Schlagwort: Recht

  • Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Prostitution - Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache - Status aktuell!
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    Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Die Umsetzung des neuen Protitutionsgesetzes (ProstSchGesetz) ist nach gesetzlicher Definition Ländersache und es sind daher Verordnungen der Landesparlamente notwendig, um es den Behörden vor Ort konkret zu ermöglichen, umfangreich tätig zu werden. An dieser Stelle klemmt es momentan (Status 13. Juni 2017) noch gewaltig, wie diverse Recherchen und „intime Informationen“ aus den Verwaltungen deutlich machen:

    Das einzige Bundesland, dass rechtzeitig umfangreiche Verordnungen erlassen hat, ist Nordrhein-Westfalen, wo damit der Umsetzung nichts mehr im Wege steht! Die Behörden können ab dem 1. Juli 2017 handeln und werden dies auch tun!

    In Bayern gibt es interne Papiere, die den Polizeiinspektionen und Landratsämtern vorliegen, aber eine abschließende Verordnung liegt noch nicht vor!

    In Thüringen gibt es Antragsformulare online, aber ebenfalls keine Verordnung! Abwarten?

    Baden-Württemberg will sich im Landeskabinett an 20. Juni 2017 mit dem Entwurf einer Verordnung befassen, allerdings müßte diese im Landtag verabschiedet werden, was aber wohl erst nach der Sommerpause erfolgen wird!

    Schleswig-Holstein richtet gerade eine Zentralstelle in Neumünster ein, die aber ebenfalls noch nicht startbereit ist!

    Sachsen hat vorläufig kapituliert und wird sich „später“ um die Umsetzung kümmern! Kommt Zeit, kommt Rat? Hanüh!

    Was bedeutet dies nun im Ergebnis?

    Wenn man seinen Betrieb nicht „zufällig“ in NRW hat, bleibt man wohl von konkreten Maßnahmen zunächst verschont. Wie lange dieses „zunächst“ geht und von welcher zeitlichen Dimension wir hier sprechen, bleibt Spekulation! In der Sommerpause der Landesparlamente sind Beschlüße erst mal ausgeschlossen und so ist davon auszugehen, dass die Regulierung in den 15 Bundesländern (außer NRW) wohl erst im Herbst 2017 beginnen wird. Ob der Zeitgewinn etwas bringt, ist die Frage! Entscheidungen sind dann zwar vertagt, aber eben auch nicht entschieden! Sicherheit für die Zukunft gibt es nicht!

    Ich bleibe natürlich auch im Sommer am Ball und berichte stets tagaktuell von den bundesweiten Entwicklungen! Versprochen! – Die Kunden in NRW, die zum Teil ja bereits amtliche Erhebungsformulare erhalten habe, informiere ich natürlich schon jetzt sehr intensiv!

  • Prostitution: NRW startet Gesetzesumsetzung – Beispiel Kreis Herford

    Prostitution: NRW startet Gesetzesumsetzung – Beispiel Kreis Herford

    Prostitution: NRW startet Gesetzesumsetzung - Beispiel Kreis Herford
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    Prostitution: NRW startet Gesetzesumsetzung – Beispiel Kreis Herford

    Wenn man, wie ich, täglich das Internet thematisch durchforstet, finden sich zahlreiche Hinweise auf die abwartende Vorgehensweise der Behörden in diversen Bundesländern. Man gibt sich uninformiert, hat angeblich oder sogar nachweislich keine Informationen, kapituliert vorläufig oder vertröstet sogar auf den Herbst. Der Beispiele gibt es viele und manch einer in der Branche kratzt sich verwundert am Kopf! War etwa nicht genug Zeit oder hat man die Angelegenheit absichtlich vertrödelt?

    Wenn ich nun eine aktuelle Meldung der „Neuen Westfälischen“ betrachte, so zeigt sich in Deutschlands größtem Bundesland Nordrhein-Westfalen ein völlig anderes Bild:

    Der Kreis Herford in Ostwestfalen hat die Betreiberinnen und Betreiber der lokalen Prostitutionsstätten bereits katalogisiert und Anfragen an diese versendet: Stammdaten und Baupläne wurden nach Aussage des zuständigen Kreisdirektors schon angefordert und dies zu einem Zeitpunkt, wo das neue Gesetz noch gar nicht gilt!

    Ostwestfälische Gründlichkeit, die deutlich macht, dass der Kreis Herford den Vorgaben des Landes NRW folgt und das dabei die Meldefrist für Alt-Betreiber, die bis zum 1. Oktober 2017 reicht, scheinbar kein Rolle spielt! Nun ja, baurechtlich gibt es diese Frist ja auch nicht und so kann die Behörde frühzeitig Fakten schaffen!

    Der Kreis Herford rechnet zwar lediglich bei 5 von 30 Betrieben in der Region mit Problemen, doch diese Einschätzung ist natürlich lediglich eine Prognose ohne Aktenprüfung. Rechnerisch sind 5 von 30 fast 20% und da ist dann jeder fünfte Betrieb!

    Es ist also schon Druck im Kessel und ich werde in den kommenden Tagen einmal bei meinem Kooperationspartner von OWL-Erotik nachfragen, ob er die amtlichen Erfassungsbögen bereits gesehen hat und von seinen Werbekunden diesbezüglich informiert wurde. Ich hatte ja im Frühjahr ein Seminar in Herford und kenne dementsprechend die Gesichter zu den Betrieben.

    Den Betroffenen rate ich an dieser Stelle, beim Ausfüllen der Formulare vorsichtig zu sein, da man sich sofort im Verwaltungsakt befindet und es sich nicht um irgendwelche lapidare Zettel handelt. Was man erklärt und meldet, hat womöglich ganz erhebliche Auswirkungen auf die Zukunft des eigenen Betriebes!

    Den Bericht der „Neuen Westfälischen“ finden Sie unter:

    http://www.nw.de/lokal/kreis_herford/herford/herford/21815290_Kreis-kontrolliert-Rotlichtszene.html

  • Prostitution – Auskunft des Bundesministeriums zum ProstSchGesetz

    Prostitution – Auskunft des Bundesministeriums zum ProstSchGesetz

    Prostitution - Auskunft des Bundesministeriums zum ProstSchGesetz aktuell
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    Prostitution – Auskunft des Bundesministeriums zum ProstSchGesetz

    Mein Unternehmensberatungskollege aus Frankfurt am Main hat sich in der vergangenen Woche die Mühe gemacht, beim Bundesfamilienministerium einmal per Mail nachzufragen, wer auf staatlicher Seite Hilfestellung bei Umsetzungsfragen zum neuen Prostitutionsgesetz geben kann und ob hier eine „Clearingstelle“ geplant ist.

    Wenn man im Berliner Service-Center anfragt, bekommt man tatsächlich Antwort und die Auskünfte sind dabei in einem anderen Kontext durchaus aufschlußreich, aber lesen Sie selbst, bevor ich ein wenig bewerte:


    Mein Kommentar: Bei den Städten und Gemeinden hört man, dass die Länder noch nicht ausreichend informiert haben und es daher zu Verzögerungen bei der Umsetzung kommen wird. Die Bundesländer verweisen auf den Bund, dieser erklärt die Umsetzung zur Ländersache und jeder wartet scheinbar darauf, dass eine andere „Ebene“ etwas tut. Das erscheint nun wirklich wenig koordiniert, aber man gibt sich dennoch unaufgeregt, da ja durch Verzögerung wahrscheinlich nur wenig materieller Schaden entsteht. Engagement und zielorientiertes Vorgehen sieht sicher anders aus, aber das deutet bereits an, das unser neues Prostitutionsgesetz kaum zur „Chefsache“ taugt, sondern recht stiefmütterlich behandelt wird. Es ist weder eilig noch wirklich wichtig?

    Sexworker(innen) und Betreiber können so bei der allgemeinen Aufregung vielleicht einen Gang runterschalten, zumindest vorläufig. Solange der See ruht, Formulare fehlen und Mitarbeiter noch nicht geschult sind, herrscht ein relativer Frieden, zumal jetzt bald bundesweit die Schulferien nahen, in denen auch in den Ämtern reduzierte Besetzung herrscht. Landesparlamente und der Deutsche Bundestag machen bis September Pause und so wird auf politischer Ebene und in den Ministerien nur wenig passieren. Also bremst sich die Verwaltung eher automatisch und wird das Thema erst im Herbst wieder in den Fokus nehmen? Vermutlich!

  • Presseschau: Prostituierte klagen in Karlsruhe – Kaninchen im Zylinder?

    Presseschau: Prostituierte klagen in Karlsruhe – Kaninchen im Zylinder?

    Presseschau: Prostituierte klagen in Karlsruhe - Kaninchen im Zylinder?
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    Presseschau: Prostituierte klagen in Karlsruhe – Kaninchen im Zylinder?

    Am vergangenen Freitag, dem 2. Juni 2017, fand in Frankfurt am Main ein neuerliches Koordinierungstreffen zur Verfassungsbeschwerde beim Verein Dona Carmen e.V. statt. Inzwischen wurde wohl das selbstauferlegte Presse-Schweigegelübde aufgehoben, denn verschiedene Medien berichten jetzt über die Inhalte des geplanten Projekts.

    Die Frankfurter Rundschau berichtet, dass die Verfassungsbeschwerde noch in diesem Monat in Karlsruhe eingereicht werden soll, wobei dies mit meiner rechtlichen Wahrnehmung kollidiert, da ein Gesetz grundsätzlich erst gelten muß, bevor man dagegen vorgehen kann. Anders wäre es bei einem „Eilverfahren“, was man aber sinnvollerweise viel früher hätte anschieben können bzw. müssen, wenn man einen „Stopp“ hätte erreichen wollen. Aber vielleicht ist die Info einfach schwammig oder die Unterlagen bleiben eben bis zum 1. Juli 2017 in der Geschäftsstelle liegen. Egal, spielt auch keine wirkliche Rolle.

    Inhaltlich soll, laut der Frankfurter Rundschau, die sich auf aussagen von Rchtsanwalt Starostik beruft, gegen 3 Punkte des Prostitutionsgesetzes vorgegangen werden und zwar

    1. gegen die enge Überwachung bei der Anmelde- und Beratungspflicht,

    2. gegen die Kondompflicht, die unzulässig in den intimen Persönlichkeitsbereich eingreift  und

    3. gegen die Kontrollpflicht, die Betreibern und Vermietern auferlegt wird.

    Von den vielen Punkten, die noch im Winter 2016 angeführt wurden, sind objektiv nicht mehr viele übrig geblieben, was den Betrachter, also mich, etwas verwirrt. Denn haben diese 3 Punkte das Potenzial das Gesetz irgendwann einmal zu stoppen oder maßgeblich zu verändern? Da habe ich nach gehaltener Rücksprache mit einigen Rechtsexperten ganz erhebliche Zweifel, zu denen ich demnächst noch explizit Stellung nehmen werde.

    Wenn man nun in der Frankfurter Rundschau liest, dass Rechtsanwalt Starostik ganz ruhig vorträgt, Experten aus dem Fachbeirat aber ob der Situation in Rage geraten, zeichnet sich hier ein interessantes Bild ab und ich befürchte, dass Dona Carmen u.U. nicht das liefern kann, was zuvor möglicherweise zugesichert wurde? Mir wurde nichts versprochen, deswegen formuliere ich ganz vorsichtig und werde den glorreichen oder eben nicht glorreichen Ausgang genau beobachten.

    Aber vielleicht gibt es ja auch noch ein Kaninchen im Zylinder, da ja der Entwurf nicht zum Abdruck vorgelegt wurde. Oder etwa doch? Wer Dona Carmen kennt, der weiß, dass man die Kreativität von Frau Henning nicht unterschätzen darf! Die Lady ist intelligent, auch wenn da manchmal etwa die Pferde durchgehen. Sei´s drum: sie tut was und scheut den harten Haken keineswegs, wie sie bei der Aktion Alice Schwarzer letzte Woche wieder deutlich machte! Keine Kompromisse! Wer an der Front ist, braucht immer eine geladene Flinte und die ein oder andere Finte.

    Was fällt mir dazu noch spontan ein?

    „Die Geister, die ich rief, werd ich nun nicht mehr los!“

    Den Artikel der Frankfurter Rundschau finden Sie unter:
    Bericht der Frankfurter Rundschau zur Verfassungsbeschwerde

  • ProstSchG – Achtung Gefahr – Gute Ratschläge und die möglichen Folgen!

    ProstSchG – Achtung Gefahr – Gute Ratschläge und die möglichen Folgen!

    ProstSchG - Achtung Gefahr - Gute Ratschläge und die möglichen Folgen!
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    ProstSchG – Achtung Gefahr – Gute Ratschläge und die möglichen Folgen!

    Momentan ist das Internet voll mit guten Ratschlägen und Einschätzungen zum neuen Prostitutionsgesetz. Erotikportale raten ihren Kunden erst einmal abzuwarten und wecken damit die Hoffnung, dass alles nicht so schlimm werden wird. In der Tat ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass die Behörden pünktlich zum 1. Juli 2017 mit intensiven Kontrollen beginnen werden. Jedenfalls nicht von Amts wegen, also aus eigenem Antrieb.

    Aber auch in Ländern wie NRW, wo nach Aussage der Landesregierung erst ab Januar 2018 intensiv kontrolliert werden soll, gibt es einen anderen Umstand, der bei den Ratschlägen einfach ignoriert wird, denn:

    Das Gesetz gilt natürlich ab dem 1. Juli 2017 und wenn Anzeigen von außen (beispielsweise von Mitbewerbern oder sittenstrenegen Bürgern) eingehen, können die Behörden nicht anders, als zu reagieren.

    Meldet jemand beipielweise baurechtliche oder sonstige ordnungsrechtliche Verstöße, müssen die Damen und Herren vom Amt tätig werden. Anonyme Anzeigen sind in der Branche durchaus „beliebt“, sei es nun beim Finanzamt oder bei Polizei oder Ordnungsamt! Gerade wenn die Konkurrenz den rechtlichen Rahmen weit ausschöpft und unkonventionell arbeitet, ist „Whistleblowing“ nicht ungefährlich!

    Des weiteren sind ab 01.07. natürlich auch wieder besondere Abmahnungen möglich, wenn
    gegen die Werbeverbote des neuen Gesetzes verstoßen wird. Jeder Mitbewerber kann seinen Anwalt beauftragen und dabei auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb anführen. Da kommen schnell Anwaltsrechnungen ins Haus, die unerfreulich sind! Stellt man den Mißstand dann nicht ab, sind natürlich auch Bußgelder zu erwarten, mit denen man dann für weitere Genehmigungsverfahren schon „angezählt“ ist. Übertreibt man dies merklich, folgt irgendwann das amtliche K.O.

    Auch wenn amtliche Hausbesuche in den kommenden Monaten eher unwahrscheinlich sind, darf man diese wichtigen Dinge nicht vergessen und man muß dem Stichtag schon die Bedeutung beimessen, die er nun einmal zwangsläufig hat! Dies soll jetzt kein Bangemachen sein, sondern der Aufruf, diese Umstände unbedingt im Blick zu behalten! Der kluge Mann, bzw. die kluge Frau baut einfach vor!

  • Presse – Frankfurter Rundschau – Zahlen zur Prostitution in Frankfurt/Main

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    Presse – Frankfurter Rundschau – Zahlen zur Prostitution in Frankfurt/Main

    In einem aktuellen Interview der Frankfurter Rundschau mit dem Frankfurter Gesundheitsdezernenten Stefan Majer (Die Grünen) vom 14. Mai 2017, kamen die statistischen Zahlen zur Prostitution in der Bankenmetropole Frankfurt am Main zur Sprache:

    In Frankfurt existieren demnach 18 Laufhäuser und Großbordelle, 70 sogenannte Terminwohnungen, 40 Escort-Services und 6 Anbahnungsstätten für gleichgeschlechtliche Kontakte (Regenbogen-Saunas). Es soll ca. 2000 Frauen und 800 Männer geben, die in der Stadt der Sexarbeit nachgehen, wovon etwa 600 bereits vor Einführung des neuen Gesetzes freiwillige Beratungsangebote und auch kostenlose Untersuchungen in Anspruch nehmen.

    Diese Beratungsangebote will die Stadt nun ausweiten und womöglich ein Beratungs-Büro im Frankfurter Bahnhofsviertel anmieten, um nah am städtischen Brennpunkt zu sein, wo eben auch Migrantinnen in großer Anzahl ihrem Gewerbe nachgehen. Wenn dies so geschehen würde, wäre die amtliche Beratungsstelle eine direkte Konkurrenz zum Verein Dona Carmen e.V., der ja auch am Bahnhof residiert, aber eben andere Interessen vertritt, die nicht zum Konzept der Stadt passen. Ausserdem ist die zu bescheinigende Gesundheitsberatung ab dem 1. Juli 2017 ohnehin amtlichen Stellen vorbehalten, die stempeln dürfen. „Private“ Bescheinigungen sind nicht zulässig und daher kommen Sexworkerinnen und Sexworker an der behördlichen Beratung nicht vorbei, wenn sie zukünftig der Sexarbeit weiter legal nachgehen wollen.

    Ohne Beratung keine Bescheinigung, ohne Bescheinigung kein Huren-Pass!

    Gesundheitsdezernet Stefan Majer macht keinen Hehl daraus, dass er und seine Partei das neue Prostitutionsgesetz in seiner jetzigen Form nicht wirklich als geglückt empfindet. Dennoch wird sein Dezernat das Gesetz natürlich umsetzen und dabei auch eigene Akzente setzen. Majer kritisiert, dass es von Seiten des Gesetzgebers keine konkreten Ausführungsbestimmungen gibt und sich die Städte und Gemeinden hier allein gelassen fühlen.

    Es riecht auch am Main nach Improvisation und wachsen an der nicht einfachen Aufgabe! Aber als Prostitutions-Metropole mit Geschichte, hat Frankfurt am Main umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema als solches und wird die Anforderungen sicher meistern. Nicht von jetzt auf gleich, aber ganz sicher in absehbarer Zeit!

    Den kompletten Artikel finden Sie unter:

    http://www.fr.de/frankfurt/prostitution-dieser-zwang-zerstoert-vertrauen-a-1278671

  • Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine
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    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Tick-Tack: die Uhr läuft unaufhörlich weiter und in etwas mehr als einer Woche sind wir in der 4-Wochen-Frist bis das neue Gesetz seine Wirkung entfalten wird. Mein Unternehmen MH-Consulting ist momentan stark beansprucht, da bekanntlich „kurz vor knapp“ immer ein gewisser Aktivismus entsteht. Viele Betreiber warten halt gerne bis zur letzten Minute und benötigen dann Hilfe im vermeintlich letzten Moment.

    Ämter-Anfragen bundesweit

    In der kommenden Woche starte ich eine umfangreiche Behörden-Initiative, bei denen ich in allen Städten und Gemeinden, wo ich Kundschaft habe, bei den zuständigen Ämtern nachfragen werde, welche amtlichen Vorbereitungen es bislang gibt und wie und wann man die neuen gesetzlichen Vorschriften umsetzen will. Dies erfolgt „abtrakt“, also ohne Nennung der Kundennamen, um eben keine „schlafenden Hunde“ zu wecken. Mir ist aber wichtig, frühzeitig zu wissen, wie die lokalen Autoritäten ticken und womit im Einzelfall zu rechnen ist.

    Aktuelles Thema: Bauprüfung

    Nachdem in Nordrhein-Westfalen für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten eine Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung beim Antrag auf die Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes nun durch Verodnung obligatorisch ist, also zwingend vorliegen muß, kann eine vorzeitige Nutzungsänderung u.U. notwendig werden. Die Umwandlung von privater zu gewerblicher Nutzung ist in einigen Fällen möglich, allerdings ist vielen Kollegen nicht klar, welche besondere Anforderungen hier baulich anfallen. Zum Glück haben wir bei MH-Consulting Experten für diesen Bereich zur Hand, die momentan ebenfalls durch die Republik reisen, um Bestandaufnahmen vorzunehmen. Vorbereitung kann nicht schaden!

    Neue Steuerpflicht / Steuerliche Optimierung

    Für viele Sexworkerinnen ist das Thema Steuerpflicht ein relativ unbekanntes Feld. Wenn nun demnächst eine automatische steuerliche Erfassung im Rahmen der „Anmeldung“ erfolgt, ist guter Rat gefragt, wie man damit umgeht und wie man beispielsweise sein persönliches Kassenbuch führt! – Ausserdem bietet der Schäuble-Erlaß für Zimmervermieter im erotischen Bereich recht umfangreiche Möglichkeiten für Einsparungen, die unser steuerberatender Partner aus Oberhausen gerne erläutert! – Sprechen Sie uns an!

    Formulare, Formulare …

    Unsere interne Formularabteilung arbeitet seit Wochen unaufhörlich: Musterverträge für „Mitarbeiterinnen“, die keine sein dürfen, werden ebenso vorbereitet wie Muster-Kasenberichtsvorlagen und formulare für die Betriebsorganisation. Diese Unterlagen müssen natürlich von unseren Experten und Partnern untersucht und abgsegnet werden. Wir wollen schließlich Material zur Verfügung stellen, mit dem man nicht Schiffbruch erleidet! Spätestens zum 10. Juni 2017 soll alles fertig sein!

    Terminsituation im Juni 2017

    30 Tage, 30 Städte? Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht, aber im Rahmen der Mandantenbetreuung ist der Terminkalender im Juni 2017 bereits prall gefüllt. Unser Bauxperte ist stark nachgefragt, unser Steuerberater hat wenig Luft und ich selbst unterstütze eine beachtliche Anzahl von Kundinnen und Kunden bei der Konzepterstellung. Es wird noch mindestens ein weitere Informationsseminar geben und es stehen vielfältige Aufgaben an, bevor der Kalender den 1. Juli 2017 erreichen wird! Ich bitte daher an dieser Stelle Neukunden um Verständnis, dass „allgemeine Informationstermine“ momentan einen gewissen Vorlauf erfordern!

    MH-Consulting und Howard Chance geben weiter Gas! – Versprochen!

  • NRW – Ein Bundesland setzt Maßstäbe – Auch bei der Prostitution!

    NRW – Ein Bundesland setzt Maßstäbe – Auch bei der Prostitution!

    NRW - Ein Bundesland setzt Maßstäbe - Auch bei Prostitution!
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    NRW – Ein Bundesland setzt Maßstäbe – Auch bei der Prostitution!

    Ja, ich bin gebürtiger Südwestfale und kann durch meinen aktuellen Wohnsitz heute auch über die politische Richtung in meinem Heimatland mitbestimmen. Wird Hannelore Kraft unsere geliebte Landesmutti bleiben oder hat am Ende der eifernde Armin Laschet die Nase politisch vorn und gibt zukünftig den NRW-Landesvater? Ich gebe natürlich an dieser Stelle keine Wahlempfehlung ab und will die Wahl zwischen „Pest und Cholera“ nicht beeinflussen! Alles riecht heute nach großer Koalition, wobei aber eben noch unklar ist, welche Partei die marginale Führung übernimmt.

    Führung ist dabei das Wort, auf welches ich bewußt abziele, da das Land NRW auch bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes eine führende Rolle einnimmt: außer in Bayern, wo man Prostitution schon seit Jahren mit Landesrecht wirksam reguliert, ist NRW das einzige Bundesland, wo man konkrete Umsetzungspläne in der Schublade hat, wie man mit dem ungeliebten Thema Prostitution in Kürze umgehen will.

    Die Politik hat Ausführungbestimmungen erlassen, was nach dem Bundesgesetz erlaubt ist und hat die Situation durch ergänzende zu beachtende baurechtliche Bestimmungen deutlich verschärft. In NRW gehört eine Bau- oder Nutzungsgenehmigung nun zwingend zum Konzessionsantrag und hier werden die Sorgenfalten bei den betroffenen Betrieben immer größer! Hat man für sein Objekt keine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung, braucht man den kostenpflichtigen Erlaubnis-Antrag nicht einzureichen, da das Ergebnis klar sein dürfte! Oh Schreck! Auch die Gebührenfrage und der Kostenkatalog liegen vor und lassen den Städten und Gemeinden im Land kaum Spielraum.

    NRW reitet vorran und liefert damit den anderen „kleineren“ Bundesländern brauchbare Vorlagen, wie es schon bei anderen Verwaltungsverfahren (Beispiel: Sexsteuer) der Fall war. Weil man in Düsseldorf sorgfältig und perspektivisch gearbeitet hat, können andere Länder „kopieren“ und zwar ohne eigene Arbeitkräfte unnötig damit zu belasten.

    Hessen setzt auf Arbeitskreise, die sich irgendwann mal versammeln sollen, Sachen-Anhalt hat kürzlich kapituliert und auch sonst ist die Lage eher ruhig und verhalten. Da passt die Steilvorlage aus NRW gut ins Bild und ich rechne fest damit, dass sich viele Bundesländer, egal wie sie auch politisch geprägt sind, dem NRW-Verfahren mehr oder weniger anschliessen werden. Ist ja auch viel einfacher, als abweichende eigene Lösungen mühsam zu entwickeln! Wir alle werden früher oder später sehen, wie sich die Angelegenheiten entwickeln werden!

    Beim politischen Thema „Prostitution“ sind die Meinungen der großen Volksparteien nahezu identisch und ein Wechsel des „Ansagers“ wird die Gesetzesumsetzung kaum verändern!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/28/amtliche-antraege-nrw/

  • Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Prostitution 2017 - Aktuelle Beobachtungen - Rechtsprechung versus Wahrnehmung
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    Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Je näher der 1. Juli 2017 rückt, desto „unsicherer“ fühlen sich die Betreiberinnen und Betreiber von Bordellbetrieben bundesweit und diverse neue „Erlasse“, wie sie beispielsweise kürzlich in NRW erfolgt sind, gießen hier weiteren Brennstoff ins bislang schwach lodernde Feuer. Auf manchen Seminaren wird der absolute „Untergang“ verkündet, in einigen Städten versprechen amtliche Mitarbeiter der „unteren Ebenen“ eine gewisse „Flexibilität“, die man aber durchaus als strafbare „Rechtsbeugung“ werten kann und die man nur auf angewandte Unwissenheit zurückführen kann.

    Die Lage ist jedenfalls mehr als kompliziert und in vielen Fällen nicht mehr zu überblicken!

    Nordrhein-Westfalen hat, wie ich bereits berichtet habe, Richtlinien erlassen, nach denen die Behörden vor Ort agieren sollen, wobei sich hier aber die berechtige Frage stellt, ob die Behörden dies auch unbedingt „müssen“? In Berlin haben Gerichte unter dem Eindruck des Prostitutionsgesetzes von 2002 einige Bordelle in Wohnhäusern „erlaubt“, wenn diese nicht störend, auffallend oder jugendgefährdend waren. Anderenorts wurden von Gerichten sogar „Sperrgebietsverordnungen“ im Einzelfall aufgehoben, um beispielsweise die persönliche Wohnungsprostitution zu ermöglichen! Nachdem der Bundesgerichtshof unlängst entschieden hat, dass bordellartige Betriebe nicht mehr als „Vergnügungsstätten“ zu betrachten sind, wurden baurechtliche Bestimmungen angepasst oder eben auch nicht!

    Wir befinden uns in einer Widersprüchlichkeit, die man kaum noch begreifen kann und sind damit auf dem Weg zu einer Unmenge von Einzelfall-Entscheidungen, die in 2017 oder auch später amtlich und gerichtlich zu klären sein werden. Deswegen ist es mir wichtig, auf diese Umstände hinzuweisen und dvor zu warnen die Flinte zu früh ins sprichwörtliche Korn zu werfen, da dazu möglicherweise kein Anlaß besteht! Ohne intensive Prüfung geht gar nichts, aber manchmal gibt es zum Abwarten erst einmal keine sinnvolle Alternative!

    Mein Team und ich sind an den verschiedensten Orten des Republik im Einsatz, um Möglichkeiten und Gegebenheiten zu prüfen und gewisse Prognosen zu wagen, in der Hoffnung das unsere Logik den amtlichen Erfordernissen entspricht.

    Der Mai ist ein weiterer Reisemonat, bevor dann im Juni die erste Intensivphase der Konzepterstellungen ansteht, die viel Zeit und Kraft erfordert. Alle Gebiete der Republik werden im laufenden Monat noch besucht, bevor dann im Juni umfangreiche Kundenpflege ansteht. Wir geben Gas … im Sinne der Sache!

  • Prostitution 2017 – 1. Mai – Der Tag der Arbeit – 60 Tage Countdown läuft

    Prostitution 2017 – 1. Mai – Der Tag der Arbeit – 60 Tage Countdown läuft

    Prostitution 2017 - 1. Mai - Der Tag der Arbeit - 60 Tage Countdown läuft
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    Prostitution 2017 – 1. Mai – Der Tag der Arbeit – 60 Tage Countdown läuft

    Der Mai ist gekommen … so beginnt ein altes urdeutsches Volkslied, mit dem der vermeintliche Wonnemonat angekündigt wird, in welchem der Winter endgültig vergangen sein sollte und in dem die Natur in vollem Glanz erblüht. Kombiniert mit dem Tag der Arbeit kann da ja nichts mehr schiefgehen?

    Nun, in diesem Jahr gab es in den vergangenen Tagen noch Schnee und Regen und wenn man an die Sexarbeit denkt, die ja auch als Arbeit verstanden sein will, markiert der 1. Mai den Beginn eines Countdowns von 60 Tagen, bis das neue Prostitutionsgesetz seinen „Dienst“ aufnehmen soll und wird!

    Die üblichen „Unken“ schweigen, weil vermeintlich alles gesagt ist und die amtlichen Mühlen langsam aber sicher mit dem „mahlen“ beginnen.

    Warum geht in Deutschland eigentlich kein Sexworker-Verband am 1. Mai auf die Strasse? Die Parallele wäre doch nun wirklich gegeben, da das neue Gesetz eine bestimmte Form der Arbeit bald neu stigmatisieren wird. Oder habe ich einfach nur nicht ausreichend im Web nachgeforscht?

    Oder ist in der „Bewegung“ einfach die Luft raus? Beginnt man jetzt mit den abschliessenden Vorbereitungen auf die vermeintliche Katastrophe?

    Ich habe momentan sehr viel zu tun und erhalte täglich Anfragen aus der gesamten Republik zum leidigen Thema, kann zwar in einigen, aber eben nicht in allen Fällen die „Absolution“ erteilen. Solches wäre nicht nur anmassend, sondern einfach unseriös!

    Was geht, was geht nicht und was macht man nun? Diese Frage taucht täglich auf und wir befinden uns hier immer noch in einem abwartenden Prozeß, in dem die Anklage im übertragenen Sinne noch nicht verlesen wurde.

    Während der Monat Mai noch der allgemeinen Analyse und Besuchen vor Ort geprägt sein wird, geht es im Juni an die gewünschten „Frühkonzepte“, bei denen genehmigungsfähige Betriebe schon im Juli 2017 ihre Genehmigung beantragen wollen. Das sind die frühen Vögel, die ihren Wurm eben schnell im Trockenen haben möchten.

    Ab 1. Juli 2017 steht dann die MH-Consulting-Task-Force bereit, die in den vergangenen Tagen um weitere Soldaten erweitert wurde. Anwälte, Steuerberater, Bauexperten und Architekten sind ebenso im Boot, wie Sozialarbeiter und Sexworker, die sich auf die Beratung von Damen und Herren spezialisiert haben und konkrete Hilfestellungen anbieten.

    Über allem schwebt das bekannte virtuelle Urvieh Howard Chance, welches die Fäden in der Hand hält und die Parteien und Protagonisten zusammenführt.

     

  • Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Prostitution 2017 - Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise
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    Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Tropische Stürme und Meeresbeben sind in unseren Breitengraden zum Glück recht unbekannt. Dennoch ist der „Tsunami“ eine gute Metapher für das, was auf die deutsche „Prostitutionsbranche“ momentan zu rollt: erst stürmt und grummelt es etwas und schließlich setzt ein Beben ein, bei dem leider kaum ein Stein auf dem anderen bleibt!

    Seit der Verabschiedung des neuen Prostitutionsgesetzes sind nun 8 Monate vergangen, in denen viel diskutiert wurde und in denen die Branche darauf hoffte, dass ein solches Gesetz keinen „Bestand“ haben würde. Einige verlassen sich nach wie vor auf „Dona Carmen“, deren initiierte Verfassungsbeschwerde immer noch „auf dem Weg“ ist.

    In Karlsruhe „eingegangen“ ist sie (noch) nicht und das zeitliche Ziel ist wohl eher offen!

    Nun mag man meine süffisante Anmerkung gerne als „Howarsche Posse“ verstehen, doch habe ich bislang mit den meisten Einschätzungen immer recht nahe an der Wahrheit gelegen, wenn es eine solche denn überhaupt gibt!

    Was machen nun die „Dona-Jünger“, wenn es den Eilantrag nicht gibt und das Schicksal nun einfach so seinen Lauf nimmt?

    Mir wurde zugetragen, dass „Dona“ nun auf Durchhalteparolen setzt und die Kundschaft auf Durststrecken vorbereitet, die im Einzelfall aber eben prompte Existenzvernichtung bedeuten können. Die Ämter warten sicher nicht, bis in Karlsruhe in einigen Jahren eventuell einige Beschwerdepunkte Erfolg haben. Hier fällt mir der Kamelzüchter ein, der ein totes Kamel mit Vitamintabletten füttert und der Chefarzt im Kreißsaal, der erfreut verkündet:

    „Schönes Kind … leider tot!“

    Der politische Ansatz der Frankfurter Aktivisten ist durchaus richtig, löst aber im hier und jetzt überhaupt keine gegenständlichen Probleme und konkrete „Konzepte“ sind in der Elbestrasse Fehlanzeige! Würde man solche Konzepte entwickeln, wofür wahrscheinlich die Zeit fehlt, wäre dies womöglich auch ein Verrat an den eigenen Zielen?

    Egal: Gesetz Nr. 1 – Jeder macht seins!

    Reisen wir in unserem Bericht vom Frankfurter Bahnhof mal virtuell nach Bonn, wo in der vergangenen Woche eine große Infoveranstaltung zum neuen Prostitutionsgesetz stattgefunden hat, an dem auch Kunden von MH-Consulting teilgenommen haben.

    6profis und der erwartete Tsunami

    Die dortige Expertenrunde, die von den engagierten Kollegen der 6profis eingeladen worden war, richtete eindringliche Appelle an die Seminarbesucher und führte dabei wohl den zu erwartenden „Tsunami“ ein, den der Kollege Thomas Meyer (Berlin Intim) im März analog mit „Meteoriten-Einschlag“ beschrieben hatte. Die Vorträge müssen dabei große Wirkung gehabt haben, da noch am Abend des Bonner Seminars aufgeregte Anrufe bei mir eingingen.

    Nun bin ich ja auch oft als „Schwarzmaler“ bezeichnet worden und in der Tat gehört die Übertreibung manchmal zum Handwerk, um eben für Dinge zu sensibilisieren. Ich habe mir jedoch die all zu markigen Feststellungen ein wenig abgewöhnt, da hier nicht hilfreiche Aufregung entsteht, die vorallem die „Mädels“ dann nicht mehr ruhig schlafen lässt!

    Wenn man sich dann spekulativ schon mit dem Almosentopf am Bahnhof wähnt, ist man zu konstruktiver Arbeit nicht mehr in der Lage!

    Die „amtlichen Möglichkeiten“, die unsere Gesetzgebung bietet, werden sehr vielfältig sein und bei Seminaren (auch bei meinen) zeigt man eben die umfangreiche Gefahren auf, wobei oft nur Teilaspekte für die Einzelne oder den Einzelnen relevant sein dürften. Wenn man nun die geballte Information verdauen muß, entsteht schnell der „overkill“ und die deprimierte Grundhaltung. Man sollte dabei nicht vergessen, dass fast jeder Fall lokal und als Einzelfall betrachtet werden sollte. Dazu empfehlen wir grundsätzlich unsere Expertenbetrachtung und die 6profis werden ähnlich verfahren.

    Nicht nur die Betreiber von Prostitutionsstätten sind in der Krise, auch bei den Ämtern wird geschimpft und diskutiert, weil man der Umsetzung in die Praxis nicht wirklich nahe ist. Aber die Probleme werden „irgendwann“ dort gelöst sein und „amtliche Existenzen“ werden auch nicht zerstört. Da lebt es sich einfach etwas beruhigter!

  • Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    Prostitution 2017 - Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 - Vorbereitung!
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    Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    § 126 BGB verordnet Schriftform für Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte. Diese Regelung gilt nun auch für das neue Prostitutionsgesetz 2017: Im § 26 des ProstSchG wird darauf hingewiesen, dass alle Vereinbarungen mit Sexworkern zukünftig in Textform abgefasst werden müssen!

    Diese Regelung sieht keine Übergangsfristen vor: die Betreiber müssen die erforderlichen Unterlagen ab dem 1. Juli 2017 erstellen und den Behörden dann jederzeit vorweisen können! Verstösse gegen diese Vorschrift, können folglich sofort geahndet und mit Bußgeld belegt werden!

    Was muss oder sollte nun alles vertraglich festgelegt und dokumentiert werden?

    1. Mietvertrag für Zimmer oder Raumnutzung zwischen Betreiber und Sexworker

    Auf Grundlage dieses Vertrags, kann die „Übervorteile“ oder eine sonstige unzulässige „Ausbeutung“ nachgewiesen oder eben widerlegt werden. Das Dokument muss mit dem Betriebskonzept und mit dem neuen Gesetz konform sein und wird bei strittigen Fragen sicher für die amtliche Beurteilung herangezogen.

    2. Gegenzeichnung der Hausordnung inklusiv Anerkennung der Kondompflicht etc.

    Sexworker sind zukünftig vom Betreiber auf die einzuhaltende Kondompflicht und auf Werbeverbote hinzuweisen. Hierzu ist die Erstellung einer Hausordnung sinnvoll, die dann von allen im Betrieb tätigen Sexworkern unterschrieben werden sollte. Zusätzlich sollten Informationsschriften ausgehändigt werden, aus denen die Sexworker die Anschriften von Beratungsstellen und zuständigen Behörden entnehmen können.

    4. Dokumentation „Huren-Ausweis“

    Es ist Buch darüber zu führen, welche Damen (und möglicherweise Herren) im Betrieb tätig sind und die „Huren-Ausweise“ müssen überprüft und dokumentiert werden. Personen, die nach dem 1. Juli 2017 „einsteigen“ dürfen nur arbeiten, wenn sie den gültigen Ausweis vorlegen und wenn dieser für den Ort auch gilt!

    Bei allen „Bestands-Sexworkern“ (also Personen, die schon vor dem 1. Juli 2017 tätig waren) empfiehlt sich die Einholung einer

    5. Eidesstattliche Versicherung zum „Huren-Pass“ und zur Übergangsregelung

    Hierin erklärt die Sexworkerin / der Sexworker, dass sie bzw. er bereits vor dem 1. Juli 2017 in der Sexarbeit tätig war, die Pflicht zur Registrierung kennt und die Übergangsregelung in Anspruch nimmt. Hiermit ist der Betreiber bis zum 1. Januar 2018 auf der sicheren Seite!

    4. Quittierung / Dokumentation der Zahlungsvorgänge zwischen Betreiber und Sexworker

    Es ist ein Kassenbuch mit Zahlungen vom Sexworker an den Betreiber und umgekehrt zu führen, das täglich geführt werden soll und das im Betrieb grundsätzlich zu Kontrollzwecken vorliegn muss. Über alle Zahlungen sind wechselseitig Quittungen zu erstellen!

    Alle Kundinnen und Kunden von MH-Consulting, die uns mit Konzeptentwurf und beratender Begleitung beauftragt haben, erhalten für diese Zwecke im Mai / Juni 2017 vorbereitete Muster-Formulare für die interne betriebliche Organisation, die hoffentlich ausreichend hilfreich sein werden.

    Der Staat fordert Transparenz und aus Bordellwirten werden am Ende noch staatlich geprüfte
    „Bordell-Fachwirte“, wie es der Zentralrat der Luden bereits forderte. Ein wenig Bürokratie schadet ja nie, kann aber auch jede Menge gesunder Nerven rauben! – Glückwunsch!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/15/prostitutionsgesetz-abschnitt-4-pflichten-des-betreibers/