Neues Gesetz zur Bekämpfung von Menschenhandel gebilligt

Bildquelle: Tim Reckmann / pixelio.de

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Menschenhandel soll wirksam unterbunden werden

Neben dem neuen Prostitutionsgesetz, wurde am vergangenen Freitag, dem 23.09.2016, auch das vom Deutschen Bundestag ebenfalls verabschiedete Gesetz zur besseren Bekämpfung des Menschenhandels im Bundesrat abschließend behandelt und gebilligt. Ziel dieses Gesetzes ist es unter anderem, gegen die Zwangsprostitution in Deutschland entschlossen vorzugehen: Menschenhändler und Zuhälter von Zwangsprostituierten müssen künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn sie ihren kriminellen Handlungen weiter nachgehen. Auch Freier machen sich zukünftig strafbar, wenn sie bewusst die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen, obwohl sie deren Lage erkennen konnten.

Das Gesetz, das sofort nach seiner Verabschiedung in Kraft getreten ist, ist in Kombination mit dem neuen Prostitutionsgesetz eine besonders schwere Waffe im Kampf gegen die besonders schweren Formen der Milieu-Kriminalität, da Verstösse gegen StGB § 232 und folgende keine Ordnungswidrigkeiten sind, sondern schwere Straftaten, die grundsätzlich mit Freiheitsstrafen bedroht sind. Hier gilt im Gegensatz zum neuen Prostitutionsgesetz uneingeschränkt das sogenannte „Legalitäts-Prinzip“, was besagt, dass Straftaten generell von Amts wegen verfolgt müssen, sobald die zuständigen Behörden Kenntnis von diesen erlangen: es bedarf dazu keiner Anzeige und es gibt keinen Ermessensspielraum wie im Ordnungswidrigkeiten-Recht (hier: „Opportunitäts-Prinzip“).

Wenn also z.B. im Rahmen der zukünftigen amtlichen Prostitutionsanmeldung und in den Beratungsgesprächen, Hinweise auf Menschenhandel oder Zwangsprostitution auftauchen, sind die Behörden verpflichtet diesen Verdachtsmomenten nachzugehen und entsprechende Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Bundesregierung setzt mit dem neuen Gesetz eine EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels um.

Dass der Staat mit den strafrechtlichen Ergänzungen nicht nur die Menschenhändler und Zuhälter ins Visier nimmt, sondern auch die Kunden (Freier) von Zwangsprostitutierten, kommentierte Bundesjustizminister Heiko Maas folgendermaßen:

„Wir treffen als Staat eine Grundentscheidung, dass wir so was nicht akzeptieren und auch nicht tolerieren, und dass wir mit den strafrechtlichen Möglichkeiten, die wir haben, dagegen vorgehen. Das muss jeder wissen, der sich darauf einlässt.“

Den genauen Gesetzestext können Sie in der ausführlichen PDF-Dokumentation des Deutschen Bundestags gerne nachlesen.

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