Schlagwort: Recht

  • Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Prostitution 2017 - Steuer aus dem Ruder? - Probleme mit dem Fiskus? - Hilfe!
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    Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Sexwork und Finanzamt sind zwei Begriffe, die wie Feuer und Wasser sind: der erste Begriff ist eine der letzten Bastionen der Bargeld-Generierung ohne Belege und Zeugen; der zweite Begriff symbolisiert die gesellschaftliche „Ordnung“ nach dem Motto: „gib dem Kaiser, was des Kaisers ist!“ Die Freundschaft zwischen den zwei Welten, hält sich merklich in Grenzen, denn für Menschen in der Sexarbeit und Betreiber von Prostitutionsbetrieben, ist der Fiskus das größte Schreckgespenst, zumal der Bundesfinanzminister viel mehr mit dem neuen Prostitutionsgesetz zu tun hat, als man auf den ersten Blick vermuten mag.

    Erotik-Betriebe sind bei Betriebsprüfungen schon längst im Fokus und mit dem umstrittenen „Düsseldorfer Verfahren“, dem es prinzipiell an gesetzlichem Fundament fehlt, haben sich die „Steuerfahndungsämter“ schon vor Jahren ins einnehmende Spiel gebracht! Da sind auch Steuereinnahmen von pseudonymisierten Bürgerinnen willkommen, denen man durch Quittungen mit Fantasienamen aber oftmals die Möglichkeit nimmt, bereits geleistete Vorauszahlungen bei einer nachfolgenden Steuererklärung geltend zu machen. Dann zahlt man eben einfach zweimal, ist ja schließlich genug da!

    Erfolgreiche und begehrte Damen, nehmen durchaus noch satte Gelder ein, wenn sie am richtigen Standort arbeiten und sich bewußt nicht für „Problembezirke“ entschieden haben, wenn es denn etwas zu entscheiden gab. Da taucht dann auch „plötzlich“ das Problem mit der berühmten Umsatzsteuer auf, wo man den „Grenzbetrag“ von 17.500 € schon im ersten Geschäftsjahr als selbständige Unternehmerin knacken kann, was dann eine „Optierung“ erfordert! Bahnhof? Ja, steuerliche Dinge klingen kompliziert und sind es leider auch!

    Nicht selten wird die Umsatzsteuer in Bordellbetrieben mehr oder weniger ignoriert! Man macht „halbe/halbe“ beim Umsatz, vergisst aber dabei gerne oder unwissen, dass der komplette Umsatz umsatzsteuerpflichtig ist und bucht als Betrieb nur den eigenen Anteil. Wird damit die andere „Hälfte“ einfach von der Umsatzsteuer befreit? Pustekuchen! Ich kenne bislang nur ganz wenige Damen in der Branche, die wirklich über eine Umsatzsteuernummer verfügen, höre dafür aber laufend von Fällen, wo man versucht, den Betrieben die dadurch entgangene Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen!

    Ist es für Sexworker wirklich ratsam, hier mit den amtlichen Gewalten zu spielen, keine Buchführung zu haben und einfach (wenn überhaupt) fiktive glatte Jahressummen anzugeben, die schon auf den ersten Blick „verdächtig“ erscheinen, weil man eben selten exakt 9.000 Euro im Jahr „verdient“ und damit dann auch keine Einkommensteuer zu zahlen hat? Bislang wurden solchen Fälle durchaus „geduldet“, warum auch immer!

    Haben sich Bordellbetreiber schon mit der „Registrierkassen-Pflicht“ beschäftigt oder ist man hier der Meinung, dass irgendwelche Zettel auch zukünftig ausreichen werden? Kennt man die Gefahr, die von erkennbaren Fehlern in der Buchführung ausgeht? Riskiert man eine Schätzung, bei der mitunter Summen aufgerufen werden, die man nie eingenommen hat?

    Die neue Gesetzgebung will regulieren und dabei ganz klar auch neue „Steuerbürger“ identifizieren, die ihre Beteiligung am Gemeinwohl bislang vergessen haben. Darum werden alle Sexworker, die sich zum „Huren-Pass“ anmelden, auch prompt (und das heisst sofort) an die Finanzbehörden gemeldet! Wer dann angeblich schon länger „arbeitet“, aber keine Steuernummer besitzt, ist als potentieller Übeltäter schnell erkannt!

    Ich bin als langjähriger Unternehmer und Berater zwar einigermaßen gut im Thema, muss aber bei den Feinheiten auch passen! Zur umfassenden Beratung in steuerlichen Fragen, bin ich aber weder befugt noch befähigt, da das Thema einfach viel zu komplex ist und hier stets Fachleute ans Werk gehen sollten, die aber oftmals mit „Rotlicht“ ein Problem haben oder sogar der Meinung sind, dass Sexworker möglichst viel Steuern bezahlen sollten, weil sie ja „Ferkel“ sind! Kein Witz, sondern durchaus Realität!

    Doch es gibt auch Experten, die frei von moralischen Vorurteilen sind und eben ihre Arbeit für die Kundin so machen, wie es sich gehört. Durch den momentan vorhandenen Beratungsbedarf, bin ich im vergangenen Monat eine Kooperation mit einer erfolgreichen Steuerberatungsgesellschaft aus Oberhausen eingegangen, deren Inhaber keine Berührungsängste hat, Sexworker wie normale Mandanten „behandelt“ und auch für Großbetriebe in der Branche bereits seit längerer Zeit erfolgreich tätig ist.

    Wer steuerliche Fragen hat, Konzepte benötigt oder seine Buchführung einfach in gute Hände geben möchte, ist bei diesem Kollegen gut beraten und ich gebe die Kontaktdaten gerne jederzeit weiter, damit frühzeitig gehandelt werden kann, bevor Finanzbehörden möglicherweise zum großen Schlag ansetzen. Sowas braucht nämlich kein Mensch! Amen!

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/02/nachgefragt-die-besteuerung-von-sexworkern-in-deutschland/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/22/finanzminister-umsatzsteuer-stundenhotel/

  • Prostitution 2017 – Presseschau – Stricher-Verhaftung im Münchener Sperrgebiet

    Prostitution 2017 – Presseschau – Stricher-Verhaftung im Münchener Sperrgebiet

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    Prostitution 2017 – Presseschau – Stricher-Verhaftung im Münchener Sperrgebiet

    In Bayern versteht man bekanntlich bei illegaler, weil verbotener Prostitution in Sperrgebieten keinen Spaß und gerade in der Landshauptstadt München zeigt man wenig Gnade, wenn ein „Verbrecher“ offensiv sexuelle Dienste in verbotenen Zonen anbietet.

    So wurde, wie „Focus Online“ berichtet, vor wenigen Tagen ein 27-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz von einer Zivilstreife verhaftet, weil dieser einem der Beamten „ein wenig Spaß“ angeboten hatte. Eine rustikale „Nummer“ im feuchten Gebüsch, ist nun wirklich Geschmackssache, aber unser Übeltäter hat nun einmal alles falsch gemacht, was man eben in München falsch machen kann:

    Akquise im Sperrbezirk, Ansprechen eines Polizisten, Wiederholungstäter und dann noch ohne festen Wohnsitz!

    Wo endet sowas? Im Zweifelsfall im Knast! Jedenfalls soll der erwischte Sexworker dem Haftrichter vorgestellt werden und bei fortgesetzdem Verstoss gegen das Prostitutionsverbot sind in einem Verfahren durchaus Haftstrafen möglich! Warum direkt zum Haftrichter? Weil bei nicht vorhandenem Wohnsitz grundsätzlich Fluchtgefahr besteht und sich der Täter recht einfach dem ordnungsgemässen Verfahren entziehen könnte.

    Unlustig, aber die Münchener Geschichte macht deutlich, dass mit diesen besonderen Verboten nicht zu spaßen ist. Verstösse sind, wenn sie immer wieder passieren, kein Kavaliersdelikt und können im Extremfall da enden, wo Übernachtung und Verpflegung kostenlos sind, wo die Türen nach aussen aber abgeschlossen sind!

    Übringes wird bei der Diskussion rund um das neue Prostitutionsgesetz oft vergessen, dass es in Deutschland eine große Anzahl von männlichen Sexworkern gibt, die ab Juli 2017 auch einen „Huren-Ausweis“ benötigen werden! In den Regenbogen-Saunen der Republik will man davon aber nichts hören, weil man sich als „geschlossene Community“ betrachtet und die auffälligen Stricher, die man oft an den Bahnhöfen der Großstädte antrifft, haben meist ganz andere Probleme und auch keine Ansprechpartner, die umfangreich informieren.

    Aber das wird die Ordnungsämter und die Polizei (besonders natürlich in München) nicht wirklich interessieren: der fehlende Ausweis wird ein zusätzliches Druckmittel werden und daher ist ab Juli 2017 von weiteren Terminen beim Haftrichter schon jetzt auszugehen!

    Den Bericht von Focus Online finden Sie unter:

    http://www.focus.de/regional/muenchen/polizei-muenchen-verbotene-prostitution-im-sperrbezirk-ludwigsvorstadt_id_6953417.html

  • Prostitution 2017 – Normenkontrollklagen als Mittel der Wahl? – Heisser Sommer!

    Prostitution 2017 – Normenkontrollklagen als Mittel der Wahl? – Heisser Sommer!

    Prostitution 2017 - Normenkontrollklagen als Mittel der Wahl? - Heisser Sommer!
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    Prostitution 2017 – Normenkontrollklagen als Mittel der Wahl? – Heisser Sommer!

    Der Kollege Thomas Meyer aus Berlin, hat das neue Prostitutionsgesetz und seine Auswirkungen immer wieder mit sehr griffigen Bildern beschrieben: er sprach beim Seminar in Berlin von einem nahenden „Meteoriteneinschlag“ und kündigte in der letzten Woche einen „heißen Sommer“ an, wobei er dies sicher nicht wetterkundlich meinte, sondern auf die mehr als unangenehme Situation anspielte, in der sich demnächst eine ganze Branche in Deutschland befinden wird.

    Momentan treffen fast täglich neue „Hiobs-Botschaften“ ein, die nicht gerade beruhigen. Viele Meldungen werden für die Allgemeinheit gepostet, andere gehen per privater Mail oder
    im Rahmen von Informations- und Beratungsgesprächen ein. Immer, wenn es für einen größeren Personenkreis interessant ist oder wird, baue ich daraus fix eine Meldung, um ein wenig zu warnen oder zum nachdenken anzuregen.

    Gestern erfuhr ich im Austausch , dass eine große deutsche Stadt beabsichtigt, eine Sperrgebietsverordnung, die aus 1979 datiert, nun, also mit der Einführung des neuen Prostitutionsgesetzes, „endlich“ umzusetzen. Man hat dort scheinbar fast 40 Jahre gewartet, um nun aktiv zu werden? Man denkt zunächst an eine ulkige Posse, aber die Lage ist ernst, weil die Stadt damit fast alle erotischen Betriebe aus der Stadt verjagen kann.

    Die örtlichen Betreiber sind recht ratlos und es wird in naher Zukunft zu prüfen sein, ob eine Duldung über fast 40 Jahre nicht doch als eine Art der „stillschweigenden Genehmigung“ betrachtet werden kann. Hier sind wir dann in juristischen Spezial-Disziplinen, die einen sehr erfahrenen Verwaltungsrechtler erfordern, der sich z.B. mit „Normenkontrollklagen“ auskennt und hier wirksame Strategien entwickeln kann.

    Dies ist kein Feld für die Unternehmensberatung, sondern ähnlich kompliziert gelagert wie eine Verfassungsbeschwerde, da Rechtsnormen angegriffen werden und der „schlüssige Vortrag“ auch vor höheren Instanzen Bestand haben muss. Ein unerfahrener Anwalt, kann hier eigentlich nur scheitern; ein echter Experte kostet hingegen gutes Geld!

    Aber: was nützt denn eine alte Flinte, wenn mir ein amtlicher Panzer entgegen rollt?

    Wir sind auch für solche sehr komplexen Umstände aufgestellt und haben in unserem Netzwerk kompetene Juristen, die den Kampf gegen die Behörden nicht scheuen und erfolgreich und mit entsprechenden Referenzen in den Ring steigen! – Sprechen Sie uns an, wenn Sie einmal „militante Hilfe“ brauchen!

  • Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 - Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos
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    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Papier ist geduldig, Papier vermittelt Informationen und manchmal sorgt Papier, hier in Form einer geplanten ministeriellen Verordnung, für weiteres Chaos bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes in die Praxis! Was geht da vor im Bundesfamilienministerium?

    Am 31. März 2017 wurde vom Ministerium u.a. der Entwurf einer sogenannten „Prostitutions-Anmeldeverordnung“ vorgelegt, die exakt festlegen soll, in welcher Form die Sexworker-Anmeldung konkret erfolgen soll. Ein zentraler Punkt ist dabei die Angabe der möglichen „Arbeitsorte“ im „Huren-Ausweis“: nach dem ursprünglichen Gesetzestext, war bzw. ist es möglich, in den Ausweis „pauschal“ alle Orte und Kreise im Bundgebiet einzutragen, etwa nach dem Muster „Tätigkeit in allen Kreisen und Orten des Bundesgebietes“, wie ich es schon in meinem Buch (Erstfassung September 2016) angeregt hatte. Mit dieser Formulierung wäre man recht weit vorne, aber damit soll, wenn die neue Verordnung denn wirklich beschlossen wird, Schluß sein!

    Im Hurenausweis sollen dann alle Orte, in denen man die Prostitution ausübt oder zukünftig ausüben will, „einzeln“ aufführen. Na denn, dann muß der Sachbearbeiter halt notfalls mehrere Hundert Orte eintragen, was aber auf dem vorgesehenen Dokument gar nicht möglich ist, da die beschriftbare Fläche viel zu klein ist!

    Rein rechtlich ist die „Verordnung“ recht fragwürdig, da man einer Sexworkerin ja nicht verbieten kann, in  allen Orten der Bundesrepublik, wo Prostitution erlaubt ist, zu arbeiten. Warum man den Ämtern nun recht unsinnige und verwaltungsintensive zusätzliche Pflichten auferlegt, wird mir ein Rätsel bleiben.

    Fest steht hingegen, dass ein fehlender Ort im Dokument zu einem echten Problem werden kann und zwar sowohl für die Sexworkerin wie für den Betreiber, der ja den Ausweis nun umfangreich prüfen muß. Wenn Frankfurt/Main eingetragen ist, gilt der Eintrag nicht für das angrenzende Offenbach und umgekehrt! Drückt der Betreiber hier regelmässig ein Auge zu, sind Bußgelder vorprogrammiert. Und auch die Dame wird davon nicht verschont bleiben, wenn sie die neue amtliche „Erdkunde“ nicht versteht.

    An dieser Stelle muß ich ausnahmsweise einmal die Leutchen von Dona Carmen e.V. loben, die diesen neuen ministeriellen Ergüsse auf ihrer Homepage sehr umfangreich herausgearbeitet haben. Wer also mehr über die Dokumente vom 31. März 2017 wissen möchte, der schaue doch einmal bei den Frankfurter Aktivistinnen und Aktivisten vorbei:

    Aussetzen statt umsetzen!

     

  • Prostitution 2017 – Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!

    Prostitution 2017 – Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!

    Prostitution 2017 - Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!
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    Prostitution 2017 – Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!

    Noch knapp 80 Tage bis zum 1. Juli 2017, dem Tag, an dem das neue Prostitutionsgesetz Inkrafttreten wird! Große deutsche Erotikportale hatten ja schon Ende vergangenen Jahres bei einer Sitzung in Berlin, an der ich selbst auch teilgenommen habe, verabredet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei den Werbeverboten zu kontrollieren und die Werbekunden explizit darauf hinzuweisen.

    Nun gibt es einen ersten „Vorreiter“, der mir gestern einen entsprechenden Flyer zu Prüfung geschickt hat: Berlin Intim (Team Meyer) wird seine Kunden in naher Zukunft informieren und bittet die Kunden, bestehende Profile bis Ende Mai 2017 zu ändern, falls dort Hinweise auf französisch ohne, Geschlechtsverkehr ohne oder Sex mit Schwangeren enthalten sein sollten.

    Auch wenn die Portale generell nicht in jedem Fall für die von Kunden verfassten Texte haften, besteht dennoch ein berechtigtes Eigeninteresse, um Probleme zu vermeiden. Wenn die Behörden im Juli eventuell Portale durchforsten, um „Werbeverstösse“ zu ermitteln, kann es schnell zu amtlichen Anfragen kommen, die beispielsweise die Identität und die Anschrift des Werbekunden betreffen könnten.

    Außerdem hilft „Berlin Intim“ seinen Kunden ja mit der vorsorgenden Maßnahme, gesetzeskonform zu bleiben und nicht durch irgendeine Nachlässigkeit in den Fokus zu geraten. Quasi ein sehr sinnvoller Service des Hauses, der zeigt, dass die intimen Berliner ihrer Verantwortung nachkommen und Kunden vor Schaden schützen möchten.

    Ich gehe davon aus, dass weitere Portale dem Muster folgen werden, bin mir aber auch sicher, dass es einige Mitbewerbern mit Firmensitz im Ausland nicht so genau nehmen werden. Hier muß die Kundin oder der Kunde dann ohne Hinweis handeln, wenn Ungemach ausgeschlossen werden soll!

    Denn, was viele scheinbar (noch) nicht wissen:

    Die Werbeverbote des neuen Prostitutionsgesetzes gelten ab dem „Stichtag“ 1. Juli 2017! – Es gibt absolut keine Übergangsfristen!

    Wenn ich an die Zehntausende von „privaten“ Homepages denke, auf denen momentan „blasen ohne“ angeboten wird, bin ich mir sicher, dass Abmahner am 1. Juli 2017 in echte „El Dorado“-Stimmung kommen werden, weil die Homepage-Betreiber die rechtzeitige Anpassung vergessen haben! Wetten, dass?

    Genauso spannend wird es bei den Homepage-Inhalten mit „Unser Team“, wo das besitzergreifende Fürwort für Zunder sorgen kann, wenn man dieses nur richtig interpretiert.
    „Unser“ deutet sehr stark auf Abhängkeit oder ein Beschäftigungsverhältnis hin, was für den finanziellen Ruin eines Betreibers führen kann, wenn plötzlich rückwirkend Sozialversicherungsabgaben in Rechnung gestellt werden! – Also: Obacht!

    Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!

  • Prostitution 2017 – Seminar in Herford – Das Baurecht bereitet große Sorgen

    Prostitution 2017 – Seminar in Herford – Das Baurecht bereitet große Sorgen

    Prostitution 2017 - Seminar in Herford - Das Baurecht bereitet große Sorgen
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    Prostitution 2017 – Seminar in Herford – Das Baurecht bereitet große Sorgen

    Am gestrigen Samstag, dem 8. April 2017, fand im Hotel am Waldesrand in Herford das Informationsseminar von OWL Erotik in Kooperation mit MH-Consulting statt, zu dem sich etwa 20 Betreiberinnen und Betreiber aus der erweiterten Region eingefunden hatten, um aktuelle Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz zu erhalten.

    Fast alle Anwesenden sind in der „erotischen Zimmervermietung“ aktiv und beschrieben die allgemeine wirtschaftliche Situation im Prostituionsgewerbe als deutlich rückläufig: große Gewinne, wie in früheren Jahren, werden nicht mehr erzielt und das neue Gesetz wird als neue Bürde verstanden, als eine Bürde, die womöglich zu Investitionen führen wird.

    Während man sich bei Zuverlässigkeitsprüfungen und neuen organisatorischen Notwendigkeiten nur wenig Sorgen macht, wurde das Thema „Baurecht“, mit dem sich das Seminar umfangreich befasste, als durchaus existenzbedrohend betrachtet, schließlich müssen gewerbliche betriebene „Prostitutionsstätten“ besondere baurechtliche Bestimmungen erfüllen: der 2. Fluchtweg, solide Treppenhäuser und der Brandschutz müssen, völlig unabhängig vom neuen Prostitutionsgesetz, bereits jetzt eingehalten werden.

    Holztreppenhäuser sind nicht zulässig, aber vielerorts noch vorhanden. Ausgewiesene Fluchtwege und Brandschutz-Elemente wie T 30-Brandschutztüren und schützende Wände in F 90, gibt es in vielen Objekten nicht und offensichtlich hat auch selten jemand vom Amt danach gefragt. Klar, ohne Antrag auf Nutzungsänderung oder allgemeine bauliche Maßnahmen, finden Ortstermine und Überprüfungen nur sehr selten statt, was sich nun aber durch die Erlaubnispflicht für Bordellgewerbe schlagartig ändert.

    Wenn man nämlich im Herbst 2017 seine Genehmigung beantragt, sieht das Gesetz eine automatische baurechtliche Bewertung vor. Die Bauakte, die durchaus schon mal Jahrzehnte im amtlichen Keller schlummerte, kommt auf den Tisch und wird für Überraschungen sorgen und möglicherweise intensive Nachprüfungen auslösen!

    Nun kann es ja durchaus sein, dass der Bauamts-Mitarbeiter es nicht so genau nimmt und kleine Mängel wohlwollend übersieht, zumal er ja auch in Erklärungsnot könnte und alte Versäumnisse einräumen müsste. Aber spätestens, wenn erhebliche Mängel im Bezug auf Brandschutz erkennbar werden, ist ganz sicher Schluß mit lustig, da sich erhebliche Haftungsrisiken ergeben können.

    Wenn man am Brandschutz scheitert, sollte man vorerst keine baurechtlichen Anträge stellen!

    Das war die Feststellung, die wir gestern beim Herforder Seminar treffen konnten. Denn wenn man schlafende Hunde oder Schimmel weckt, verursacht man Verwaltungsakte, die dann nicht mehr zu stoppen sind. Wehe, wer unvorbereitet in diese Mühle gerät!

    Auch wenn der Baurechtsexperte von MH-Consulting sehr klare Worte fand und die Anwesenden dazu aufforderte „auf das allgemeine Jammern zu verzichten“, zeichnete er dennoch kein Untergangsszenario, sondern appellierte an die Vernunft und beschwor das Gesetz des Handelns:

    „Lassen Sie das Jammern, werden Sie aktiv, lassen Sie sich von Experten beraten, nehmen Sie ein bisschen Geld in die Hand und regeln Sie die Dinge, die seit Jahren vernachlässigt wurden!“

    Klare Worte, die die Anwesenden zunächst überraschten, die aber dann zu einer lebhaften kontruktiven Diskussion führten. Baurecht war bei vielen überhaupt nicht im Focus, da es ja im neuen Gesetz nur ganz am Rande vorkommt. Die wirklich Bedrohung wurde und wird, nach wie vor, verkannt oder wohlwollend übersehen.

    Ich werde meine Kunden auf diese Problematik in den kommenden Wochen ansprechen und habe mit meinem Baurechts-Kollegen bereits die weiteren Maßnahmen in diesem Bereich besprochen: wir werden einen im Rotlicht erfahrenen Architekten mit ins Boot nehmen, der diesen wichtigen Bereich ab Mai 2017 abdecken wird!

    Da Seminar war sehr positiv, wobei sich die Anwesenden jedoch wunderten, dass bestimmt 75 % der Betreiber aus der Region nicht anwesend waren und damit womöglich wichtige Impulse verpasst haben! Aber. man kann ja niemanden zur Teilnahme zwingen!

    Dirk Niederkleine wird, als lokales „Ohr“, Ansprechparnter für die Region sein und wichtige Informationen jederzeit an die Branche weitergeben. Möglicherweise wird es im Frühsommer ein weiteres Seminar geben und MH-Consulting steht bei Beratungsbedarf jederzeit bereit und das mit ständig erweitertem Experten-Netzwerk.

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/04/11/baurechts-offensive-fruehjhr-2017-mh-consulting/

  • Pressemeldung – Seminar zum neuen Prostitutionsgesetz – 8. April 2017 – Herford

    Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Publizist Howard Chance referiert in Herford
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    Samstag, 8. April 2017 – 12 bis 16.30 Uhr – Hotel am Waldesrand – Herford

    Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Publizist Howard Chance referiert in Herford

    Am 1. Juli 2017 wird in Deutschland ein neues Prostitutionsgesetz Inkrafttreten, das nach einer fast siebenjährigen parlamentarischen Beratungsphase im vergangenen Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.

    Das gesamte Rotlicht-Gewerbe soll ab Sommer 2017 umfassend reguliert und überwacht werden. Prostituierte müssen sich amtlich registrieren, Bordellbetreiber benötigen demnächst Konzessionen und werden auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. Baurechtliche Aspekte gefährden Existenzen und der Staat möchte auch von freiberuflichen Escort-Damen demnächst steuerlich profitieren. Themen wie Zwangsprostitution und Fremdbestimmung stehen im Raum und den Kunden des Rotlichts wird eine Kondompflicht auferlegt, bei der Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden sollen.

    Ein Paradigmenwechsel, der es in sich hat und der weitreichende gesellschaftliche Folgen haben wird, die man momentan noch gar nicht überblicken kann.

    Zum komplexen Thema „Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis“ referiert der Kölner Publizist und Unternehmensberater Howard Chance am Samstag, dem 8. April 2017, im Seminarraum des Hotels am Waldesrand in Herford auf Einladung des Portals OWL Erotik.

    Chance, der bereits im Herbst 2016 eine umfangreiche Fachpublikation zum neuen Gesetz vorgelegt hat, ist ein ausgewiesener Branchenkenner und mit Experten bundesweit vernetzt. Er baut Brücken zwischen Rotlicht-Betrieben und Behörden und entwickelt tragfähige Strategien zum erfolgreichen Umgang mit dem Gesetz.

    Neben Howard Chance nehmen der Lifestyle-Coach Heiko Bender aus Duisburg und ein Bauexperte aus dem Consulting-Team von Howard Chance als Referenten an der Veranstaltung teil.

    Das Informationsseminar richtet sich an Erotik-Anbieterinnen und Betreiber von erotischen Betrieben in der Region und soll wichtige wie notwendige Impulse geben. Die Teilnahmeplätze sind beschränkt. Restkarten und Auskünfte gibt es bei Herrn Niederkleine unter Tel. (0176) 83 02 59 12.



    Pressekontakt:

    Howard Chance – Publizist – Phone 0177-2727897 – http://www.prostitution2017.de

    Wichtiger Hinweis für Berichterstatter: Interviews sind nur vor oder nach der Veranstaltung möglich, da der anwesende Personenkreis möglicherweise ein „Outing“ befürchtet. Howard Chance hat keine Berührungsängste und steht Ihnen gerne auch für Bildaufnahmen zur Verfügung.

    Veranstaltungskoordination:

    Dirk Niederkleine – OWL Erotik – Phone 0176-83025912 – http://www.owlerotik.de


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/04/03/programm-seminar-herford/

  • Prostitutionsgesetz 2017 – Galgenfristen und Co. – Nochmals kurz notiert

    Prostitutionsgesetz 2017 – Galgenfristen und Co. – Nochmals kurz notiert

    Prostitutionsgesetz 2017 - Galgenfristen und Co. - Nochmals kurz notiertProstitutionsgesetz 2017 – Galgenfristen und Co. – Nochmals kurz notiert

    Auf meiner 14-tägigen Reise quer durch die erotische Republik, wurde ich wieder mit vielfältigen Informationen und Meinungen konfrontiert, die in den kommenden Tagen in einen umfangreichen Reisebericht münden werden, den ich in meiner anstehenden Bürowoche vorlegen werde.

    Dringlich erscheint mir heute noch einmal der Hinweis auf die anstehenden Termine und Fristen, bei denen es bei meinen Kunden und wahrscheinlich auch bei anderen Sexworkern und Betreibern immer wieder zu Mißverständnissen kommt:

    Das Gesetz entfaltet seine Rechtskraft zum 1. Juli 2017 und nach meinen jetzigen recht aktuellen Informationen wird es keine Verfassungsbeschwerde vor diesem Termin geben, denn wenn man kein Eilverfahren wählt, muss man abwarten, bis das anzugreifende Gesetz in Kraft getreten ist.

    Für Sexworker und Betreiber, die bereits vor dem 1. Juli 2017 im Bereich der Prostitution aktiv waren, ist am Stichtag 1. Juli 2017 nur wenig direkt zu tun.

    Wichtig ist, dass die neuen Werbeverbote für Sex ohne Kondom und für Sex mit Schwangeren sofort beachtet werden! Hier gibt es nämlich keine Übergangsfristen und es kann sofort zu Bußgeldern kommen! Die persönliche Homepage oder existente Anzeigen in Kontaktportalen müssen dementprechend angepasst werden. Kein französisch ohne, spezial und total in der Werbung und natürlich erst recht keine Aufrufe zum AO-Sex!

    Sexworker, die vor dem 1. Juli 2017 bereits in der Prostitution tätig waren, haben dann bis zum 31. Dezember 2017 Zeit, um die Gesundheitsberatung durchzuführen und den „Huren-Ausweis“ zu beantragen.

    Bestehende Betreiber müssen sich bis zum 1. Oktober 2017 bei Ihrer zuständigen Behörde melden und eine Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes beantragen. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind dann bis 31. Dezember 2017 einzureichen.

    Für Bestands-Sexworker und Bestands-Betreiber also eine recht lange „Galgenfrist“ und eben
    die Möglichkeit sich zu informieren und beraten zu lassen. Wer nach dem 1. Juli 2017 als Sexarbeiterin und Betreiber einsteigt, muss allerdings die notwendigen Formalitäten sofort erledigen und darf erst „danach“ tätig werden.

    In der Praxis haben Bordell- und Clubbetreiber ab dem 1. Juli 2017 die Pflicht, alle Vereinbarungen mit ihren Mieterinnen oder „Geschäftspartnerinnen“ schriftlich zu dokumentieren. Ausserdem müssen sie überprüfen, ob der „Huren-Ausweis“ bereits vorliegt oder vorliegen muss. Dass in jedem Fall eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vorliegen muss, dürfte allen bekannt sein, wobei sich dieses Thema natürlich aufdrängt, wenn die Behörden mit ihren neuen Kontrollpflichten beginnen werden.

  • Prostitution 2017 – Stadt Stuttgart will Zahl der Bordelle halbieren – Beobachtungen

    Prostitution 2017 – Stadt Stuttgart will Zahl der Bordelle halbieren – Beobachtungen

    Prostitution 2017 - Stadt Stuttgart will Zahl der Bordelle halbieren - Beobachtungen
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    Prostitution 2017 – Stadt Stuttgart will Zahl der Bordelle halbieren – Beobachtungen

    Nicht in jeder deutschen Stadt gibt es bislang offizielle „politische Vorgaben“, wie man die unliebsame Prostitution wirksam eindämmen, verlagern oder gar beseitigen will. Durch das bevorstehende neue Prostitutionsgesetz, kommt da Thema zwar vielerorts zwangsläufig auf die Agenda von Stadträten, Parlamenten und Verordnetenversammlungen, aber von den Inhalten der Unterredungen und internen Absprache , erfährt der interessierte Bürger meistens nichts. Erst, wenn alles spruchreif ist, treten Verwaltung und Politik in die Öffentlichkeit und verkünden, was denn so geplant ist und wie man Dinge konkret umsetzen wird.

    In der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart ist der Kampf gegen besondere Formen der Prostitution schon seit Jahren ein Thema. Duldungen von Bordellbetrieben wurden bereits aufgehoben, weil Stadt und Verwaltung untragbare Zustände entdeckt hatten. Im bekannten und sehr zentral gelegenen Leonhardsviertel wurden nahezu alle erotischen Zimmervermietungen mit wirksamer baurechtlicher Argumentation geschlossen.

    Im Jahr 2015 hatte der Stuttgarter Baubürgermeister Matthias Hahn verkündet, die Anzahl der Bordelle zu halbieren. Ein politisch motivierter Willen, der auch von Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Die Grünen) unterstützt wird. Bekämpfung der Armutsprostitution und gleichzeitige Erhöhung der Lebensqualität in der Stuttgarter Altstadt, waren und sind die erklärten Ziele der Stuttgarter Politik und diese Ziele wurden im Leonhardsviertel schon weitgehend erreicht, wenn auch mit diversen Mühen und Verwaltungsverfahren, die sich zum Teil über Jahre hinzogen. Denn Rechtsmittel sind fast immer möglich und dann beginnt ein langer Weg über die Instanzen.

    Das Leonhardsviertel wurde jetzt erfolgreich „zurückerobert“, aber die Stadt geht, wie aktuelle Presseberichte belegen, auch in anderen Gegenden weiter gegen illegale Bordellbetriebe vor, die sich sogar in reinen Wohngebieten angesiedelt haben, wo es keine Aussicht auf Genehmigung gibt. Nach wie vor ist es üblich, einfach eine Wohnung anzumieten, Mädels dort einzuquartieren und dann entsprechende Werbung zu schalten.

    So wird innerhalb von wenigen Tagen aus einer 2-Zimmer-Küche-Bad-Wohnung eine neue erotische Adresse, in der sich dann schnell neugierige Kunden einfinden. Nachbarschaft hin, Nachbarschaft her: die Vermieter erzielen hohe Mieten und der Betreiber der Location verdient ebenfalls ordentlich, so lang das Spiel eben funktioniert und das Ordnungsamt nicht vorstellig wird. Und selbst, wenn dies passiert, kann man mit geschicktem Agieren die Schließung noch für Wochen und Monate hinauszögern, wenn man weiß, wie Widersprüche funktionieren.

    Der Rubel rollt dann noch eine ganze Weile weiter und wenn man irgendwann dann doch schließen muß, zieht man einfach mit dem Betrieb um und das Procedere beginnt von vorne.

    Das neue Prostitutionsgesetz wird hier ab dem 1. Juli 2017 einschneidende Veränderungen mit sich bringen und das „Puff Hopping“ beenden! Wenn ich nämlich nach dem 1. Juli 2017 eine neue Prostituionsstätte eröffne, benötige ich als Betreiber eine Erlaubnis. Habe ich diese nicht, kann das Amt sofort einschreiten und ein amtliches Siegel auf meine roten Türe kleben! Betriebe, die schon vor dem 1. Juli 2017 bestehen, haben da etwas mehr Glück, da sie von den Übergangsregelungen profitieren. Doch auch hier kann es, wenn auch deutlich später, zum Existenzverlust kommen, wenn im Prüfverfahren baurechtliche Unmöglichkeiten zum Vorschein kommen!

    Stuttgart ist ein Vorreiter, andere Städte haben ähnliche Pläne in der Schublade und es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis aus anderen Regionen der Republik ähnlich Meldungen eintreffen werden! Jeder Betreiberin und jeder Betreiber sollte dringend die baurechtliche Situtation des eigenen Betriebes sehr frühzeitig überprüfen oder überprüfen lassen, damit im Zweifelsfall noch ausreichend Zeit bleibt nach Alternativen Ausschau zu halten. Hier gilt, wie fast immer, der gute alte Spruch von „Gorbi“:

    Wer zu spät kommt, den straft das Leben!

  • Prostitution 2017 – Die Polizei unser Feind? – Die Behörden unsere Gegner?

    Prostitution 2017 – Die Polizei unser Feind? – Die Behörden unsere Gegner?

    Prostitution 2017 - Die Polizei unser Feind? - Die Behörden unsere Gegner?
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    Prostitution 2017 – Die Polizei unser Feind? – Die Behörden unsere Gegner?

    Wenn man einigen „Polizeistaat-Schreiern“ folgt und in jedem Staatsdiener einen potentiellen Gegner sieht, hat man schnell sein persönliches Feindbild entwickelt und kann trefflich schimpfen. Als „Selbstzweck“ mag dies zwar bei allgemeiner Lebens-Tristesse helfen, aber man tut dem Staat und seinen Organen damit auch Unrecht an, denn es dieser existiert ja nicht, um seine Bürgerinnen und Bürger zu knechten. Vielmehr geht es erst einmal darum, dass Gemeinwohl zu ordnen und Dinge eben so zu regeln, dass ein Zusammenleben funktioniert! Wenn jede und jeder machen könnte und würde, was sie oder er will, würde unser System in wenigen Stunden völlig zusammenbrechen und wir würden unwiederbringlich im Chaos versinken.

    Ohne Gesetze und ohne Ordnung geht es nicht!

    Die staatlichen Organe der Legislative (Bundestag, Bundesrat, Länderparlamente) entwerfen, beraten und beschließen Gesetze; Staatliche Diener als Exekutive (Beamte, Behörden) setzten diese um und überwachen die Einhaltung der Verordnungen und Vorschriften. Gerichte (Judikative) entscheiden, ob alles seine Ordnung hat und ob die Verfassung gewahrt wird. Ein System der Gewaltenteilung, das sich bewährt hat und das uns als Bürger vor Willkür schützt!

    Daher kann ich persönlich nicht nachvollziehen, warum man Polizei und Ordnungsämter gerne unter den Generalverdacht stellt, ständig Jagd auf Bürger zu machen und warum grundsätzlich negative Absichten in den Vordergrund gestellt werden. Der Beamte, in welcher Behörde er nun auch arbeiten mag, hat einen klaren gesetzlichen Auftrag und muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, die er auf seinen Tisch bekommt.

    Im Fall des neuen Prostitutionsgesetzes ist das nicht anders und hier entsteht gerade eine neue Problemstellung, die man so auch nicht automatisch im Blick hat: bis auf einige wenige „Spezialdezernate“ (Sittenpolizei und Schwerpunkt-Arbeitsgruppen) hat man in den deutschen Amtsstuben bislang wenig Berührung mit „Prostitution“ und die Funktionsweisen des Rotlicht-Milieus hat man nicht wirklich auf dem Schirm. Wie auch? Fälle, wo man in der Vergangenheit ordnungsrechtlich einschreiten musste, kamen nicht so oft vor. Nun sind die deutschen Ordnungsämter ab Juli 2017 in der Pflicht, einzureichende Betriebskonzepte auf Gesetzeskonformität zu prüfen, was einfach ein breites Hintergrundwissen voraussetzt. Wie will man Wucherei ermitteln, wenn einem Handreichungen dazu fehlen und wie will man vorgeschriebene Beratungsgespräche führen, wenn man branchenfremd und unerfahren ist?

    Diese Fragen stellt man sich momentan auch auf den Ämtern der Republik! Logo, in Großstädten wie Berlin, Köln, Hamburg, Frankfurt/Main, Stuttgart und München, wo es Rotlichtviertel, umfangreiche Wohnungsprostitution oder sogar Sperrgebietsverordnungen gibt, sind auch amtliche „Rotlicht-Experten“ zu finden, die auch ohne das neue Gesetz bereits seit Jahren vielfältige regulierende Aufgaben im „Gewerbe“ übernehmen.

    Aber auf dem sprichwörtlichen „flachen Land“, also in kleineren Städten und ländlichen Kreisen und Gemeinden, wird die Umsetzung des Gesetzes zum großen Problem, weil es eben an ausgewiesenen Experten fehlt und man auf dem „Markt“ auch mal nicht so eben Fachleute akquirieren kann, die zum einen hoheitliche Aufgaben wahrnehmen können und zudem milieuerfahren sind. Planstellen für „Prostitution“ sind hier auch nicht wirklich vorgesehen, weil das nun mal erheblich Geld kosten würde, das ohnehin in schlank gemachten Verwaltungen fehlt!

    Vor diesem Hintergrund war es für mich dann auch nicht wirklich überraschend, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deutschen Ordnungsbehörden mein Buch bestellt haben und mich auch per E-Mail kontaktiert haben, um mir für mein Engagement zu danken. Ja, merkwürdig aber wahr: behördenintern gibt es noch keine ausführlichen Leitfäden und da ist man dann froh, wenn man auf dem „freien Markt“ zu Informationen kommt, die einem den Einstieg ins Thema erleichtern.

    Boah, Howard, Du kooperierst mit dem Feind? Ist ja ganz übel!

    Howard ist für alle da! – Ich kooperiere grundsätzlich mit allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit dem Thema zu tun haben! – Sexworker finden ebenso meinen Rat, wie Bürger in Uniform oder mit Amtsgewalt, die sich informieren möchten und dabei (Überraschung!) sogar auf erweiterten Dialog setzen. Bei Gesprächen mit Bauämtern, die im Kundenauftrag erfolgten, bat man mich auf Amtsseite sogar um Hilfestellung, um Dinge „einvernehmlich“ zu lösen. Da saß dann kein böser Amtsschimmel, sondern ein engagierter Mitarbeiter, der überhaupt keine persönliche Intention hat, die Prostitution in Deutschland abzuschaffen!

    Nur sprechenden Leuten kann auch geholfen werden!

    Im persönlichen Dialog und im Gespräch kann man viel erreichen und wenn man freundlich fragt, sind Antworten meistens auch nicht negativ gefärbt! Wenn man nichts zu verbergen hat, kann man mit jedem deutschen Amt ins Gespräch kommen und man wird sehr überrascht sein, dass man dort nicht nur auf Ablehner trifft, sondern sogar brauchbare Tipps erhält, wie man sein Projekt gestalten sollte, um eine Genehmigung zu erhalten.

    Die Polizei: Dein Freund und Helfer?

    Auch das kann ich durchaus bejahen! Zwar gibt schon einige polizeiliche Würger, die gerne ihre Macht demonstrieren und entsprechend markant auftreten, aber der überwiegende Teil der Polizeibeamten arbeitet völlig anders und korrekt: da wird schon mal ein Auge zugedrückt und statt eines Bußgelds gibt es nur eine mündliche Verwarnung. Im Gegensatz zu den Ordnungshütern in anderen europäischen Staaten, muss man sich vor der deutschen Polizei nicht fürchten, da Eigendynamik unerwünscht ist und der rechtliche Rahmen sehr eng gesteckt ist. Recht und Ordnung gelten nach innen und außen und Willkür ist so kaum möglich. Hier ist das existente Systeme vielen Bürgern eher zu lasch als zu streng und die Beamtinnen und Beamten beklagen sich oft über fehlende Befugnisse, weil der Staat diese eben bewusst nicht erteilt. Im Ergebnis ist es hier auch so, wie im „übrigen Leben“: wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!

    Mir persönlich gefällt der Begriff vom „Bürger in Uniform“, dessen Image zwar immer angegriffen wird, der aber eben neben seiner Funktion auch ein normaler Bürger ist, der seinen Beitrag zum Gemeinwohl leistet und im Sinne der Rechtsordnung unverzichtbar ist. Er muss möglicherweise Dinge „vollstrecken“, die gar nicht seiner persönlichen Meinung entsprechen und wird dabei schnell zum Buhmann, der für das haften soll, was andere beschlossen und in Gesetzestexte gefasst haben. So geht es auch den Beamten ohne Uniform, die nun eben mit dem neuen Prostitutionsgesetz arbeiten „müssen“ und sich sicher schönere Sachen vorstellen können. Wenn ein Beamter künftig Ablehnungen verschickt, handelt er, wenn er nicht schwerwiegende Irrtümern unterliegt, einfach nur nach dem Gesetz und nicht persönlich, wie es sehr gerne unterstellt wird!

    Wenn ich beim Verständnis helfen kann und Menschen in Gedankenaustausch und Dialog bringe, sehe ich mich ganz sicher nicht als „Verräter“ oder „Kolaborateur“, sonder eher als Wegbereiter und -ebner. Ich bin fest davon überzeugt, dass dies der erfolgversprechende Weg ist und vom Gegenteil wird man mich nur schwer überzeugen können!

  • Prostitution 2017 – Glaubenskriege – Dona Carmen e.V. geht auf Bufas los!

    Prostitution 2017 – Glaubenskriege – Dona Carmen e.V. geht auf Bufas los!

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    Prostitution 2017 – Glaubenskriege – Dona Carmen e.V. geht auf Bufas los!

    Hallelujah. Schon kurz nach dem Frühstück wurde ich von einer lieben Kollegin auf einen offenen Brief ausmerksam gemacht, den Dona Carmen e.V. auf seiner Homepage veröffentlicht hat und der das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter e.V. (bufas), den Dachverband von bundesweit 22 Projekten und Beratungs-stellen für Prostituierte, massiv angreift, weil sich der Verband offensichtlich „erdreistet“ hat über konstruktive Lösungen beim „Huren-Pass“ nachzudenken. Welch ein Frevel! Frechheit!

    Wenn man dann den offenen Brief ausführlich liest, stellt man fest, dass man sich am Frankfurter Bahnhof scheinbar „Anarchie“ wünscht und das jeder, der darüber nachdenkt, wie das neue Prostitutionsgesetz nun sinnvoll umgesetzt werden kann, ein Handlanger des Gesetzgebers ist und damit die Rechte der Sexworker verrät! Dass Tausende von Betroffenen konkrete Hilfestellungen brauchen und nach wie vor recht uninformiert sind, scheint egal zu sein. Wenn dann, wovon absolut auszugehen ist, das neue Gesetz am 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird, stehen die Dona-Gläubigen dann einfach auf dem Schlauch, weil statt Beratung über die Notwendigkeiten nur „politisch“ agiert und argumentiert wird!

    Dazu mal einige offene Frage an die Vereinsvorsitzende, die ja in ihrer verbalen Militanz der oft gescholtenen Alice Schwarzer in nichts nachsteht:

    • Wie können Sie es verantworten, Sexarbeiter und Betreiber möglicherweise völlig in die Irre zu führen, indem Sie einfach fest an den Erfolg einer Verfassungsbeschwerde glauben, dabei aber die notwendige Beratung völlig vernachlässigen?
    • Was passiert, wenn die Beschwerde keinen Erfolg hat oder erst viel zu spät Erfolg hat?
    • Haften Sie für Bußgelder, die verhängt werden, weil Sexworker nicht vorbereitet sind?
    • Was sagen Sie den finanziellen Unterstützern Ihrer Kampagne, wenn das außerordentliche Rechtsmittel doch scheitern sollte?
    • Rufen Sie unter dem Etikett der Gemeinützigkeit dann zum zivilen Ungehorsam auf?
    • Werden Sie den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen, wenn das Recht nicht zu Ihren Gunsten spricht?

    Ich bin recht schockiert, in welcher Art und Weise hier vermeintlich Politik gemacht wird! Während der bufas sich bemüht, Interessen zu koordinieren, wird aus der Elbestrasse mit großen Kanonen geschossen und das in einer solch anmassenden Form, das einem glatt die Spucke wegbleibt! Schon die Einleitung:

    Es gibt in dieser Republik erfahrungsgemäß wenig gute und reichlich schlechte Gesetze. (Zitat)

    ist eine Unverschämtheit. Es gibt also offenbar eine Instanz, die über die Qualität von Gesetzen in Deutschland entscheidet. Sehr interessant! Auch die „Nazi-Zeit“ wird plakativ herangezogen und die „Schändlichkeit“ hat einen ähnlichen Ursprung. Der Staat und seine Organe werden als „Gegner“ benannt und jeder der sich so zum staatlichen Werkzeug macht, der hat nur Verachtung verdient? Wie gut, dass es in Deutschland das Recht der freien Meinungsäußerung gibt, aber bei all den „Angängen“, die im Frankfurt Pamphlet enthalten sind, sollte man einen Satz von Rosa Luxemburg bedenken:

    Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden. Nicht wegen des Fanatismus der »Gerechtigkeit«, sondern weil all das Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die »Freiheit« zum Privilegium wird.“

    Lesen Sie gerne nach, was da so im offenen Brief steht unter:

    http://www.donacarmen.de/fachberatungsstellen-schwenken-auf-regierungslinie-ein/

  • Prostitution – 2017 – Jahr der Verfassungsbeschwerden? – Update

    Prostitution – 2017 – Jahr der Verfassungsbeschwerden? – Update

    Verfassungsbeschwerde macht eigentlich nur im Eilverfahren einen Sinn!
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    Verfassungsbeschwerde macht eigentlich nur im Eilverfahren einen Sinn!

    Mit dem Thema „Verfassungbeschwerde“ habe ich mich am Beispiel Dona Carmen e.V. in den vergangenen Wochen ja bereits mehrfach publizistisch beschäftigt. Nun habe ich durch Newsletter, Foren-Beiträge, Anrufe und persönliche Gespräche von weiteren neuen Initiativen erfahren, wo sich Verbände und Einzelpersonen auf entsprechende Verfahren vorbereiten und das quasi „5-vor-12″ oder „5-nach-12″ (je nach Betrachtungsweise!)

    Die Initiative von Dona Carmen (Frankfurt/Main) ist bekannt. Hier gab es am vergangenen Freitag ein Koordinierungstreffen, an dem ich leider nicht teilnehmen „durfte“ und von dem ich dementsprechend auch keine O-Töne habe. Ich habe lediglich von einem Teilnehmer erfahren, dass man weiter mobilisieren will, einen Beirat gegründet hat, der das Verfahren begleiten soll und das im Frühjahr 2017 ein weiteres Zusammentreffen geplant ist.

    Was die Frage „Eilverfahren“ anbelangt, war dieses von Herrn Rechtsanwalt Starostik nicht unbedingt so angedacht, aber auf Anregung von anwesenden Betreibern will er nochmals prüfen, ob der Weg auch über dieses Rechtsmittel gehen kann und ob dies sinnvoll ist. Eine Entscheidung ist aber noch nicht getroffen!

    Eine weitere Verfassungsbeschwerde wird gerade von einem weiteren großen deutschen Sexworker-Verband separat vorbereitet. Hier wird im Januar 2017 ein Koordinierungstreffen stattfinden. Auch im Tantra-Bereich tut sich etwas und mir wurde von zwei Initiativen berichtet, die unter dem Aspekt „Tantra ist keine Prostitution“ argumentieren wollen. Wie hier die Beschwerde im Bezug auf das Grundgesetz formuliert werden soll, ist aber noch unklar und bedarf gründlicher Überlegungen.

    Welches große Problem haben nun alle „Beschwerdeführer“ gemeinsam?

    Nun: das Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes könnte lediglich im „Eilverfahren“ verhindert werden! Im regulären Verfahren würden verbindliche Entscheidungen nämlich erst nach etwa 2 oder mehr Jahren erfolgen, in jedem Fall aber deutlich nach dem Ablauf der Übergangsfristen.

    Das Ergebnis wäre, dass sich die Sexworker registrieren müssten, dass dementsprechend die Daten verteilt wären, dass die Betreiber von Prostitutionsstätten Ihre Erlaubnis beantragen müssten und das, wenn es keine Genehmigung gibt, Existenzen zerstört wären, bevor man die Beschwerde in Karlsruhe überhaupt verhandelt hätte. Selbst wenn das Gericht nach 2 Jahren das gesamte Prostitutionsgesetz stoppen würde, was äußerst unwahrscheinlich erscheint, gäbe es die betroffenen Prostitutionsbetriebe nicht mehr und die Sexworker-Daten wären längst im Umlauf!

    Das wäre dann, als wenn man einem toten Esel noch Vitamintabletten verabreicht: der entstandene Schaden wäre nicht reversibel und man könnte den „Sieg“ 2018 oder 2019 wohl kaum feiern. Schönes Kind, leider tot?

    Daher frage ich mich, was man sich vom „normalen Verfahren“ unter diesem Aspekt überhaupt erhofft. Oder verstehen Sie das? Vielleicht fehlt mir ja nur die Fantasie: aber ich sehe nur ein „Eilverfahren“ als probate Möglichkeit, wenn ein solches juristisch überhaupt möglich sein sollte, was Experten ja durchaus kontrovers sehen.

    Achtung!!! – Wichtiger Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/26/prostitutionsgesetz-wie-funktioniert-denn-eine-verfassungsbeschwerde/