Prostitution 2020 – State of the union – Aktueller Lagebericht
Manchmal ist es der Übersicht halber sinnvoll die vorliegenden Fakten in einer kurzen Übersicht zu präsentieren und daraus einen Lagebericht zu formulieren. Nachdem wir gestern vergeblich auf eine erste Öffnung von Prostitutionsstätten im Freistaat Sachsen gewartet haben, ist ein solcher Moment gekommen!
Hoffnung 1 – Thüringen
In der ersten Juni-Woche kamen Meldungen aus Thüringen, dass man dort im Rahmen der „Lockerungen“ erwäge auch „Prostitutionsstätten“ wieder öffnen zu lassen. Bodo Ramelow präsentierte sich progressiv, aber das dann folgende Ergebnis war ein anderes: die Puffs bleiben doch zu! Basta!
Hoffnung 2 – Rheinland-Pfalz
Vor 14 Tagen, am 10. Juni 2020, sollten in Rheinland-Pfalz die Prostitutionsstätten unter Anwendung eines Hygienekonzepts wieder öffnen! Pustekuchen: zwei Tage vor dem im Verordnungsentwurf angekündigten Termin, wurde der entsprechende Paragraph in einer Sondersitzung „kassiert“. Die Hintergründe konnten nicht genau geklärt werden, aber die „Einwirkung“ aus Berlin und aus anderen Bundesländern wird es vermutlich gegeben haben. Tenor: der Alleingang eines Bundeslandes ist nicht erwünscht!
Hoffnung 2 – Sachsen
Über eine Woche wurde in einem Pressebericht dargestellt, das die Regierung des Freistaates Sachsen über die Öffnung der Bordellbetriebe nachdenke und dies auch war wohl auch in einer Beschlussvorlage enthalten. Am 23.06.2020 wurde getagt. Ergebnis nochmals Pustekuchen: die neue Corona-Verordnung, die ab 30. Juni 2020 gelten wird, verbietet Prostitutionsstätten weiterhin und in der Pressekonferenz erklärte der zuständige Staatssekretär, dass „kein deutsches Bundesland soweit sei … Prostitution wieder zu erlauben!“ Interessant: hier wird der eingeforderte Föderalismus aufgegeben?
Fazit: Zufälle, die keine sind! In der Bund-Länder-Konferenz von vergangener Woche (17.06.2020) hat es wohl „Verabredungen“ gegeben, die darauf hindeuten, dass es zur „Verhinderung des Betreibens von Prostitutionsstätten“ einen internen „Masterplan“ gibt!
Meine Gedanken und Anmerkungen zur „Gesamtsituation“:
Zahlenwerk des Robert-Koch-Instituts
Das RKI meldet aktuell (23.06.2020 – 0 Uhr) einen R-Wert von 2,02, was nach Aussagen des RKI das Infektionsgeschehen von vor etwa anderthalb Wochen widerspiegelt. Die extremen Hotspot-Entwicklungen (Tönnies und Co.) liegen aber erst eine Woche zurück und schlagen sich so wohl noch nicht in den aktuellen Zahlen nieder? Allerdings wird der bundesweite Wert natürlich von den Hotspots statistisch sehr stark beeinflusst und hat „lokal“ kaum Aussagekraft! Dies wird aber bei den „staatlichen Entscheidungen“ zum Thema „Prostitutionsstätten“ nicht wirklich berücksichtigt!
Sex ist erlaubt – Prostitution nicht überall explizit verboten, Bordelle schon!
Sex ist in der Tat immer „körpernah“, bei der Penetration kommt es zu einem Minusabstand von mehreren Zentimetern. Deshalb war in Großbritannien im Rahmen des Lockdowns zeitweise auch der „eheliche Beischlaf“ untersagt. Bei uns hat man so etwas nicht „verordnet“, weil es ja auch reichlich absurd erscheint! Egal!
Im Rahmen der bundesdeutschen Lockerungen, ist die „private Prostitution“ seit spätestens Ende Mai in 10 von 16 Bundesländern „nicht verboten“, Nymphomaninnen können inzwischen sogar mehrere Personen zu Hause empfangen und mit ihnen verkehren und auch bei „Swingerclubs“ machen die Behörden regional die Augen zu. „Verkehren ist kein Problem“, wenn, ja wenn man es nicht in einer dafür vorgesehenen „Betriebsstätte“ tut!
Viel absurder geht es wohl kaum! Beim privaten Seitensprung gibt es keinen „Hygieneplan“ und beim Haus-Hotel-Besuch mit Sicherheit keinen Ansatz zur „Kontaktverfolgung“. Die einzigen „Stätten“, die beides leisten können und wollen, werden vom Staat und von den Gerichten als mögliche „Infektions-Hotspots“ angesehen! Das ist in etwa so, als wenn man in Deutschland nur noch dann Autofahren darf, wenn man garantiert und nachweislich nicht im Besitz eines Führerscheins ist! Wozu gibt es noch ein ProstSchG, wenn man den Wildwuchs geradezu fördert oder zumindest billigend in Kauf nimmt?
Ist nun der Sex im Hinblick auf Corona gefährlich oder sind es „nur“ die Orte, wo geschützter Sex gegen Geld „legal“, weil konzessioniert, angeboten wird? Nach den Gesetzen der Logik hat die „Bezahlung“ keinerlei Auswirkung auf das Infektionsgeschehen! Wenn eine Sexarbeiterin kein Geld nimmt und umsonst „verkehrt“, ist für den Staat womöglich alles OK?
Vielleicht sind hier die Ansätze für neue „Eilverfahren“ gegeben, bei denen man sich jetzt beeilen muss, da die Gerichte in wenigen Wochen in die üblichen „Gerichtsferien“ gehen. Ab 15. Juli 2020 haben die Gerichte dann nur noch „Notbesetzungen“ und werden womöglich mit Hunderten von Eilverfahren bemüht. Abgelehnte Eilanträge werden dann wohl erst ab Mitte September 2020 in „Hauptverfahren“ verhandelt.
Auch die Politik zieht sich ab Anfang Juli „einstweilig“ zurück. Parlamentsferien und nur noch Bearbeitung von Dingen, die absolute Dringlichkeit haben. Unser Thema Prostitutionsstätten gehört mit absoluter Sicherheit nicht dazu!
Howard Chance