Prostitution 2017 – Großstadt in NRW verweigert Annahme von Unterlagen!

Prostitution 2017 - Großstadt in NRW verweigert Annahme von Unterlagen!

Prostitution 2017 – Großstadt in NRW verweigert Annahme von Unterlagen!

Böse Falle, tiefes Loch! Es gibt Behörden, die freundlich mit den Bürgern umgehen und bei der Antragstellung für Prostitutionsstätten sogar hilfreich mitwirken. Man versteht dies als Dienst am Bürger, kommt in Kontakt und kann viele Dinge auf dem kurzen Dienstweg besprechen. Eine angenehme Arbeitsweise, die im Prinzip allen nützt!

Es geht aber momentan auch ganz anders! Ich wurde soeben von einer Mandantin informiert, dass eine Großstadt in NRW die Annahme der Unterlagen unter zusätzlich Verwendung dummer Sprüche verweigert. Die Dame wurde mehr oder weniger aus der Amtsstube geschmissen und aufgefordert im Januar wieder zu erscheinen!

Toll! Im Januar 2018 ist aber die gesetzliche Frist (31.12.2017) abgelaufen und der Erlaubnisantrag kann dann aus formellen Gründen einfach galant abgelehnt werden! Bingo und die Behörde sitzt am langen Hebel, um den Betrieb (vorübergehend) zu schließen!

Wo sind wir denn? In Hinter-Burundi, wo die öffentliche Verwaltung nicht existiert oder in einer anderen Bananenrepublik, wo man nach den Prinzipien der Willkürlichkeit für vermeintliches Recht und Unordnung sorgt?

Im Bundesgesetz und in der Landesverordnung NRW ist von „persönlicher Einreichung“ nirgendwo die Rede. Dennoch fordern einige Ordnungsämter das persönliche Erscheinen!
Und in der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr haben die Dienststellen dann auch noch vorsorglich geschlossen!

„Staatsdiener“ sind nach meiner persönlichen Auffassung „Diener des Bürgers“ und der Dienstleistungsgedanke spiegelt sich in vielen Bereichen wieder … es sei denn, man hat mit „Rotlicht“ oder „Prostitution“ zu tun? Pfui Teufel!

Wer sich nun vom Amt vom Platz verweisen lässt, hat übers Fest den „Schwarzen Peter“ in der Hand und wer dann keinen Berater oder Anwalt hat, kann ganz schnell in die geschickt gestellte Falle tappen! So geht also Rechtsstaat 2017 in der Bundesrepublik Deutschland.

Muss man gar in der letzten Dezemberwoche den Gerichtsvollzieher zum Oberbürgermeister schicken, der als Verwaltungsleiter dann den internen Postboten spielen muss? Frohes Fest!

Ich finde es unglaublich, welcher Selbstdarstellungswahn so manche Amtstube befällt. Da kommt man sich vor wie auf einer amerikanischen Sheriffstube. Rauchende Colts! Das Gesetz bin ich, Gringo! Ich rate inzwischen zur qualifizierten Dienstaufsichtsbeschwerde, damit Fehlverhalten entsprechend „gewürdigt“ wird! Keine Gnade für „Verbrecher“!

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