Monat 1 nach Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes

Monat 1 nach Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes

Bildquelle: Pixabay


Monat 1 nach Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes

Seit 26 Tagen leben wir nun mit dem neuen Prostitutionsgesetz und ich habe auf meiner Juli-Reise natürlich die Augen offen gehalten, um möglichst viele „aktuelle Impressionen“ aufzunehmen. Dabei habe ich einige durchaus überraschende „Entdeckungen“ gemacht, die ich Ihnen und Euch nicht vorenthalten möchte. Eine Bestandsaufnahme zu drei Aspekten:

1. Kondompflicht

Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß! Meine „Umfragen“ in diversen Eroscentern der Republik (Hannover, Frankfurt, Köln) lieferten ein ziemlich eindeutiges Ergebnis: Schilder mit farbenfrohen Hinweisen auf das neue Gesetz, fand ich recht oft. Aber in der „Praxis“ wurde das „französisch ohne“ weiter offeriert und selbst der komplette Verzicht auf Gummiwaren, ist nach wie vor im Angebot. Mal ist es Unwissenheit, mal wird sogar damit argumentiert, dass anbietende Sexworkerinnen ja nicht bestraft werden können. Tja, wen wundert es da, dass die Angebote bei der Aussicht auf zusätzlichen Ertrag weiter „sprudeln“!

Anders ist es bei den „Hotlines“ von kleineren Wohnungsbordellen: hier wird bei der Frage nach schutzloser französischer Erotik in der Regel (also fast immer) auf die neuen Bestimmungen verwiesen. Ist ja auch klar: welche Betreiberin und welcher Betreiber will sich hier in die Nesseln setzen und womöglich die zukünftige „Zulassung“, die Ende des Jahres ja noch ansteht, vorsätzlich oder fahrlässig gefährden. Wäre nur dämlich!

Anrufe bei den anonymen Hobbyhuren (Kaufmich und Co.) enden ambivalent: einige Damen bestätigen „besondere“ französische Erotik ausdrücklich, andere regen an das „Thema“ dann später vor Ort zu besprechen. Einige legen spätestens bei der AO-Nachfrage einfach auf! Escort-Agenturen vermelden auffällig viele Rückfragen zum Thema „französisch ohne“ und vermuten hier Kontrollanrufe von Konkurrenten oder Behörden.

In „bekannten“ AO-Foren im Internet, gibt es auffallend viele neue Berichte über „AO-Offerten“ und dies nach dem Motto: alles wie immer beim „katholischen Service“. Auch die Locations, die Künstlernamen der Damen und die Rufnummer werden natürlich übermittelt. Was schert es den „AO-Freund“, das es ein neues Gesetz gibt! Drauf geschissen! Rums!

2. Gangbang und Co.

Auch gewerbliche Gangbang-Angebote gibt es noch in diversen Veranstaltungskalendern. Einige Schlaumeier haben inzwischen erkannt, dass man als „alter Veranstalter“ durch die bestehenden Übergangsfristen bis Ende des Jahres wenig zu befürchten hat. Zwar fällt das „Bangen ohne“ definitiv weg, aber gewerblicher Gangbang als solches, kann im Prinzip erst im Erlaubnisverfahren abschließend verboten werden.

Ja, ist so und mag die eine oder den anderen jetzt schwer verwundern. Wenn man das Gesetz aber genau liest, wird man feststellen, dass das Türchen temporär noch offen ist. Die Beantragung einer Erlaubnis als Gangbang-Veranstalter hat sicher keine Aussicht auf Erfolg, aber dieser Antrag muss eben erst bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden. Bis dahin schweigen die Behörden! Angeblich …

3. Hurenausweise

Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Aber selbst das geht nicht, da es ja das amtliche Papier und geeignete Dokumenten-Drucker noch nicht gibt. Das ist ein bisschen wie in der guten alten DDR, wo die Planwirtschaft für merkwürdige „Blüten“ sorgte! Nur in Bulgarien und Rumänien gibt es schon personalisierte Plastikkarten, die den Bundesadler tragen und von windigen Geschäftsmachern gegen eine Gebühr von 150 € individuell für die stets dankbare Kundschaft ausgestellt werden. Ist zwar nicht mehr wert, als der Detektiv-Ausweis aus dem Yps-Heft, aber schon eine sehr findige Geschäftsidee. Oder? Unwissenheit wird halt bestraft!

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