Schlagwort: Prostitutionsstätte

  • Prostitution 2017 – Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & Betreiber

    Prostitution 2017 – Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & Betreiber

    Prostitution 2017 - Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & BetreiberProstitution 2017 – Bussgeldvermeidung für Betreiberinnen & Betreiber

    Bei nahezu allen Beratungsterminen der jüngeren Zeit, werde ich von Kundinnen und Kunden gefragt, was passiert, wenn ab dem 1. Januar 2018 in den sogenannten „Prostitutionsstätten“ Sexworker(innen) tätig werden, die (noch) nicht im Besitz einer „Anmeldebestätigung“ (Huren-Ausweis) sind. Wenn man den Gesetzestext liest, ist diese Frage schnell und präzise zu beantworten:

    Sexworker(innen) dürfen ohne vorhandene „Anmeldebestätigung“ ab dem 1. Januar 2018 nicht tätig werden. Betreiberinnen und Betreiber dürfen Sexworker(innen) nicht „beschäftigen“, was sie ohnehin in den seltensten Fällen tun, dürfen aber auch deren selbständige Arbeit in der Prostitutionsstätte nicht gestatten und auch keine Wohnungen zum ausdrücklichen Zweck der Prostitution vermieten oder zur Verfügung stellen.

    Beide Personengruppen begehen hier eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie gegen diese Bestimmung verstoßen, wobei man Sexworker(innen) beim „Erstverstoß“ angeblich lediglich ermahnen will. Betreibern wird man aber womöglich sofort eine Bußgeld auferlegen und das macht sich mitten im „amtlichen Erlaubnisprozess“ nicht so gut, da man ja seine „Unzuverlässigkeit“ geradezu markant zu Markte trägt!

    Doch bei allem guten Willen, wird es in vielen deutschen Städten und Kreisen überhaupt nicht möglich sein, bis zum 1. Januar 2018 noch in den Besitz eines Ausweises zu kommen und wir müssen zwischen unterschiedlichen Personengruppen innerhalb der Prostitution unterscheiden, da die Realität nicht immer zur amtlichen Handhabung passt:

    Nicola ist eine sogenannte „reisende Dame“, die oft über Monate von Stadt zu Stadt reist und sich in Bordellen oder bei Wohnobjekten zeitweilig einmietet. Sie hat für Januar Termine in 4 deutschen Großstädten gemacht und hat geplant in jeder Stadt eine Woche zu bleiben. Momentan ist sie in ihrer rumänischen Heimat und hat nun vom „Chef“ in Baden-Württemberg erfahren, dass sie am 3. Januar 2018 bei ihm nur „einchecken“ kann, wenn sie den berüchtigten „Hurenpass“ besitzt.

    Wie soll sie nun in den hinteren Karpaten an das Dokument kommen? Es gibt den Ausweis in keiner deutschen Botschaft im Ausland und da Beratungen stattfinden müssen, ist natürlich kein rein schriftliches Verfahren möglich!

    Anna-Maria wohnt in der Stadt, wo sie auch als Sexworkerin in einem Laufhaus tätig ist, hat vor 14 Tagen ihr Beratungsgespräch in ihrer Heimatstadt absolviert und hat in der Woche vor Weihnachten den Termin beim Ordnungsamt, wo sie ihrer „Prostitutionspapiere“ noch vor dem Jahreswechsel erhalten wird. Der Betreiber des Laufhauses setzt auf „lokales Personal“ und hat alle Damen sogar persönlich zu Amt gefahren.

    Warum bloß? Na, damit sich der Puff nicht am 1. Januar 2018 in ein reines Möbelparadies verwandelt und die Gäste vergeblich nach Damen Ausschau halten!

    Hätte Anna-Maria ihren „Huren-Ausweis“ z.B. in Köln beantragt, hätte sie bis Jahresende zwar keinen realen Ausweis, aber eine „Übergangsbescheinigung“, die quasi die Frist verlängert. Aber eben nur im regionalen Bereich und ganz sicher nicht in anderen Regionen und Bundesländern, wo der Erhalt der Papiere beispielsweise zeitgleich möglich gewesen wäre.

    Wenn ich rein „stationär“ arbeite, habe ich also deutliche Vorteile! Wenn ich hingegen „reise“, lande ich in den meisten Fällen im Chaos und stürze die Betreiberinnnen und Betreiber auch noch in einen „Gewissenkonflikt“?

    Zurück zu Nicola, die ihr Flugticket nach Baden schon vor einem Monat gebucht hat und nach der persönlichen „Auszeit“ ab 1. Januar 2018 wieder dringend Geld verdienen möchte. Wenn sie am 1. Januar 2018 in Baden landet, hat die zuständige Behörde, die den Ausweis theoretisch ausstellen, wegen Feiertag geschlossen. Auch am 2. Januar 2018 wird Nicola bei der Vorsprache nicht viel Glück haben, da man dem „Chef“ telefonisch bereits mitgeteilt hat, dass alle Beratungstermine bis Ende Januar vergeben sind.

    Nicola kann also vor Ort nichts tun, um an den notwendigen „Pass“ zu kommen und der Chef darf ihr die Arbeit in seinem Betrieb nicht erlauben, weil er damit kräftig gegen das neue Gesetz verstoßen würde!

    Muss Nicola jetzt nach Neumünster oder in eine andere „flexible Region“ reisen, um dort möglichst schnell einen Huren-Ausweis zu erhalten oder reicht es die Behörde vor Ort auf die Unmöglichkeit der Umsetzung hinzuweisen?

    Können Behörden Zugeständnisse machen und dies gegenüber den Betreibern schriftlich bestätigen? Oder sollte man es einfach darauf ankommen lassen und in einem möglichen Bußgeld-Verfahren seine Argumente vorbringen?

    Eine Fragestellung, die ich im Moment mit Fachleuten untersuche, und eine Fragestellung, mit der ich mich auch schon an Behörden gewandt habe! Die Antworten stehen noch aus und ich weiß auch warum: weil sich bislang niemand intensive Gedanken dazu gemacht hat! Klar, es bestand ja auch kein Bedarf und manchmal entstehen Probleme halt erst in der Praxis!

    Sobald ich amtliche Post zu meinen Fragen im Kasten habe, werde ich natürlich hier berichten. In einigen konkreten Fällen, bin ich ja bereits im Mandantenauftrag tätig und dabei läuft auch mehr und mehr die Zeit ab. Kann man auf telefonische Auskünfte vertrauen, wo man später den Namen des Sachbearbeiters nicht mehr erinnert?

    Wie halten Sie es? Gibt es weitere Problemstellungen, zu denen ich noch nicht berichtet habe? Dann freue ich mich über Ihre Rückmeldungen! Ich werde interessante Aspekte natürlich gerne in meinem Blog veröffentlichen! Versprochen!

    Einen frohen ersten Advent wünscht Howard!

  • Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

    Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

    Sexworker-Anmeldung - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes - Wichtig!
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    Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

    Wenn eine Verwaltung oder eine Behörde etwas fordert, was faktisch nicht einhaltbar oder umsetzbar ist, führt dies unter Umständen zur „Nichtigkeit des Verwaltungsaktes“! Schwere juristische Kost, die ich heute am aktuellen Beispiel erläutern möchte.

    Wie wir alle wissen, müssen Sexworkerinnen in Deutschland ab dem 1. Januar 2018 den berüchtigten „Huren-Ausweis“ besitzen, um weiter legal arbeiten zu dürfen! Die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten dürfen ab 1. Januar 2018 nur Personen „arbeiten lassen“, die den Huren-Ausweis besitzen und vorlegen!

    Nun haben wir aber die unerfreuliche Situation, dass es vielerorts viel zu wenig Beratungstermine bei den Gesundheitsämtern gibt und dass man in einigen Landstrichen erst vor wenigen Tagen überhaupt mit Beratung und Anmeldung von Sexworkern begonnen hat.

    Wenn nun innerhalb von gerade einmal 6 Wochen etwa 200 Sexworkerinnen ihre zuständige  Behörde aufsuchen und nur noch 50 Beratungstermine angeboten werden, steht fest, dass 150 Personen am 1. Januar 2018 nicht im Besitz des notwendigen Dokuments sein können!

    Wer ist nun daran schuld? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Es kann ja nicht sein, dass Sexworkerinnen bereit sind, den gesetzlichen Pflichten nachzukommen und dann am schlecht geplanten Terminplan der Behörden scheitern! Oder etwa doch?

    Landkreise und kreisfreie Städte müssten nach meiner Auffassung die Kontrollen der ortsansässigen Ordnungsämter so lange aussetzen, bis eine Ausstattung der Sexworker mit den Dokumenten überhaupt gewährleistet ist! Gleichzeitig müssten die Behörden den Prostitutionsbetrieben vor Ort schriftlich mitteilen, dass gesetzliche Regelungen einstweilig „ruhen“ und dass es nicht verpflichtend sein kann Papiere einzufordern, die es nicht gibt!

    Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Rechtsmangel zu tun, der landauf und landab für große Aufregung sorgt! Zwar haben in NRW einige Städte und Kreise „Übergangsbescheinigungen“ für Sexworkerinnen ausgestellt, die aber eben nur lokal gelten und „reisenden Damen“ wenig bringen!

    MH-Consulting arbeitet gerade an „rechtlichen Dokumenten“, mit denen wir Behörden im Kundenauftrag auffordern, gangbare Wege aufzuzeigen. Wenn man dabei die mögliche Nichtigkeit von „kommenden“ Verwaltungsakten vorab dokumentiert, sollte man auf der sicheren Seite sein. Unsere Anwälte machen sich in dieser Richtung gerade intensive Gedanken und bereiten entsprechende „Munition“ vor!

    Wer von Ihnen nun wissen möchte, wie das Verfahren in Ihrem Fall funktionieren könnte, der möge uns bitte ansprechen:heinbach@mhconsulting.online

  • Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Prostitution 2017 - Akten und Fakten? - Widersprüchlicher Umgang!
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    Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Als recht spezialisiertes Beratungsunternehmen bearbeitet MH-Consulting momentan Betriebskonzepte in einer ganzen Reihe von Bundesländern: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Berlin sind bei uns auf „aktiv“ geschaltet, da es in diesen Gebieten Ansprechpartner für die Betreiberinnen und Betreiber gibt und wo wir zumindest in Nordrhein-Westfalen bereits Betriebskonzepte eingereicht haben, die sich nun in Prüfung befinden!

    Das Land Nordrhein-Westfalen bleibt der „Vorreiter“ und hat die umfangreichsten Antragsformulare im Angebot. In Niedersachsen sind die Materialien schon deutlich abgespeckt und in der hessischen Metropole Frankfurt/Main geht der Streit mit dem Land Hessen fröhlich weiter: man verdrängt bzw. verschiebt das Thema wohl ins neue Jahr!

    In Rheinland-Pfalz zeigen sich die Behörden entspannt und man signalisiert, dass ja noch viel Zeit ist, bis man da etwas tun kann und will. Im gesamten „Osten“ (also in den sogenannten neuen Bundesländern) herrscht ebenfalls das „Schweigen“ vor dem wahrscheinlich nicht aufkommenden Sturm. Kommt was, kommt nichts und vor allem wann?

    Die bundesweite „Uneinheitlichkeit“ könnte für den Gesetzgeber zum Problem werden, da die „Gleichbehandlung“ bislang nicht praktiziert wird. Je nachdem, in welchem Bundesland man seinen Betrieb hat, wird geltendes Bundesrecht angewendet oder eben nicht! Dies verstößt, wenn man es zu Ende denkt, gegen das „Gleichheitsgebot“ in Artikel 3 des Grundgesetzes.

    Gewerbetreibende, die ja als natürliche Personen Menschen sind, erhalten „Recht“, ob nun im positiven oder negativen Sinn, oder sie erhalten es durch Untätigkeit und Duldung eben nicht!

    Gerade in „Grenzgebieten“, wo also Bundesländer aneinander angrenzen, wird beispielsweise in Nordrhein-Westfalen jedes Kondom im Betrieb akribisch geprüft, während 5 km weiter der „Schorsch vom Amt“ in Rheinland-Pfalz den Antragsteller nach Hause schickt und deutlich macht, dass man in der Pfalz nach wie vor die 5 gerade sein lassen wird. Wenig Akten, wenig Arbeit!

    „Deutschland einig Vaterland“ ist beim neuen Prostituiertenschutzgesetz überhaupt nicht erkennbar und dies gipfelt in Umständen, bei denen man nur noch intensiv den Kopf schütteln kann.

    Betrachten wir die „Zustände“ einmal nur auf Nordrhein-Westfalen bezogen:

    In Dortmund gibt es schon seit längerem Huren-Ausweise, in Köln und Düsseldorf werden „erfundene“ Übergangsbescheinigungen ausgestellt, die eine erneute Wiedervorstellung der Sexworkerin notwendig machen. In Düsseldorf und Dortmund werden alle erkennbaren Erotik-Institute schon jetzt regelmäßig vom Ordnungsamt „heimgesucht“, während man in Köln eine ruhige Kugel schiebt. In Aachen hat man letzte Woche (!!!) ein Rundschreiben verschickt und mitgeteilt, dass sich nächstes Jahr etwas tut!

    Die Liste könnte ich weiter fortsetzen, aber dazu fehlt mir einfach die Lust! Die Ursache für all diese Umstände ist die auf Föderalismus programmierte Gesetzgebung, bei der klare zeitliche Linien fehlten und wo zuviel „Umsetzung“ auf die Länder abgewälzt wurde. Der Bund hat mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und verkündet, die Länder haben die Umsetzung missmutig übernommen und diese ihrerseits auf Städte und Kreise abgewälzt. Bei jeder „Weitergabe“ ging mehr  oder mehr Motivation verloren!

    Im Ergebnis betrachtet, könnte die „Ungleichbehandlung“ ein Fall für das Verfassungsgericht werden, wie mir ein erfahrener Verfassungsrichter unlängst erklärte. Und die Aussichten könnten viel erfolgsversprechender sein als das „Verfahren“ von Dona Carmen e.V., von dem man seit dem Briefkasten-Einwurf nichts mehr gehört hat! Oder habe ich da was verpasst?

    Es hilft nichts: wir als Beratungsunternehmen müssen mit den Umständen arbeiten, die nun einmal vorliegen und können nicht auf „Entscheidungen“ warten, die irgendwann einmal eintreffen oder eben nicht! Also geht der Weg zügig weiter … heute übrigens nach Baden-Baden, wo es heute eine verspätete „Weihnachts-Gans“ gibt!

  • Prostitution – Es brennt! – Hektik, endlose Bürotage – Tickende Uhr!

    Prostitution – Es brennt! – Hektik, endlose Bürotage – Tickende Uhr!

    Prostitution - Es brennt! - Hektik, endlose Bürotage - Tickende Uhr!
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    Prostitution – Es brennt! – Hektik, endlose Bürotage – Tickende Uhr!

    Je näher das Jahresende rückt, desto hektischer werden die Sexworkerinnen und die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten! Verständlich, denn schließlich laufen am 31. Dezember 2017 wichtige Fristen ab! In vielen Fällen ist die Unterlagenlage noch unklar oder es fehlen Stellungnahmen von Architekten, Steuerberatern oder Ämtern!

    Mein Telefon spielt seit Wochen verrückt und es ist nicht so ganz einfach die Büroarbeit mit Reisen, Telefonaten und notwendigen Krisen-Terminen in Einklang zu bringen!

    Wenn ich nicht gestört werde, benötige ich für die Endausarbeitung eines Betriebskonzepts zwischen 7 und 10 Stunden, je nach Größe des Betriebs und Umfang der Unterlagen. Bei großen Betrieben müssen die Baupläne mit den Nutzungsarten der Räume verglichen und gelistet werden. Gibt es viele Mitarbeiter, so müssen auch deren Arbeitsbereiche zugeordnet werden. Bei Escort-Agenturen sind es die AGBs und Verträge, die man genau studieren muss! Sorgfalt ist hier erste Bürgerpflicht und man reicht ja beim Amt ein, wo die Bürokratie erfunden wurde! Wer will schon durch Nachlässigkeit aus der Kurve fliegen?

    Hin und wieder gibt es jetzt Beschwerden von „Wartenden“, die meinen, ich hätte die Flucht ergriffen und mich abgesetzt! Weit gefehlt!

    Alle angenommenen Mandate werde ich fristgemäß „abwickeln“ können, zumal meine Kooperationspartner Herr Steuerberater Deák und Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Timo Eckardt „Gewehr bei Fuß“ stehen und in ihren Fachbereichen inzwischen auch regelmäßig Überstunden schieben, um Dinge noch rechtzeitig auf den Weg zu bringen!

    Mit dem Thema Steuern befassen wir uns ja am kommenden Samstag, dem 25. November 2017 beim Intensiv-Steuerseminar in Essen und Herr Prof. Dr. Eckardt prüft gerade im Kundenauftrag verscheiden verwaltungsrechtliche Tücken mit Bauämtern in NRW und hat im Dezember ausnahmsweise noch Termine frei, wenn etwas akut klemmen sollte!

    Wir werden in der bewährten Dreier-Konstellation versuchen die verbleibende Zeit intensiv zu nutzen und mir obliegt es die notwendigen Aufgaben zeitnah zu koordinieren!

    Sollten sich Problemstellungen ergeben, bitte ich um eine kurze schriftliche Nachricht an meine Mailadresse howard.chance@t-online.de, da ich telefonisch oft nur schwer zu erreichen bin, wenn ich über Akten sitze! Allen soll geholfen werden, wobei natürlich die Bestandskunden jetzt oberste Priorität haben!

    Meine Arbeits-Regionen der kommenden Woche(n) finden Sie in der stets aktualisierten Terminübersicht in meiner hiesigen Internet-Präsenz:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Packen wir es an! Wie immer mit Schwung und Elan!

    Howard Chance

  • Krefeld – Stadt genehmigt Tantra-Massage-Haus in Sperrzone!

    Krefeld – Stadt genehmigt Tantra-Massage-Haus in Sperrzone!

    Krefeld - Stadt genehmigt Tantra-Massage-Haus in Sperrzone!
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    Krefeld – Stadt genehmigt Tantra-Massage-Haus in Sperrzone!

    In Krefeld gingen ja bekanntlich beim Thema „Prostitution“ die amtlichen Uhren anders! Der Skandal um das Dirnenwohnheim „Eroscenter“, das als „Hotel garni“ betrachtet wurde und als solches von der lokalen „Sexsteuer“ befreit war, hat ja hohe Wellen geschlagen und auf amtlicher Seite so manchen Mitarbeiter in die Schockstarre versetzt. Ich habe ja dazu in einem recht umfangreichen Artikel bereits kürzlich berichtet:

    Nun wurde öffentlich bekannt, dass die Stadt Krefeld im Mai 2017 ein „Tantra-Massage-Haus“ in einer „Sperrzone“ baurechtlich genehmigt hat. In der Sperrzone ist Prostitution ausdrücklich untersagt und der Betreiber des „Tantra-Hauses“ darf in seinen Räumen ausschließlich „erotische Massagen“ ohne Geschlechtsverkehr anbieten.

    Nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz werden aber Damen und Herren, die erotische Massagen mit Handentspannung (Happy end) anbieten, durch die manuelle „sexuelle Dienstleistung“ (manus = Hand) von der Beratungs- und Registrierungspflicht erfasst und erhalten den unbeliebten „Huren-Ausweis“.

    Ob die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das neue Gesetz auf dem Schirm hatten oder nicht, weiß ich nicht, aber es scheint bei der baurechtlichen Bewertung, wie ich es schon logisch kombiniert hatte, eine Unterscheidung zu geben. Die „Handentspannung“ ist, zumindest für die Stadtverwaltung Krefeld, auch in einem baurechtlichen Gebiet zulässig, wo „harter Sex“ (Geschlechtsverkehr) verboten ist!

    Logisch weiter überlegt, könnte man daraus folgern, dass man ein „erotisches Massagestudio“ demnach nicht als „Prostitutionsstätte“ betrachtet? In Krefeld, in NRW und überhaupt?

    Wie soll ich (in Krefeld) das „Tantra-Haus“ nun per amtlichem Formblatt als Prostitutionsstätte anmelden, was ja baurechtlich gar nicht möglich ist? Die Nutzung ist eine andere und es dürfte ein Kunststück sein, die Widersprüchlichkeiten auszuräumen! Die Prostitutionsstätte müsste jetzt wegen „falschem Gebiet“ und „Sperrzone“ abgelehnt werden! Oder etwa nicht?

    Mein Denkansatz zum Thema „erotische Massagestudios“ (ohne Geschlechtsverkehr) war schon immer, dass es sich bei den Betrieben nicht wirklich um „Prostitutionsstätten“ handelt! Das „Wesen“ dieser Institute ist eindeutig und nachvollziehbar anders. Lediglich die schon erwähnte „Handentspannung“ kann als relevant bezeichnet werden, aber eben nur bezogen auf die Dienstleisterinnen selbst! Erotische Massage-Institute und Bordelle durch die gleiche Brille zu betrachten, erscheint merkwürdig bis absurd!

    Ich habe für einige Kundinnen und Kunden bereits Anfragen gestellt, wie die Ämter zu dieser Howard-These stehen. Einige Ämter teilen meine Meinung, andere können oder wollen den
    Gedanken bislang nicht aufgreifen.

    In jedem Fall werde ich beim Krefelder „Tantra-Haus“ nachfragen, ob eine Genehmigung als „Prostitutionsstätte“ angestrebt und beantragt wird oder ob man sich hier möglicherweise schon mit den Behörden geeinigt hat!

    Ich halte dieses Thema für sehr bedeutsam und werde darauf in Kürze nochmals eingehen! Der zunächst „platte Denkansatz“ reicht mir selbst noch nicht aus, um eine entsprechende Initiative zu starten, aber ich fühle mich jetzt durch den Krefelder Fall zusätzlich inspiriert!

    Vielleicht gibt es ja auch in anderen Städten und Kreisen individuelle Handhabungen?

  • Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Prostitution - Genehmigungsfiktion - Wie lange laufen Erlaubnisanträge?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Durch aktuelle Projektarbeit und durch die Vorbereitung von „Neu-Anträgen“ für Prostitutionsstätten, bin ich momentan immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie lange die amtliche Bearbeitung dauern kann bzw. dauern darf. Bei Neugründungen ist diese Frage ja durchaus entscheidend, da man vor abschließender amtlicher Genehmigung den Geschäftsbetrieb nicht aufnehmen darf. Dies gilt übrigens für alle Arten von Prostitutionsgewerben, also Betriebe mit Immobilie (Prostitutionsstätten), Betriebe mit sogenannten Prostitutionsfahrzeugen (Love-Mobile etc.) und auch für Betriebe, die Prostitutionsvermittlung (Escort-Services etc.) betreiben.

    Bei der Prostitutionsvermittlung sind in den meisten Fällen keine „Geschäftsräume“ vorhanden sind, in denen erotische Dienstleistungen erbracht werden. So entfallen hier die durchaus aufwendige Prüfung von Bauunterlagen und Nutzungsgenehmigungen. Auch bei den Prostitutionsfahrzeugen, hält sich der „amtliche Aufwand“ in Grenzen. Bei Bordellen, bordellartigen Betrieben, Zimmervermietungen und ähnlichen Prostitutionsstätten, wird der Konzeptantragsordner, wie ich durch die Praxis weiß, schnell 100-Seiten dick und mehrere Ämter müssen Prüfungen und Stellungnahmen abgeben!

    Da es im neuen Prostituiertenschutzgesetz keine „vorläufigen Genehmigungen“ gibt, wie es beispielsweise bei Gastronomie-Konzessionen gängige Praxis ist, kommt man nicht von heute auf morgen zu seiner Genehmigung, zudem viele Ämter, mangels Erfahrung, im Moment noch gar nicht wissen, wie das Prüf- und Genehmigungsverfahren standardisiert werden kann. Dies wird sich dann erst in der Praxis ergeben und Wartezeiten werden leider die Regel sein, bis sich Abläufe eingespielt haben werden.

    Durch zunehmenden „Bürokratie-Abbau“ ist es in vielen deutschen Großstädten inzwischen zu „Auflösungserscheinungen“ gekommen: wenn alte Behörden-Experten in Rente gehen, wird die Stelle nicht mehr gleichwertig besetzt und Aktenberge erhöhen sich, statt zügig abgebaut zu werden. Die Anmeldung von Fahrzeugen in Berlin ist mit Wartezeiten von mehreren Wochen verbunden und eine Baugenehmigung bekommt man auch selten unter 6 Monaten!

    Wenn man nun ein „Erotikgewerbe“ gründet, ist Zeit immer ein wichtiger Faktor! Mal hat man das passende Objekt, ein anderes Mal „fähige Mitarbeiterinnen“, die aber nicht monatelang auf einen neuen „Arbeitsplatz“ warten können. Das Geschäft ist schnellebig und die Karten werden immer wieder neu gemischt! Doch nun zurück zur Anfangsfrage und zum ungewohnten Begriff:

    Genehmigungsfiktion nach § 42 a VwVfG – Eine Rechtsfigur!

    Grob zusammengefasst gilt bei bestimmte Verwaltungsakte, zu denen ich auch den Genehmigungsantrag für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zähle, dass bei EInreichung eines vollständigen Antrags, also eines Antrags, der alle notwendigen Unterlagen enthält, eine Frist von 3 Monaten. In diesem Zeitraum muss die Behörde eine Entscheidung treffen. Trifft sie diese nicht, so gilt der Antrag durch „Genehmigungsfiktion“ als genehmigt!

    Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Behörden gerade beim Thema „Prostitution“ sehr ungern in eine solche Falle laufen werden. Wenn aber akuter Personalmangel herrscht, können solche „Fallen“ schon mal eintreten! Peng! Im Umkehrschluss wage ich heute zu behaupten, dass man eher bei der Sorgfältigkeit der Antragsbearbeitung „spart“, statt einem Antrag durch Fristablauf unfreiwillig „zuzustimmen“.

    Wer sich mit dem Thema „Genehmigungsfiktion“ näher befassen möchte, dem empfehle ich an dieser Stelle den Wikipedia-Artikel zum Thema, der auch weitere Links enthält. Dabei spielt das Thema „Prostitutionsgewerbe“ keine Rolle, da es Verwaltungsakte nach dem neuen Gesetz wohl noch nicht gibt: Ich habe jedenfalls keine Informationen über Präzedenzfälle.

    Im Ergebnis haben wir es bei der Neugründung von „erotischen Unternehmen“ also mit einer Wartezeit von 3 Monaten zu tun, wenn denn alle Unterlagen nachweislich eingereicht sind!

    Unternehmen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 bestanden, bis zum 1. Oktober 2017 eine diesbezügliche Meldung abgegeben haben und bis spätestens 31. Dezember 2017 den Erlaubnisantrag stellen und ein vollständiges Betriebskonzept einreichen, müssen sich mit der Frage nach der Bearbeitungs- und Genehmigungszeit nicht befassen:

    Das Gewerbe darf in diesem Fall bis zur amtlichen Entscheidung fortgeführt werden!

    Allerdings könnte man einen erfahrenen deutschen Verwaltungsrechtler durchaus fragen, ob die Genehmigungsfiktion auch hier eintreten könnte oder ob die zugesicherte „Duldung“ hier die Frist bricht. Aber das ist ein Thema für juristische Fetischisten. Solche soll es ja geben!

  • Prostitution 2017 – Statusmeldung – MH-Consulting – 2. November 2017

    Prostitution 2017 – Statusmeldung – MH-Consulting – 2. November 2017

    Prostitution 2017 - Statusmeldung - MH-Consulting - 2. November 2017Prostitution 2017 – Statusmeldung – MH-Consulting – 2. November 2017

    Regelmäßige Besucherinnen und Besucher unseres Blogs haben wahrscheinlich schon festgestellt, dass die Anzahl der neuen Themen momentan etwas stagniert. Dies ist das Resultat der momentanen Arbeitsbelastung, die mit der Erstellung und Bearbeitung der „Betriebskonzepte“ verbunden ist. In 8 Wochen müssen die entsprechenden Dokumente fertig sein und der Eingangsstempel muss zwangsläufig vor dem 1. Januar 2018 liegen.

    Nur mit der Konzentration auf die jetzt „wichtigen Dinge“, können wir unseren Zeitplan einhalten und die anstehenden Aufgaben bewältigen! Unsere selbstauferlegte „Informationspflicht“ für die Branche werden wir natürlich aufrecht erhalten, aber in etwas eingeschränktem Umfang. Dafür danken wir für Ihr Verständnis!

    Alle Kundinnen und Kunden von MH-Consulting, die uns mit der Erstellung von Unterlagen beauftragt haben, und die bislang keine neuen Terminvorschläge für November und Dezember erhalten haben, werden in den kommenden Tagen garantiert noch per Mail kontaktiert!

    Ein wichtiges Thema ist für uns intern in diesem Monat die steuerrechtliche Bewertung von diversen Geschäftsmodellen, da die bundesdeutschen Steuerfahndungen gerade in Bayern und Nordrhein-Westfalen ja in der jüngsten Vergangenheit recht aktiv waren und die momentane „Handhabung“ von Kassen- und Kassenbuch-Führung auch bei „normalen“ Betriebsprüfungen diverse Gefahren birgt. Die Finanzbehörden und auch der Zahl (Stichwort Schwarzarbeitskontrolle) haben scheinbar ihr Herz für die „roten Betriebe“ neu entdeckt?

    Unser Kollege aus Süddeutschland, Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie, hat das Thema ja in seinem jüngsten Seminar am 30.10.2017 in Baden-Baden bereits aufgegriffen und wir werden bei unserem Seminar in Essen am 25 November 2017, das von meinem Steuerberatungs-Kollegen Christian Deák geleitet wird, ebenfalls intensiv auf die Thematik eingehen. Schließlich ist die Klärung des sicheren steuerlichen Konzepts und dessen Darlegung auch Gegenstand der zu erstellenden Betriebskonzepte!

    Wir haben momentan für die zeitnahe Aufnahme von „Neu-Mandaten“ eine einstweilige Aufnahmesperre, da unsere Kräfte beschränkt sind und wir nicht mit mangelhafter Arbeit glänzen möchten! In dringenden Fällen, wo beispielsweise amtliche Maßnahmen erfolgt sind und eiliger juristischer Rat erforderlich wird, vermitteln wir aber sehr gerne Partner aus unserem erweiterten Netzwerk!

    Wir bitten darum, Anfragen nach Möglichkeit per Mail zu senden, da wir während der Büroarbeit unsere telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt haben! Ein Anruf mit einer komplexen Frage, bringt einen schnell aus dem Konzept und das können wir momentan nicht brauchen!

    Auch themenfremde Anfragen und Kooperations-Ersuchen können wir momentan weder überdenken noch bearbeiten. Auch dafür wird natürlich wieder eine Zeit kommen, aber gegenwärtig sind wir einfach im „Stress“, der natürlich (noch) positiv wirkt und ungeahnte Energien freisetzt!

     

  • Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    Geheimbordelle 2017 - Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    In der gewerblichen Erotikszene ist das neue Prostitutionsgesetz allgegenwärtig und je näher die Frist 31. Dezember 2017 rückt, desto einfallsreicher werden Unternehmerinnen und Unternehmer, die befürchten müssen mit ihren individuellen Konzepten an den amtlichen Hürden zu scheitern!

    Gewerblich veranstaltete Gangbangs mit Pauschaltarifen, Modellwohnungen oder Escort-Besuche im Sperrgebiet, AO-Events und das beliebte „Flat-Rate-Pimpern“: alles Dinge, für die ich im neuen Jahr keine amtliche Erlaubnis bekommen werde! Nicht zu vergessen sind auch die Sexworkerinnen, die in keinem Fall einen „Huren-Ausweis“ beantragen können oder wollen, sei es nun durch persönliche Lebensumstände oder aber durch sonstige schwerwiegende Hemmnisse!

    Doch wenn man Jahre oder sogar Jahrzehnte in „Rotlicht“ gemacht hat, will man auch weiterhin ein Stück vom kleiner werdenden Kuchen abbekommen, ohne dabei natürlich direkt in die „Ordnungswidrigkeit“ oder in die „Straftat“ zu laufen. Die Ideen, die sich nun entwickelt haben, sind teils sehr einfallsreich und durchdacht, teils aber einfach nur stark haarsträubend. Heute einmal eine kleine Auswahl von „neuen Geschäftsmodellen“, die ich zum Teil bereits persönlich vorgestellt bekam:

    Pornostar-Gangbangs: Aus Freiern werden Filmschauspieler!

    Noch vor einem Jahr waren Gangbangs mit Erotikdarstellerinnen gang und gebe und in fast jeder Region unseres schönen Landes hatte man die Qual der Wahl, wo man für moderate Taler bei einem Event feierlich die Hose senken und seinen Schniedel mit oder ohne schützene Pelle rustikal versenken konnte. Bukkake, Besamung, Schlammspiele und vieles mehr war im Angebot und da die Darstellerinnen für diese „Dienstleistung“ gebucht und bezahlt wurden, war und ist das natürlich Prostitution! Nach dem neuen Gesetz sind bereits seit 1. Juli 2017 zwingend Kondome vorgeschrieben und ab spätestens 31. Dezember 2017 müssen solche „Prostitutionsveranstaltungen“ zur Genehmigung eingereicht werden. Keine Chance auf Genehmigung in der bisherigen Form!

    Darum sind wir jetzt unter gleicher Fahne mit Filmproduktionen konfrontiert, bei denen aus Gangbang-Freiern nun nebenamtliche Filmschauspieler werden! Man zahlt statt der „Gangbang-Gebühr“ nun eine „Kostenpauschale“ für Casting, Speis und Trank oder beteiligt sich als „Investor“ an einem „Freikörper-Kultur-Film-Projekt“ zur Kompensierung der Kosten.
    Während die Amateur-Schauspieler sich selbst zu zahlenden Komparsen machen, bekommen die hauptberuflichen Darsteller(innen) weiterhin eine Tagesgage, die natürlich überhaupt nicht nach Prostitution riecht. Aber bleiben wir mal neutral und lassen das mal so stehen!

    Karaoke Intim / Nagelstudio / China-Restaurant: Andere Länder, andere Sitten!

    Ich habe ja kürzlich bereits von neuartigen Karaoke-Studios fernöstlicher Prägung berichtet, in denen sehr tabuarme „Sängerinnen“ verkehren, die bei Sympathie und gegen großzügige Spenden schon mal ohne Kleider singen und dabei auch noch das männliche Glied mit dem Mikrofon verwechseln. Auch „Nagelstudios“ werden in manchen Großstädten der Doppeldeutigkeit ihres Namens gerecht: während im Schaufenster mit Mundschutz „French“ oder „Gel“ auf Damennägel aufgetragen wird, gibt es im Keller oder in einem Hinterzimmer Matrazen, die sich vortrefflich zum „Nageln“ ohne Schutz eignen und „dann und wann“ von ausgebildeten Fachkräften verwendet werden! Tolle Tarnung, aber mögliche Irritation bei der
    üblichen Zielgruppe!

    Der absolute „Knaller“ ist aber ein China-Restaurant in Berlin, über das und über dessen „Köchin“ es in sehr einschlägigen Foren (besorgnis)-erregende Berichte gibt. Nach „Schweinefleisch süss-sauer“ und „Frittiertem Entenschnabel nach Kanton-Art“, gab oder gibt es einen Nachtisch der besonderen Art: die Köchin und eine weitere Kellnerin des Lokals
    sind nämlich nicht nur am Herd sehr fleißig, sondern überzeugen auch in der Dosenkammer des Lokals, wo es regelmäßig heftig zur Sache geht, wenn im Lokal mal weniger Betrieb ist.

    Statt „gebackener Banane“ mal „geblasene Möhre“ und statt „Vogelnest“ nun „Vögelfest“?

    Seit die Berichte sich verbreiteten, ist der Mittagstisch im Berliner Lokal ständig ausgebucht und das komischerweise fast ausschließlich von Männern, die die chinesischen Kellnerinnen ganz merkwürdig beäugen und hin und wieder auch nach „der Köchin“ fragen! Komisch! Inzwischen sollen sich die Köchin und die Kellnerin vorübergehend in eine Berliner „Kleingartenlaube“ zurückgezogen haben, da der „Verkehr“ zu heftig wurde und die Küche so zu oft kalt blieb! Oder war etwa das Ordnungsamt oder die Lebensmittelkontrolle vor Ort im Einsatz?

    Frankfurter Eckkneipen und Erotik-Offerten im Regional-Express

    Ich bin ja sehr oft in Frankfurt am Main unterwegs und entdecke mehrmals die Woche alternative „Sex-Angebote“, die in den meisten Fällen aus irgendeiner Not geboren sind. Erst gestern, als ich das Spiel der Bayern in Glasgow verfolgte, wurde ich in einer altdeutschen Frankfurter Szenekneipe von einer Dame angesprochen, die sich nach meinem Familienstand erkundigte und mir mitteilte, wie „einsam“ ich doch schauen würde! Statt dem Spiel bei „Sky“
    folgen zu können, wurde mir unaufgefordert von der 160 € Tagesmiete im Eroscenter berichtet, die man einfach nicht aufbringen könne. Die Eckkneipe mit einer bunten Mischung von völlig betrunkenen Zeitgenossen sollte jetzt die traumhafte Location der Wahl sein und ich beobachtete beiläufig, wie unsere Protagonistin im Laufe des Abends mehrmals mit schwankenden Herren in der Damen-Toilette verschwand! Der Kommentar der kritischen Lokalbesitzerin war sehr bezeichnend:

    „Ach, die Viktoria! Für zwei Äppler und nen Korn auf´s Zimmer! Schrecklich!“

    Was nun die ziemlich abgewrackte Damen-Toilette mit „Zimmer“ zu tun hat, leuchtete mir zwar nicht ein, aber ich muss ja auch nicht alles verstehen! Oder?

    Selbst im Regional-Express der Deutschen Bahn, hatte ich kürzlich ein Erlebnis der absonderlichen Art, wo es fremdländische „Zug-Prostituierte“ gibt, die in den späten Abendstunden im Zug animieren und für den Vollzug ihrer Dienstleistung auf die Zug-WCs zurückgreifen, die aber leider oft defekt sind! Egal, es gibt ja viele Züge, die im Rhein-Main-Gebiet „verkehren“ …

    Doch für heute genug mit meinen Beobachtungen, denn demnächst setze ich mit folgenden „Episoden“ fort:

    Kultur-Escort: Er-oper mich, mein Schatz!

    Istanbul-Escort: Buchst Du Ische bei Erdogan, muss de Escort weite fahrn!

    Die Glaubensgemeinschaft zur heiligen Vulva: Kirchgeld statt Hurenlohn!

    Ausbildungsstelle als „Berufs-Swingerin“: spielt die IHK da mit?

  • Krass! – Doppelmord in chinesischem Massagesalon Gelsenkirchen

    Krass! – Doppelmord in chinesischem Massagesalon Gelsenkirchen

    Krass! - Doppelmord in chinesischem Massagesalon GelsenkirchenKrass! – Doppelmord in chinesischem Massagesalon Gelsenkirchen

    Am vergangenen Sonntag, dem 29. Oktober 2017, kam es in einem chinesischen (Erotik-) Massagesalon mitten in der Gelsenkirchener Altstadt, zu einem krassen Tötungsdelikt, bei dem zwei 2 Chinesinnen im Alter von 46 und 56 Jahren mit Messerstichen getötet wurden.

    Um 15 Uhr wurde die Gelsenkirchener Polizei alarmiert, die vor einem Mehrfamilienhaus in der Kirchstrasse eine tödliche verletzte Frau auf dem Gehweg vorfand. Im dahinter befindlichen Haus entdeckten die Beamten dann eine zweite Tote, die in einem einschlägig bekannten „Massagesalon“ asiatischer Natur aufgefunden wurde.

    Ein Triebtäter, eine Milieutat? Fragen, die sich die sofort eingerichtete Mordkommision nun stellt. Asiatische Salons und Erotik-Institute treten grundsätzlich sehr diskret am Markt auf und von Revierkämpfen und ähnlichen Umtrieben hat man bislang nichts gehört.

    Zwar gibt es auch im Ruhrgebiet inzwischen ein umfangreiches „Erotik-Massage-Angebot“ mit immer neuen „Geschäftsstellen“, aber nach außen hin gab es nie besondere Hinweise auf eindeutige Milieukriminalität.

    OK, dass man sich dann und wann ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Ordnungsbehörden liefert und dass hinter mancher Massage eben doch das berühmte „Blasi-Ficki-Position“ steckt, ist ein offene Geheimnis. Ebenso sind die „Aufenthaltstitel“ der Damen manchmal abenteuerlich und nur „wohlwollend“ geduldet. Gewalttaten gehören bislang nicht zur Charakterisierung der „besonderen Wellness-Institute“.

    Nun wird es, bis zur hoffentlich baldigen Aufklärung, wieder zahlreiche Spekulationen geben, wie es auch bei den Nürnberger Sexworker-Morden der Fall war. Und manchmal sind die Ermittlungsergebnisse dann ebenso überraschend wie deprimierend. Dass man in „Privatwohnungen“ nie ganz sicher sein kann, ist bekannt, aber dass gleich zwei Frauen am helllichten Nachmittag angegriffen und getötet werden, ist besonders erschreckend!

    Wenn es ein irgendwie entarteter Triebtäter sein sollte, sind ähnliche Betriebe in der Region mögliche weitere Ziele und Vorsicht ist absolut geboten! Darum heute auch mein Bericht und mein Aufruf zu absoluter Wachsamkeit im Ruhrgebiet! Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werde ich natürlich dazu sehr zeitnah posten!

    Nachfolgend noch meine Hinweise auf die Presseberichte zum unerfreulichen Thema:

    http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/3775210

    https://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/frauenleichen-in-gelsenkirchener-massagesalon-obduktion-bestaetigt-schrecklichen-verdacht-id212391899.html

    http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gelsenkirchen-messermorde-in-der-altstadt-frau-bricht-auf-strasse-tot-zusammen-weitere-leiche-im-og-des-hauses-a2254059.html

     

  • Prostitution 2017 – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Prostitution 2017 – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Prostitution - Eroscenter Krefeld - Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer
    Bildquelle: RP-Online / Thomas Lammertz

    Prostitution – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Die Stadt Krefeld und das dort befindliche Eroscenter kommen nicht zur Ruhe! Vor längerer Zeit habe ich ja schon von dem „Dirnenwohnheim“ in der ehemaligen Puddingfabrik berichtet, das die Stadt Krefeld, bzw. deren Amtsdiener, als „Hotel Garni“ eingestuft hat und wo dementprechend „gar nie“ Vergnügungssteuer zu entrichten war. Nun liegt ein sehr umfangreicher Prüfbericht vor, aus dem hervorgeht, wie man zünftigen Pudding anrührt und wie man damit Prozesse in Gang setzt, um ganz besondere Ziele zu erreichen.

    Einblicke in die Welt der „Großpuffer“ anno 1983 und später, wo man Fett in der Mitte noch mit „u“ schrieb und wo die „Barspenden“ noch von leichten Damen oder vermeintlich honorigen Advokaten im Kroko-Koffer durch die Republik speditiert wurden. Die gute alte Zeit mit den ehrwürdigen Protagonisten und „Spendensammlern“, die ihre Stempelgewalt gegen „Geschenke“ und „Zuwendungen“ verkauften.

    Das nun gute 30 Jahre später im „Pudding-Sumpf“ gerührt wird, ist auch dem neuen deutschen Prostitutionsgesetz zu verdanken und unbedingt der Tatsache geschuldet, dass das Eroscenter Krefeld nach den vielen Jahren der Duldung, nun auch auf dem amtlichen Prüfstand stehen wird.

    Die Westdeutsche Zeitung hat nun in den vergangenen Tagen gleich eine ganze Serie von Artikeln zu diesem anrüchigen Thema veröffentlicht und ganz tief im Krefelder Pudding gerührt. Leider sind die Berichte nur für „Abonnenten“ im Detail lesbar und ich fass daher einmal einige grundlegende Informationen zusammen.

    340.000 € sollen die Krefelder Bordellbetreiber aus der Familie S. insgesamt in die Krefelder Kultur gesteckt haben, um im Gegenzug von der Stadt Krefeld die Genehmigung zur Betreibung der damals noch unerotischen Puddingfabrik zu bekommen und um den Duldungstatus regelmäßig zu erhalten. Fleisch statt Pudding war die Devise und in den späten 1980-er Jahren entwickelte sich das Laufhaus prächtig und niemand hatte Fragen, warum und wieso die Genehmigung erteilt wurde. Das Geld floss in mehreren Tranchen und immer wieder. So eine Art Puff-Abo, von dem der Rat der Stadt Krefeld aber nicht informiert wurde. Warum auch? Schlafende Ratsherren sollte man nicht wecken!

    Als im vergangenen Herbst die „Akte Eroscenter“ wieder im Stadtrat landete, entdeckten die Ratsherren die Manipulationen bereits im Ansatz und beauftragten die Verwaltungsleitung mit einer umfangreichen Prüfung der (damaligen) Umstände. Auch die Staatsanwaltschaft wurde aktiv, weil ja von Anfang an Korruption im Raum stand und weil die zuständigen Behördenmitarbeiter (auf Anweisung?) beim „Crazy Sexy“ alle Augen zudrückten. Und dass seit 1985!

    Der Frankfurter Investor namens S. (der Redaktion und mir selbstverständlich bekannt), ist längst verstorben und die damalige Krefelder Verwaltungsspitze ist auch längst nicht mehr in Amt und Würden, aber scheinbar hat die damalige „Spende“, die angeblich die Krefelder Kulturfabrik vor dem Konkurs bewahrt hat, eine Art „Vermächtnis“ ausgelöst, an das sich auch die Amtsnachfolger gehalten haben. Gentlemen´s Agreement (fast) für die Ewigkeit?

    Was nun in Krefeld Presse und Bürger umtreibt, ist ein Vorgang, der weder in der „normalen Wirtschaft“ und schon gar nicht in der Rotlicht-Branche unüblich ist. Von der kostenfreien Massage mit Whirlpool-Nutzung, über Fernreisen in die Sonne, bis hin zu günstigen privaten Darlehen zum Bau eines Eigenheims, gibt es viele Möglichkeiten, um „Gefälligkeiten“ zu kaufen.

    Nun sieht es im Fall Krefeld natürlich nicht nach direkter „privater Bereicherung“ und „Vorteilsnahme“ aus. Eine „Spende für die Kultur“ klingt ja erfreulich! Nur wird niemand glauben, dass diese auch erfolgt wäre, wenn es keine konkrete Gegenleistung gegeben hätte! Dass der Investor S. bei seinem Besuch in Krefeld und beim Anblick des gefährdeten Kulturzentrums urplötzlich ins Schwärmen geriet und sein weites musisches Herz sodann öffnete, glauben nur Leute, die sich jahrelange mit dem Hammer gekämmt haben!

    Viel wahrscheinlicher ist doch, dass der damalige Bürgermeister oder ein sonstiger „Führer“ das Augenmerk des S. auf das „Konkurs-Problem“ gerichtet hat. Do you agree, Mr. S.?

    Man hat der Stadt und deren Bürgern also doch etwa Gutes getan und lediglich ein wenig die
    „5 gerade sein lassen“! Dabei ist doch auch kein Schaden entstanden. Alles win-win? Wenn es in der Textilstadt Krefeld ein bisschen „halbseiden“ zugeht, wird der Bürger das schon verstehen?

    Dumm nur, dass die „Krefelder Bordellanlage“ nun durch das neue Prostitutionsgesetz amtlich intensiv geprüft werden muss und das sich dabei durchaus ein ablehnender Bescheid ergeben könnte, der dann Schadensersatzforderungen der Betreiberfamilie S. in Millionenhöhe auslösen könnte. Doch kann man einen Umstand, der auf Korruption beruht, zum Anlass einer Schadensersatzforderung machen? Juristisch sehr fragwürdig!

    Strafrechtlich wird in der Sache nichts zu machen sein, da es ja für das Delikt Verjährung gibt und die damaligen Akteure nicht mehr auf de Platz stehen, aber die Angelegenheit wird das Krefelder Rathaus sicher noch lange beschäftigen. Ob in der Krefelder Mevissenstrasse in 2018 die roten Licht amtlich bedingt ausgehen, wofür viele Indizien sprechen, kann man noch nicht abschätzen.

    Aber ich bin mir sicher, dass die verantwortlichen Politiker und Beamten, die nun durch die Berichterstattung im öffentlichen Fokus stehen, keine neuerliche „Rechtsbeugung“ vornehmen werden.

  • Investoren greifen nach dem Frankfurter Bahnhofsviertel – Game over?

    Investoren greifen nach dem Frankfurter Bahnhofsviertel – Game over?

    Investoren greifen nach dem Frankfurter Bahnhofsviertel – Game over?

    Schon seit Jahren ist zu beobachten, dass sich um den Hauptbahnhof in Frankfurter am Main baulich einiges tut. Das neue „Toyoko Hotel“ an der Stuttgarter Strasse, wo ich ja sehr oft verweile, bekommt demnächst Gesellschaft: das neue große Intercity-Hotel entsteht direkt neben dem Seitenausgang des Bahnhofs und in unmittelbarer Nachbarschaft des „Toyoko“ und wird mehrere Hundert Zimmer bieten.

    In der Kaiserstrasse wird das Mercure Hotel Kaiserhof deutlich erweitert und in vielen historischen Häusern entstehen Luxuswohnungen nach umfangreichen Sanierungen. Das Bahnhofsviertel ist, warum auch immer, plötzlich „hipp“ und wer eben „hipp“ und damit „in“ zu sein, der bewegt sich urban in Richtung HBF.

    Aus leerstehenden Bürogebäuden werden Eigentumswohnungen und die direkte Nähe zu Drogen und Prostitution empfinden die neu zuziehenden Mitbürger scheinbar als charmant.

    Auch die (anspruchsvolle) Szene-Gastronomie ist auf dem Vormarsch. Street-Food? Exklusives gegrilltes Stubenhuhn meets „Sex and Crime“? Adventure-Dinner oder Dekadenz pur? Während vor dem Schaufenster ein Fixer kollabiert, schmeckt drinnen der Jahrgangs-Schampus nochmal besser? Merkwürdige Welt!

    Nun sind in Frankfurt erneut gar nicht so wilde Gerüchte aufgekommen, dass Hedge Fonds und lokale „Heuschrecken“ auch einige große Bordellbetriebe im Blick haben und dass dies u.a. mit dem „Brexit“ zu tun hat, der viele Großbanken dazu „verleitet“ Strukturen und Personal an den Main zu verlagern. Teure Banker brauchen teuren Wohnraum und auch für die Repräsentation von Unternehmen sind herrschaftliche Bauten, wenn sie denn saniert sind, immer erstrebenswert.

    Wenn die Heuschrecken anfliegen, wird es immer interessant! Den der Wille zum „Vollzug“ ist offensichtlich und da kann bei hohen Summen so mancher Hausbesitzer schwach werden!

    Insider berichten z.B. über Rotlicht-Immobilien, die durch sehr schwache Belegung schon lange keine Gewinne mehr erwirtschaften! Dies soll übrigens inzwischen für die Mehrzahl der Betriebe gelten, die oft kein Eigentum sind, sondern für stolze Summen langfristig angemietet sind! Eigentum ist die Ausnahme und es gibt nur wenige Eigentümer, die immer wieder „drauflegen“, um die Familienehre hoch zu halten!

    Es gibt nur ein Gewerbe, wo man beim drauflegen Geld verdient! Und dieses üben die wenigsten Hausbesitzer aus!

    Ähnlich wie am Steintor in Hannover, ist ein Leerstand von über 50% bei den großen Eroscentern die Regel und durch das neue Gesetz sind weitere „Abwanderungen“ zu befürchten. Spätestens wenn die Immobilienbesitzer, die ja durch die Bank weg als sehr vermögend gelten, ihre Mieten nicht mehr bekommen, wird wohl den Heuschrecken das Fenster geöffnet.

    Das „Rotlicht“ ist in den Metropolen der Republik akut bedroht und wir alle werden wohl in nicht allzu ferner Zukunft hier noch Überraschungen erleben. Zentrale Lagen sind nicht mehr so entscheidend! Durch die unglaublich hohen Kosten von Innenstadt-Lagen, rechnet sich das Geschäft nicht mehr so richtig!

    Wirklich überraschend sind die Entwicklungen nicht, aber die Rotlicht-Branche ist manchmal sehr behäbig veranlagt und man denkt, was Standorte anbelangt, selbst dann noch „konservativ erhaltend“, wenn der massive Niedergang bereits begonnen hat.

  • Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen PraxisSteuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Fast könnte man meinen, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seine tapferen  Mannen das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ erfunden haben, denn man findet kaum „Schutzfunktionen“ im juristischen Machwerk, aber jede Menge Ansätze, um dem Fiskus wirksam zu neuen Einnahmen zu verhelfen.

    Jede Menge Erotikbetriebe in Deutschland werden demnächst zu „Prostitutionsstätten“, die umfangreiche neue Aufgaben zu erledigen haben: Baurecht, Ordnungsrecht, aber auch das sehr leidige Thema „Steuer“ werden durch das neue Gesetz sehr bedeutsam! Wir alle haben vom „Fall Müller“, von der Razzia im Kölner „Pascha“ gehört und ich selbst bin seit einigen Wochen immer wieder mit „Steuerstrafverfahren“ konfrontiert worden, da wohl umfangreiche „Sexworker-Daten“ an die deutschen Finanzbehörden gegangen sind und das, bevor überhaupt „Huren-Ausweise“ erstellt und Daten weitergegeben werden konnten.

    Während die Ordnungsämter noch sehr verhalten agieren, scheinen die Strategien der Finanzfahnder bereits klar definiert zu sein. Man will von den nicht wenigen hauptberuflichen Sexworkerinnen nicht nur Einkommen- sondern zusätzlich auch Umsatzsteuer! Wenn nun die Damen, aus welchen Gründen auch immer, nicht zahlen, wird seit einiger Zeit versucht die Betreiberinnnen und Betreiber als „Generalunternehmer“ in die Steuerpflicht zu nehmen. Aus selbständigen Sexworkerinnen werden „abhängig Beschäftigte“ mit allen daraus resultierenden Folgen?

    Klingt verwegen, wird aber durchaus so gehandhabt, wenn z.B. ein Bordellbetrieb als Einheit auftritt und unverhohlen „unsere Damen“ präsentiert und zudem mit Dienstplänen und Dienstanweisungen Steilvorlagen liefert. Gibt es dann im Haus keine Einzelaufzeichnungen oder ein nicht manipulierbares Kassensystem, kann das Unglück steuerlich schnell nahen.

    Damit Sie nicht in diese Falle tappen und eventuell in Ihrem einzureichenden Betriebskonzept unwissend Umstände schildern, die beim Finanzamt zu Applaus führen, biete ich Ende November 2017 ein Intensiv-Seminar an, bei dem wir die neuen (und alten) Anforderungen der steuerlich korrekten Betriebs- und Buchführung erläutern und Ihnen Wege aufzeigen, schwerwiegende Fehler zu vermeiden!

    Samstag, 25. November 2017 – Essen – GHotel Stadtmitte – 11 bis 17 Uhr

    Intensiv-Steuerseminar: Prostitutionsstätten und Bordellbetriebe in der betrieblichen Praxis

    Während ich die Moderation übernehme, aktuelle Entwicklungen beleuchte und Beispiele aus der Praxis aufzeige, wird Herr Steuerberater Deak aus Oberhausen, der sich intensiv in die Thematik eingearbeitet hat und gemeinsam mit mir seit Monaten an konkreten Lösungen für Mandanten arbeitet, die momentan „gängigen Praktiken“ erläutern und darüber hinaus neue rechtskonforme Wege aufzeigen.

    • Wie führe ich (m)eine korrekte Bordellkasse?
    • Wie stimme ich mich mit dem Finanzamt ab?
    • Wie vermeide ich für die entstehende Umsatzsteuer von „Mieterinnen“ und „Subunternehmerinnen“ in Haftung genommen zu werden?
    • Wie wird die 50/50-Praxis von Finanzämter interpretiert?
    • Ist das „Düsseldorfer Verfahren“ sinnvoll oder sollte man besser darauf verzichten?
    • Was ist zu tun, wenn Zoll oder Steuerfahndung einfliegt?
    • Welche besonderen Hinweis- und Aufzeichnungspflichten müssen demnächst erfüllt werden und wo entstehen dabei Probleme?
    • Was müssen „Hausdamen“ und „Betriebsleiter“ demnächst unbedingt wissen?
    • Mit „einem Bein bereits im Knast?“ – Panikmache bundesweit?
    • Timeline – Was ist jetzt wichtig?

    Diese und viele weitere Themen werden wir im Praxisseminar erläutern und besprechen und das ganze natürlich im diskreten wie verschwiegenen Rahmen eines Hotels in Essen-Mitte. Um intensiv arbeiten zu können, ist die Teilnehmerzahl begrenzt! Eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich!



    Der vorgesehene Zeitplan der Veranstaltung:

    11.00 Uhr – Eintreffen / Check-In

    11.15 Uhr – Begrüßung und Einführung durch Howard Chance

    11.30 Uhr – Arbeitsphase I – Steuerberater Christian Deák – Steuerliche Praxis

    13.00 Uhr – Mittagspause – Büffet – Imbiss

    13.30 Uhr – Arbeitsphase II – Steuerberater Christian Deák / Howard Chance

    15.00 Uhr – Kaffeepause

    15.15 Uhr – Howard Chance stellt vor – Neuigkeiten aus der Branche

    15.45 Uhr – Christoph Rohr stellt die „Zustelladresse“ vor!

    16.00 Uhr – Arbeitsphase III – Offene Diskussion – Aussprache

    17.00 Uhr – Ende der Veranstaltung


    Teilnahmegebühr (inkl. Seminarunterlagen, Mittagsbüffet, Candy-Bar, Kaffee, Softdrinks):

    260 € pro Person (für Betreiberpaare aus einem Betrieb 300 € für 2 Personen) 

    Kundinnen und Kunden von MH-Consulting und/oder der Steuerkanzlei erhalten 10% Rabatt!
    Da das Tagungshotel über eine große Anzahl von komfortablen Zimmern verfügt, kann auch eine weitere Anreise lohnen! Eine Reihe von Seminarteilnehmern ist bereits im Hotel „eingebucht“!


    Hachestraße 63 – 45127 Essen

    Homepage GHotel Essen

    Interessante Tarife gibt es sowohl auf der Hotel-Homepage, aber auch bei HRS.de und booking.com.


    Kurzfristige Anmeldungen zum Seminar bitte per E-Mail an howard.chance@t-online.de

    Veranstalter: MH-Consulting Marcus Heinbach & Partner in Kooperation mit der DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH, beide Unternehmen geschäftsansässig Bergstraße 22 in 46117 Oberhausen. Steuerberatung durch Christian Deák (Master in Taxation).