Schlagwort: Prostitutionsgesetz

  • 24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    Das Ministerium hat die gesetzliche definierte Frist eingehalten und den Evaluationsbericht zum ProstSchG bereits vor dem 1. Juli 2025 an den Bundestag übergeben und den Bericht in grossen Teilen veröffentlicht:

    Evaluationsbericht auf der Seite des Ministeriums

    Mit 2 zusätzlichen Gutachten, die ebenfalls veröffentlicht wurden, sind es an die 1.000 Seiten, die man natürlich nicht so auf die Schnelle lesen kann oder will. Ich bin dynamischer Leser und schaffe bei Romanen 500 Seiten in 4 Stunden, aber bei wissenschaftlichen Texten hat die „Dynamik“ Grenzen.

    Dem ersten Überflug nach komme ich zu dem Ergebnis,

    dass der Evaluationsbericht auf bestimmte vorhandene Mißstände bei der Umsetzung des ProstSchG hinweist und dazu Empfehlungen formuliert hat, welche gesetzlichen Anpassungen zukünfitg vorgenommen werden sollten.

    Ob die Politik den Empfehlungen folgt bleibt abzuwarten! – Die Hinzuziehung einer Expertenkommision ist vorgesehen, aber auch dies wird sicher eine Weile dauern. Mitte Juli stehen im Bundestag ja die Parlamentsferien an.

    Das Thema Sexkaufverbot pro und contra kommt im Bericht nicht explizit vor. Die entsprechende Bewertung gehörte auch nicht zum Auftrag. Das ein privat genutztes „KI-Tool“ aus dem Text folgert, dass eine Debatte über ein Sexkaufverbot nun gänzlich vom Tisch, ist total unseriös und zeigt, das die „natürliche Intelligenz“ der „künstlichen Intelligenz immer noch vorzuziehen ist.

    Ich werde die veröffentlichten Texte in den kommenden Tagen intensiv lesen und mich dazu dann auch mit Kolleginnen und Kollegen austauschen. Dann werde ich meine persönliche Bewertung veröffentlichen … nicht heute, nicht morgen, aber vermutlich in der kommenden Woche.

    Beim „Zukunft Rotlicht Tag“ am 15.07.2025 in Trier, zu dem ich an dieser Stelle nochmals herzlich einlade, werden Stephanie Klee, Rechtsanwalt Guntram Knop und meinereiner zum Thema referieren und auch mit Ihnen / Euch diskutieren.

    Der Zukunft Rotlicht Tag 2025 in Trier – Dienstag 15. Juli 2025

    Weiter geht es … auf bald!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://www.zukunft-rotlicht.info

  • Tagungsbericht – Zukunft Rotlicht – 24.09.24 – Düsseldorf

    Tagungsbericht – Zukunft Rotlicht – 24.09.24 – Düsseldorf

    Tagungsbericht - Zukunft Rotlicht - 24.09.24 - DüsseldorfTagungsbericht – Zukunft Rotlicht – 24.09.24 – Düsseldorf

    Branchenzusammenkunft zum Thema „Sexkaufverbot in Deutschland“

    Am Dienstag, dem 24.09.2024, fand in der Landeshauptstadt Düsseldorf die diesjährige Tagung der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht statt, zu der 40 Betreiberinnen und Betreiber sowie Vertreterinnen und Vertreter der Rotlicht-Verbände aus dem gesamten Bundesgebiet angereist waren.

    Thema war das drohende Sexkaufverbot, dass bereits im Bundestag beraten wird und dass die CDU/CSU-Fraktion möglichst sofort umsetzen will. Auch wenn es unter den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen im Parlament für den Antrag diesmal keine Mehrheit geben wird, kann sich dies schlagartig ändern, wenn nämlich ab Ende 2025 Friedrich Merz Bundeskanzler wird und die CDU/CSU die stärkste Fraktion im Deutschen Bundestag stellt.

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen des laufenden und eines zukünftigen Gesetzgebungsverfahrens und die existierenden verfassungsrechtlichen Bedenken wurden von Rechtsanwalt Guntram Knop vorgestellt, kompetent erläutert und diskutiert.

    Das die Lage sehr ernst ist, ist keine neue Erkenntnis, aber die Vorgänge in Berlin zeigen deutlich, dass es der CDU/CSU ernst ist und dass man den Vorstoß sehr ernst nehmen muss. Während sich die SexarbeiterInnen und die dann von Freier-Strafbarkeit betroffenen Kunden im Graubereich irgendwie mit den neuen Umständen irgendwie arrangieren würden, wäre das Sexkaufverbot für Betreiber offizieller Betriebe der Todesstoß und das Ende der geschäftlichen Existenz.

    Die noch 12 Monate bis zur Bundestagswahl müssen daher nun intensiv genutzt werden, um auf politischem Weg alles zu tun, um das Verbot möglichst noch zu stoppen!

    Wir stellten am Dienstag neuerlich fest, dass der im Deutschen Bundestag vorliegende Antrag der CDU/CSU unglaublich fehlerhaft ist: er verweist auf eine Zwischenevaluation des ProstSchG, die nachweislich nie stattgefunden hat. An belastbaren Fakten mangelt es, stattdessen bedient man sich wüsten Behauptungen und Unwahrheiten, die vor einem Gericht eigentlich keinen Bestand haben können und die auch in der politischen Debatte eher peinlich sind.

    Nichtsdestotrotz agiert die CDU/CSU kämpferisch und übereilt und ist nicht einmal bereit die gerade laufende Evaluation des ProstSchG abzuwarten. Parallel dazu versucht die SPD-Abgeordnete Leni Breymaier, die uns ja allen bekannt ist und die bei der kommenden Bundestagswahl glücklicherweise nicht mehr kandidiert, noch in der laufenden Legislatur eine „Abstrakte Normenkontrollklage“ auf den Weg zu bringen. Sollten sich ein Viertel der Bundestagsabgeordneten daran beteiligen, müsste das Bundesverfassungsgericht in einem recht aufwendigen Verfahren prüfen, ob das geltende ProstSchG gegen die Verfassung verstößt. Dauer und Ausgang eines solchen Verfahrens sind ungewiss.

    Die SexkaufgegnerInnen lassen nichts unversucht, während unsere Branche zu gelassen erscheint!

    Es gelang am Dienstag 3 Verbände der Sexarbeit und die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht an einen Tisch zu bringen: der BSD e.V. war mit Stephanie Klee prominent vertreten, die politische Sprecherin des BesD e.V. Johanna Weber war engagiert anwesend und mit John Heer aus Stuttgart war der Vorsitzende des Verbandes deutscher Laufhäuser e.V. per Zoom zugeschaltet.

    Die VerbandsvertreterInnen vereinbarten ein kurzfristiges „Spitzentreffen“ im kleinen Kreis, das in den kommenden Wochen anberaumt werden soll und wo dann Tempo in die Initiative gebracht werden soll. Neben unserem Justiziar Guntram Knop haben weitere Juristen ihre Unterstützung angekündigt, wenn es darum geht juristische Mittel zu prüfen und zu ergreifen und unser bewährter Technik- und Medienexperte Thomas Schiller ist natürlich auch mit an Bord.

    Ohne Euren Support und Eure Unterstützung geht es nicht!

    Mehrere anwesende Betreiber sicherten bereits an Ort und Stelle ihre ideele und auch finanzielle Unterstützung zu und nun wird es in den kommenden Wochen unsere Aufgabe sein ein Konzept zu entwickeln, mit dem wir zügig an den Start gehen können.

    Konkret wird darum gehen einen gemeinsamen Fakten-Informations-Pool aufzubauen und etwa 10.000 politische Entscheidungsträger in Bund und Land mit wichtigen Informationen zu versorgen, den Zugang zu den Köpfen der Fraktionen zu finden.

    Auch das bekannte Zoom-System über Rotlicht.de soll ab Oktober 2024 wieder für regelmäßige Arbeitstreffen genutzt werden und in jeder Region des Landes soll es Repräsentanten aus der Betreiberszene geben, die etwas bewegen und auch inaktive Kolleginnen und Kollegen aktivieren.

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht bekommt „nach Corona“ eine neue Aufgabe! 

    Es bleibt „spannend“ und ich hoffe auf rege Beteiligung, wenn die Kampagne startet. Ihr werdet es erfahren.

    Herzliche Grüße von

    Howard Chance

    0176-77080604
    maxen2205@live.de

    https://www.zukunft-rotlicht.de

     

     

  • Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in DeutschlandPlädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Die Informationskampagne 2024/2025 by Howard Chance

    Am 1. November 2023 veröffentlichte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag das Positionspapier mit der Forderung nach einem Sexkaufverbot in Deutschland, am 20. Februar 2024 erfolgte die Einbringung eines entsprechenden Antrags im Bundestag und am 23. Februar 2024 begann die parlamentarische Debatte zum Antrag mit der sogenannten „1. Lesung“, die mit einer Verweisung in die zuständigen Ausschüsse endete. Auf Initiative der „Frauenunion“ wurde die Forderung schließlich im Mai 2024 auf dem Parteitag der CDU in das neue „Grundsatzprogramm“ der Partei aufgenommen und wird nun in allen kommenden Wahlkämpfen automatisch mit auf der Agenda stehen.

    Die BetreiberInnen-Konferenz des UEGD e.V., die im Februar 2024 in Frankfurt am Main stattfand, sollte ein wichtiges Signal an die Branche sein, aber seit der Veranstaltung hörte man – zumindest öffentlich – nichts mehr von der geplanten umfangreichen Kampagne, die mit einem angedachten Etat von fast 600.000 € die Anliegen der Branche in die Öffentlichkeit bringen sollte. Selbst MitgliederInnen des Verbands scheinen keine weiteren News erhalten zu haben?

    Die grundsätzliche Feststellung des UEGD-Verbandspräsidenten Holger Rettig: „Noch nie war die Lage so ernst – die Gefahr ist real. Wenn CDU/CSU die nächste Bundesregierung anführt, könnte das Verbotsgesetz kommen“ teilen auch die anderen bekannten Verbände der Sexarbeit (BSD e.V:, BesD e.V., Dona Carmen e.V.) und auch die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht mit ihren Partnern. Doch den „gemeinsamen Strick“, an dem man jetzt ziehen müßte, gibt es leider (noch) nicht.

    So sind Veranstaltungen wie die bereits stattgefundene „Sexworker Tanzdemo“ in Berlin oder die geplante bundesweite Aktionswoche zum Internationalen Hurentag im Juni 2024 nur kleine Strohfeuer, die nicht ausreichen werden die Meinung der politischen „EntscheiderInnen“ maßgeblich zu beeinflußen. Im Vergleich zu der Wahrnehmbarkeit der Kampagnen der SexkaufgegnerInnen ist das mediale Interesse sehr gering und daher verbreiten sich auch die Botschaften nur minimal.

    Der Kampfruf „Wir sind hier, wir sind laut … weil Ihr unsere Rechte klaut!“, der bei der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes durch die Gassen hallte, ist auch beim Sexkaufverbot nach wie vor sehr aktuell, aber eben in der geordneten politischen Diskussion nur bedingt tauglich. Die CDU/CSU hat nämlich keine Probleme die Rechte von Sexarbeitenden und BetreiberInnen zu „klauen“, da man ja den Sexarbeitenden selbst und eben der Allgemeinheit durch das Verbot vermeintlich „etwas Gutes“ tut und dabei sogar mit Feststellung der Europäischen Union konform geht, die Prostitution ebenfalls als „Übel“ betrachtet.

    Eine Kampagne mit dem Motto „Prostitution ist positiv!“ zu starten erscheint mir schwierig. Versuchen Sie doch einmal zehn „positive Argumente“ zu finden und auf einen Zettel zu schreiben! 

    Hingegen ist es für die GegnerInnen leicht umfangreiche „Negativ-Listen“ zu verfassen, wie es ja nun schon seit Jahren geschieht. Nur wenige Ehefrauen werden es schätzen, dass ihre Ehemänner ins Bordell gehen und die Aussage „wenn es keine Prostitution mehr gibt, nehmen die Vergewaltigungen deutlich zu“ impliziert ja auch nur ein vermeintlich „kleineres Übel“ und es klingt unterschwellig doch nach „bezahlter Vergewaltigung“.

    Die Moral als Definiton der Handlungskonventionen zielt auf schwarz oder weiß ab und unterscheidet zwischen gut und böse. Wer die konservativen Werte der CDU/CSU verkörpert, kann Prostitution zumindest öffentlich nicht als „gut“ bewerten, selbst wenn „er“ die Dienste der käuflichen Lust selbst gerne in Anspruch nimmt. Wird sich ein führender CDU/CSU-Politiker finden, der sich dazu bekennt „in den Puff“ zu gehen?

    Wer findet Prostitution gut? Zuallererst einmal natürlich – wie könnte es auch anders sein – die Kunden der SexarbeiterInnen, also die, die sexuelle Dienstleistungen sporadisch oder in der Regel regelmässig in Anspruch nehmen. Wie viele Personen das in Deutschland sein mögen, ist schwer abzuschätzen, da es an offiziellen Statistiken mangelt. Ich möchte an dieser Stelle aber nicht orakeln.

    Ein Großteil der Sexarbeitenden wird die Sexarbeit „eher gut“ finden, da man ja damit sein Geld verdient, wobei dieses „gut“ nicht heißen muss, dass man einen Traumjob ausübt und täglich in Begeisterung verfällt. Womöglich muss das „gut“ auch öfter durch ein „ist OK“ oder „erträglich“ ersetzen, was aber in vielen anderen Berufen auch nicht anders sein wird.

    Die BetreiberInnen von Prostitutionsstätten finden Prostitution ebenfalls gut, wenn die Betreibung der Clubs, Bordelle, Wohnungen etc. gewinnbringend ist. Zwar sind die goldenen Zeiten in der Branche schon lange Vergangenheit, aber am Hungertuch wird trotzdem selten genagt.

    Alle drei Gruppen (Kunden, SexarbeiterInnen und BetreiberInnen) hat die Gesetzesinitiative der CDU/CSU mit dem Ziel des Sexkaufverbots im Visier, wobei die Auswirkungen bei einem Verbot recht unterschiedlich wären. Die Sexarbeitenden würde man bei einem „Nordischen Modell“ nicht verfolgen, weil lediglich der Sexkauf, aber nicht der Sexverkauf unter Strafe stehen würde? Die Provokation einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat hätte keine Konsequenzen? Das klingt recht absurd und ist es auch!

    Die vielen etablierten und sauber geführten Bordelle müßten zwangsläufig schließen und hätten den wirtschaftlichen Totalschaden, während das Sexgeschäft so wie in Coronazeit, wo die offiziellen Läden geschlossen waren, im „privaten Bereich“ neu organisiert wurde. Aus dem Clubgirl Chantal wurde die private Hausfrau, die sehr diskret online datete und beim Waldsparziergang  oder im AirBnB-Appartement zum sexuellen Vergnügen bereit war. Kontrollieren konnten dies die Ordnungsbehörden während Corona kaum und dies würde sich bei einem Sexkaufverbot auch nicht ändern. Prostitution kann man nicht verhindern, da sie ein elementares Bedürfnis ist!

    Wenn die bunten erotischen Häuser verschwinden, verbessert sich die Situation für die Sexarbeitenden nicht. Zwar ist es denkbar und wahrscheinlich, dass die Tarife für die käufliche Lust steigen, weil weniger Angebote vorhanden sein werden. Zudem wird es auch nicht wenige Kunden geben, die aus Furcht vor polizeilicher Verfolgung und unangenehmer Post im Familienbriefkasten dem Freiertum Adieu sagen, aber der „harte Kern“ wird wohl irgendwie am Ball bleiben.

    Wer im grauen oder dann gänzlich verbotenen Bereich „schafft“, dem fehlt es dann zukünftig eklatant an jeglicher Sicherheit!

    Geschützte Räume in genehmigten Betrieben gibt es dann nicht mehr, da ist dann keine Security mehr, die umgehend erscheint, wenn man den Alarmknopf drückt und bei den staatlichen Stellen kann man auch kaum Hilfe erwarten, da man ja dazu sein illegales Tun einräumen müßte, zwar ordnungsrechtlich nicht direkt belangt, aber eventuell fiskalisch zur Kasse gebeten werden könnte. Die Liste läßt sich hier lange fortsetzen und ich frage mich, ob sich die CDU/CSU in dieser Richtung überhaupt Gedanken gemacht hat.

    Im Prinzip gibt der Staat bei der Einführung eines Sexkaufverbots die regulierenden Zügel aus der Hand, verliert den bislang durch die Registrierungspflicht gegebenen direkten Kontakt zur Branche und die Ordnungsbehörden stehen vor der Aufgabe Hunderttausende von Kleindelikten zu verfolgen und Sexarbeitenden und Freiern, deren Identität man gar nicht mehr kennt, virtuell und real nachzustellen. Bei dieser Vision freuen sich die zuständigen Behörden schon jetzt ein Ohr ab: alles wird noch umständlicher als bisher und die Kapitulation ist – wie bei Corona – schon vorprogrammiert!

    Man treibt den Teufel mit Beelzebub aus! – Man bekämpft ein Übel mit einem noch schlimmeren und verspricht sich davon einen „Erfolg“. Welcher das sein mag? Dazu fällt mir wenig ein …

    Konstruktive Gedanken zur Kampagne „Erhalt der legalen Sexarbeit“

    Ich denke, wir können in der Debatte ob Sexarbeit gut oder böse, positiv oder negativ, schwarz oder weiß ist, nicht punkten! Die bereits angesprochene Moral-Debatte der SexkaufgegnerInnen, die sich ja politisch massiv manifestiert hat und wo auch die „Menschenwürde“ und der „Menschenhandel“ in einem Atemzug genannt werden, um „erfundene Fakten“ zu untermauern, bedient sich  der ständigen Wiederholung von „Fake-News“, verwendet fingierte Studien und Gutachten, um die Öffentlichkeit und die Politik zu beeinflussen.

    Während im Bereich der Politik bei der CDU/CSU mit dieser Methode ein Volltreffer gelandet wurde, ist das Thema Sexkaufverbot in der breiten Öffentlichkeit – also im Volk – von mäßigem Interesse. Puff-Sympathisanten aus dem CDU/CSU-Lager finden die Idee zwar womöglich nicht gut, werden aber ganz sicher keine Revolte starten, sondern vielleicht die CDU/CSU nicht wählen. ProstitutionsgenerInnen aus anderen Parteien könnte den Stimmverlust aber aufwiegen. Und der normale Bürger hat momentan mit Krieg, Energie- und Klimakrise und der Scholzomatik ganz andere Sorgen.

    Soll sich die Branche nun – ähnlich wie die Zeugen Jehovas – in Bahnhöfe und Fussgängerzonen stellen und auf verlorenem Posten kämpfen, um die Öffentlichkeit dazu aufzufordern auf die vorhandenen und zukünftigen Entscheidungsträger der Politik einzuwirken?

    Jede und jeder, die oder der mit Vernunft gesegnet ist, sollte erkennen, dass dies völlig vergebliche Liebesmüh wäre! Sich gegen Kriege zu positionieren, für die Ukraine oder gegen Israel zu demonstrieren, sind Ziele, mit denen man große Gruppen mobilisieren und ansprechen kann. Pro-Prostitution kann das einfach nicht funktionieren!

    Unsere Kampagne kann sich daher m.E. nur direkt an die politischen Entscheidungsträger in Bund und Land richten, die im nächsten und übernächsten Jahr die politische Verantwortung in Deutschland übernehmen werden. Dabei gilt es die vielen vorhandenen Scheinargumente zu widerlegen, aufzuzeigen was das „eindeutig kleinere Übel“ ist, auch wenn die Verwendung des Begriffs des „Übels“ leider negativ besetzt ist.

    Die Branche muß sich klar gegen „Menschenhandel“ und vorhandene Mißstände positionieren und aufzeigen, dass legale regulierte Sexarbeit besser ist, als Wildwuchs im Untergrund!

    Es muß klar herausgearbeitet werden welche Argumente für den Erhalt der legalen Sexarbeit sprechen und dabei spielt das „was wäre wenn“ eine herausragende Rolle. Hierzu ist ein großangelegtes Brainstorming sinnvoll und notwendig. Das „klein, klein“, was momentan vereinzelt stattfindet, wird nicht ausreichen um „großes“ zu erreichen.

    Mit einem ProstSchG kann man als SexarbeiterIn oder BetreiberIn leben, mit einem Sexkaufverbot wird es – vorsichtig formuliert … schwierig …

    Daher wäre es verwegen in der gegenwärtigen Situation gleichzeitig gegen ein Sexkaufverbot und für die Abschaffung des ProstSchG zu opponieren. Einen solchen „Doppel-Wums“ wird es nicht geben und man sollte der Gegenseite da genügend Spiel lassen.

    Setzen wir uns kurzfristig gemeinsam an einen Tisch oder kocht jede und jeder (wieder) sein eigenen Süppchen?

    Das ist die zentrale Frage, auf die es noch keine befriedigende Antwort gibt. Seit Februar 2024 sind schon wieder einige Monate ins Land gegangen und der Bundestagswahlkampf für 2025 wird spätestens nach der Sommerpause Fahrt aufnehmen. Ich halte es für ratsam bereits jetzt eine umfangreiche Datenbank der aktuellen und zukünftigen politischen Entscheidungsträger aufzubauen und diese sukzessive mit Informationen zu versorgen.

    E-Mails und Newsletter landen heute vermehrt in Spam-Ordnern und sonstigen Filtern, gerade wenn der Inhalt die Worte Sex, Erotik, Prostitution enthält. Man kann bei der digitalen Zustellung nie sicher sein, ob die Botschaft die Empfänger erreicht. Normale Postkästen bleiben hingegen zunehmend leer. Vielleicht hat eine analoge Zustellung oder das altertümlich anmutende „faxen“ hier einen Vorteil?

    Es gibt Mittel und Wege Informationsschriften in den Deutschen Bundestag oder in die Landesparlamente zu speditieren, ohne dass dies mit hohen Portokosten verbunden sein muß.  Mein „gewußt wie“ stelle ich hier bewußt  nicht öffentlich vor um Nachahmer der Gegenseite nicht zu selbigem zu ermutigen.

    Mein Kampagnen-Aufbau in (noch) groben Zügen:

    1. Aufbau einer Adressdatenbank mit politischen Entscheidungsträgern.

    Es gibt 736 Bundestagsabgeordnete und 1894 Landtagsabgeordnete. Dazu kommen diverse Regierungen und Ministerien und die Regionalpolitik. Auch neue Kandidatinnen und Kandidaten, die 2025 erstmals antreten, sind zu bedenken und man muß auch damit rechnen, dass Wahlkreise an Bewerber anderer Parteien fallen können. So betrachtet könnte ein Verteiler in der Größenordnung von bestimmt 10.000 Personen entstehen, wobei man sicherlich eine Selektion vornehmen muss, wen man per Post und wen man „nur“ mit E-Mail kontaktiert.

    2. Schaffung einer Kampagnen-Zeitung (Print/Digital) mit Web/Online-Channel

    Die Kampagnen-Zeitung soll verbunden mit Web und Channel die Botschaft der Branche, nämlich das „NEIN“ zum Sexkaufverbot transportieren und eine Vielzahl von Personen abbilden, die für legale Sexarbeit stehen. Vorsichtig dosiert und unter Vermeidung von Anstössigkeit kann man die Inhalte auch in Social-Media verbreiten ohne gesperrt zu werden. Print hat noch seinen Wert, wenn man es mit dem Produkt auf den Tisch der Abgeordneten schafft.

    3. Einrichten einer temporären Redaktion ab Juli 2024

    Nur in einem Team sind wir stark! – Es gibt in der Branche viel „One-Man-Show“ und ich muß bekennen, dass auch ich am liebsten der Koch meiner eigenen Suppe bin. Doch was passiert, wenn man in einer Kampagne erkrankt oder aus anderen Gründen nicht mehr arbeiten kann, einem die Ideen ausgehen? Bei einem solch wichtigem Vorhaben sollte man die Last auf mehreren Schultern verteilen und alle Eventualitäten im Blick haben! Wer an oder eben unter den Tisch kommt, ist noch völlig offen!

    4. Beackern der hoffentlich fruchtbaren Feldes

    Wir gehen momentan davon aus, dass sich die jetzige Ampel-Regierung bis zur Bundestagswahl im September 2025 halten wird. Ein konservativer Ruck ist sehr wahrscheinlich und ein CDU/CSU-Bundeskanzler die logische Folge. Die Kampagne sollte im Sommer 2024 vorbereitet und nach den Sommerferien gestartet werden und dann solange laufen, bis eine neue vermutlich CDU/CSU geführte Regierung das Thema Sexkaufverbot in Koalitionsverhandlungen und dann als neuerliche Gesetzesinitiative in den Deutschen Bundestag einbringt. Da reden wir dann vermutlich von Frühjahr 2026.

    Mit 600.000 Euro rette ich die Branche vor dem Sexkaufverbot! 

    Absolute Zahlen ermuntern oder erschrecken. Wenn man bedenkt, welch gewaltige Summen Unternehmen in Lobbyarbeit investieren und was ein einziger Taurus-Marschflugkörper kostet (nämlich 950.000 €), sollten 600.000 € für ein mehr als 2-jährige Kampagne nicht abschrecken. Auf den Monat heruntergerechnet sind das nur „schlappe“ 25.000 € pro Monat.

    Mit diesem Etat sind ganzseitige Anzeigen in der FAZ und der ZEIT möglich oder aber Werbung mit dem Triegema-Affen im Vorabend-TV-Werbeblock. Auch ein Volksfest kann man veranstalten oder einen Zeppelin beschriften, der von Stadt zu Stadt fliegt und eine noch nicht bekannte Botschaft verbreitet.

    Das Problem ist – wie ich schon erwähnte – das fehlende griffige Motto, die Botschaft, die zündet und die die richtigen Adressaten dann zur „biblischen Umkehr“ bewegt.

    Viel hilft viel? – Mit genug Bimbes kann man alles kaufen? – Was im amerikanischen Wahlkampf vielleicht ein Stück weit funktioniert, erscheint mir in unserem Fall nicht praktikabel. Selbst für angedachte 600.000 € kann man keinerlei Garantien geben.

    Ich denke, dass man den von mir angedachten 4-Punkte-Plan, der eben nicht auf die gesammte Öffentlichkeit, sondern auf die Entscheidungsträger abzielt, mit einem deutlich geringeren Etat bewerkstelligen kann. Mit 6.000 € im Monat (was dann in 2 Jahren aufgerundet etwa 150.000 € entspricht) kann man sicher eine gute Kampagne fahren und wenn eine ausreichende Anzahl von BetreiberInnen teilnimmt, kostet der monatliche Anteil ähnlich viel wie die Mitgliedschaft in einem Fitness-Center.

    Mein heutiger Artikel soll ein Denkanstoß sein und ich bin gespannt wie Sie sich / wie Ihr Euch dazu positioniert!

    Ein Gruß von Haus zu Haus!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontext-Artikel:

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

  • Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen PraxisBuch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Die Subskription-Aktion bis zum 15. Oktober 2022 – Sonderpreis für Frühbesteller – 31,90 € statt 39,90

    2017 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz (ProstschG) eingeführt, dass der Ausübung von Prostitution und Prostitutionsgewerben einen sehr engen rechtlichen Rahmen gesteckt hat und gerade Betreiberinnen und Betreibern, aber auch Sexarbeiter(innen) vielfältige Pflichten auferlegt hat.

    Ordnungs- und Verwaltungsrecht, Bau- und Steuerrecht und weitere Verordnungen mehr, gilt es zu beachten und bei der Umsetzung des ProstSchG kommt es zu föderalistisch bedingten Problemen und oft zu Fragen nach Handhabung, Hierarchien und den Zuständigkeiten.

    Bereits Ende 2016 erschien mit meinem Titel „Prostituiertenschutzgesetz 2017- Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“, der aufgrund fehlender Aktualität nicht mehr im Handel ist, eine umfangreiche Prognose, die nun Stand Herbst 2022, wo auch gerade die Evaluation des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren gestartet wurde, mit den bislang eingetretenen „Realitäten“ abgeglichen wird.

    Wie ist der aktuelle Stand der Dinge? – Wurden vermeintliche politische Ziele des ProstSchG erreicht? – Wie hat sich die Situation der Branche unter und nach Corona entwickelt? – Welche Schwierigkeiten treten in der betrieblichen Praxis immer wieder auf? – Welche (neuen) Geschäftsmodelle gibt es und welche Aussagekraft haben amtliche Statistiken?

    Wie kann es sein, dass ein zunehmender illegaler Graumarkt toleriert wird, während man die offiziellen Betriebe intensiv beobachtet und kontrolliert? – Warum ist die Umsetzung des Gesetzes bundesweit nicht einheitlich? – Warum ist selbst die Handhabung in einem Bundesland stark abweichend?

    Welche Auswirkungen hat das vorliegende baurechtsbezogene Grundsatz-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021, mit dem Einzelfallprüfung statt Typisierung bei erotischen Betrieben im Mischgebiet notwendig wird?

    Hat das „Düsseldorfer Verfahren“ weiter Bestand und was hat es mit der „Umsatzsteuer-Hinzurechnung“ der Finanzbehörden auf sich, die Existenzen bereits nachhaltig zerstörte?

    Was hat „Corona“ angerichtet und wie kann sich die Branche davon wieder erholen? Was sollten Betreiberinnen und Betreiber vom Staat jetzt oder zukünftig einfordern? Waren die Überbrückungshilfen ausreichend und wurde hier zukunftsorientiert investiert?

    Anhand von Fällen aus der Beratungspraxis der vergangenen 5 Jahre gehe ich diesen und weiteren damit verbundenen Fragen nach und versuche ein temporäres Gesamtbild darzustellen.

    Auch das Thema „Sexkaufverbot/Nordisches Modell“ wird behandelt und natürlich die Frage, ob und wie es Sinn macht in Deutschland ein Prostitutionsgewerbe (weiterhin) zu betreiben. Ist eine Existenzgründung noch zu empfehlen oder sollte man besser „verkaufen“, solange es noch geht?


    Geplanter Ablauf der Veröffentlichung:

    Die noch verbleibende Zeit im Monat September 2022 wird in mehreren intensiven Arbeitsphasen der Edition dienen. Ein Großteil der Texte ist bereits vorbereitet, jedoch ist es notwendig eine möglichst schlüssige Didaktik zu entwickeln, die dem neuen Werk eine Struktur geben soll und muss. Wie beim „Vorgänger-Buch“ von 2016 werde ich mich wieder einer lockeren verständlichen Sprache bedienen, die Fachwissen vermitteln soll, dabei aber nicht wissenschaftlich kompliziert angelegt sein soll. Die Themen Prostitution, Prostitutionsausübung und Prostitutions-gewerbe sind komplexer, als man auf den ersten Blick denkt und jede publizistische Darstellung ist temporär und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung möglicherweise schon wieder „dem Wandel“ unterworfen.

    Als offizieller Veröffentlichungs-Termin ist der 31. Oktober 2022 geplant. Bis zum 15. Oktober 2022 ist die Subskription des Buches als Printausgabe gemäß den Regeln der deutschen Buchpreisbindung über meinen Shop möglich. Der Versand der Bücher erfolgt dann in der ersten November-Woche.

    Eine Ebook-Version wird ebenfalls im November 2022 erscheinen. Hierzu gibt es allerdings kein Subskriptionsangebot.


    Zum Buchshop:

    [ecwid_product id=“348726494″ display=“picture title price options addtobag“ version=“2″ show_border=“1″ show_price_on_button=“1″ center_align=“1″]

  • Frohes Fest? – Weihnachten 2021 zwischen Hoffen und Bangen – Ein Gruß!

    Frohes Fest? – Weihnachten 2021 zwischen Hoffen und Bangen – Ein Gruß!

    Frohes Fest? - Weihnachten 2021 zwischen Hoffen und BangenFrohes Fest? – Weihnachten 2021 zwischen Hoffen und Bangen – Ein Gruß!

    Omikron versaut die Feiertage – Medien auf Coronawelle – Boostern statt Beten – Erotikbranche diesmal nicht die Buhabteilung der Nation – Chaos allenthalben

    Denk ich an Deutschland in der Nacht, werd ich um den Schlaf gebracht!

    Auch in diesem Jahr muss man sich wieder die Frage stellen, ob es zum Fest etwas zu feiern gibt, da man Feiern, zumindest im größeren Rahmen wieder verbieten will und dafür noch in der Weihnachtswoche eine MPK-Krisensitzung anberaumt hat, die, während das Volk auf Erleichterungen hoffte, mal wieder „Verschärfungen“ auf der Agenda hat. Was auch sonst? Nachdem die Vereinbarungen der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz mal wieder nicht flächendeckend umgesetzt wurden und sich diverse „föderale Sonderwege“ ergeben haben, setzt man sich nun wieder in die beliebte Videoschalte bei Glühwein und Gebäck, um neue Maßnahmen zu beraten, deren lokale Umsetzung dann wie immer ziemlich fraglich sein wird.

    Die Düsseldorfer Altstadt war am vergangenen Wochenende gefüllt mit reisefreudigen Niederländern, die in der Heimat einen Lockdown der härteren Art erlebten und daher auf die Weihnachtsmärkte in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt „auswichen“ und dabei die eine oder andere Portion „Omikron“ im Gepäck hatten? Zudem erleben wir in NRW momentan eine „Hurenwanderung“ aus den Niederlanden, da Prostitution dort momentan nicht möglich ist. Allerdings sind die niederländischen Kolleginnen in den meisten Fällen nicht im Besitz eines deutschen Hurenpasses und können einen solchen auch nicht so einfach erlangen.

    Subunternehmer aus Osteuropa sind fleißig auf unseren Baustellen tätig und wundern sich, dass man Ihnen Impfbescheinigungen und Tests abverlangt; Mädels im Gewerbe bekommen von Ordnungsämtern erklärt, dass Impfungen mit russischen Vakzinen zwar in einigen europäischen Impfpässen eingetragen werden, dass diese Impfungen aber in der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt werden. Zweimal geimpft und womöglich in Deutschland geboostert? Mit „ungeeigneten Vakzinen“ in der Kette, gilt man schlichtweg als „nicht immunisiert“! Wohl dem Betreiber, der die „Covid-Check-App“ verwendet, damit die digitalen Zertifikate prüfen kann und so möglichen Ärger vermeidet.

    Olaf Merkel meets Karl Lauterbach … wer regiert die Republik?

    Der Regierungswechsel war recht lautlos: Olaf Scholz (genannt Merkel) übernahm die stoische Ruhe der Jahrhundertkanzlerin und wirkt momentan wie der „leise Ritter von eher trauriger Gestalt“, während der Gesundheitsminister (genannt Karl der Große) sich als das Gesicht der Regierung und der Pandemie überhaupt entpuppt. Tägliche Statements, Inventuren, Modellierungen und ein informativer Output, den die Bürger nicht verarbeiten können. Südafrikanische Studien, britische Prognosen kombiniert mit Statements der neuen Expertenkommision im Kanzleramt, kommentiert von Herrn Wieler vom RKI und einem Stiko-Chef, der seine eigenen Kinder vorerst nicht impfen lassen würde.

    Zu wenig Impfstoff, wahrlich heldenhafte Neubeschaffung über Nacht und ein General als Koordinator, der den heiss ersehnten Stoff mit Bundeswehr-Lastern aus anderen EU-Staaten abholen lässt, damit die Boosterungen nicht an Fahrt verlieren. Bundesminister Karl kauft alles und Neu-Finanzminister Lindner macht den Staatssäckel auf, um sich später keine Vorwürfe machen zu müssen, dass er das vermeintlich impfwillige Volk im Stich gelassen hätte. Die Opposition wittert Verstöße gegen die Haushaltsordnung und bringt Prüfverfahren auf den Weg. Impfrekorde hier, Horror-Szenarien dort: man verliert total den Überblick und findet so manche Chaos-Theorie mehr als bestätigt! Pandemie-Bewältigung ist nicht so einfach und man will ja auch noch politisch punkten und mit den Erfolgen in 2022 Landtagswahlen gewinnen.

    Bürgerliche Freiheit: Fehlanzeige, aber sowieso entbehrlich?

    Die FDP punktete bei der Bundestagwahl vornehmlich mit Freiheitsrechten, gab diese aber während der Regierungsbildung mehr und mehr auf, um sich dann aber geschwind wieder über einen nicht geringen Anteil von Parlamentariern gegen eine „Allgemeine Impfpflicht“ zu positionieren, die von Experten eingefordert wird. In diesem Wirrwarr macht Freiheit keinen Spaß, da eine solche ja auch nicht zu erlangen ist. In der Corona-Zeit haben wir Einschränkungen durch Verordnungen, die dem Freiheitsbegriff total widersprechen und wir müssen uns im Sinne der Pandemiebekämpfung „fügen“, uns Maßnahmen unterwerfen, die dann und wann sinnlos sind oder zumindest sinnlos erscheinen.

    Fügen ist etwas, was der kritische Bürger nicht mag und der Protest geht dabei so weit, dass Corona-Leugner auf dem Sterbebett die Gefährlichkeit von Covid weiter leugnen und dann die merkwürdige Überzeugung quasi als „Corona-Märtyrer“ mit ins selbstgeschaufelte Grab nehmen. Diese Form der grundgesetzlich verankerten „Meinungsfreiheit“ hat für die „Nachwelt“ wenig Nutzen und beinhaltet die Gefahr, dass Nachahmer ein ähnliches Schicksal erleiden. Impfverweigerer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Bürgerinnen und Bürger und gefährden mit ihrer persönlichen Freiheit automatisch die Gesundheit anderer.

    Rotlicht spielt bei der Pandemie-Bekämpfung keine wesentliche Rolle

    Basierend auf den Erfahrungen des letzten Jahres, hat sich unter den „Rotlichtern“ ein gewisser Verfolgungswahn deutlich manifestiert. Sobald in den Medien von „Maßnahmen-Verschärfungen“ die Rede ist, geht man davon aus, dass Rotlicht-Betriebe umgehend geschlossen werden. Doch die Beobachtung ist eine andere: zwar sind die „2-G-plus-Regeln“, die momentan in vielen Bundesländern gelten nicht verhältnismäßig im Vergleich zu ähnlichen Branchen, aber ein kompletter Lockdown der Branche hat nur dort stattgefunden, wo die Inzidenzen unglaublich durch die Decke geschossen sind.

    Prostitutionsverbote sind momentan die absolute Ausnahme und Gängelungen finden eher auf Ordnungsamtsebene statt in der gesetzgebenden Landespolitik statt. Man lässt „uns“ ein Stück weit gewähren und man hat die zuvor herrschende fundamentalistische Betrachtung, dass Rotlicht ein Pandemietreiber sei, ein Stück weit aufgegeben, nachdem man festgestellt hat, dass es in der Branche keine Massenausbrüche gab. 1:1-Arbeit ist möglich und wird auch unter den jetzt angedachten Verschärfungen weitestgehend möglich bleiben. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass die Beschränkungen für die offiziellen Betriebe dem illegalen Bereich deutlich in die Hände spielt!

    Was machen Damen ohne Impfung oder Herren, die mit 2 G und Plus nichts zu tun haben möchten? Diese Personengruppen suchen und finden sich in Internetportalen oder auf der Straße oder im Gebüsch, verabreden sich „privat“, entgehen so der staatlichen Kontrolle und Aufsicht und denken natürlich nicht einmal im Traum daran Steuern zu bezahlen oder Hygienestandards einzuhalten. Die „erotische Schattenwelt“ und der diesbezügliche „Graumarkt“ dürften unter Corona die Marktführerschaft bereits übernommen haben und die neuen Strukturen haben sich dermaßen etabliert, dass ein Weg zurück sehr schwierig sein wird.

    2022 – Der Kampf um die (verlorenen) Pfründe geht weiter

    Meine diesjährige Weihnachtsbotschaft ist eine Beschreibung der gegenwärtigen Umstände, die Prognose für das kommende Jahr wird dann in der Neujahrs-Botschaft folgen. Nach dem Rückblick kommt dann die gefühlte Prognose, die sich schwierig gestalten wird und wo die unabsehbaren weiteren „Corona-Wellen“ wieder eine gewichtige Rolle spielen werden. Dass es auch im kommenden Jahr um die „Pfründe“, also um die Verteilung der Umsätze zwischen „sauber“ und „unsauber“ gehen wird, ist klar und dieser „Kampf der Welten“ kann nur gelingen, wenn die Branche an einem Strang zieht und man sich nicht mit unnötigen Kleinkriegen gegenseitig das Leben noch schwerer macht, als es do schon ist.

    In 2022 startet die Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes und auch das Thema „Sexkaufverbot“ ist noch lange nicht vom Tisch. Momentan gibt es, coronabedingt, einen „Waffenstillstand“, der aber trügerisch ist und koordinierter „Lobbyismus“ ist zunehmend erforderlich. Dabei sind Taten und Aktionen gefragt und weniger das endlose Abspulen alter Floskeln in den eigenen Reihen und Konferenzen.

    Schlusswort in eigener Sache – IG Zukunft Rotlicht – Dick im Geschäft?

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht war auch in diesem Jahr eine Plattform für Information und Meinungsaustausch und hat in der Summe gesehen mindestens 75% meiner diesjährigen Arbeit ausgemacht. Menschen wurden zusammengeführt, Kooperationen und Freundschaften sind entstanden, unzählige Zoom-Konferenzen, aber auch private Treffen fanden statt und haben der Branche viele Gesichter gegeben. Man konnte Informationen „konsumieren“, sich aber auch aktiv einbringen und Standpunkte beziehen.

    Für mich als Initiator und Verweser wurde die Interessengemeinschaft nicht, wie von bösen Zungen geunkt wurde, zum „dicken Geschäft“, wo man mit über 1.500 Mitgliedern monatlich um die 10.000 € einfährt. Das vorläufige „Jahresergebnis“ liegt bei um die 5.000 € p.a. und nicht pro Monat, von den 1.500 Mitgliedern waren lediglich 150 aktiv und es kam zu kleinen bis großen Zuwendungen von insgesamt 38 Personen bzw. Unternehmen. In der Summe gesehen ein „450-€-Job“ mit überschaubarem Stundenlohn und mit zunehmend leerer Kasse am Jahresende.

    An dieser Stelle ein herzlichen Dank an alle, die meine Arbeit in diesem Jahr großzügig unterstützt haben, ein Dank an die immer hilfsbereiten Kollegen Christoph Rohr von www.rotlicht-akademie.de Thomas Schiller von www.rotlicht.de für die Bereitstellung der Plattform und abschliessend (mal wieder) der Aufruf zur weihnachtlichen Donation an alle, die jetzt zum Jahresende noch einen kleinen Beitrag leisten möchten.

    Donations sind jederzeit gerne möglich unter meinem PayPal-Account https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=94LDDBFKNPV8N oder per Überweisung an M. Heinbach – Postbank – IBAN: DE46 1001 0010 0487 5641 13

    Trotz allem oder gerade deswegen: Frohe und gesegnete Weihnachten!

    Ich wünsche Ihnen und Euch auch in der schwierigen und gerade wenig positiv geprägten Zeit ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest, dabei bleibende Gesundheit und Zuversicht! Es kann nur besser werden!

    „Es ist Zeit, für das, was war, Danke zu sagen, damit das, was kommt, unter einem guten Stern beginnt.“

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Branchennews – Informationsdienst – Zukunft Rotlicht – Info 2022

    https://zukunft-rotlicht.info/2022/01/03/prostitution-2022-ein-gutes-neues-jahr-rueckblick-ausblick-projekte/

  • Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 - Der Lockdown zum 2.11. - Gib dem Affen Zucker?Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Bundesregierung beschließt zweiten Lockdown – Prostitutionsstätten und ähnliches werden bis Ende des Monats geschlossen – Total unklares Lagebild -Erneuter Aufruf zur Besonnenheit – Situationsbeschreibung und erste Analysen

    Man hat es vor 14 Tagen schon geahnt, wie es mit Corona weitergehen würde. Angela Merkel war unzufrieden, nachdem sie sich mit den Ministerpräsidenten beraten hatte. In einer Mammutsitzung wurden keine brauchbaren Ergebnisse erzielt und die „Prognose“ der Kanzlerin erwies sich „intern“ als richtig: die Infektionszahlen stiegen gewaltig, die Landkarte färbte sich „rot“ und so kam gestern das, was kommen musste! Der Lockdown „light“, wobei ich diese bewusste Verharmlosung nicht verstehe, da die beschlossenen Maßnahmen nicht weniger hart sind, als die im März 2020. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht ausführlich mit „Corona-Mathematik“ befassen und auch nicht die „allgemeine Gefährlichkeit“ des Virus bewerten, aber dennoch einige kurze Gedanken wagen:

    Die allgemeine Lage – Einsamkeit und Tristesse geradezu vorprogrammiert

    Im Vergleich zu anderen Staaten in Europa befindet sich Deutschland noch in einer komfortablen Lage, die 7-Tage-Inzidenz-Werte sind vergleichsweise niedrig, reichen der Regierung aber völlig aus, um jetzt ganz massiv auf die Bremse zu treten und das gesellschaftliche Leben ab kommenden Montag, 2.12. (Allerseelen) weitreichend zum Erliegen zu bringen.

    In öffentlichen Bereichen und auch zu Hause darf man sich nur noch mit 10 Menschen aus maximal 2 Hausständen treffen. Drei Freunde aus 3 Hausständen ist die Zusammenkunft untersagt und selbst Familienfeiern sind nicht mehr möglich, wenn die Familie mehr als 2 Meldeadressen hat. Die theoretischen „10 Personen“ bekommt man wohl nur bei Großfamilien zusammen und die bekannten „Zusammenkünfte“ diverser „Neubürger“ vor den Bahnhöfen der Metropolen sind ebenso unmöglich wie die „Kaffeekränzchen“ der Senioren im Café, wobei dieses ohnehin geschlossen hat. Auch Geburtstage kann man so zu Hause kaum feiern und Reisen sollen auch möglichst unterbleiben! Und wenn man reist, wird man mit dem Problem konfrontiert, dass die Hotels keine „Touris“ mehr aufnehmen dürfen!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Restaurants und Bars werden geschlossen! – Abholen von Essen ist zwar möglich, aber „Verweilen“ entfällt! – Kein Kaffee vor der Tür, Verzehr von Essen wieder erst ab 50 m Abstand von der Gaststätte erlaubt. Kennen wir schon, ist aber in der jetzt kommenden „kalten Zeit“ deutlich unangenehmer als im Frühjahr. Die Freizeitgestaltung wird komplett auf den „Home-Bereich“ verlagert und man will mit Nachdruck dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger so wenig Kontakt wie möglich untereinander haben. Es wird für viele eine sehr einsame Zeit werden! 4 Wochen sind lang und gerade in der dunklen Novemberzeit wird vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gewaltig die Decke auf den Kopf fallen! Depressionen sind geradezu vorprogrammiert! Aber Verordnung ist nun mal Verordnung, auch wenn uns das nicht gefällt! – Überblick über die Bund-Länder-Beschlüsse vom 28.10.20:https://www.bundesregierung.de/breg-de

    Die Auswirkungen des neuerlichen Lockdowns auf die „Prostitutions-Branche“

    Im Beschlusspapier der Bund-Länder-Konferenz vom gestrigen Mittwoch (28.10.) heißt es ganz kurz und knapp:

    „Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen!“

    Dies muss nun 16 mal in Landesrecht „übersetzt“ und „verordnet“ werden und ich vermute, dass sich die Verordnungen mal wieder unterscheiden werden. Im Beschlusspapier ist mal wieder von „Gebäuden“ die Rede, die Ausübung der Prostitution wäre danach nicht untersagt? – Die Prostitutionsvermittlung ebenfalls nicht? – Wenn man bedenkt, dass von den prostitutiven Gebäuden selbst keine Corona-Gefahr ausgehen kann, ist die Formulierung einfach nur „schwammig“ und nicht greifbar! – Eigentlich will man doch die Prostitution für einen bestimmten Zeitraum verbieten? – So wie es jetzt im Papier steht, wird schon wieder die Verlagerung in den Graubereich „forciert“, was die Betreiberinnen und Betreiber neuerlich auf die Palme bringen dürfte!

    Was geschieht mit den Sexarbeiterinnen, die jetzt deutschlandweit in den Bordellen sitzen und am Sonntagabend um 23.59 Uhr schlagartig ihre Dienste dort einstellen müssen? -Am Wochenende noch mal richtig Gas geben und dann am Montag auf Knopfdruck in der Versenkung verschwinden? – Rückreise von einem Risikogebiet in die Heimat oder nach „neuen Möglichkeiten“ suchen, wie man im grauen Bereich weiter Geld verdienen kann? Wir reden an dieser Stelle ja nicht von einer Handvoll von Personen, sondern von mehreren Tausend Damen, die zum einen offiziell für mindestens 4 Wochen nichts verdienen werden und die vermutlich in vielen Fällen auch nicht „beherbergt“ werden dürfen! Auch hier wird es sicher lokal zu Schwierigkeiten kommen, wenn nämlich die Behörden eine Beherbergung nicht dulden, sondern untersagen! Man braucht nicht viel Fantasie um erkennen, dass es wieder „chaotisch“ werden wird.

    Gib dem Affen Zucker? – Der Staat öffnet neuerlich den „Topf“ – 75% Umsatzausfall werden kompensiert?

    Bei der Ankündigung von staatlichen Hilfen gibt sich die Bundesregierung immer sehr vollmundig. Bereits während der Online-Konferenz zwischen Bund und Ländern, wurde der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die Medien verbreitet:

    „75% Umsatzausfall soll für den Lockdown-Monat vom Staat unbürokratisch übernommen werden!“

    Ja, eine interessante Idee, die einigen Betreibern sofort „schmeckte“. Bekanntermaßen sind die Umsätze in der Branche momentan sehr mäßig und für die Berechnung besagter 75% soll der Wert des Vorjahresmonats 2019 herangezogen werden, wo ja die Geschäfte noch reibungslos liefen! Aber es wird natürlich nur nach den offiziellen Zahlen in den BWAs geschaut. Sind die hoch, können die 75% vermutlich ein wenig Freude bereiten. Aber was die Regierung genau meint, steht gegenwärtig noch in den Sternen und unangenehme Überraschungen waren ja im vergangenen halben Jahr die Regel. Einen „Big Deal“ macht man vermutlich nicht und es wird ja auch zu klären sein, ob es dieses Geld auch in Verbindung mit den „Überbrückungshilfen“ gibt. Fest steht: den Betrieb möglicherweise im Dezember wieder „hochzufahren“ bedeutet auch wieder neue Mieterinnen finden zu müssen und darauf hoffen, dass sich die verängstigten Gäste dann wieder einfinden.

    Rechtsfragen – Kurz angedacht – Klagen?

    Die Frage nach „neuen Klagen“ stellt sich bei Lockdown quasi wie von selbst! Man muss an dieser Stelle erst einmal feststellen, dass die bisherigen und noch laufenden Klagen im Eilverfahren mit Eintritt der neuen Situation und mit neuen Verordnungen, die „anders“ begründet sein werden, größtenteils hinfällig sein werden! Schon im Sommer mussten Klagen immer wieder angepasst werden, weil die Verordnungen, gegen die man klagte, abgelaufen waren.

    In den theoretisch gerade noch anhängigen Verfahren wurde hauptsächlich auf Gleichbehandlung geklagt. So wurden oft andere körpernahe Dienstleistungen angeführt; der darstellbare 1:1-Kontakt mit Hygienekonzept war zentraler Punkt und zudem wurden deutlich gesunkene Inzidenz-Werte angeführt. Nun sind nahezu alle körpernahen Dienstleistungen zeitlich begrenzt untersagt und da die Regierung gestern tatsächlich angibt, dass bei 80 % der Infektionen der Ursprung nicht ermittelt werden kann, wird es vor den Gerichten sehr schwer werden.

    Der „unsichtbare“ und nicht lokalisierbare „Feind“, nämlich das „Virus“, zwingt den Staat nahezu alle Kontakte zu unterbinden und dabei ist „Körpernähe“ rein logisch betrachtet „infektiöser“ als bloßer Kontakt. Alles was nicht „lebensnotwendig“ ist, soll vorübergehend eingestellt werden. Wenn Oma und Opa nicht mehr mit ihren Freundinnen und Freunden bei der Kaffeetafel sitzen dürfen, wird man sich mit einer Klage „Pro Prostitution“ sehr schwertun! Zudem werden die Gerichte sicher in diesem Moment mit einer Klageflut konfrontiert, die ihres gleichen suchen wird. Womöglich wird nun auch der Bundesverfassungsgericht angerufen werden, um den gesamten Lockdown verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Alles Vorgänge, die Zeit kosten und die womöglich nicht im Verhältnis zu dem Zeitraum der Schließung stehen werden. Die Lage ist komplex und bedarf der Analyse durch Spezialisten! – Bevor die Verordnungen vorliegen, ist sowieso vieles Theorie! Natürlich bleiben wir am Thema dran!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker? – News

    Update vom 07.11.2020 – Neue Informationen, Trends und Co. unter:
    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Update vom 06.11.2020 – Neue Informationen zu den aktuellen Themen:
    Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Update vom 06.11.2020 – Novemberhilfen auch ohne Steuerberater:
    Novemberhilfen für Damen auch ohne Steuerberater?

  • Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 - Corona - Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Die Corona-Zahlen in Deutschland explodieren in den vergangenen Tagen geradezu! – Wir haben seit vergangenem Wochenende täglich über 4.000 Neuinfektionen zu verzeichnen und haben damit ähnlich hohe Zahlen wie bei der ersten Welle im März 2020. Während der schlagartig genesene US-Präsident Donald Trump gestern in den USA alle Besucherinnen und Besucher seiner Wahlkampf-Show „küssen möchte“, gibt es in unserem Nachbarland Frankreich Infektions-Zahlen die 5-mal höher sind als bei uns!

    Zahl der Hotspots steigt ständig an! – Corona ist kein Spaß!

    In meiner Heimat Nordrhein-Westfalen sind momentan 12 Städte über dem Wert von 50 Neuinfektionen pro Woche, darunter z.B.  Köln, Düsseldorf, Hagen, Hamm, Wuppertal, Gelsenkirchen und Duisburg. Berlin ist stark betroffen, in Hessen sind Frankfurt am Main und Offenbach Hotspots, die Landeshauptstadt Stuttgart und Esslingen sind es in Baden-Württemberg ebenso, um nur einige markante Beispiele zu nennen. Die Hotspots nehmen jedenfalls beständig zu und man erkennt inzwischen, dass es vornehmlich Großstädte und Ballungszentren sind, Orte, in denen sich täglich unglaublich viele Menschen begegnen. Ist ja auch logisch: je mehr Begegnung, desto mehr Risiko, wobei klar festzustellen ist, dass die Super-Infektionen der vergangenen Wochen vornehmlich von privaten Feiern und sonstigen Zusammenkünften ausgingen und es im so oft kritisierten Bereich der angeblich „so gefährlichen Prostitution“ zu keinem Ausbruch kam.

    Prostitution ist nicht der Verursacher, aber dass interessiert nicht wirklich!

    Das die Prostitution relativ „safe“ ist, hängt ja auch damit zusammen, dass hier „Zusammenkünfte im großen Stil“ nicht stattfinden! Schließlich spielt sich das Geschäft mit der käuflichen Erotik ja in bestimmt 80% der Fälle in Kleinbetrieben ab, wo zudem Hygieneregeln angewendet werden, die den 1:1-Kontakt gewährleisten. Die Disziplin in den Betrieben ist nach meiner Einschätzung deutlich höher, als es in gastronomischen Betrieben der Fall ist, wo nach Einsetzen der alkoholischen Gärung Hemmungen und Regeln fallen. Ausgesprochene Alkoholverbote sind die Folge, was die feierwütigen Mitbürger stört und den betroffenen Betrieben natürlich wieder massive Umsatzeinbrüche beschert!

    Erste „Prostitutionsverbote“ in Deutschland wegen „Hotspot-Status“

    Doch auch wenn die Prostitution „objektiv“ wenig Gefahren birgt, haben bereits zwei Städte in sogenannten „Allgemeinverfügungen“ Prostitution erst einmal wieder „präventiv“ untersagt. In Solingen (NRW), wo es 4 Betriebe mit insgesamt etwa 15 Dienstleisterinnen gab, war die nicht vorhandene Not groß und auch in der Bischofsstadt Mainz, die natürlich eine gewissen Nähe zum gefährlichen Rhein-Main-Gebiet besitzt, hat die Stadt die Prostitution erst einmal verboten. Dort läuft jetzt eine Klage gegen die Stadt und es wird sicher spannend, wie die Richter bei „Hotspot-Alarm“ urteilen werden.

    Auch in der Stadt Stuttgart, wo man das städtische Prostitutionsverbot mit Wirkung zum 14.10.2020 wieder zähneknirschend aufheben musste, weil der VGH Mannheim geurteilt hatte, überlegt man, laut einer Mail, die ich heute morgen vom Rechtsdezernenten Dr. Stadler erhielt, wie man mit der durchs VGH verfügten Öffnung angesichts der Hotspot-Situation umgehen wird. Es riecht nach neuen Maßnahmen, die man eben nur noch schlüssig begründen muss, um nicht vor Gericht eine (erneute) Klatsche zu bekommen!

    Besonnenheit ist das Gebot der Stunde und gleichzeitig mein Appell an die Branche

    Die Branche „kann Hygiene“! – Das haben wir behauptet und dies müssen wir nun auch in der Praxis täglich beweisen! – Gerade die großen Betriebe, die bereits geöffnet haben oder gerade wieder öffnen, sind in einer besonderen Pflicht. Je mehr Kundenaufkommen vorhanden ist, desto wichtiger ist die Einhaltung der Regeln. Die Hände müssen desinfiziert werden, enge Kontakte einer Vielzahl von Personen sind unbedingt zu vermeiden und die Devise „alles rein, was rein passt“ ist gerade völlig falsch. Sollte es zu einem nachgewiesenen „Super-Spread-Event“ in einem Bordellbetrieb kommen, werden die Karten neu gemischt und alle Prostitutionsgegner(innen) werden jubeln und sofort „Maßnahmen“ fordern. Alle, die aktuell in einer angespannten Lage gegen Regeln verstoßen, gefährden das noch sehr fragile System! Egal ob dies fahrlässig oder gar absichtlich geschieht: die Gefahr erkämpfte Rechte wieder zu verlieren ist groß!

    Neue Auflagen, die bisweilen zum heftigen Kopfschütteln führen … der Betreiber als Hilfs-Sheriff?

    Die Zahl der täglichen „Meldungen“ ist vielfältig: so wurde mir gestern von einer Betreiberin berichtet, dass sie vom Ordnungsamt angehalten ist zu prüfen, ob sich anreisende Damen in der vergangenen Woche womöglich in Risikogebieten aufgehalten haben könnten! Dabei geht es nicht nur um Osteuropa, sondern auch um Deutschland. Damen, die in Mainz „schafften“, sind beispielsweise in der Pfalz oder auch im Saarland unerwünscht, seit Mainz Hotspot ist und die Damen von dort „flüchten“. Den Betreiberinnen und Betreibern werden Pflichten auferlegt, die kaum zu erfüllen sind.

    Wir sind beständig unter Beobachtung … Aufpassen! – Ein Esel reicht für große Unruhe im gesamten Stall!

    Unsere Beliebtheit hat in der Corona-Krise nicht wirklich zugenommen und auch die bunten Medien titeln bereits mit „Übernachtung verboten … Puff erlaubt!“. Wir haben so manche Anfechtung überstanden, aber man muss ganz klar feststellen, dass die „Corona-Krise“ noch nicht überwunden ist und dass es noch sehr lange dauern wird, bis wir wieder halbwegs „normale Verhältnisse“ haben werden.

    Bleibt gesund und bleibt solidarisch!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

     

     

  • Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 - Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Überraschende Öffnung der Bordellbetriebe in Rheinland-Pfalz zum 01. Oktober 2020

    Die Nachrichten des gestrigen Tages haben sich wieder einmal überschlagen: zwar hatte sich schon in der vergangenen Woche das Gerücht gehalten, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine Öffnung zum 04.10.2020 auf der Agenda haben sollte, es gab dann aber keine offizielle Bestätigung und bezogen auf Rheinland-Pfalz gab es ja bereits zweimal Fehlalarm! Also haben wir uns erst einmal zurückgehalten und den Plan auch angezweifelt!

    Nun ist es soweit! Am vergangenen Donnerstag, dem 01.10.2020, durftenn Prostitutionsstätten endlich wieder öffnen, allerdings unter strengen Auflagen, die einigen Fällen sicher sehr schädlich für das Geschäft sein werden!

    Für die Wiederaufnahme des Betriebs wurden vom Land Rheinland-Pfalz zwei „Regelwerke“ erstellt, die, unbedingte Beachtung finden müssen. Dabei handelt es sich konkret um

    1. die Vorschriften der aktuellen Änderungsverordnung zur 11. Corona-Schutz-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.09.2020 und

    2. um die expliziten Hygienevorschriften einhalten, die das Land Rheinland-Pfalz ergänzend definiert hat!

    Ich erspare mir an dieser Stelle den kompletten Katalog zu listen, sondern begnüge mich zunächst damit auf die wesentlichen Pflichten hinzuweisen, die für die Wiederaufnahme zwingend erforderlich sind. Details können dann nachgelesen oder im persönlichen Gespräch erfragt werden. Mir geht es hier erst einmal um die Erstellung einer Übersicht, mit deren Hilfe man sich auf eine baldige Öffnung vorbereiten kann. Da die Vorwarnzeit sehr kurz war, stehen viele Betreiberinnen und Betreiber unter Zugzwang.

    Hier die wichtigsten konkludierten Regeln für die Wiedereröffnung von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen in Rheinland-Pfalz:

    • Die allgemeinen Corona-Schutz-Regeln nach der Landesverordnung Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich einzuhalten. Dies bedeutet, dass grundsätzlich Abstand zu halten ist und dass Schutzmasken zu tragen sind, wie dies bei allen körpernahen Dienstleistungen der Fall ist. In den Hygieneregeln für Prostitutionsstätten / Prostitutionsvermittlung Rheinland-Pfalz ist es sogar vorgeschrieben beim Vollzug der sexuellen Handlung ständig Maske zu tragen. Küssen und Französisch in jeglicher Form scheiden somit völlig aus und sollten daher auch von den Sexworkern nicht beworben werden! Der Austausch von Aerosolen und Körperflüssigkeiten aller Art soll unbedingt vermieden werden!
    • Prostitutive Handlungen dürfen immer nur zwischen maximal 2 Personen stattfinden und die Dienstleistungs-Räume dürfen dementsprechend auch immer nur von 2 Personen genutzt werden. Dreier und Orgien mit mehreren Personen sind untersagt!
    • In der jeweiligen Prostitutionsstätte dürfen keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume zur Verfügung gestellt werden, wo sich mehr als 2 Personen aufhalten können. Solche Räume sind geschlossen zu halten! Also sind Barbetriebe mit erotischem Angebot nicht möglich und auch Clubs und Laufhäuser werden, wenn überhaupt, nur mit Kompromissen betrieben werden können. Hier habe ich diverse Erfahrungen in den Bundesländern Bayern, Saarland und Niedersachsen, wo ich in den vergangenen Monaten intensiv beraten habe. Hier muss unter Umständen dann geprüft werden, ob es Parallelgewerbe geben kann und man die Gastronomie von der Prostitution so separieren kann, dass die Ordnungsbehörden einverstanden sind.
    • Es gibt die Pflicht zur Terminvereinbarung in telefonischer oder digitaler Form! – Bevor ich ein Prostitutionsstätte betrete, muss vorab ein Termin vereinbart werden! – Laufkundschaft ist dabei auf den ersten Blick ausgeschlossen, aber in der Beratung haben wir Ideen entwickelt, wie man diesem Dilemma begegnen kann. Im „Nähkästchen“ gibt es durchaus „Ideen“ und darüber kann man dann gerne unter 4 Augen reden.
    • Die höchste Hürde: Rheinland-Pfalz schreibt die Erhebung von Kontaktdaten vor und verlangt einen Abgleich mit Ausweisdaten! – Dies zu umgehen, ist momentan nicht möglich! – Es gibt zwar in Niedersachsen, wo es die gleiche Pflicht gibt, diesbezüglich ein Klageverfahren, aber wer momentan in Rheinland-Pfalz öffnen möchte, kann sich der Pflicht nicht entziehen! Es ist sogar vorgeschrieben eine verantwortliche Person für die Kontaktdaten-Nachverfolgung zu benennen. Auch für die Aufbewahrung der sensiblen Daten und deren Vernichtung gibt es klare Regeln!
    • Es gibt die Pflicht zur Erstellung eines individuellen Hygiene-Konzepts und selbstverständlich müssen alle Mitarbeiter(innen) und alle anreisenden Dienstleisterinnen darüber informiert werden. Dabei ist dann auch zu prüfen, ob die Umsetzung zentral über die Betreibung gewährleistet werden kann oder ob man die Pflichten (wie bei vermieteten Terminwohnungen ohne direkte Betreibung) vertraglich an die Mieterinnen übertragen kann oder sogar muss. Es fällt in jedem Fall jede Menge „Papierkram“ an. Das persönliche Hygienekonzept muss zwar nicht „vorab“ beim Ordnungsamt oder beim Gesundheitsamt eingereicht werden, es muss aber bei einer Kontrolle vorliegen und natürlich vor Ort auch „gelebt“ werden.
    • In der Prostitutionsstätte ist eine Beschilderung mit diversen Hinweisschildern (Maskenpflicht,– Abstand, Desinfektion) vorzunehmen, es müssen viruzide Desinfektionsmittel und Einweg-Masken zur Verfügung stehen. Nach jeder Raumbenutzung sind die Auflagen zu wechseln, alle berührbaren Flächen und auch die Sanitärbereiche sind zu reinigen, es hat eine Lüftung zur Aerosol-Vertreibung zu erfolgen. Begegnungen zwischen mehr als 2 Personen sind zu vermeiden.

    Dies nur eine Übersicht der wichtigsten Regeln, die ich den neuen Vorschriften entnommen habe. Ich habe mich im Kundenauftrag bereits mit „schnellen“ Individualkonzepten befasst und werde an diesem Wochenende möglicherweise noch in die Pfalz reisen. Die Öffnung ist in vielen Fällen zu bewerkstelligen, allerdings werden viele Betriebe erst am kommenden Montag startklar sein, da die Ankündigung der Landes leider (wieder) auf letzte Minute erfolgte.

    Für Rückfragen und kurzfristige Beratungen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung! – Mit meinen Kunden in der Pfalz bin ich bereits intensiv im Kontakt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Prostitution 2020 – Die finale Phase – Politik lässt Gerichten den Vortritt!

    Wir alle haben die Entwicklungen der vergangenen Monate genau beobachtet: trotz diverser freundlichen Ankündigungen der Politik (wie z.B. in Hamburg), sich um die Belange der Sexworker und Betreiber zu kümmern, wurden die jetzt zum Glück erfolgten „Öffnungen“ und „Teil-Öffnungen“ vornehmlich durch Gerichtsverfahren entschieden! – Den Grund dafür kann man ohne viel nachzudenken erahnen:

    Es ist doch sehr praktisch, wenn die Gerichte den „Schwarzen Peter“ bekommen! Gerichte sind in der Regel gesichtslose anonyme Institutionen, die nicht gewählt werden müssen und die man öffentlich auch nicht wirklich „angeht“!

    „Gerichte“ haben entschieden und nicht etwa die Bundeskanzlerin Merkel oder der Ministerpräsident Söder und auch die namentlich bekannten Fachminister bleiben so gänzlich „unbefleckt“. Die Politiker können so vortrefflich mit den Schultern zucken und darauf verweisen, dass man mit den Corona-Verordnungen bezogen auf die Prostitution nur das Beste für das Volk wollte, aber „die Gerichte“ leider etwas dagegen hatten!

    So bleibt das politische  „Sauberfrau- und Saubermann-Image“ erhalten und niemand kann den „Machthabern“ so nachsagen den Puff vor dem Kindergarten geöffnet zu haben! Sehr praktisch!

    Wenn Armin Laschet mit „Lagerfeuer-Romantik“ im Blick über die gefährlichen Aerosole referiert, die leider Lockerungen ausschließen, Ministerpräsidentin Schwesig die drängende Fragen der Erotikbranche  im Live-Chat komplett ignoriert und auch die Meinung ihrer Fachministerien nicht zur Kenntnis nimmt, sieht man, dass man mit den „Schmuddelkindern“ nicht reden und auch nicht spielen möchte. Oder doch? Ein böses Spiel kann man zumindest unterstellen, nein, man muss es sogar, wenn man die vergangenen Monate Revue passieren lässt.

    Körpernah ist nicht körpernah! Basta! – Zum Glück sahen und sehen es hohe Gerichte anders! – Man muss Beschwerde führen und klagen! Quod erat demonstrandum!

    Ich sehe uns gerade in der „finalen Phase“! – Trotz steigender Infektions-Zahlen ist die Zeit, so zeigt es das gestrige Urteil des OVG Lüneburg, noch günstig, um Öffnungsziele zu erreichen. Ein großes Problem ist dabei im Moment die Finanzierung weiterer notwendiger Klagen. Hier wird inzwischen von Kritikern angemerkt, dass es momentan in der Branche zu wenig „finanzielle Solidarität“ gibt: Einzelne klagen auf eigene Kosten; andere, die sich weder ideell und erst recht nicht finanziell beteiligen, profitieren bei positivem Ausgang der Klage! Hier wäre die Errichtung eines „Klagefonds“ eine sinnvolle Sache, die vermutlich noch mehr Dampf auf den Kessel bringen würde.

    In NRW liegen mindestens 5 Klagen beim OVG in Münster; in Hessen sind noch einige „Hauptsache-Verfahren“ anhängig, in Baden-Württemberg gab es in der vergangenen Woche neue Klagen, die nach meinem Wissen jetzt vermehrt auf verfassungsrechtliche Aspekte abzielen. Einen Überblick, was sonst noch „läuft“, hat man leider nicht und so wird es vermutlich in den kommenden Wochen immer wieder „Eilmeldungen“ wie die gestrige geben!

    „Seid bereit … der Herr kann stündlich kommen!“ – Was uns die Bibel sagt, trifft in übertragenem Sinn auf unsere Branche zu! Die Urteile haben Stringenz!

  • Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise – Offener Brief – 15.06.2020

    Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise – Offener Brief – 15.06.2020

    Offener Brief an die Mandatsträger des Deutschen Bundestages, die Abgeordneten der Landtage, an die Bundes- und Landesregierungen und an die Medienvertreterinnen und -vertreter der Bundesrepublik Deutschland

    Die gegenwärtige Situation der deutschen Prostitutionsbetriebe – Perspektivlos in die Grauzone? – Eine Branche kämpft akut um das Überleben – Gleichbehandlung und Dialog sind erforderlich!

    Das Dokument wurde jetzt als zentrale Seite neu angelegt. Bitte gehen Sie zu folgender stets aktualisierter URL:

    https://zukunft-rotlicht.info/zukunft-rotlicht-in-der-corona-krise-offener-brief-15-06-2020/

  • Corona-Krise: Die Woche der Entscheidungen? – Nachgedacht

    Corona-Krise: Die Woche der Entscheidungen? – Nachgedacht

    Corona-Krise: Die Woche der Entscheidungen? - NachgedachtCorona-Krise: Die Woche der Entscheidungen? – Nachgedacht

    Eine Eilmeldung die eine Eilreaktion auslöste

    Eine Eilmeldung verbreitete sich am vergangenen Freitag im deutschsprachigen Internet: in Österreich sollte die Prostitution ab dem 1. Mai wieder erlaubt sein, da der österreichische Staat das „Erbringen von Dienstleistungen“ wieder erlaubt!

    Doch nur wenige Stunden später kam die „Entwarnung“ bzw. die „Ernüchterung“: in einem Eilerlass stellte die österreichische Regierung klar, dass die Ausübung der Prostitution nach wie vor untersagt sei! Im Prinzip war die Zeitungsmeldung der Auslöser von fixem Aktivismus und es war wohl der berühmte „Bärendienst“, den man der  Branche damit absichtlich oder unabsichtlich erwies.

    Föderalismus und Profilierungsbemühen

    Was die deutschen Bundesländer anbelangt, gab es nach der „Kanzlerin-Bundesländer-Videokonferenz“ auch wieder Entwicklungen, die dem vereinbarten „gemeinsamen Vorgehen“ deutlich widersprachen: obwohl weitgehende „Gemeinsamkeit beim Handeln“ vereinbart worden war, kam es schon einen Tag nach der Konferenz zu diversen „Vorstössen“ einzelner Bundesländer, die scheinbar aus dem wachsenden „Unmut des Volkes“ resultieren. Kein Wunder, wenn man beobachtet, wie das „Robert-Koch-Institut“ intern Rechenweisen verändert, um „Zielwerte“ zu erreichen, die man dann „politisch“ verkaufen kann? Der sogenannte „R-Faktor“ springt rauf und runter und dies immer an Tagen, wo „bedeutende Erklärungen“ der Regierung abgegeben werden. Haben wir es an dieser Stelle noch mit „Wissenschaft“ zu tun oder sind wir am Ende bei „Wünsch Dir was“?

    Die Gesamtlage der Republik ist bedenklich: Stillstand, wirtschaftliche Stagnation, 10 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Kurzarbeit; 300.000 neue Arbeitslose zu einem Zeitpunkt, wo eigentlich die „Frühjahrs-Konjunktur anzieht und die Zahl der Arbeitslosen saisonal kräftig sinkt. Nun das krasse Gegenteil! Viele Bürgerinnen und Bürger sind es leid isoliert zu leben sowie mit schlechtem Gefühl und maskiert vor die Türe zu gehen! Eine Frage der Geduld und der Haltung? Wenn der Sinn der Maßnahmen zunehmend hinterfragt wird, ist es kein Wunder, dass das Volk mit Unverständnis reagiert und rebelliert.

    Der „Ruf“ nach Entscheidungen und nach deutlichen „Lockerungen“ wird lauter und der Titel „Woche der Wahrheit“, der mal wieder von „Bild“ getextet wurde, trifft den Nagel auf den Kopf. Zumindest theoretisch.

    Die „große Politik“ in Berlin vermeidet bislang „große Lockerungen“ und spielt auf Zeit und dass in der Hoffnung, dass die „Zahlen“ noch besser werden. Gastronomie-Öffnungen? Noch ein „no-go“! Dafür dürfen ab heute die Friseure mit besonderen Hygieneauflagen bundesweit wieder zur Schere greifen, bevor den Bürgerinnen und Bürgern die Haare endlos ins Gesicht hängen und es zum „Andi-Scheuer-Syndrom“ (man betrachte dazu die letzte Pressekonferenz des Verkehrsministers) kommt! Haarig …

    Corona und Prostitution … Hör mal, wer da hämmert

    Ich poste zwar in der Corona-Zeit eher allgemeingültig, habe nun aber mal durch meine beratende Tätigkeit auch immer die „Käufliche Lust“ im Auge, die es bei der aktuellen Virus-Lage natürlich besonders hart trifft. Direkter Körperkontakt, Mindestabstände nicht realisierbar. Dazu Mehrfachkontakte, Laufhäuser mit engen Treppenhäusern und dazu die „aufgestaute Geilheit“, die zu einem „Ansturm“ führen könnte. Wir haben kleine Betriebe, wo Hygiene-Konzepte greifen könnten, aber eben auch die großen „Läden“, wo viele Menschen aufeinander treffen und ein gewisses „Restrisiko“ nicht ausgeschlossen werden kann. Kann man hier differenzieren und kann man das überhaupt?

    Nach meinem persönlichen Verständnis ist „geschützter Sex“, der in Deutschland ohnehin vorgeschrieben ist, nicht gefährlicher als eine „Wellness-Massage“! Sex mit Mundschutz wirkt zwar irgendwie befremdlich, kann aber als notwendiger Kompromiss vorübergehend taugen. Wenn Bundesländer wie Hessen „Massagen“ ab dem 4. Mai 2020 erlauben, stellt sich auch immer direkt die Frage, ob dann nicht auch Prostitution wieder möglich sein kann. Wer diese Frage nicht stellt, der erhält natürlich diesbezüglich auch keine Antwort! Ich werde heute dazu in Hessen aktiv werden, da ich dort eine Vielzahl von Kunden habe, die „erotische Massagen“ im Angebot haben, gleichzeitig aber „Prostitutionsstätten“ sind, deren Betrieb ja (noch) verboten ist. Klärungsbedarf und die Suche nach „Stellen“, die diese Frage überhaupt kompetent beantworten können. Wir werden sehen …

    Ungefragt zu öffnen und sich auf interpretierte Zeitungsmeldungen zu verlassen, ist natürlich nicht das Mittel der Wahl; eine Öffnung sollte rechtssicher erfolgen, wenn man nicht in Konflikt mit den Behörden geraten will! Ohne eine nachweisbare „Erlaubnis“ bewegt man sich auf ganz dünnem Eis. Mal bei der lokalen Ordnungsbehörde anzurufen, schadet ja nicht, kann aber vor Ungemach schützen. Ich tue dies heute in diversen Kundenaufträgen und werden natürlich dazu berichten!

    Wir schauen darüber hinaus auf Mittwoch, den 6. Mai 2020, wo es die nächste große „Video-Konferenz“ geben wird, von der viele im Land erwarten, dass die „Karten neu gemischt werden“?

    In diesem Sinn wünsche ich allen eine möglichst erfolgreiche Woche!

    Ihr / Euer Howard Chance

    Newsticker Howard Chance
    Leitartikel Howard Chance
    Alles neu macht der Mai

  • Prostitution 2020 – Neue Investorenmodelle – Bedarf steigt!

    Prostitution 2020 – Neue Investorenmodelle – Bedarf steigt!

    Prostitution 2020 – Neue Investorenmodelle – Bedarf steigt!

    Ich habe ja kürzlich bereits von den zunehmend schwierigen Umständen im Bereich von „bordellartigen Betrieben“ in „Mischgebieten“ berichtet. Nach dem sehr einschlägigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das „bordellartige Betriebe“ in Mischgebieten faktisch „ausschließt“, wird dieses Urteil in anhängigen Bauordnungs-Verfahren in vielen Bundesländern bereits zitiert und „überreicht“. Die Genehmigungschancen haben sich somit minimiert und viele Betriebe wird es wohl in der kommen Zeit „erwischen“.

    Umso wertvoller sind jetzt Betriebe, die in Mischgebieten liegen und bauordnungsrechtlich bereits als „Bordell“ genehmigt sind oder wo zumindest eine solche Nutzung in Aussicht gestellt worden ist. Denn: der Bedarf an „Modellwohnungen“ und sonstigen erotischen „Betätigungsstätten“ ist enorm.

    Ich stehe momentan in NRW mit Bauherren und Betreibern im Kontakt, die neue Betriebsstätten errichtet haben oder diese im Lauf des kommenden Jahrs errichten werden. Dabei geht es um 3 Objekte, die nach den Vorgaben des ProstSchG errichtet werden und die natürlich voll nutzbar sein werden. Ähnliche Projekte sind auch in Hessen und Rheinland-Pfalz geplant, wobei in diesen Fällen der zeitliche Rahmen noch nicht abschätzbar ist.

    Meine Aufgabe wird es sein bei diesen Projekten Angebot und Nachfrage zusammen zu führen, also die Bauherren mit Investoren und später mit Mieterinnen in Kontakt zu bringen. Welche Geschäftsmodelle es hier geben wird,bleibt abzuwarten. Erste „Basis-Exposes“ werde ich bereits Anfang März veröffentlichen und ich bin natürlich bereits jetzt für Anfragen „empfänglich“und zwar sowohl was Investition als auch Miete anbelangt.

    Ich bitte an dieser Stelle bereits schon um Verständnis, dass ich „Ross und Reiter“ vorerst nur sehr eingeschränkt nennen kann, da sich im Bereich der Rotlicht-Immobilien einfach zu viele Glücksritter tummeln, die im AMG-Mercedes vorfahren, dann aber beim Kapitalnachweis regelmäßig scheitern. Dies kostet Zeit und Geld und ist daher nicht zielführend! Die Branche ist massiv in Bewegung … ich bewege mich natürlich stets mit!

    Eine gute Zeit wünscht

    Howard Chance