Prostitution 2017 – Sexsteuer-Automat in Bonn defekt – Sexworkerinnen jubeln!
Seit einigen Tagen ist der wohl einzige deutsche „Sexsteuer-Automat“, der von der Stadt Bonn in der dortigen Immenburg am „Strassenstrich“ installiert wurde, defekt! Sexworkerinnen, die für für ihre „Schicht“ ein Tagestagesticket zum Preis von 6 € ziehen müssen, um der Vergnügungssteuer-Satzung der Stadt Bonn zu genügen, freuen sich, weil man eben bares geld spart und es noch keine „Huren-Parkscheibe“ gibt, die man stattdessen
auslegen oder anheften kann.
Wer jetzt denkt, dass ich hier einen leicht verfrühten April-Scherz mache, der irrt: in Bonn wurde wirklich ein Parkticket-Automat umprogrammiert und schon vor einigen Jahren seiner besonderen Bestimmung übergeben. Ob man inzwischen auch mit Handy-App zahlen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
Allerdings ist das Klima auf dem Bonner Strassenstrich ansonsten nicht so gut, wie jetzt der Bonner Generalanzeiger berichtet: trotz eines Sicherheitsdienstes, den die Stadt Bonn bereitgestellt hat, fühlen sich viele Damen unwohl und eben überhaupt nicht sicher! Nun ist es aber nicht so, dass die Freier und deren Verhalten dafür verantwortlich sind! Vielmehr haben sich wohl die Damen regelmässig in den Haaren, weil die Zahl der Kunden eher überschaubar ist, dafür aber ständig „neue Kolleginnen“ auf dem Strassenstrich erscheinen.
Zu wenig Brot für alle und zudem auch noch ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Kulturen, bei dem es bisweilen zu handgreiflichen Auseinandersetzungen kommt!
Wer ein Ticket zieht, darf „anschaffen“ gehen und die aus früheren Zeiten bekannten „fest verteilten Laternen“, die von örtlichen Stenzen vergeben wurden, gibt es schon lange nicht mehr. Theoretisch kann sich jede Bonner Hausfrau, die von Finanzsorgen geplagt ist, auf den Weg zum Automaten machen und dann ihr „Glück“ versuchen; wobei dies natürlich auch für Damen, Herren und Transen aus anderen Städten möglich ist.
Beim Bonner Strassenstrich handelt es damit eindeutig um einen öffentlich bewirtschafteten Freiluft-Puff, der ein wenig Geld in die klamme Stadtkasse bringen soll.
Und hier können chronisch arme Städte und Gemeinden doch auf eine schräge Idee kommen und eine alte Tradition neu beleben: im Mittelalter und auch später standen „Hurenhäuser“ oft unter städtischer Verwaltung und wäre es wirklich abwegig, wenn man nun unter den Vorgaben des neuen Prostituionsgesetzes „öffentliche Bordelle“ errichten würde? Mit dieser Fragestellung werde ich mich in den kommenden Wochen nochmals intensiver beschäftigen!
Prostitution 2017 – Unternehmensberatung – Aktuelle Projekte und Schwerpunkte
Das Jahr hat für mich mit viel Schwung begonnen und ich habe bereits wieder zwei Wochenreisen durch die Republik absolviert, bei denen ich weitreichende Einblicke in die aktuelle Situation vor Ort gewinnen konnte. Dies ist wichtig, schließlich will man(n) am Puls der Zeit bleiben und lokale Entwicklungen nicht verpassen. Inzwischen hat sich herauskristallisiert, welche Probleme flächendeckend nahezu identisch existieren und in welchen Bereichen es besonderen Beratungsbedarf gibt, den ich im Rahmen meiner Unternehmensberatung zu decken versuche.
Anfragen von einzelnen Sexworkerinnen sind momentan eher selten. Hier ist wahrscheinlich schon der Begriff „Consulting“ leicht abschreckend, da man vermutet, dass die Beratungsleistung richtig Geld kosten könnte. Doch meine kostenfreie PDF-Dokumentation mit den Basisinformationen wurde über 2.000 mal heruntergeladen und auch der Online-Gesetzes-Text hat täglich umfangreiche Zugriffe.
Meine Fachpublikation, die es seit November 2017 in erneuerter Version gibt, verkauft sich zwar etwas schlechter als Harry Potter, aber ich bin mit dem Ergebnis bislang sehr zufrieden und ich verzeichne ein zunehmendes Interesse am Thema, was ja bei der stetig weiter tickenden Uhr auch nicht wirklich verwunderlich erscheint.
Welche Projekte und Schwerpunkte gibt es nun in der Beratung?
Baurechtliche Probleme und Bewertungen bei Prostitutionsstätten
Ein sehr leidiges und stets präsentes Thema ist das Baurecht, das in letzter Konsequenz das Ende für viele Prostitutionsstätten bedeuten kann, weil praktizierte Duldungen in kommenden amtlichen Genehmigungsverfahren keinen Bestand haben können, da der Begriff Duldung bereits deutlich macht, das vorliegende Umstände nicht wirklich rechtskonform sind, sondern das man bislang lediglich auf „Ordnung“ verzichtet hat. Mit dieser Feststellung schwimmen die betroffenen Betriebe dann auf hoher See und wissen nicht, was im Erlaubnisverfahren passieren wird. Klar, man kann das auch ohne Amt vorab prüfen und diesbezüglich Anpassungen andenken, was ich momentan mit meinen Kollegen in mehreren Bundesländern als „Simulation“ durchführe. Parallel dazu arbeite ich gerade mit deutschen Investoren zusammen, die an verschiedenen Standorten geeignete und genehmigungsfähige Prostitutionsanlagen errichten möchten, um einen entstehenden Bedarf zu decken. Wo sollen Sexworker zukünftig arbeiten, wenn man ihnen die bisher genutzten Wohnungen schließt und Arbeitsstätten nicht mehr zulässig sind?
Neustrukturierung und zielführende Ausrichtung von Prostitutionsvermittlungen
Führende deutsche Escort-Agenturen haben die Entstehung des neuen Prostitutionsgesetzes sehr genau beobachtet. Meine ersten Beratungsanfragen erhielt ich schon kurz nach der Veröffentlichung meines Buches aus diesem Bereich und inzwischen sind es über 10 Unternehmen, mit denen ich im angenehmen und konstruktiven Dialog bin. Auch wenn in diesem Bereich das Baurecht keine Rolle spielt, gibt es natürlich trotzdem Dinge, die analysiert und verändert werden müssen. Wie kann man „Mitarbeiterinnen“ angesichts des Huren-Ausweises bei der Stange halten, wie kann man diese „supporten“ und wie vermeidet man vorausschauend Konflikte mit dem neuen Gesetz?
Sonderfall Tantra- und Erotikmassagen
Viele, wenn nicht sogar sehr viele selbständige oder angestellte Tantra-Masseurinnen, haben die feste Absicht ihre Tätigkeit im Laufe dieses Jahres einzustellen! Warum? Weil der Huren-Ausweis, mit dem man zur „Quasi-Prostituierten“ wird, für viele der Damen nicht vorstellbar ist und Hauptberufe (u.a. im öffentlichen Dienst) eine Registrierung geradezu unmöglich machen. Auch einige große Studios denken an Betriebsaufgabe, weil das neue Gesetz aus den tantrischen Instituten nun mal „Prostitutionsstätten“ macht. Wenn das jetzt vorhandene Personal kapituliert und gleichzeitig eine Unmenge von neuer unangenehmer Bürokratie lauert, macht es unter Umständen keinen Sinn weiter auf ein solches Projekt zu setzen, zumal bei vielen in diesem Bereich auch die Unsicherheit bleibt, ob im Hintergrund womöglich auch weitere baurechtliche Probleme entstehen könnten! Auch hier sind Vorab-Analysen gerade sehr gefragt!
Prostitution 4.0 … Neue Geschäftmodelle in der Rotlicht-Branche
Was die deutsche Wirtschaft kann, das können wir auch! Die Online-Welt und ihre vielfältigen Systeme sind auch in der Sexarbeit nicht mehr verzichtbar. Werbung und Marketing haben PCs, Tabletts und Smartphones im Griff und man erstickt schon jetzt in einer Informationsflut, die das Hirn vernebelt. Seit ich diverse Messenger und Social-Media-Apps installiert habe, bingt und rappelt es ständig und ich bekomme Infos, die ich kaum noch wirklich wahrnehmen kann. Mädels aus aller Welt verlangen nach meiner geschätzten Aufmerksamkeit und wollen mich davon überzeugen ihre Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Mein Handy weiß, wo ich mich befinde und schon kommen erotische Offerten aus der Region. Was für einige sicher einen praktischen Nutzen hat, ist für andere nervig! In diesem Bereich untersuche ich momentan im Kundenauftrag neue 4.0-Modelle!
Last but not least: journalistische und wissenschaftliche Recherche
Nur wenn man die neuesten Fakten kennt und nahezu alle amtlichen Schriften zum Thema gelesen hat, kann man zum Thema wirklich mitreden! Das Prostitutionsgesetz selbst, ist ja noch recht überschaubar, aber wenn man dann in die Abgabenordnung, in Datenschutzrichtlinien, Baurecht und amtliche Verordnungen schaut, wird einem schnell klar, was man so alles nicht weiß! So geht eine Großteil meiner Zeit dafür drauf, Dinge zu recherchieren, in Kontext zu bringen und zu bewerten. Nicht selten muss ich dann selbst meine Anwälte befragen oder Experten um ihre Bewertung bitten. Sehr zeitraubend, aber absolut notwendig, um keinen Schaden anzurichten!
Prostitution 2017: Auf Reisen – Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten
Kennen Sie Aschersleben, kennen Sie Gera? Ich muss zugegeben, dass ich ersteren Ort bislang nicht kannte, während ich Gera noch aus meiner Frühzeit bei „Aufbau Ost“ 1991 kannte. An diesem Wochenende war ich zu zwei Beratungs-Terminen einbestellt, bei denen es natürlich um das neue Prostitutionsgesetz ging und um die Frage. wie man seinen Betrieb darauf vorbereitet. Manchmal liegen, die Lösungen nah, manchmal ist es kompliziert und manchmal ist eben auch abzusehen, dass ein existentes Konzept keine Erfolgsaussichten für die Zukunft haben kann, was man dann eben auch akzeptieren muss.
Wenn diese Feststellung der Unmöglichkeit des „weiter so“ eine Existenzangst schürt oder merklich bekräftigt, ist das einfach so und man muss die Tatsachen akzeptieren, anschließend selbstgerecht resignieren oder eben innovativ neue Wege suchen, die es in den meisten Fällen auch gibt, wenn man denn flexibel ist und nicht konservativ auf die eigenen überholten Prinzipien beharrt!
Ohne hier Menschen direkt kompromitieren zu wollen, hatte ich im kühlen Gera einen Termin, an den ich (leider) noch sehr lange zurückdenken werde, da man mich gleich mit dummen Sprüchen empfing (Ah, da kommt die Wanderhure!) und von mir erwartete, mich innerhalb von Minuten durch einen Haufen amtlicher Korrespondenz zu lesen, während ich gleichzeitig mit Meinungen und Fragen bombadiert wurde. Es wurden sofortige Lösungen erwartet, die anhand der Unterlagen nicht mal im entferntesten sichtbar waren, weil sich eine eindeutige Rechtslage darstellte, an denen auch Deutschlands beste Fachjuristen nur wenig ändern könnten. Über den genauen Inhalt der Unterlagen hatte man mich vorab übrigens auf die Details bezogen im Unklaren gelassen und mir natürlich die Korrespondenz (trotz Nachfrage) nicht zugemailt.
Superman braucht doch keine Unterlagen! Der macht schnipps und alles ist geregelt.
Punkt! Ergebnis der groben Auswertung: Ein Konzept, was einfach komplett zu scheitern verurteilt ist, was die aufgebrachte Mandantin aber einfach nicht einsehen wollte und will. Hinweise auf mögliche andere Lösungen und denkbare Konzeptanpassungen wurden harsch zurückgewiesen. Alles soll so bleiben wie es ist und Howard hat versprochen, dass er und seine Kollegen das hinbekommen! Basta! Keine Diskussion! Mach mal, Du Experte!
An einem solchen Punkt muss ich dann gedanklich bereits das Handtuch werfen und auf solche Mandate hat man auch gar keine Lust, da der Ärger vorprogrammiert ist und es einfach Leute gibt, mit denen keine konstruktive Arbeit möglich ist. Doch bevor ich selbst die Zusammenarbeit aufkündigen konnte, wurde ich bereits hyänenhaft als Betrüger, Hochstapler und Wessi-Abzocker betitelt, der keine Ahnung von der Sache hat und nur gekommen ist, um „Geschäftsleuten“ Angst zu machen. Ich sollte mich schämen, weil ich doch angedeutet hätte, alle Gesetze aushebeln zu können! Bitte, was, wie?
Ja klar, ich fahre Stunden bei Sturm Egon über Land, um mir dann einen Spaß daraus zu machen, Leute von der Unmöglichkeit ihres Vorhabens zu unterrichten. Macht ja total Sinn, aber die Meinung der resoluten Dame war dahingehend nicht zu ändern und sie scheute selbstverständlich auch nicht davor zurück, das vereinbarte Honorar nicht zu zahlen, sondern einfach frech zu prellen! Chapeau, aber wir sind ja zum Glück nicht in rechtsfreien Raum! So war Gera eine wirkliche „Lehrfahrt“, weil ich eben was gelernt habe und ich zudem meine Reisekosten, Übernachtung und Spesen unter den Verlusten buchen musste. Hurra!
So war mein Abend in Gera sehr unerfreulich und ich bin innerlich noch immer ein wenig dabei, den Kopf zu schütteln. Zum Glück gab es dann am gestrigen Nachmittag in Ascherleben ein Treffen mit einer charmanten wie engagierten Unternehmerin, mit der man sofort eine Ebene hatte und mit der sich die Arbeit sofort konstruktiv gestaltete. Hier wurden keine Wunder erwartet, sondern es wurde intensiv zusammen gearbeitet, um dem neuen Gesetz Mitte des Jahres schon jetzt ein wenig den Schrecken zu nehmen und dabei einvernehmliche Lösungen mit den zuständigen Ämtern ins Vorhaben zu integrieren. Innerhalb weniger Stunden waren wir auf dem Punkt und beschlossen den Abend in gemütlicher wie unterhaltsamer Runde in einem örtlichen Spezialitäten-Restaurant.
Die eine oder der andere mag sich nun fragen. warum ich dieses Wechselbad der Gefühle hier im Blog präsentiere. Ich werde in den kommenden Wochen fast täglich Termine an verschiedenen Plätzen der Republik haben und ich möchte an dieser Stelle einfach noch einmal klarstellen, wie meine Arbeitsweise aussieht, was ich verspreche oder nicht verspreche und wie ich mir dabei den Umgang miteinander vorstelle:
Wunder und Rechtsbeugung sind nicht mein Metier, dafür bin ich stark in der Analyse und im Lesen zwischen den Zeilen. Ich möchte nicht mit dem deutschen Recht kollidieren und mich nachhaltig strafbar machen, sondern suche den Weg immer im rechtlich vorgegebenen Rahmen. Bei der Bewertung von Konzepten bin ich ehrlich und werde nie schwarz für weiß erklären, auch wenn es der Kundschaft nicht passen sollte! Ich bin nicht allwissend und muss mich manchmal auch erst extern befragen, um keinen Fehlinformationen in die Welt zu setzen, die möglicherweise wirtschaftliche Schaden anrichten! Ich begegne den Menschen grundsätzlich mit Respekt und Höflichkeit und freue mich, wenn dies entsprechend erwidert wird. Das sollte eigentlich normal sein und ist es in der Regel auch: alle bisher wahrgenommenen Termine (und es waren wahrlich nicht wenige) waren angenehm und in den meisten Fällen auch konstruktiv. Eine krasse Ausnahme bestätigte so einfach die Regel!
Ich gebe in der Sache natürlich weiter Gas und werde Sie hoffentlich auch weiterhin überzeugen können, dass mir Ergebnisse am Herzen liegen und das ich nicht in irgendeiner betrügerischen Weise als „Wanderhure“ herumreise. Der lustige Titel fehlte mir noch!
Prostitution 2017 – Literatur-Tipp – Kennen Sie den heiligen Skarabäus?
Zur inhaltlichen Abwechslung einmal ein Literaturtipp für die Freundinnen und Freunde ausgewählter Literatur: bei einer Artikel-Recherche zum Thema „Prostitution“ (wie könnte es anders sein), bin ich auf ein vermeintliches Skandal-Buch aufmerksam geworden, das von Literaturkennern als eines der maßgeblichen Werke im Bereich der „Prostitutionsliteratur“ gilt
und ein recht extremes Sittengemälde der Wiener Gesellschaft des ausgehenden 19. Jahrhunderts zeichnet, wo promiske Lasterhaftigkeit und Vergnügungssucht, ähnlich wie heute (?), weit verbreitet waren und wo man auf der Suche nach persönlichem Lustgewinn moralische Grenzen übertrat und auch vor strafbaren Handlungen nicht zurückschreckte.
Else Jerusalem: „Der heilige Skarabäus“ von 1909
Else Jerusalem´s Buch „Der heilige Skarabäus“ ist ein „Unsittenroman“, der vorwiegend im sogenannten „Rothaus“ spielt, in einem Etablissement, das sich im Fortlauf der Geschichte von einer schäbigen Absteige zu einem vornehmen Salon (Bordell) entwickelt und dann später wieder einen Niedergang erlebt. Im Salon mit der „blutroten Laterne“ vergnügt sich das Bürgertum geradezu maßlos: Mädchenhandel und Schieberringe sind ebenso Thema, wie gesellschaftliche Doppelmoral. Mädchen vom Land werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in das „Rothaus“ gelockt, ihrer „Bestimmung“ zugeführt, während die korrupte Polizei wegschaut oder sogar mitmischt.
Der heilige Skarabäus: Ein Käfer, der ein Symbol für die Auferstehung und den Gang der Sonne ist!
Milada, die Tochter einer Hure, ist die Hauptperson des packenden Romans. Sie wurde als uneheliches Kind im Bordell geboren, wuchs dort auf und war schon als Kind mit den sehr merkwürdigen Abläufen im Haus konfrontiert. Für sie ist das, was sie erlebt, irgendwann völlig normal, weil sie ja keine anderes Zuhause kennt. Unsitte und Anrüchigkeit nimmt sie nicht wahr und Prostitution ist in ihrer Betrachtung ein völlig normaler Beruf. Sie ist sogar stolz auf ihre „vielbegehrte Mutter“, die eines der besten „Pferde“ im Stall ist und von den Freiern gefeiert wird. Als Heranwachsende hat Milada dann außerhalb des Bordellbetriebs Erlebnisse und Begegnungen, die sie langsam aber sicher an der „Normalität“ des Gewerbes zweifeln lassen. Milada liest Marx, Büchner und Bebel und entwickelt sich zu einer intelektuellen Betrachterin der Szenerie. Die Autorin Else Jerusalem und ihre Romanfigur verschmelzen an dieser Stelle und es folgen Schilderungen und Abstraktionen, die ein neues Bild zeichnen und wo der „Glorifizierung“ eine Betrachtung des „glanzlosen Elends der Dirnen“ folgt. Dabei geht es nicht um reine Schwarz-Weiss-Zeichnung, sondern auch um die Grautöne, die das Gewerbe prägen und die unsere Autorin trefflich schildert!
Interessant ist auch die Betrachtung der Geschäftsmodelle, die von der Autorin intensiv geschildert werden: im Prinzip hat sich seit 1900 (um diese Zeit spielt der Roman) wenig geändert: das Rothaus wird wie ein heute übliches Laufhaus geführt, wo Tagesmieten erhoben werden und wo sich Charaktere tummeln, die auch heute noch ähnlich agieren.
Im Roman lernt man Prostituierte aller Couleur kennen, man trifft auf Freier, Dichter und Denker, die manchmal alles in Personalunion sind und man wird in einen packenden Reigen miteinbezogen, der eben manchmal eskaliert. Auch die Schilderung der wechselnden Bordellbetreiber(innen) hat es in sich: die eine, die davon ausgeht, dass Frauen „zur Lust des Mannes geborenen“ seien, trifft auf ihre fromme Nachfolgerin, die zwar Prostitution für schmutzig befindet und verachtet, aber dennoch dann das eingenommen Geld des Abends mit „weihrauchgereinigten Fingern“ genüsslich zählt. Ein wenig Bigotterie kann ja nicht schaden und das auch der Polizeihauptmann gerne Spenden nimmt, verwundert gar nicht. Eine weitere Betreiberin des Rothauses führt sogar die „Kinderprostitution“ ein, weil sich damit eben deutlich mehr Geld verdienen lässt und sie erklärt es der Kundschaft mit dem verwegenen Spruch: „Rindfleisch müssen Sie teurer zahlen“. Spätestens an dieser Stelle wird es inhaltlich drastisch und die Lektüre ist nichts für allzu schwache Gemüter!
Nun ist es einfach unmöglich, den genauen Inhalt eines 620-Seiten-Romans in Kurzform zu erzählen. Die Handlung spielt über mehrere Jahrzehnte und wenn man kein Detail verpassen möchte, muss man das Werk sicher sogar mehrfach lesen. Ich finde es interessant, wie aktuell der historische Roman ist und wie wenig sich im Gewerbe wirklich geändert hat. Man könnte die Handlung, mit wenigen Änderungen, als Schauspiel in die Neuzeit übertragen und müsste die meisten Dialoge dabei nur unwesentlich abändern.
Wie schreibt dazu ein bekannter Literatur-Kritiker:
Jerusalem hat mit dem heiligen Skarabäus einen Bordell-Roman über das glanzlose Elend der Prostituierten vorgelegt, der alle seinesgleichen weit hinter sich lässt und auch im 21. Jahrhundert nichts von seiner Bedeutung eingebüßt hat.
Mögen Sie Literatur der etwas schrägen Art und sind Sie nicht zu zimperlich? – Dann empfehle ich Ihnen Else Jerusalem´s Werk sehr herzlich. Weiter Informationen finden Sie dazu bei Amazon, wo das Buch auch bestellbar ist:
Herzlich Willkommen bei Prostitution 2017, der interaktiven Internetpräsenz von Howard Chance!
Bevor Sie sich (aus Versehen) in einer Vielzahl von Artikeln verlieren, die in den vergangenen Monaten entstanden sind, finden Sie auf dieser ständig aktualisierten Auf-ein-Wort-Seite einen eine Auflistung der wichtigsten Inhalte, die beim Thema neues Prostitutionsgesetz für 2017 interessant sein dürften.
Die Inhalte dieser Webseite sind bestimmt für Sexworkerinnen und Sexworker, für Betreiber von Bordellen, Terminwohnungen und Clubs, für Prostitutionsvermittler (Escort-Services), für Prostitutionsveranstalter, Erotik-Massage-Institute, Kundinnen und Kunden sexueller Dienstleistungen und für alle, die sich für das Thema, aus welchen Gründen auch immer, interessieren.
Zum 1. Juli 2017 wird in Deutschland ein neues Prostitutionsgesetz Inkrafttreten, dass die Rotlicht-Branche gravierend verändern wird! – Man will das deutsche Rotlicht und seine Akteuer reglementieren und einen Graubereich unter strikte staatliche Kontrolle bringen! Es soll ein Schutzgesetz sein? Nun, ich habe den Eindruck, das Gesetz soll hauptsächlich die Gesellschaft vor der Prostitution schützen und außerdem bekundet der Staat mit dem Gesetz ein mehr als deutliches Interesse, „endlich“ zu einer angemessenen Besteuerung des Gewerbes zu gelangen, ein Gewerbe, wo durch überwiegende Barzahlung, selbstgewählte Phantasie-Namen und unbekannte Sexworker-Meldeadressen Finanzämter nur sehr wenig Zugriffsmöglichkeiten haben! Nun aber zu einer Auflistung der wichtigsten Beiträge der Präsenz, damit der Einstieg etwas leichter fällt.
Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes für 2017! – Die Basisinformationen by Howard
Hier finden Sie eine kurz gehaltene Einführung in das neue Gesetz mit den Informationen, die jede und jeder zum Thema haben sollte. Der Artikel enthält natürlich weitere Links und Verweise:
Ich habe eine Abschrift des Gesetzestextes vorgenommen und präsentiere Ihnen den Text in HTML, was die Recherche zu einzelnen Suchbegriffen erleichtert. Viel Text und die Frage: „Liest Du noch, oder denkst Du schon?“ Ein wenig Zote muss dann und wann einfach sein!
Prostitution 2017 – Jahresrückblick und Ausblick – Howard Chance
Der Jahresrückblick 2016 und der Ausblick auf das Schicksalsjahr 2017 by Howard Chance, der in 2016 viel unterwegs war, der viel erlebt hat und der in 2017 natürlich weiter am Ball sein wird … quer durch die Bundesrepublik Deutschland!
Der populärste Artikel in 2016 – Interview für das Kaufmich-Magazin
Susi interviewte Howard. Der Beginn einer fruchtbaren Symbiose, die ständig weitere Früchte trägt. Ein sehr umfangreicher Artikel mit weitreichenden Einschätzungen für 2017. Howard Chance in seinem Element und sehr auskunftsfreudig!
Begriffe aus dem Gesetz und aus dem Rotlicht-Bereich erklärt und im Kontext aufbereitet. Was sind „Prostitutionsstätten“? Was ist das „Düsseldorfer Verfahren“ und was ist eigentlich „Prostitution“ nach der exakten Definition des Gesetzgebers? Wir schauen nach …
Die volle und ausschweifende Packung an Informationen zum Thema Sexwork
Die Inhalte der Präsenz sind in thematischen Kategorien geordnet und werden durch das System ständig chronologisch sortiert. Die gesamte Themenübersicht finden Sie unter der einer Sammelseite, die Lektüre für längere Zeit liefert:
Prostitution 2017 – Kostenlose Problemlösungen für die Erotik-Branche – Brainstorming
Probleme sind solange Probleme, bis sie gelöst sind: dies ist nun in 2017 meine Aufgabe und die entsprechende Motivation ist trotz der eisigen Kälte im Land schon vorhanden. Zwar kommen die Leute in nah und fern im Januar (wie immer) nicht sofort in Schwung, aber für mich hat es den Vorteil im stillen Kämmerlein und mit meinem virtuellen Flip-Chart bei einem Glas Glühwein diverse Problemstellungen noch einmal intensiv zu überdenken. Diese durchaus kreative Phase führt in den vergangenen Tagen immer wieder zu Überraschungen, weil ich durch Forenbeiträge, Gespräche und intensives Nachschlagen im Gesetz ständig Aspekte „zwischen den Zeilen“ entdecke, die mir so noch nicht aufgefallen waren.
Als ich im August/September 2016 mein Buch geschrieben habe, hatte ich Unmengen von internen Berliner Dokumenten auf dem Tisch, durch die ich mich über Wochen mühsam hindurch gekämpft habe: was ist noch Entwurf, welche ergänzenden Unterlagen könnten wichtig sein, welche Stellungnahmen von Ausschüssen gibt es? Zum Zeitpunkt der Bucherstellung gab es das neue Gesetz nämlich noch nicht in der letzten Fassung und ich musste Dokumente sorgfältig zusammenführen, um keinen Mist zu veröffentlichen, über den die Branche dann hinterher lacht.
Dieses Vorgehen hatte den angenehmen Nebeneffekt, dass ich durch viele inhaltliche Gegenüberstellungen das Gesetz sehr intensiv „aufnahm“. Man könnte fast von einer Art Auswendiglernen ausgehen, wobei aber dennoch hier und da durchaus Verständnislücken zurückblieben, die ich jetzt durch Impulse von innen uns außen nach und nach schließe.
Hatte ich etwas zuviel Glühwein? – Nein, absolut nicht! – Ich bin einfach nur dabei, den gesetzlichen Rahmen zu verinnerlichen und suche dabei nach „Lösungen“, die den Rahmen respektieren, die aber es aber auch zulassen den Rahmen möglicherweise zu „vergrößern“. Was steht im Gesetz unumstößlich drin und an welcher Stelle gibt es nutzbare „Freiräume“, die meinen Mandanten möglicherweise helfen?
Und: Überraschung! Es gibt in der Tat eine Reihe von Entdeckungen, die meine Wahrnehmung durchaus verändert haben und die in 2017 noch wichtig werden könnten!
Beim Thema Wohnungsprostitution habe ich ja schon frech behauptet, dass es in 50% der Fälle Möglichkeiten gibt, der neuen amtlichen Klassifizierung als „Prostitutionsstätte“ möglicherweise entgehen zu können. Aber auch zu den Themen „Gangbang“ und „HÜ-Party“ gibt es interessante und bedenkenswerte Ansätze, ebenso bei der „Prostitutionsvermittlung“ und der „Mietwucher“, die besonders den Bereich der Eros-Center betrifft.
Wer nun denkt, dass ich meine „Weisheiten“ nun einfach so per Blog, Facebook und Twitter zum fröhlichen „konsumieren“ verbreite, der hat sich leider geirrt, da bekanntlich jegliche Arbeit ihren Lohn fordert und es völlig schwachsinnig wäre, wertvolle Information einfach so zu verschleudern.
Kein Bäcker verschenkt einfach so seinen Kuchen und keine Sexworkerin bietet ihren Service kostenlos an … oder kennen Sie da jemanden, der solches tut?
Im Internet gibt es ja vermeintlich alles irgendwie und irgendwo umsonst und es soll ja Leute geben, die aus reiner Eitelkeit informieren, beraten und posten. Ich kann mich da nicht von ausnehmen, da ich mich auch immer freue, wenn ich mehr weiß als andere … zwinker. Aber dies führt nun sicher nicht dazu, dass ich mein Wissen wahllos verschleudere und am Ende des Tages genauso viel oder wenig Geld auf dem Konto habe, wie am frühen Morgen.
Wenn man täglich bis zu 12 Stunden Arbeit in ein Projekt investiert, wenn man recherchiert, hinterfragt und sich kostenpflichtig mit Fachleuten berät, kann das daraus resultierende Produkt nicht zum Faktor 0 weitergegeben werden. Es wäre auch gänzlich ungerecht, von einigen Leuten Geld für Beratung zu nehmen und viele andere gleichzeitig kostenfrei mit nahezu den gleichen Tipps zu versorgen!
Natürlich gebe ich aus Idealismus und Überzeugung viele Basis-Informationen weiter kostenfrei weiter und berichte natürlich auch weiterhin über aktuelle Entwicklungen und Tendenzen, gleichzeitig bitte ich aber auch um Verständnis, dass ich Einzelfall-Analysen und individuelle Lösungen nur nach erteiltem kostenpflichtigen Auftrag in Angriff nehme! Ich trinke sicher gerne mal ein informativen Kaffee und plausche auch mal gerne am Telefon, lasse mir dabei aber keine „Geheimnisse“ entlocken. Dafür gibt es dann eben den Bereich meiner gewerblichen Unternehmensberatung, der inzwischen stark nachgefragt ist und wo Leute eben bereit sind, für umfangreiche Arbeit einen angemessenen Obolus zu entrichten.
Ja, es ist wie im richtigen Leben: es gibt den kostenlosen Basis-Bereich, wo es Information umsonst gibt und eben die Plus- und Premium-Bereiche, wo individuelle Leistung eben einfach Geld kostet, auch wenn man sich von solchem nur ungern trennt.
Wer jetzt sagt: „Howard, das ist aber doof!“, die oder den könnte ich ja bei einem Rollentausch durchaus verstehen, aber mir fehlen sowohl Zeit und Wille, mein System zu ändern, da auch ich meine Brötchen verdienen muss und meine Anwälte „komischerweise“ Rechnungen schreiben. Was ist bloß in die gefahren? … Prust … Kicher … Grins.
Januar 2017 – Beratungstermine in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin – Köln – Rhein – Main
Das neue Jahr beginnt neben notwendigem Schneeschaufeln mit einer gut einwöchigen Büro-Phase, wo ich die Aufgaben auf meinem gut gefühlten Schreibtisch erst einmal abarbeiten muss, da einige Kundinnen und Kunden schon seit längerem auf Vorschläge und Antworten zu gestellten Fragen warten und ich meine Termine für die nächsten Monate sinnvoll koordinieren muss, um nicht im Chaos zu versinken. Durch die vorweihnachtliche Hektik ist leider einiges unerledigt geblieben und nun gehe ich ein wenig in Klausur, bevor meine nächste Dienstreise in den Osten der Republik geht.
Vom 12. bis zum 13. Januar 2017 bin ich in Thüringen unterwegs, am 14. Januar führt mich mein Weg nach Sachsen-Anhalt und vom 15. bis 19. Januar habe ich Verabredungen in Berlin, wo auch Arbeitstreffen mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern stattfinden werden.
Bei den bereits fest geplanten Beratungsterminen geht es hauptsächlich um die Konzeptentwicklung für das erfolgreiche (Weiter-)Betreiben von Bordellbetrieben, Massage-Studios und Terminwohnungen, aber auch um notwendige Umstrukturierungsmassnahmen bei etablierten Escort-Services, die demnächst ja als Prostitutionsvermittler gelten werden und durch das neue Gesetz ebenfalls erlaubnispflichtig werden. Die vereinbarten Gespräche dienen dabei primär einer ersten gründlichen Situationsanalyse, der dann im Einzelfall auch weitere Schritte folgen werden.
Dabei ist die Vielfalt der „vorkommenden“ Problemstellungen immer wieder überraschend und die Beratung ist dadurch immer wieder herausfordernd, was aber auch den Kopf merklich frisch hält!
Während ich in Thüringen und Sachsen-Anhalt durch das vorgegebene Zeitfenster und die damit verbundene Anzahl der Termine auf dieser Reise keine weiteren Beratungs-Dates mehr anbieten kann, sieht es in Berlin diesbezüglich anders aus: da ich mindestens 5 Tage in der Hauptstadt verweilen werde, habe ich noch Zeit für spontane Meetings und freue mich über Nachricht, wenn hier ein kurzfristiger Bedarf bestehen sollte. Ich bin ja für meine Flexibilität bekannt und kann in Berlin auch immer spontan agieren!
Nach den Tagen in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin, geht es dann Ende der dritten Januarwoche nach Köln/Düsseldorf und danach einige Tage wieder ins Rhein-Main-Gebiet, wo ich durch eine Vielzahl von Anfragen schon fast ein stationäres Büro benötige.
Leider keine Zeit zum großen „Verweilen“ … den die Zeit drängt und der schicksalshafte 1. Juli 2017 rückt (leider) immer näher. Packen wir es an! – Hurra!
Seminar Rotlicht trifft Blaulicht in Berlin – Expertenrunde zum neuen Prostitutionsgesetz in Berlin
Am Samstag, dem 4. März 2017, findet in Berlin auf Einladung von Berlin Intim ein Tagesseminar zum neuen Prostitutionsgesetz für 2017 statt: Sexworker und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ befragen Experten zum Thema, es gibt Fachvorträge, offene Diskussionen und Gesprächsrunden zu verschiedenen Aspekten des neuen Gesetzes, das zum 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird.
Es ist schon jetzt abzusehen, dass die neue Gesetzgebung die gesamte Branche durcheinander bringen wird und das viele Erotikbetriebe sogar in ihrer Existenz bedroht sind, da sich verschiedene Geschäftsmodelle einfach nicht gesetzeskonform anpassen lassen oder aber baurechtliche Aspekte das geschäftliche „Aus“ bedeuten können. Noch immer sind viele Sexworker nur unzureichend informiert oder aber der verwegenen Meinung, dass eine Verfassungsklage das Gesetz noch im letzten Moment stoppen wird.
Wie ist die Lage wirklich? – Warum ist es 5 vor 12? – Was ist zu tun und zu lassen? – Was wird wann passieren? – Wie bereite ich mich persönlich vor? – Welche unbekannten Überraschungen stecken im neuen Gesetz?
Fragen über Fragen, mit denen sich eine Expertenrunde eingehend beschäftigen wird. Dabei wirken u.a. folgende Branchenexperten mit:
Außerdem sind verantwortliche Mitarbeiter der Berliner Polizei oder der Verwaltung eingeladen. Termin: Samstag, 4.3.2017 ab 10:00 Uhr in Berlin-Charlottenburg.
Ort: Mercure Hotel Berlin City West, Ohmstraße 4-6, 13629 Berlin
Anmeldung: Für dieses Seminar ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich. Die Gebühren für das Seminar sind im Voraus zu entrichten.
Die Teilnahmegebühren betragen: 60 € für alle Teilnehmer (inkl. 19 % MwSt)
Die Zahl der Gäste ist auf 60 Personen beschränkt. Wenn wir alle Plätze voll haben, besteht keine Möglichkeit mehr, sich für dieses Seminar zu registrieren. In den Seminargebühren sind folgende Leistungen inklusive: Fingerfood, Informationen, Unterlagen, Kaffee/Getränke. Aufgrund der erheblichen Kosten für das den Veranstaltungsort, können Anmeldungen nicht mehr storniert werden.
Bitte melden Sie sich per Mail web@berlinintim.de oder telefonisch (030/28509754) an.
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen – Stand: 06.05.2018
Bitte beachten: Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018 (theoretisch) vollumfänglich, da alle Übergangsfristen, die der Gesetzgeber definiert hat, zum 31. Dezember 2017 abgelaufen sind! Allerdings gibt es bei der Umsetzung in den Bundesländern nach wie vor erhebliche Probleme. Ich empfehle daher im Kontext zu dieser Einführung (Stand 2017) auch die Lektüre der aktuellen Statusmeldung „Jahresausblick“ vom 1. Januar 2018:
An dieser Stelle finden Sie die Basis-Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz : alle Informationen, die für den Neueinstieg in das Thema wichtig sind und die man daher als Sexworker, Betreiber einer Prostitutionsstätte und auch als Kunde/Freier kennen sollte!
„Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“
Das neue Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag im Juli 2016 beschlossen, vom Bundesrat Ende September abschließend genehmigt und Ende Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und wird das deutsche Rotlicht-Gewerbe durch strenge Regulierungen und Auflagen maßgeblich verändern!
Eine Ende Juni 2017 eingereichte „Verfassungsbeschwerde“ konnte die Einführung des neuen Gesetzes nicht verhindern! – Wir werden in unserem Blog dazu natürlich ständig weiter berichten, aber momentan gibt es hierzu nichts zu berichten!
Aktuelle Meldungen aus den 16 Bundesländern – Ständig aktualisiert:
Ein politischer Paradigmenwechsel – Adieu Liberalität … Kontrolle naht!
2002 wurde unter der rot-grünen Regierung in Deutschland ein erstes Prostitutionsgesetz eingeführt, das die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufhob, Sexworkern den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen ebnen sollte und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution und aktive Anbahnunghilfen nicht mehr unter die strafbare Zuhälterei stellte. Das Gesetz war sehr liberal angelegt und eröffnete der Rotlicht-Branche umfangreiche Möglichkeiten.
Von Regulierung war nichts zu spüren und Deutschland entwickelte sich zum „Freudenhaus Europas“, wo nahezu alles möglich war, was in anderen Ländern der EU gesetzlich nicht erlaubt war. Aus Osteuropa kamen unzählige Sexworkerinnen nach Deutschland, FKK-Clubs schossen wie Pilze aus dem Boden und tabuarmer Flat-Rate-Sex wurde vielerorts zum Standard. Der zunehmende Preisverfall schockierte die etablierte Branche.
Menschenhandel, Ausbeutung und Zwangsprostitution waren Umstände, die den Gesetzgeber schon 2007 dazu brachten, über eine umfangreiche Regulierung der Sexbranche in Deutschland nachzudenken. Die Idee von einem möglichst „sauberen Rotlicht“ in Deutschland führte nun in 2016 zu einem neues Gesetz, das statt Liberalität und Selbstverwaltung nun das gesamte deutsche Rotlicht unter Kontrolle und Aufsicht stellt. Ein politischer Paradigmenwechsel, bei dem sicher nichts so bleiben wird, wie es einmal war!
Lesen Sie hierzu mein Interview mit dem Kaufmich-Magazin, das ich bereits im vergangenen Jahr gegeben habe und in dem viele zusätzliche Informationen enthalten sind:
1. Unbedingte Anmeldepflicht und Pflicht zur Gesundheitsberatung für alle Sexworker in Deutschland!
Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die Happy End anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“ oder erregen).
Gesundheitsberatung, soziale Beratung und Nachforschungen!
Nach einer Pflicht-Gesundheitsberatung (beim Gesundheitsamt oder aber einer anderen beauftragten Stelle), die aber keine körperliche Untersuchung beinhaltet, soll ein intensives amtliches Beratungs- und Informationsgespräch erfolgen, bei dem die Lebens- und Arbeitsumstände der Antragsstellerin erkundet werden sollen, wo man auf diverse Hilfsangebote verweist, soziale Sicherungssysteme vorstellt, steuerliche Pflichten beleuchtet und nach Hinweisen auf Zwangsprostitution und Ausbeutung suchen wird, um möglichen Verdachtsfällen anschließend nachgehen zu können.
Anmeldung und Registrierung als Sexworker
Beim eigentlichen Registrierungsvorgang, der dann im Rahmen des Beratungs- und Informationsgesprächs stattfindet, prüft die zuständige Behörde die Personalien anhand gültiger Papiere (Personalausweis/Pass), verlangt 2 Passbilder der Antragsstellerin, fragt nach, in welchen Gemeinden und Städten der Prostitution nachgegangen werden soll, und stellt, wenn keine Hemmnisse erkennbar sind, dann zeitnah eine Anmeldebescheinigung aus, die in Sexworker-Kreisen auch gerne als „Huren-Ausweis“ bezeichnet wird. Die Bescheinigung ist auch zusätzlich mit Pseudonym („Künstlername“) erhältlich, um private Daten zu schützen.
Mit Erteilung der Anmeldebestätigung wird die jeweilige Person zur amtlich registrierten „Sex-Dienstleisterin“ und darf der Prostitution fortan legal nachgehen! – Die Registrierung als Sexworker(in) ist übrigens grundsätzlich nur für Personen möglich, die in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben. Mit Touristenvisum und Asylpapieren ist keine Registrierung und folglich auch keine legale Sexarbeit (mehr) möglich!
Anmeldefristen / Übergangsfristen
Personen, die sich nach dem 1. Juli 2017 für einen Einstieg ins Prostitutionsgewerbe entschließen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung sofort erledigen. Alle, die schon vor dem Stichtag 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig waren, haben aber bis zum 31. Dezember 2017 (Ende der gesetzlichen Übergangsfrist) dafür Zeit! – Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden mit Bußgeldern als Ordnungswidrigkeiten geahndet, sind also keine Straftaten!
Ohne erfolgreiche Registrierung darf zukünftig (spätestens ab dem 1. Januar 2018) der Prostitution in Deutschland nicht mehr nachgegangen werden! – Die erstellte Anmeldebescheinung muss zukünftig bei Ausübung der Prostitution immer mitgeführt werden und auch in regelmässigen Abständen immer wieder erneuert werden!
2. Konzessionierung und Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs), Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler (Escort-Services)
Alle Prostitutionsstätten, worunter der Gesetzgeber grundsätzlich Bordelle, Sexclubs, Laufhäuser, Hostessen-Wohnungen, Love-Mobil-Parks und ähnliches versteht, sowie alle Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler, benötigen ab dem 1. Juli 2017 eine behördliche Erlaubnis, um ihrem Gewerbe weiterhin nachgehen zu können.
Fristen für Genehmigungsantrag und Konzepteinreichung
Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss diese bei bereits bestehenden Betrieben bis spätestens 1. Oktober 2017 beantragt und bis 31. Dezember 2017 dann ein Betriebskonzept zur Genehmigung eingereicht werden, das unbedingt mit dem neuen Gesetz harmonieren muss. Ansonsten kann die Erlaubnis nämlich amtlich verweigert werden, was dann einer Gewerbeuntersagung gleichkommt! – Für Betriebe, die nach dem 1. Juli 2017 gegründet werden, gelten die Fristen übrigens nicht: hier ist der Antrag sofort zu stellen!
Zuverlässigkeitsprüfung
Ähnlich wie beim Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank, werden die Betreiber und ihre Stellvertreter einer umfangreichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen, wobei neben einem Auszug aus dem Bundeszentralregister auch Nachfragen bei diversen Polizei-Dienststellen erfolgen sollen, ob Ermittlungsverfahren anhängig sind oder waren. Auch die (frühere) Mitgliedschaft in einem „rechtskräftig verbotenen Verein“ (Rockerclub etc.) kann ausreichen, um keine Genehmigung zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zu erhalten!
Baurecht / Mindestanforderungen an Prostitutionsstätten
Auch die Räume, die bei Prostitutionsstätten zur Prostitutionsausübung bereitgestellt werden, haben bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Hier werden auch baurechtliche Vorschriften relevant, die bis zur Einführung des Gesetzes eventuell noch keine Rolle spielen, aber durch den Erlaubnis-Antrag automatisch in den Focus geraten. Dieser Aspekt ist besonders für Wohnungsbordelle interessant, die sich in vielen Fällen in Bereichen befinden, wo gewerbliche Prostitution nicht zulässig ist! – Das neue Gesetz sieht übrigens keinen „Bestandsschutz“ vor, was in vielen Fällen zu Überraschungen führen wird! So möchte zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen beim Konzessions-Antrag eine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen! Ausserdem haben die Betreiberinnen und Betreiber für die „amtliche Genehmigung“ natürlich Gebühren zu bezahlen, die recht üppig ausfallen können. Da jedes Bundesland diese Gebühren selbst festlegen darf, können wir hierzu keine verbindlichen Aussagen treffen!
Dokumentations- und Auskunftspflichten
Als weitere Auflagen, haben die Betreiber von Prostitutionstätten und Prostitutionsgewerben umfangreichen Dokumentationspflichten nachzukommen, müssen Vereinbarungen mit Sexworkern unbedingt schriftlich dokumentieren, Quittungen erteilen und dürfen nur Personen beschäftigen oder diesen Räume vermieten, wenn eine amtliche Anmeldebescheinigung (Huren-Ausweis) vorliegt. Jegliche Form von Ausbeutung, Wucherei und rechtswidriger Weisung ist unbedingt zu vermeiden, weil dies jederzeit zum Widerruf der Genehmigung führen kann uns zudem ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden kann! – Außerdem müssen Betreiber von Prostitutionsgewerben ihren „Mitarbeiterinnen“ Einblick in ihre Geschäftsunterlagen bewähren und auch Behörden jederzeit Auskünfte über den Inhalt abgeschlossener Verträge erteilen!
3. Kondompflicht, Einschränkung von sexuellen Praktiken und Werbeverbote
Für alle Sexworker, Betreiber, Veranstalter und Freier, gilt ab 1. Juli 2017 die Kondompflicht beim gewerblichen Geschlechtsverkehr, wobei sich dies auf alle denkbaren Varianten (oral, vaginal, anal) bezieht. Bei allen Praktiken sind unbedingt Kondome zu verwenden. In Bayern und im Saarland galt diese Regel schon lange, mit dem neuen Prostitutionsgesetz wird sie nun bundesweit eingeführt und besonders für Freier mit empfindlichen Bußgeldern bedroht: bis zu 50.000 € können für einen Verstoß verhängt werden! – Sexworker selbst werden erst bei wiederholten Verstößen zur Kasse gebeten, allerdings können es dann auch durchaus 1.000 € und mehr sein.
Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr beworben werden! – Auch übliche Kürzel wie AO, FO, FT werden untersagt!
Erotische Anzeigenportale mit Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland, werden entsprechende Werbung nicht mehr annehmen und auch auf der eigenen Homepage sollten solche Angebote dann nicht mehr enthalten sein, wenn man kein saftiges Bußgeld kassieren möchte! Die Behörden sind hier manchmal recht innovativ!
Ebenso werden Gangbang in der gewerblichen Veranstaltungsform und jegliche Flat-Rate-Sex-Angebote nicht mehr zulässig sein!
Dies ergibt sich aus den im neuen Gesetz enthaltenen ausdrücklichen Weisungsverboten für Betreiber sowie Veranstalter und dem verbürgten unmittelbaren Recht der Sexworker auf jederzeitige sexuelle Selbstbestimmung. Die genannten Geschäftsmodelle dürfen dementsprechend weder gewerblich durchgeführt noch beworben werden!
Erotik-Werbeportale gelten übrigens nicht als Prostitutionsvermittler im Sinne es Gesetzes, da diese lediglich Anzeigen aufnehmen und dann im Auftrag des jeweiligen Kunden veröffentlichen!
4. Umfangreiche Datenerfassung und Datenweitergabe an Finanzbehörden
Neben den aufgeführten Anmelde-, Beratungs- und Konzessionierungspflichten, möchte ich noch besonders auf die umfangreiche Datenerfassung und die Datenverwendung hinweisen, die im Gesetzestext nicht besonders auffalllen, aber besonderen Sprengstoff enthalten:
Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Art „Huren-Datenbank“ gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben. Nur so kann ja überprüft werden, ob eine Dame oder ein Herr wirklich registriert ist oder ob eine Anmeldebescheinigung womöglich gefälscht wurde. Natürlich sind solche Daten äußerst brisant, da immer die Möglichkeit besteht, dass jemand die Daten zweckentfremdet und diese dadurch womöglich öffentlich zugängig werden!
Was die Steuer anbelangt, erweist sich der Gesetzgeber als besonders innovativ, indem er die verpflichtende Weitergabe der Meldedaten an die zuständigen Finanzämter direkt ins Gesetz schreibt. So sollen die Finanzbehörden beim Auffinden neuer „Steuerpflichtiger“ unterstützt werden und man will die „unglaubliche Steuerhinterziehung“ im Rotlicht-Gewerbe auch mit Hilfe des neuen Gesetzes wirksam bekämpfen!
5. Weiteres Info-Material und Beratung
Den Gesetzestext zu: Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes finden Sie als HMTL-Version (Abschrift) auf der folgenden Seite dieser Webpräsenz:
Für Sexworkerinnen und Sexworker habe ich ein Informations-PDF-Dokument erstellt, das kostenfrei heruntergeladen und gerne weitergegeben werden kann. Es ist ein Auszug aus meiner Fachpublikation zum Thema. Den Download finden Sie unter: http://www.prostitution2017.de/images/basisinfoneu.pdf
Den Betreibern von Prostitutionsstätten empfehle ich mein Buch, in welchem ich ausführlich auf die Konzessionspflicht und die vielen neuen gewerberechtlichen Verpflichtungen eingehe, die das neue Gesetz mit sich bringt. Alle Infos finden Sie auf folgender Seite:
Unter der Firmierung MH-Consulting biete ich seit Oktober 2016 bundesweit Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche an, um Sie mit weiteren Experten bei der Vorbereitung auf die neuen Erfordernisse umfassend zu beraten und Ihnen bei der Konzeptentwicklung im Detail zu helfen. Infos dazu unter:
Ich wünsche allen Besucherinnen und Besuchern, allen Kundinnen und Kunden sowie allen Freundinnen, Freunden, Partnern und Bekannten, allen die mich gut, besser oder auch nicht leiden können ein
Frohes und gesegnetes Weihnachtsfest 2016!
Möge der Geist der Weihnacht mit Ihnen und Euch sein, möge uns das Fest erfreuen und möge der Alltag für einige Tage weit weg von uns sein! Fest der Liebe, Fest der Familie. Ob nun gläubig gefeiert oder als volkstümliches Brauchtum empfunden: Weihnachten ist nur einmal im Jahr und wir alle verbinden damit hoffentlich glückliche Erinnerungen an die Kindheit und an den ersten Weihnachtsbaum. Oh Du fröhliche …
Auch wenn die Ereignisse der vergangenen Tage in Berlin nicht weihnachtlich stimmen und uns vergegenwärtigen, in welcher Lage sich die Welt befindet, sollten wir nicht den Mut verlieren für das Gute zu kämpfen und unsere Grundwerte nicht zur Disposition stellen! Lasst uns weiter das suchen, was uns verbindet und lasst uns auf dem Weg bleiben zu einer offenen Gesellschaft, die den Fremden nicht primär als Feind sieht und wo Andersartige ihren Platz haben, wo der Starke dem Schwachen hilft und Freundlichkeit, Respekt und Anstand den Umgang miteinander prägen!
Das Geheimnis der Weihnacht besteht darin, dass wir auf unserer Suche nach dem Großen und Außerordentlichen auf das Unscheinbare und Kleine hingewiesen werden.
Ich zünde an Weihnachten wie üblich eine Kerze an, verbunden mit den besten Wünschen und der Hoffnung, dass manches besser wird in 2017. Ob es etwa bringt? Wir werden sehen! Aber: es ist auch an uns, die richtigen Impulse zu setzen und unser Menschsein, nein unsere Menschlichkeit im Alltag zu beweisen. Vielleicht sind wir manchmal zu bequem? Wir arbeiten daran. Oder etwa nicht?
Alles Gute wünscht Ihnen und Euch heute
Ihr / Euer Howard Chance
(dem gerade die Weihnachtskekse trefflich angebrannt sind!)
Kaufmich-Magazin: Nichts wird mehr so bleiben, wie es ist: das neue Prostituiertenschutzgesetz
Kaufmich-Magazin: Nichts wird mehr so bleiben, wie es ist: das neue Prostituiertenschutzgesetz
Das Kaufmich-Magazin hat mich im Rahmen eines Online-Interviews zu meiner Publikation und zu meinen Einschätzungen zum Thema befragt und ich war natürlich gerne bereit mich diesen Fragen umfassend zu stellen:
Der Publizist Howard Chance hat soeben ein Buch verfasst, das aufrütteln soll. Schließlich geht es um die zukünftige Existenzsicherung von SexarbeiterInnen, Escorts, Hobbyhuren und Betriebe, wenn das Prostitutiertenschutzgesetz am 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Unter dem Titel „Das neue Prostitutionsschutzgesetz – Todesstoss für das Rotlicht Gewerbe?“ hat er die einzelnen Verordnungen, die das neue Gesetz beinhalten, einem kritischen Blick unterzogen und kommt zu dem Schluss, dass wenn sich die Branche nicht rechtzeitig auf das neue Gesetz einstellt, man mit der Schließung vieler Betriebe in der Rotlichtbranche rechnen muss. Er kennt die Branche laut eigener Aussage sehr gut, auch weil er in der Vergangenheit selbst als Club Manager gearbeitet hat. Er verfügt über Hintergrundwissen und Kontakte in die Berliner Politik, wie er im Vorwort schreibt, und hat bislang als Chefreporter eines Lifestyle-Magazins gearbeitet und weitere Bücher publiziert. Ziel seiner Publikation ist es, von möglichst vielen Personen, die im Erotik-Business arbeiten, gelesen zu werden. Auf seiner Homepage findet man weitere Informationen und Bezugsquellen zu seinem Buch, einschließlich Pressetext. Zusammen mit anderen Weggefährten aus dem Bereich Erotik-Marketing und Anwälten ist geplant, ein Berater-Netzwerk zu gründen, um Geschäftsmodelle im Hinblick auf das geplante Gesetz anzupassen, um Schließungen zu vermeiden.
Wenn man sich intensiv mit dem neuen Gesetz auseinandersetzt, muss man zu der Einschätzung kommen, dass nichts mehr so bleibt wie es ist. Das Gesetz betrifft ja alle, die in der Branche tätig sind: SexarbeiterInnen und ihre Kunden und natürlich alle Betriebe – Laufhäuser, Clubs, Bordelle, Terminwohnungen, Wohn-Mobile, Escort Agenturen, Studios usw. – sowie Webportale, die vom Werbeverbot für ungeschützte Sexpraktiken und Sex mit Schwangeren betroffen sein werden. Es betrifft auch Event-Veranstalter, da ja auch Gangbang-Parties und sog. Flatrate Modelle/Pauschalclubs verboten werden.
Ich habe deshalb dem Autor Howard Chance einige Fragen gestellt.
Hallo Howard! Du hast Dich intensiv mit dem neuen Gesetz auseinandergesetzt, das nächstes Jahr in Kraft tritt. Insbesondere widmest Du Deine Aufmerksamkeit auch den Bordellen und anderen sog. Prostitutionsstätten, die davon betroffen sein werden. Wie kommst Du zu Deiner Einschätzung, dass viele Betreiber noch nicht über das Gesetz ausreichend informiert sind? Erlaubnispflicht ist ja schon seit einigen Jahren Thema, auch der UEGD hatte Vorschläge dazu ausgearbeitet, da man davon ausging, dass eine Konzessionierung von Prostitutionsbetrieben unabwendbar war.
Ich habe Anfang 2016 mit meinen intensiven Buch-Recherchen begonnen und dabei schnell festgestellt, dass es gar nicht so einfach war, an brauchbares Informationsmaterial zum geplanten neuen Gesetz zu kommen. Es liefen ja noch diverse Anhörungen und Beratungen in den zuständigen Bundestags-Ausschüssen und die endgültige Beschluss-Vorlage war erst im Mai über investigative Umwege zu bekommen. Die entsprach dann nicht mehr dem, was noch ein Jahr vorher in den Medien angekündigt worden war. In 2007 wurde das Gesetz bereits in Angriff genommen und über sage und schreibe 9 Jahre verhandelt. Den Entstehungsprozess haben nur ganz wenige aus der Branche dauerhaft verfolgt. In Gesprächen mit Betreibern von Wohnungsbordellen, aber auch im Kontakt mit Inhabern von Großbetrieben, stellte ich sogar noch nach Verabschiedung des Gesetzes Anfang Juni 2016 fest, dass so gut wie niemand den genauen Inhalt kannte. Selbst auf den Webseiten der Fach-Ministerien standen zu diesem Zeitpunkt noch veraltete Beschluss-Empfehlungen und auch die Presse-Kollegen hatten Mühe, an den beschlossenen Gesetzestext zu kommen.
Den Großbetrieben war längst klar, dass die Konzessionspflicht für ihre Betriebe kommen wird und dementsprechend hat der Branchenverband UEGD hier auch schon früh vorbereitend gearbeitet. In den Kleinbetrieben hat man aber wohl bis zuletzt darauf gehofft, dass das Gesetz einfach nicht kommen wird oder man hat einfach die Augen vor der Entwicklung verschlossen. Wenn ich in meine Mails der vergangenen Wochen schaue, bin ich total überrascht, was vom neuen Gesetz überhaupt bei den Betroffenen angekommen ist und was eben nicht! – Auch wenn meine Beobachtungen nicht empirisch repräsentativ sind, behaupte ich dennoch, dass der Wissensstand in der Branche noch sehr unzureichend ist. Die Bestimmungen für die Sexworker (Anmeldepflicht und Co.) sind ja noch relativ leicht zu vermitteln, aber die umfangreichen Regulierungsbestimmungen für die Betreiber von Prostitutionsstätten haben es in sich und die sind auf Anhieb in ihrer Dimension und Tragweite nur schwer zu überschauen. Selbst als Kenner der Materie und mit umfangreichen juristischen Kenntnissen ausgestattet, hatte ich Mühe in die inhaltlichen Tiefen vorzudringen und abzuschätzen, was die neuen Paragraphen wirklich bedeuten! Das waren 4 Wochen intensive Arbeit nur am Gesetzestext, nur um zu verstehen, was sich darin alles verbirgt und in welchem Kontext die einzelnen Bestimmungen zu betrachten sind.
Gute Arbeitsbedingungen vs. unfaire, ausbeuterische Bedingungen in Prostitutionsstätten sind auch Thema vieler Sexarbeit AktivistInnen. Wie ist Deine Einschätzung: waren die Arbeitsbedingungen bislang aus Deiner Sicht „fair“? Lässt sich das überhaupt pauschal beantworten? Schließlich gibt es Betriebe, wo auf Sicherheit geachtet wird und die Sexworker ihre Konditionen, die sie mit dem Kunden aushandeln, selbst bestimmen.
Die Frage kann man in der Tat nicht pauschal beantworten. Es gibt Betriebe, wo es durchaus fair zugeht. Dabei denke ich an Wohngemeinschaften von Huren, die gemeinsam ein Wohnungsbordell betreiben und sich einfach die Kosten für Miete, Nebenkosten und Werbung teilen. Es gibt Hostessen-Wohnungen, die für halbwegs normale Wochen- und Tages-Mieten zur Verfügung stehen und Escort-Services, die lediglich 25 – 30% Vermittlungsprovision verlangen und dafür aber auch eine intensive erfolgreiche Vermarktung bieten oder Saunaclubs, wo die Dienstleisterinnen lediglich einen pauschalen Eintritt zu entrichten haben, ohne den Betreiber zusätzlich an den Umsätzen beteiligen zu müssen. Aber es gibt natürlich auch nach wie vor die Prostitutionsstätten, die eher auf Ausbeutung ausgerichtet sind, in denen für kleine schmuddelige Zimmer oder Schrott-Wohnwagen Wuchermieten und diverse Nebenkosten verlangt werden oder wo beim Flat-Rate-Sex gerade unanständige „Stichpauschalen“ von 7,50 € gezahlt werden. Es gibt Betriebe mit ordentlicher Ausstattung und sicheren Strukturen, andererseits aber auch üble Spelunken mit geradezu unterirdischer Bewirtschaftung und fragwürdigen Gestalten in leitenden Positionen, wo das Wohl der Sexarbeiter(innen) überhaupt kein Rolle spielt, sondern lediglich ans „Haus“ gedacht wird, das ja Kasse machen muss. Den Regelfall gibt es nicht; es gibt vielmehr unzählige Einzelfälle, die eine statistische Auswertung kaum möglich machen.
Wenn Du über Anpassung von Geschäftsmodellen schreibst: in welcher Hinsicht gibt es besonders Nachholbedarf? Und wie kannst Du als Berater dabei helfen?
Anpassung von Geschäftsmodellen bedeutet zunächst zu überprüfen, ob die bislang ausgeübte unternehmerische Tätigkeit mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes in Einklang steht. Ist dies nicht der Fall, ist die Anpassung der einzige Weg in 2017 weiter im Rotlichtgewerbe aktiv sein zu können. Die Geschäftsmodelle müssen dem zuständigen Amt nämlich ab Mitte 2017 in Form eines schriftlichen Konzepts ausführlich präsentiert werden. Wenn man aber nicht exakt weiß, was nach dem neuen Gesetz erlaubt und was verboten ist, kann ein voreilig verfasstes Konzept zum Eigentor werden. Wenn ich dem Amt durch Unwissenheit oder Fehlinterpretation selbst die Munition für die scharfe Flinte liefere, darf ich mich nicht wundern, wenn dann der tödliche Schuss fällt und mich unvorbereitet trifft. Nur mit einem umfangreichen Wissensstand oder entsprechender Beratung, ist diese hohe Hürde zu nehmen. Das ist nicht anders als bei einem komplizierten Bauantrag oder einem komplexen Rechtsstreit, wo man ja auch auf Beratung und Unterstützung angewiesen ist. Als Berater kann man hier den Geschäftsbetrieb per Check-up überprüfen, dann gemeinsam mit dem Kunden ein „sauberes“ Konzept entwickeln und dieses dann dem Amt ansprechend präsentieren. Zum Glück ist ja noch ausreichend Zeit sich vorzubereiten, denn es gibt ja auch noch Übergangsfristen, die prinzipiell bis Dezember 2017 laufen. Nachholen ist also kein Problem, wenn man denn aktiv wird!
Das Thema Ausbeutung wird auch im Zusammenhang mit hohen Mieten thematisiert. Häufig arbeiten Sexworker in Häusern, wo hohe Tagesmieten üblich sind. Woanders sind die Tagesmieten niedriger (sog. Eintrittspreis plus Pauschalsteuer) oder man zahlt nur einen Anteil, der sich nach der verbrachten Zeit mit einem Gast richtet. Welches Abrechnungsmodell ist für Dich überzeugender und kann in der Zukunft Bestand haben?
Einen Teil dieser Frage habe ich ja schon unter Punkt 2) beantwortet. In Eros-Centern und Laufhäusern haben wir oft unglaublich hohe Tagesmieten, wo man erst nach 5 billigen Nummern im Plus ist und auch noch für Werbeumlagen oder Hausessen zusätzlich zur Kasse gebeten wird. Solche „Konzepte“ kann man sehr wohl als Wucher betrachten und bei strenger Anwendung der neuen Vorschriften, dürfte hierfür von amtlicher Seite keine Erlaubnis erfolgen! Beim „Eintrittsmodell“ dürfte es die wenigsten Probleme geben, wobei die in der Frage erwähnte Pauschalsteuer (Düsseldorfer Modell) übrigens eine rein freiwillige „Vorauszahlung“ ist, die von vielen Sexworkerinnen völlig falsch interpretiert wird, was aber ein ganz anderes Thema ist. Das Anteilsmodell, durchaus auch bekannt als „50/50“, findet man auch noch immer bundesweit, obwohl es eigentlich verboten ist und lange Zeit als Indiz für Zuhälterei gewertet wurde. Es hat den Vorteil, dass die Dienstleister(in) nicht vorab in Miete oder Eintritt investieren muss und man sich mit dem Betreiber einfach den entstehenden Umsatz teilt. Wenn keine Kunden kommen, macht man kein Minus, wenn man viele Gäste hat, muss man aber eben viel abgeben. Ein wenig Lotterie, aber eben prinzipiell nicht erlaubt. Als Betreiber-Konzept kann man so etwas jedenfalls unmöglich beim Amt präsentieren, ohne was aufs Dach zu bekommen. Die rechtskonforme Alternative kann darin bestehen, für die Nutzung von Zimmern pauschale Gebühren zu entrichten: wenn ich mit einem Gast ein Zimmer nutze, zahle ich Summe X für eine definierte Zeit und alles ist gut. Das ist ja auch als Stundenzimmer-Vermietung vielerorts üblich und aus meiner Sicht rechtlich einwandfrei, wenn die Mietpreise nicht unangemessen sind!
Du rechnest damit, dass die Zahl von Prostituierten abnehmen wird und prognostizierst eine „Marktbereinigung“. Was meinst Du genau damit? Kannst Du das näher erläutern? Worauf stützt Du Deine Prognose?
Die Anzahl der „Hobbyhuren“ ist, bedingt durch die immer weitere Verbreitung des Internet, unglaublich in die Höhe geschossen. Fast die Hälfte der Prostituierten in Deutschland soll zu dieser Gruppe gehören, wobei das schöne Wort „privat“ scheinbar Türen und Tore geöffnet hat. Ich gehe „privat“ ficken! Das klingt doch viel besser, als wenn ich „in den Puff gehe“. Ein wenig Illusion muss sein und Freier lieben einfach die Legende von der geilen Nachbarin! Es ist so ein Bereich entstanden, wo man im Nebenerwerb anschaffen gehen kann oder in dem man seine durchaus gewerblichen Interessen schön kaschieren und auch bei der Steuerpflicht recht flexibel verfahren kann. Was man im Chat vereinbart erfährt ja niemand und die Erträge lassen sich so auch kaum ermitteln. Doch das neue Gesetz betrachtet das Hobby eben nicht (mehr) als solches, sondern verlangt Gesundheitsberatung und Registrierung. Statt Hobby-Anbieter werde ich durch die Anmeldepflicht zum Profi-Anbieter. Das dürfte vielen zu denken geben und ich rechne damit, dass sich eine große Anzahl von Damen und Herren rechtzeitig zurückziehen wird, um nicht in der amtlichen Kartei zu landen. Manche Hobbyhure macht „es“ heimlich und der Partner weiß davon nichts. Andere bekommen Geld vom Amt und fürchten die Entlarvung beim automatischen Datenabgleich. Oder wir betrachten die Beamtin, die sich am Wochenende als Hobby-Domina anbietet, diesen Nebenjob aber laut Arbeitsvertrag ihrer Behörde melden müsste. Alles schwerwiegende Gründe, um sich aus der Sexarbeit zu verabschieden.
Auch ist zu erwähnen, dass ergänzend zum neuen Prostitutionsgesetz auch der „Menschenhandel“ strafrechtlich neu geregelt wurde. Für kriminelle Akteure in diesem Bereich wird Deutschland wahrscheinlich nicht mehr das „El Dorado“ sein, zumal unsere Strafverfolgungsbehörden auf hohem Niveau arbeiten und nur selten der Korruption verfallen sind. Hier könnte durchaus eine zunehmende „Abwanderung der fragwürdigen Elemente“ entstehen, was die ordentlich arbeitenden Sexworker sicher durchaus begrüßen würden.
Du schreibst vom Unterschied zwischen den „gebildeten Eliten des Rotlichts“, die durch Berufsverbände repräsentiert sind und ideologisch nichts mit dem Thema „Zwangsprostitution“ anfangen können. Können sie das denn überhaupt? Bedeutet selbstbestimmte Sexarbeit nicht das Gegenteil von Zwang?
Berufsverbände werden in der Regel immer von „Eliten“ repräsentiert: die besten Kräfte stehen wie in Politik und Wirtschaft an der Spitze und geben die Marschrichtung vor. Das ist beim Thema Prostitution nicht anders! Gebildete Prostituierte haben die Verbände schließlich ins Leben gerufen. Aber schauen wir uns doch einmal an, wie viele Mitglieder die verschiedenen Verbände haben: es sind nach meinen Informationen insgesamt nur einige Hundert und daraus lässt sich natürlich kein Vertretungsanspruch für Hunderttausende ableiten. Ich stelle nicht in Abrede, dass diese Verbände ehrenwerte Ziele haben und auch eine wichtige Arbeit leisten, aber die Leute, die hier öffentlich in Erscheinung treten, sind nicht repräsentativ für Sexworker als solches, sondern Bildungsbürger(innen), die man als Otto-Normalbürger gar nicht dem Rotlicht zuordnet. Migrantinnen vom Strassenstrich und Zwangsprostituierte sieht man in den Verbänden logischerweise nicht. Dass die „Eliten“ keine Reglementierung und keinen Schutz brauchen, weil sie selbstbestimmt arbeiten und gesetzliche Vorschriften zu deuten wissen, steht auch völlig außer Frage. Wenn die „Eliten“ allerdings den Schutzaspekt, aus der eigenen Perspektive betrachtet, eindeutig ablehnen, schwächen sie damit natürlich automatisch die Schutzfunktion, die von den ausgebeuteten und unterdrückten Sexworkern aber unbedingt benötigt wird. Ein Interessenkonflikt, den ich mit dem Begriff „Klassengesellschaft im Rotlicht-Gewerbe“ bezeichne. Die unterschiedlichen Interessen sind einfach nicht unter einen Hut zu bringen.
Selbstbestimmte Sexarbeit und Zwang? Das sind eigentlich klare Gegensätze: ein Zwang nötigt mich, etwas zu tun, was ich eigentlich nicht tun will. Nun könnte man sagen, dass Geldnot beispielsweise einen persönlichen Zwang zur Sexarbeit bedeuten könnte und ich eine bewusste Entscheidung treffe, zur Behebung der Geldnot nun der Prostitution nachzugehen. Das wäre dann durchaus selbstbestimmt, weil ich mich selbst dafür entschieden habe. Kritisch wird es, wenn andere Personen einen Zwang ausüben, mich also in die Sexarbeit treiben, um davon zu profitieren. Der Gesetzgeber betrachtet das Thema sicher primär unter fremdem Zwang und weniger unter dem Zwang, der bei mir selbst entsteht.
Leute, die in der Rotlicht-Branche tätig sind, haben nach meiner Einschätzung keine starke Lobby. Was könnte man nach Deiner Meinung am besten tun, um möglichst viele in der Branche über die Konsequenzen des Gesetzes zu informieren? Auch hast Du auf Deiner Website einen Pressetext vorbereitet, der den Inhalt Deines Buches wiedergibt. Hast Du Dich damit an die Presse gewandt? Hast Du schon Anstrengungen unternommen, um Kooperationspartner zu finden, um auf das Thema aufmerksam zu machen?
Mangels Existenz einer starken Lobby, kommen die Inhalte des Gesetzes nur sehr spärlich an Frau und Mann im Milieu und man merkt auch, dass Deutschlands meinungsbildende Medien nicht unbedingt intensiv zum Thema berichten. Da sind Zuhälter und Rocker im Rotlicht viel interessanter: Sex and Crime bringt Leser und Zuschauer, Huren-Schicksale nimmt man auch noch als „Home-Story“ ins Programm, aber soziologische Fragen zum Prostitutionsgewerbe interessieren nun mal nur ganz wenige. Ist ja auch nicht verwunderlich: Medien wollen ein interessantes Produkt verkaufen und dementsprechend wählt man Inhalte aus, die eben ankommen und Quote schaffen. Selbst im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, das ja einen Bildungsauftrag hat, hört man wenig zum Thema Prostitutionsgesetz. Die großen deutschen Erotikportale haben allerdings mit der „Aufklärung“ bereits begonnen und auf ihren Webseiten Basis-Informationen veröffentlicht, die sicher von den Inserenten und Kunden aufmerksam gelesen werden. Doch das wird vermutlich nicht ausreichen, da es für konkrete Rückfragen noch keine kompetenten Ansprechpartner gibt. Die fallen ja nicht vom Himmel und sind auch auf den Ämtern und Behörden, die das Gesetz dann nächstes Jahr umsetzen müssen, bislang noch nicht zu finden. Auch da ist es völliges Neuland.
Ich persönlich hatte schon eine Vielzahl von Anfragen: Huren, Bordell-Betreiber, Erotik-Portale und Kollegen von Kollegen, die mich um meine Einschätzung zu der einen oder anderen Frage gebeten haben und auch über meine Aktivitäten berichten. Diverse Kooperationen sind angedacht, ebenso eine umfangreiche Berichterstattung mit dem klaren Ziel, die Branche mit möglichst viel Information zu versorgen. Hier ärgere ich mich momentan auch über Leute, die mir eine Profil-Neurose oder Geschäftemacherei vorwerfen. Auf meiner Webseite gibt es sehr weitreichende kostenlose Informationen und niemand wird gezwungen, mein Buch zu kaufen. Und ob man sich mit „Prostitution“ wirklich profilieren will? Was würde das für einen Sinn machen?
Wie ist Deine Erfahrung mit Fachverbänden als Kooperationspartner? Glaubst Du nicht, dass sie ihre Mitglieder über das Gesetz aufgeklärt haben und noch tun?
Die Verbände werden ihre Mitglieder sicher informieren und haben dies in vielen Fällen auch schon getan. Direkte Kooperationen haben sich leider noch nicht ergeben, da ja auch jeder gerne sein eigenes Süppchen kocht und ich ja nicht unbedingt als „Aktivist“ in Erscheinung treten möchte. Damit würde ich mich nämlich auch selbst „stigmatisieren“ und womöglich meinen eigenen Interessen schaden. In einem Sexworker-Portal aus Österreich bekam ich durch bloßen Hinweis auf meine neue Publikation vom Portal-Manager gleich die rote Karte mit dem unmissverständlichen Hinweis, dass „meine Person“ im Forum absolut unerwünscht sei.
Es folgten Postings, die mich als Ex-Zuhälter bezeichneten, die mich als üblen Geschäftemacher und Besserwisser darstellten, ohne das jemand mich persönlich kannte oder meine Publikation zuvor gelesen hatte. Da ging es zu wie bei „Emma“, wo die liebe Alice auch gerne kräftig austeilt und willkürlich in vermeintlich passende Schubladen einordnet. Es scheint sehr schändlich zu sein, fundierte Information für einen angemessenen Preis zu verkaufen und ich habe mich aus solchen reaktionären Foren schleunigst zurückgezogen, um nicht meine gute Laune zu verlieren. Hatte ich mir als konstruktiven Dialog gewünscht, ging aber leider völlig in die Hose! Nennen wir es einfach „Künstlerpech“! So bleibe ich lieber Beobachter und Chronist und vermeide Einmischungen in „heilige Grale“, wo scheinbar Meinungsvielfalt ein Problem geworden ist.
Betreiber haben die Verantwortung, Sexworker in ihren Betrieben über die kommenden Änderungen aufzuklären oder? Wie kommst Du zu der Auffassung, dass insbesondere Migrantinnen erst bei Kontrollen über die Neuregelungen stolpern werden?
Die Betreiber werden diesbezüglich sogar vom Gesetz in die Pflicht genommen, werden aber schon im Eigeninteresse ihrer Informationspflicht nachkommen. Man will ja keinen Ärger haben! Wie qualifiziert und umfangreich die Informationen sein werden, lassen wir mal offen. Bei den Migrantinnen sehe ich das Sprachproblem an erster Stelle: wenn man der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig ist, sind juristische Texte kaum zu bewältigen. Und ob man den Betreiber richtig versteht, ist doch auch fraglich. In meinem Buch habe ich dargelegt, dass Migrantinnen auf dem Straßenstrich vom neuen Gesetz wahrscheinlich überhaupt nichts erfahren werden, da dort ja niemand aufläuft, um mehrsprachige Broschüren zu verteilen. Oder doch? Vielleicht kommt irgendwann ein städtischer Sozialarbeiter mit Lektüre vorbei. Juri und Oleg, meine Musterluden, werden die Aufklärungsarbeit kaum leisten können oder wollen. Die haben ganz andere Probleme und müssen aufpassen, nicht demnächst wegen Menschenhandel und ähnlichem eingelocht zu werden.
Sexworker müssen sich ab nächstes Jahr als Prostituierte registrieren und beraten lassen, wenn sie in der Prostitution (weiter-) arbeiten wollen. Betreiber haben die Pflicht, sich die erfolgte Anmeldung vorlegen zu lassen. Viele Sexworker haben aber Angst, sich zu outen, auch weil sie nicht wissen, was mit ihren Daten, die irgendwo gesammelt werden, passiert. Wie bewertest Du diese Registrierungspflicht und welche Auswirkungen sind Deiner Einschätzung nach damit auch für die Betreiber verbunden?
Die Entscheidung zur Anmeldepflicht ist gefallen! Ob es den Sexworkern nun passt oder auch nicht. Klar ist eine amtliche Erfassung immer unerfreulich und die Daten werden nun mal nicht nur gesammelt, sondern beispielsweise auch an die Finanzbehörden geschickt. Steuersünden fallen so schnell auf und können selbstverständlich verfolgt werden. Im Bundesrat erklärte Staatsministerin Vogel (Bündnis 90/Die Grünen) in der vergangenen Woche, dass die Anmeldepflicht nicht dem Schutz der Prostituierten dienen würde, sondern lediglich zur Kontrolle geeignet sei. Anonymität sei auch Schutz und dieser würde bald wegfallen. Bundesministerin Schwesig konterte, dass Personen, die man nicht lokalisieren und zuordnen kann, nicht zu schützen sind, da man mit ihnen eben nicht in Kontakt kommt. Völlig konträre Positionen und Auffassungen, die keine gemeinsame Basis haben. Wie soll man das bewerten? Es kommt auf den persönlichen Standpunkt an und eben auf die Frage, ob man geschützt werden muss oder eben nicht! Fakt ist, dass die Registrierung kommt und man sich entscheiden muss, ob man weiter der Prostitution nachgehen möchte und sich registriert oder ob darauf besser, aus welchen Gründen auch immer, verzichtet. Den Betreibern bleibt auch keine Wahl: sie dürfen nur mit Sexworkern zusammenarbeiten, die über den „Ausweis“ verfügen. Alles andere wäre grob fahrlässig und gesetzeswidrig!
Du schreibst, dass EU-Bürger, die der EU-Freizügigkeits-Regelung unterliegen und Bürger aus Dritt-Staaten, die mit einem EU Bürger verheiratet sind und eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorweisen können, weiterhin in der Prostitution legal arbeiten dürfen. Wenn Du doch Kontakte zur Berliner Politik hast, wie Du schreibst: ist der Regierung das Schicksal jener egal, die diese aufenthaltsrechtlichen Bedingungen nicht erfüllen?
EU-Bürger können grundsätzlich in Deutschland der Prostitution nachgehen. Bürger aus Drittstaaten, also Ausländer, die nicht EU-Bürger sind, ist dies nur erlaubt, wenn sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzen. Sind solche Ausländer mit einem EU-Bürger verheiratet, gibt es die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Regel automatisch. Wenn ich weder mit einem EU-Bürger verheiratet bin, noch eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitze, bin ich eindeutig „illegal“ im Land. Der Aufenthalt ist nicht gestattet und folglich kann ich auch keinen Huren-Ausweis bekommen. Ein Grenzfall ist die Asyl-Gesetzgebung, wo es eine Aufenthaltserlaubnis, aber eben keine Arbeitserlaubnis gibt. So können Asylanten auch nicht in den „Genuss“ eines Huren-Ausweises kommen. Was das Schicksal und die Haltung der Berliner Politik anbelangt, bedarf es nicht vieler Worte: illegaler Aufenthalt kann und wird zwar ein Schicksal sein, ist aber juristisch gesehen eine Straftat. Hier kann die Politik keine Brücke bauen und es wäre auch gesellschaftlich sicher nicht wünschenswert, wenn man den „Illegalen“ einen legalen Zugang zur Prostitution verschaffen würde. Illegal schließt legal einfach völlig aus!
MigrantInnen wird es schon jetzt schwierig gemacht, eine Krankenversicherung abzuschliessen. Ist Dir bekannt, dass dies durch die geplante Pflicht zur Gesundheitsberatung erleichtert werden soll?
Zu dem Thema bin leider kein Experte und muss ausnahmsweise passen! – Sorry!
Die Rotlicht-Branche hat zwar keine Lobby. Bei Anhörungen im Vorfeld kamen aber Sachverständige, InteressenvertreterInnen und Berufsverbände und all jene zu Wort, die beruflich mit dem Thema Prostitution zu tun haben. Das Gesetz scheint das Resultat dieser Beratungen zu sein. Hältst Du persönlich das Gesetz für gerechtfertigt? Schliesslich erwähnst Du in Deinem Buch auch Missstände.
Als „Bürger“ bin ich der Meinung, dass das Prostitutionsgewerbe in irgendeiner Form reguliert werden musste, da sich ja Entwicklungen ergeben haben, die gesellschaftlich nicht zu tolerieren sind. Wenn man Deutschland als das „Freudenhaus Europas“ bezeichnet, ist es ja schon weit gekommen! Wenn wir zum Tummelplatz für kriminelle Banden werden, die Frauen aus armen Ländern verschleppen und hier zum tabulosen Sex zwingen, wird mir ganz übel! Das erwarte ich in Bananen-Republiken, aber doch nicht in meinem Heimatland. Doch zur Bewältigung dieses Problems gibt es ja die neuen Menschenhandels-Pararaphen im Strafgesetzbuch und die Zuhälterei etc. hat man daraus auch nicht gestrichen. Dass man die Regulierung des Gewerbes mit einem zusätzlich Monster-Gesetz deutsch-gründlich anpackt, verwundert mich nicht und ich sehe schon die Berge von Papier, die dies verursachen wird. Ob das so sein musste? Die Frage lass ich einmal zwinkernd offen, da ich ja geschäftlich von diesem Gesetz durchaus profitiere und mir keine Verlogenheit unterstellen lassen möchte.
In Kanada gibt es Sexwork Aktivisten, die die Rolle von sog. „Dritten Parteien“ in der Prostitution untersucht haben. Gemeint ist das Management in der Sexindustrie, wozu Prostitutionsbetriebe und Dienstleistungen rund um Prostitution zählen. Diese wurden befragt. Es geht hier vor allem um Arbeits- und Gesundheitsschutz zum Wohle der SexarbeiterInnen. Gesprochen wird von einem „ethischen Unternehmertum“. Wäre das nicht auch ein Thema im Rahmen Deiner Beratung? Du hast ja die Gründung einer Unternehmensberatung angekündigt, die u.a. helfen soll, Geschäftsmodelle anzupassen.
Meine „Anpassung von Geschäftsmodellen“ hat schon gewisse ethische Ansprüche. Ich sehe mich nicht als „Lückenfinder“, der gesetzliche Regeln geschickt aushebelt und damit das Recht etwas beugt. Leute, die so etwas tun, wird es sicher geben, aber ich denke, dass deren Erfolg eher von kurzer Dauer sein wird. Wenn man Modelle schafft, mit denen alle gut, sicher und ertragreich leben und arbeiten können, wäre doch viel gewonnen. Wenn man gegen das Gesetz provokativ rebelliert, wird man feststellen, dass der Staat ganz unemotional am längeren Hebel sitzt. Wenn man sich mit dem Gesetz arrangiert und sich vielleicht sogar mit den Behörden informativ austauscht, sind die Chancen auf ein friedliches Miteinander viel größer. Offener Dialog beseitigt nämlich Misstrauen und wenn man das „Gesicht“ vom Amt kennt und freundlich interagiert, gibt es möglicherweise dann eher amtliche Hinweise statt Bußgeldbescheide.
Du bietest ja dann auch Beratungsleistungen für Prostituierte an?! Glaubst Du, dies ist notwendig? Schliesslich kann man sich an Fachberatungsstellen für Prostituierte wenden oder an Berufsverbände, die mit dem Gesetz vertraut sein dürften und sicher die ersten sind, die darüber informiert werden, wo und wie die verpflichtende Anmeldung und Gesundheitsberatung erfolgen soll.
Meine angebotenen Beratungsleistungen für Prostituierte beziehen sich grundsätzlich auf solche Fälle, wo eine Prostituierte durch das Gesetz zur Betreiberin einer Prostitutionsstätte wird. Hier kommen dann Konzepte, Zuverlässigkeitsprüfungen etc. in den Blick, die unter dem Aspekt der Unternehmensberatung zu betrachten sind. Basis-Informationen für Sexworker halte ich übrigens kostenfrei bereit. Die „normale“ Beratung werden die üblichen Fachberatungsstellen, die ich für sehr kompetent halte, sicher übernehmen. Die können natürlich keine Unternehmensberatung bieten, da dies nicht ihr Fachgebiet ist und es wohl auch nicht zum Selbstverständnis passt. Ob es hier Symbiosen gibt, wird sich zeigen. In jedem Fall bekommt jede und jeder, die oder der mich anschreibt oder anruft, eine Antwort auf seine Frage und in meinem Netzwerk, zu dem auch einige Juristen und Steuerberater gehören, gibt es für die meisten Fällen einen geeigneten Ansprechpartner, falls denn entsprechender Bedarf entsteht.
Auch die Kunden werden in die Pflicht genommen: es werden Geldstrafen bis zu 50.000€ für Kondom Verweigerer angedroht, Haftstrafen bis zu 5 Jahren im Kontakt mit ‚Zwangsprostituierten‘. Zwei Fragen dazu hab ich: Was glaubst Du, was Betreiber tun können, um die Kondompflicht durchzusetzen? Und wie sollen Kunden, aber auch Betreiber Zwang und Fremdbestimmung feststellen? Hast Du auch dafür Beratung?
Das Gesetz verlangt von den Betreibern lediglich auf die Kondompflicht hinzuweisen! Dem Gesetz dürfte Genüge getan sein, wenn ein entsprechender Hinweis auf der Webseite vorhanden ist und im Bordell entsprechende Schilder angebracht werden. Die Durchsetzung ist nicht unbedingte Pflicht des Betreibers, da er ja beim „Vollzug“ des Aktes selten zugegen ist. Wenn er natürlich erfährt, dass in seinem Betrieb ohne Gummi verkehrt wird, muss er zum Eigenschutz einschreiten und die „Wüstlinge“ zur Ordnung rufen. Denn wenn er es fortlaufend duldet, kann man ihm daraus natürlich eine Lampe bauen oder sogar unterstellen, dass er ein solches Verhalten aus geschäftlichem Interesse sogar fördert. Wäre dies so, könnte seine Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte schnell in Gefahr sein.
Was die Zwangsprostitution und deren Wahrnehmung anbelangt, sind wir ein wenig auf hoher See: man guckt Menschen immer nur vor den Kopf und hinter einer sympathischen Fassade können sich durchaus Abgründe verbergen. Sexworker sind nun mal begnadete Schauspieler, sonst hätten sie in ihrem Beruf auch keinen Erfolg. Wer täglich Lust und Leidenschaft suggerieren kann, dem wird es auch nicht wirklich schwer fallen, bestehenden Zwang zu überspielen und den Zuhälter zu verleugnen. Deswegen ist es für Betreiber und Freier schwer, Zwangsprostituierte zu identifizieren. Der Betreiber kann sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dass ihm ein gültiger Huren-Ausweis vorgelegt wurde und er so davon ausgehen kann, dass die Prostituierte amtlich beraten und geprüft wurde. Wenn das Amt die Fremdbestimmung nicht erkannte, wie sollte es dem Betreiber dann gelingen? Und der Freier wird doch alle belastenden Indizien ausblenden, wenn er dem Modell seiner Träume begegnet und sich dann auch sicher mit seiner fehlenden Auffassungsgabe herausreden. Wie will man ihm auch das Gegenteil beweisen? Wenn eine Frau einen Betreiber oder einen Freier nicht konkret um Hilfe bittet, wird wohl nichts passieren. Selbst wenn sie sich offenbart, ist wahrscheinlich nur vom Betreiber Hilfe zu erwarten; der Freier, so er denn Frau und/oder Familie hat, wird schnell verschwinden, um nicht in polizeilichen Akten zu landen, denen häusliche Dramen folgen könnten.
Du schreibst auch, dass das Erotik-Marketing (Printbereich, Online Werbung) von dem Gesetz betroffen ist. Was würdest Du Webportalen als erstes raten, wo sexuelle Dienstleistungen beworben werden?
Die Portale müssen sich in Hinsicht auf Erotikwerbung, die den deutschen Markt betrifft, intensive Gedanken machen. Ab Juli 2017 sind Begrifflichkeiten wie AO, FO, Sex mit Schwangeren und Flat-Rate-Ficken im gewerblichen Bereich verboten. Prostituierte, ob nun haupt- oder nebenberuflich tätig, dürfen solche Praktiken nicht mehr anbieten und in ihren Werbetexten auch nicht mehr veröffentlichen. Printmagazine und Internet-Portale, die in Deutschland ansässig sind, und damit eindeutig dem deutschen Recht unterliegen, könnten wegen Beihilfe zu einem Gesetzesverstoß belangt werden, wenn sie rechtswidrige Anzeigen drucken oder online stellen sollten. Ähnlich wie beim Jugendschutz, werden sich die Profis in der Branche rechtssicher aufstellen und ihre Kunden auch entsprechend informieren.
Verfassungsbeschwerde macht eigentlich nur im Eilverfahren einen Sinn!
Mit dem Thema „Verfassungbeschwerde“ habe ich mich am Beispiel Dona Carmen e.V. in den vergangenen Wochen ja bereits mehrfach publizistisch beschäftigt. Nun habe ich durch Newsletter, Foren-Beiträge, Anrufe und persönliche Gespräche von weiteren neuen Initiativen erfahren, wo sich Verbände und Einzelpersonen auf entsprechende Verfahren vorbereiten und das quasi „5-vor-12″ oder „5-nach-12″ (je nach Betrachtungsweise!)
Die Initiative von Dona Carmen (Frankfurt/Main) ist bekannt. Hier gab es am vergangenen Freitag ein Koordinierungstreffen, an dem ich leider nicht teilnehmen „durfte“ und von dem ich dementsprechend auch keine O-Töne habe. Ich habe lediglich von einem Teilnehmer erfahren, dass man weiter mobilisieren will, einen Beirat gegründet hat, der das Verfahren begleiten soll und das im Frühjahr 2017 ein weiteres Zusammentreffen geplant ist.
Was die Frage „Eilverfahren“ anbelangt, war dieses von Herrn Rechtsanwalt Starostik nicht unbedingt so angedacht, aber auf Anregung von anwesenden Betreibern will er nochmals prüfen, ob der Weg auch über dieses Rechtsmittel gehen kann und ob dies sinnvoll ist. Eine Entscheidung ist aber noch nicht getroffen!
Eine weitere Verfassungsbeschwerde wird gerade von einem weiteren großen deutschen Sexworker-Verband separat vorbereitet. Hier wird im Januar 2017 ein Koordinierungstreffen stattfinden. Auch im Tantra-Bereich tut sich etwas und mir wurde von zwei Initiativen berichtet, die unter dem Aspekt „Tantra ist keine Prostitution“ argumentieren wollen. Wie hier die Beschwerde im Bezug auf das Grundgesetz formuliert werden soll, ist aber noch unklar und bedarf gründlicher Überlegungen.
Welches große Problem haben nun alle „Beschwerdeführer“ gemeinsam?
Nun: das Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes könnte lediglich im „Eilverfahren“ verhindert werden! Im regulären Verfahren würden verbindliche Entscheidungen nämlich erst nach etwa 2 oder mehr Jahren erfolgen, in jedem Fall aber deutlich nach dem Ablauf der Übergangsfristen.
Das Ergebnis wäre, dass sich die Sexworker registrieren müssten, dass dementsprechend die Daten verteilt wären, dass die Betreiber von Prostitutionsstätten Ihre Erlaubnis beantragen müssten und das, wenn es keine Genehmigung gibt, Existenzen zerstört wären, bevor man die Beschwerde in Karlsruhe überhaupt verhandelt hätte. Selbst wenn das Gericht nach 2 Jahren das gesamte Prostitutionsgesetz stoppen würde, was äußerst unwahrscheinlich erscheint, gäbe es die betroffenen Prostitutionsbetriebe nicht mehr und die Sexworker-Daten wären längst im Umlauf!
Das wäre dann, als wenn man einem toten Esel noch Vitamintabletten verabreicht: der entstandene Schaden wäre nicht reversibel und man könnte den „Sieg“ 2018 oder 2019 wohl kaum feiern. Schönes Kind, leider tot?
Daher frage ich mich, was man sich vom „normalen Verfahren“ unter diesem Aspekt überhaupt erhofft. Oder verstehen Sie das? Vielleicht fehlt mir ja nur die Fantasie: aber ich sehe nur ein „Eilverfahren“ als probate Möglichkeit, wenn ein solches juristisch überhaupt möglich sein sollte, was Experten ja durchaus kontrovers sehen.