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  • Baden-Württemberg plant Huren-Pass nur für eigenes Bundesland!

    Baden-Württemberg plant Huren-Pass nur für eigenes Bundesland!

    Baden-Württemberg plant Huren-Pass nur für eigenes Bundesland!
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    Baden-Württemberg plant Huren-Pass nur für eigenes Bundesland!

    Jedes Bundesland kann bekanntlich Zusatzverordnungen und gesonderte Bestimmungen zum Bundesgesetz erlassen. Dies steht so im Gesetz! Nun liegt der „Entwurf“ eines solchen „Ausführungsgesetzes“ für Baden-Württemberg vor, der einen besonders zu erwähnenden Paragraphen enthält, der, falls der Entwurf denn angenommen und beschlossen wird, für erhebliche Konfusionen sorgen wird:

    § 2 Gültigkeit der Anmeldebescheinigung: Abweichend von § 5 Absatz 3 Satz 1ProstSchG ist die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung örtlich auf das Landesgebiet Baden-Württembergs beschränkt.

    Ist das jetzt der „BaWü-Hurenpass“? Eine Anmeldebescheinigung aus Baden-Württemberg gilt dann nur in einem Bundesland? Die „Regionalisierung“ macht keinen wirklichen Sinn, sondern wird zu viel mehr Bürokratie führen und den Sexworkerinnen den Alltag erschweren. Akzeptiert BaWü dann keine Bescheinigungen aus anderen Bundesländern? Gibt es am Ende dann mehrere unterschiedliche „Ausweise“ und macht das Modell aus dem Süden am Ende bundesweit Schule? Dies Frage beantwortet der Paragraph natürlich nicht und dies führt zwangsläufig zu Spekulationen.

    Sehr interessant ist auch der „Stichtag“, der für das Inkrafttreten des Landesgesetzes geplant ist: hier ist der 1. Januar 2018 vorgesehen, was darauf hindeutet, dass man sich im „Ländle“ noch viel Zeit lassen will. Gründlich geht nun mal vor eilig! Landestradition!

    Wer soll bei all dem „Föderalismus“ da überhaupt noch durchblicken? Die Festlegungen sind zwischen den Bundesländern scheinbar nicht koordiniert und selbst für erfahrene „Verwalter“ nicht mehr zu durchschauen. Sexworkerinnen, die „reisen“, haben demnächst mit unterschiedlichen Vorschriften zu kämpfen und die Wahrscheinlichkeit Fehler zu machen, nimmt ganz erheblich zu! Muss das wirklich so sein? Es war doch mal von Bürokratie-Abbau die Rede? Und nun bläht sich die Bürokratie gerade gewaltig auf! Glückwunsch!

    Wo findet man den Entwurf? – Natürlich im Internet unter:
    https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gegen_Gewalt_an_Frauen/ProstSchG-Entwurf-Ausfuehrungsgesetz-BW.pdf

    Abschließend noch einmal der ausdrückliche Hinweis, dass es sich bei diesem Dokument um einen Entwurf handelt, der momentan noch keine Rechtskraft besitzt! Doch die Wahrscheinlichkeit, dass die „Verabschiedung“ so oder so ähnlich erfolgt, ist m.E. recht hoch!

  • Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! - Kondompflicht / StädteportraitsPresseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Deutschlands Meinungsbilder Nr. 1 – Bildzeitung nebst Bild Online – hat recht lange zum Thema neues Prostitutionsgesetz geschwiegen, doch zum Stichtag 1. Juli 2017 wurde nun ein informativer Artikel publiziert, der in der SEO-Optimierung den Seitenuntertitel „Neue Regel im Puff“ enthält und einen typischen Bild-Anreißer bietet:

    Kommt jetzt die Kondom-Polizei?

    Man spielt halt gerne mit „reizenden“ Wörtern und die „Kondom-Polizei“ weckt da schon ein generelles Interesse. Man hat den bekannten Rainer Wendt als Chef der Polizeigewerkschaft befragt, der betonte, dass es „keine Lümmel-Tüten-Polizei geben werde!“ Punkt! Aber keinen Punkt für die Zote, die nicht wirklich witzig rüber kommt! Egal!

    Interessanter sind da schon die Anfragen an deutsche Städte, wo Bild fragte, wie die Kondompflicht denn nun konkret kontrolliert werden soll:

    In München, wo die Kondompflicht schon lange durch Landesgesetz vorgeschrieben ist, hat man keine gravierenden Verstöße festgestellt und will das Vorhandensein von Kondomen und Hinweisschildern in Bordellbetrieben prüfen. Prima: wenn Kondome ausliegen, werden sie auch stets verwendet? Etwas einfach gedacht!

    In Frankfurt hat man keinen wirklichen Plan und erklärt, dass es „spannend“ wird! Manchmal ist es wohl besser, die Klappe zu halten, wenn man keine Ahnung hat. Oder?

    Köln weiß, dass man nicht „inflagranti“ ermitteln kann und will sich, wie München, auf die ausliegenden Kondome und auf die Kontrollschilder beschränken. Man hat nachgedacht!

    In Hannover will man „ungebrauchte“ und „gebrauchte“ Kondome in den Betrieben kontrollieren. Na wunderschön, welcher Beamte sehnt sich danach in Bordell-Mülleimern nach „Gülle-Hülle“ zu suchen. Lecker, klebrig, stinkig! Man hat halt Humor!

    Dresden weiß noch nicht einmal, ob die Kondompflicht überprüfbar ist. Da es noch keine örtlichen Vorgaben gibt, sitzt man es aus? Kopfkratz oder Hannover fragen?

    Den Dortmundern reicht wohl das „Hinwirken“ der Betreiber aus, wobei das eine Weisung sein könnte, die eigentlich nach dem neuen Gesetz untersagt ist. Grenzwertig! Man will sich die Finger auch im Revier nicht schmutzig machen!

    Stuttgart hat auch (noch) keine Ahnung und gibt dies unverblümt zu! Thema durch!

    Keine Spur von den berüchtigten Kondom-Polizisten, die ich schon in amtlicher Ausbildung wähnte! Nun bin ich aber schwer enttäuscht, dass man sich so wenig Mühe gibt. Natürlich mit Ausnahme der Hannoveraner, die künftig in den Tonnen hängen? Dem Finanzamt traut man solche Maßnahmen ja schon lange zu, um mögliche Umsätze zu ermitteln. Schmidt vom Amt, der bislang Parkverstöße ahndete, hat dann demnächst eine neue Passion?

    Übrigens: spätesten wenn im Unrat die bräunlich verfärbten HT-Kondome für den zünftigen Analverkehr auftauchen, werden Handschuhe Pflicht! – Pfui, Howard!

    Wer die Artikel-Details nachlesen möchte, findet diesen unter folgender Webadresse:

    http://www.bild.de/politik/inland/prostitutionsgesetz/neue-regeln-im-puff-52395980.bild.html

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/04/p16591/

  • Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Update - Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? - Leider Irrtum!
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    Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Vor einigen Wochen habe ich mit „Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!“ getitelt, nachdem ich ein Rundschreiben der Polizeiinspektion Regensburg erhalten hatte, das inzwischen als „Postwurfsendung“ von einem 3-7 köpfigen Polizei-Einsatzteam in Regensburger „Prostitutions-“ und Massage-Wohnungen zugestellt wurde.

    Nach meinen Informationen fand dies „zufällig“ im Rahmen eines Aktionstags gegen den Menschhandel statt, bei dem in Bayern wohl auch „leicht ruppige Fachkräfte“ eingesetzt wurden, die örtlich unbekannt waren. Bisschen Show kann ja nicht schaden! Oder? – Schön ist sicher anders!

    Aber zurück zum eigentlichen Thema: das Rundschreiben der Polizei klang freundlich und verbindlich und der zuständige wie verfassende Beamte wird von den Regensburger Betreibern als „sympathisch“ charakterisiert. Die Polizei empfiehlt eine frühzeitige Kooperation und es entstand der Eindruck, dass man „alles“ irgendwie mit den Behörden regeln kann. In der Folge fragten einige Betreiber bei der Stadt Regensburg nach, um zu erfahren welche Vorgaben es gibt und welche Unterlagen für die Konzessionierung notwendig werden.

    Der Schock folgte dann auf den Fuß und zwar in den letzten Tagen: Regensburg hat umfangreiches Material vorbereitet und fordert sehr wohl qualifizierte baurechtliche Dokumente.

    Die „vorsichtige Entwarnung“ muss ich zurücknehmen. Bayern bleibt eben Bayern und überlässt nichts dem Zufall oder der amtlichen Schludrigkeit.

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, so es denn überhaupt möglich ist, sollen Baubegehungen erfolgen und die Frage nach „genehmigt“ oder „nicht genehmigt“ wird schon auf Seite 1 des Antrags gestellt. Kein Unterschied zu NRW, eher noch eine kleine Steigerung, bei der die Bayern sogar Nachweise fordern, dass das genutzte Wasser im Haus frei von Legionellen ist! Liest sich relativ unentspannt und hat bereits einige Betreiber geschockt, weil das alles nach erweitertem Formalismus klingt.

    Ob wirklich so heiß gegessen wie gekocht wird, ist hier eher nicht die Frage, sondern ein frommer Wunsch, der sich womöglich nicht erfüllt!

    Sorry für meine Fehlinterpretation! Kann im schnellen Informationsfluß leider passieren! Daher ist mir die heutige Richtigstellung auch sehr wichtig! Ich bleibe am Ball und werde die Regensburger Freundinnen und Freunde natürlich weiterhin intensiv unterstützen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/27/polizeiinformation-regensburg/

  • 1. Juli 2017 – Der Leidartikel – ProstSchG in Theorie und Praxis – Hannover

    1. Juli 2017 – Der Leidartikel – ProstSchG in Theorie und Praxis – Hannover

    1. Juli 2017 - Der Leidartikel - ProstSchG in Theorie und Praxis - Hannover1. Juli 2017 – Der Leidartikel – ProstSchG in Theorie und Praxis – Hannover

    Hat es die Landeshauptstadt Hannover wirklich verdient, der Ort der Erstellung des heutigen „Leidartikels“ (man beachte bitte mal wieder das Wortspiel!) zu sein, nachdem ich ja gestern schon unter dem gelben Stadtschild von diversen krassen Missständen (Toilette, Ratten) in besonderen Randbereichen des Rotlichts berichtet hatte (den Artikel hier nachlesen)?

    Tja, da ich momentan in Hannover ein wenig von meinen durchaus anstrengenden Reisen entspanne und gleichzeitig wichtige Korrespondenz erledige, poste ich natürlich auch aus der Stadt an der Leine, wo ich gestern am späten Abend noch investigativ unterwegs war, um nach 0 Uhr die Auswirkungen des neuen Prostitutionsgesetzes in der Praxis zu ergründen.

    Was weiß man in den Eros-Centern, was tut sich im Postbank-Gebüsch und wieweit sind die Sexworkerinnen eigentlich informiert? Welche „besonderen“ Dienstleistungen werden angeboten?

    Aus bekannten Gründen und um keine zuzuordnende Ordnungswidrigkeiten zu ermöglichen, werde ich weder die Namen der Bordellbetriebe, noch die Namen der Dienstleisterinnen nennen, sondern diese pseudonymisieren.

    Ich war als getarnter  „Freier Dieter“ unterwegs, hatte die Geilheit im Blick und zur Unterstützung eine gut verpackte dicke wie grobe Leberwurst in der Hose, woran man eindeutig den Fachmann erkennt. Alle „Dieters“ mögen mir verzeihen!

    Los ging es vom Hotel aus kurz nach Mitternacht in die roten Bezirke der Stadt. Durch den zeitweiligen Starkregen, war in Hannover-City nicht besonders viel los und der „Open-Air-Bereich“ bei der Postbank (Herschelstrasse) war „gefegt“: die sonst dort anzutreffenden Damen hatten wohl wettertechnisch kapituliert und die Hose war tot! Kein Ergebnis! Also eilte ich mit flinkem Schritt und nassem Fuß in ein größeres Eros-Center, um dort einmal Einblick zu nehmen.

    Sata (Name geändert), eine asiatische Lady im mittleren Alter, winkte aus ihrem bunten Zimmer und zeigte demonstrativ 3 Finger: Standard-Service also 30 € und die monotone Beteuerung „machen gut“ fehlte ebensowenig, wie der Versuch, mich sanft ins Zimmer zu ziehen. Mein zarter Hinweis auf eine „Gummi-Allergie“, wurde mit erhobenen 5 Fingern schlüssig beantwortet. Die Andeutung, das es doch ein neues Gesetz gebe, wurde mit einem klaren Abwinken beantwortet. OK, ich wußte genug und wechselte das Haus.

    Eine Latina in einem anderen Haus, deren Namen ähnlich wie „Esmeralda“ klang, war über die Frage nach „AO“ nicht begeistert.

    Ihre Augen funkelten kurz auf, bevor dann das Angebot für „französisch total“ kam … aber „nix ohne in Muschi!“

    Von einem neuen Gesetz wußte die Dame aus Südamerika nichts und ich glaube nicht, dass sie geschwindelt hat. Drei weitere „Befragungen“, führten zu ähnlichen Ergebnissen und ich kam zu der Erkenntnis, dass man den „Service“ zum „Stichtag“ nicht geändert hat und wahrscheinlich auch nicht ändern wird. Business as usual? Hatte ich wirklich etwas anderes erwartet?

    Während sich die Bordellbetreiber große Gedanken machen und bei den Anzeigen in den Erotikportalen und auf den eigenen Webseiten alle möglichen „Reizwörter“ in Nachtschichten entfernt wurden, herrscht an der „Front“, also in den Arbeitszimmern der Dienstleisterinnen, Pragmatismus. Wie will man Stammkunden auch erklären, dass ab sofort bei allen Praktiken das ungeliebte „Gummi“ montiert werden muß?

    Fast in jedem Zimmer, wo „Freier Dieter“ heute nach Mitternacht vorsprach, wäre es zu den ersten „Ordnungswidrigkeiten“ gekommen, wenn es denn zum „Äußersten“ gekommen wäre, was natürlich nicht der Fall war.

    Die Dienstleisterinnen haben natürlich untereinander keine Vereinbarungen getroffen, wie man mit den „Kondomen“ nun umgeht. Würden alle Sexworkerinnen sich für eine Einhaltung der Gesetzes entscheiden, wäre ja womöglich alles soweit gut! Aber die Damen und auch Herren sind nun mal „Einzelkämpfer(innen)“ und befinden sich in einem scharfen Wettbewerb um die zahlende Kundschaft. Da macht man dann eben Kompromisse, um keine Kunden zu verlieren! Darüber moralisch zu richten, wär absolut unfair!

    Mir war, durch vielfältige Gespräche in den vergangenen Monaten, klar, in welche Richtung sich die Umsetzung in den Arbeitszimmern gestalten würde, ich machte aber doch einmal die Probe aufs Exempel und denke, dass sich andere Rotlichtviertel in der Republik nicht von Hannover unterscheiden werden.

    Auch im Escort-Bereich, wo oft stolze Summen für „gemeinsame Zeit“ den Besitzer wechseln, wäre man naiv, wenn man denken würde, dass der „Service“ stark eingeschränkt wird!

    Wie verhält sich die Kundschaft? Nun, ich habe jetzt keine freienden Leute direkt vor Ort angesprochen, konnte aber im unverbindlichen „Talk“ mit einem „Wirtschafter“ erfahren, dass es schon seit einigen Wochen ruhig ist im Revier und das die Freier die Konfrontation mit dem Thema Kondompflicht erst mal vermeiden, in dem sie den Damen erst mal fern bleiben. Man will wohl keinen „Korb“ bekommen und auch nicht bei etwa „Verbotenem“ erwischt werden! Ein bisschen irrational, aber eben menschlich!

    Ansonsten hat der Stichtag des Inkrafttretens des Gesetzes heute keinen Aktionismus von Seiten der Behörden ausgelöst! Ich habe jedenfalls von so etwas nichts gehört.

    Was hätte man auch tun sollen? Großrazzien und Kontrollen, SEK-Showprogramm und erste Verhaftungen? Ein Ordnungsamtsleiter, der demonstrativ das rote Licht ausschaltet?

    Es gab Leute, die wirklich mit solchen Maßnahmen gerechnet haben und sich schon länger latent bedroht fühlen. Dabei handelt es sich aber meist um Nerven-Überreizungen, die in der Folge zu gedanklichen Ausreißern führen. Zum Glück nicht real!

    Die Kampagne „Sexarbeit ist Arbeit“ hat gestern bundesweit mit auffälligen Bannern medienwirksam demonstriert, doch leider war das Thema des Tages gestern die „Ehe für alle“, die alles andere in den Hintergrund drängte, heute ist es Altkanzler Helmut Kohl, der omnipräsent wie kaiserlich durch Europa und durch die Medien reist und morgen wird es wieder schickere Themen geben, die sich automatisch in den Vordergrund stellen.

    Aktuelle Aufrufe von Tantra-Verbänden, die ihre Forderung nach einer Abspaltung der tantrischen Massage vom Prostitutionsgesetz markant stellen, haben ein merkwürdiges Timing. Hier wäre eine frühzeitige Koordination und eine weitere individuelle Verfassungsbeschwerde womöglich sinnvoll gewesen? Egal, die „Branchen“ haben hier keine gemeinsame Basis, das sich bestimmte Ideologien einfach nicht vertragen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/20/ruhe-auf-den-bordellfluren/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution – BesD e.V. hat Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht!

    Prostitution – BesD e.V. hat Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht!

    Prostitution - BesD e.V. hat Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht!Prostitution – BesD e.V. hat Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht!

    Viele Leserinnen und Leser meines Blogs interessieren sich für den genauen Wortlaut der von Dona Carmen e.V. initiierten und inzwischen eingereichten Verfassungsbeschwerde. Eine Woche vor Inkrafttreten des neuen ProstSchG, ist das von Rechtsanwalt Starostik (Berlin) gefertigte Dokument in Karlsruhe eingegangen und umfasst inklusiv Anschreiben 62 DIN A4!

    Der Schriftsatz ist juristisch gründlich gearbeitet, wie es beim erfahrenen Herrn Starostik nicht anders zu erwarten war. Ich habe für die geneigte Lektüre fast 2 Stunden benötigt, da die Darstellungen und Bewertungen doch recht kompliziert sind und man doch über einige Ansätze intensiv nachdenken muss.

    Nun wäre es vermessen, die Beschwerdegründe an dieser Stelle journalistisch oder gar rechtlich zu bewerten. Ich habe zwar zu den einzelnen Punkten durchaus eine recht klare persönliche Meinung, will mich hier aber nicht als selbsternannten Verfassungsrechtler profilieren oder aber frech „richten“.

    Dies können die Karlsruher Richter 1000 mal besser, zumal es ja im Kern ausschließlich darum geht, was wirklich gegen das Grundgesetz verstoßen könnte oder verstößt. Diese Beurteilung ist schwierig und nichts für den Laien, der Rechtsprechung bei Barbara Salesch und Alexander Hold kennen lernte.

    Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen vom BesD e.V. für die Veröffentlichung des Gesamttextes. So entsteht erstmals Transparenz, die sich ja viele gewünscht haben. Merci dafür! Nun wissen „wir“ endlich, welche Beschwerdegründe vorgebracht werden und können nachlesen, welche Standpunkte vertreten werden. Das hilft, unabhängig davon, was am Ende dabei herauskommt, beim Denken und Nachdenken.

    Da es sich, wie eigentlich schon bekannt war, bei der jetzt eingereichten Beschwerde nicht um ein Eilverfahren handelt und die Beschwerde zunächst einmal formell „angenommen“ werden muss, was eine Vorprüfung beinhaltet, wird man erst einmal nichts hören, da die Karlsruher Mühlen wegen Arbeitsbelastung statistisch sehr langsam „mahlen“. Es erfordert also einer gewissen Geduld, bis es zu weiteren Schritten kommt und die „Sache“ zur Verhandlung kommt. Ich werde selbstverständlich weiter dazu berichten!

    Eine abschließende Anmerkung: natürlich sind in der PDF-Veröffentlichung die Namen der Beschwerdeführer anonymisiert worden, aber das tut dem Inhalt ja keinen Abbruch. So empfehle ich Ihnen den Text als spannende Wochenend-Lektüre und weise auf den Link des BesD hin, wo das umfangreiche Dokument zu finden ist:

    https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/VERFASSUNGSBESCHWERDE-ProtSchG-2017.pdf

  • Prostitution 2017 – Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!

    Prostitution 2017 - Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!

    Deutschlands größtes Bundesland Nordrhein-Westfalen hat das, was den meisten anderen Bundesländern bislang noch komplett fehlt: umfangreiche amtliche Antragsunterlagen für zu genehmigende Prostitutionsstätten mit allem „zipp“ und „zapp“, bei deren Lektüre einem schon etwas schwindlig wird! Keine Kompromisse, ein sehr umfangreicher Datenhunger und Detailfragen, die man intensiv bedenken muss, bevor man sich selbst ein „Ei ins Nest“ legt!

    Die Gründlichkeit, mit der das Land hier gearbeitet hat, ist schon verblüffend und zeigt, dass man sich hinter verschlossenen Türen intensive Gedanken gemacht hat, um „Schlupflöcher“ zu vermeiden.

    Bei „stehenden“ Betrieben sind Bau- und Nutzungsgenehmigungen obligatorisch, wobei auch ein „gültiges Abschlusstestat“ erwartet wird. Der Betreiber benötigt eine positive Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, muss über alte oder neue Insolvenzen und laufende Ermittlungsverfahren berichten und dabei die Hosen bis zu den Knöcheln runterlassen!

    Alle Mitabeiterinnen und Mietarbeiter müssen namentlich und mit Adresse im Betriebskonzept aufgeführt werden und die Behörde will sogar wissen, wo und wie „Sexworker“ angeworben werden und wie man dabei vorgeht, um Menschenhandel zu vermeiden! Es muß angegeben werden, welche Personen zukünftig die „Huren-Ausweise“ kontrollieren und warum dazu eine Befähigung besteht?

    Das riecht alles nach dem ganz großen „Verwaltungsverfahren“, bei dem man als Betreiberin oder Betreiber ganz schön in Schwung geraten wird!

    Einfach war gestern! NRW zeigt nun ganz klar, wo der amtliche Hammer hängt und man hat recht viele Hürden aufgestellt, bei denen man schnell zu Fall kommen kann. Ich halte es für unmöglich, das Betriebskonzept mal so eben auszufüllen. Dazu bedarf es intensiver Vorbereitungen und Überlegungen, denn das Konzept wird ja zur „Betriebsbibel“, auf der man „festgenagelt“ wird. Was nicht im Konzept steht, darf man nicht machen! Was ist Konzept steht, muss man unbedingt einhalten, denn die Genehmigung wird für das „festgeschriebene“ Konzept erteilt!

    Ich bin gerade dabei, die vorliegenden Unterlagen zu analysieren und denke auch darüber nach, diese ein Stück weit zu kommentieren. Die NRW-Kunden von MH-Consulting erhalten das Material dann in den nächsten Tagen per Mail, alle Interessenten aber gerne auch auf Anfrage an mich: howard.chance@t-online.de

    Ob jetzt noch die Feststellung von Carl Zeller gilt, der einst bemerkte:

    Der Bürokrat tut seine Pflicht – von neun bis eins! mehr tut er nicht!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution 2017 – Polizeiinformation aus Regensburg – Postwurfsendung?

    Prostitution 2017 – Polizeiinformation aus Regensburg – Postwurfsendung?

    Prostitution 2017 - Polizeiinformation aus Regensburg - Postwurfsendung?
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    Prostitution 2017 – Polizeiinformation aus Regensburg – Postwurfsendung?

    In einigen wenigen Regionen der Republik geht es nun doch ans berühmte „Eingemachte“, wie die Fotografie eines polizeilichen Schreibens zeigt, das mir von Consulting-Kunden aus Bayern zugesendet wurde. Polizeiinspektionen in Bayern waren in den vergangenen Wochen in den „Revieren“ unterwegs und haben Infoschreiben an Sexworkerinnen übergeben, die dazu auffordern, selbiges an die Vermieterinnen und Vermieter von Hostessen-Wohnungen zu übergeben:


    In einer sehr freundlichen Tonlage fordert im vorliegenden Beispiel der zuständige Regensburger Kriminalhauptkommissar die (unbekannten?) Vermieterinnen und Vermieter der „Prostitutionswohnungen“ zur Kontaktaufnahme auf und betont, dass bei korrekter Handhabung von Seiten der Polizei keine Repressalien zu erwarten sind!

    Die Polizei hat die „Arbeitswohnungen“ in Regensburg, aber auch in einigen anderen bayerischen Städten katalogisiert und eben als „Arbeitswohnung zum Zweck der Prostitution“ klassifiziert. Das die Zustellung an die Mieterinnen erfolgte, zeigt, dass die Vermieterinnen und Vermieter wohl teilweise „unbekannt“ sind, denn sonst hätte man ja sicher Briefe mit Adressat verschickt. Denn wenn das Schreiben nicht weitergeleitet wird, kommt man wohl nur schwer in Kontakt.

    Der Hinweis auf das neue Prostitutionsgesetz ist recht allgemein gehalten und enthält keinen Hinweis auf die geltenden Übergangsfristen, wobei die rechtliche Beratung nun auch nicht Aufgabe der Polizeiinspektionen ist. Offenbar möchte man erst einmal informativ ins Gespräch kommen und möglicherweise „Betreiber ermitteln“!

    Das zum informativen Gespräch sicherlich eine Aktennotiz gefertigt wird, in der persönliche Daten erfasst werden, sollte jeder und jedem dabei klar sein! Und das die städtischen Ordnungsämter auf Anfrage die polizeilich erhobenen Daten jederzeit erhalten, steht auch außer Frage!

    Wenn man sich der Polizei als Betreiberin oder Betreiber zu erkennen gibt, ist dies eine Form der indirekten Registrierung, die im Zweifelsfall gerichtsverwertbar ist. Zurückrudern macht dann später wenig Sinn. Auch wenn die Dialogbereitschaft der Polizei zu loben ist, darf man nicht vergessen, dass man es mit einer Behörde zu tun hat, die Daten und Erkenntnisse sammelt. Es entscheide jede und jeder selbst, wie weit man hier gehen möchte!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/02/prostitution-bayern-2/

  • Prostitution – Abmahnwelle deutet sich an – Neues Prostitutionsgesetz

    Prostitution – Abmahnwelle deutet sich an – Neues Prostitutionsgesetz

    Prostitution - Abmahnwelle deutet sich an - Neues Prostitutionsgesetz
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    Prostitution – Abmahnwelle deutet sich an – Neues Prostitutionsgesetz

    Während Dona Carmen e.V. heute in Karlsruhe parallel zu Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aufläuft, um die teuer erarbeitete Verfassungsklage-Post in den Briefkasten des Bundesverfassungsgerichtes zu werfen (Howard berichtete), bereiten sich findige Abmahner auf ihre Weise auf den Start des neuen Prostitutionsgesetzes vor, das ja nun in wenigen Tagen Inkrafttreten wird:

    Absahnen mit Abmahnen! Gesetzesverstöße machen es möglich!

    Wenn ich nämlich ab dem 1. Juli 2017 beispielsweise mit „französisch ohne“ oder „AO“ gewerblich werbe und dies öffentlich im Internet tue, kann mich jeder Mitbewerber über einen Anwalt kostenpflichtig abmahnen, da ich ja „unlauter“ arbeite und mir so einen Vorteil verschaffe! Auch „Flat-Rate-Sex“ kann schnell in den Fokus geraten, weil ich dort etwas anbiete, was durch das neue Gesetz ausgeschlossen ist. Auch hier ist schnell Post mit einfordernder Unterlassungserklärung nebst Kostennote des Anwalts möglich!

    Abmahnungen sind dabei die zivilrechtliche Variante, zu der sich jederzeit, ob nun real oder als Druckmittel, eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige hinzugesellen kann, denen die Ordnungsbehörde nachgehen muss. Hier gibt es keine Übergangsfristen und ich fürchte, dass einige mutige Betreiber beim Blick in den Briefkasten demnächst staunen werden.

    Bei meinen Recherchen habe ich Hunderte von Erotik-Angeboten gefunden, die noch nicht abgeändert wurden. Offensichtlich besitzt man hier ein besonderes Gott-Vertrauen oder ist eben nicht richtig informiert!

    Ich appelliere an dieser Stelle ausdrücklich noch einmal an die Vernunft: eine Abmahnung kostet „sinnlos“ Geld und die Ordnungswidrigkeit kann sogar eine spätere Konzessionierung behindern, da man ja schon bewiesen hat, dass man Gesetze nicht so genau beachtet!

    Das sinnlose Geld kann man sich sparen und die Ordnungswidrigkeiten-Anzeige ist genau das, was man sich in der kritischen Phase absolut ersparen sollte!

    Also: am besten noch einmal hinsetzen und die eigene Webseite oder die eigenen Anzeigen noch einmal kritisch prüfen, solange dafür noch genügend Zeit ist! Notfalls bei den Portalen nachfragen oder Onkel Howard um kurze Prüfung bitten!

     

     

  • Prostitution – Klartext – Gibt es Übergangsfristen bei der Kondompflicht?

    Prostitution – Klartext – Gibt es Übergangsfristen bei der Kondompflicht?


    Unter der neuen Rubrik „Klartext“ beantworte ich Fragen, die mich per E-Mail oder aber über Suchmaschinen-Anfragen erreicht haben. Kurze Fragen und kurze präszise antworten, die sich dem FAQ-Verzeichnis anschliessen.

    Gibt es Übergangsfristen bei der Kondompflicht?

    Nein, nach dem neuen Prostitutionsgesetz sind ab dem „Stichtag“ 1. Juli 2017 bei jeglichen Praktiken der gewerblichen Erotik zwingend Kondome zu verwenden: Oralverkehr, Vaginalverkehr und Analverkehr erfordern das Präservativ „am Körper des Mannes“!

    Ausnahme: beim Cunnilingus (Lecken der Vagina Frau) und beim Rimming (Lecken des Anus der Frau) ist kein Kondom vorgeschrieben! Auch Körper- und Gesichtsbesamung sind nicht verboten!

  • Ruhe auf den Bordell-Fluren! – Macht das ProstSchGesetz impotent?

    Ruhe auf den Bordell-Fluren! – Macht das ProstSchGesetz impotent?

    Ruhe auf den Bordell-Fluren! - Macht das ProstSchGesetz impotent?
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    Ruhe auf den Bordell-Fluren! – Macht das ProstSchGesetz impotent?

    Ich bekomme regelmäßig „Wasserstands-Meldungen“ aus fast allen Regionen Deutschlands, weil mich ja „beruflich“ interessiert, wie es nun weiter geht und wie die regionalen Behörden agieren und „umsetzen“. So gehört der kleine Plausch mit OWL ebenso zum Tagesgeschäft, wie der Anruf aus oder nach Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Information ist wichtig und so erfährt man viele Details, die natürlich in keiner Zeitung stehen.

    Erstaunlich finde ich, dass das erotische Geschäft momentan eine mächtige Flaute erlebt und dies wohl nicht durch die ersten hochsommerlichen Temperaturen. In Modellwohnungen, wo sich normalerweise die Stammgäste die Klinke in die Hand geben, ist seit Wochen kein Betrieb und Gäste, die man danach befragt, argumentieren plötzlich mit „dem neuen Gesetz“ und befürchten scheinbar „in anstehende Kontrollmaßnahmen“ zu geraten! Häh? Kopfkratz?

    Nun gibt es ja Freier, die recht hart vor den Knien sind und eine Razzia grinsend wegstecken. Es gibt aber auch viele „Opa Rudis“, die mal kurz in den „Rewe“ fahren und dann auf dem Rückweg zur heimischen „Erziehungsberechtigten“ kurz bei der „vollbusigen Chantal“ stoppen. Auch Überstunden im Büro oder der Spinning-Kurs im Fitness-Studio werden gerne als Alibi verwendet, um mal später nach Hause kommen zu können. Wenn man dann nicht im Büro oder auf dem Cardio-Bike schwitzt, sondern beim erotischen Intermezzo amtlich unterbrochen wird, geht der Puls natürlich auf 500!

    Kommt dann etwa Post nach Hause, etwa in Form einer Zeugenbefragung oder gibt es beim neuen Gesetz weitere Möglichkeit einen verheirateten Bordellschleicher an den Eiern zu ziehen? Die amtlich dokumentierte gewerbliche Entleerung der Fortpflanzungsdrüsen hat schon so manche Ehe zerstört und die weitere Lebensplanung der Zwangsläufigkeit unterworfen! Ein bisschen Spaß muss sein?

    Es gibt zwar keinen offensichtlichen Grund für solche Befürchtungen, aber die Herren Kunden scheinen dies im Bauch different wahrzunehmen. Kann ja nicht anders sein!

    Nun könnte man ja denken, das die neue Kondompflicht, die ja ab 1. Juli 2017 bundesweit gelten wird, einen regelrechten „Schlussspurt“ auslösen könnte. Schnell noch einmal „ohne“, bevor es eine teure Ordnungswidrigkeit wird! Pustekuchen: Enthaltsamkeit statt Konjunktur!
    Man(n) hält sich zurück und beobachtet erst mal die Szene! Ein inszenierter Schock?

    Scheinbar hat das Gesetz ein unterschwelliges „Abschreckungs-Potential“, das wir bis jetzt völlig unterschätzt haben? Ich bin jedenfalls sehr gespannt, was diesbezüglich in den kommenden Wochen und Monaten berichtet wird!

  • Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Verfassungsbeschwerde - Dona Carmen - 21.6. - Briefkasten und Steinmeier?
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    Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Die Frankfurter Aktivistinnen mit Juanita Henning an der Spitze, werden am kommenden Mittwoch, dem 21. Juni 2017, die von Rechtsanwalt Meinhard Starostik (Berlin) gefertigte Verfassungsbeschwerde persönlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen und dabei (laut Ankündigung) auch ein „Statement für die Rechte von Sexarbeiter/innen“ abgeben.

    Ob dies symbolträchtig direkt vor dem Hauptgebäude des Verfassungsgerichts erfolgen kann ist fraglich, da es ein „befriedeter Bezirk“ ist, in dem Demonstrationen und ähnliches nur ausnahmsweise möglich sind (Bannmeile – siehe Wikipedia).

    Ausserdem findet just am 21. Juni 2017 „zufällig“ der Antrittsbesuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beim Bundesverfassungsgericht statt, was sicher zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen führt, um den ersten Mann im Staat zu schützen. Ob der Einreichungstermin wegen der Steinmeier-Visite bewußt gewählt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, ist aber „taktisch“ durchaus denkbar!

    Ist Steinmeier da, ist ein Presseauflauf vorprogrammiert!

    Wie auch immer, die Schar der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die Betreiberinnen und Betreiber sowie die Aktivisten, trifft sich

    am Mittwoch, dem 21. Juni 2017 um 11.30 Uhr am Briefkasten vor dem Hauptportal des Bundesverfassungsgerichts, ,

    um die Unterlagen dann gemeinsam in den Briefkasten zu werfen? Alternativ könnte man den Umschlag wohl auch bei der Geschäftsstelle abgeben. Dass der Präsident des Gerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, den Akt mit seiner Anwesenheit krönt, und dass Frank-Walter Steinmeier ein Grußwort spricht, gilt derzeit als sehr unwahrscheinlich! Aber der Briefkasten ist ja für die ordnungsgemäße Zustellung auch völlig ausreichend!

    Eingereicht ist eingereicht und dann beginnt die Zeit des Wartens! Auch wenn Dona Carmen es nicht ausdrücklich sagt: es handelt sich sicher um kein Eilverfahren mit dem Ziel, eine sogenannte „Einstweilige Anordnung“ zu erzielen. Dabei würde man die Unterlagen nämlich frühestmöglich „faxen“ und dann später zusätzlich per Post „senden“. Und warum sollte man dann eine weitere Woche warten? Dann wäre „Eile im Gebüsch“, was für mich aber aufgrund der Statements nicht zu erkennen ist!

    Den neuerlichen Aufruf von Dona Carmen e.V. finden Sie unter:

     

    Auf nach Karlsruhe!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

     

     

  • Howard Chance – Bericht zur aktuellen Lage der erotischen Nation

    Howard Chance – Bericht zur aktuellen Lage der erotischen Nation

    Bildquelle: Pixabay

    Howard Chance – Bericht zur aktuellen Lage der erotischen Nation

    Es sind nur noch etwas mehr als 2 Wochen, bis das neue deutsche Prostitutionsgesetz Inkrafttreten wird! Es wurde viel geschrieben, agiert und diskutiert, doch das Bild, was wann wie kommt, ist immer noch sehr unscharf! Daher fasse ich die aktuelle Situation nach meiner persönlichen Wahrnehmung in Schlagworten zusammen, um die momentan Lage zu skizzieren:

    • Das Gesetz wird zum 1. Juli 2017 pünktlich Inkrafttreten. Eine Verfassungsbeschwerde wurde bislang nicht eingereicht und es gibt auch keinen mir bekannten Antrag auf „Einstweilige Anordnung“. Systematisch läuft also für den Gesetzgeber alles nach Plan!
    • Der vom Verein Dona Carmen e.V. in Auftrag gegebene Entwurf einer Verfassungsbeschwerde beschränkt sich auf 3 Punkte, die nach meiner Einschätzung nicht das Potential haben, das Gesetz zu kippen. Außerdem wird erst in 1-2 Jahren entschieden?
    • Die Umsetzung des neuen Gesetzes bereitet große Schwierigkeiten, da dies Ländersache ist! Von 16 Bundesländern hat lediglich Nordrhein-Westfalen konkrete Verordnungen verabschiedet. In allen anderen Bundesländern ist man nicht wirklich bereit für die personalintensive Aufgabe! Vertagt!
    • Die NRW-Verordnung, macht den Prostitutionsbetrieben im Land zukünftig das Leben schwer! Um eine Konzession beantragen zu können, müssen für die genutzten Räume zwingend Bau- und Nutzungsgenehmigungen vorliegen! Vorsicht also in NRW!
    • Huren-Ausweise kommen mit Verspätung an den Start! – Anfragende Sexworkerinnen werden bundesweit auf „später“ vertröstet! – Ein Erlass des Bundesfamilienministeriums sorgte zudem für Verwunderung und rief u.a. Dona Carmen auf den Plan! Aktion „Alice Schwarzer“!
    • Sexworkerinnen werden zunehmend nervös! Es gibt erste Abwanderungen ins europäische Ausland und in vielen erotischen Metropolen des Landes herrscht derzeit „Leerstand“! Der Wille bzw. Unwille zur amtlichen Registrierung spaltet die Branche!
    • Es gibt Bestimmungen im neuen Gesetz, die auch ohne landesspezifische Verordnungen unmittelbar Inkrafttreten werden: Werbeverbote, Kondompflicht, Dokumentationspflichten! Hier sind sofort und auch „rückwirkend“ Bußgelder möglich! Sehr wichtig!

    MH-Consulting-Aktivitäten

    Wir sind momentan mit der Vorbereitung von Dokumentationsmaterial für unsere Kunden tätig und bereiten Konzeptanträge vor. Damit sind wir im Moment stark ausgelastet, da wir unsere Kunden in den kommenden 14 Tagen in vielen Fällen vor Ort besuchen. Reiseschwerpunkt ist dabei NRW, wo es eben bereits „brennt“. Den derzeitigen Terminplan finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Ab dem 1. Juli 2017, haben wir eine „Taskforce“ eingerichtet, die innerhalb kürzester Zeit bundesweit reagieren kann, wenn sich akute Problemstellungen ergeben.