Prostitution 2017 – Hermann Pascha Müller vor Gericht – ein wichtiger Musterprozeß!

Prostitution 2017 - Hermann Pascha Müller vor Gericht - ein wichtiger Musterprozeß!

Bildquelle: Paschaentertainment


Prostitution 2017 – Hermann Pascha Müller vor Gericht – ein wichtiger Musterprozeß!

21.06.2018 Achtung: Neue Entwicklung im Fall Hermann Müller siehe aktueller Artikel:
http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/21/prostitution-2018-entscheidende-wende-im-fall-hermann-pascha-mueller/

Wer kennt ihn nicht: Hermann Müller, auch „Pascha Müller“ oder „Puffmüller“ genannt! Ein umtriebiger Geschäftsmann, der seit Jahrzehnten in der Branche aktiv ist und mit seinem berühmten österreichischem „Schmäh“ so mancher Talkshow zu mehr Glanz verhalf. Unvergessen sein Auftritt bei „Maischberger“, wo er versuchte, der guten Alice Schwarzer die Breitseite zu bieten. Hermann Müller, ein Kämpfer für die saubere Prostitution, aber auch ein erfolgreicher und sympathischer Geschäftsmann, der mit Prostitution viel Geld verdiente.

Das Kölner „Pascha“ in der Hornstraße trägt seine Handschrift, aber auch in Linz, Graz und Salzburg ist Müller aktiv, wobei er sich stets gerne mit Zigarre und Golfschläger präsentiert. Ein Lebemann alter Schule, der momentan allerdings wenig zu lachen hat! Denn: Müller sitzt seit Oktober 2016 in Untersuchungshaft und muss sich aktuell vor dem Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten. Die Staatsanwaltschaft
hat in Müller ein Feindbild gefunden und wirft dem Grande Charmeur vor, Umsatzsteuer hinterzogen und Sozialabgaben nicht abgeführt zu haben.

Vereinfacht zusammengefasst, geht es im Prozeß um die Frage, wer die Umsatzsteuer für sexuelle Dienstleistungen im vorliegenden Fall zu entrichten hat: der Betreiber des Eroscenters, der eigentlich nur Zimmer an selbständige Damen vermietet oder eben die Damen? Ein Frage, mit der viele Betriebe in Deutschland bereits zu kämpfen haben. Wenn es dem Finanzamt gelingt, nachzuweisen, dass die selbständigen Damen gar nicht wirklich selbständig sind, sondern weisungsgebunden „arbeiten“, kommt es nämlich knüppeldick: dann wird die Umsatzsteuer komplett dem Betreiber in Rechnung gestellt und zudem werden auch Sozialabgaben fällig, weil man die Damen dann eben wie Angestellte behandelt.

Eine böse Falle, die auch Berti Wollerheim in Düsseldorf schon erschreckte und die im Fall Müller nun zu einem sicher langwierigen Prozeß führen wird. Mr. Pascha hat gleich 6 Verteidiger aufgeboten und gibt sich siegessicher. Er pocht auf eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Besteuerung von Bordellbetrieben und seine Anwälte beantragten gleich am ersten Verhandlungstag eine Aussetzung des Verfahrens, worüber die Kammer nun zu beraten hat.

Für die gesamte Bordellbranche ist der jetzt laufende Prozeß mehr als interessant, da man viele Betriebe und Betreiber ähnlich robust angehen kann und sich Geschäftsmodelle oft sehr ähneln. Wird Müller verurteilt, müssen sich viele Kollegen auch fürchten; wird er hingegen freigesprochen, kann sich die Branche vermutlich leicht entspannen!

Das Strafmaß für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist übrigens beträchtlich: bei Summen bis 1 Mio. Euro, kann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Summen über 1 Mio. Euro ist dies nicht möglich und man landet unweigerlich im Gefängnis, wie der Fall Uli Hoeneß bereits zeigte! Auch wenn Hermann Müller mit seinen 64 Jahren frisch und munter wirkt, sind schwedische Gardinen für ihn der totale Alptraum, zumal er nach seiner Verlegung in die JVA Augsburg leider auch keine Catering-Menüs von Alfons Schuhbeck erhält, die ihm in der JVA München das Leben ein wenig versüsst hatten!

Auch ohne das neue Prostitutionsgesetz, ist das Leben als Bordellbetreiber nicht ungefährlich, wie der aktuelle Fall zeigt. Die Finanzbehörden sind aktiv, schießen schon mal gerne über das Ziel hinaus und haben dabei eine stoische Ruhe: wenn sie etwas falsch beurteilt haben und das Gericht später für den vermeintlichen Sünder entscheidet: nun gut, dann hat man es eben versucht. So einfach ist das! Regreß oder Staatshaftung kann man dann fast nie verlangen, weil ungeklärte Rechtsfragen bis zur abschliessenden Klärung durch hohe Instanzen immer „strittig“ sind und bleiben. Wehe dem, der in diese Mühlen gerät!

Die aktuelle und fortlaufende Berichterstattung können Sie im Express verfolgen.

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