen hat oder Hilfe benötigt, kann mich gerne jederzeit kontaktieren! Call me or mail me.

    Demo-Wochenende Frankfurt am Main – 19. September 2020

    Da die Arbeit in dieser Woche in NRW erheblich sein wird, reise ich erst am Samstag, dem 19. September, früh an. Vorbereitend wird es am Freitagabend, 18. September 2020, um 20.00 Uhr ein Zoom-Meeting geben mit dem üblichen Wochenbericht und einer Vorbereitung auf die Demonstration in Frankfurt und weitere dort stattfindende Aktionen, die momentan aus „bestimmten Gründen“ noch nicht angekündigt werden können.

    Die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ treffen sich am Samstag, dem 19. September 2020, ab 10 Uhr im Uddin & Uddin Café, Am Hauptbahnhof 1, 60329 Frankfurt am Main. Dort gibt es einen großen Außenbereich und wir können von dort dann gemeinsam zum Opernplatz pilgern.

    Um 12 Uhr beginnt auf dem Opernplatz, also vor der „Alten Oper“, die von Dona Carmen e.V. veranstaltete Demonstration „Grünes Licht fürs Rotlicht“, bei der wir gemeinsam noch einmal „Alles“ geben werden! – Mitmachen und dabei sein! Ich selbst werde ausnahmsweise dort auch sprechen und einige besondere Missstände ansprechen, die unser Staat zu verantworten hat und die nichts mit Corona zu tun haben. Wir werden versuchen das Event und die Reden weitreichend zu streamen!

    Im Anschluss an die Demonstration wird es im Bahnhofsviertel noch eine spontane wie hoffentlich aufsehenerregende Appell-Aktion geben, zu der es aus strategischen Gründen erst im Zoom-Meeting am Freitag konkrete Informationen geben wird. Am Abend ist dann auch sicher noch die Möglichkeit eines gemeinsamen Abendausklangs gegeben, wo wir dann spontan entscheiden, wo wir uns gemütlich zusammenrotten.

    Zum Aktionstag in Frankfurt/Main gibt es eine „Veranstaltungs-Ankündigung“ bei Facebook: https://www.facebook.com/events/335747270910927/

    Über alle Entwicklungen, News und Aktionen wird selbstverständlich in den Facebook-Gruppen berichtet und diskutiert. Alle Meetings werden zudem als Veranstaltungen angekündigt und verlinkt!

    Die Gruppen, denen man natürlich auch beitreten kann:

    Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise

    Zukunft Rotlicht – Die Betreibergruppe

    Mit Schwung und Energie in die neue Woche! – Wir brauchen weiter Power, um unsere Ziele zu erreichen!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Wir alle haben die Entwicklungen der vergangenen Monate genau beobachtet: trotz diverser freundlichen Ankündigungen der Politik (wie z.B. in Hamburg), sich um die Belange der Sexworker und Betreiber zu kümmern, wurden die jetzt zum Glück erfolgten „Öffnungen“ und „Teil-Öffnungen“ vornehmlich durch Gerichtsverfahren entschieden! – Den Grund dafür kann man ohne viel nachzudenken erahnen:

    Es ist doch sehr praktisch, wenn die Gerichte den „Schwarzen Peter“ bekommen! Gerichte sind in der Regel gesichtslose anonyme Institutionen, die nicht gewählt werden müssen und die man öffentlich auch nicht wirklich „angeht“!

    „Gerichte“ haben entschieden und nicht etwa die Bundeskanzlerin Merkel oder der Ministerpräsident Söder und auch die namentlich bekannten Fachminister bleiben so gänzlich „unbefleckt“. Die Politiker können so vortrefflich mit den Schultern zucken und darauf verweisen, dass man mit den Corona-Verordnungen bezogen auf die Prostitution nur das Beste für das Volk wollte, aber „die Gerichte“ leider etwas dagegen hatten!

    So bleibt das politische  „Sauberfrau- und Saubermann-Image“ erhalten und niemand kann den „Machthabern“ so nachsagen den Puff vor dem Kindergarten geöffnet zu haben! Sehr praktisch!

    Wenn Armin Laschet mit „Lagerfeuer-Romantik“ im Blick über die gefährlichen Aerosole referiert, die leider Lockerungen ausschließen, Ministerpräsidentin Schwesig die drängende Fragen der Erotikbranche  im Live-Chat komplett ignoriert und auch die Meinung ihrer Fachministerien nicht zur Kenntnis nimmt, sieht man, dass man mit den „Schmuddelkindern“ nicht reden und auch nicht spielen möchte. Oder doch? Ein böses Spiel kann man zumindest unterstellen, nein, man muss es sogar, wenn man die vergangenen Monate Revue passieren lässt.

    Körpernah ist nicht körpernah! Basta! – Zum Glück sahen und sehen es hohe Gerichte anders! – Man muss Beschwerde führen und klagen! Quod erat demonstrandum!

    Ich sehe uns gerade in der „finalen Phase“! – Trotz steigender Infektions-Zahlen ist die Zeit, so zeigt es das gestrige Urteil des OVG Lüneburg, noch günstig, um Öffnungsziele zu erreichen. Ein großes Problem ist dabei im Moment die Finanzierung weiterer notwendiger Klagen. Hier wird inzwischen von Kritikern angemerkt, dass es momentan in der Branche zu wenig „finanzielle Solidarität“ gibt: Einzelne klagen auf eigene Kosten; andere, die sich weder ideell und erst recht nicht finanziell beteiligen, profitieren bei positivem Ausgang der Klage! Hier wäre die Errichtung eines „Klagefonds“ eine sinnvolle Sache, die vermutlich noch mehr Dampf auf den Kessel bringen würde.

    In NRW liegen mindestens 5 Klagen beim OVG in Münster; in Hessen sind noch einige „Hauptsache-Verfahren“ anhängig, in Baden-Württemberg gab es in der vergangenen Woche neue Klagen, die nach meinem Wissen jetzt vermehrt auf verfassungsrechtliche Aspekte abzielen. Einen Überblick, was sonst noch „läuft“, hat man leider nicht und so wird es vermutlich in den kommenden Wochen immer wieder „Eilmeldungen“ wie die gestrige geben!

    „Seid bereit … der Herr kann stündlich kommen!“ – Was uns die Bibel sagt, trifft in übertragenem Sinn auf unsere Branche zu! Die Urteile haben Stringenz!