Die Sensation – Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort öffnen!
Urteil des OVG Lüneburg sorgt am 28.08.2020 für Klarheit!
Da will man nach einer stressigen Woche mal entspannt ins Wochenende starten und dann erreicht einen um 15.30 Uhr die Nachricht, dass das Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) kurz vor dem Wochenende die Einschränkungen für Prostitutionsstätten in Niedersachsen durch die Corona-Verordnung für nicht rechtmäßig erklärt und „vorläufig aufgehoben“ hat.
Ohne in der Kürze der Zeit jetzt auf den genauen Inhalt des Urteils eingehen zu wollen, was viel Zeit in Anspruch nehmen würde, fasse ich den Tenor, also die Grundaussage, kurz zusammen und prognostiziere dann, wie jetzt in Niedersachsen rechtskonform vorzugehen ist, wenn man kurzfristig aufmachen möchte.
Die Grundaussagen des Urteils sind:
Die bislang geschlossenen Prostitutionsstätten in Niedersachsen dürfen sofort wieder öffnen, da das Gericht die Beschwerde gegen den Beschluss ausgeschlossen hat! Der Beschluss ist also rechtskräftig und wird mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit begründet (Art. 12 Abs. 1 GG), einem Grundrecht mit Verfassungsrang.
Nebenbei bemerkt: Auch Lovemobile dürfen in Niedersachsen wieder erotisch fahren! Ihnen war die Ausübung ihrer Tätigkeit nie untersagt, weil der Verordnungsgeber in der Verordnung unpräzise formuliert hat!
Allerdings hat das Gericht ins Urteil geschrieben, dass die in der Corona-Verordnung des Landes vorgeschriebenen Hygieneschutzmaßnahmen für körpernahe Dienstleistungen (Erstellung eines Hygienekonzepts, Einhaltung von Abstand zwischen den Kunden, Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Desinfektion nach jedem Kunden, Dokumentation der Kontaktdaten) unbedingt gewährleistet werden müssen!
Daher haben alle Prostitutionsstätten, die zeitnah öffnen möchten, an diesem Wochenende die Aufgabe ihre „Stätten“ mit den notwendigen Utensilien auszustatten, sie haben ein Konzept zu erstellen, dass von den „Dienstleisterinnen“ umgesetzt und zur Kenntnis genommen werden muss und dass bei einer sehr wahrscheinlichen Kontrolle den Ordnungsbehörden vorgelegt werden muss!
Eine Absprache mit dem lokalen Ordnungsamt ist prinzipiell nicht notwendig, aber natürlich ratsam! Ebenso muss natürlich geklärt werden, ob anreisende Mieterinnen über gültige „Arbeitspapiere“ verfügen!
Detailinformationen zum Urteil bei Juris.de:
https://www.juris.de/jportal/portal/t/xx2/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA200803006&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Das persönliche Hygiene-Schutz-Konzept in 24 Stunden! – Howard macht´s möglich!
Wie schon in Bayern und im Saarland, streiche ich mein „Erholungs-Wochenende“ und stehe für die schnelle Erstellung von Hygiene-Schutz-Konzepten für Niedersachsen bereit. Nach über 15 erstellten Konzepten für Bayern und das Saarland bin ich „fix“ und muss in den meisten Fällen auch nicht extra anreisen, was das Handling natürlich erleichtert. Für ein Hygienekonzept mit Telefontermin von etwa 2 Stunden und einer Ausarbeitung innerhalb von 24 Stunden berechne ich eine Pauschale von 500 €, wobei die Stundung eines Teilbetrags möglich ist, bis das Geschäft dann wieder auf ist.
Ich bin das gesamte Wochenende über erreichbar und zwar über meine Rufnummer
0151-71885164, über meine Mail howard.chance@t-online.de und auch über mein neues Whatsapp-Business-Account 0163-9618115.
MH-Consulting by Howard Chance – Unternehmensberatung zum ProstSchG