Howard Chance bezieht Büro in Steuerkanzlei Oberhausen!
Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen! Daher werde ich Mitte September 2017 „temporär sesshaft“ und beziehe ein Büro in der Kanzlei meines Beratungspartners in Oberhausen. Howard Chance in der Steuerkanzlei, um Beratungsleistungen zu zentralisieren und um im engen Austausch mit dem gewieften Partner eine „ganzheitliche Versorgung“ für die erotische Branche zu gewährleisten.
Im Beratungsalltag hat sich gezeigt, dass steuerliche Fragen für die Erstellung von Betriebskonzepten geklärt werden müssen und dass sich diese „Entscheidungen“ und „Anpassungen“ auch auf die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden auswirken.
Ist das in NRW übliche „Düsseldorfer Verfahren“ weiter das „Modell der Wahl“ oder gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die das Risiko der „steuerlichen Verfolgung“ minimieren? Was passiert, wenn mein Betriebskonzept in 2018 in Kopie beim Finanzamt landet? Leiste ich womöglich Beihilfe zu Steuerstraftaten und dokumentiere ich dies möglicherweise sogar im Rahmen meiner Aufzeichnungspflichten?
Fragen, die nur der Fachmann beantworten kann und die beim Consulting aus rechtlichen Gründen des zugelassenen Fachmanns bedürfen! Natürlich bin ich selbst weitreichend im Thema, aber die Feinheiten des Steuerrechts und dessen Handhabung hat sind Themen, mit denen sich mein spezialisierter Partner tagtäglich befasst! Hier entstehen wechselseitig Synergien, die der Kundschaft ganz sicher erweiterten Nutzen bringen!
Beratungsleistungen sind sowohl für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten, aber natürlich auch für Sexworkerinnen vorgesehen, die durch die neuen gesetzlichen Vorschriften zwangsläufig mit Themen wie Steuernummer, Steuererklärungen und Kassenbuch-Führung konfrontiert werden!
Auch die Bearbeitung von notwendigen Konzeptunterlagen für „Prostitutionsgewerbe“ wird nach meiner gegenwärtigen Planung hauptsächlich in der neuen Dependance in Oberhausen stattfinden. Hier stehen Besprechungsräume, ein Sekretariat und diverse moderne Kommunikationsmittel zur Verfügung, mit denen auch Video-Konferenzen und Skype-Events möglich sind.
Howard Chance 4.0? Innovativ und erfolgsorientiert! Lassen Sie sich überraschen! MH-Consulting in neuem Gewand und mit klarem Konzept für die Zukunft des „Gewerbes“!
Sobald die Büro-Organisation abgeschlossen ist, was natürlich einige Wochen in Anspruch nehmen wird, werde ich zum Thema noch im Detail berichten und dann auch darstellen, welche partnerschaftlichen Leistungen zu welchen Tarifen angeboten werden.
Aber, Howard wäre nicht Howard, wenn er nicht auch reisen würde: die Republik ist groß und nicht jeder kann und will in die neue „Zentrale“ nah Oberhausen kommen. So sind nach wie vor bundesweit Termine vor Ort möglich und weitere wichtige temporäre „Standorte“ sind in Frankfurt/Main, Hannover und Berlin vorgesehen!
Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady
Bei meinem gestrigen Termin in Braunschweig (Niedersachsen) erfuhr ich von einem heftigen Bußgeld, das vor 14 Tagen gegen eine „reisende Dame“ verhängt wurde, die einem Polizisten
im stillen Kämmerlein „französisch ohne“, also Oralverkehr unter Vermeidung des Kondoms, angeboten hatte. Die „Tat“ ereignete sich nach 1. Juli 2017 und da gibt es eben die „Kondompflicht“ bei der gewerblichen Sexarbeit! Keine Frage!
Der Polizist, der das fragwürdige Angebot möglicherweise provoziert hat, meldete die Dame beim örtlichen Ordnungsamt, das dann ein Bußgeld von 2.000 € festsetzte und einen entsprechenden Bescheid zustellte! Innerhalb weniger Stunden ging die Meldung über WhatsApp und Facetime in die erotische Welt und viele Damen, die zumindest bei Stammgästen nach wie vor mit gummifreiem Vergnügen punkten, gerieten schlagartig in Panik! Normal, wenn man von solchen Summen hört!
Nun sieht das Gesetz bei Erstverstössen gegen die Kondompflicht eigentlich eine Ermahnung vor und im vorliegenden Fall war es noch nicht einmal der „Vollzug der verbotenen Handlung“, sondern lediglich ein Angebot. Der zuständige Beamte hat hier womöglich ein „Phantasie-Bußgeld“ erlassen, was im Widerspruchsverfahren sicher „wegfliegt“, wenn man denn fristgemäß Einspruch einlegt! Die Dame, die den Bescheid kassierte, ist jedenfalls erst mal in die osteuropäische Heimat geflohen. Sicher ist sicher! Denn das Amt hatte etwa von Gefängnis gemurmelt, wenn das Bußgeld nicht bezahlt würde!
Gerade bei „Fremdbürgerinnen“, die in der Heimat bereits unangenehme Kontakte mit Ordnungshütern hatten, ist dass, was die Polizei sagt Gesetz und damit eine unmittelbare Katastrophe. Selbst böse Zuhälter haben hier einen besseren Ruf als die Ordnungshüter! Was „Rechtsmittel“ sind, weiß fast niemand und Rechtsanwälte, die auch fremdsprachlich beraten, sind rechts rar!
Daraus resultieren dann bei „Flucht“ und mangels „Einspruch“ rechtskräftige Forderungen, die in Akten landen und nach Möglichkeit beigetrieben werden. Und Verjährung ist dabei nicht das Zauberwort, da die Fristen eben lang sind!
Ich bemühe mich gerade darum, den Bußgeld-Bescheid zu erhalten, um einmal schwarz auf weiß zu sehen, wie das Bußgeld konkret begründet wird. Ob mir das zeitnah oder überhaupt gelingt, ist fraglich, da die Dame eben „abgängig“ ist.
Sollten Besucherinnen und Besucher meiner Webseite ähnliches erlebt haben oder erleben, bitte ich um Nachricht. Mein Justiziar wird wenn nötig handeln und dieser Willkür entschieden begegnen! So kann und darf es nicht gehen? Oder?
Ähnliche „Merkwürdigkeiten“ gab bereits Anfang Juli 2017 im Ruhrgebiet, wo bei einer Polizeirazzia in einem Großbordell die Vorlage von Huren-Ausweisen eingefordert wurde! Der Polizei war, aus welchen Gründen auch immer, nicht bekannt, dass solche Ausweise noch gar nicht existieren! Die große Welle wurde hier zur großen Peinlichkeit!
Neues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in Vorbereitung
Am 2. September 2016, also vor fast einem Jahr ist die Erstausgabe meines Buches „Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 – Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“ erschienen, Ende 2016 gab es eine revidierte 2. Ausgabe und die Verkaufszahlen haben mich angenehm überrascht: zwar liegt „Harry Potter“ nach wie vor in den Verkaufscharts uneinholbar vor mir,
aber das ist ja bei einem Fachbuch nicht wirklich verwunderlich! Howard ist sehr zufrieden!
Nun hat das vorliegende Buch natürlich durch die frühe „Entstehung“ das Problem der „Fiktion“ und der auf die Zukunft ausgerichtete Sprache: es ist schließlich vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes verfasst und veröffentlicht worden und viele neue Entwicklungen, die nach der Veröffentlichung eingetreten sind, konnten so verständlicherweise nicht berücksichtigt werden. Nur Jesus konnte sowas! Oder?
Im Herbst 2016 war es durchaus schwierig vorauszusehen, was Mitte 2017 passieren wird! Ich denke aber, dass ich mit vielen „Prognosen“ sehr nah an der „Wahrheit“ war und das viele meiner Hinweise zu etwas taugten. Doch das ist nun, wo man mit dem Gesetz arbeiten muss, nicht mehr genug! Der alten Ausgabe fehlt es an praktischen Arbeitshilfen, was besonders den Bereich der „Konzepterstellung“ und die „Arbeit mit den Behörden“ anbelangt!
Ich habe daher jetzt beschlossen, im Oktober 2017 zum einen eine revidierte Neuauflage des Buches vorzulegen und zum anderen ein ergänzendes Arbeitshandbuch zu erstellen, mit dessen Hilfe man sich auf die notwendigen Konzepte vorbereiten kann, die Ende des Jahres eingereicht werden müssen. Die Zeit drängt also ein wenig!
Das neue „Arbeitshandbuch Prostitution 2017“ hat aus zeitlichen Gründen absolute Priorität und soll Ende Oktober 2017 vorliegen; die Revision des Erstlingswerks wird dann etwas später folgen. So wird der Monat September wieder ein „Monat der Arbeit“ für den lieben Howard, der immer noch nach der berühmten „vollbusigen Sekretärin“ sucht, die ihm ein wenig Arbeit abnimmt! – Bewerbungen? Leider Fehlanzeige!
Manchmal bringt meine Tätigkeit auch unerwartet neue Erkenntnisse mit sich: so geschehen bei einem Termin Mitte der Woche bei der Steuerfahndung in Frankfurt am Main, wo ich eine Kundin zu einer „Beschuldigten-Befragung“ begleitete. Solche Termine haben immer einen gewissen Zündstoff, da die Finanzbeamten Erklärungen zu bestimmten Umständen verlangen und man sich entscheiden muss, ob man, wenn möglich, kooperiert oder ob man „mauert“. Während die Kooperation die Chance birgt, Vereinbarungen zu treffen und „Vergleiche“ zu erzielen, führt „mauern“ in der Regel zu weiteren „Fahndungsmaßnahmen“, die in vielen Fällen von Nachteil sind! Diese Feststellung ist ein persönlicher Erfahrungswert, der aber nicht allgemein gültig ist und sich im Einzelfall auch anders darstellen kann!
Was war überhaupt die Vorgeschichte? Eine Sexworkerin aus dem Raum Frankfurt ist in 2016 in den Fokus der Ermittler geraten, als sie für einige Wochen ein „Prostitutions-Appartement“ bei einem bekannten Frankfurter Vermieter nutzte. Dieser Vermieter hatte einen intensiven „Hausbesuch“ der Steuerfahndung, bei dem auch die persönlichen Daten der Mieterinnen aufgefunden wurden. Da einige der Damen steuerlich nicht erfasst waren, begann man auf der Steuerstelle mit Nachforschungen und man entdeckte Annoncen in einem großen überregionalen Werbeportal, die den Personen durch die veröffentlichten Handynummern zugeordnet werden konnten.
Im Rahmen eines Auskunftsersuchens legte das Portal die Aufträge offen und das „Unheil“ nahm seinen Lauf. Wenn man fast ganzjährig inseriert und dafür regelmäßig gutes Geld zahlt, ist davon auszugehen, dass es auch Umsätze gibt, die zu versteuern sind! Ein Gebot der Logik! Wenn man nun keine Steuernummer hat und über mehrere Jahre, in denen offensichtlich geworben wurde, nicht erklärt hat, ist die Einleitung eines „Verfahrens“ die übliche Konsequenz. Man erhält dann in „milden Fällen“ amtliche Post und eine Einladung zur Vorsprache bei der Steuerfahndung, wo man dann mit den Ermittlungen konfrontiert wird. Bei Prostitution, von der der ältere Ehemann nichts ahnt, ist das schon eine mittlere Katastrophe, aber ungleich besser als eine Hausdurchsuchung, bei der man gegenüber dem angeheirateten Partner nichts mehr verbergen kann!
Im jetzt vorliegenden Fall war es ein relativ unbestimmtes Schriftstück, in dem keine Details genannt wurden und der Ehemann fragte auch nicht so genau nach, worum es gehen könnte. Jedenfalls fand bereits Ende vergangenen Jahres ein erstes Sondierungsgespräch statt, bei dem sich die Kundin zu recht verwegenen Aussagen hinreißen ließ:
Jeder Kunde zahlt mindestens 100 €! Eine Dokumentation der Einnahmen gibt es für die letzten 5 Jahre leider nicht!
In einer Stadt wie Frankfurt am Main, wo es die Finanzämter oft mit Armuts-Prostitution zu tun haben und wo die „Nummer“ im Bahnhofsviertel oft für 30 € im Programm ist, ist ein eingeräumter Mindestumsatz von 100 € schon eine Steilvorlage und die fehlende Aufzeichnung der Umsätze, kann von der Behörde nur mit einer Schätzung beantwortet werden! Und gegen eine solche Schätzung vorzugehen macht dann auch nur wenig Sinn!
Nachdem die Akte nun ein gutes halbes Jahr geruht hatte, war am Mittwoch ein neuerlicher Termin anberaumt, an dem ich als moralische Stütze teilnahm und wo die „Lage“ intensiv erörtert wurde. Die anwesenden Finanzbeamten waren jung und dynamisch, keine ausgewiesenen Moralisten und versuchten sich sogar im „Brückenbauen“, weil man keine Ehen und keine Existenzen zerstören will.
Aber trotzdem muss die „Kuh vom Eis“ und das geht nicht zum „0-Euro-Tarif“. Ausgeschlossen!
Da die beiden Sachbearbeiter auf das Frankfurter Rotlicht spezialisiert sind, war die Schätzung der Umsätze sehr präzise und auch nachvollziehbar und es wäre dumm gewesen, hier unqualifiziert zu meckern. Zwar wurde ein wenig hin und her argumentiert und ich konnte durch meine umfangreichen Milieu-Kenntnisse hier ein Stück weit punkten. Das Frankfurter Überangebot, auf das ich nachdrücklich hinwies, überzeugte ebenso, wie der Hinweis auf stetig steigende Zimmermieten, deren Quittungen ja in den Unterlagen auch gänzlich fehlten.
Nach einer Stunde und einigen von mir eingeschobenen Anekdoten, konnte man sich schließlich auf einen Kompromiss einigen, mit dem die Kundin schweren Herzens leben kann. Hätten die Fahnder schlechte Laune gehabt, wäre der „Schaden“ sicher sehr viel größer ausgefallen, zumal es ja zusätzlich zur Steuernachzahlung auch noch eine (kleine) Strafe geben wird!
Warum hole ich heute so weit aus? Die geschilderte Vorgehensweise ist doch der übliche Weg in fast allen Branchen? Stattgegeben! Bis hierhin noch keine Erkenntnisse, die wirklich überraschend sind! – Aber ich bin ja auch noch nicht am Ende des Artikels …
Wenn man schon mal in der „Hölle des Löwen“ ist, kann man ja das Gespräch auch mal in allgemeine Fahrwasser lenken und ich bin für solche Vorhaben immer zu gebrauchen. Im Gespräch mit dem obersten Fahnder Frankfurts, gelangten wir auf Umwegen zum Thema „Wünsche des Finanzamtes an die Sexworker“:
Man weiß um das neue Gesetz und ist hier auch im intensiven Dialog mit den Ordnungsbehörden der Stadt, die ja demnächst die neuen Steuerbürgerinnen bei der ungeliebten Registrierung ermitteln soll. Den Finanzämtern wäre es aber durchaus lieber, wenn sich die Sexworkerinnen bewusst und am besten sofort für das „Düsseldorfer Verfahren“ entscheiden würden. Denn: wenn man daran teilnimmt, ist die Eröffnung von Strafverfahren die Ausnahme, da man durch die Teilnahme zumindest eine gewisse „Steuerehrlichkeit“ beweist!
Wer die Pauschale von 25 € pro Arbeitstag bezahlt, gerät demnach selten ins Visier der Fahnder ! Zahlt man gar nichts, muss die Steuerbehörde handeln! Eben wie im vorliegenden Fall, wo alles zu 100% falsch gemacht wurde!
Natürlich gibt es auch bei Praktizieren des Düsseldorfer Verfahrens noch die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen, aber scheinbar gibt es hier eine natürlich nicht schriftlich fixierte „Narrenfreiheit für Sexworkerinnen“. Das hat natürlich so auch niemand formuliert, aber die vernommenen Zwischentöne, kann ich nicht anders interpretieren.
Wer also in Frankfurt als Sexworkerin auf der halbwegs sicheren Seite sein will, dem sei die Teilnahme am „Frankfurter Düsseldorfer Verfahren“ empfohlen, da die sehr freundlichen Sachbearbeiter auf Kooperation setzen, andererseits aber auch vielfältige Möglichkeiten haben, Sachverhalte rückwirkend zu klären, wenn es denn nötig wird!
Wer in Frankfurt/Main mit einem solchen Vorgehen „liebäugelt“, kann mich gerne ansprechen, anschreiben oder anrufen: ich gebe dann gerne die Kontaktdaten des sehr angenehmen Sachbearbeiters weiter, der kein Würger, sondern durchaus Mensch ist!
Monat 1 nach Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes
Seit 26 Tagen leben wir nun mit dem neuen Prostitutionsgesetz und ich habe auf meiner Juli-Reise natürlich die Augen offen gehalten, um möglichst viele „aktuelle Impressionen“ aufzunehmen. Dabei habe ich einige durchaus überraschende „Entdeckungen“ gemacht, die ich Ihnen und Euch nicht vorenthalten möchte. Eine Bestandsaufnahme zu drei Aspekten:
1. Kondompflicht
Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß! Meine „Umfragen“ in diversen Eroscentern der Republik (Hannover, Frankfurt, Köln) lieferten ein ziemlich eindeutiges Ergebnis: Schilder mit farbenfrohen Hinweisen auf das neue Gesetz, fand ich recht oft. Aber in der „Praxis“ wurde das „französisch ohne“ weiter offeriert und selbst der komplette Verzicht auf Gummiwaren, ist nach wie vor im Angebot. Mal ist es Unwissenheit, mal wird sogar damit argumentiert, dass anbietende Sexworkerinnen ja nicht bestraft werden können. Tja, wen wundert es da, dass die Angebote bei der Aussicht auf zusätzlichen Ertrag weiter „sprudeln“!
Anders ist es bei den „Hotlines“ von kleineren Wohnungsbordellen: hier wird bei der Frage nach schutzloser französischer Erotik in der Regel (also fast immer) auf die neuen Bestimmungen verwiesen. Ist ja auch klar: welche Betreiberin und welcher Betreiber will sich hier in die Nesseln setzen und womöglich die zukünftige „Zulassung“, die Ende des Jahres ja noch ansteht, vorsätzlich oder fahrlässig gefährden. Wäre nur dämlich!
Anrufe bei den anonymen Hobbyhuren (Kaufmich und Co.) enden ambivalent: einige Damen bestätigen „besondere“ französische Erotik ausdrücklich, andere regen an das „Thema“ dann später vor Ort zu besprechen. Einige legen spätestens bei der AO-Nachfrage einfach auf! Escort-Agenturen vermelden auffällig viele Rückfragen zum Thema „französisch ohne“ und vermuten hier Kontrollanrufe von Konkurrenten oder Behörden.
In „bekannten“ AO-Foren im Internet, gibt es auffallend viele neue Berichte über „AO-Offerten“ und dies nach dem Motto: alles wie immer beim „katholischen Service“. Auch die Locations, die Künstlernamen der Damen und die Rufnummer werden natürlich übermittelt. Was schert es den „AO-Freund“, das es ein neues Gesetz gibt! Drauf geschissen! Rums!
2. Gangbang und Co.
Auch gewerbliche Gangbang-Angebote gibt es noch in diversen Veranstaltungskalendern. Einige Schlaumeier haben inzwischen erkannt, dass man als „alter Veranstalter“ durch die bestehenden Übergangsfristen bis Ende des Jahres wenig zu befürchten hat. Zwar fällt das „Bangen ohne“ definitiv weg, aber gewerblicher Gangbang als solches, kann im Prinzip erst im Erlaubnisverfahren abschließend verboten werden.
Ja, ist so und mag die eine oder den anderen jetzt schwer verwundern. Wenn man das Gesetz aber genau liest, wird man feststellen, dass das Türchen temporär noch offen ist. Die Beantragung einer Erlaubnis als Gangbang-Veranstalter hat sicher keine Aussicht auf Erfolg, aber dieser Antrag muss eben erst bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden. Bis dahin schweigen die Behörden! Angeblich …
3. Hurenausweise
Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Aber selbst das geht nicht, da es ja das amtliche Papier und geeignete Dokumenten-Drucker noch nicht gibt. Das ist ein bisschen wie in der guten alten DDR, wo die Planwirtschaft für merkwürdige „Blüten“ sorgte! Nur in Bulgarien und Rumänien gibt es schon personalisierte Plastikkarten, die den Bundesadler tragen und von windigen Geschäftsmachern gegen eine Gebühr von 150 € individuell für die stets dankbare Kundschaft ausgestellt werden. Ist zwar nicht mehr wert, als der Detektiv-Ausweis aus dem Yps-Heft, aber schon eine sehr findige Geschäftsidee. Oder? Unwissenheit wird halt bestraft!
Selbständige Damen für exklusiven Club in deutscher Kurstadt gesucht!
Es gibt ja in Deutschland unglaublich viele unterschiedliche Formen von Betrieben: Wohnungen von grässlich bis mondän, Laufhäuser, FKK-Clubs, Clubbetriebe, die alle mit speziellen Konzepten arbeiten und sich recht unterschiedlich positionieren.
Dabei ist auffällig, dass der „gute alte Nachtclub“, wie ihn die älteren Mitleserinnen und Mitleser hier sicher noch kennen, fast nicht mehr existiert, obwohl es nach wie vor „erlauchte“ Kundschaft gibt, die den „Gentlemen´s Abend“ noch schätzt, wo es eben eine angenehme Atmosphäre, ein gepflegtes intimes Ambiente und außergewöhnliche Damen gibt, die nicht nur die Liebeskunst, sondern eben auch die (mehrsprachige) Konversation beherrschen.
Allerdings ist es inzwischen wohl ein grösseres Problem, gebildete Dienstleisterinnen zu finden, die bei einem solchen „Projekt“ selbständig mitwirken möchten. Wenn man in den üblichen „kollegialen“ Portalen inseriert, bekommt man wenig Rückmeldungen. Damen mit den genannten Zusatz-Skills sind scheinbar nur noch im Escort-Bereich zu finden?
Da mir selbst auch nicht direkt einfällt, wo die letzten „freien“Premium-Damen zu finden sind und Rückfragen in meinem privaten Netzwerk bislang auch noch nicht erfolgreich waren, versuche ich es nun einmal über meinen Blog und dies in der Hoffnung, Interesse zu wecken.
Beim suchenden Betrieb sprechen wir von einen mondänen Anwesen im Kurbezirk der weltbekannten Kurstadt Baden-Baden, in der sich regelmäßig gepflegtes und auch betuchtes Publikum einfindet, um die diversen Freuden des Lebens zu genießen. Dabei sind die Tarife absolut keine Flat-Rate-Klassen, sondern bewegen sich auf höchstem Niveau. Keine simple „Abfertigung“, sondern ausschweifende Abende mit viel Zeit und entsprechenden Umsätzen, wenn man das entsprechende Geschäft eben versteht!
Gesucht werden attraktive sprachbegabte Damen, die durchaus ein wenig älter sein können einen Blick für Stil und Niveau haben und bereit sind für einige Wochen in die Kurstadt zu kommen. Keine „Eintagsfliegen“, sondern selbständige Dienstleiterinnen, die am Aufbau eines ertragreichen Konzepts mitwirken möchten!
Prostitution 2017 – Neues Infoforum im Blog – Infos Bundesländer 2017
Ich habe heute meinen Blog um einen Foren-Bereich ergänzt, der es ermöglicht aktuelle News nach Bundesländern sortiert chronologisch und übersichtlich zu listen. So muss man nicht groß suchen und findet die aktuell verfügbaren Informationen für das jeweilige Bundesland.
Nach und nach werden in den kommenden Wochen und Monaten ja neue Verordnungen und Informationen der Bundesländer eintreffen, die ich dann immer zeitnah ins Forum stellen werde. So bleiben wir alle immer auf dem hoffentlich neuesten Stand.
Momentan ist das Forum noch im Aufbau, aber für jedes Bundesland sind bereits die aktuellen Basis-Informationen und einige hilfreiche Links integriert worden. Ergänzend kommen dann im Verlauf des Monats noch aktuelle und relevante Blog-Beiträge hinzu, die ich natürlich zuvor einordnen, anpassen und dann einbauen werde. Ein wenig Fleißarbeit, die aber sicher der Übersichtlichkeit dienen wird.
Es ist eben gar nicht so einfach Information dauerhaft in großem Umfang lebendig zu halten.
Prostitution 2017 enthält inzwischen über 250 Einzelartikeln, die zwischen September 2016 und heute sukzessiv entstanden sind. So gibt es natürlich auch einige „alte Inhalte“, die inzwischen überholt sind, upgedatete Infos und brandaktuelle Themen, die man natürlich im Ergebnis unterschiedlich gewichten muss. Auch hier kommen einige Aufgaben auf mich zu!
Nun gelte ich ja nicht gerade als faul und außerdem stehen jetzt einige Wochen an, in denen ich mehr im Büro, als auf Reisen sein werde! Redaktionelle Arbeiten, Konzeptentwicklungen für Consulting-Kunden, Aufträge aus der Medienbranche und vieles mehr, stehen auf dem Kalender für August und September 2017.
Das schlanke wie kleine Forum ist momentan lesbar, aber (noch) nicht kommentierbar! Ob ich die Funktion demnächst „öffentlich“ oder „eingeschränkt“ freischalte, kann ich momentan noch nicht sicher sagen. Warten wir es einfach ab? Machen wir es so wie die meisten Bundesländer in Deutschland, die ja erst mal in die Sommerpause gehen? Ist ja auch eine klare Strategie, die allerdings für die Branche als solches wenig hilfreich ist! Denn: man will ja seine Zukunft planen und womöglich geht es an die Existenz?
Presse: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!
Im Bundesland Brandenburg hat man nun „gerade“ überrascht feststellt, dass es in Deutschland seit dem 1. Juli 2017 ein neues Prostituiertenschutzgesetz gibt, was man ja nun irgendwie umsetzen muss! Was haben die Brandenburger Beamten denn für Zusätze in ihren amtlichen Kaffeetassen?
Nach einem Bericht der SVZ (Schweriner Volkszeitung) hat die Landesregierung vertreten durch das Familienministerium die Städte und Kreise im Land erst am 23. Juni 2017 informiert, dass umfangreiche Aufgaben zu erledigen sind! Na prima, da hatten die lokalen Behörden ja einen Vorlauf von gut einer Woche und man hat sich über die Post bestimmt total gefreut! Und eine Rechtsverordnung gibt es in Brandenburg natürlich auch noch nicht!
Nun ist Prostitution in Brandenburg nicht so das prägende Thema, aber ein Bundesgesetz, von dessen Existenz man sicherlich zumindest aus der Presse wusste, kann man nun mal nicht ignorieren, wenn man nicht die „Bundes-Nachtwächter-Medaille“ verliehen bekommen will!
Landräte in Brandenburg sind erzürnt und schimpfen auf das Land! Da wurde nichts vorbereitet! Andererseits haben die Städte und Landkreise aber auch nicht nachgefragt? Man spiel sich nun gegenseitig den schwarzen Peter zu! Und dies natürlich in der Urlaubszeit, wo es auch in Politik und Verwaltung eher ruhig und verhalten zugeht.
Die Landkreise haben jetzt jedenfalls befunden, dass ohne eine Rechtsverordnung nichts getan werden kann, da die Rechtsgrundlage eben fehlt. Basta! So muss das Land, ähnlich wie in Baden-Württemberg, eben selbst eine Stelle einrichten, um das „Gewerbe“ zu regulieren!
Interessant ist auch, dass sich jetzt Politiker kritisch zum Inhalt des neues Gesetzes äußern: im Bundesrat war dazu vor einem Jahr die passende Gelegenheit, da wurde das Gesetz aber ziemlich sang- und klanglos durch gewunken! Ein Jahr später dreht man da da Rad nicht mehr zurück! Offensichtlich weiß man nicht so recht, was man tut oder hätte tun müssen!
Da hilft es auch wenig, darauf zu verweisen, dass es auch in anderen Bundesländern ähnliche Probleme gibt. Wenn man nach NRW schaut, wo alles rechtzeitig vorbereitet und erledigt wurde, kann man sich doch nur schämen!
In Brandenburg geht es folglich erst im Herbst weiter … hoffen wir das Beste!
Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!
Investigativer Journalismus lebt von Informationen und von Informanten, die „interne Dokumente“ an die Pressevertreter weiterleiten. So heute geschehen mit einer Schulungspräsentation der Stadt Köln vom 29.06.2017, die mir vorliegt. Was geht aus dieser Präsentation hervor, die dem Anschein nach für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln gedacht ist?
Die Stadt Köln will die Gesundheitsberatung und die Anmeldung (Registrierung) der Sexworker „voraussichtlich“ ab Oktober 2017 an zentraler Stelle im Stadthaus Deutz durchführen und zwar in der neuen Abteilung „Ordnungsbehördliche Anmeldung / Gesundheitsberatung“ 8te Etage, Riegel A, Räume: 25 bis 30. Von Juli 2017 bis Oktober 2017 gibt es beim „Gewerbeamt 7“ eine „Zwischenbescheinigung“, die wohl für die Sexworker notwendig wird, die nach dem 1. Juli 2017 „neu“ in die Branche einsteigen.
Offensichtlich hat auch die Stadt Köln keine Ausweisformulare der Bundesdruckerei vorliegen und ob es geeignete Drucker gibt, stelle ich auch einmal in Frage. Ist ja auch nicht schlimm, aber in Köln kümmert man sich doch schon um die „besonderen Angelegenheiten“.
Wer demnächst Ansprechpartner für die Betriebe wird, geht aus dem vorliegenden Dokument nicht hervor, da es fachspezifisch auf „Sexworkerinnen“ ausgerichtet ist. Zwar werden die allgemeinen Pflichten für Betreiberinnen und Betreiber erwähnt, aber es gibt eben keine weitreichenden Zusatzinfos.
Die Stadt Köln weist übrigens explizit auf die Datenweitergabe der erfassten Daten hin. Ich zitiere hierzu auszugsweise:
Alle Daten werden gespeichert und andere Behörden haben einen Zugriff darauf. Datenaustausch mit dem Finanzamt. Einkommensgrenzen beachten bei z. B.: Leistungen aus dem JobCenter / Hartz IV, Renten (z. B. Erwerbsunfähigkeitsrente), Unterhaltsleistungen, Steuern / „Schwarzarbeit“.
Schon erstaunlich, welche Ansätze hier verfolgt werden! Sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim „Beratungsgespräch“ etwa die Einkommensverhältnisse prüfen und die Erkenntnisse an die Jobcenter etc. weiterleiten. Das Zitat klingt stark danach! Der Sachbearbeiter als Detektiv, der Sexworkerinnen möglicherweise in die Falle lockt?
Tja, jede Behörde interpretiert das Bundesgesetz halt anders und die Kölner Vorgaben sind schon recht weitreichend! Gut geschult ist halb erfasst? Die Termine bei Amt werden wohl kein wirkliches Vergnügen, aber damit hatten wir ja auch nicht gerechnet. Oder?
JOYclub-Aufforderung schlägt hohe Wellen – Die Konkurrenz lächelt!
Die Aufforderung des JOYclubs an seine „käuflichen Mitglieder, die Profile bis Jahresende freiwillig zu löschen, wovon ich gestern in einem Tagesartikel berichtet habe, schlägt inzwischen u.a. bei Facebook hohe Wellen: zahlreiche „nicht käufliche“ Mitglieder solidarisieren sich inzwischen und es hat sich bereits eine kräftige „Schimpfkultur“ entwickelt, die zum Teil schon sehr markante Worte findet.
Ausgerechnet der verfuckte Joyclub hält sich für was besseres …
Auweia, Säuberungsaktionen gab es schon häufiger in der Geschichte. Gut, dann hat sich Joyclub erledigt.
Der Joyclub als Verteidiger christlicher Werte und gesellschaftlicher Moralvorstellungen. Kannst dir nicht ausdenken.
Der JoyClub mutiert aus meiner Sicht immer mehr zum PainClub.
Das Niveau beim JC belustigt mich immer, wenn ich dieses Sammelsorium unaesthetischer und primitivster Profile sehe
Will Joyclub sich jetzt komplett ins Knie schießen? Die leben von schönen Fotos. Davon sind die meisten von (mehr oder weniger offiziell) kommerzielle interessierten Mitgliedern. Viel Spaß im Club der nackten Rentner mit Socken im Swingerclub unter sich!
Ich gebe diese kritischen Kommentare an dieser Stelle einfach mal so weiter, muß allerdings betonen, dass ich dem JOYclub-Team seit vielen Jahren sehr freundschaftlich verbunden bin und auch die Gruppe „Käufliche Lust“ im JOYclub, die natürlich von der Maßnahme erheblich betroffen ist, als Gruppenleiter moderiere.
Klar, wenn spontane Emotionen im Spiel sind, wird der Ton schon mal etwas rauher. Die Prügel erscheint mir persönlich verbal überzogen und das Leipziger Team war sich sicher bewußt, das es „dafür“ keine Blumen gibt!
Den Gedanken, Prostitution und Prostitutionsveranstaltungen (z.B. gewerbliche Gangbangs) aus dem Portal fern zu halten, gibt es schon lange und für FKK- und Partyclubs, in denen gewerbliche Damen tätig sind, wurden Profile schon oft abgelehnt, da man sich hier abgrenzen wollte. Bei Escort und Massage hat man die Augen zugedrückt, da es hier vermeintlich „edler“ zugeht. Doch richtig geschmeckt hat das der JOYclub-Geschäftsleitung eher nicht! Dass zeigte sich bei persönlichen Begegnungen, aber auch bei den großen „JOYclub-Konferenzen“ (Club- und Veranstaltertreffen in Leipzig), an denen ich auch regelmäßig teilgenommen habe.
Bei der letzten Zusammenkunft Anfang des Jahres, kam das Thema „Prostitutionsgesetz“ nicht auf die Agenda und Nachfragen im Plenum wurden nicht beantwortet, was bei einigen Teilnehmern für große Verwunderung sorgte! Ob die Gedanken der Aufforderung zur Profillöschung da schon diskutiert wurden, kann ich nicht sagen.
Fest steht aber, dass die Entscheidung wohl „Chefsache“ war und sicher nicht vorab öffentlich diskutiert werden sollte.
JOYclub steht für Qualität, „saubere Erotik“ und möchte als „Community“ mit Niveau wahrgenommen werden und die Mitglieder teilen sich in die, die mit Prostitution kein Problem haben und die, die auf „private Kontakte“ stehen und die die gewerblichen Damen und die gewerblichen Gangbang-Veranstalter noch nie so richtig „mochten“! Offensichtlich hat JOYclub hier den eigenen „Lifestyle“ neu definiert, auch wenn dies sicherlich zu Umsatzeinbußen führen wird. Klare Flagge, die natürlich unpopulär sein mag und deren Auswirkungen nicht abschätzbar sind!
Ich glaube, dass die Angst vor „Abmahnungen“ nicht die vordergründige Rolle spielte, sondern dass man sich mehr „politisch“ für einen neuen Weg entschieden hat, für den der aktuelle Anlaß (Inkrafttreten des Gesetzes) den letzten Ausschlag gab.
Andere Erotikportale wie poppen.de, kaufmich.com und erotik.quoka.de jubilieren natürlich und bieten den „verprellten“ JOYclub-Membern gerne eine „neue erotische Heimat“. Den JOYclub wird das nicht stören! Ganz im Gegenteil: man dürfte die Verlagerung begrüßen, da man ja nicht will, dass den „Alt-Membern“ wirtschaftlicher Schaden entsteht. Daher wohl auch die halbjährige Übergangsfrist, den das Portal zur „Profilabmeldung“ vorsieht!
Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!
Das Erotikportal JOYclub, eine der größten erotischen Communities in Deutschland, hat in den vergangenen Tagen die Mitglieder, die „finanzielle Interessen“ verfolgen, also Callgirls, Dominas etc. zur Löschung der Profile bis zum 31. Dezember 2017 aufgefordert. Mit Ablauf der Übergangsfristen für die „Sexworker-Anmeldung“, möchte das Portal in dieser Hinsicht „sauber“ werden!
Ich kann den zeitlichen Zusammenhang nicht so richtig nachvollziehen, wußte aber intern schon länger von diesen Plänen. JOYclub will sich anders positionieren und möchte dabei eben bewußt vermeiden, Behörden-Anfragen zu erhalten, die sehr zeitintensiv sind.
Die betroffenen Mitglieder, die sich im JOYclub durchaus sehr wohlfühlen, sind natürlich mächtig geschockt, haben aber nun eine Übergangsfrist, um Kontaktlisten zu sichern und um sich eine neue „Heimat“ zu suchen. Wo das sein kann, ist die große Frage, denn es gibt keinen vergleichbaren Anbieter in diesem speziellen Segment!
Das Vorgehen des JOYclub ist m.E. bislang einmalig und sehr einschneidend und wird die Mitgliederzahl wohl (leicht) schwächen. Man kann es vielleicht „konservativ“ nennen oder auch den Kopf schütteln: an der Entscheidung der JOYclub-Geschäftsleitung wird das wohl nichts mehr ändern! Man hat sich lange Zeit Gedanken gemacht und nun eben entschieden!
Womöglich sind auch die Veranstalter von erotischen Parties betroffen, wenn diese Parties unter Einbeziehung „gewerblicher Damen“ veranstalten oder „Gangbangs“ bewerben. Die Veranstaltungsrubrik „Sexparties“ wird nämlich demnächst auch entfernt!
Anders als andere Erotikportale, die im Ausland residieren, ist der JOYclub ein durchweg deutsches Portal, das von den Behörden leicht ins Visier genommen werden könnte! Allerdings haben die Leipziger Kondompflicht und Werbeverbote momentan gar nicht auf dem Schirm, den diese haben keine Übergangsfrist und ich bin mir sicher, das es momentan in einigen Profilen zumindest fragwürdige Inhalte geben könnte.
Ob „Hurensäuberung“ jetzt der richtige Begriff ist, lasse ich mal offen! Ich haben diesen in einem Facebook-Post gefunden und als verbalen „Eyecatcher“ verwendet. Klappern gehört ja zum journalistischen Handwerk und manchmal klapper ich halt mit!
Presseschau extrem – ProstSchGesetz in den Medien – Noch Fragen?
Wenn sich die „Medien-Meute“ austobt, staunt man manchmal nicht schlecht, besonders, wenn man sich intensiv mit dem Thema befasst hat und dann „Informationen“ liest, die entweder rein reißerisch initiiert, mager recherchiert, teilweise „geklaut“ oder aber ahnungslos interpretiert werden. Natürlich gib es aber auch „seriöse“ Berichterstattung und auch Beiträge, die politische Ziele verfolgen oder unterstützen. Aber mit der Meinungsvielfalt muss man halt leben, diese zeichnet ja unsere Demokratie aus!
Heute in „ungeordneter“ Folge einmal Artikel, die mir aufgefallen sind und die, aus unterschiedlichen Gründen erwähnenswert sind. Meine persönliche Presseschau! Was sonst? Natürlich „amtlich korrekt“ mit den notwendigen Quellen-Angaben. Meinungsbildung pur?
Quelle: Bild.de
Bild.de: Welches Amt ist zuständig? Verwirr-Spiel um Huren-Gesetz
Seit Samstag gilt das Prostituierten-Schutzgesetz – endlich mehr Sicherheit für Frauen im Milieu (u.a. Kondomzwang). Doch offenbar überfordert das Gesetz den Römer: Welche Behörde ist zuständig? Unklar! Nötige Unterlagen? Nicht vorhanden! Fristen? Gelten nicht! Montag geht Laufhaus-Chefin Nadine Maletzki (41) morgens zum Ordnungsamt und möchte ihren Betrieb („Sex Inn“) vorschriftsmäßig als „Prostitutions-Gewerbe“ melden – doch es gibt gar keine Unterlagen …
Bild.de: Neues Prostituierten-Schutzgesetz – Kommt jetzt die Kondom-Polizei?
Die Bundesregierung will Prostituierte besser schützen. Deshalb gilt ab heute bundesweit das neue „Prostituierten-Schutzgesetz“. Liebesbetriebe vom kleinen Apartment bis zum großen Laufhaus sind genehmigungspflichtig, Prostituierte müssen sich anmelden. Und Kondome sind jetzt Pflicht! Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Das Gesetz helfe „gefährliche Auswüchse des Gewerbes und kriminelle Begleiterscheinungen“ zurückzudrängen, sagte Bundesfamilienministerin Katharina Barley (48, SPD) am Freitag in Berlin. Doch das „Präservativ-Gebot“ sorgt für Unmut. Grund: Die Behörden MÜSSEN den Gebrauch kontrollieren. Eigentlich …
Bild.de: Umstrittene Ausweis-Pflicht für Prostituierte – Huren-Gesetz kostet 6 Millionen Euro Steuergeld
Düsseldorf – Das wird teuer! NRW rechnet für das Jahr 2017 mit Kosten von 6,4 Mio Euro durch das neue Prostituiertenschutzgesetz (kurz: ProstSchG), das Samstag in Kraft tritt. Allein Düsseldorf muss vier neue Vollzeitstellen (Kosten: 280 000 jährlich) beim Ordnungsamt schaffen. In Köln sind es sogar fünf (drei beim Ordnungs- zwei beim Gesundheitsamt).
Jesus.de: Prostituiertenschutzgesetz: „Wenn wir Prostitution verbieten, gibt es Bürgerkrieg“
Am Samstag ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Frauenrechtsorganisationen und Sozialdienste wie die Diakonie kritisieren es. Der Bundestagsabgeordnete Frank Heinrich (CDU) erklärt gegenüber pro, warum das Gesetz aus seiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung ist:
Rhein-Neckar-Zeitung: Prostitutionsschutz in Baden-Württemberg -Land übernimmt Rotlicht-Registrierung
Stuttgart. Seit diesem Wochenende gilt bundesweit ein neues Prostituiertenschutzgesetz, doch in Baden-Württemberg dauert die Umsetzung: Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hatte am Freitag vergangener Woche die Notbremse gezogen und verkündet, die Umsetzung zum 1. Juli nicht wie geplant den Kreisen zu übertragen: Wegen zu knapper Übergangsfristen werde sein Haus die Registrierung von Prostituierten vorerst selbst übernehmen. Dazu hat sein Ministerium am Montag nun zwei Telefonnummern und E-Mail-Adressen freigeschaltet.
Esslinger Zeitung: Rotlicht soll ausgeknipst werden
Seit Samstag gilt das neue Prostituierten-Schutzgesetz. Dieses sieht unter anderem gesundheitliche Beratungen, eine Kondompflicht für Freier und Anmeldungen in den jeweiligen Städten vor. Allerdings: Die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesetzes stehen im Südwesten bislang noch aus. Zudem wird bezweifelt, ob sich die Lage der Frauen dadurch tatsächlich bessert. Eine Kampagne verschiedener Initiativen fordert nun dazu auf, käuflichen Sex komplett zu verbieten.
Berliner Zeitung: Prostituiertenschutzgesetz Die Anmeldepflicht als zentrales Element verfehlt ihr Ziel
Die Richtung stimmt: Es ist wichtig, über Prostitution zu reden. Über Freier, die in Flatrate-Bordellen Frauen bestellen wie Schnaps an einer Theke. Über Männer, die einen Zwanziger drauflegen, damit ihre Gespielin nicht auf ein Kondom besteht. Über Menschenhändler, die Frauen verschleppen und zur Sexarbeit zwingen. Über Minderjährige, die ihren Körper verkaufen, um sich Drogen zu finanzieren. Über Männer, die diese jungen Prostituierten kaufen. Es ist wichtig, all das zum Thema zu machen. Es ist wichtig, dagegen zu kämpfen.
Merkurist: Stadt nimmt Bordellführungen aus dem Bahnhofsviertelnacht-Programm
Bordellführungen sind nicht länger Teil des offiziellen Programms des Stadtteil-Events. Der Verein Doña Carmen, der diese Führungen anbietet, spricht von einer „krassen Fehlentscheidung“ und „politischer Erpressung“.
WAZ: „Hurenausweis“ stößt in Essen auf starke Ablehnung
Neues Prostituiertenschutzgesetz gilt in Essen für 800 bis 1000 Sex-Arbeiterinnen. Stadt muss für Anmeldung zusätzliches Personal bereitstellen. In Essen sind grob geschätzt 800 bis 1000 Frauen als Sex-Arbeiterinnen tätig: in Bordellen und auf dem Straßenstrich, in Klubs und Massagestudios. Oder diskret in der eigenen Wohnung. Auch männliche Sex-Arbeiter fallen unters neue Prostituiertenschutzgesetz, das am 1. Juli in Kraft getreten ist. Sie müssen sich jetzt bei der Stadt anmelden.
Tagesschau.de: Neues Prostituiertenschutzgesetz –Raus aus der Schmuddelecke
Von heute an gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz: Prostituierte müssen sich künftig anmelden, Freier dürfen nicht mehr auf ungeschützten Sex bestehen. Opposition und Verbände befürchten jedoch, dass das Gesetz die Frauen stigmatisiert.
Queer.de: Sexarbeit -Ab heute: Bis zu 50.000 Euro Strafe für bezahlten Sex ohne Kondom
Am 1. Juli ist das umstrittene Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Alle Sexarbeiter müssen ihre Dienstleistungen bei Behörden anmelden und einen „Huren-Pass“ mit Foto bei sich führen.
Rhein-Neckar-Zeitung: Kritik an neuem Gesetz – Kondompflicht auf der Reeperbahn
Ein neues Gesetz soll vom 1. Juli an Prostituierte vor Ausbeutung und Zwang schützen. Doch auf Hamburgs sündiger Meile sind Betroffene alles andere als begeistert von den Änderungen…
Saarbrücker Zeitung: Straßenstrich – Gegen den Strich: Wut an der Grenze
Bürger fühlen sich mit den Auswüchsen der Straßenprostitution allein- gelassen. Polizei weist Vorwurf der Untätigkeit entschieden von sich. An der Grenze liegen die Nerven blank. Grund: der Straßenstrich. Und Auswüchse, denen sich Bürger im Deutschmühlental ausgeliefert sehen. Sie sagen, niemand tue etwas dagegen. Weder Polizei noch Stadt…