Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

Prostitution - Horrormeldung Niedersachsen - 2.000 € Bußgeld für Lady

Bildquelle: Pixabay


Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

Bei meinem gestrigen Termin in Braunschweig (Niedersachsen) erfuhr ich von einem heftigen Bußgeld, das vor 14 Tagen gegen eine „reisende Dame“ verhängt wurde, die einem Polizisten
im stillen Kämmerlein „französisch ohne“, also Oralverkehr unter Vermeidung des Kondoms, angeboten hatte. Die „Tat“ ereignete sich nach 1. Juli 2017 und da gibt es eben die „Kondompflicht“ bei der gewerblichen Sexarbeit! Keine Frage!

Der Polizist, der das fragwürdige Angebot möglicherweise provoziert hat, meldete die Dame beim örtlichen Ordnungsamt, das dann ein Bußgeld von 2.000 € festsetzte und einen entsprechenden Bescheid zustellte! Innerhalb weniger Stunden ging die Meldung über WhatsApp und Facetime in die erotische Welt und viele Damen, die zumindest bei Stammgästen nach wie vor mit gummifreiem Vergnügen punkten, gerieten schlagartig in Panik! Normal, wenn man von solchen Summen hört!

Nun sieht das Gesetz bei Erstverstössen gegen die Kondompflicht eigentlich eine Ermahnung vor und im vorliegenden Fall war es noch nicht einmal der „Vollzug der verbotenen Handlung“, sondern lediglich ein Angebot. Der zuständige Beamte hat hier womöglich ein „Phantasie-Bußgeld“ erlassen, was im Widerspruchsverfahren sicher „wegfliegt“, wenn man denn fristgemäß Einspruch einlegt! Die Dame, die den Bescheid kassierte, ist jedenfalls erst mal in die osteuropäische Heimat geflohen. Sicher ist sicher! Denn das Amt hatte etwa von Gefängnis gemurmelt, wenn das Bußgeld nicht bezahlt würde!

Gerade bei „Fremdbürgerinnen“, die in der Heimat bereits unangenehme Kontakte mit Ordnungshütern hatten, ist dass, was die Polizei sagt Gesetz und damit eine unmittelbare Katastrophe. Selbst böse Zuhälter haben hier einen besseren Ruf als die Ordnungshüter! Was „Rechtsmittel“ sind, weiß fast niemand und Rechtsanwälte, die auch fremdsprachlich beraten, sind rechts rar!

Daraus resultieren dann bei „Flucht“ und mangels „Einspruch“ rechtskräftige Forderungen, die in Akten landen und nach Möglichkeit beigetrieben werden. Und Verjährung ist dabei nicht das Zauberwort, da die Fristen eben lang sind!

Ich bemühe mich gerade darum, den Bußgeld-Bescheid zu erhalten, um einmal schwarz auf weiß zu sehen, wie das Bußgeld konkret begründet wird. Ob mir das zeitnah oder überhaupt gelingt, ist fraglich, da die Dame eben „abgängig“ ist.

Sollten Besucherinnen und Besucher meiner Webseite ähnliches erlebt haben oder erleben, bitte ich um Nachricht. Mein Justiziar wird wenn nötig handeln und dieser Willkür entschieden begegnen! So kann und darf es nicht gehen? Oder?

Ähnliche „Merkwürdigkeiten“ gab bereits Anfang Juli 2017 im Ruhrgebiet, wo bei einer Polizeirazzia in einem Großbordell die Vorlage von Huren-Ausweisen eingefordert wurde! Der Polizei war, aus welchen Gründen auch immer, nicht bekannt, dass solche Ausweise noch gar nicht existieren! Die große Welle wurde hier zur großen Peinlichkeit!

 

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